Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7459 –
Offene Fragen zur polizeilichen Datenhaltung und der Entwicklung des
Programms „P20“
(Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf
den Bundestagsdrucksachen 20/6633 und 20/6951)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6341 hatte die
Fraktion DIE LINKE. sich nach den beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten
Verbund- und Zentraldateien erkundigt, wie sie dies schon in einer Reihe
Kleiner Anfragen in den vergangenen Wahlperioden getan hatte
(Bundestagsdrucksachen 19/15346, 19/1148, 18/13653, 17/7307). Jedoch unterscheiden
sich die Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 20/6633 von den bislang gegebenen Antworten, sodass sich die
Notwendigkeit einer Nachfrage ergibt. Auch andere Angaben in der Antwort der
Bundesregierung ergeben einen Nachfragebedarf.
Das Programm „P20“ (vormals „Polizei 2020“ bzw. „Polizei 20/20“) wurde
ebenfalls von der Fraktion DIE LINKE. und anderen Fraktionen des
Deutschen Bundestages im Wege Kleiner Anfragen parlamentarisch bearbeitet.
Auch hier ergibt sich an einigen Stellen Nachfragebedarf. So gibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/6951 an,
dass sie keinen Überblick über die Umsetzung des „Informationsmodells
Polizei“ (IMP) bei den Landespolizeien hat – was aber ganz entscheidend für die
Steuerungsfähigkeit innerhalb des Programms „P20“ sein dürfte, das in
mehreren Teilvorhaben nur mit Umsetzung des IMP funktionieren kann.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7864
20. Wahlperiode 24.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 24. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Zentral- und Verbunddateien werden derzeit vom BKA in seiner
Zentralstellenfunktion geführt (bitte wie in den in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Antworten zu Frage 1 auf den
Bundestagsdrucksachen 19/15346, 19/1148, 18/13653, 17/7307 mit Aufzählung der
jeweiligen Zentral- und Verbunddateien mit Bezeichnung, Datum der Errichtung,
Zweck der Datei bzw. Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze,
Zahlen der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittliche
Speicherdauer beantworten) (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
20/6633)?
Auf die Anlage wird verwiesen.*
2. Mit welcher Zahl an Datensätzen, Personendatensätzen, Institutionen bzw.
Gruppen bzw. Personenzusammenschlüssen ist das BKA jeweils an den
einzelnen „Dateien“ des PIAV beteiligt (bitte wie in den Antworten zu den
Fragen 4 und 5 und zugehöriger Anlage auf Bundestagsdrucksache
20/6633 auflisten)?
Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen.
Bezeichnung PIAV1 – Rauschgiftkriminalität
Zahl der Datensätze: 496
Zahl der Personendatensätze: 2.463
Zahl der Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
765
Bezeichnung PIAV – Gewaltdelikte/gemeingefährliche Straftaten
Zahl der Datensätze: 149.822
Zahl der Personendatensätze: 8.300
Zahl der Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
95
Bezeichnung PIAV – Cybercrime
Zahl der Datensätze: 57
Zahl der Personendatensätze: 468
Zahl der Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
100
Bezeichnung PIAV – Dokumentenkriminalität
Zahl der Datensätze: 271
Zahl der Personendatensätze: 1.755
Zahl der Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
30
Bezeichnung PIAV – Eigentumskriminalitätund Vermögensdelikte
Zahl der Datensätze: 73
Zahl der Personendatensätze: 132
Zahl der Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
58
Bezeichnung PIAV – Schleusung,Menschenhandel, Ausbeutung
Zahl der Datensätze: 824
Zahl der Personendatensätze: 4.729
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7864 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Zahl der Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
131
Bezeichnung PIAV – Sexualdelikte
Zahl der Datensätze: 38.576
Zahl der Personendatensätze: 23.618
Zahl der Institutionen/Gruppen/
Personenzusammenschlüsse:
663
1 Polizeilicher Informations- und Analyseverbund (PIAV)
Anmerkung: Die Zahl der „Datensätze“ entspricht der Zahl der Objekte vom
Typ „Vorgang“ in der jeweiligen PIAV-Operativ-Datei, die Zahl der
„Personendatensätze“ entspricht der Zahl der Objekte vom Typ „Person“ in der
jeweiligen PIAV-Operativ-Datei.
3. Ist die Zahl der von der Bundespolizei in PIAV (Polizeilicher
Informations- und Analyseverbund)-Rauschgiftkriminalität und in PIAV-
Gewaltdelikte/gemeingefährliche Straftaten geführten Datensätze mit 12 817
tatsächlich exakt gleich hoch, oder liegt hier ein Versehen bei der
Beantwortung der Frage vor (Antworten zu den Fragen 4 und 5, Anlage
S. 30/31 auf Bundestagsdrucksache 20/6633), und wenn ja, wie lautet
jeweils die tatsächliche Zahl der gespeicherten Datensätze?
Die in der Fragestellung aufgeführte Zahl (12 817) kann aus der
Bundestagsdrucksache 20/6633, Fragen 4 und 5, Anlage S. 30/31, nicht nachvollzogen
werden. In der Antwort zu den Fragen 4 und 5 wurden für die Bundespolizei
folgende Angaben für die Zahl der Datensätze gemacht (siehe Anlage S. 28/29
und 29/30):
• PIAV – Rauschgiftkriminalität: 796
• PIAV – Gewaltdelikte/gemeingefährliche Straftaten: 19 470
Diese Angaben sind korrekt. Die Anzahl der angegeben Datensätze in „PIAV –
Rauschgiftkriminalität“ und „PIAV – Gewaltdelikte/gemeingefährliche
Straftaten“ ist nicht identisch und entspricht auch nicht der in der Fragestellung
genannten Zahl.
4. Wie ist das Auseinanderfallen der Zahl der gespeicherten Datensätze und
der Personendatensätze zu erklären, und was enthalten die Datensätze
(bitte exemplarisch für die einzelnen Dateien bzw. Datenbanken in PIAV
aufführen)?
Datensätze in PIAV-Operativ müssen nicht notwendigerweise Personen
enthalten. Bei Sachverhalten mit unbekannten Tatverdächtigen können mit dem Ziel
der Erkennung von Tat-Tat-Zusammenhängen zum Beispiel Vorgänge mit den
vorliegenden Fallinformationen ohne Personen gespeichert werden.
Weiterhin können die Speicherfristen von Vorgängen von den Speicherfristen
der in den Vorgängen erfassten Personen abweichen. Wenn die Person und die
mit der Person zusammenhängenden personenbezogenen Daten mit Fristablauf
gelöscht werden, kann der Vorgang selbst noch bis zum Erreichen seiner
möglicherweise längeren Speicherfrist im PIAV-Operativ gespeichert werden.
In diesen Vorgängen können unter anderem Informationen zur Straftat, zum
Modus Operandi, zum Tatort oder zum erlangten Gut enthalten sein.
Die vorstehenden Aussagen gelten für alle Dateien des PIAV-Operativ.
5. Wie viele Personendatensätze enthält aktuell die Datei (Datenbank) IN-
POL-Fall Innere Sicherheit (IF-IS) (Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 20/6633)
In der Datei INPOL-Fall-Innere Sicherheit (IF-IS) sind insgesamt von allen
Verbundteilnehmern 99 892 Personendatensätze gespeichert.
a) Wie sind die Personendatensätze den Phänomenbereichen der Politisch
Motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet (bitte jeweils die
Gesamtzahl: rechts, links, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie,
sonstige/unklar und nicht zuzuordnen, nennen)?
b) Falls die Beantwortung der Frage 5a nicht möglich sein sollte, weil
entsprechende Katalogwerte „aktuell“ (Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 20/6633) nicht ausgewiesen werden, seit wann
werden diese Katalogwerte generell oder zum Teil nicht mehr
ausgewiesen angesichts des Umstandes, dass der Bundesregierung eine
Beantwortung hierzu in der Vergangenheit möglich war (vgl. Antwort zu
Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/15346)?
Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet.
Eine Zuordnung von Personen(datensätzen) zu den Phänomenbereichen der
politisch motivierten Kriminalität (PMK) gemäß „Definitionssystem Politisch
motivierte Kriminalität“ erfolgt in der IF-IS nicht. In der IF-IS können
ereignisbezogene Spezifikationen vergeben werden (wie z. B. PMK, PMK Gewalt,
Rechtsextremismus, Aktionen durch Rechte, Linksextremismus, Aktionen
durch Linke, Terrorismus, Aktionen gegen Ausländer, Ausländerfeindlich). Aus
diesen Spezifikationen können Rückschlüsse auf die betroffenen
Phänomenbereiche der PMK gezogen werden. Beispielhaft können nachfolgende Zahlen zu
Personen mitgeteilt werden, die in Beziehung zu einem Ereignis oder mehreren
Ereignissen mit den aufgeführten Spezifikationen stehen (eine Vergleichbarkeit
mit der in der Antwort zu Frage 5 genannten Anzahl an Personen(datensätzen)
ist nicht gegeben):
• Zugeordnet PMK = 84 667 Personen
• Rechtsextremismus + Aktionen durch Rechte + Aktionen gegen Ausländer
+ Ausländerfeindlich = 9 109 Personen
• Linksextremismus + Aktionen durch Linke = 191 Personen
• Terrorismus (hierbei liegt keine Spezifikation für religiöse oder
ausländische Ideologie vor) = 4 164 Personen.
