Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7914 –
Beschaffung und Verwendung disruptiver digitaler Technologien in der
Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Moderne digitale Technologien machen auch vor dem Feld der Verteidigungs-
und Sicherheitspolitik nicht Halt. Der Krieg in der Ukraine etwa zeigt ganz
deutlich die besondere Bedeutung moderner digitaler Technologien in
Streitkräften. Mit ihrer Hilfe gelingen der Ukraine beachtliche Leistungen und
Erfolge auf dem Gefechtsfeld gegenüber einem numerisch überlegenen, aber vor
allem konventionell und analog aufgestellten Gegner (Quelle: background.tag
esspiegel.de/digitalisierung/wie-digitale-technologien-den-krieg-veraendern).
Die Reihe verwendeter moderner digitaler Technologien reicht von
Künstlicher Intelligenz (KI) über digital gesteuerte Kleinstdrohnen bis hin zu
Softwareanwendungen zur Auswertung von Big Data (Quelle: background.tagesspieg
el.de/digitalisierung/wie-digitale-technologien-den-krieg-veraendern).
In den Bereich Künstlicher Intelligenz und Big-Data-Anwendungen setzt die
Ukraine etwa auf Software, die der ukrainischen Armee die KI-gestützte
Auswertung kommerzieller und militärischer Satellitenbilder sowie Daten aus
Wärmesensoren und Aufklärungsdrohnen zur Identifikation und die
ressourceneffiziente Bekämpfung feindlicher Stellungen ermöglicht (Quelle:
www.focu
s.de/politik/ausland/ukraine-krise/algorithmische-kriegsfuehrung-diese-ki-soft
ware-soll-zur-geheimwaffe-der-ukrainer-werden_id_186263230.html).
Im Bereich Drohnen verwendet die Ukraine ein breites Potpourri an
ferngesteuerten Kleinstdrohnen – auch ursprünglich für zivile Zwecke konzipiert –
zur Aufklärung und Bekämpfung russischer Stellungen und Bewegungen
(Quelle:
www.focus.de/perspektiven/20-kilometer-ins-erdinnere-wie-die-ukrai
ne-guenstige-drohnen-fuer-ihre-verteidigung-nutzt_id_94886072.html).
Nach Ansicht der Fragesteller trifft die Bundesregierung, gerade vor dem
Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine mit dem skizzierten
Einsatz moderner digitaler Technologien in den Bereichen KI, Big-Data-
Software und Drohnen, noch keine hinreichenden Ableitungen für das zukünftige
Fähigkeits- und Ausstattungsprofil und die daraus resultierende
Beschaffungsprogrammatik der Bundeswehr. Denn die aktuelle Beschreibung der
Aufstellung, Fähigkeiten und Gestalt der Bundeswehr ergeben sich mit dem
Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr (2016), der
Konzeption der Bundeswehr (2018) und dem Fähigkeitsprofil der Bundeswehr
(2018) aus Dokumenten, die vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8975
20. Wahlperiode 20.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 4. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
im Jahr 2022 entstanden sind (
www.bmvg.de/de/aktuelles/konzeption-der-bun
deswehr-26384;
www.bmvg.de/de/aktuelles/faehigkeitsprofil-der-bundesweh
r-165518).
Nach Meinung der Fragesteller ist es aber unerlässlich, dass die Ausrüstung
und Fähigkeiten der Bundeswehr mit den immer schneller werdenden
Technologieentwicklungen Schritt halten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die in der Vorbemerkung des Fragestellers
enthaltenen Bewertungen zur Kenntnis, macht sie sich aber nicht zu eigen.
1. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Nachgang der Vorstellung der
Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung eine aktualisierte
Konzeption der Bundeswehr sowie ein aktualisiertes Fähigkeitsprofil
der Bundeswehr zu erarbeiten?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, bis wann soll das abgeschlossen sein?
Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet.
Anknüpfend an die in der Nationalen Sicherheitsstrategie formulierten
strategischen Prioritäten und Handlungsfelder für die Verteidigungspolitik erfolgt
eine Fortschreibung der strategischen Grundsatzdokumente.
