[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7460 –
Zuordnung von Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 9. Mai 2023 wurde die Statistik der erfassten Straftaten der Politisch
Motivierten Kriminalität (PMK) vorgestellt. Im Jahr 2022 wurden insgesamt
58 916 PMK-Straftaten registriert. Dies entspricht einer Steigerung von
7,03 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und bedeutet im Zehn-Jahres-
Vergleich nahezu eine Verdopplung (2013: 31 645). Die Fallzahlensteigerungen
2022 werden u. a. mit Effekten der Corona-Pandemie, dem Krieg in der
Ukraine sowie der Sorge um einen Versorgungsengpass begründet (
www.bk
a.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/230509_PMK_P
K.html).
Allerdings lassen sich die Zahlen auch anders lesen: Im Zehn-Jahres-Vergleich
und mithin seit der Selbstenttarnung des rechtsterroristischen
Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) stiegen die Straftaten im Phänomenbereich PMK-
rechts um 37 Prozent (2013: 17 042, 2022: 23 493) an. Die Straftaten im
Phänomenbereich PMK-links gingen demgegenüber im selben Zeitraum um
20 Prozent (2013: 8 673, 2022: 6 976) zurück. Dieses Bild bestätigt sich auch
bei den Gewaltstraftaten. Diese stiegen im Phänomenbereich PMK-rechts um
39,78 Prozent (2013: 837, 2022: 1 170), während im Phänomenbereich PMK-
links die Fallzahlung um 50 Prozent fielen (2013: 1 659, 2022: 842). Die wirft
u. a. die Frage auf, inwiefern nach Bekanntwerden der Verbrechen des NSU
tatsächlich die richtigen Schlussfolgerungen gezogen und Maßnahmen
ergriffen wurden.
Auffällig ist zudem, dass der in den vergangenen Jahren kaum oder gar nicht
betrachtete Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen (ab 1. Januar 2023
PMK-sonstige Zuordnung) massive Zuwächse verzeichnete. Die Gesamtzahl
der Straftaten im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen wuchs zwischen
2013 und 2022 um 376 Prozent (2013: 5 056, 2022: 23 493), der Anteil der
Gewaltstraftaten in diesem Phänomenbereich stieg sogar um 769 Prozent
(2013: 185, 2022: 1 608) an. Die rasante Zunahme dieses Phänomenbereichs
wird auch als ein „analytischer Offenbarungseid“ (taz.de/Politisch-motivierte-
Straftaten/!5930366/) bezeichnet. Denn eine Vielzahl der dort aufgeführten
Delikte weisen eher „klassische“ Einstellungsmuster der extremen Rechten
auf: beispielsweise Antisemitismus und Rassismus, nicht selten bei
Verschwörungsideologien miteinander verknüpft oder die Ablehnung von Demokratie
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7594
20. Wahlperiode 05.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
5. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und Rechtsstaat. Bedrohungen und Angriffe auf kommunale Amts- und
Mandatsträger, auf Testzentren und Impfeinrichtungen zur Bekämpfung der
Pandemie, auf politische Unterstützerinnen und Unterstützer von
Eindämmungsmaßnahmen und Impfkampagnen werden unter anderem dadurch legitimiert,
sie als „Feinde des Volkes“ zu markieren, gegen die auch mit Gewalt oder
Drohung mit Gewalt vorgegangen werden solle. Teilweise stehen solche
Straftaten auch in Zusammenhang mit der Verbreitung von Verschwörungsmythen,
laut denen im Dunkeln agierende Mächte „das Volk“ unterjochen und eine
tiefgreifende Umgestaltung der Gesellschaft („great reset“) planen. Teils
richteten sich so bewertete Straftaten beospielsweise direkt gegen Geflüchtete und
ihre Unterkünfte, politisch Andersdenkende und Vertreterinnen und Vertreter
der öffentlichen Ordnung anlässlich wechselnder Anlässe wie die Aufnahme
von Geflüchteten nach dem Angriff gegen die Ukraine, die sogenannte
Energiekrise oder die gesellschaftliche Auseinandersetzung über die notwendigen
Maßnahmen zum Klimaschutz.