6. Sind die Datensätze, für die dem BKA eine Löschungsverpflichtung der
anliefernden Stelle an den Informationsverbund mitgeteilt wurde und bei
denen das BKA mitgeteilt hat, die Löschung nicht vorzunehmen,
entsprechend gekennzeichnet, um eine behördliche oder unabhängige
datenschutzaufsichtliche Prüfung vornehmen zu können (Antwort zu Frage 9
auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
Der Übergang aller Datenverarbeitungen in den Pflichtenkreis des
Bundeskriminalamts innerhalb des polizeilichen Informationsverbunds wird zum einen
datenschutzrechtlich protokolliert, sodass dieser anhand der entsprechenden
Protokolle im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Protokolldaten
nachvollzogen werden kann. Zum anderen kann in INPOL der Umstand, dass
ein aktuell im alleinigen Pflichtenkreis des Bundeskriminalamts befindlicher
Datensatz sich zuvor im Pflichtenkreis eines anderen INPOL-Teilnehmers
befand, anhand entsprechender Kennzeichnungen nachvollzogen werden. Dabei
lässt sich auch feststellen, von welchem Verbundteilnehmer (also welcher
Polizei) die entsprechenden Datenverarbeitungen auf das Bundeskriminalamt
übergegangen sind. Die genannten Protokolle und Kennzeichnungen können zum
Zwecke datenaufsichtsrechtlicher Prüfungen im Einklang mit den insoweit
bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Verfügung gestellt werden.
7. Wie ist der Übergang des Aktenrückhalts für einen solchen Fall, in dem
die datenanliefernde Stellung eine Löschung vornimmt, das BKA den
Datensatz aber in der entsprechenden Verbunddatei beibehalten will,
geregelt?
Über die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (wie insbesondere § 77
Absatz 6 Satz 2 und 3 i. V. m. Absatz 4 Satz 3 des Gesetzes über das
Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in
kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG)) hinausgehende untergesetzliche Regelungen
bestehen im Bundeskriminalamt insoweit nicht.
8. Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen im
Leistungsumfang bzw. den Fähigkeiten von PIAV-Operativ, PIAV-Strategisch und des
Tools „Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse“ (VeRA)
(Antwort zu Frage 13d auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
Die Anwendungen PIAV-Operativ und PIAV-Strategisch sind jeweils
Verbundanwendungen, die ihren Datenbestand durch Anlieferungen von den
angebundenen Teilnehmersystemen aufbauen. Unterschiede ergeben sich aus den
Anforderungen an diese Systeme.
PIAV-Operativ ist ein System zur unverzüglichen Bereitstellung und zum
Austausch ausgewählter Personen-, Fall- und Sachdaten zu bestimmten, als
verbundrelevant bewerteten Phänomenbereichen aus der laufenden
Fallbearbeitung, um Tat-Tat- und Tat-Täter-Zusammenhänge frühzeitig erkennen und
unbekannte Täter identifizieren zu können. Es dient damit primär der
Unterstützung der operativen Fallbearbeitung durch die Polizeien des Bundes und der
Länder.
PIAV-Strategisch ist ein Instrument zum Lagemonitoring, das es allen Polizeien
des Bundes und der Länder ermöglicht, aktuelle Kriminalitätsentwicklungen
auf Basis umfassender, länderübergreifender und vor allem (tages-)aktueller
Lageerkenntnisse aller teilnehmenden Polizeien des Bundes und der Länder zu
bewerten. PIAV-Strategisch soll somit unter anderem dabei helfen,
Kriminalitätsbrennpunkte frühzeitig zu erkennen und regionale
Kriminalitätsentwicklungen von überregionalen Phänomenen unterscheiden zu können.
Die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (VeRA) wird
bei den an P20 teilnehmenden Behörden des Bundes gegenwärtig nicht
eingesetzt. Ähnliche Anwendungen werden von den Landespolizeien in Hessen und
Nordrhein-Westfalen genutzt. Zum Leistungsumfang und Fähigkeiten dieser
Anwendungen kann seitens der Bundesregierung keine Stellung genommen
werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/6951
verwiesen.
9. Warum besteht keine Anbindung von PIAV-Operativ-Zentral an das
Justizfachverfahren MESTA (Mehrländer-Staatsanwaltsschaft-Automation),
trotz des erkennbar möglichen Mehrwerts von Ergebnissen
staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und gerichtlicher Tatsachenfeststellungen für
den PIAV (Antwort zu Frage 13e auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
An dem Justizfachverfahren Mehrländer-Staatsanwaltschafts-Automation
(MESTA) sind bislang sieben Bundesländer beteiligt (siehe auch
Bundestagsdrucksache 20/6633, Antwort zu Frage 13). Am PIAV-Operativ nehmen
hingegen alle Bundesländer teil. Der potenzielle Mehrwert für den PIAV-Operativ
wurde vor diesem Hintergrund bislang als nicht ausreichend hoch bewertet, um
eine Anbindung von PIAV-Operativ an MESTA konkret zu verfolgen.
10. Wie ist der Stand der Anbindung der Staatsanwaltschaften an den PIAV,
der laut Bundesregierung für Ende 2020 angestrebt war (Antwort zu
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/15346), und was sind die Gründe für
die noch nicht vollzogene Anbindung?
Die Staatsanwaltschaften sind gemäß § 29 Absatz 3 BKAG nicht zu einer
Teilnahme am Informationsverbund berechtigt. Aus der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/15346 geht nicht hervor, dass
eine Anbindung der Staatsanwaltschaften an den PIAV (im Sinne eines
Teilnehmersystems) gemeint ist.
11. Wieso ist entgegen der früheren Aussagen zu einer geplanten Anbindung
der Staatsanwaltschaften an PIAV eine solche „zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht vorgesehen“ (Antwort zu Frage 16 auf
Bundestagsdrucksache 20/6951), und bedeutet dies, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt
wieder vorgesehen werden kann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Die Anbindung der
Staatsanwaltschaften an den PIAV-Operativ ist weiterhin nicht vorgesehen. Aus der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 20/6951
lässt sich nach hiesiger Einschätzung auch nicht ableiten, dass die
Staatsanwaltschaften an den PIAV-Operativ angebunden werden sollten.
12. Inwiefern und inwieweit gehen Verzögerungen bei der
Wirkbetriebsaufnahme der Ausbaustufen 5 bis 7 von PIAV-Operativ – ursprünglich
Sommer 2021 laut Antworten zu den Fragen 13a, 13d und 13f auf
Bundestagsdrucksache 19/15346, aktuell Mitte 2025 laut Antwort zu Frage
13a auf Bundestagsdrucksache 20/6633 – auf die Implementierung eines
zentral bereitgestellten technischen Services zur technischen Umsetzung
der Kennzeichnung von Daten für die Prüfung der Zulässigkeit der
hypothetischen Datenneuerhebung zurück (Antwort zu Frage 17 auf
Bundestagsdrucksache 20/6633)?
Die Implementierung eines zentral bereitgestellten technischen Services zur
technischen Umsetzung der Kennzeichnung von Daten für die Prüfung der
Zulässigkeit der hypothetischen Datenneuerhebung (hyDaNe) ist nur in sehr
geringem Maße für die Verzögerungen bei der Wirkbetriebsaufnahme der
Ausbaustufen 5 bis 7 von PIAV-Operativ ursächlich (Verschiebung von etwa vier
Monaten in Zusammenhang mit der technischen Umsetzung der
Kennzeichnung von Daten für die hyDaNe-Prüfung).
13. Wurden nach Inkrafttreten des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG)
Errichtungsanordnungen verändert, um beispielsweise Vorgaben zur
Zweckbindung von Daten (Hypothetische Datenneuerhebung (HyDaNe))
in den Zentral- und Verbunddateien handhabbarer und nachprüfbar zu
machen (Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
In welchem Umfang Errichtungsanordnungen im Bundeskriminalamt (BKA)
nach Inkrafttreten des neuen BKAG 2017 verändert wurden, wird statistisch
nicht erfasst. Die Umsetzung der Vorgaben des BVerfG zu den Grundsätzen der
Zweckbindung und der sogenannten hypothetischen Datenneuerhebung (hyDa-
Ne) erfolgt u. a. durch die Implementierung der erforderlichen
Kennzeichnungen der erhobenen personenbezogenen Daten im polizeilichen
Informationssystem. Diese ist derzeit Gegenstand der technischen Abstimmung zwischen den
Polizeien von Bund und Ländern im föderalen System und erfolgt im Einklang
mit den gesetzlichen Übergangsregelungen und Vorgaben, welche bis zur
finalen Aufnahme des Wirkbetriebs bestehen.
