Neue Fragen zur Hypo Real Estate Holding AG und zur Commerzbank AG
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Alexander Bonde, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt, Sven- Christian Kindler, Stephan Kühn, Brigitte Pothmer, Christine Scheel, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund des Bekanntwerdens von Bonizahlungen in Millionenhöhe an Mitarbeiter der Hypo Real Estate Holding AG (HRE), des Überschreitens der Gehaltsgrenze von 500 000 Euro von rd. 200 Mitarbeitern der Commerzbank AG sowie der Übertragung von HRE-Aktiva im Wert von rd. 190 Mrd. Euro an die FMS Wertmanagement ergeben sich neue Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Bezüglich welcher früheren Vorstände, Aufsichtsräte oder Wirtschaftsprüfer der HRE ist die Möglichkeit mit welchem Ergebnis geprüft worden, Schadenersatz zu fordern?
Wie ist jeweils der Stand der Prüfung bzw. der Klageerhebung?
Wer hat diese Prüfung vorgenommen – die Bundesregierung, die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), der heutige Aufsichtsrat oder der Vorstand der HRE oder externe Rechtsberater?
Wer hat diese Prüfung veranlasst?
Für diejenigen Personen, bei denen das nicht geprüft worden ist bzw. die Prüfung negativ ausgefallen ist: Warum ist das so, und worin bestehen Unterschiede zu der Klage der Apotheker- und Ärztebank gegen ihre ehemaligen Vorstände?
Wer kann bezüglich der Wirtschaftsprüfer Schadenersatz einfordern, wenn es sich um Prüfberichte im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) handelt?
Wenn das weder die Bundesregierung noch die BaFin noch das Unternehmen kann – wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand, und plant sie eine Änderung?
Wenn nein, warum nicht?
Bezüglich welcher früheren Vorstände, Aufsichtsräte oder Wirtschaftsprüfer der Commerzbank AG ist die Möglichkeit mit welchem Ergebnis geprüft worden, Schadenersatz zu fordern?
Wie ist jeweils der Stand der Prüfung bzw. der Klageerhebung?
Wer hat diese Prüfung vorgenommen – die Bundesregierung, die FMSA, der heutige Aufsichtsrat oder Vorstand der Commerzbank AG oder externe Rechtsberater?
Wer hat diese Prüfung veranlasst?
Für diejenigen Personen, bei denen das nicht geprüft worden ist bzw. die Prüfung negativ ausgefallen ist: Warum ist das so, und worin bestehen Unterschiede zu der Klage der Apotheker- und Ärztebank gegen ihre ehemaligen Vorstände?
Inwiefern plant die Bundesregierung nach der Erfahrung mit der Pensionsregelung von ehemaligen oder derzeitigen Mitgliedern des HRE-Vorstands sowie der Bonuszahlungen in diesem Institut die Bestimmungen in der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung (FMStFV) zu den Vergütungen bei Instituten zu verändern, die Eigenkapitalhilfen des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in Anspruch nehmen (vgl. § 5 Absatz 2 FMStFV)?
Inwiefern plant sie beispielsweise auch Änderungen bei den Regelungen für die Versorgungszusagen von Vorständen, insbesondere hinsichtlich der so genannten Unverfallbarkeit, oder für die Höhe der Vergütung von Mitarbeitern oder eine Ausweitung des Geltungsbereichs von § 5 Absatz 2 FMStFV auf Unternehmen, die keine Rekapitalisierungs- aber Garantiehilfen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) erhalten?
Hat in dem Telefonat zwischen dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Michael Endres und dem SoFFin-Chef Dr. Hannes Rehm über die Vorstandsverträge die Pensionsregelung eine Rolle gespielt (vgl. DIE WELT vom 23. September 2010, „Bundesregierung stiehlt sich bei HRE-Pensionen aus der Verantwortung“)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Pensionsregelung in den Verträgen von Dr. Axel Wieandt und seinen Vorstandskollegen?
Hält die Bundesregierung bei einem erneuten Vertragsabschluss mit einem Vorstand der HRE eine solche Regelung für angemessen?
Wenn nein, wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass sich Entsprechendes nicht wiederholt?
Welche sonstigen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der bekannt gewordenen Pensionsregelung für HRE-Vorstände?
