[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7446 –
Einsatz deutscher Polizistinnen und Polizisten in Serbien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Serbien ist Transitland für Menschen, die über die Türkei und Bulgarien oder
Griechenland und Nordmazedonien in Richtung Mittel- und Westeuropa
flüchten. Der EU-Beitrittskandidat wurde seit 2016 im Zusammenhang mit
der Schließung der Balkanroute immer stärker in das EU-Grenzregime
einbezogen. Während Flüchtende Serbien zuvor relativ einfach durchqueren
konnten, verschob sich der Fokus der serbischen Migrationspolitik nun auf die
Kontrolle und Hochrüstung der Grenzen. In der Folge haben sich Fluchtrouten
immer wieder verschoben (Marta Stojic Mitrovic u. a., The Dark Sides of
Europeanisation, Belgrad 2020, S. 32 ff.). Ende 2021 haben sich die
Migrationswege nach Kenntnis der Fragestellenden entlang der sogenannten Balkanroute
von Bosnien und Herzegowina zurück nach Serbien verlagert.
Bestandteil der zunehmenden Schließung der Grenzen auf der Balkanroute
sind völkerrechtswidrige Zurückweisungen (sogenannte Pushbacks), die seit
Jahren von Aktivistinnen und Aktivisten, Menschenrechtsorganisationen und
Journalistinnen und Journalisten dokumentiert und kritisiert werden (
www.bor
derviolence.eu/). Nicht nur ungarische Polizistinnen und Polizisten führen den
Berichten zufolge Pushbacks nach Serbien durch, sondern diese gehen auch
von serbischen Beamtinnen und Beamten aus, die flüchtende Personen gegen
ihren Willen nach Bulgarien und Nordmazedonien zurückschieben. Darüber
hinaus dokumentieren in Serbien aktive Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) immer wieder Räumungen informeller Niederlassungen von
Geflüchteten im serbisch-ungarischen Grenzgebiet durch serbische Beamtinnen und
Beamte. Wenn sich aus Sicht der serbischen Polizei zu viele Geflüchtete nahe
der ungarischen Grenze aufhielten, würden diese mit Bussen in Lager an der
nordmazedonischen Grenze zurückgebracht oder nach Nordmazedonien
abgeschoben (
www.proasyl.de/news/pruegel-hundebisse-pushbacks-alltag-von-gef
luechteten-an-der-serbisch-ungarischen-grenze/).
In der in Nordserbien gelegenen Stadt Subotica tätige Organisationen
berichten, dass neben serbischen Beamtinnen und Beamten unter anderem auch
deutsche Beamtinnen und Beamte bei der Räumung und Zerstörung einer
informellen Niederlassung Flüchtender in einem Dorf nahe der ungarischen
Grenze am 15. März 2023 beteiligt gewesen seien (borderviolence.eu/reports/i
nternal-violence-testimonies-involving-german-officers-in-northern-serbia/).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7703
20. Wahlperiode 07.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
7. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sie sollen Zelte zerstört und physische Gewalt gegen Schutzsuchende
ausgeübt haben. Betroffene geben an, dass sie die deutschen Beamtinnen und
Beamten an deren Autos, Uniformen und der Sprache erkannt hätten.
Die Fragestellenden vermuten, dass die deutschen Beamtinnen und Beamten
im Rahmen einer Frontex-Mission in Serbien eingesetzt waren. An der
serbisch-bulgarischen Grenze ist Frontex seit Juni 2021 aktiv (frontex.europa.eu/
media-centre/news/news-release/frontex-expands-presence-in-western-balkan
s-with-operation-in-serbia-9WRMiW). Seit 2023 operiert Frontex nach
Kenntnis der Fragestellenden auch in Nordserbien unweit der ungarischen Grenze.
Im Juni 2021 ist ein Statusabkommen zwischen der Europäischen Union und
Serbien in Kraft getreten, das es Frontex ermöglicht, gemeinsame Operationen
in Serbien durchzuführen. Mitte 2021 wurden an der Grenze zu Bulgarien
nach Angaben von Frontex bereits 44 Beamtinnen und Beamte der neuen
„ständigen Reserve“ aus 14 Ländern eingesetzt (Bundestagsdrucksache
19/31937). Auch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei sind im Rahmen
der Frontex-Mission in Serbien (
www.tagesspiegel.de/politik/linkspartei-kritis
iert-militarisierung-faeser-will-eu-grenzschutzagentur-frontex-weiter-staerken/
28041378.html).
1. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei und nach Kenntnis
der Bundesregierung der Polizeien der Länder sind seit 2022 in Serbien
eingesetzt worden (bitte nach Jahren differenzieren)?
In Belgrad sind ein Verbindungsbeamter der Bundespolizei (VB BPOL) sowie
seit Januar 2023 ein Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespolizei
tätig.
In Einsatzmaßnahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und
Küstenwache Frontex wurden 86 deutsche Beamtinnen und Beamte im Jahr 2022 nach
Serbien entsandt.
Die Anzahl beläuft sich im aktuell laufenden Einsatzjahr 2023 auf bisher 101
Beamtinnen und Beamte.
a) Auf Grundlage welcher Abkommen bzw. Rechtsgrundlagen und im
Rahmen welcher Operationen sind die deutschen Beamtinnen und
Beamten in Serbien eingesetzt?
Völkerrechtliche Grundlage für die Entsendung des VB BPOL stellt das
Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961
(BGBl. II, S. 957) dar. Die Entsendung erfolgt sodann auf der Grundlage der
zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium des Innern
und für Heimat (BMI) geschlossenen „Vereinbarung über die Entsendung von
Verbindungsbeamtinnen und -beamten des Bundeskriminalamtes und der
Bundespolizei an deutsche Auslandsvertretungen“ i. V. m. § 13 Absatz 1 des
Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, sowie der Verordnung (EU) 2019/1240 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Schaffung eines
Europäischen Netzes von Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen (ILO-
Verordnung).
Die Entsendung des DVB Belgrad erfolgt auf Grundlage der zwischen dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie dem Auswärtigen Amt
geschlossenen „Vereinbarung zum Einsatz von Bundespolizeibeamten/
Bundespolizeibeamtinnen als Dokumentenberater und Berater für Sicherheitsfragen im
Visumverfahren an den deutschen Auslandsvertretungen und internationalen
Flughäfen“.
Die Entsendung in die Frontex-Einsätze erfolgt im Rahmen der „Joint
Operation Serbia Land“, „Joint Operation Coordination Points Air“ sowie der „Joint
Operation Coordination Points Land“ auf Grundlage von Artikel 73 der
Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache in
Verbindung mit der Statusvereinbarung der Europäischen Union mit der Republik
Serbien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur
für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien.
b) Werden deutsche Beamtinnen und Beamte auch auf Grundlage eines
bilateralen Abkommens in Serbien eingesetzt, und wenn ja, um
welches Abkommen handelt es sich genau, und wie viele Beamtinnen und
Beamte wurden seit 2022 in diesem Rahmen entsandt?
Deutsche Beamtinnen und Beamte werden nicht auf Grundlage eines
bilateralen Abkommens in Serbien eingesetzt.
c) Welche konkreten Aufgaben haben die in Serbien eingesetzten
Beamtinnen und Beamten (bitte möglichst genau aufschlüsseln)?
Der Einsatz des VB BPOL dient der Förderung, Beschleunigung und
Intensivierung der bilateralen (grenz-)polizeilichen Zusammenarbeit.
Der Dokumenten- und Visumberater (DVB) der Bundespolizei in Belgrad ist
ein Beamter mit der Qualifikation, Beratungen bezüglich
Dokumentensicherheit und Schulungen zu ausländerrechtlichen Themen durchzuführen. Zum
Aufgabenportfolio des DVB gehören die Beratung von Luftfahrtunternehmen
zur Verhinderung der Beförderung unvorschriftsmäßig ausgewiesener
Reisender, die Durchführung von Schulungen in der Erkennung von
Urkundenfälschungen und den Schengener Einreisebestimmungen für
Luftfahrtunternehmen, Auslandsvertretungen sowie die örtliche Grenzpolizei. Darüber hinaus
soll der DVB seine Kenntnisse hinsichtlich Dokumenten- und Migrationslage
im Gastland unterstützend bei der Prüfung von Visumanträgen in den
Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen einbringen.
Die im Rahmen von Frontex eingesetzten Beamtinnen und Beamten
unterstützen die Republik Serbien bei der Überwachung der grünen Grenze, der
Überprüfung von Dokumenten, der Implementierung von Einsatzmaßnahmen sowie
der Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs.
d) Ist schriftlich festgehalten, zu welchen Tätigkeiten bzw. Handlungen
die in Serbien eingesetzten Beamtinnen und Beamten in den
jeweiligen Operationen befugt sind und zu welchen nicht (bitte erläutern)?