14. Wenn der Bundesregierung „kein vollständiger Überblick über die
Implementierung des Standards“ vorliegt, liegt ihr dann ein unvollständiger
oder gar kein Überblick über die Implementierung des
Informationsmodells Polizei (IMP) in den Ländern vor (Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 20/6951)?
Fachverfahren der Länderpolizeien liegen nicht im Verantwortungsbereich der
Bundesregierung. Die Bundesregierung erhebt keine Statistiken über die
Verwendung des Standards XPolizei oder dessen fachlicher Komponenten (IMP)
in den Ländern. Der Standard ist im Besitz aller Polizeien des Bundes und der
Länder und steht im polizeilichen Verbund über das XPolizei-Repository frei
zur Verfügung. Ein vollständiger Überblick über die Verbreitung und
Implementierung von XPolizei in den Ländern kann somit grundsätzlich nicht
vorliegen.
Sofern das Programm P20 zur Erreichung seiner Ziele jedoch Kenntnis über
den Umsetzungsstand des IMP in einzelnen Datenbanken oder Dateien der
Länder erlangen muss, erfolgt die entsprechende Erhebung anlassbezogen
(siehe auch die Antwort zu Frage 15). Hinsichtlich der Implementierung des
Standards XPolizei in den Verbundanwendungen und den Anwendungen des BKA
selbst wird auf die Antwort zu Frage 15b verwiesen.
15. Welche Auswirkungen hat es für die Steuerungsfähigkeit des Programms
„P20“, wenn es keinen Überblick über die Implementierung des IMP in
den Ländern gibt (Antworten zu den Fragen 5 und 6 auf
Bundestagsdrucksache 20/6951)?
Im Programm P20 ist IMP als Standard festgelegt. Im Programm P20 existiert
ein vollständiger Überblick über die Verbreitung und Implementierung des IMP
in den Ländern für die im Programm involvierten Anwendungen und
Schnittstellen. Eine umfassende, kontinuierliche Erhebung über die Verwendung von
XPolizei oder dessen fachlicher Komponenten in den Ländern (im Sinne eines
systematischen, vollständigen Überblicks über die Grenzen von P20 hinaus) ist
damit jedoch nicht verbunden (siehe auch die Antwort zu Frage 14).
a) Bis zu welchem Punkt im Programmfortschritt muss spätestens das
IMP in allen an den Polizeilichen Informationsverbund (Datenhaus)
nach § 29 des Bundeskriminalamtsgesetz angeschlossenen
Anwendungen umgesetzt sein, und für welchen Zeitpunkt ist das Erreichen dieses
Meilensteins geplant oder mit den Ländern beabsichtigt?
Die Frage wird dahingehend interpretiert, dass sie auf den
Umsetzungszeitpunkt des IMP in den an das Datenhaus angeschlossenen Anwendungen abzielt
(und nicht auf die Umsetzung innerhalb des polizeilichen
Informationsverbundes/PIAV).
Das initiale Datenhaus wird in den Jahren 2024 und 2025 zu einem produktiven
Sachbearbeitungs-Datenhaus („SB-Datenhaus“) weiterentwickelt (siehe
Bundestagsdrucksache 20/6951, Antwort zu Frage 2). Bereits in dieser Ausbaustufe
soll das Datenhaus als „Zentralsystem“ die aktuelle IMP-Version umfänglich
umsetzen. Der Zeitpunkt der Umsetzung des IMP in den „angeschlossenen
Systemen“ hängt von der jeweiligen Anwendung ab und folgt grundsätzlich der
schrittweisen Transformationsplanung des Programms P20.
Anwendungen innerhalb des Datenhausökosystems – dem Zielbild des
Programms P20 (siehe Bundestagsdrucksache 20/6951, Antwort zu Frage 2) –
müssen IMP-konform mit dem Datenhaus kommunizieren. Spezifische
Services und Dienste können somit nur dann als Teil des Datenhausökosystems
(Zielbild 2030) das zukünftige Datenhaus bewirtschaften, sofern sie die
Anforderung der IMP-Konformität erfüllen.
Anwendungen außerhalb des Datenhausökosystems müssen ebenso X
Polizeikonform (und damit implizit IMP-konform) Daten an das Datenhaus anliefern.
Beispielsweise verfügen die sogenannten Interims-
Vorgangsbearbeitungssysteme (iVBS), die als Interimssysteme nicht Teil des Datenhausökosystems sein
werden, bereits jetzt über XPolizei-konforme (also IMP-konforme)
Schnittstellen, die im Zeitverlauf gemäß P20-Transformationsplanung gegebenenfalls
noch ausgebaut werden müssen.
b) Wie ist der Stand der Umsetzung des IMP in den Datenbanken und
Anwendungen des BKA selbst?
Das IMP als konzeptionelles Informationsmodell der Polizei macht keine
Vorgaben zur Strukturierung und zum Aufbau von Datenbanken.
Grundsätzlich nutzen alle Anwendungen des BKA, die an einer
Verbundkommunikation beteiligt sind, bereits jetzt oder künftig XPolizei. Beispiele hierfür
sind aktuell PIAV-Operativ, PIAV-Strategisch, einheitliches
Fallbearbeitungssystem (eFBS), Passenger Name Records (PNR) und Abgleichservice (ABS)
sowie perspektivisch IVP (Informationsverbund Polizei). Sofern
Optimierungen, Neuentwicklungen oder Weiterentwicklungen bestehender Anwendungen
notwendig sind, z. B. im Falle fachlich bedingter Änderungen, technischer
Fortentwicklungen oder neuer rechtlicher Rahmenbedingungen, so werden
auch ggf. notwendige/sinnvolle Optimierungen zur Unterstützung des
Interoperabilitätsstandard XPolizei erfolgen.
16. Der Betrieb welcher INPOL-Fall-Dateien wurde mit der
Wirkbetriebsaufnahme der verschiedenen PIAV-Ausbaustufen eingestellt (bitte
getrennt nach den Aufbaustufen auflisten), und welche „nicht relevante(n)
INPOL-Fall Dateien“ werden außerhalb des PIAV noch fortgeführt
(Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/6951)?
Auf folgende tabellarische Übersicht sowie die daran anschließende
Erläuterung wird verwiesen.
PIAV-Datei Abgelöste/abzulösende
Fallanwendung
Stufe der
Umsetzung
Status
Waffen- und
Sprengstoffkriminalität
FBK Waffen
INPOL-Fall Waffen
Stufe 1 WBA1 am 02.05.2016
Gewaltdelikte/
gemeingefährliche Straftaten
FBK Geiselnahme
Erpressung
Raub
Tötungs- FBK und
Sexualdelikte
Stufe 2 WBA1 am 01.06.2018
Rauschgiftkriminalität Falldatei Rauschgift (FDR)
INPOL-Fall Auswertung
Rauschgift (AWRG)
Stufe 2 WBA1 am 01.06.2018
Cybercrime INPOL-Fall Cybercrime
INPOL-Fall FUZ
Stufe 3 WBA1 am 17.06.2020
Eigentumskriminalität/
Vermögensdelikte
FBK Raub
Erpressung
Geiselnahme
INPOL-Fall Eiver
Stufe 3 WBA1 am 17.06.2020
Sexualdelikte FBK Tötungs- und
Sexualdelikte
INPOL-Fall
Kinderpornographie
Stufe 3 WBA1 am 17.06.2020
Dokumentenkriminalität INPOL-Fall DOMESCH Stufe 4 WBA1 am 17.06.2020
Schleusung/Menschenhandel/
Ausbeutung
INPOL-Fall DOMESCH Stufe 4 WBA1 am 17.06.2020
Arzneimittelkriminalität INPOL-Fall Wikri Stufe 5 in Planung – WBA1 in 2025
Falschgeldkriminalität INPOL-Fall Falschgeld Stufe 5 in Planung – WBA1 in 2025
Geldwäsche INPOL-Fall Geldwäsche Stufe 5 in Planung – WBA1 in 2025
Korruption INPOL-Fall Korruption Stufe 5 in Planung – WBA1 in 2025
Wirtschaft- und
Umweltkriminalität
INPOL-Fall Wikri Stufe 5 in Planung – WBA1 in 2025
Politisch motivierte
Kriminalität (PMK)
INPOL-Fall Innere Sicherheit Stufe 6 in Planung – WBA1 in 2025
Organisierte Kriminalität
(OK)
INPOL-Fall APOK Stufe 7 in Planung – WBA1 in 2025
1 WBA = Wirkbetriebsaufnahme
Folgende, für eine Überführung in den PIAV-Operativ nicht relevante INPOL-
Fall-Dateien werden aktuell geführt:
• „PIAV Abgleichdatei b-case – SO“
• „Abgleichdatei b-case – ST“
• „Abgleichdatei eFBS“
• „Abgleichdatei PIAV“
• „BAO Übung“
• „Ceska”
• „GED ST STAUDAMM”
• „GED ST TRIO”
• „Grossschadenslage“
• „Innere Sicherheit“
• „Lagefall ST TRIO“
• „Lagefall“
• „BAO ST“
• „LAPOS-NEU“
• „Streugut“
• „Tatmittelmeldedienst“
• „VERMIUTOT“
17. Bedeutet die Anpassung der Geschäftsprozesse der PIAV-Teilnehmer,
dass in den Teilnahmesystemen des PIAV gelöschte Daten automatisiert
im Zentralsystem gelöscht werden, oder wie ist die Aussage der
Bundesregierung an dieser Stelle zu verstehen (Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 20/6951)?
