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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Partikelemissionen aus Baumaschinen beim geplanten Bauvorhaben "Stuttgart 21"

Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen von Baumaschinen in Innenstädten, Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Nachrüstverpflichtung, Überprüfung der Abgasreinigung, Anforderungen an Baumaschinen für die Baustelle Stuttgart 21 und Überprüfung der Einhaltung der Partikelgrenzwerte<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

25.10.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/326207. 10. 2010

Partikelemissionen aus Baumaschinen beim geplanten Bauvorhaben „Stuttgart 21“

der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Baumaschinen tragen vor allem in Städten zu einem bedeutenden Teil zur Feinstaubbelastung bei. Für Baumaschinen gibt es bisher nur beim Einsatz in Räumen regelmäßige Überprüfungen der Abgaswerte etwa durch eine Abgasuntersuchung (AU), nicht aber im Außenbereich. Auch die Einführung der EU-Grenzwertstufen für Baumaschinen im Jahr 1999 erbringt bisher, auch aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Maschinen, keine wirksame Reduktion der Emissionen. Dabei sind die Partikelemissionen von Dieselmotoren in Baumaschinen bis zu 20-mal höher als die von Straßenfahrzeugen gleicher Leistung, zudem sind die Maschinen viele Stunden am Tag im Einsatz. Die Emissionen werden meist in Gebieten mit sehr hoher Bevölkerungsdichte (Innenstädte) freigesetzt. Dies führt zu einer hohen lokalen Konzentration von Schadstoffen, die Anwohner und Baustellenarbeiter gesundheitlich belasten. Um die Feinstaubbelastungen deutlich zu reduzieren, sind gesetzliche Vorgaben der Bundesregierung zur Reduktion der Partikelemissionen von Baumaschinen notwendig.

Stuttgart führt mit siebzig Tagen die Liste der Städte mit den meisten Überschreitungen bei den Feinstaubemissionen im Jahr an (Messstation am Neckartor, Stand 18. September 2010). Neben der hohen Belastung durch den Straßenverkehr führen Baustellenfahrzeuge und Baumaschinen des geplanten Großprojekts „Stuttgart 21“ zu zusätzlichen Feinstaubemissionen. Vor diesem Hintergrund wurden im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) vom 28. Januar 2005 nach § 18 Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) Auflagen an die Vorhabenträgerin gemacht. Der Planfeststellungsbeschluss für den geplanten Umbau des Bahnknotens Stuttgart Projekt „Stuttgart 21“ Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Talquerung mit neuem Hauptbahnhof) zur Großbaustelle „Stuttgart 21“ sieht in den Nebenbestimmungen das Eisenbahn-Bundesamt als kontrollierende Instanz vor. Der Planfeststellungsbeschluss führt in Kapitel V Punkt 4 die Zusage der Vorhabenträgerin auf, im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen sicherzustellen, dass nur schadstoffarme Fahrzeuge und Maschinen nach dem Stand der Technik zum Einsatz kommen. Anwohner der Baustellen am Hauptbahnhof haben vermehrt Baustellenfahrzeuge ohne Plakette oder mit roter Plakette sowie Baumaschinen des Baujahrs 2000 gesehen und dies dokumentiert.

Drucksache 17/3262 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Emissionen von Baumaschinen in Innenstädten zu reduzieren?

2

Wird die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für eine Nachrüstverpflichtung für Baumaschinen schaffen?

3

Plant die Bundesregierung, eine regelmäßige Überprüfung der Abgasreinigung bei Baumaschinen verbindlich vorzuschreiben, etwa nach dem Vorbild der Schweiz?

Wenn nicht, warum nicht?

4

Wenn ja, wie wird die Bundesregierung diese Kontrolle ausgestalten, und in welchen Zeitintervallen wird die Kontrolle durchgeführt werden?

5

Welche direkten Auswirkungen hat diese Feststellung, nach Ansicht der Bundesregierung, auf die Anforderungen an Baumaschinen für die Großbaustelle „Stuttgart 21“?

6

In welcher Art und Weise kontrolliert das Eisenbahn-Bundesamt die Einhaltung der Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss, etwa die der Vorhabenträgerin erteilten Auflagen?

7

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, wenn das Eisenbahn-Bundesamt seiner Kontrollfunktion nicht nachkommt?

8

Trifft es zu, dass innerhalb der Umweltzone und entgegen der Auflagen im Planfeststellungsbeschluss bei dem Bauvorhaben „Stuttgart 21“ Fahrzeuge ohne Plakette oder mit roter Plakette zum Einsatz kommen, und was wird die Bundesregierung unternehmen?

9

Sieht die Bundesregierung die Einhaltung der Partikelgrenzwerte durch die Kommune Stuttgart als gewährleistet an?

10

Welche Konsequenzen ergeben sich aus den mit dem geplanten Bau verbundenen zusätzlichen Partikelemissionen für die bundeseigene Deutsche Bahn AG und die finanzielle Unterstützung des Bauvorhabens „Stuttgart 21“ durch den Bund?

Berlin, den 7. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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