Gesunde Ernährung in der Grundsicherung
der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Ates Gürpinar, Dr. Gesine Lötzsch, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
„Es darf keine Utopie bleiben, dass es für alle Menschen in Deutschland möglich und einfach ist, sich gut und nachhaltig zu ernähren – unabhängig von Einkommen, Bildung oder Herkunft.“, sagte der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir (Was auf den Tisch kommt, Die Welt vom 22. Dezember 2022). Er benennt damit ein Ziel der Ernährungsstrategie, die gerade in seinem Bundesministerium erarbeitet wird.
Allerdings häuft sich die wissenschaftliche Kritik, dass gesunde Ernährung nicht für alle finanziell möglich ist, insbesondere nicht mit dem Regelbedarf, der für Bürgergeld, Sozialhilfe und Alterssicherung gilt – so u. a. der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) – im Folgenden: Beirat). Er hat im März 2023 eine Stellungnahme zu „Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen“ abgegeben und darin erneut festgestellt, dass der Anteil, der bei der Regelbedarfsberechnung für Ernährung angesetzt wurde, nicht für eine gesundheitsförderliche Ernährung ausreicht:
„Ein […] Bürgergeld muss […] ausreichend sein, um materielle und soziale Ernährungsarmut zu vermeiden. Die aktuellen, im Bürgergeld für Essen und Getränke zur Verfügung stehenden Beträge entsprechen allerdings nicht diesem Anspruch. Bei der Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 wurde zwar zeitnah auf die hohe Inflation reagiert. Die Berechnungsmethodik für die Bedarfsermittlung wurde aber nicht angepasst, sodass der Regelsatz nach wie vor nicht für eine gesundheitsfördernde Ernährung ausreicht“ (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/ernaehrungsarmut-pandemie.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. I–II.).
Oft wird zwar behauptet, dass gesunde Ernährung hauptsächlich eine Frage des Wissens und des Könnens sei, sodass arme Menschen vor allem besser kochen lernen müssten. Der Beirat teilt diese Einschätzung nicht, sondern kritisiert, „dass die Verantwortung für gesundheitsfördernde Ernährung in Deutschland zu stark auf das Individuum verlagert wird“ (ebd., S. 9). Stattdessen betont der Beirat die Bedeutung von Transferleistungen, vor allem des sozialstaatlichen Existenzminimums. Von den 26 konkreten Empfehlungen, die der Beirat an die Bundesregierung richtet, betreffen gleich die ersten beiden die Regelbedarfe:
Zum einen fordert der Beirat, dass die Regelbedarfe anders berechnet werden – nämlich so, dass sie eine gesundheitsfördernde Ernährung ermöglichen (S. 108). Dieser Ratschlag ist nicht neu – der Beirat weist selbst darauf hin, dass er dies schon 2020 in seinem Gutachten „Politik für eine nachhaltigere Ernährung“ der Bundesregierung empfohlen hat (S. 109).
Zum anderen kritisiert er, dass die „soziale Funktion von Ernährung“ – also die Bedeutung von gemeinsamem Essen für Familie und Freundschaften – bei der Regelbedarfsberechnung „bisher für Bezieher:innen von Bürgergeld ausgeklammert“ wird (S. XIII), indem jegliches Essen außer Haus – in Restaurants, in Cafés, selbst das Eis von der Eisdiele – herausgestrichen wird. Der Beirat empfiehlt, eine Einbeziehung dieser Posten zu prüfen.