Ja. Neben dem Prozess der automatisierten Löschung der Daten im
Zentralsystem wurde insbesondere auch der Prozess der Altdatenmigration angepasst.
18. Worin sieht die Bundesregierung die Hauptgründe dafür, dass aus dem
Bundeshaushalt über die Jahre 2018 bis 2022 jeweils deutlich weniger
Mittel als durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt auch
tatsächlich durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat
verausgabt wurden (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache
20/6951)?
Der verzögerte Abfluss von Mitteln aus dem Bundeshaushalt, welche durch das
Zentralprogramm im Bundesministerium des Innern und für Heimat
verantwortet und veranschlagt werden, resultiert maßgeblich aus Verzögerungen in
Projekten sowie Verzögerungen bei zentralen Vergabeverfahren.
Zudem kam es im Rahmen der Konzeptionierungsphase zu Beginn des
Vorhabens P20 aufgrund intensiver Abstimmungserfordernisse zu einem geringeren
Mittelabfluss.
- 1 -
Anlage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner u. a. und der Fraktion DIE LINKE.
Offene Fragen zur polizeilichen Datenhaltung und der Entwicklung des Programms „P20“ (Nachfrage zu den Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE - Drucksachen 20/6633, 20/6951)
BT-Drucksache 20/7459
__________________________________________________________________________________________________________________________________
1:
Welche Zentral- und Verbunddateien werden derzeit vom BKA in seiner Zentralstellenfunktion geführt (bitte beantworten wie zu Frage
eins der in der Vorbemerkung genannten Antworten auf Kleine Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/15346, 19/1148, 18/13653,
17/7307 mit Aufzählung der jeweiligen Zentral – und Verbunddateien mit Bezeichnung, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw.
Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze, Zahlen der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittliche Speicherdauer) (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 20/6633, Frage
1)?
Zu 1:
Zur Beantwortung der Frage wird auf folgende tabellarische Übersicht verwiesen.
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
APOK Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG
a.F.
06.04.2005 Aufklärung und/oder vorbeugende
Bekämpfung von Straftaten der
Organisierten Kriminalität.
110.103 25.493 3.070
- 2 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Bilddatenbank
Kinderpornografie
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
17.07.2002 Vergleichsbildsammlung zur
Identifizierung von Filmmaterial mit
kinderpornografischen Inhalten. Steht im
Zusammenhang mit Datei Hash-DB-
PS (SO42).
1.125.887 0 0
Eigentum Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 Abs. 1
und 2 BKAG
a.F.
17.01.2008 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der
Eigentumskriminalität anfallenden Informationen.
1.067 168 38
Falschgeld Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG
a.F.
24.04.2001 Aufklärung und/oder vorbeugende
Bekämpfung von Straftaten der
Falschgeldkriminalität.
11.248.400 50.304 209.220
Fälschungskriminalität
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 Abs. 1
und 2 BKAG
a.F.
27.08.2009 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der
Fälschungskriminalität anfallenden Informationen.
8.286 1.800 159
FuDa ReWo Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
19.10.2016 Funkzellendatenabgleich zu
Wohnungseinbruch-Diebstählen.
Die Datei
enthält
Funkzellendaten
aus 507
Ermittlungsverfahren zu
Wohnungseinbruch-
Diebstählen
Es werden
keine
Personendaten
in der Datei
gespeichert.
Es werden keine
Daten
hinsichtlich
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen in der Datei
gespeichert.
FUSION Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG
a.F.
17.08.2000 Aufklärung und/oder vorbeugende
Bekämpfung von Straftaten der
Rockerkriminalität.
14.491 4.004 814
- 3 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Geldwäsche Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 Abs. 1
und 2 BKAG
a.F.
27.08.2009 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der Geldwäsche
anfallenden Informationen.
20.944 2.286 2.980
Geldwäsche Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG
a.F.
29.06.2000 Aufklärung und/oder vorbeugende
Bekämpfung von Straftaten der
Geldwäsche.
747.808 33.001 280.904
Gewalt- und
Schwerkriminalität
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 Abs. 1
und 2 BKAG
a.F.
22.01.2009 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der Gewalt- und
Schwerkriminalität anfallenden
Informationen.
1.489.822 22.579 1.084
GSL
Vermisstenwesen in
Großschadenslagen
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 9 BKAG
a.F.
08.06.2011 Datei zur Abbildung von
Vermisstendaten, die in Großschadenslagen
vom Auswärtigen Amt zugeliefert
werden.
79
Datensätze aus
Lage
Erdbeben TR/
Syrien im Febr.
2023, sowie
20
Testdatensätze
ohne
Echtpersonalien
79 0
Hash-DB PS Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
12.09.2016 Hash-Datenbank Pornografische
Schriften. Beinhaltet Hash-Werte von
Fotos und Videosequenzen mit
kinder- und jugendpornografischen
Inhalten, um mittels Vergleich
bekanntes von nicht bekanntem (neuem)
Material trennen zu können.
5.940.526 0 0
- 4 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Korruption Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG
a.F.
29.10.1997 Aufklärung und/oder vorbeugende
Bekämpfung von Straftaten der
Korruption
2.523 761 483
KoSt RTE
Register
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG
a.F.
08.07.2015 Dokumentation und Koordination von
Auswerte- und größeren E.-verfahren
der Polizeien des Bundes und der
Länder im Phänomenbereich
"Eigentumskriminalität begangen durch
reisende Tätergruppen".
Erfasst sind
Daten zu 565
Auswerte-
und
Ermittlungsverfahren
Es werden
keine
Personendaten
in der Datei
gespeichert.
Es werden keine
Daten
hinsichtlich
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen in der Datei
gespeichert.
NNSach Kunst Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG
a.F.
11.05.2010 Speicherung von Daten zu
entwendeten oder anders abhanden
gekommenen sowie gefälschten
Kunstgegenständen.
19.402 Keine. Es
werden
lediglich
Kriminalaktennummern
erfasst, die
nach zehn
Jahren
gelöscht
werden.
Es werden keine
Daten
hinsichtlich
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen in der Datei
gespeichert.
OK Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 Abs. 1
und 2 BKAG
a.F.
27.08.2009 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der OK-Kriminalität
anfallenden Informationen.
62.011 17.253 1.743
Prüfdatei
Zentralstelle Eigentum
(VBS)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Eigentumsdelikten die dem BKA durch
in- oder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen.
0 0 0
- 5 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Prüfdatei
Zentralstelle Falschgeld
(VBS)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Falschgeldkriminalität die dem BKA
durch in- oder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen.
0 0 0
Prüfdatei
Zentralstelle
Geldwäsche (VBS)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Geldwäsche die dem BKA durch
inoder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen.
3 3 0
Prüfdatei
Zentralstelle GS (VBS)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Gewalt- und Schwerkriminalität die dem
BKA durch in- oder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen.
17 69 3
Prüfdatei
Zentralstelle OK (VBS)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Organisierter Kriminalität die dem BKA
durch in- oder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen.
0 0 0
Prüfdatei
Zentralstelle Rauschgift
(VBS)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Rauschgiftkriminalität die dem BKA
durch in- oder ausländische
Sicherheitsbehörden zugehen.
4 7 1
Prüfdatei
Zentralstelle Wikri (VBS)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
03.11.2016 Datei des BKA als Zentralstelle
hinsichtlich Informationen bezüglich
Wirtschaftskriminalität, Korruption,
Umwelt die dem BKA durch in- oder
ausländische Sicherheitsbehörden
zugehen.
0 0 0
- 6 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Rauschgiftkriminalität
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 Abs. 1
und 2 BKAG
a.F.
27.08.2009 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität anfallenden Informationen.
422.017 5.648 1.346
Umfangsverfahren KiPo
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG
a.F.
17.05.2009 Auswertungen der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bez.
Besitzes/Besitzverschaffens sowie der
Verbreitung von Kinderpornografie im
Internet mit Deutschlandbezügen
eingehenden Meldungen und
Informationen.
Umfangsverfahren KiPo steht im
Zusammenhang mit "KiPo-
Massendaten" (im SO-Portal).
2.096 0 0
VermiUTOT Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG
a.F.
01.03.1984 Ermittlung Vermisster sowie der
Identifizierung unbekannter Toter
(Leichen und Leichenteile) und
unbekannter hilfloser Personen.