Die Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Es wird daher auf die beigefügte „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-
Anlage* verwiesen. Die Antwort wurde als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft, weil darin Informationen zu aktuellen Einsatzmaßnahmen enthalten
sind, die unter anderem Rückschlüsse auf aktuell laufende Maßnahmen
zulassen. Eine offene Übermittlung von Informationen zu Einsatzländern und -orten
sowie eingesetztem Personal, Ausrüstung und Aufträgen wäre geeignet,
gegenwärtige und zukünftige Einsatzziele und damit die Aufgabenerfüllung von
Frontex zu gefährden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten außerdem
Rückschlüsse auf ihre Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden gezogen werden,
was wiederum nachteilig für die Aufgabenerfüllung der durchführenden Stellen
und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sein kann. Unter
Abwägung mit der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts werden die
Informationen daher in eingestufter Form übermittelt.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
e) Wie weisen sich deutsche Beamtinnen und Beamten in Serbien aus?
Die für Frontex eingesetzten Beamtinnen und Beamten weisen sich mit einem
Sonderausweis gem. Statusvereinbarung aus und tragen zur Erkennbarkeit
zudem die Armbinde der Agentur.
Die VB BPOL und DVB Belgrad sind an der Deutschen Botschaft Belgrad
akkreditiert.
f) Mit welchen Kosten und Personalressourcen waren die in Rede
stehenden Einsätze jeweils verbunden (bitte nach Einsatz und Monat
aufschlüsseln)?
Die eingesetzten Personalressourcen ergeben sich aus den vorherigen
Ausführungen.
Die Kosten für den Einsatz des VB BPOL sowie des DVB setzen sich neben
der In- und Auslandsbesoldung insbesondere aus Reisekosten gem.
Bundesreisekostengesetz (BRKG), Vorbereitungsmaßnahmen wie Sprachschulungen und
den Kosten für ein Dienst-KFZ sowie dem Gehalt einer dem VB BPOL zur
Verfügung stehenden lokal beschäftigten Person zusammen.
Die Kosten für Einsätze im Rahmen der Europäischen Agentur für die Grenz-
und Küstenwache Frontex setzen sich, neben der Inlandsbesoldung, in erster
Linie aus Reisekosten gem. Bundesreisekostengesetz (BRKG),
Auslandsverwendungszuschlägen sowie den Betriebskosten der Einsatzfahrzeuge
zusammen. Diese werden durch Frontex kofinanziert.
2. Führen deutsche Beamtinnen und Beamte Patrouillen und Kontrollen auf
serbischem Territorium durch, und falls ja,
Der VB BPOL und der DVB Belgrad führen keine Maßnahmen im Sinne der
Fragestellung durch.
In Bezug auf Frontex-Einsätze wird auf die Antworten zu den Fragen 1c und 1d
verwiesen.
a) in welchen Regionen sind deutsche Beamtinnen und Beamte für
Patrouillen und Kontrollen eingesetzt,
b) in welchen Grenzabschnitten und Regionen waren und sind deutsche
Beamtinnen und Beamte an Patrouillen und Kontrollen beteiligt?
Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Es wird daher auf die beigefügte „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-
Anlage* verwiesen. Die Antwort wurde als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft, weil darin Informationen zu aktuellen Einsatzmaßnahmen enthalten
sind, die unter anderem Rückschlüsse auf aktuell laufende Maßnahmen
zulassen.
Eine offene Übermittlung von Informationen zu Einsatzländern und -orten
sowie eingesetztem Personal, Ausrüstung und Aufträgen wäre geeignet,
gegenwärtige und zukünftige Einsatzziele und damit die Aufgabenerfüllung von
Frontex zu gefährden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten außerdem
Rückschlüsse auf ihre Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden gezogen werden,
was wiederum nachteilig für die Aufgabenerfüllung der durchführenden Stellen
und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sein kann. Unter
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Abwägung mit der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts werden die
Informationen daher in eingestufter Form übermittelt.
3. Finden die in Rede stehenden Patrouillen und Kontrollen unter deutscher
Leitung statt, und falls nein, wem obliegt die Weisungsbefugnis?
Im Zusammenhang mit den Einsätzen der Europäischen Agentur für die Grenz-
und Küstenwache Frontex sind die Einsatzkräfte der serbischen Grenzpolizei
unterstellt. Sie handeln ausschließlich im Beisein und auf Weisung der
serbischen Grenzpolizei, siehe hierzu bereits auch die Antwort zu Frage 1d.
4. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2022 in Anwesenheit bzw. unter Beteiligung deutscher Beamtinnen und
Beamten an der ungarisch-serbischen Grenze kontrolliert bzw.
festgestellt (bitte nach Jahren differenzieren)?
a) Werden diese Kontrollen bzw. Feststellungen dokumentiert, und
wenn ja, wie?
b) Wurden kontrollierte Personen in Anwesenheit bzw. unter
Beteiligung deutscher Beamtinnen und Beamten vom Grenzübertritt
abgehalten, und wenn ja, wie viele, und auf welcher Rechtsgrundlage
geschah dies jeweils?
Die Fragen 4 bis 4b werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Maßnahmen erfolgen in Verantwortung der serbischen Grenzpolizei. Eine
Dokumentation der Einsatzmaßnahmen erfolgt durch diese sowie ggf. durch
Frontex nach den dortigen Regularien und Vorgaben. Die Bundesregierung
führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen.
5. Waren deutsche Beamtinnen und Beamte seit 2022 an Einsätzen in
informellen Siedlungen von Geflüchteten nahe der serbisch-ungarischen
Grenze beteiligt, und wenn ja, wie häufig (bitte nach Jahren
differenzieren)?
a) Falls deutsche Beamtinnen und Beamte an solchen Einsätzen
beteiligt waren, welche Aufgabe haben sie dort konkret übernommen?
b) Waren deutsche Beamtinnen und Beamte nach Kenntnis der
Bundesregierung anwesend, als serbische oder andere Beamtinnen und
Beamte informelle Siedlungen und das sich dort befindende Eigentum
von Flüchtenden zerstörten bzw. haben deutsche Beamtinnen und
Beamte sich an solchen Aktionen beteiligt?
c) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass deutsche Beamtinnen und
Beamte am 15. März 2023 zusammen mit serbischen Beamtinnen
und Beamten im Rahmen von Frontex in einem kleinen Dorf im
Norden von Serbien eingesetzt waren (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
d) Ist der Bundesregierung bekannt, ob diese Beamtinnen und Beamten
sich im Rahmen dieses Einsatzes an der Zerstörung von Zelten in
einer informellen Siedlung von Geflüchteten und an der Ausübung
physischer Gewalt gegenüber dort lebenden Menschen beteiligten,
wie dies vor Ort tätige Organisationen dokumentiert haben (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Dokumentation dieses
Vorfalles und ähnlicher Vorfälle, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus?
f) Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die
mutmaßlichen Fälle von Polizeigewalt aufzuklären und sicherzustellen,
dass deutsche Beamtinnen und Beamte sich künftig nicht an
Rechtsverletzungen an Flüchtenden an der ungarisch-serbischen Grenze
beteiligen?
Die Fragen 5 bis 5f werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutsche Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei waren nicht an
Einsätzen an Orten im Sinne der Fragestellungen beteiligt. Ungeachtet dessen setzt
sich die Bundesregierung in allen Gremien und bei bilateralen Gesprächen für
die Achtung der Grund- und Menschenrechte im Rahmen des Grenzschutzes
ein. Bei allen Sachverhalten, die einen Verstoß gegen die Grund- und
Menschrechte darstellen könnten, spricht sich die Bundesregierung für eine zügige und
umfassende Aufklärung aus.
6. Wie viele „Serious Incident Reports“ sind der Bundesregierung im
Rahmen der Einstätze deutscher Beamtinnen und Beamter im ungarisch-
serbischen Grenzgebiet bekannt?
Der Bundesregierung ist ein „Serious Incident Report“ im Zusammenhang mit
dem Einsatz deutscher Beamtinnen und Beamter im ungarisch-serbischen
Grenzgebiet bekannt. Der Bericht bezieht sich auf einen Verkehrsunfall bei
welchem ein deutscher Beamter schwer verletzt wurde.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen
gegenüber flüchtenden Personen an der serbisch-ungarischen Grenze
(
www.msf.ch/de/neueste-beitraege/pressemitteilung/serbien-wir-
fordernvon-der-eu-eine-bessere-beobachtung-der)
a) durch serbische und ungarische Polizistinnen und Polizisten,
b) durch Polizistinnen und Polizisten aus weiteren EU-Mitgliedstaaten,
und
c) unter Beteiligung oder in Anwesenheit von deutschen Beamtinnen
und Beamten?
Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung sind die in Rede stehenden Medienberichte bekannt.
Jedoch führt die Bundesregierung keine eigenen Statistiken über Vorfälle im
Sinne der Fragestellung.
