Altersarmut in Baden-Württemberg und Deutschland
der Abgeordneten Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Jessica Tatti, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Eine unzureichende Absicherung während des Erwerbslebens resultiert oft in Altersarmut. Dies ist eine große Gefahr für die Lebensqualität im Alter. Auch in Baden-Württemberg werden 29 Prozent der künftigen Rentenbezieher trotz 45 Jahren Vollzeitarbeit eine Rente unter 1 200 Euro netto erhalten (www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/rente-altersvorsorge-reform-dietmar-bartsch-linke). Es wird im Übrigen verwiesen auf Bundestagsdrucksache 20/987, die eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Rente und Altersarmut in Nordrhein-Westfalen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren das Verhältnis von Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung zu Rentnerinnen und Rentnern in Baden-Württemberg und in der gesamten Bundesrepublik Deutschland entwickelt (bitte auch in absoluten Zahlen angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigten mit und ohne Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und in Baden-Württemberg entwickelt?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Zahlbeträge der Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und wegen Todes in Deutschland und in Baden-Württemberg (gesamt; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) im Rentenbestand und im Rentenzugang (bitte nach Männern und Frauen und für 2010 und 2020 getrennt sowie mit Angaben zu Beiträgen für Eingewanderte sowie [Spät-]Aussiedler angeben)?
Wie viele Rentnerinnen und Rentner in Baden-Württemberg haben mindestens 40 und wie viele Rentnerinnen und Rentner in Baden-Württemberg haben mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht und erhalten – bezogen auf die genannten jeweiligen Versicherungsjahre – eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1 200 Euro und über 1 200 Euro, und wie stellt sich diese Situation für Menschen mit (eigener) Einwanderungserfahrung sowie für (Spät-)Aussiedler dar?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland und in Baden-Württemberg der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge entwickelt?
Wie haben sich in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie deren durchschnittlicher, monatlicher Gesamtrentenzahlbetrag in Deutschland und in Baden-Württemberg verändert (bitte bezogen auf die Jahre, nach Rentnern insgesamt, Einzel- und Mehrfachrentnern sowie nach Männern und Frauen und mit Angaben zu Eingewanderten sowie (Spät-)Aussiedlern aufschlüsseln)?
Wie viele Menschen ab dem Alter von 65 Jahren beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und in Baden-Württemberg Alterssicherungsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (bitte mit Angaben zu Eingewanderten sowie für [Spät-]Aussiedler aufschlüsseln), und wie hoch ist ihr Anteil an der entsprechenden Bevölkerungsgruppe?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 die Nettoeinkommen der Menschen, die 65 Jahre und älter sind, und der Rentnerinnen und Rentner in der gesetzliche Rentenversicherung nach dem Personen- und nach dem Haushaltskonzept in Deutschland und in Baden-Württemberg entwickelt (vgl. Alterssicherungsbericht 2020, Tabellen BC.37 und BC.38), und welche Angaben kann die Bundesregierung ergänzend zu Eingewanderten sowie (Spät-)Aussiedlern machen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Baden-Württemberg (gesamt; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) die Zahl der Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung in den Jahren 2010 und 2020 getrennt nach Frauen und Männern und ihr Anteil an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe entwickelt, und welche Angaben kann die Bundesregierung ergänzend zu Eingewanderten sowie (Spät-)Aussiedlern machen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Baden-Württemberg (gesamt; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) die Zahl der Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung mit Rentenbezug sowie ihr Anteil an den jeweiligen Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern (Alter bzw. Erwerbsminderung) in den Jahren 2010 und 2020 getrennt nach Frauen und Männern entwickelt, und welche Angaben kann die Bundesregierung ergänzend zu Eingewanderten sowie (Spät-)Aussiedlern machen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben und Einnahmen für die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (Viertes Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII) in Baden-Württemberg und Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Menschen ab 65 Jahren entwickelt, die in Baden-Württemberg und Deutschland Wohngeld bezogen (bitte in absoluten Zahlen und relativ an allen Menschen ab 65 Jahren in Baden-Württemberg und in Deutschland angeben), und welche Angaben kann die Bundesregierung ergänzend zu Eingewanderten sowie (Spät-)Aussiedlern machen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Armutsgefährdungsquoten der Gesamtbevölkerung, der Bevölkerung ab 65 Jahren und der Rentnerinnen und Rentner in Baden-Württemberg und Deutschland (gesamt und getrennt nach Männern und Frauen) entwickelt (Mikrozensus und EU-SILC, Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen), und welche Angaben kann die Bundesregierung ergänzend zu Eingewanderten ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie (Spät-)Aussiedlern machen?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Armutsgefährdungsschwellen in Baden-Württemberg und Deutschland entwickelt?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester-Sparenden in Baden-Württemberg insgesamt und derjenigen, die ihren individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren?
Wie viele Menschen in der Altersgruppe von 20 bis 65 und von 60 bis 64 Jahren (gesamt und nach Einzeljahren) gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland und Baden-Württemberg einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Vollzeit und Teilzeit; Männer und Frauen) nach, und wie groß ist ihr Anteil an allen Menschen der jeweiligen Altersgruppe, und welche Angaben kann die Bundesregierung ergänzend zu Eingewanderten sowie (Spät-)Aussiedlern machen?
Wie viele Menschen in der Altersgruppe 60 Jahre bis zur Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland und in Baden-Württemberg ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist ihr Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe, und welche Angaben kann die Bundesregierung ergänzend zu Eingewanderten sowie (Spät-)Aussiedlern machen?
Wie viele Menschen jenseits der Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland und in Baden-Württemberg ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist ihr Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe, und welche Angaben kann die Bundesregierung ergänzend zu Eingewanderten sowie (Spät-)Aussiedlern machen?