32.672 16.297 0
Wikri Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 Abs. 1
und 2 BKAG
a.F.
18.01.2009 Phänomendatei zur Abbildung und
Auswertung der im Rahmen der
Zentralstellenfunktion bezüglich der
Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität anfallenden Informationen.
29.909 1.212 1.904
Wikri Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG
a.F.
29.06.2007 Aufklärung und/oder vorbeugende
Bekämpfung von Straftaten der
Wirtschaftskriminalität.
57.376 9.825 8.560
Analysedatei
KhAD
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§§ 7, 8
BKAG-alt
23.02.2018
Die Datei dient dazu, im Rahmen
eines beim Bundeskriminalamt
durchgeführten Auswerteprojektes
Erkenntnisse und Informationen aus in
verschiedenen Bundesländern
918
249
23
- 7 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
geführten Ermittlungsverfahren
wegen Mordes gegen Angehörige
staatlicher Organe in Afghanistan zur Zeit
des kommunistischen Regimes im
Zeitraum von 1978 bis 1992,
insbesondere des ehemaligen
Geheimdienstes KhAD, zu sammeln und
auszuwerten. Gleichermaßen sollen
Erkenntnisse aus zur gleichen
Thematik bestehenden Prüfvorgängen
erfasst werden.
DORIS (DORIS)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt
01.10.1999
Die Datei dient durch Ordnen,
Sortieren und Auswerten von
Informationen über Druckerzeugnisse,
Handschriften, Ton- oder Bildträger
sowie Abbildungen der Verfolgung
von Straftaten die meldepflichtig sind
i.S.d. kriminalpolizeilichen
Meldedienstes in Staatsschutzsachen bzw.
nach § 20 Abs. 1 Nrn. 1 - 4 des
Vereinsgesetzes und § 47 Abs. 1 Nr. 7
des Ausländergesetzes.
2135
0
0
GAR -
Fallanalyse (gesperrt seit
14.08.2015)
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt
11.07.2012
Die Datei dient dazu, die im Rahmen
des beim Bundeskriminalamt,
Gemeinsames Abwehrzentrum gegen
Rechtsextremismus (GAR),
durchgeführten Auswerteprojektes
"Fallanalyse" anfallenden Informationen zu
Straftaten der allgemeinen
Gewaltkriminalität von erheblicher Bedeutung
mit denkbarem PMK – rechts
Hintergrund zu sammeln, mit anderen
nicht
ermittelbar
nicht
ermittelbar
nicht ermittelbar
- 8 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
relevanten Datenbeständen
abzugleichen und auf Hinweise auf einen
rechtsextremistischen oder
rechtsterroristischen Hintergrund
auszuwerten.
GEWALTTÄTER
LINKS
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
11.05.2018
Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung politisch
motivierter Straftaten im
Phänomenbereich „Politisch motivierte
Kriminalität – Links“. Die Datei dient
insbesondere zur Verhinderung
gewalttätiger Auseinandersetzungen und
sonstiger Straftaten im Zusammenhang
mit öffentlichen Veranstaltungen und
Nukleartransporten sowie zur
Abwehr von Gefahren, die von
Ansammlungen gewaltbereiter
Personen ausgehen.
1003
930
3
GEWALTTÄTER
POL.MOTI-
VIERTE KRIMI-
NALITÄT_nicht
zuzuordnen
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
11.05.2018
Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung politisch
motivierter Straftaten im
Phänomenbereich „Politisch motivierte
Kriminalität – nicht zuzuordnen“. Für die
Erläuterung des Deliktsbereiches wird
auf das Definitionssystem Politisch
motivierter Kriminalität verwiesen.
Die Datei dient insbesondere zur
Verhinderung gewalttätiger
Auseinandersetzungen und sonstiger
Straftaten durch Gewalttäter aus
Bereichen, wie z. B. sog.
„Reichsbürger“ oder Asylgegner ohne Bezug
561
535
3
- 9 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
zum Phänomenbereich PMK - rechts
- bzw. Tierschutz- oder
Umweltschutzaktivisten ohne Bezug zum
Phänomenbereich PMK – links -.
Diese Informationen sollten dazu
beitragen, geplante Straftaten von
regional und überregional agierenden
Gewalttätern zu erkennen und zu
verhindern.
Die Datei dient weiterhin der
Unterstützung der auf repressiven und
präventiven Maßnahmen und Konzepte
ausgerichteten Aufgabenstellungen
der Polizei insbesondere in
Bereichen, in denen sich strafrechtlich
relevanter Bürgerprotest unmittelbar
neben extremistischer Gewalt äußert.
GEWALTTÄTER
POL.MOTI-
VIERTE KRIMI-
NALITÄT-RELI-
GIÖSE IDEOLO-
GIE
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
11.05.2018
Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung politisch
motivierter Straftaten im
Phänomenbereich „Politisch motivierte
Kriminalität - religiöse Ideologie“,
insbesondere durch gewalttätige
extremistische Gruppierungen, welche die hier
bestehenden Freiheitsrechte sowie
rechts- und sozialstaatliche
Möglichkeiten missbrauchen, um religiöse
Konflikte ihrer Heimatregionen auf
dem Boden der Bundesrepublik
auszutragen, sowie zur Abwehr von
Gefahren bei öffentlichkeitswirksamen
159
156
3
- 10 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Aktionen und Veranstaltungen im
Bundesgebiet. Darüber hinaus dient
die Datei auch zur Verhinderung von
Anschlägen ausländischer
Gruppierungen, aber auch (selbst-)
radikalisierter Einzeltäter und autonom
handelnder (Kleinst-)Gruppen gegen
deutsche Staatsangehörige/
Einrichtungen und Interessen im In- und
Ausland bzw. Verfolgung von
deutschen Staatsangehörigen, die bei der
Planung/Ausführung von Anschlägen
im Ausland mitgewirkt haben.
GEWALTTÄTER
POLITISCH MO-
TIVIERTE KRIMI-
NALITÄT-
AUSL.IDEOLO-
GIE
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
11.05.2018
Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung politisch
motivierter Straftaten im
Phänomenbereich „Politisch motivierte
Kriminalität-ausländische Ideologie“,
insbesondere durch gewalttätige
extremistische Gruppierungen, welche die
hier bestehenden Freiheitsrechte
sowie rechts- und sozialstaatliche
Möglichkeiten miss-brauchen, um
politische, ethnische oder nationale
Konflikte ihrer Heimatregionen auf dem
Boden der Bundesrepublik
auszutragen, sowie zur Abwehr von Gefahren
bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen
und Veranstaltungen im
Bundesgebiet. Darüber hinaus dient die Datei
auch zur Verhinderung von
Anschlägen ausländischer Gruppierungen,
263
261
6
- 11 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
aber auch (selbst-)radikalisierter
Einzeltäter und autonom handelnder
(Kleinst-)Gruppen, gegen deutsche
Staatsangehörige/Einrichtungen und
Interessen im In- und Ausland bzw.
Verfolgung von deutschen
Staatsangehörigen, die bei der Planung/
Ausführung von Anschlägen im Ausland
mitgewirkt haben.
GEWALTTÄTER
RECHTS
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
11.05.2018
Die Datei dient der Polizei zur
Verhinderung und Verfolgung politisch
motivierter Straftaten im
Phänomenbereich „Politisch motivierte
Kriminalität – Rechts“. Die Datei dient
insbesondere zur Verhinderung
gewalttätiger Auseinandersetzungen und
sonstiger Straftaten im Zusammenhang
mit einschlägigen Musikkonzerten,
öffentlichkeitswirksamen Aktionen
und Veranstaltungen, insbesondere
Aufmärschen sowie zur Abwehr von
Gefahren, die von Ansammlungen
gewaltbereiter Personen ausgehen.
700
647
4
Innere Sicherheit
Verbunddatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
14.06.2019
Die Datei dient der Verhütung und
Aufklärung von politisch motivierten
Straftaten, die länderübergreifende,
internationale oder erhebliche
Bedeutung haben bzw. im
Zusammenhang mit anderen Informationen der
Zentralstelle haben können, dem
Erkennen und Bewerten von
Gefährdungen gemäß den Richtlinien für
699.758
1055
280
- 12 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
den Meldedienst „Gefährdungsdaten“
in ihrer jeweils gültigen Fassung, der
Unterstützung bei der Wahrnehmung
der Aufgaben des Personen- und
Objektschutzes gemäß PDV 129, der
Fahndung, der Wahrnehmung des
Aufgaben des FAKS (Fahndungs-
und Aufklärungskonzept
Staatsschutz) in seiner jeweils gültigen
Form, dem Schutz von Mitgliedern
der Verfassungsorgane (Personen-
und Objektschutz) gemäß § 5 BKAG
sowie dem Schutz von Personen
gemäß § 6 BKAG im
Zuständigkeitsbereich des polizeilichen
Staatsschutzes.
