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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mittelstandsbeauftragter des Bundesministeriums der Verteidigung für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

13.06.2023

Aktualisiert

30.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/686617.05.2023

Mittelstandsbeauftragter des Bundesministeriums der Verteidigung für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Konzept des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zur Stärkung des wehrtechnischen Mittelstands vom 20. April 2016 wird ausdrücklich das politische Ziel, eine leistungsfähige Verteidigungsindustrie in Deutschland zu erhalten, betont. Zum wehrtechnischen Mittelstand wird dort weiter ausgeführt: „Mit Bezug zum wehrtechnischen Mittelstand wird die Bereitschaft der Bundesregierung bekräftigt, auf dessen Interessenlage im besonderen Maße einzugehen. Eine leistungs- und wettbewerbsfähige nationale wehrtechnische Industrie spielt eine wichtige Rolle für die sicherheitspolitische Vorsorge Deutschlands. […] Deutschland braucht angemessene Kapazitäten und Spitzentechnologie bei der Industrie für die Entwicklung, Herstellung und Nutzung der Waffensysteme. Schlüsseltechnologien und industrielle Kapazitäten in Deutschland sichern im europäischen und transatlantischen Kontext deutsche Mitsprache, Mitgestaltungs- und Kooperationsfähigkeit und haben darüber hinaus sicherheitspolitische Relevanz“ (www.bmvg.de/resource/blob/12438/841263213d2301b89ee0f4dbbcb03267/b-07-01-03-download2-data.pdf).

Verwiesen wird im Rahmen des Konzepts auch auf den Beauftragten für Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten des BMVg, der im parallel erscheinenden dritten Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten folgendermaßen erwähnt wurde: „Mit dem neuen Konzept soll die bisher eher ‚beobachtende‘ und ‚überwachende‘ Rolle des Wettbewerbs- und Mittelstandsbeauftragten im BAAINBw politisch gewollt in eine ‚aktivere‘ Rolle auf operativer Ebene übergehen. Darüber hinaus wird im BMVg zusätzlich ein ‚Beauftragter des BMVg für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten‘ eingerichtet, der politisch-strukturelle Aufgabenstellungen auf strategischer Ebene wahrnehmen und mit dem ressortzuständigen BMWi abstimmen soll“ (www.bmvg.de/resource/blob/15376/49560a85503739b2507d11391144c3d7/b-07-01-02-download-3-ruestungsbericht-data.pdf).

Im aktuellen Organisationsplan des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. März 2023 wird der Beauftragte des BMVg für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten bei AI „Rüstungsverfahren CPM; Rüstungsindustrie; Rüstungspolitische Angelegenheiten; Haushalt“ angeführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland mit Blick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der Refokussierung auf Landes- und Bündnisverteidigung?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der EU-Taxonomie hinsichtlich der Einstufung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie? Befürchtet die Bundesregierung für eine nicht taxonomiekonforme Sicherheits- und Verteidigungsindustrie Nachteile beim Zugang zum Kredit- und Kapitalmarkt, und wie will sie dem gegebenenfalls entgegenwirken?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Landesbanken und internationale Großbanken ihre Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie beenden und damit den Zugang zum Kredit- und Kapitalmarkt erschweren (magazin.ihk-muenchen.de/artikel/bayerische-ruestungsindustrie-ploetzlich-im-rampenlicht, www.welt.de/wirtschaft/article233234531/Harte-ESG-Kriterien-Ruestungsfirmen-droht-Kapitalentzug-durch-EU.html), und wenn ja, welche Schritte unternimmt sie gegebenenfalls dagegen?

4

Steht die Bundesregierung weiterhin zu den Aussagen im Konzept des Bundesministeriums der Verteidigung zur Stärkung des wehrtechnischen Mittelstands vom 20. April 2016, insbesondere was das politische Ziel des Erhalts einer leistungsfähigen Verteidigungsindustrie in Deutschland angeht, und wie will die Bundesregierung dieses politische Ziel bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode verwirklichen?

5

Steht die Bundesregierung weiterhin zur Aussage im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 14. Februar 2020, dass mittelständische Unternehmen sowohl eigenständig als auch im Verbund mit anderen Mittelständlern und als Partner der Systemhäuser weiter eine entscheidende Rolle spielen?

6

Wird die Bundesregierung angesichts der Zeitenwende das Konzept des BMVg zur Stärkung des wehrtechnischen Mittelstandes vom 20. April 2016 überarbeiten, wenn ja, wie, und mit welchem Ziel, und wenn nein, warum nicht?

7

Wie werden die Rolle und die Aufgaben des Beauftragten des BMVg für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten aktuell definiert?

8

Welche Befugnisse und Kompetenzen gegenüber anderen Abteilungen des BMVg und gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat der Mittelstandsbeauftragte des BMVg?

9

Wer besetzt aktuell die Position des Beauftragten des BMVg für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten, und in welchem Dienstverhältnis steht der Beauftragte?

10

Seit wann ist der aktuelle Beauftragte des BMVg für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten im Amt?

11

Welche Änderungen und Maßnahmen bei der Beschaffung gehen auf Anregungen oder Anordnungen des Beauftragten des BMVg für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten zurück (bitte trennscharf für den Zeitraum von 2016 bis 2023 angeben)?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit des Beauftragten des BMVg für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten im BMVg?

13

Durch welche Maßnahmen wurde der wehrtechnische Mittelstand über die Einrichtung des Beauftragten des BMVg für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten im BMVg informiert?

14

In welchem Rahmen und welchem Umfang pflegt der Beauftragte des BMVg für wehrtechnische Industrie- und Mittelstandsangelegenheiten den Austausch mit dem wehrtechnischen Mittelstand?

15

Wie hoch ist der Anteil des wehrtechnischen Mittelstandes an den gesamten vergebenen Aufträgen des BMVg bzw. des Bundesamts für Aufrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in den Jahren 2016 bis 2023 (bitte trennscharf aufschlüsseln)?

16

Welchen Anteil bzw. welche Quote strebt die Bundesregierung zukünftig an, um den Mittelstand angemessen an den Auftragsvergaben teilhaben zu lassen?

17

Wie hoch lag die Nutzungsquote wehrtechnischer Mittelständler an den Förderprogrammen wie „Autonomik für Industrie 4.0“ oder „Smart Service Welt“ in den Jahren 2020 bis heute (bitte trennscharf nach Jahren aufschlüsseln), deren Nutzung die Bundesregierung den wehrtechnischen Mittelständlern empfohlen hat?

18

Welche konkreten Schritte unternimmt das BMWK, um den mittelständischen wehrtechnischen Unternehmen den Zugang zu Exportmöglichkeiten auf europäischer und internationaler Ebene zu vereinfachen?

19

Wie viele Ausfuhranträge (einschließlich Anträge auf Nullbescheide) sind derzeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unbeschieden?

20

Wie lange benötigte das BAFA seit 2022 durchschnittlich für die Bescheidung von Ausfuhranträgen (einschließlich Anträge auf Nullbescheide)?

21

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die lange Bearbeitungsdauer von Ausfuhranträgen zu Auftragsverlusten für wehrtechnische Mittelstandsunternehmen geführt hat?

22

Hat der Beauftragte sich mit der Problematik der langen Bearbeitungszeiten befasst, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

23

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit konkret, um Wettbewerbsnachteile und Auftragsverluste für wehrtechnische Mittelstandsunternehmen durch lange Bearbeitungszeiten von Ausfuhranträgen zu verhindern?

Berlin, den 12. Mai 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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