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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Zuordnung von Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

05.07.2023

Aktualisiert

12.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/746026.06.2023

Zuordnung von Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität

der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 9. Mai 2023 wurde die Statistik der erfassten Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) vorgestellt. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 58 916 PMK-Straftaten registriert. Dies entspricht einer Steigerung von 7,03 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und bedeutet im Zehn-Jahres-Vergleich nahezu eine Verdopplung (2013: 31 645). Die Fallzahlensteigerungen 2022 werden u. a. mit Effekten der Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine sowie der Sorge um einen Versorgungsengpass begründet (https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/230509_PMK_PK.html).

Allerdings lassen sich die Zahlen auch anders lesen: Im Zehn-Jahres-Vergleich und mithin seit der Selbstenttarnung des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) stiegen die Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts um 37 Prozent (2013: 17 042, 2022: 23 493) an. Die Straftaten im Phänomenbereich PMK-links gingen demgegenüber im selben Zeitraum um 20 Prozent (2013: 8 673, 2022: 6 976) zurück. Dieses Bild bestätigt sich auch bei den Gewaltstraftaten. Diese stiegen im Phänomenbereich PMK-rechts um 39,78 Prozent (2013: 837, 2022: 1 170), während im Phänomenbereich PMK-links die Fallzahlung um 50 Prozent fielen (2013: 1 659, 2022: 842). Die wirft u. a. die Frage auf, inwiefern nach Bekanntwerden der Verbrechen des NSU tatsächlich die richtigen Schlussfolgerungen gezogen und Maßnahmen ergriffen wurden.

Auffällig ist zudem, dass der in den vergangenen Jahren kaum oder gar nicht betrachtete Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen (ab 1. Januar 2023 PMK-sonstige Zuordnung) massive Zuwächse verzeichnete. Die Gesamtzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen wuchs zwischen 2013 und 2022 um 376 Prozent (2013: 5 056, 2022: 23 493), der Anteil der Gewaltstraftaten in diesem Phänomenbereich stieg sogar um 769 Prozent (2013: 185, 2022: 1 608) an. Die rasante Zunahme dieses Phänomenbereichs wird auch als ein „analytischer Offenbarungseid“ (https://taz.de/Politisch-motivierte-Straftaten/!5930366/) bezeichnet. Denn eine Vielzahl der dort aufgeführten Delikte weisen eher „klassische“ Einstellungsmuster der extremen Rechten auf: beispielsweise Antisemitismus und Rassismus, nicht selten bei Verschwörungsideologien miteinander verknüpft oder die Ablehnung von Demokratie und Rechtsstaat.

Bedrohungen und Angriffe auf kommunale Amts- und Mandatsträger, auf Testzentren und Impfeinrichtungen zur Bekämpfung der Pandemie, auf politische Unterstützerinnen und Unterstützer von Eindämmungsmaßnahmen und Impfkampagnen werden unter anderem dadurch legitimiert, sie als „Feinde des Volkes“ zu markieren, gegen die auch mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt vorgegangen werden solle. Teilweise stehen solche Straftaten auch in Zusammenhang mit der Verbreitung von Verschwörungsmythen, laut denen im Dunkeln agierende Mächte „das Volk“ unterjochen und eine tiefgreifende Umgestaltung der Gesellschaft („great reset“) planen. Teils richteten sich so bewertete Straftaten beispielsweise direkt gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte, politisch Andersdenkende und Vertreterinnen und Vertreter der öffentlichen Ordnung anlässlich wechselnder Anlässe wie die Aufnahme von Geflüchteten nach dem Angriff gegen die Ukraine, die sogenannte Energiekrise oder die gesellschaftliche Auseinandersetzung über die notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz.

Es ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu befürchten, dass der Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen (ab 1. Januar 2023 PMK-sonstige Zuordnung) zu einem erheblichen Teil Straftaten des PMK-rechts enthält und somit letztlich eine Verzerrung der Statistik entsteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 auf Gewaltdelikte (bitte soweit möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?

2

Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 an?

3

Über welche Bildungsabschlüsse verfügen die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022?

4

Welchen Berufsgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 an?

5

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte im öffentlichen Dienst?

6

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder?

7

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Einrichtungen, Behörden oder Unternehmen der kritischen Infrastruktur?

8

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 verfügen über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse?

9

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind den Ermittlungsbehörden bereits wegen vorheriger oder weiterer Ermittlungen betreffend

a) Gewaltdelikten unter Angabe der Straftatbestände,

b) Taten nach § 130 des Strafgesetzbuches (StGB),

c) Taten nach § 86a StGB,

d) Hasskriminalität unter Angabe des Themenfeldes oder

e) Verstößen gegen das Waffenrecht

bekannt?

10

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 werden den sogenannten Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern zugerechnet?

11

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind Mitglieder von politischen Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?

12

Welchen Berufsgruppen gehören die Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 an?

13

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte im öffentlichen Dienst?

14

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder?

15

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Amts- und Mandatsträger?

16

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Einrichtungen, Behörden oder Unternehmen der kritischen Infrastruktur?

17

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 sind Mitglieder von politischen Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?

18

In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im Bereich PMK-nicht zuzuordnen für das Jahr 2022 geleistet?

19

Wie verteilt sich die Gesamtzahl der aufgezählten Delikte aus dem Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 auf Gewaltdelikte (bitte soweit möglich differenzieren) und sonstige Straftaten, insbesondere Äußerungsdelikte, bezogen auf die Bundesländer?

20

Welchen Altersgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 an?

21

Über welche Bildungsabschlüsse verfügen die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022?

22

Welchen Berufsgruppen gehören die Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 an?

23

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte im öffentlichen Dienst?

24

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder?

25

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Einrichtungen, Behörden oder Unternehmen der kritischen Infrastruktur?

26

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 verfügen über waffen- oder sprengstoffrechtliche Erlaubnisse?

27

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 sind den Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits wegen vorheriger oder weiterer Ermittlungen betreffend

a) Gewaltdelikte unter Angabe der Straftatbestände,

b) Taten nach § 130 StGB,

c) Taten nach § 86a StGB,

d) Hasskriminalität unter Angabe des Themenfeldes oder

e) Verstößen gegen das Waffenrecht

bekannt?

28

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 werden den sogenannten Reichsbürgern bzw. Selbstverwaltern zugerechnet?

29

Wie viele der Tatverdächtigen von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 sind Mitglieder von politischen Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?

30

Welchen Berufsgruppen gehören die Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 an?

31

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte im öffentlichen Dienst?

32

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder?

33

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 sind oder waren Amts- und Mandatsträger?

34

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 sind oder waren Beschäftigte in Einrichtungen, Behörden oder Unternehmen der kritischen Infrastruktur?

35

Wie viele der Opfer von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 sind Mitglieder von politischen Parteien und Organisationen, und wenn ja, welcher?

36

In welcher Höhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung Einrichtungen und Behörden des Bundes und der Länder Zahlungen zum Ausgleich und zur Beseitigung von Schäden anlässlich von Gewaltdelikten im Bereich PMK-rechts für das Jahr 2022 geleistet?

Berlin, den 22. Juli 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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