LAPOS-neu
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt
15.05.2001
Die Datei dient dazu, die aus dem
nationalen und internationalen
Bereich übermittelten Informationen zu
sammeln, auszuwerten und hierüber
Nachweis zu führen, diese inhaltlich
für Zwecke der Lagedarstellung
(Statistik) und –analyse zu erschließen
und diese zur weiteren Verarbeitung
zu steuern.
559.654
nicht
vorhanden da
anonymisiert
nicht vorhanden
da anonymisiert
MDB-AiMI
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
08.07.2015
Die Datei soll den Mitarbeitern aus
dem Phänomenbereich des
islamistischen Terrorismus der Abteilung
Polizeilicher Staatsschutz im BKA als
Mediendatenbank dienen. Sie
ermöglicht die Katalogisierung,
Recherche und Auswertung von
160.000
5.500
200
- 13 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Publikationen sowie die
Bereitstellung von Publikationsinhalten mit
direktem oder indirektem Bezug zum
islamistischen Terrorismus. Neben
Medieninhalten, wie z. B. Videos,
Audios, Texte, Zeitungsartikel, Bücher,
Musik-CDs etc., sollen
weiterführende Informationen zum Inhalt (z.B.
Aus- und Bewertungen,
Übersetzungen, Urteile, Einziehungsbeschlüsse
und Gutachten) und die mit der
Publikation in direkter Beziehung
stehenden Personen, Organisationen und
Ereignisse zwecks Phänomen-
Beobachtung sowie zur Schriftgut- und
Medienauswertung im Bereich der
PMK abgebildet werden. Die Datei
dient damit der strukturierten
Sammlung und Archivierung der nationalen
und internationalen Berichterstattung
mit Bezügen zum islamistischen
Terrorismus im Internet sowie in den
klassischen Medien Print, TV und
Hörfunk.
MDB-DAREX
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 7 BKAG-alt
08.07.2015
Die Datei soll den Mitarbeitern der
Abteilung Polizeilicher Staatsschutz
im BKA künftig als Mediendatenbank
dienen. Sie ermöglicht die
Katalogisierung, Recherche und Auswertung
von Publikationen sowie die
Bereitstellung von Publikationsinhalten mit
direktem oder indirektem Bezug zur
74.446
175
4205
- 14 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
politisch motivierten Kriminalität
(PMK). Neben Medieninhalten, wie z.
B. Zeitungsartikeln, Büchern, Musik-
CDs, Videos etc., sollen
weiterführende Informationen zum Inhalt (z.B.
Urteile, Einziehungsbeschlüsse,
Übersetzungen und Gutachten) und
die mit der Publikation in direkter
Beziehung stehenden Personen,
Organisationen und Ereignisse zwecks
Phänomen-Beobachtung sowie zur
Schriftgut- und Medienauswertung im
Bereich der PMK abgebildet werden.
Die Inhalte der MDB-DAREX (HTML-
Export) werden - wie die
Vorläuferdatei "DAREX"- einem festgelegten
Empfängerkreis außerhalb des BKA
zugänglich gemacht. Dies geschieht
mit Hilfe eines Datenträgers
(CD/DVD), der den Empfängern per
Postversand zu geht. Die MDB-DA-
REX bietet die Möglichkeit
personenbezogene Daten auszublenden,
daher ergeben sich unterschiedliche
Adressatenkreise.
MDB-LINKS
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§§ 7, 8
BKAG-alt
08.07.2015
Die Datei soll den Mitarbeitern der
Abteilung Polizeilicher Staatsschutz
im BKA künftig als Mediendatenbank
dienen. Sie ermöglicht die
Katalogisierung, Recherche und Auswertung
von Publikationen sowie die
Bereitstellung von Publikationsinhalten mit
14.695
0
10.904
- 15 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
direktem oder indirektem Bezug zur
politisch motivierten Kriminalität
(PMK). Neben Medieninhalten, wie z.
B. Zeitungsartikeln, Büchern, Musik-
CDs, Videos etc., sollen
weiterführende Informationen zum Inhalt (z.B.
Urteile, Einziehungsbeschlüsse,
Übersetzungen und Gutachten) und
die mit der Publikation in direkter
Beziehung stehenden Personen,
Organisationen und Ereignisse zwecks
Phänomen-Beobachtung sowie zur
Schriftgut- und Medienauswertung im
Bereich der PMK abgebildet werden.
Personenliste
Links
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
22.01.2015
Der Zweck der Datei besteht darin,
das im Hinblick auf Gefährder und
Relevante Personen wesentliche
Personenpotenzial im Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität
Links zu dokumentieren und damit
zusammenhängende Informationen
für den Informationsaustausch
zwischen den betreffenden Behörden,
welche im GETZ vertreten sind (BKA,
BfV, BND, BPOL, MAD, GBA,
Europol, 16 LKÄ, 16 LfV sowie
phänomenbezogen ZKA, BAMF), zu
speichern.
82
82
84
Personenliste
ausländische
Ideologie
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
22.01.2015
Der Zweck der Datei besteht darin,
das im Hinblick auf Gefährder und
Relevante Personen wesentliche
Personenpotenzial im Bereich der
67
67
0
- 16 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Politisch motivierten Kriminalität –
Ausländer- zu dokumentieren und
damit zusammenhängende
Informationen für den Informationsaustausch
zwischen den betreffenden
Behörden, welche im GETZ vertreten sind
(BKA, BfV, BND, BPOL, MAD, GBA,
Europol, 16 LKÄ, 16 LfV sowie
phänomenbezogen ZKA, BAMF), zur
Verfügung zu stellen.
Personenliste
Rechts
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
22.01.2015
Der Zweck der Datei besteht darin,
das im Hinblick auf Gefährder und
Relevante Personen wesentliche
Personenpotenzial im Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität
Rechts zu dokumentieren und damit
zusammenhängende Informationen
für den Informationsaustausch
zwischen den betreffenden Behörden,
welche im GETZ vertreten sind (BKA,
BfV, BND, BPOL, MAD, GBA,
Europol, 16 LKÄ, 16 LfV sowie
phänomenbezogen ZKA, BAMF), zu
speichern.
261
261
84
Personenliste
Sonstige
Zuordnung
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
22.01.2015
Der Zweck der Datei besteht darin,
das im Hinblick auf Gefährder und
Relevante Personen wesentliche
Personenpotenzial im Bereich der
Politisch motivierten Kriminalität
sonstige Zuordnung zu
dokumentieren und damit zusammenhängende
Informationen für den
30
30
17
- 17 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Informationsaustausch zwischen den
betreffenden Behörden, welche im
GETZ vertreten sind (BKA, BfV,
BND, BPOL, MAD, GBA, Europol, 16
LKÄ, 16 LfV sowie
phänomenbezogen ZKA, BAMF), zu speichern.
Personenliste
religiös
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§§ 7, 8
BKAG-alt
02.05.2018
Die Datei ermöglicht eine
Zusammenfassung, statistische
Aufbereitung, Präsentation und tabellarische
Übermittlung von
Grundinformationen aus BKA- und
Ländererkenntnissen zu Gefährdern und Relevanten
Personen des islamistischen
Spektrums.
Die tabellarischen Übersichten zu
Gefährdern und Relevanten
Personen werden den im GTAZ
teilnehmenden Behörden regelmäßig
übermittelt, so dass bundesweit ein
einheitlicher Informationsstand
gewährleistet ist.
1000
1000
0
Übersicht offener
Haftbefehle PMK
Zentraldatei
(BKAG-alt)
§ 8 BKAG-alt
06.11.2013
Die Datei ermöglicht eine
tabellarische Übersicht von
Grundinformationen (Personalien/letzter
Aufenthaltsort/Angaben zum Haftbefehl) zu
Fahndungen von Personen, die
mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben und
zu denen ein offener Haftbefehl (im
Bereich PMK oder einem anderen,
beispielsweise allgemein-kriminellen,
Deliktsbereich) besteht.
Gesamtzahl
offener
Haftbefehle:
9189,
nationale offene
Haftbefehle:
2390, Anzahl
offener
Personenfahndungen:
1845
- 18 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Zentralstelle
(gem. BKAG):
N.SIS (Nationaler
Teil des
Schengener
Informationssystems SIS)
VERORD-
NUNG (EU)
2018/1862
DES EU-
ROPÄI-
SCHEN
PARLA-
MENTS
UND DES
RATES vom
28.
November 2018
über die
Einrichtung, den
Betrieb und
die Nutzung
des
Schengener
Informationssystems
(SIS) im
Bereich der
polizeilichen
Zusammenarbeit und
der
justiziellen
Zusammenarbeit in
Strafsachen,
Als Teil von
SIS II –
09.04.2013;
als Teil von
SIS –
07.03.2023
Siehe Artikel 1 der „VERORDNUNG
(EU) 2018/1862 DES EUROPÄI-
SCHEN PARLAMENTS UND DES
RATES vom 28. November 2018“
Sicherstellung der Anwendung
der Bestimmungen des von Teil 3
Titel V Kapitel 4 und 5 des AEUV im
Bereich des Personenverkehrs.