Dabei wird auch das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr konsequent und
zielkonform weiterentwickelt. Insbesondere die im Rahmen der NATO-
Verteidigungsplanung auf Basis einer gemeinsamen Bedrohungsanalyse und einer fairen
Lastenteilung an Deutschland zugewiesenen NATO-Planungsziele sind dabei eine
wesentliche Grundlage.
2. Strebt die Bundesregierung die Beherrschung und den Einsatz von KI-
gestützter Big-Data-Analyse-Anwendungen in der Bundeswehr an, wenn
sie in der Nationalen Sicherheitsstrategie das Ziel der Erweiterung der
Datenanalysekapazitäten auch im hochsicheren Bereich ausgibt
(Nationale Sicherheitsstrategie, S. 62), und wenn ja, zu welchem Zweck?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf vorhandene,
künftige oder derzeit fehlende Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr
ermöglichen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
3. Unterhält das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) konkrete
regelmäßige Austauschformate mit der Ukraine bezüglich des
militärischen Einsatzes von KI, und wenn ja, um welche Formate handelt es sich
dabei?
4. Unterhält das BMVg konkrete regelmäßige Austauschformate mit der
Ukraine bezüglich des militärischen Einsatzes von Software, und wenn
ja, um welche Formate handelt es sich dabei?
5. Unterhält das BMVg konkrete regelmäßige Austauschformate mit der
Ukraine bezüglich des militärischen Einsatzes von anderen neuen
Technologien, und wenn ja, um welche Formate und welche Technologien
handelt es sich dabei?
Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf vorhandene oder
fehlende Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr oder der ukrainischen
Streitkräfte zulassen, die insbesondere in der gegenwärtigen militärischen
Auseinandersetzung zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation zum
Nachteil der Ukraine genutzt werden könnten.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
6. Welche Lehren ergeben sich für die Bundesregierung unter dem
Eindruck des militärischen Einsatzes von KI, Software und anderen neuen
Technologien in der Ukraine für die eigene Strategie der Landes- und
Bündnisverteidigung?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen umfassend. Informationen
über den Einsatz von KI, Software und anderen neuen Technologien im
Ukrainekrieg durch die Ukraine obliegen deren nationalen Vorbehalt. Bereits jetzt ist
festzustellen, dass z. B. zivile Kommunikationssysteme wie STARLINK einen
großen Einfluss auf die Vorgehensweise der Ukraine haben. Dezidiertere
Aussagen werden allerdings erst nach Abschluss umfangreicher Analysen und
entsprechender Auskünfte möglich sein.
7. Welche Ableitungen trifft die Bundesregierung unter dem Eindruck des
militärischen Einsatzes von KI, Software und anderen neuen
Technologien in der Ukraine für das zukünftige Fähigkeits- und Ausstattungsprofil
der Bundeswehr?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl erfor-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
derlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf vorhandene,
künftige oder derzeit fehlende Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr
ermöglichen.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
8. Plant die Bundesregierung, unter dem Eindruck des militärischen
Einsatzes von KI, Software und anderen neuen Technologien in der Ukraine,
das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr zu überarbeiten?
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 7 wird verwiesen.
9. Hat die Bundesregierung bereits die Grundausbildung der Soldatinnen
und Soldaten aufgrund der Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg
angepasst – insbesondere mit Blick auf den Kampfeinsatz von KI, Software
und anderen neuen Technologien?
Die Grundausbildung dient dem Herstellen einer militärischen
Grundbefähigung. Diese ist unabhängig von aktuellen Erkenntnissen aus dem Krieg in der
Ukraine unverändert erforderlich. Eine diesbezügliche Anpassung der
Ausbildungsgrundlagen für die Grundausbildung ist daher nicht erfolgt.
10. Welches Ressort der Bundesregierung ist federführend zuständig für die
Beratungen zum Artificial Intelligence-Act (AI-Act) auf Ebene der
Europäischen Union?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das
Bundesministerium der Justiz sind gemeinsam federführend.
11. Welche Ressorts der Bundesregierung sind mitberatend zuständig für die
Beratungen zum AI-Act auf Ebene der Europäischen Union?
