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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Verteilungsverfahren und Mittelzuweisungen, Sozialstruktur der Antragstellerinnen, Erreichung des Stiftungszwecks Behebung wirtschaftlicher Notlagen und Verhinderung von Schwangerschaftsabbrüchen, erhöhte Stiftungseinlagen 2009 und 2010, Bewilligungspraxis in den Ländern, Datenschutz, abgelehnte Anträge, ausgeschlossene Personengruppen<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

02.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/331014. 10. 2010

Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ besteht seit 1984 mit dem Ziel, schwangeren Frauen und Müttern in Notlagen unbürokratisch zu helfen. Hierzu erhält die Stiftung jährlich mindestens 92 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt.

Nach ihrer Gründung stand die Bundesstiftung unter anderem aufgrund des fehlenden Rechtsanspruchs auf Leistungen, zu geringer Stiftungsgelder, unzureichender Einmalzahlungen und einer regional unterschiedlichen Vergabepraxis in der Kritik von Verbänden, Fachwelt und Politik. Das Ziel, Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden, sei zudem nicht erreicht worden, zumal deren Ursachen nicht alleine in monetären Aspekten lägen.

Im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise lassen sich gesellschaftliche Tendenzen erkennen, die auch Auswirkungen auf die Stiftung haben. Die um 5 Mio. Euro erhöhte Einlage in die Stiftung in den Jahren 2009 und 2010 und die nunmehr für 2011 erfolgte Mittelkürzung nehmen wir daher zum Anlass, der Bundesregierung die folgenden Fragen zu stellen:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Mit welchen Einrichtungen auf Landesebene kooperiert die Bundesstiftung „Mutter und Kind“?

2

Wie hoch waren die Mittelzuweisungen von der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ an die jeweiligen Empfänger auf Landesebene (bitte aufgeteilt nach Bundesländern) in den einzelnen Jahren seit 1999?

3

Nach welchen Kriterien werden die Mittel an die Landesebene verteilt?

Inwiefern ist sichergestellt, dass allen Trägern genügend Gelder zur Verfügung stehen?

Wie beurteilt die Bundesregierung dieses Verteilungsverfahren?

4

Welche Zusatzmittel (zusätzliche Landesmittel, Spenden u. Ä.) stehen den einzelnen Trägern auf Landesebene in welcher Höhe zur Verfügung?

5

Wie viele Anträge auf finanzielle Hilfen der Bundesstiftung wurden (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) in den einzelnen Jahren seit 1999 gestellt, wie viele wurden bewilligt?

6

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet, dass alle Anträge auf Gewährung von Stiftungsmitteln registriert sind?

7

Wie hoch waren die durchschnittlichen Hilfebeträge aus den Mitteln der Bundesstiftung (aufgeschlüsselt nach Bundesländern) in den einzelnen Jahren seit 1999?

8

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der Sozialstruktur der Antragstellerinnen und ihrer wirtschaftlichen Lage?

9

Wie viele Antragstellerinnen bezogen Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Elterngeld, Kinderzuschlag, BAföG, Wohngeld oder Sozialhilfe, wie viele waren Auszubildende, Studentinnen und Schülerinnen, alleinstehende Mütter, Erwerbstätige, Asylbewerberinnen?

10

In wie vielen Fällen war der Partner zur Zeit der Antragstellung arbeitslos?

Ist der Bundesregierung bekannt, ob einzelne Verbände oder Träger von Beratungsstellen Angaben hierüber erhoben haben?

11

In welchem Verhältnis stehen nach Ansicht der Bundesregierung die Leistungen der Stiftung zu anderen Leistungen wie

a) dem Elterngeld,

b) dem geplanten Betreuungsgeld,

c) dem Arbeitslosengeld-II-Regelsatz für Erwachsene und Kinder bzw. der Höhe dieser Regelsätze,

d) dem Kinderzuschlag,

e) dem BAföG,

f) dem Wohngeld,

g) der Sozialhilfe,

h) dem Kindergeld und den Freibeträgen?

12

Inwiefern werden die Verwendungszwecke nach § 4 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ vor der Geburt, im ersten Jahr nach der Geburt und in den Folgejahren durch Leistungen erfüllt, auf die ein Rechtsanspruch besteht?

Erachtet die Bundesregierung diese Leistungen als ausreichend?

13

Aus welchem Grund ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig, über die Bundesstiftung Mittel für ergänzende Hilfen zur Verfügung zu stellen?

14

Welche Notlagen überwiegen bei den antragstellenden Frauen, was sind deren Ursachen, und bietet die Stiftung einen geeigneten Ansatz, die auftretenden Probleme angemessen zu lösen?