8. Haben deutsche Beamtinnen und Beamte an der serbisch-ungarischen
Grenze nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022
Zwangsmaßnahmen angewendet?
a) Wenn ja, in wie vielen Fällen und auf Basis welcher Rechtsgrundlage
geschah dies?
b) Wurden die Fälle der Anwendung von Zwangsmaßnahmen
dokumentiert, und wenn ja, durch wen, und in welcher Sprache erfolgte
diese Dokumentation?
Die Fragen 8 bis 8b werden aufgrund des Themenzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind keine Fälle von durch deutsche Beamtinnen und
Beamte angewendete Zwangsmaßnahmen im Sinne der Fragestellung bekannt.
9. Welche, und wie viele Fahrzeuge stehen deutschen Beamtinnen und
Beamten in Einsätzen in Serbien zur Verfügung (bitte auch den
Fahrzeugtyp, das Baujahr, die Ausstattung, den Fahrzeugwert und den Einsatzort
auflisten)?
a) Wie viele Fahrzeuge der Bundespolizei stellt diese für Einstätze in
Serbien zur Verfügung (bitte auch den Fahrzeugtyp, das Baujahr, die
Ausstattung, den Fahrzeugwert und den Einsatzort auflisten)?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Es wird daher auf die beigefügte „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-
Anlage* verwiesen. Die Antwort wurde als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft, weil darin Informationen zu aktuellen Einsatzmaßnahmen enthalten
sind, die unter anderem Rückschlüsse auf aktuell laufende Maßnahmen
zulassen. Eine offene Übermittlung von Informationen zu Einsatzländern und -orten
sowie eingesetztem Personal, Ausrüstung und Aufträgen wäre geeignet,
gegenwärtige und zukünftige Einsatzziele und damit die Aufgabenerfüllung von
Frontex zu gefährden. Aus ihrem Bekanntwerden könnten außerdem
Rückschlüsse auf ihre Vorgehensweise, Fähigkeiten und Methoden gezogen werden,
was wiederum nachteilig für die Aufgabenerfüllung der durchführenden Stellen
und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sein kann. Unter
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Abwägung mit der Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts werden die
Informationen daher in eingestufter Form übermittelt.
b) Welche Ausstattung stellt die Bundespolizei den serbischen Behörden
zur Verfügung (bitte nach Gegenständen, Anzahl und empfangender
Behörde auflisten)?
Im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe wurden in 2022 zugunsten der
serbischen Grenzpolizei 14 Fahrzeuge vom Typ Dacia Duster übergeben.
Zusätzlich wurden im Jahre 2022 30 mobile Wärmebildgeräte an die serbische
Grenzpolizei übergeben.
10. Welche Ausrüstung und Waffen tragen deutsche Beamtinnen und Beamte
im Einsatz in Serbien (bitte zwischen Einsätzen im Rahmen von Frontex
und anderen Einsätzen differenzieren)?
Der VB BPOL und der DVB Belgrad verrichten ihren Dienst grundsätzlich
nicht in Uniform und tragen im Gastland keine Dienstwaffen.
Die eingesetzten deutschen Beamtinnen und Beamten werden bei Einsätzen der
Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache mit der persönlich
zugewiesenen Ausstattung einschließlich der Dienstwaffe entsandt.
11. Unterstützen deutsche Beamtinnen und Beamte die Behörden in Serbien
direkt oder indirekt bei Abschiebungen bzw. „Rückführungen“ von
Schutzsuchenden in Herkunftsländer oder Transitstaaten (bitte
differenzieren), und falls ja, welche Aufgaben nehmen deutsche Beamtinnen und
Beamte dabei konkret wahr (home-affairs.ec.europa.eu/system/files/202
2-12/Western%20Balkans_en.pdf)?
Deutsche Beamtinnen und Beamte unterstützen die Behörden in Serbien weder
bei Abschiebungen noch bei „Rückführungen“.
12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Beamtinnen und
Beamte auch auf der ungarischen Seite der serbisch-ungarischen Grenze
tätig werden (bitte erläutern)?
13. Unterstützt Frontex die ungarischen Behörden bzw. die ungarische
Polizei an offiziellen Grenzübergängen zu Serbien bei Grenzkontrollen, und
wenn ja, inwiefern (bitte möglichst differenziert auflisten), und inwieweit
beteiligt sich Deutschland ggf. an dieser Unterstützung?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Ja. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Agentur für die
Grenz- und Küstenwache Frontex ihre Unterstützung für Ungarn nach einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum ungarischen Asylsystem im Jahr
2021 ausgesetzt hat.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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