Die federführenden Bundesministerien binden alle Ressorts in die Beratungen
ein.
12. Sieht das BMVg die Einsatzmöglichkeiten von KI in der Bundeswehr
durch die am 14. Juni 2023 vom EU-Parlament festgelegte
Verhandlungsposition zum AI-Act eingeschränkt (vgl.
www.tagesschau.de/auslan
d/europa/ki-gesetz-eu-parlament-100.html)?
Der Rat der Europäischen Union hat am 6. Dezember 2022 die Allgemeine
Ausrichtung der Verordnung angenommen. Diese enthält eine
Ausnahmeregelung für Belange der nationalen Sicherheit und Verteidigung. Die
Bundesregierung unterstützt die Allgemeine Ausrichtung in diesem Punkt mit Nachdruck.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
13. Was war die zugrundeliegende Bedarfsanalyse für die Einführung der
„DOLOS-Challenge“ zur KI-basierten Bilderkennung beziehungsweise
Täuschung des Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw;
www.c
yberinnovationhub.de/dolos)?
Der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) verfolgt grundsätzlich
technologische Entwicklungen, um bestehenden oder künftigen
Problemstellungen der Bundeswehr mit innovativen Lösungen zu begegnen. Für die
Durchführung der DOLOS-Challenge waren die aktuellen technologischen
Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz zur Mustererkennung, das
Screening von relevanten Marktteilnehmern sowie Nutzerinterviews in der
Bundeswehr ausschlaggebend.
14. Wie bewertet das BMVg die erste Resonanz seitens der Lösungsanbieter
auf das Programm „DOLOS-Challenge“, und wie viele Anbieter nehmen
an der DOLOS-Challenge teil?
Die Resonanz seitens der Lösungsanbietenden ist positiv zu bewerten. Es haben
18 Lösungsanbietende an der DOLOS-Challenge teilgenommen.
15. Wann wird das Projekt „Prometheus KI“ zur Krisenfrüherkennung von
Großschadensereignissen in Deutschland durch die Bundeswehr
fortgeführt (
www.cyberinnovationhub.de/innovation/innovationsvorhaben/pro
metheus-krisenfrueherkennung;
www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldu
ngen/heimatschutz-durch-kuenstliche-intelligenz-bundeswehr-zukunft-5
054820)?
Das Innovationsvorhaben Prometheus KI wurde durch den CIHBw mit einem
Abschlussbericht (Einführungsempfehlung) abgeschlossen. Nach Bewertung
des Abschlussberichts wurde entschieden, dass dieses Innovationsvorhaben als
solches nicht verstetigt wird. Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse
wurden jedoch dokumentiert und fließen in andere Projekte in diesem Kontext
ein.
16. Gibt es im Geschäftsbereich des BMVg weitere Programme bezüglich
der Entwicklung und Einführung KI-basierter Bilderkennung
beziehungsweise Täuschungsentwicklung für militärische Zwecke?
Ja, es gibt weitere Programme im Geschäftsbereich BMVg.
17. Woraus leitet das BMVg derzeit Maßnahmen zur Entwicklung und
Nutzung KI-basierter Mittel für die Bundeswehr ab?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf vorhandene,
künftige oder derzeit fehlende Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr
ermöglichen.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
18. Woraus leitet das BMVg derzeit den Bedarf an KI-basierter Ausrüstung
für die Bundeswehr ab?
Es wird kein konkreter Bedarf an KI-basierter Ausrüstung formuliert, vielmehr
leiten sich Bedarfe für die Bundeswehr aus den erforderlichen Fähigkeiten der
Bundeswehr ab. KI selbst ist keine eigenständige Ausrüstung. Ob und in
welchem Umfang KI-basierte Ausrüstung zum Einsatz kommt, wird im Rahmen
der Bedarfsdeckung anhand von Lösungsvorschlägen ermittelt.
19. Welche ethischen Leitlinien verwendet das BMVg für den Einsatz KI-
basierter Mittel?
