Ohrstanz-Gewebeprobe bei Rindern im Rahmen der BVD-Impfung
der Abgeordneten Ulrike Höfken, Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Jahren macht die Tierseuche BVD, die Bovine Virusdiarrhoe, immer wieder Schlagzeilen als die weitverbreitetste und derzeit verlustreichste Infektionskrankheit beim Rind. Der Großteil der Fälle verläuft völlig ohne Symptome, einige Tiere erkranken sehr schwer bis hin zum Tod der Tiere. Auch mildere Zwischenformen treten auf.
Ab Januar 2011 tritt die BVD-Verordnung in Kraft. Diese schränkt den Handel von Tieren, bei denen der BVD-Status nicht feststeht, stark ein. Um den Status zu erheben, werden alle neugeborenen Kälber mit neuen amtlichen gelben Ohrstanzmarken gekennzeichnet, wobei auch eine Ohrgewebeprobe entnommen wird. Anhand der Ohrstanze und Gewebeprobenanalyse soll festgestellt werden, ob das Tier den Virus in sich trägt. Doppelt positiv getestete Tiere müssen umgehend geschlachtet werden. Insgesamt soll die Seuche so zurückgedrängt werden.
Im Zusammenhang mit der Gewebeprobenentnahme und -analyse häufen sich Fragen und Sorgen von Landwirten und Verbänden, was mit dem entnommenen Gewebe geschieht, worauf es getestet wird, wo und wie lange die Daten gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat. Die Vorbehalte beziehen sich insbesondere auf die Erhebung züchterischer Daten und eventueller Patentanmeldungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wer ist zur Probenentnahme und -analyse berechtigt?
Wie hoch sind die mit der Gewebeprobenentnahme und -analyse verbundenen Kosten pro Tier und wer trägt diese (direkte Kosten und indirekte Kosten über die Tierseuchenkasse)?
Bleibt die Gewebeprobe Eigentum des Tierbesitzers?
Wird die Gewebeprobe ausschließlich auf das BVD-Virus getestet?
Wenn nicht, welche Daten werden darüber hinaus erhoben?
Bedarf es im Falle einer Probenentnahme der ausdrücklichen Einwilligung des Tierhalters, um züchterische Daten zu erheben?
Wenn nein, warum nicht?
Wo und von wem werden züchterische Daten gewonnen, gesammelt und ausgewertet?
Welche rechtlichen Regelungen gibt es zur Einschränkung der Untersuchungsreichweite, der Datenspeicherung, des Zugriffs und der Weitergabe?
Durch wen und in welchen Abständen erfolgt die Kontrolle, ob sich die Analysestellen an die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen hinsichtlich Reichweite der Datenerhebung, Verwendung und Weitergabe halten?
Was geschieht bei unrechtmäßiger Verwendung der Gewebeprobe?
Von welchen Institutionen und/oder Unternehmen werden derzeit in Deutschland über die Ohrstanzgewebeprobe hinaus Proben (Milch, Blut, Serum, Gewebe) von landwirtschaftlichen Nutztieren gewonnen, gesammelt und analysiert?
Zu welchen Zwecken?
Hält die Bundesregierung die Einführung von spezifischen rechtlichen Bestimmungen für die Erhebung, Analyse und Weitergabe von züchterischen Daten für notwendig?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die wachsende Bedeutung von genomischen Daten für die Tierzucht angesichts der zunehmenden Gefahr von Patentanmeldungen auf genomische Daten?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Patente auf biologische Züchtungsverfahren zu verhindern?