Offene Fragen zur polizeilichen Datenhaltung und der Entwicklung des Programms „P20“
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6341 hatte die Fraktion DIE LINKE. sich nach den beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Verbund- und Zentraldateien erkundigt, wie sie dies schon in einer Reihe Kleiner Anfragen in den vergangenen Wahlperioden getan hatte (Bundestagsdrucksachen 19/15346, 19/1148, 18/13653, 17/7307). Jedoch unterscheiden sich die Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/6633 von den bislang gegebenen Antworten, sodass sich die Notwendigkeit einer Nachfrage ergibt. Auch andere Angaben in der Antwort der Bundesregierung ergeben einen Nachfragebedarf.
Das Programm „P20“ (vormals „Polizei 2020“ bzw. „Polizei 20/20“) wurde ebenfalls von der Fraktion DIE LINKE. und anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages im Wege Kleiner Anfragen parlamentarisch bearbeitet. Auch hier ergibt sich an einigen Stellen Nachfragebedarf. So gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/6951 an, dass sie keinen Überblick über die Umsetzung des „Informationsmodells Polizei“ (IMP) bei den Landespolizeien hat – was aber ganz entscheidend für die Steuerungsfähigkeit innerhalb des Programms „P20“ sein dürfte, das in mehreren Teilvorhaben nur mit Umsetzung des IMP funktionieren kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche Zentral- und Verbunddateien werden derzeit vom BKA in seiner Zentralstellenfunktion geführt (bitte wie in den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Antworten zu Frage 1 auf den Bundestagsdrucksachen 19/15346, 19/1148, 18/13653, 17/7307 mit Aufzählung der jeweiligen Zentral- und Verbunddateien mit Bezeichnung, Datum der Errichtung, Zweck der Datei bzw. Datenbank, Rechtsgrundlage, Zahl der Datensätze, Zahlen der Personendatensätze, Zahl der Datensätze zu Personenzusammenschlüssen, Organisationen und Institutionen, durchschnittliche Speicherdauer beantworten) (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
Mit welcher Zahl an Datensätzen, Personendatensätzen, Institutionen bzw. Gruppen bzw. Personenzusammenschlüssen ist das BKA jeweils an den einzelnen „Dateien“ des PIAV beteiligt (bitte wie in den Antworten zu den Fragen 4 und 5 und zugehöriger Anlage auf Bundestagsdrucksache 20/6633 auflisten)?
Ist die Zahl der von der Bundespolizei in PIAV (Polizeilicher Informations- und Analyseverbund)-Rauschgiftkriminalität und in PIAV-Gewaltdelikte/gemeingefährliche Straftaten geführten Datensätze mit 12 817 tatsächlich exakt gleich hoch, oder liegt hier ein Versehen bei der Beantwortung der Frage vor (Antworten zu den Fragen 4 und 5, Anlage S. 30/31 auf Bundestagsdrucksache 20/6633), und wenn ja, wie lautet jeweils die tatsächliche Zahl der gespeicherten Datensätze?
Wie ist das Auseinanderfallen der Zahl der gespeicherten Datensätze und der Personendatensätze zu erklären, und was enthalten die Datensätze (bitte exemplarisch für die einzelnen Dateien bzw. Datenbanken in PIAV aufführen)?
Wie viele Personendatensätze enthält aktuell die Datei (Datenbank) INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF-IS) (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/6633)
a) Wie sind die Personendatensätze den Phänomenbereichen der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet (bitte jeweils die Gesamtzahl: rechts, links, religiöse Ideologie, ausländische Ideologie, sonstige/unklar und nicht zuzuordnen, nennen)?
b) Falls die Beantwortung der Frage 5a nicht möglich sein sollte, weil entsprechende Katalogwerte „aktuell“ (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/6633) nicht ausgewiesen werden, seit wann werden diese Katalogwerte generell oder zum Teil nicht mehr ausgewiesen angesichts des Umstandes, dass der Bundesregierung eine Beantwortung hierzu in der Vergangenheit möglich war (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/15346)?