Die Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die 2021
verabschiedete KI‑Strategie der NATO sechs Prinzipien für die verantwortungsvolle
militärische Nutzung von KI enthält, zu deren Einhaltung bei Entwicklung und
Nutzung von KI sich die NATO-Mitglieder verpflichten:
1. Rechtmäßigkeit (Lawfulness),
2. Verantwortlichkeit (Responsibility and Accountability),
3. Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit (Explainability and Traceability),
4. Zuverlässigkeit (Reliability),
5. Regulierbarkeit (Govermentability) und
6. Verbesserung von KI-Fairness (Bias Mitigation).
Ferner gilt für alle Waffensysteme der Bundeswehr, auch künftige mit KI-
basierten Funktionen, stets das Prinzip menschlicher Kontrolle. Vollautonome
Waffensysteme, die vollständig der Verfügung des Menschen entzogen sind,
lehnt die Bundesregierung ab.
20. Plant das BMVg derzeit, einen gesellschaftlichen Dialog zur
Identifikation und Formulierung ethischer Leitlinien für den Einsatz KI-basierter
Mittel in der Bundeswehr durchzuführen?
Das BMVg beteiligt sich auf nationaler und internationaler Ebene aktiv am
gesellschaftlichen Diskurs zu ethischen, politischen und rechtlichen
Fragestellungen zur militärischen Nutzung von Künstlicher Intelligenz.
Konkret werden z. B. im Rahmen der AG Technikverantwortung in einem
Future Combat Air System (FCAS), einem Multi-Stakeholder-Prozess mit
Vertreterinnen und Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Industrie und
Regierung, grundlegende ethisch-normative Fragen des Einsatzes neuer
Technologien in einem FCAS diskutiert.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
21. Wie bereitet sich die ABC-Abwehr der Bundeswehr auf die Nutzung
Künstlicher Intelligenz durch andere Staaten vor (
www.spiegel.de/netzw
elt/netzpolitik/openai-chef-sam-altman-unsere-ki-baut-keine-bomben-a-5
a051192-15f2-4272-8fca-5ce727bec4bb), und setzt die Bundeswehr bei
der ABC-Abwehr Künstliche Intelligenz ein oder plant sie den Einsatz?
22. An welchen bi- oder multilateralen Entwicklungsprojekten zur
militärischen Nutzbarmachung von KI ist Deutschland im Rahmen seiner
Bündnisse beteiligt (bitte nach Projektname und teilnehmenden Nationen
aufschlüsseln)?
23. Inwieweit werden im Rahmen dieser bi- oder multilateralen
Entwicklungsprojekte auch ethische Leitlinien für den Einsatz KI-basierter Mittel
mit den anderen Nationen diskutiert?
Die Fragen 21 bis 23 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf vorhandene,
zukünftige oder derzeit fehlende Kapazitäten und militärischen Fähigkeiten der
Bundeswehr zulassen.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
24. Welche KI-basierten Anwendungen verwendet der Geschäftsbereich des
BMVg derzeit (bitte nach Anwendung, Einsatzbereich, Einsatzzweck
auflisten)?
Folgende KI-basierte Anwendungen werden im Geschäftsbereich BMVg
derzeit verwendet.
Anwendung Einsatzbereich Einsatzzweck
Neuronale Maschinelle
Übersetzung
Bundessprachenamt Maschinelle Übersetzung
Die vollständige Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen.
Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das
Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA)
sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
können, entsprechend einzustufen.
Die erbetenen Auskünfte enthalten in Teilen schutzbedürftige Angaben zu
Kapazitäten und operationellen Fähigkeiten der deutschen Streitkräfte, die zur
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Sicherstellung der Landes- und Bündnisverteidigung als besonders sensitiv zu
bewerten sind.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
25. Wie viele KI-basierte Innovationsvorhaben wurden seit Gründung des
CIHBw untersucht, und um welche Innovationsvorhaben handelt es sich
dabei genau (bitte nach Jahren und Projekten auflisten)?
26. Wie viele KI-basierte Innovationsvorhaben wurden vom CIHBw seit
seiner Gründung zur Einführung in die Bundeswehr empfohlen, und um
welche Innovationsvorhaben handelt es sich dabei genau (bitte nach
Jahren und Projekten auflisten)?