Das vorige Gutachten des Beirats aus dem Jahr 2020 hatte die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag 2022 zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung gemacht und sich nach Positionen der Bundesregierung dazu erkundigt. Die Bundesregierung hatte diese Kleine Anfrage in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/3847 unzutreffend beantwortet und den zentralen Befund bestritten, dass die Regelbedarfe nicht für gesundheitsfördernde Ernährung ausreicht. Dr. Hans-Konrad Biesalski, Mitglied des Beirats, kritisierte dies deutlich: „Die Bundesregierung ist offensichtlich nicht in der Lage, den Text des wissenschaftlichen Beirates zu lesen und zu interpretieren – weil sie offenbar nicht willens ist, an dieser für ein reiches Land wie Deutschland beschämenden Situation etwas zu ändern“ (Foodwatch e. V. vom 11. Oktober 2022, www.presseportal.de/pm/50496/5341655). Nach dieser und anderen öffentlichen Beschwerden des Beirats über die falsche Zitierung durch die Bundesregierung (Frankfurter Rundschau vom 25. Oktober 2022, www.fr.de/wirtschaft/gesunde-kost-mit-hartz-iv-ernaehrung-sozial-spd-die-linke-91871603.html) hatte die Bundesregierung immerhin ihre unzutreffende Antwort eingeräumt (Antwort auf die Schriftliche Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 20/4852). Ein Problem erkennt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aber immer noch nicht. Die Bundesregierung argumentiert, dass das Existenzminimum die betroffenen Personen nur mit allen einkommensschwachen Haushalten gleichstellen müsse (ebd.). Das läuft auf eine Gleichstellung in der Mangelernährung hinaus. Außerdem bestreitet sie in ihrer Antwort ihren Handlungsspielraum und behauptet, dass der Gesetzgeber bei der Berechnung des Regelbedarfs auf das Statistikmodell festgelegt sei und deshalb nicht bestimmen könne, welche weiteren Kosten für Ernährung einbezogen werden sollen. Tatsächlich wird der Regelbedarf aber seit Jahren nicht konsequent anhand des Statistikmodells berechnet, sondern durch unzählige Streichungen gekürzt, die zu einem Warenkorbmodell gehören (Stellungnahme der Diakonie vom 3. November 2022, Ausschussdrucksache 20(11)229, www.bundestag.de/resource/blob/919176/9d83a8d514c593dcd69c127efc60218e/Stellungnahme-Diakonie-data.pdf). Wenn solche Rechenschritte, die den Betrag mindern, zulässig sind, dann logischerweise auch solche, die die Beträge erhöhen – z. B. für gesunde Ernährung.
Um einen Überblick über weitere Fachpositionen zu erhalten, hat die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages gefragt, wie teuer eine gesunde Ernährung ist und ob sie mit dem Ernährungsanteil am Regelbedarf möglich ist. Die Wissenschaftlichen Dienste haben dafür viele Studien der letzten Jahre gesichtet und in einer Dokumentation zusammengefasst (Kosten einer Ernährung nach den Empfehlungen der DGE, WD 5 – 3000 – 143/22, www.bundestag.de/resource/blob/930736/004057b9723a130b6b159b5d8d9fa69a/WD-5-143-22-pdf-data.pdf). Zentrales Ergebnis dieser Dokumentation ist: Fast alle Studien halten den Regelbedarfsanteil für Ernährung nicht für ausreichend für eine gesunde Ernährung. Von allen acht eigenständigen empirischen Studien und sonstigen Fachäußerungen, die die Wissenschaftlichen Dienste ausgewertet haben, kommt nur eine Arbeit zu dem Ergebnis, dass der Betrag ausreicht, und genau diese Arbeit ist extrem umstritten.
Diese Kritik trifft nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller uneingeschränkt auch auf das neue Bürgergeld zu, ebenso auf die Sozialhilfe und die Altersgrundsicherung. Der Regelbedarf für diese Leistungen liegt zwar im Jahr 2023 deutlich höher als im Jahr 2022. Dies gleicht aber nur einen Teil der gestiegenen Preise aus und ändert nichts an der extrem niedrigen Kaufkraft. Diese Lücken betreffen auch die zukünftige Kindergrundsicherung, denn die Beträge fließen in das Existenzminimum ein, das über die Maximalbeträge einer Kindergrundsicherung abgedeckt werden soll. Dr. Hans-Konrad Biesalski, hatte schon 2021 detailliert vorgerechnet, dass der Ernährungsanteil am Regelbedarf bei Kindern und Jugendlichen zu Wachstumsverzögerungen und einer eingeschränkten kognitiven Entwicklung führt: „Eine gesunde Ernährung für Kinder ist mit den Mitteln für Ernährung im ALG II-Bezug nicht finanzierbar.“ (Biesalski 2021, Ernährungsarmut bei Kindern – Ursachen, Folgen, COVID 19, in: Aktuelle Ernährungsmedizin 2021, 46, S. 317 ff, www.thieme-connect.com/products/ejournals/pdf/10.1055/a-1553-3202.pdf, S. 319) Für eine gesunde Ernährung im Sinne der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung)-Empfehlungen hält Dr. Hans-Konrad Biesalski für Kinder und Jugendliche bis zu 60 Prozent höhere Beträge für notwendig, was 2021 altersabhängig bis zu 50 Euro mehr monatlich bedeuteten würde (ebd., S. 320) und für 2023 auf 56 Euro mehr monatlich hinausläuft.