Es ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu befürchten, dass der
Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen (ab 1. Januar 2023 PMK-sonstige
Zuordnung) zu einem erheblichen Teil Straftaten des PMK-rechts enthält und
somit letztlich eine Verzerrung der Statistik entsteht.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch
die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA)
übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den
Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Taten
durch die Länder sogenannten „Themenfeldern“ zugeordnet, sowie die
erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem
staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ abgebildet. Ist der Sachverhalt nicht
unter den Phänomenbereichen PMK -links-, PMK -rechts-, PMK -ausländische
Ideologie- oder PMK -religiöse Ideologie- subsumierbar, ist der
Phänomenbereich PMK -sonstige Zuordnung- (bis zum 31. Dezember 2022 bezogen auf die
Tatzeit: PMK -nicht zuzuordnen-) zu wählen.
1. Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem
Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 auf Gewaltdelikte (bitte
soweit möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere
Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 24 080 Delikte im Bereich PMK -nicht
zuzuordnen- verzeichnet. Darunter waren 1 608 Gewaltdelikte. In der folgenden
Tabelle werden die einzelnen Delikte inklusive der Gewaltdelikte für das Jahr
2022 wiedergegeben.
Tabelle 1: Straftaten im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- (Tatzeit:
2022)
Deliktkategorien Summe
Tötungsdelikte 4
Tötungsdelikte vollendet 0
Tötungsdelikte Versuch 4
Körperverletzungen 668
Brandstiftungen 25
Sprengstoffdelikte 7
Landfriedensbruch 43
Gefährlicher Eingriff in den Verkehr 43
Deliktkategorien Summe
Freiheitsberaubung 2
Raub 56
Erpressung 250
Widerstandsdelikte 510
Sexualdelikte 0
Summe Gewaltdelikte 1.608
Sachbeschädigungen 2.825
Nötigung/Bedrohung 1.469
Propagandadelikte 1.798
Verbreiten von Propagandamitteln 8
Verwenden von Kennzeichen
Verfassungswidriger Organisationen
1.790
Störung der Totenruhe 7
Volksverhetzung 941
Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 9.193
Verstoß gegen das Waffengesetz 24
Andere Straftaten 6.215
Gesamtsumme 24.080
Die 24 080 politisch motivierten Straf- und Gewalttaten im Phänomenbereich
PMK -nicht zuzuordnen- verteilen sich wie folgt auf die Länder.
Tabelle 2: Straftaten im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- (Tatzeit:
2022)
Land Gesamtzahl PMK Gewaltdelikte PMK
Brandenburg 1.992 174
Berlin 1.340 217
Baden-Württemberg 3.665 71
Bayern 2.987 330
Bremen 118 13
Hessen 856 63
Hamburg 372 49
Mecklenburg-Vorpommern 705 70
Niedersachsen 2.181 144
Nordrhein-Westfalen 3.819 107
Rheinland-Pfalz 653 27
Schleswig-Holstein 368 24
Saarland 160 6
Sachsen 3.174 101
Sachsen-Anhalt 556 72
Thüringen 1.134 140
Bundesweit 24.080 1.608
2. Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten
im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 an?
Im Folgendem werden die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich
PMK -nicht zuzuordnen- für das Jahr 2022 nach Altersgruppen aufgeführt.
Tabelle 3: Tatverdächtige von Gewaltdelikten im Phänomenbereich PMK -nicht
zuzuordnen- (Tatzeit: 2022)
Altersgruppe Gewaltdelikte
Bis 13 Jahre 19
14 bis 17 Jahre 167
18 bis 20 Jahre 105
21 bis 24 Jahre 107
25 bis 30 Jahre 85
Über 30 Jahre 983
3. Über welche Bildungsabschlüsse verfügen die Tatverdächtigen von
Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022?