Inwiefern hat die Bundesregierung, der HRE-Aufsichtsrat oder die FMSA darauf hingewirkt, auszuschließen, dass eine Verrechnung der bei der HRE erworbenen Pensionsansprüche von Dr. Axel Wieandt mit den zuvor und danach bei der Deutschen Bank AG erworbenen Pensionsansprüchen erfolgt, so dass in diesem Falle die Deutsche Bank AG einen Teil ihrer Pensionsverpflichtungen gegenüber Dr. Axel Wieandt auf die HRE abwälzen konnte?
Inwiefern hat die Bundesregierung oder der HRE-Aufsichtsrat oder die FMSA in diesem Rahmen Kenntnis von einem Rückkehrrecht Dr. Axel Wieandt in die Deutsche Bank AG oder einer ihrer Töchter (wie der BHF-BANK Aktiengesellschaft, an deren Spitze Dr. Axel Wieandt derzeit steht) erlangt?
Hält es die Bundesregierung auch nach den Erfahrungen mit den Pensionsregelungen von ehemaligen oder derzeitigen Mitgliedern des HRE-Vorstands sowie der Bonuszahlungen in diesem Institut nach wie vor für angezeigt, keine Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vergütungsregelungen vorzunehmen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf die Kleine Anfrage „Commerzbank – Ursache und Hintergründe staatlicher Stützungen sowie Perspektiven“, auf Bundestagsdrucksache 17/2964)?
Wer trägt die politische Verantwortung für die Handlungen der Mitglieder des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) – der Bundesminister der Finanzen, der zuständige Staatssekretär, die Mitglieder des Lenkungsausschusses oder die Mitglieder des Leitungsausschusses?
Hat sich das Bundesministerium der Finanzen vor der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Hypo Real Estate – Ursachen für Verluste und Stützungsmaßnahmen sowie Perspektiven für die Zukunft“ (Bundestagsdrucksache 17/2970) bei der FMSA Informationen eingeholt, um die gestellten Fragen korrekt zu beantworten?
Gilt das auch für die Antwort auf Frage 13?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die unvollständigen bzw. unrichtigen Informationen durch die FMSA, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Wenn nein, wie kam dann die Bundesregierung zu ihrer ersten, später korrigierten Antwort?
Welcher Anteil der Bonuszahlungen der HRE oder ihrer Tochtergesellschaften in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 betrifft jeweils Mitarbeiter in Deutschland und im Ausland?
Falls es ausländische Mitarbeiter betrifft, an welchen Standorten sind diese tätig?
Welcher Anteil der Bonuszahlungen in den Geschäftsjahren 2009 und 2010 geht auf vor dem 29. September 2008 verbindlich vereinbarte und nicht vermeidbare Boni zurück, welcher Anteil auf nach dem 29. September 2008 verbindlich vereinbarte und nicht vermeidbare Boni, welcher Anteil auf nach dem 20. März 2009 verbindlich vereinbarte und nicht vermeidbare Boni, und welcher Anteil auf Bonuszahlungen, die von der Bank gewährt wurden, um Mitarbeitern, die für die Bank wichtig sind, einen Anreiz zum Verbleib bei der HRE zu geben?
Gab oder gibt es Rechtsstreitigkeiten bezüglich Bonuszahlungen bei der HRE oder ihrer Tochtergesellschaften?
Wenn ja, wie ist der derzeitige Sachstand hierzu (abgeschlossene Verfahren: welcher Ausgang, Anzahl offener Verfahren)?
Wie bewertet die Bundesregierung (auch vor dem Hintergrund des „St. Pancras“-Geschäfts zwischen HSH Nordbank AG und HRE) den Vorschlag der US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC), dass Banken künftig nicht nur das Schuldenniveau am Ende eines Quartals, sondern auch den durchschnittlichen und maximalen Verschuldungsgrad während des Quartals publizieren müssen?
Hat Dr. Axel Wieandt im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden bei der HRE Einmalzahlungen oder Ansprüche hierauf erhalten, z. B. in Form einer Abfindung, eines Abschlags auf künftige Zahlungen, Bonizahlungen o. Ä.?
Ist eine Meldung der „BILD Zeitung“ korrekt, wonach Dr. Axel Wieandt im Zuge seines Ausscheidens einen Anspruch auf Boni in Höhe von 375 000 Euro erhalten hat (vgl. BILD vom 25. September 2010, S. 3)?