86.909.758
Datensätze
gesamt
(Stand
01.03.2023)
1.025.317
Personenfahndungen
- 19 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
zur
Änderung und
Aufhebung
des
Beschlusses
2007/533/JI
des Rates
und zur
Aufhebung der
Verordnung
(EG) Nr.
1986/2006
des
Europäischen
Parlaments und
des Rates
und des
Beschlusses
2010/261/EU
der
Kommission
VERORD-
NUNG (EU)
2018/1861
DES EU-
ROPÄI-
SCHEN
PARLA-
MENTS
UND DES
RATES vom
28.
- 20 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
November
2018 über
die
Einrichtung, den
Betrieb und
die Nutzung
des
Schengener
Informationssystems
(SIS) im
Bereich der
Grenzkontrollen, zur
Änderung
des
Übereinkommens
zur
Durchführung des
Übereinkommens von
Schengen
und zur
Änderung und
Aufhebung
der
Verordnung (EG)
Nr.
1987/2006
VERORD-
NUNG (EU)
2018/1860
- 21 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
DES EU-
ROPÄI-
SCHEN
PARLA-
MENTS
UND DES
RATES vom
28.
November 2018
über die
Nutzung des
Schengener
Informationssystems für
die Rückkehr
illegal
aufhältiger
Drittstaatsangehöriger § 3
Abs. 2
BKAG
VBS
(Vorgangsbearbeitungssystem)
§ 7 Abs. 1
BKAG a.F.
(für
polizeiliche
Vorgangsbearbeitung)
§ 30 Abs. 2
BKAG a.F.
(für
Vorgangsdokumentation)
08.08.2005 Das Vorgangsbearbeitungssystem
des BKA dient zur Verwaltung
(Wiedervorlage, Fristüberwachung,
Aussonderung, Vorgangssteuerung etc.)
sowie zum Auffinden von
polizeilichen Vorgängen (inkl.
Amtshilfevorgänge und Grundsatzvorgänge aus
dem polizeilichen Bereich) und von
nichtpolizeilichen Vorgängen.
In VBS sind
26.786.588
Vorgänge
gespeichert
(Stand:
26.03.2023).
- 22 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
§ 14 Abs. 1
BDSG-alt
(für nicht-
polizeiliche
Vorgänge)
PIAV-Strategisch:
Fachdienst zur
Auswertung,
Verbunddatei
§ 2 Abs. 6
Nr. 2 BKAG
01.07.2021 PIAV-S ist ein Frühwarnsystem für
die Polizeien des Bundes und
der Länder. Es ermöglicht
länderübergreifende und bundesweit
strategische Auswertungen unter
Einbeziehung der Daten aller PIAV-TN. Es
dient der Lageanalyse,
Früherkennung von deliktspezifischen oder -
übergreifenden
Kriminalitätsphänomenen und von zeitlichen oder
geografischen
Kriminalitätsbrennpunkten. Es enthält ausschließlich
anonymisierte Daten.
Ca. 26
Millionen
Vorgänge
PKS (Polizeiliche
Kriminalstatistik)
§ 2 Abs. 6
Nr. 2 BKAG
2008 Die PKS ist eine Zusammenstellung
aller der Polizei bekannt gewordenen
strafrechtlichen Sachverhalte unter
Beschränkung auf ihre erfassbaren
wesentlichen Inhalte. Sie soll damit
im Interesse einer wirksamen
Kriminalitätsbekämpfung zu einem
überschaubaren und möglichst
verzerrungsfreien Bild der angezeigten
Kriminalität führen.
Ca. 6,5
Millionen
PKS BAB (PKS
BKA als
Bundesland)
§ 2 Abs. 6
Nr. 2 BKAG
2013 Erfassungskomponente für die PKS-
Fälle; die in den Fachabteilungen SO
und ST geführten
Ermittlungsverfahren.
Ca. 800
- 23 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Lapos
(Lageabbildung politisch
motivierter
Straftaten)
§ 2 Abs 6 Nr.
2 BKAG
Seit 2010
betreibt
Inpol-A das
DWH für
das
aktuelle Lapos.
Davor
waren diese
Daten in
INPOL-
FALL.
Die Abteilung ST hat den Auftrag, die
anonymisierte, gemeldete Politisch
motivierte Kriminalität strategisch
auszuwerten.
Insgesamt
sind es
aktuell
3.808.982
Datensätze.
Keine
Personen-
bezogenen Daten
AFIS-A § 16 Abs. 3
bis 6 AsylG,
§§ 49 Abs. 3
bis 9, 89
AufenthG, §
1 Abs. 3
AZRG
1992 In der Datei „AFIS-A“ werden Daten
von Asylsuchenden und sonstigen
Ausländern, die ed-behandelt wurden
gespeichert. Sie dient der
Identitätsfeststellung.
Im Rahmen der internationalen
polizeilichen Rechtshilfe dient die Datei
der Strafverfolgung, der
Strafvollstreckung, der Abwehr von Gefahren für
die öffentliche Sicherheit oder der
Verhütung oder Verfolgung künftiger
Straftaten durch einen Vergleich von
Abbildern von Fingerabdrücken bzw.
von Fingerabdrücken und
Fingerspuren.
5,6
Millionen
Personendatensätze
(Stand
08.04.2023)
AFIS-P § 8 Abs. 6
BKAG a.F.
1992 Die Datei „AFIS-P" dient dazu, durch
einen daktyloskopischen Vergleich
Personen / unbekannte Tote zur
Abwehr von Gefahren für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung oder zur
Strafverfolgung zu identifizieren. Die
3,4
Millionen
Personaldatensätze
(Stand
08.04.2023)
- 24 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Datei ermöglicht darüber hin- aus
durch einen daktyloskopischen
Vergleich von Hautleistenspuren und
den in der Datei erfassten
Hautleistenabbildern, um Spurenverursacher
zu identifizieren.
DIGIFABL-P §§ 8 Abs. 6,
9 Abs. 3
BKAG a.F.
2003 Die Datei „DigiFABl-P“ dient der
Speicherung der von den Polizeien
des Bundes und der Länder und des
Zolls zu polizeilichen Zwecken
aufgenommenen Finger- und
Handflächenabdruckdaten. Sie ist das Archiv für
die angelieferten
Fingerabdruckblätter und hat die in Papierform
unterhaltenen zentralen Sammlungen von
Fingerabdruckblättern abgelöst.
2,6 Millionen
(Stand
08.04.2023)
DIGIFABL-A § 16 Abs. 3
bis 6 AsylG,
§§ 49 Abs. 3
bis 9, 89
AufenthG, §
1 Abs. 3
AZRG
2003 In der Datei „DigiFABl-A“ werden
Daten von Asylsuchenden und
sonstigen Ausländern, die ed-behandelt
wurden, digital gespeichert. Sie hat
die in Papierform unterhaltenen
zentralen Sammlungen von
Fingerabdruckblättern abgelöst. Die Datei
dient als Archiv für die angelieferten
Fingerabdruckblätter.
6,6 Millionen
(Stand
08.04.2023)
DIGILIBI § 8 Abs. 6
BKAG a. F.
Ca. 2007 Gesichtserkennung 6,7
Millionen
Porträtaufnahmen
(Stand
01.04.2023)
- 25 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
DAD-I Vertrag von
Prüm
Ca. 2008 Internationale DNA Muster
Recherche
0,8
Millionen
Personen
DAD-Z § 8 Abs. 1, 3
und 6 BKAG
a.F. § 81 g
Abs. 5 StPO
17.04.1998 Die „DNA-Analyse-Datei“ dient der
Vorsorge für die künftige Verfolgung
von Straftaten von erheblicher
Bedeutung, von Straftaten gegen die
sexuelle Selbstbestimmung oder bei
wiederholt begangenen sonstigen
Straftaten, wenn diese in ihrer
Gesamtheit im Unrechtsgehalt einer
Straftat von erheblicher Bedeutung
gleichstehen.
1.216.997
davon
817.989
Personendatensätze
BKA-
Aktennachweis (AN)
Für die
Führung der
Datei:
• § 7
Abs. 1
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13
Abs. 4
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
die Länder:
30.04.2018 Die Datei weist Kriminalakten nach,
die im Bundeskriminalamt aufgrund
des kriminalpolizeilichen
Meldedienstes oder Schriftverkehrs im
Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren,
erkennungsdienstlichen Unterlagen,
sonstigem polizeilich relevanten
Schriftverkehr angelegt werden,
wenn sie nicht in der Datei
Kriminalaktennachweis (KAN) gespeichert
sind.
24.168
- 26 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
• § 13
Abs. 1
BKAG a.F.
Für die
Übermittlung
personenbezogener
Daten an die
Mitgliedstaaten der
Europäischen
Union:
• §
14a BKAG
a.F.
