Berichte über mögliche Völkerrechtsverletzungen und Verwendung von Nazi-Emblemen in der ukrainischen Armee
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Andrej Hunko, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein deutscher Staatsangehöriger, der von März bis Dezember 2022 nach eigenen Angaben in verschiedenen militärischen Einheiten der Ukraine gekämpft hat, hat im Frühjahr 2023 ein Buch mit Erlebnissen aus dieser Zeit herausgegeben (Jonas Kratzenberg: Schützenhilfe. Für die Ukraine im Krieg – ein deutscher Soldat berichtet von der Front).
Der Autor Jonas Kratzenberg gehörte demzufolge die meiste Zeit der Internationalen Legion, zeitweise auch einer Einheit des ukrainischen Militärgeheimdienstes an; außerdem war er zeitweise Mitglied einer irregulären Einheit.
Seine Buchveröffentlichung enthält zahlreiche Hinweise darauf, dass das ukrainische Militär Kriegsverbrechen begeht. Dies beginnt damit, dass Militartransporte zumindest in Frontnähe „fast immer“ mit dem Rot-Kreuz-Symbol gekennzeichnet werden. Durch Nutzung dieser „Schummelkarossen“ habe man sich vor russischem Beschuss schützen wollen. Die Beteiligten hätten dabei sehr wohl gewusst, dass sie gegen die Genfer Konvention verstoßen (vgl. S. 113). Der Missbrauch dieses Schutzzeichens ist völkerrechtlich verboten (vgl. web.archive.org/web/20111202153641/www.drk.de/fileadmin/Ueber_uns/_Dokumente/humanitares_voelkerrecht/Gewohnheitsrechtlichen%20Regeln%20des%20HVR%20-dt.pdf). Im Handbuch zum Humanitären Völkerrecht des Bundesministeriums der Verteidigung heißt es zudem: „Die heimtückische Benutzung des Schutzzeichens ist ausdrücklich untersagt und stellt zudem eine schwere Völkerrechtsverletzung bzw. ein Kriegsverbrechen dar, wenn sie vorsätzlich begangen wird und den Tod oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit zur Folge hat“ (www.bmvg.de/resource/blob/93612/7d6909421eacad4ddc7dcdfdf58d42ca/b-02-02-10-download-handbuch-humanitaeres-voelkerrecht-in-bewaffneten-konflikten-data.pdf).
Jonas Kratzenberg berichtet zudem von schwersten Kriegsverbrechen. So sei anlässlich der Suche nach einem vermeintlichen prorussischen Kollaborateur eine Zivilperson genötigt worden, eine andere Person zu denunzieren. Diese wurde von der irregulären Truppe, der Jonas Kratzenberg damals angehörte, gefangengenommen und abgeführt. Auf seine Frage, was aus dem Festgenommenen geworden ist, sei ihm tags darauf geantwortet worden: „Dieses Separatistenschwein hätten sie in einem Straßengraben kaltgemacht“ (S. 180 f.).
In einem Interview räumte Jonas Kratzenberg weitere mutmaßliche Kriegsverbrechen ein (www.youtube.com/watch?v=Exmb--Oa-l0). So habe es „schon fast zum guten Ton“ gehört, Kriegsgefangene zu erniedrigen, wobei er explizit auch die Internationale Legion ansprach. Vorgesetzte hätten Videos gepostet, auf denen zu sehen war, wie russische Kriegsgefangene mit einer Pistole gezwungen wurden, „Slawa Ukrainy“ zu sagen. „Natürlich wurden Kriegsgefangene auch geschlagen oder getreten“, er selbst habe gesehen, wie ein Angehöriger seiner Brigade einem Kriegsgefangenen ins Bein gestochen hat. Zudem spricht Jonas Kratzenberg im Interview von einem weiteren Mord: „Zwei drei Jungs schnappen sich drei von den Kriegsgefangenen, gehen mit denen ins Waldstück rein, du hörst nur peng peng peng und sie kommen ohne Kriegsgefangene zurück.“
Weit verbreitet sind, nach Jonas Kratzenbergs Buchveröffentlichung, auch rechtsextreme Embleme, insbesondere das Hakenkreuz. „Nicht wenige Mitglieder dieser Freiwilligenverbände stehen der rechtsextremen Szene nahe oder sind selbst Teil davon. Die Verwendung nationalsozialistischer Symbolik scheint Gesinnungssiegel und Markenzeichen zugleich zu sein (…) Wobei Hakenkreuze schon in der Legion nicht zu übersehen gewesen waren“, selbst ein Offizier des ukrainischen Militärgeheimdienstes „trug eines als Tattoo auf der Brust“ (S. 177 ff.).