27. Wie viele KI-basierte Innovationsvorhaben wurden seit Gründung des
CIHBw zur Beschaffung gestartet, und um welche Innovationsvorhaben
handelt es sich dabei genau (bitte nach Jahren und Projekten auflisten)?
Die Fragen 25 bis 27 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Die erbetenen Auskünfte enthalten schutzbedürftige Angaben zu Kapazitäten
und operationellen Fähigkeiten der deutschen Streitkräfte, die zur
Sicherstellung der Landes- und Bündnisverteidigung als besonders sensitiv zu bewerten
sind. Informationen über Innovationsvorhaben würden Schlussfolgerungen auf
die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland ableiten.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
28. Was möchte die Bundesregierung unternehmen, um nach Ansicht der
Fragesteller die durch die einschlägigen Vergabeschwellen und engen
Vorgaben gesetzten Grenzen des CIHBw zugunsten seiner Attraktivität
als langfristiger Kooperationspartner für Start-ups zu lockern?
Das Vergaberecht ist in seiner Anwendung durch EU-Schwellenwerte in einen
Oberschwellenbereich und einen Unterschwellenbereich unterteilt. Bei
Vergaben oberhalb der EU‑Schwellenwerte findet für öffentliche Auftraggeber das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung, das auf der
Umsetzung entsprechender Vorgaben in EU-Richtlinien beruht. Die Ermittlung
der geltenden EU-Schwellenwerte erfolgt über ein festgelegtes Verfahren. Zum
Ausgleich von Kursschwankungen werden die EU-Schwellenwerte von der
EU-Kommission alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Unabhängig vom CIHBw beabsichtigt die Bundesregierung, sich grundsätzlich für
eine Anpassung der Schwellenwerte im zu Grunde liegenden Europa- und
Völkerrecht einzusetzen. Im Rahmen des sogenannten Vergabetransformationspa-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
kets, mit welchem die öffentliche Beschaffung allgemein vereinfacht,
professionalisiert, digitalisiert und beschleunigt und gleichzeitig die soziale,
ökologische und innovative Ausrichtung gestärkt werden soll, betrachtet die
Bundesregierung die Frage, wie öffentliche Ausschreibungen auch für Start-Ups
einfacher gestaltet werden können. Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist der
CIHBw, der organisatorisch als herausgehobene Abteilung in der BWI GmbH
verankert ist, grundsätzlich nicht an die Unterschwellenvergabeordnung
gebunden.
29. Erachtet es die Bundesregierung für notwendig, eine Start-up-Strategie
für die Bundeswehr zu erarbeiten und zu veröffentlichen?
Das BMVg hat sich bei der Start-Up-Strategie der Bundesregierung
eingebracht. Eine eigene Start-Up-Strategie der Bundeswehr ist nicht vorgesehen.
30. Welches Ressort der Bundesregierung ist federführend zuständig für die
Beratungen zum Data Act auf Ebene der EU?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist federführend bei
der Beratung zum Data Act auf EU-Ebene.
31. Welche Ressorts der Bundesregierung sind mitberatend zuständig für die
Beratungen zum Data Act auf Ebene der EU?
Das federführende Ressort bindet die Ressorts der Bundesregierung bei den
Vorgängen zum Data Act stets mit ein, sodass ressortspezifische Aspekte
eingebracht werden können.
32. Woraus leitet das BMVg Maßnahmen zur Entwicklung und Nutzung von
Big-Data-Anwendungen ab?
Das BMVg hat am 5. Oktober 2021 die Datenstrategie für das eigene Ressort
sowie am 4. November 2021 die Umsetzungsstrategie erlassen. Beide
Dokumente sind aus den übergeordneten, ressortübergreifenden Dachdokumenten
abgeleitet und stellen die konzeptionelle Basis für alle Aktivitäten des BMVg
im Bereich Daten Governance und mehrwertorientierter Bereitstellung und
Nutzung von Daten dar.