4. Welchen Berufsgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten
im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 an?
5. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte im
öffentlichen Dienst?
6. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in
Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder?
7. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in
Einrichtungen, Behörden oder Unternehmen der kritischen Infrastruktur?
8. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 verfügen über waffen- oder
sprengstoffrechtliche Erlaubnisse?
21. Über welche Bildungsabschlüsse verfügen die Tatverdächtigen von
Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022?
22. Welchen Berufsgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten
im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 an?
23. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
rechts für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte im öffentlichen
Dienst?
24. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
rechts für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in
Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder?
25. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
rechts für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Einrichtungen,
Behörden oder Unternehmen der kritischen Infrastruktur?
26. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
rechts für das Jahr 2022 verfügen über waffen- oder sprengstoffrechtliche
Erlaubnisse?
Die Fragen 3 bis 8 und 21 bis 26 werden aufgrund des Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor. Die Eigenschaften von Tatverdächtigen wie beispielsweise der Beruf oder
der Bildungsabschluss werden in der Fallzahlenanwendung des BKA statistisch
nicht erfasst. Eine automatisierte Auswertung ist daher nicht möglich.
Auch waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse werden in der
Fallzahlenanwendung des BKA nicht mittels bundesweit vereinbarter Schlagworte
erfasst – entsprechend ist auch hier eine automatisierte Auswertung nicht
möglich.
9. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind den Ermittlungsbehörden bereits
wegen vorheriger oder weiterer Ermittlungen betreffend
a) Gewaltdelikten unter Angabe der Straftatbestände,
b) Taten nach § 130 des Strafgesetzbuches (StGB),
c) Taten nach § 86a StGB,
d) Hasskriminalität unter Angabe des Themenfeldes oder
e) Verstößen gegen das Waffenrecht
bekannt?
27. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
rechts für das Jahr 2022 sind den Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits wegen vorheriger oder weiterer Ermittlungen
betreffend
a) Gewaltdelikte unter Angabe der Straftatbestände,
b) Taten nach § 130 StGB,
c) Taten nach § 86a StGB,
d) Hasskriminalität unter Angabe des Themenfeldes oder
e) Verstößen gegen das Waffenrecht
bekannt?
Die Fragen 9a bis 9e und 27a bis 27e werden gemeinsam beantwortet.
Im Fokus des KPMD-PMK stehen konkrete Straftaten. Die Abbildung von
Tatverdächtigen erfolgt in der Fallzahlenanwendung des BKA pseudonymisiert.
Eine automatisierte Auswertung nach Mehrfachtätern ist daher nicht möglich.
10. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 werden den sogenannten
Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern zugerechnet?
Im Jahr 2022 wurden 308 Gewalttaten im Phänomenbereich PMK -nicht
zuzuordnen- dem Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet.
11. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind Mitglieder von politischen
Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?
12. Welchen Berufsgruppen gehören die Opfer von Gewaltdelikten im
Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 an?
13. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht
zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte im öffentlichen
Dienst?
14. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht
zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in
Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder?
16. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht
zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Einrichtungen,
Behörden oder Unternehmen der kritischen Infrastruktur?
29. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
rechts für das Jahr 2022 sind Mitglieder von politischen Parteien und
Organisationen, und wenn ja, welcher?
30. Welchen Berufsgruppen gehören die Opfer von Gewaltdelikten im
Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 an?
31. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das
Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte im öffentlichen Dienst?
32. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das
Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Sicherheitsbehörden des
Bundes oder der Länder?
34. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das
Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Einrichtungen, Behörden oder
Unternehmen der kritischen Infrastruktur?