Die Angaben von Jonas Kratzenberg enthalten nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller ernstzunehmende Hinweise auf schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Darüber hinaus enthalten sie Hinweise auf eine rechtsextreme Beeinflussung des ukrainischen Militärs, denen gerade vor dem Hintergrund seiner massiven, materiellen Unterstützung durch NATO-Staaten nachgegangen werden sollte.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Das Völkerrecht und die Teilnahme deutscher Staatsangehöriger an den Kämpfen in der Ukraine“ ausgeführt, dass Kombattanten, die Taten nach dem Völkerstrafrecht begehen, dafür auch nach deutschem Recht strafrechtlich belangt werden können (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/1996). Somit stellt sich die Frage, ob die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, in dem Jonas Kratzenberg als Beschuldigter oder möglicher Zeuge befragt wird.
Die Angaben von Jonas Kratzenberg enthalten zudem Hinweise darauf, dass das ukrainische Konsulat in Düsseldorf an der Rekrutierung deutscher Staatsangehöriger für die Internationale Legion beteiligt ist. Jonas Kratzenberg zufolge hat ihn das Konsulat auf Anfrage aufgefordert, sich dort vorzustellen und Unterlagen aus seiner Bundeswehr-Dienstzeit mitzubringen. Im Konsulat wurde ihm dann eine Adresse nahe Lwiw mitgeteilt, bei der er sich melden sollte (S. 56). Dabei handelt es sich möglicherweise um einen Verstoß gegen § 109h des Strafgesetzbuches (StGB), der das Anwerben eines Deutschen zum Wehrdienst im Ausland verbietet. Auch wenn gegen das ukrainische Konsulat nicht ermittelt werden kann, wäre aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine politisch-diplomatische Intervention seitens der Bundesregierung geboten, um die ukrainische Regierung aufzufordern, derlei Anwerbetätigkeiten in Deutschland zu unterlassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Inhalten des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Buches, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, insbesondere hinsichtlich der darin geschilderten mutmaßlichen Völkerstrafverbrechen, und wenn nein, will sie sich Kenntnis aneignen?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Sicherheitsbehörden des Bundes Kenntnis von dem genannten Buch, und wenn ja, welche Relevanz messen sie den darin enthaltenen Ausführungen für ihre Arbeit zu, und welche Schlussfolgerungen ziehen sie daraus für ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Jonas Kratzenberg oder gegen Personen, die in seinem Buch genannt werden, eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch nachzugehen, oder Jonas Kratzenberg als Zeugen befragt, oder prüft sie ein solches Vorgehen?
Hat der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann eine Weisung an die Bundesanwaltschaft erlassen, ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den im Buch von Jonas Kratzenberg beschriebenen möglichen Straftaten einzuleiten oder eine solche Einleitung zu prüfen, und wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die in der Vorbemerkung der Fragestellerinnen und Fragesteller genannten Schilderungen den Verdacht begründen können, dass seitens ukrainischer Einheiten Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch begangen worden sind, insbesondere die unzulässige Tötung von zu schützenden Zivilpersonen, die grausame und erniedrigende Behandlung von Kriegsgefangenen und der Missbrauch des Rotkreuz-Zeichens (bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie ggf. daraus?
Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass Jonas Kratzenberg einen mutmaßlichen Mord an einer nach humanitärem Völkerrecht zu schützenden Zivilperson beschreibt (vgl. S. 180 des genannten Buches, in dem er Aussagen seiner Kameraden wiedergibt, sie hätten eine Zivilperson „in einem Straßengraben kaltgemacht“), und dass er im genannten Interview mindestens einen weiteren Mord bezeugt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass Jonas Kratzenberg beschreibt, er sei zusammen mit anderen Angehörigen der Internationalen Legion regelmäßig, in Kenntnis des Umstands, damit gegen das Völkerrecht zu verstoßen, mit Militärtransportern gefahren, die das Schutzzeichen des Roten Kreuzes verwendeten, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus, auch vor dem Hintergrund, dass in der Internationalen Legion auch Deutsche dienen?