33. Woraus leitet das BMVg den Bedarf an KI-basierter Ausrüstung für die
Bundeswehr ab?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
34. Welche Big-Data-Anwendungen verwendet der Geschäftsbereich des
BMVg zurzeit?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Die erbetenen Auskünfte enthalten schutzbedürftige Angaben zu Kapazitäten
und operationellen IT-Fähigkeiten der deutschen Streitkräfte, die zur
Sicherstellung der Landes- und Bündnisverteidigung als besonders sensitiv zu bewerten
sind.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
35. An welchen bi- oder multilateralen Entwicklungsprojekten zur
militärischen Nutzbarmachung von Big-Data-Anwendungen ist Deutschland im
Rahmen seiner Bündnisse beteiligt (bitte nach Projektname und
teilnehmenden Nationen aufschlüsseln)?
36. Wie viele Innovationsvorhaben im Bereich Big Data wurden seit
Gründung des CIHBw untersucht, und um welche Innovationsvorhaben
handelt es sich dabei genau (bitte nach Jahren und Projekten auflisten)?
37. Wie viele Innovationsvorhaben im Bereich Big Data wurden vom
CIHBw seit seiner Gründung zur Einführung in die Bundeswehr
empfohlen, und um welche Innovationsvorhaben handelt es sich dabei genau
(bitte nach Jahren und Projekten auflisten)?
38. Wie viele Innovationsvorhaben im Bereich Big Data wurden seit
Gründung des CIHBw zur Beschaffung gestartet, und um welche
Innovationsvorhaben handelt es sich dabei genau (bitte nach Jahren und Projekten
auflisten)?
Die Fragen 35 bis 38 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf vorhandene,
zukünftige oder derzeit fehlende Kapazitäten und militärischen Fähigkeiten der
Bundeswehr zulassen.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
39. Plant die Bundesregierung Ausnahmen vom Beschaffungsrecht für
disruptive digitale Technologien, um die Bundeswehr schnell und dauerhaft
auf dem neuesten Stand der Technik halten zu können, und wenn ja, um
welche Ausnahmen handelt es sich dabei?
Ausnahmeregelungen im nationalen Vergaberecht für disruptive digitale
Technologien sind nicht geplant. Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
40. Plant die Bundesregierung Änderungen im Beschaffungsrecht und
Beschaffungswesen für disruptive digitale Technologien, um die
Bundeswehr schnell und dauerhaft auf dem neuesten Stand der Technik halten
zu können, und wenn ja, um welche Änderungen handelt es sich dabei?
Zum Beschaffungsrecht wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen.
Die Bundeswehr überarbeitet derzeit die Regelungen zur Beschaffung, um dem
Nutzer benötigtes Material schneller einsatzreif bereitstellen zu können. Dabei
wird für das Teilportfolio Cyber/IT ein zentral gesteuerter, clusterbasierter
Ansatz und die zugehörige Steuerungslogik berücksichtigt. Die Steuerungslogik
ist auf die Verbesserung und Beschleunigung der Planung und Beschaffung der
gesamten IT ausgerichtet. Dies beinhaltet auch disruptive digitale
Technologien.
41. Verfügt die Bundeswehr über handelsübliche Kleinstdrohnen (small
Unmanned Aircraft Systems – sUAS) als Wirkmittel, und wenn ja, über
welche Modelle verfügt sie?
42. Verwendet die Bundeswehr handelsübliche Kleinstdrohnen als
Wirkmittel, und wenn ja, welche Modelle verwendet sie zu welchem
Einsatzzweck?
43. Plant die Bundeswehr in den nächsten 36 Monaten die Beschaffung
handelsüblicher Kleinstdrohnen für die Bundeswehr, und wenn ja, welche
Modelle zu welchem Einsatzzweck?
44. Verfügt die Bundeswehr über Unterwasserdrohnen, und wenn ja, über
welche Modelle verfügt sie?
45. Verwendet die Bundeswehr Unterwasserdrohnen als Wirkmittel, und
wenn ja, welche Modelle verwendet sie zu welchem Einsatzzweck?
46. Plant die Bundeswehr in den nächsten 36 Monaten die Beschaffung von
Unterwasserdrohnen für die Bundeswehr, und wenn ja, welche Modelle
zu welchem Einsatzzweck plant sie, zu beschaffen?