Sind die Datensätze, für die dem BKA eine Löschungsverpflichtung der anliefernden Stelle an den Informationsverbund mitgeteilt wurde und bei denen das BKA mitgeteilt hat, die Löschung nicht vorzunehmen, entsprechend gekennzeichnet, um eine behördliche oder unabhängige datenschutzaufsichtliche Prüfung vornehmen zu können (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
Wie ist der Übergang des Aktenrückhalts für einen solchen Fall, in dem die datenanliefernde Stellung eine Löschung vornimmt, das BKA den Datensatz aber in der entsprechenden Verbunddatei beibehalten will, geregelt?
Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten bestehen im Leistungsumfang bzw. den Fähigkeiten von PIAV-Operativ, PIAV-Strategisch und des Tools „Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse“ (VeRA) (Antwort zu Frage 13d auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
Warum besteht keine Anbindung von PIAV-Operativ-Zentral an das Justizfachverfahren MESTA (Mehrländer-Staatsanwaltsschaft-Automation), trotz des erkennbar möglichen Mehrwerts von Ergebnissen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und gerichtlicher Tatsachenfeststellungen für den PIAV (Antwort zu Frage 13e auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
Wie ist der Stand der Anbindung der Staatsanwaltschaften an den PIAV, der laut Bundesregierung für Ende 2020 angestrebt war (Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/15346), und was sind die Gründe für die noch nicht vollzogene Anbindung?
Wieso ist entgegen der früheren Aussagen zu einer geplanten Anbindung der Staatsanwaltschaften an PIAV eine solche „zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen“ (Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 20/6951), und bedeutet dies, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder vorgesehen werden kann?
Inwiefern und inwieweit gehen Verzögerungen bei der Wirkbetriebsaufnahme der Ausbaustufen 5 bis 7 von PIAV-Operativ – ursprünglich Sommer 2021 laut Antworten zu den Fragen 13a, 13d und 13f auf Bundestagsdrucksache 19/15346, aktuell Mitte 2025 laut Antwort zu Frage 13a auf Bundestagsdrucksache 20/6633 – auf die Implementierung eines zentral bereitgestellten technischen Services zur technischen Umsetzung der Kennzeichnung von Daten für die Prüfung der Zulässigkeit der hypothetischen Datenneuerhebung zurück (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
Wurden nach Inkrafttreten des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) Errichtungsanordnungen verändert, um beispielsweise Vorgaben zur Zweckbindung von Daten (Hypothetische Datenneuerhebung (HyDaNe)) in den Zentral- und Verbunddateien handhabbarer und nachprüfbar zu machen (Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 20/6633)?
Wenn der Bundesregierung „kein vollständiger Überblick über die Implementierung des Standards“ vorliegt, liegt ihr dann ein unvollständiger oder gar kein Überblick über die Implementierung des Informationsmodells Polizei (IMP) in den Ländern vor (Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/6951)?
Welche Auswirkungen hat es für die Steuerungsfähigkeit des Programms „P20“, wenn es keinen Überblick über die Implementierung des IMP in den Ländern gibt (Antworten zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/6951)?
a) Bis zu welchem Punkt im Programmfortschritt muss spätestens das IMP in allen an den Polizeilichen Informationsverbund (Datenhaus) nach § 29 des Bundeskriminalamtsgesetz angeschlossenen Anwendungen umgesetzt sein, und für welchen Zeitpunkt ist das Erreichen dieses Meilensteins geplant oder mit den Ländern beabsichtigt?
b) Wie ist der Stand der Umsetzung des IMP in den Datenbanken und Anwendungen des BKA selbst?
Der Betrieb welcher INPOL-Fall-Dateien wurde mit der Wirkbetriebsaufnahme der verschiedenen PIAV-Ausbaustufen eingestellt (bitte getrennt nach den Aufbaustufen auflisten), und welche „nicht relevante(n) INPOL-Fall Dateien“ werden außerhalb des PIAV noch fortgeführt (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/6951)?
Bedeutet die Anpassung der Geschäftsprozesse der PIAV-Teilnehmer, dass in den Teilnahmesystemen des PIAV gelöschte Daten automatisiert im Zentralsystem gelöscht werden, oder wie ist die Aussage der Bundesregierung an dieser Stelle zu verstehen (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/6951)?
Worin sieht die Bundesregierung die Hauptgründe dafür, dass aus dem Bundeshaushalt über die Jahre 2018 bis 2022 jeweils deutlich weniger Mittel als durch den Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt auch tatsächlich durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat verausgabt wurden (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 20/6951)?