Kriminalaktennachweis (KAN)
Für die
Führung der
Datei:
• § 8
Abs. 1 und 2
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13 Abs.
4 BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
die Länder:
09.05.2018 Der KAN dient dem Nachweis
von Kriminalakten, die beim Bund
und bei den Ländern angelegt sind,
sowie zu diesen Kriminalakten
erfassten strafrechtlich relevanten
Ereignissen (Fallgrunddaten).
4.069.453
- 27 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
• § 13 Abs.
1 BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
die BPOL
und den Zoll:
• § 13 Abs.
3 BKAG a.F.
Für die
Übermittlung
personenbezogener
Daten an die
Mitgliedstaaten der
Europäischen
Union:
• § 14a
BKAG a.F.
Erkennungsdienst
Für die
Führung der
Datei:
• § 8
Abs. 6
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
das BKA:
27.09.2018 Die Datei dient dem Nachweis
von Hautleistenbildern (Einzelfinger-
und Zehnfingerabdrücke so- wie
polizeilich erhobene
Handflächenabdrücke), Lichtbildern,
Personenbeschreibungen und Handschriften
einschließlich der zugehörigen
personenbezogenen Daten, der
Information über bisherige
erkennungsdienstliche Behandlungen.
9.824.744
- 28 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
• § 13
Abs. 4
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
die Länder:
• § 13
Abs. 1
BKAG a.F.
• § 16
Abs. 1 i.V.m.
§ 19 Abs. 2
AsylG •
§ 89
Abs. 1 Satz
1 i.V.m. § 49
AufenthG
• § 6
Abs. 3
PassG
• § 9
Abs. 4
PAuswG
Für die
Datenanlieferung durch
die
Bundespolizei
(BPOL) und
den Zoll:
- 29 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
• § 13
Abs. 3
BKAG a.F.
• § 16
Abs. 1 i.V.m.
§ 18 Abs. 5
AsylG
• § 89
Abs. 1 Satz
1 i.V.m. § 49
Auf-enthG
Für die
Datenanlieferung durch
die
Ausländerbehörden, die
Erstaufnahmeeinrichtungen der
Länder, die
Auslandsvertretungen
der
Bundesrepublik
Deutschland
oder das
Bundesverwaltungsamt
(BVA):
• § 16
Abs. 1
- 30 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
i.V.m., § 19
Abs. 2 AsylG
• § 73
Abs. 1, 4
oder § 89
Abs. 1 Satz
1 i.V.m. § 49
AufenthG
Für die
Datenanlieferung durch
das
Bundesamt für
Migration und
Flüchtlingsangelegenheiten
(BAMF):
• § 16
Abs. 3 AsylG
Für die
Datenanlieferung durch
die Straf-,
Untersuchungshaft-
und
Maßregelvollzugsbehörden: •
§ 13
Abs. 5
BKAG a.F.
- 31 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Haftdatei Für die
Führung der
Datei:
• § 9
Abs. 2
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13
Abs. 4
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
die Länder:
• § 13
Abs. 1
BKAG a.F.
Für die
Übermittlung
personenbezogener
Daten an die
Mitgliedstaaten der
Europäischen
Union:
• §
14a BKAG
a.F.
11.05.2018 Die Haftdatei dient dem
Nachweis über Personen, die sich
aufgrund richterlich angeordneter
Freiheitsentziehung wegen einer
rechtswidrigen Tat in behördlichem
Gewahrsam befinden oder befanden.
422.136
- 32 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Personenfahndung
Für die
Führung der
Datei:
• § 9
Abs. 1 und 3
BKAG a.F.
• § 15
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13
Abs. 4
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
die Länder:
• § 13
Abs. 1
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
die BPol und
den Zoll:
• § 13
Abs. 3
BKAG a.F.
24.05.2018 Die Datei dient dem Zwecke der
Fahndung nach Personen,
insbesondere zur Festnahme/
Ingewahrsamnahme oder Aufenthaltsermittlung,
Polizeilichen Beobachtung,
Überwachung im Rahmen der
Führungsaufsicht und Überwachung nach
zollrechtlichen Bestimmungen.
858.387
- 33 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Für die
Datenanlieferung durch
BfV, BND
und MAD:
• § 17
Abs. 3 B
VerfSchG
Für die
Datenanlieferung durch
die
Ausländerämter:
• § 50
Abs. 6
AufenthaltsG
Für die
Datenanlieferung durch
die Polizei
des
Deutschen
Bundestages:
• § 29
Abs. 3 Nr. 3
BKAG
Für die
Datenanlieferung durch
die
Zollfahndungsämter:
- 34 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
• § 29
Abs. 3 Nr. 5
BKAG
Für die
Datenübermittlung:
• §§
10 und 14, §
14a BKAG
a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
das BAMF
(Bundesamt
für Migration
und
Flüchtlinge)
• § 66
AsylG
Sachfahndung Für die
Führung der
Datei:
• § 2
Abs. 4 Nr. 2
BKAG a.F.
• § 7
Abs. 1
BKAG a.F.
• § 9
Abs. 1
BKAG a.F.
16.05.2018 Die Datei dient der Ausschreibung
von
• Sachen (PDV 384.1 Nr. 2.2.3.3)
zur
• Sicherstellung/ Beschlagnahme
insbesondere zur
• Beweissicherung
• Einziehung, z.B.
Vermögensabschöpfung
• kriminaltechnischen Untersuchung
• Eigentumssicherung
• Gefahrenabwehr
15.541.761
- 35 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Für die
Datenanlieferung durch
das BKA:
• § 13
Abs. 4
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
die Länder:
• § 13
Abs. 1
BKAG a.F.
Für die
Datenanlieferung durch
die BPol:
• § 13
Abs. 3
BKAG a.F.,
§ 32 Abs. 1
BPolG
Für die
Datenanlieferung durch
den Zoll:
• § 13
Abs. 3
BKAG a.F.
• Insassenfeststellung, zur
Unterstützung der Fahndung nach Personen
können insbesondere Kfz
ausgeschrieben werden,
wenn Anhaltspunkte bestehen, dass
diese von gesuchten Personen
genutzt werden
• Eigentümer-/Besitzerermittlung
• Feststellung der Identität einer
Person
• Kontrolle, soweit nach Polizeirecht
zulässig Entstempelung von
Fahrzeug-kennzeichen
• Kraftfahrzeugen, Flugzeugen,
Booten und Containern zur
polizeilichen Beobachtung oder gezielten
Kontrolle zum Zwecke
der Strafverfolgung, bzw.
Strafvollstreckung oder der Gefahrenabwehr
(PDV 384.2, Nr. 4.3.1 und 4.3.2)
• Beförderungsmitteln zur zoll-
rechtlichen Überwachung (§10 Abs. 1
ZFdG)
• Kraftfahrzeugen, Flugzeugen,
Booten und Containern zur polizeilichen
Beobachtung für die
Nachrichtendienste, wenn die Voraussetzungen
des Art. 36 Abs. 3 SIS II –
Ratsbeschluss sowie tatsächliche
Anhaltspunkte für einen
grenzüberschreitenden Verkehr vorliegen.
- 36 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
Für die
Datenanlieferung durch
BfV, BND
und MAD:
• § 17
Abs. 3 B
VerfSchG
Für die
Datenanlieferung durch
die Polizei
des
Deutschen
Bundestages:
• § 29
Abs. 3 Nr. 3
BKAG
Für die
Datenanlieferung durch
die
Zollfahndungsämter:
• § 29
Abs. 3 Nr. 5
BKAG
Für die
Datenübermittlung:
• §§
10 und 14, §
- 37 -
Datei/
Datenverarbeitung
Typ der Datei/
Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datum
Erstanordnung/
Genehmigung
Zweck der Datei/
Datenverarbeitung
Zahl der
Datensätze
(gesamt)
Zahl der
Personendatensätze
Zahl der
Datensätze zu
Personenzusammenschlüssen,
Organisationen und
Institutionen
14a BKAG
a.F.
ATD
(Antiterrordatei)
Antiterrordateigesetz
vom 22.
Dezember 2006
(ATDG)
30.03.2007 Aufklärung oder Bekämpfung des
internationalen Terrorismus mit Bezug
zur Bundesrepublik Deutschland.
Anzahl
Gesamtdatensätze: 41.175
Anzahl
Personen: 8.324
Anzahl
Kontaktpersonen: 1.153
Anzahl
Institutionen/
Organisationen:
137
RED
(Rechtsextremismus-Datei)
Rechtsextremismus-
Datei-Gesetz
vom 20.
August 2012
(RED-G)
19.09.2012 Aufklärung oder Bekämpfung des
gewaltbezogenen Rechtsextremismus
insbesondere zur Verhinderung und
Verfolgung von Straftaten mit
derartigem Hintergrund
Anzahl
Gesamtdatensätze: 15.841
Anzahl
Personen: 5.434
Anzahl
Kontaktpersonen: 405
Anzahl
Institutionen/
Organisationen:
335
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333