47. Wie viele Innovationsvorhaben im Bereich Drohnen wurden seit
Gründung des CIHBw untersucht, und um welche Innovationsvorhaben
handelt es sich dabei genau (bitte nach Jahren und Projekten auflisten)?
48. Wie viele Innovationsvorhaben im Bereich Drohnen wurden vom
CIHBw seit seiner Gründung zur Einführung in die Bundeswehr
empfohlen, und um welche Innovationsvorhaben handelt es sich dabei genau
(bitte nach Jahren und Projekten auflisten)?
49. Wie viele Innovationsvorhaben im Bereich Drohnen wurden seit
Gründung des CIHBw zur Beschaffung gestartet, und um welche
Innovationsvorhaben handelt es sich dabei genau (bitte nach Jahren und Projekten
auflisten)?
Die Fragen 41 bis 49 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Frage würde konkrete Rückschlüsse auf
Kapazitäten und militärische Fähigkeiten der Bundeswehr zulassen.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
50. Sondiert die Bundeswehr – bezugnehmend auf die aktuelle SWP-Studie
(SWP = Stiftung Wissenschaft und Politik) zu Deepfakes, wonach in den
USA zwar einerseits vor den Gefahren von Deepfakes für die
Demokratie gewarnt, aber gleichzeitig intensiv durch das Special Operation
Command sondiert wird, wie sich die Technik militärisch verwenden lässt
(
www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2023A43_Deepfake
s.pdf, S. 5) – auch mögliche militärische Verwendungsmöglichkeiten von
Deepfakes?
Die Einsatzgrundsätze schließen dies aus.
51. Welche Fähigkeiten zur Störung elektromagnetischer Felder –
bezugnehmend auf ein aktuelles Interview mit Militärexperte Markus Reisner,
dessen Aussagen zufolge die Ukrainer aufgrund gezielter Störungen im
elektromagnetischen Feld entlang der gesamten Front Schwierigkeiten
haben, untereinander zu kommunizieren und ihre Drohnen
vollumfänglich einsetzen zu können (
www.focus.de/politik/ausland/ukraine-krise/mi
litaerexperte-reisner-erklaert-boese-ueberraschung-fuer-die-ukraine-russl
and-hat-aus-eigenen-fehlern-gelernt_id_196903636.html) – hat das
deutsche Heer derzeit?
a) Plant die Bundeswehr, die Fähigkeiten dazu auszubauen?
b) Wenn ja, können die Systeme von deutschen oder europäischen
Herstellern beschafft werden?
Die Fragen 51 bis 51b werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bun-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
desrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Frage würde konkrete Rückschlüsse auf
Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr – insbesondere der Landstreitkräfte –
zulassen.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
52. Welche Fähigkeiten für den Einsatz von KI entwickelt die Bundeswehr
derzeit konkret für die Kriegsführung der Zukunft – bezugnehmend auf
den folgenden Bericht: „Britische Spione nutzten schon jetzt KI, um
Waffenlieferungen an Russland zu behindern, sagte [Richard] Moore in
einer Rede in der tschechischen Hauptstadt Prag.“ (
www.tagesschau.de/a
usland/europa/mi6-moore-kuenstliche-intelligenz-100.html)?
Zur Definition von Fähigkeiten wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
KI ist keine eigene Fähigkeit, sondern stellt ein dimensions- und
domänenübergreifendes unterstützendes Mittel dar.
53. Warum wurden die Haushaltsmittel für wehrtechnische Forschung und
Entwicklung im Einzelplan 14 in Höhe von 530 Mio. Euro im
Bundeshaushalt 2022 auf rund 330 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2023 gekürzt
(Quelle:
www.bundeshaushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundeshaus
halt-digital.html;
www.bundeshaushalt.de/static/daten/2023/soll/epl14.pd
f#page=42)?
Mit der Eckwertvorgabe für den Haushalt 2023 und dem Finanzplan bis 2026
wurde der Einzelplan 14 auf jährlich 50,1 Mrd. Euro verstetigt. In diesem
Zusammenhang beläuft sich der Titel im Jahr 2023 auf 330 Mio. Euro.