Wenn ja, wie hoch waren diese Zahlungen oder Ansprüche auf solche Zahlungen, wie waren sie begründet, und wie sind sie mit § 5 Absatz 2 Nummer 4 FMStFV vereinbar?
Wer hatte seitens der Bundesregierung Kenntnis über diesen Vorgang?
Welches Volumen an Aktiva im Buchwert von insgesamt 191,1 Mrd. Euro, die am 30. September 2010 an die FMS Wertmanagement ausgelagert wurden, entfällt auf Immobilienkredite, die in Deutschland vergeben wurden?
Wie lauten entsprechende Klassifizierungen dieser in Deutschland vergebenen Immobilienkredite nach
a) Jahrgängen der ursprünglichen Kreditvergabe,
b) Bundesländern, in denen der Kredit vergeben wurde,
c) Wohnungs- und Gewerbeimmobilienkrediten,
d) den originär kreditvergebenden Banken (vor dem Hintergrund diverser Fusionen und Abspaltungen von Banken im Vorfeld der Entstehung der HRE),
e) aktuellen Ratingbenotungen, soweit vorhanden?
Wie lassen sich die Aktiva im Buchwert von rd. 190 Mrd. Euro, die auf die FMS Wertmanagement ausgelagert wurden, klassifizieren nach den Banken, die das jeweilige Aktivum originär erworben bzw. den jeweiligen Kredit originär vergeben haben?
Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl von Aktiva, die zum 30. September 2010 auf die FMS Wertmanagement ausgelagert worden sind?
Wie erklärt sich die Differenz zwischen dem Wert des „Value-Portfolio“ zum 30. Juni 2010 von 248,2 Mrd. Euro, in dem gemäß HRE-Halbjahresbericht 2010 nichtstrategische Aktiva zusammengefasst werden, und dem Wert der zum 30. September 2010 auf die FMS Wertmanagement ausgelagerten Aktiva von 191 Mrd. Euro, deren Auslagerung ebenfalls nichtstrategische Geschäftsteile umfasst (vgl. auch Bundestagsdrucksache 17/2970, Antwort zu Frage 17)?
In welcher Höhe (Stichtag: 30. September 2010) und aus welchen Gründen verbleiben damit noch immer so genannte nichtstrategische Aktiva in der HRE-Kernbank?
Wie erklärt sich im HRE-Halbjahresbericht 2010 die Differenz von rd. 20 Mrd. Euro in der Position „Verbriefte Verbindlichkeiten“ zum 30. Juni 2010, die auf S. 76 des Berichts mit 125,2 Mrd. Euro, auf S. 90 hingegen mit 145,2 Mrd. Euro angegeben wurden?
Welcher Wert war der richtige?
Welchen Zeitraum sieht der Abwicklungsplan der FMS Wertmanagement für die wertschonende Verwertung der Aktiva vor?
Wann wird nach Abwicklungsplan gemäß § 5 des Statuts der FMS Wertmanagement das letzte Aktivum abgewickelt sein?
Wie lautet die Fälligkeitsstruktur/die Restlaufzeit der auf die FMS Wertmanagement übertragenen HRE-Aktiva auf Jahresbasis?
Wann ist auf Jahresbasis mit welchen Zahlungseingängen nach Plan zu rechnen?
Inwiefern sieht der Abwicklungsplan oder der aktuelle Abwicklungsbericht nach § 5 bzw. § 6 des Statuts der FMS Wertmanagement einen Restverlust nach vollständiger Abwicklung der am 30. September 2010 übertragene Aktiva vor?
Wie hoch wird das Eigenkapital, das zum Zeitpunkt der Übertragung 3,87 Mrd. Euro umfasst (vgl. SoFFin-Pressenotiz vom 22. September 2010), nach vollständiger Abwicklung bzw. Verwertung der übertragenen Aktiva ausfallen?
Auf Basis welcher Kalkulation ergibt sich eine Kapitalausstattung der FMS Wertmanagement mit 3,87 Mrd. Euro?
Inwiefern ist die Bundesregierung bereit, dem Haushaltsausschuss und dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Abwicklungsplan, die Abwicklungsberichte, den Jahresabschluss und die Quartalsberichte gemäß den §§ 5, 6 und 12 des Statuts der FMS Wertmanagement zur Einsicht zur Verfügung zu stellen?