Die Fragen 11 bis 14, 16, 29 bis 32 und 34 werden aufgrund des
Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor. Die Berufe bzw. der Arbeitgeber von Geschädigten und die
Parteimitgliedschaft von Tatverdächtigen werden in der Fallzahlenanwendung des BKA nicht
erfasst.
15. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht
zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Amts- und Mandatsträger?
Insgesamt wurden im Jahr 2022 153 Gewalttaten im Phänomenbereich PMK
-nicht zuzuordnen- erfasst, die dem Unterangriffsziel „Amtsträger“ und/oder
„Mandatsträger“ zugerechnet worden sind.
17. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht
zuzuordnen für das Jahr 2022 sind Mitglieder von politischen Parteien und
Organisationen, und wenn ja, welcher?
Im Jahr 2022 wurden im Bereich PMK -nicht zuzuordnen für das
Unterangriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ 20 Fälle von Gewaltdelikten
gemeldet. Bei diesen wurden in sieben Fällen das Unterangriffsziel „Bündnis
90/Die Grünen“, in vier Fällen das Unterangriffsziel „SPD“, in drei Fällen das
Unterangriffsziel „Die Linke“ und jeweils in zwei Fällen das Unterangriffsziel
„AfD“, „FDP“ und „sonstige Partei“ gemeldet.
18. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich
und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im
Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 geleistet?
Die Bundesregierung hat keine Übersicht über Zahlungen zum Ausgleich und
zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten durch
Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder. Lediglich zur Auszahlung von
Härteleistungen führt das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Statistik. Betroffene,
wirtschaftlich Betroffene (keine Auszahlung von Leistungen im Jahr 2022) und
Hinterbliebene von terroristischen und extremistischen Taten können
entsprechend der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer
und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt im Einzelfall schnelle und
unkomplizierte finanzielle Unterstützung erhalten. Bei den Härteleistungen für
Opfer terroristischer und extremistischer Taten handelt es sich um
Haushaltsmittel, die der Deutsche Bundestag jährlich gemäß der Zweckbindung der
Haushaltstitel zur Verfügung stellt. Diese werden vom Bundesamt für Justiz
(BfJ) nach der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer
terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 0718 Titel
681 02 und 681 01) bewirtschaftet. Hierbei handelt es sich nicht um
Auszahlungen von Schadensersatz, sondern um Leistungen, die den Betroffenen von
extremistischen und terroristischen Taten aus Billigkeit und als Signal der
Solidarität der Gesellschaft entgegengebracht werden. Härteleistungen dienen im
Wesentlichen dem Ersatz immaterieller Schäden, während die
Unterstützungsleistungen für wirtschaftlich Betroffene materielle Schäden lindern sollen.
Härteleistungen werden unabhängig von der Motivation des Extremismus
gewährt. Das BfJ erfasst, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller im Antrag
angab, dass sie oder er Opfer eines rechtsextremistischen Übergriffs oder eines
„sonstigen extremistischen“ Übergriffs geworden war. In dem Bereich
„Sonstiger Extremismus“ werden die Anträge erfasst, die die Bereiche politisch
motivierter Kriminalität betreffen, die – nach der Einschätzung der Antragsteller –
nicht unter „rechts“ einzuordnen sind. Sonstige extremistische Übergriffe
können z. B. linksextremistische, islamistische oder homophobe Übergriffe
betreffen. Die Kategorie „Sonstiger Extremismus“ deckt sich daher nur teilweise mit
dem Bereich der PMK „nicht zuzuordnen“.
Insgesamt wurden im Jahr 2022 95 700 Euro an Betroffene von sonstigen
extremistischen Übergriffen ausgezahlt.
19. Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem
Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 auf Gewaltdelikte (bitte soweit
möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere
Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 23 493 Delikte im Bereich PMK -rechts-
verzeichnet. Hiervon waren 1 170 Gewaltdelikte. In der folgenden Tabelle werden
die einzelnen Delikte inklusive der Gewaltdelikte für das Jahr 2022
wiedergegeben.