54. Erwartet die Bundesregierung einen Verlust an Know-how im
Forschungsbereich zum Einsatz digitaler Technologien im militärischen
Umfeld durch die Kürzung der Haushaltsmittel für wehrtechnische
Forschung und Entwicklung im Einzelplan 14?
Die Finanzierung stellt sicher, dass ein Know-How-Verlust im Bereich digitaler
Technologien vermieden wird.
55. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Haushaltsmittel des
Einzelplans 14 für wehrtechnische Forschung und Entwicklung im Haushalt
2024 wieder anzuheben, und wenn ja, um wie viel auf welche Höhe?
Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2024 sind für Kapitel 1404 Titel 551
01 „Wehrtechnische Forschung und Technologie“ 565 Mio. Euro vorgesehen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
56. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Haushaltsmittel des
Einzelplans 14 für wehrtechnische Forschung und Entwicklung in der
mittelfristigen Finanzplanung anzuheben, und wenn ja, um wie viel auf welche
Höhe (bitte jeweils für die Jahre bis 2027 angeben)?
Auch in der mittelfristigen Finanzplanung sind, unter Nutzung des
Sondervermögens Bundeswehr, für die Jahre 2025 bis 2027 für den Titel
„Wehrtechnische Forschung und Technologie“ (Kapitel 1404 Titel 551 01 bzw. Kapitel
1491 Titel 551 02) jährlich 565 Mio. Euro vorgesehen.
57. Wie viele der Haushaltsmittel des Einzelplans 14 für wehrtechnische
Forschung und Entwicklung sind für Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten im Bereich Künstlicher Intelligenz vorgesehen (bitte jeweils für
die Jahre von 2023 bis 2027 angeben)?
58. Wie viele der Haushaltsmittel des Einzelplans 14 für wehrtechnische
Forschung und Entwicklung sind für Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten im Bereich Big-Data-Analyse vorgesehen (bitte jeweils für die
Jahre von 2023 bis 2027 angeben)?
59. Wie viele Haushaltsmittel des Einzelplans 14 für wehrtechnische
Forschung und Entwicklung sind für Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten im Bereich Satellitenkommunikation vorgesehen?
60. Wie viele Haushaltsmittel des Einzelplans 14 für wehrtechnische
Forschung und Entwicklung sind für Forschungs- und
Entwicklungsaktivitäten im Bereich Drohnen vorgesehen?
Die Fragen 57 bis 60 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf die militärische
Planung und zukünftige Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr zulassen.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
61. Plant die Bundeswehr, gemeinsam mit der Rüstungsindustrie einen
Erfahrungsaustausch mit der ukrainischen Armee vorzunehmen, um
mögliche technische Anpassungen der Ukraine z. B. bei der Panzerhaubitze
(PzH) 2000 für die Bundeswehr zu übernehmen?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall in Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Infor-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
mationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Frage würde Rückschlüsse auf Kapazitäten und
militärischen Fähigkeiten der Bundeswehr und der ukrainischen Streitkräfte
zulassen.
Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
62. Inwiefern findet ein Austausch mit dem NATO ACT statt?
Insbesondere im Rahmen der Strategischen Vorausschau findet ein
regelmäßiger institutionalisierter Austausch mit dem NATO ACT statt.
63. Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, aus den Erfahrungen mit dem
Krieg gegen die Ukraine einen EU-weiten bzw. einen NATO-weiten
Erfahrungspool für relevante zivile und militärische Lessons Identified
bzw. Lessons Learned aufzubauen?
Soweit aus der technischen Auswertung habhafter Bedrohungen relevante
Ansatzpunkte für die Anpassung eigener Taktiken oder Techniken ableitbar sind,
werden diese ausgewertet, auch im Verbund mit etablierten Partnern diskutiert
und gegebenenfalls geteilt, sofern nicht andere übergeordnete Gründe (wie
beispielsweise Geheim- oder Quellenschutzerfordernisse) dagegensprechen.
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ISSN 0722-8333