15

In welchem Umfang sind die wirtschaftlichen Notsituationen der Antragstellerinnen durch einmalige Zuwendungen zu beheben, in welchem Umfang werden mittel- und langfristige Zuwendungen benötigt, und ist dem durch die Mittelvergabe entsprochen worden?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf Unterstützung durch Mittel der Bundesstiftung?

17

Was sind die Ursachen für die erhöhte Einlage in die Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ in den Jahren 2009 und 2010?

18

Welche gesellschaftlichen Faktoren macht die Bundesregierung für den steigenden Mittelbedarf der Stiftung verantwortlich?

19

Werden diese Ursachen und Faktoren voraussichtlich 2011 wegfallen, und inwiefern wird dies im Haushaltsentwurf 2011 angemessen berücksichtigt?

20

Erwartet die Bundesregierung steigende Antragszahlen aufgrund der vollen Anrechnung des Elterngeldes auf die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch?

21

In welchem Umfang hat die Bundesstiftung seit ihrer Gründung dazu beigetragen, werdendes Leben zu schützen und ist damit ihrer politischen Zielsetzung, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern, gerecht geworden?

Inwiefern wird sie dieser Zielsetzung heute noch gerecht?

22

Welche anderen Maßnahmen zur Prävention von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollten Schwangerschaften werden aus Bundesmitteln in den Jahren 2010 und 2011 voraussichtlich in welcher Höhe finanziert?

Wie unterscheiden sich diese Haushaltsansätze von den im Jahr 2009 hierfür aufgewendeten Geldern, und wie begründet die Bundesregierung dies?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die Effektivität dieser Maßnahmen im Vergleich zur Wirksamkeit der Bundesstiftung?

24

In welchen Trägerschaften befinden sich die Beratungsstellen (bitte auch differenziert nach Bundesländern)?

25

Wie hoch ist der Anteil der Beratungsgespräche in den Beratungsstellen, die ausschließlich zur Beantragung von Stiftungsgeldern geführt werden, und welche finanzielle Belastung entsteht den Beratungsstellen durch die Übernahme dieser Aufgaben?

26

Wer entscheidet über die Bewilligung von Anträgen, und wer trägt die Kosten dieses Verfahrens?

27

Nach welchen Kriterien werden in den einzelnen Bundesländern Stiftungsmittel vergeben, worin unterscheiden sich diese Verteilungsspielräume in den einzelnen Bundesländern, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Unterschiede?

28

Bemisst sich die Höhe der im Einzelfall bewilligten Mittel an den zur Verfügung stehenden Geldern oder am tatsächlichen Bedarf?

29

Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob bei ähnlichen und vergleichbaren Notsituationen Stiftungsmittel in unterschiedlicher Höhe zur Auszahlung gelangt sind, und wie beurteilt die Bundesregierung dies gegebenenfalls?

30

Wie viele Schwangere und Mütter befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Jahren seit 1999 in einer Notlage, aufgrund derer sie mit einem positiven Bescheid hätten rechnen können (bundesweit und in den einzelnen Ländern)?

Geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Zahlen denen der Antragstellerinnen entsprechen?

31

Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich von der Antragstellung bis zu einem Bewilligungsbescheid bzw. bis zur Auszahlung der bewilligten Mittel, und zwar im Bundesdurchschnitt sowie in den einzelnen Bundesländern?

32

Welche Formalitäten haben Frauen, die Stiftungsmittel beantragen, in den einzelnen Bundesländern zu erfüllen?

Wie hoch ist der Zeitaufwand der einzelnen Beratungsstellen pro Antrag zu veranschlagen?

Wie beurteilt die Bundesregierung den mit der Beantragung von Stiftungsmitteln verbundenen bürokratischen Aufwand für Antragstellerinnen wie Beratungsstellen, und ist die Entscheidungsprozedur im Vergleich zu anderen Sozialleistungen spürbar vereinfacht und beschleunigt?

33

Welche Daten werden bei der Antragstellung an welchen Stellen erhoben oder verarbeitet, und inwiefern ist hierbei der Datenschutz der Antragstellerinnen gewährleistet?

34

Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wie viele Anträge schwangerer Frauen aufgrund fehlender Mittel abschlägig beschieden oder wesentlich gekürzt worden sind?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies?

Wenn nein, warum fehlen diese Informationen?

35

Sind der Bundesregierung Beratungsstellen bekannt, die Anträge auf Stiftungsmittel nicht entgegennehmen?

36

Erhalten in einzelnen Bundesländern bestimmte Personengruppen grundsätzlich keine Mittel aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“?

Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung dies, und inwiefern ist die Bewältigung einer besonderen Notlage für diese Personen sichergestellt?

Berlin, den 14. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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