Tabelle 4: Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- (Tatzeit: 2022)
Deliktkategorien Summe
Tötungsdelikte 2
Tötungsdelikte vollendet 0
Tötungsdelikte Versuch 2
Körperverletzungen 1.013
Brandstiftungen 18
Sprengstoffdelikte 0
Landfriedensbruch 10
Gefährlicher Eingriff in den Verkehr 4
Freiheitsberaubung 0
Raub 7
Erpressung 6
Widerstandsdelikte 110
Sexualdelikte 0
Summe Gewaltdelikte 1.170
Sachbeschädigungen 743
Nötigung/Bedrohung 505
Propagandadelikte 14.132
Verbreiten von Propagandamitteln 43
Verwenden von Kennzeichen
Verfassungswidriger Organisationen
14.089
Störung der Totenruhe 9
Volksverhetzung 3.482
Verstoß gegen das Versammlungsgesetz 154
Verstoß gegen das Waffengesetz 29
Andere Straftaten 3.269
Gesamtsumme 23.493
Die 23 493 politisch motivierten Straf- und Gewalttaten im Phänomenbereich
PMK -rechts- verteilen sich wie folgt auf die Länder.
Tabelle 5: Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- (Tatzeit: 2022) nach
Ländern
Land Gesamtzahl PMK Gewaltdelikte PMK
Brandenburg 2.046 90
Berlin 2.189 138
Baden-Württemberg 1.459 36
Bayern 2.541 111
Bremen 284 16
Hessen 1.101 53
Hamburg 512 58
Mecklenburg-Vorpommern 1.142 81
Niedersachsen 1.725 66
Nordrhein-Westfalen 3.453 117
Rheinland-Pfalz 740 49
Schleswig-Holstein 699 46
Saarland 296 21
Sachsen 1.904 84
Sachsen-Anhalt 1.847 111
Thüringen 1.555 93
Bundesweit 23.493 1.170
20. Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten
im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 an?
Im Folgendem werden die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich
PMK -rechts- für das Jahr 2022 nach Altersgruppen aufgeführt.
Tabelle 6: Tatverdächtige von Gewaltdelikten im Phänomenbereich PMK
-rechts- (Tatzeit: 2022)
Altersgruppe Gewaltdelikte
Bis 13 Jahre 8
14 bis 17 Jahre 94
18 bis 20 Jahre 98
21 bis 24 Jahre 115
25 bis 30 Jahre 112
Über 30 Jahre 751
28. Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-
rechts für das Jahr 2022 werden den sogenannten Reichsbürgern bzw.
Selbstverwaltern zugerechnet?
Im Jahr 2022 wurden 25 Gewalttaten im Phänomenbereich PMK -rechts- dem
Oberthemenfeld „Reichsbürger/Selbstverwalter“ zugerechnet.
33. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das
Jahr 2022 sind oder waren Amts- und Mandatsträger?
Insgesamt wurden im Jahr 2022 sieben Gewalttaten im Phänomenbereich
PMK-rechts- erfasst, die dem Unterangriffsziel „Amtsträger“ und/oder
„Mandatsträger“ zugerechnet worden sind.
35. Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das
Jahr 2022 sind Mitglieder von politischen Parteien und Organisationen,
und wenn ja, welcher?
Im Jahr 2022 wurden im Bereich PMK -rechts- für das Unterangriffsziel
„Parteirepräsentant/Parteimitglied“ vier Fälle von Gewaltdelikten gemeldet. Bei
diesen wurden jeweils in zwei Fällen auch das Unterangriffsziel „Bündnis
90/Die Grünen“ bzw. das Unterangriffsziel „Die Linke“ gemeldet.
36. In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich
und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im
Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 geleistet?
Im Jahr 2022 wurden Härteleistungen in Höhe von insgesamt 744 150 Euro an
Opfer von rechtsextremistischen Übergriffen ausgezahlt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]