Hat die Bundesregierung die ukrainische Regierung aufgefordert, den Missbrauch des Rot-Kreuz-Schutzzeichens zu unterlassen?
Hat die Bundesregierung die ukrainische Regierung oder das ukrainische Konsulat in Düsseldorf kontaktiert, vor dem Hintergrund, dass das ukrainische Konsulat laut Jonas Kratzenberg bei dessen Bewerbung für die ukrainische Internationale Legion unterstützt hat, oder will sie dies noch tun?
Hat die Bundesregierung gegenüber der ukrainischen Regierung kundgetan, dass sie nicht wünscht, dass ukrainische Behörden in Deutschland deutsche Staatsangehörige für den Wehrdienst in der Ukraine anwerben, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der genannten Schilderung von Jonas Kratzenberg?
Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass Jonas Kratzenberg beschreibt, dass rechtsextreme Embleme, insbesondere das Hakenkreuz, in den Reihen des ukrainischen Militärs einschließlich der Internationalen Legion weit verbreitet sind, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rekrutierungspraxis für die Internationale Legion und den Dienst deutscher Staatsangehöriger in ihr vor dem Hintergrund, dass dort laut Jonas Kratzenberg Nazisymbolik und Völkerstrafverbrechen wie Misshandlungen und Tötungen verbreitet sind, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Werden nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige oder in Deutschland ansässige Personen, die zwecks Teilnahme an militärischen Auseinandersetzungen (etwa in der Internationalen Legion, einer anderen ukrainischen Einheit oder einer nicht den ukrainischen Streitkräften angehörenden, aber auf Seiten der Ukraine kämpfenden Einheit) in die Ukraine gereist sind, nach ihrer Rückkehr nach Deutschland, sofern sie den Sicherheitsbehörden namentlich bekannt sind, von diesen befragt, ähnlich wie bei anderen „foreign fighters“, und wenn ja, in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?
Inwiefern werden personenbezogene Daten zu diesem Personenkreis zur Speicherung in Dateien der Sicherheitsbehörden des Bundes oder, nach Kenntnis der Bundesregierung, der Länder erhoben, welche Datenfelder gibt es dazu, und wie sind diese bezeichnet, und welche Angaben kann die Bundesregierung zum Umfang der diesbezüglichen Speicherungen machen, insbesondere zur Zahl der gespeicherten Personen?
Inwiefern findet ein Austausch über diese Kämpfer auf internationaler Ebene von Sicherheitsbehörden statt?
Welche Kenntnisse haben die Bundessicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang ggf. bislang erlangt?
Hat die Bundesregierung die ukrainische Regierung kontaktiert mit der Bitte, gegen Rechtsextremisten in den Reihen des ukrainischen Militärs entschlossen vorzugehen und insbesondere Soldaten, die Hakenkreuz-Tattoos oder andere Nazi-Symbolik tragen, vom Dienst auszuschließen, insbesondere aus der Überlegung heraus, zu verhindern, dass rechtsextreme Soldaten von aus Deutschland gelieferten Waffen profitieren, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Verbreitung rechtsextremer Symbolik im ukrainischen Militär und daraus, dass Soldaten mit Hakenkreuz-Tattoos, die zumindest bei der Musterung oder bei sonstigen Untersuchungen im Rahmen des Wehrdienstes sichtbar werden, nicht von vornherein vom Dienst ausgeschlossen werden?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele deutsche Staatsangehörige sich bisher ukrainischen Militäreinheiten angeschlossen haben, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse dazu, ob es hinsichtlich deutsch-ukrainischer Doppelstaatsangehöriger, die sich am Krieg in der Ukraine beteiligt haben, zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gekommen ist (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/1996), und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung eine Orientierungs- oder Arbeitshilfe an die zuständigen Behörden gerichtet, und wenn ja, was sind deren zentrale Aussagen?