Entwicklungszusammenarbeit zur Stärkung der Menschenrechte von Homo- und Transsexuellen
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Lage der Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bi- und Transsexuellen ist in vielen Staaten katastrophal. In sieben Staaten wird nach Angaben der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) die Todesstrafe für gleichgeschlechtliche Beziehungen bzw. homosexuelle Handlungen verhängt. Diese Staaten sind der Iran, Saudi-Arabien, der Jemen, der Sudan, Somalia, Mauretanien und die nördlichen Landesteile von Nigeria. 75 weitere Staaten und Territorien stellen Homosexualität unter Strafe, darunter mindestens 16 Staaten, die Freiheitsstrafen von mehr als elf Jahren vorsehen. In vielen Staaten werden zudem Straftaten gegen Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle nicht verfolgt.
Nach Aussage der Bundesregierung ist Ziel ihrer Außen- und Entwicklungspolitik, den Menschenrechten zu voller Geltung zu verhelfen. Dazu gehören der Schutz Homosexueller und die Bekämpfung ihrer Diskriminierung. Diese Auffassung vertrat auch Dr. Guido Westerwelle als FDP-Vorsitzender: in einem Interview sagte er der „Frankfurter Rundschau“ am 12. Dezember 2008, dass die Entwicklungspolitik seiner Partei sich an „freiheitlichen Werten und den Menschenrechten orientieren“ würde. Dazu gehöre, mit solchen Staaten, die Männer und Frauen hinrichteten, nur weil sie schwul oder lesbisch sind, die Entwicklungszusammenarbeit einzustellen. Die Zeitung zitierte weiterhin aus einem Vermerk der Fraktion der FDP, wonach auch solche Staaten gemeint seien, die für homosexuelle Handlungen Freiheitsstrafen von mehr als elf Jahren verhängen würden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte diese Forderung als zu kurz gegriffen und unseriös: Deutschland würde sich so jeglicher direkter Einflussnahme berauben. Zudem würden die Falschen bestraft, da viele Entwicklungsprojekte gerade auch für mehr Toleranz werben. Besser wäre es, konkrete Vereinbarungen über die Verbesserung der Menschenrechtslage und den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit mit den Partnerländern, die Entwicklungsgelder erhalten, zu vereinbaren.
Nach dem Regierungswechsel hat der neue Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, die Vorstellungen seiner Partei im Interview mit der Zeitschrift „Respect!“ des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland am 25. Mai 2010 korrigiert. Demnach komme eine Einstellung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit bei willentlichen und systematischen Menschenrechtsverletzungen in Frage. Es könne allerdings mehr gegen die Diskriminierung von Homosexuellen getan werden, wenn mit zivilgesellschaftlichen Partnern zusammengearbeitet werde und Strategien identifiziert würden, mit denen Diskriminierungsmuster erfolgreich aufgebrochen werden könnten. Außerdem kündigte der Bundesminister Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeitenden und externe Fachkräfte des Bundesministeriums an, um diese für die Menschenrechtssituation von Schwulen und Lesben zu sensibilisieren (vgl. www.queer.de). Mit diesen Klarstellungen hat der Bundesminister die populistischen Forderungen seines Parteivorsitzenden zu Recht als kontraproduktiv und falsch zurückgewiesen.
Im Jahr 2009 hat die damalige Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 16/11725) mitgeteilt, dass neun Länder allgemeine Budgethilfe von der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben. Diese seien Benin, Sambia, Uganda, Mosambik, Tansania, Burkina Faso, Ghana, Ruanda und Vietnam gewesen. Von diesen Staaten verhängen nach Angaben der ILGA Sambia, Uganda, Tansania und Ghana Freiheitsstrafen von über elf Jahren für homosexuelle Handlungen. Mosambik und Benin sehen hier Höchststrafen von maximal drei Jahren vor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
In welchem Rahmen und zu konkret welchen Daten hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gegenüber den Regierungen von Uganda, Tansania, Sambia, Ghana, Mosambik sowie Benin dafür geworben, die Strafbarkeit von Homosexualität in den jeweiligen Strafgesetzen der Staaten abzuschaffen (Gesprächspartner beider Seiten, Datum und Anlass bitte aufführen)?
Hat die Bundesregierung bei den Regierungsverhandlungen mit diesen Staaten thematisiert, dass künftige allgemeine Budgethilfe an Reformen bei den Menschenrechten, vor allem hin zu einer Entkriminalisierung von Homosexualität geknüpft werden könnte?
Hat die Bundesregierung bei den Regierungsverhandlungen mit diesen Staaten konkrete Vereinbarungen über die Verbesserung der Menschenrechtslage von Homosexuellen vereinbart?
Wenn ja, wie lauten diese?
Hat die Bundesregierung die allgemeine Budgethilfe für diese Staaten eingestellt, gekürzt oder die Auszahlung von Tranchen verschoben?
Wenn ja, warum?
In welchem Rahmen und zu konkret welchen Daten hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gegenüber den Regierungen von Iran, Saudi-Arabien, dem Jemen, Somalia, Sudan, Mauretanien sowie Nigeria dafür geworben, die Todesstrafe für gleichgeschlechtliche Beziehungen bzw. sexuelle Handlungen abzuschaffen (Gesprächspartner beider Seiten, Datum und Anlass bitte aufführen)?
Hat die Bundesregierung die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Partnerländern, in denen für Homosexualität die Todesstrafe gilt, gekürzt oder beendet?
Wenn ja, warum?
Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode konkrete Vereinbarungen über die Verbesserung der Menschenrechtslage von Homosexuellen mit den Regierungen des Iran, von Saudi-Arabien, dem Jemen, Somalia, Sudan, Mauretanien sowie Nigeria vereinbart?
Wenn ja, wie lauten diese?
Welche entwicklungspolitischen Projekte mit zivilgesellschaftlichen Partnern hat die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode neu aufgelegt, um in den Partnerländern, die Homosexualität unter Strafe stellen, gezielt gesellschaftliche Diskriminierungsmuster gegenüber Homosexuellen aufzubrechen?
Welche anderen Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode neu ergriffen, um gezielt gesellschaftliche Diskriminierungsmuster gegenüber Homosexuellen in diesen 82 Staaten und Territorien aufzubrechen?
Welche Weiter- und Fortbildungsangebote hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in dieser Legislaturperiode für die eigenen Mitarbeitenden und externe Fachkräfte durchgeführt, um diese für die Lage der Menschenrechte von Homosexuellen zu sensibilisieren?
Wie viele Mitarbeitende und externe Fachkräfte haben diese Angebote genutzt?
Welche Maßnahmen zur Aufnahme von verfolgten Lesben, Schwulen und Transsexuellen hat die Bundesregierung ergriffen?
Wie schützt und unterstützt die Bundesregierung Menschenrechtsverteidiger von homo- bzw. transsexuellen Menschen direkt oder indirekt?