Wenn es die Bundesregierung mit ihrer Ernährungsstrategie ernst meint, dass man in Deutschland „gesund alt werden kann – unabhängig von der sozialen Herkunft“ –, dann müssen erst einmal alle Kinder gesund groß werden können – ohne Wachstumsverzögerungen und ohne Schulschwierigkeiten, weil das Geld für gesundes Essen fehlte. Deshalb muss nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bei der Kindergrundsicherung das Existenzminimum entsprechend berechnet werden. Bis dahin müssen die Regelbedarfe erhöht werden. Bei einer Neuberechnung muss sichergestellt sein, dass eine gesunde Ernährung möglich ist, wie es im Antrag „Regelsätze spürbar erhöhen – 200 Euro mehr gegen Inflation und Armut (Bundestagsdrucksache 20/4053, www.linksfraktion.de/parlament/parlamentarische-initiativen/detail/regelsaetze-spuerbar-erhoehen-200-euro-mehr-gegen-inflation-und-armut/) gefordert wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Kennt die Bundesregierung, insbesondere das für die Grundsicherung zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den diesjährigen Bericht des WBAE „Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen“?
Wie bewertet die Bundesregierung, insbesondere das für die Grundsicherung zuständige BMAS, den erneuten Befund, dass der Ernährungsanteil an der Regelbedarfsberechnung nicht für eine gesundheitsförderliche Ernährung ausreicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung, insbesondere das für die Grundsicherung zuständige BMAS, die Empfehlung des WBAE, die Regelbedarfe neu und auskömmlich für eine gesunde Ernährung zu berechnen?
Kennt die Bundesregierung die Aussage des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach die verfassungsgerichtliche Prüfung keine Aussage darüber enthält, ob das Existenzminimum zweckmäßig und vernünftig auszugestalten ist, sondern dass diese Frage eine „Sache der Politik“ ist (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2014 – 1 BvL 10/12, Randziffer 77)?
Erkennt die Bundesregierung an, dass sie auch beim Existenzminimum einen politischen Gestaltungsauftrag hat, und stimmt sie der Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass die 2014 festgestellte Verfassungsmäßigkeit des geltenden Statistik- und Warenkorbmodells keine Aussage über die fachliche Qualität darstellt?
Geht die Bundesregierung, insbesondere das für die Grundsicherung zuständige BMAS, davon aus, dass sich die verfassungsrechtliche Aufgabe des Existenzminimums auch im Bereich der Ernährung auf eine Gleichstellung mit allen einkommensschwachen Haushalten beschränkt, selbst wenn dies nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Gleichstellung in Mangelernährung bedeutet?
Kennt die Bundesregierung, insbesondere das für die Grundsicherung zuständige BMAS, die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste, wonach fünf einschlägige ernährungswissenschaftliche Fachpublikationen ebenfalls zu der Einschätzung kommen, dass der Ernährungsanteil an der geltenden Regelbedarfsberechnung nicht für eine gesunde Ernährung ausreicht, und wonach es keine entgegenstehende Fachpublikation zur geltenden Berechnung des Regelbedarfs gibt, und wie bewertet die Bundesregierung, insbesondere das für die Grundsicherung zuständige BMAS, diesen Befund?
Kennt die Bundesregierung, insbesondere das für die Grundsicherung zuständige BMAS, den Befund des Ernährungswissenschaftlers Dr. Hans-Konrad Biesalski, dass die Beträge, die bei der Regelbedarfsberechnung für die Ernährung von Kindern zugrunde gelegt wurden, zu Wachstumsverzögerungen und kognitiven Beeinträchtigungen führen (Biesalski 2021, Ernährungsarmut bei Kindern – Ursachen, Folgen, COVID 19, in: Aktuelle Ernährungsmedizin 5/2021, 317)?
