Novellierung des Bauforderungssicherungsgesetzes
der Abgeordneten Stephan Kühn, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Winfried Hermann, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem novellierten Bauforderungssicherungsgesetz wurde zum 1. Januar 2009 erstmalig sichergestellt, dass das für ein Bauwerk zur Verfügung gestellte Baugeld zur Bezahlung aller am Bau Beteiligten zur Verfügung steht. Ziel war es, Nachunternehmer im Falle einer Insolvenz vor Forderungsausfällen zu schützen.
Schon im Juni 2009 wurde im Schnellverfahren versucht, die neue Forderungssicherung für Subunternehmer wieder zurückzunehmen. Im Rahmen der Ausschussberatungen ist es gelungen, die Forderungssicherung zu bewahren. Alle Gelder, die im Rahmen des Geschäftsbetriebs eines Baugeldempfängers für Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, verbleiben in dessen Geschäftsbetrieb. Die separierte Zweckbindung an einzelne konkrete Baumaßnahmen entfällt, ausgenommen bei Verbrauchern. Die Liquiditätsgefährdung der Unternehmen wird daneben auch durch die Streichung der Verwendungspflicht für diejenigen Mittel, die der Baugeldempfänger für eigene Leistungen erhält, entschärft.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es dazu: Das Bauforderungssicherungsgesetz wird alsbald und umfänglich hinsichtlich der Zielerreichung überprüft.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine Anhörung zur Novellierung des Bauforderungssicherungsgesetzes durchgeführt?
Welche Institutionen nahmen an den Anhörungen teil?
Wurden Protokolle dieser Anhörungen gefertigt? Wann werden diese dem Deutschen Bundestag vorgelegt?
Wurde eine Evaluierung des seit dem 1. Januar 2009 gültigen Bauforderungssicherungsgesetzes vorgenommen? Wenn nein, warum wurde keine Evaluierung vorgenommen? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommt die Evaluierung im Detail?
Liegen der Bundesregierung konkrete Belege aus der Praxis dafür vor, dass sich der Bürokratieaufwand seit der Novelle vom 1. Januar 2009 erhöht hat? Wie beurteilt die Bundesregierung diese?
Liegen der Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte vor, dass es durch die Separierung des Baugeldes zu Liquiditätsproblemen bei den Bauunternehmen gekommen ist? Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die Nachunternehmer ihre Forderungen erhalten, wenn die Separierung der Baugelder fallen gelassen wird?
Wann soll der Entwurf der Novelle des Bauforderungssicherungsgesetzes vorliegen, und wann sollen die parlamentarischen Gremien einbezogen werden?