Kennt die Bundesregierung, insbesondere das für die Grundsicherung zuständige BMAS, den Befund von Dr. Hans-Konrad Biesalski, dass zur Vermeidung von Wachstumsverzögerungen und kognitiven Beeinträchtigungen bei Kindern eine Erhöhung des Ernährungsanteils an der Regelbedarfsberechnung dringend geboten ist, die altersabhängig zwischen 17,85 Euro und 57,65 Euro monatlich beträgt (ebd., S. 320, Werte für 2023 fortgeschrieben), und wie positioniert sich die Bundesregierung dazu?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung ein kindliches Existenzminimum, dessen gegenwärtige Berechnungsgrundlage ausweislich der o. g. Befunde kognitive Beeinträchtigungen zur Folge haben kann, übereinzubringen mit den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Zielen der Bundesregierung, dass für Kinder Chancengleichheit bestehen und „allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen“ geboten werden soll?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung ein so berechnetes Existenzminimum übereinzubringen mit dem angekündigten Ziel der Ernährungsstrategie der Bundesregierung, dass „vorteilhafte Ernährungsumgebungen und ‑muster gefördert und geschaffen werden, die es Menschen einfach machen, sich gut zu ernähren – von der Säuglings- und Kinderernährung über die Betriebskantine bis zum Supermarktregal“, und dass dabei der Fokus vor allem auf Kindern und Jugendlichen sowie auf armutsbetroffenen Menschen liegen soll (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2022, Eckpunktepapier: Weg zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung, www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/ernaehrungsstrategie-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 3)?
Wie möchte die Bundesregierung, insbesondere das für die Grundsicherung zuständige BMAS, bei einer zukünftigen Kindergrundsicherung sicherstellen, dass eine Ernährung von den einberechneten Beträgen bei Kindern nicht zu Wachstumsverzögerungen führt und nicht die kognitive Entwicklung beeinträchtigt?
Sollten die Maximalbeträge einer zukünftigen Kindergrundsicherung aus Sicht der Bundesregierung so berechnet sein, dass die Kinder armer Eltern genauso groß und schulisch genauso erfolgreich werden können wie die Kinder reicher Eltern?
Wie weit ist die Bundesregierung mit der Erarbeitung der angekündigten Ernährungsstrategie, und wird – wie im Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft angekündigt – im Juni 2023 die Ressortabstimmung eingeleitet?
Wurde im Beteiligungsprozess zur Erarbeitung der Ernährungsstrategie von den befragten Organisationen, Bürgerinnen und Bürgern der Aspekt der Regelbedarfsberechnung angesprochen (bitte differenzieren, in welchem Format welcher Akteur welchen Bezug hergestellt hat)?
Inwiefern will die Bundesregierung bei der Erarbeitung ihrer Ernährungsstrategie der Empfehlung des WBAE zur Neuberechnung des Ernährungsanteils am Regelbedarf nachkommen, da sie im Eckpunktepapier angekündigt hat, auf den strategischen und wissenschaftlichen Arbeiten des WBAE aufzubauen (ebd., S. 4)?
Inwiefern hält die Bundesregierung den Ansatz, bei ihrer Ernährungsstrategie in sozialpolitischer Hinsicht vor allem Preissteigerungen zu betrachten (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2022, Eckpunktepapier: Weg zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung, www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/ernaehrungsstrategie-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 6) und somit Ausgangswerte des Regelbedarfs, die bereits ernährungswissenschaftlich zu niedrig sind, nicht zu berücksichtigen, für vereinbar mit dem Ziel, „dass es für alle Menschen in Deutschland möglich ist, sich gut und gesund zu ernähren – unabhängig von Einkommen, Bildung oder Herkunft“ (Pressemitteilung des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vom 21. Dezember 2022, www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/187-ernaehrungsstrategie.html)?
Kennt die Bundesregierung die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, wonach 84 Prozent der Bevölkerung die Ernährungsanteile an der Berechnung der Regelbedarfe nicht für ausreichend halten und durchschnittlich mehr als eine Verdopplung für notwendig gehalten wird (Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband 2022, Energie-Krise und Lebenshaltungskosten: Hilfen reichen nicht!, www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Seiten/Presse/docs/umfrage_buergergeld_2022.pdf, S. 3), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Befund?
Wie genau kam es bei der interministeriellen Abstimmung über die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3847 zu der unzutreffenden Antwort zu Frage 2, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die falsche Wiedergabe bewusst und intentional in die Antwort aufgenommen wurde?