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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Konzept und Finanzierung des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser (G-SIG: 16011170)

Realisierbarkeit des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser, Kosten, Begleitforschung, Evaluierung des Programms <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/289810. 10. 2006

Konzept und Finanzierung des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser

der Abgeordneten Elke Reinke, Klaus Ernst, Karin Binder, Diana Golze, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant bis 2010 die Einrichtung von 439 Mehrgenerationenhäusern, eines in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt. Eine erste Ausschreibungswelle ist bereits angelaufen. Die mit Hilfe von Bundesförderung aufgebauten Strukturen sollen auch nach Ablauf des Aktionsprojekts verlässlich und dauerhaft weiter bestehen. Die Mehrgenerationenhäuser (MGH) sollen gemäß der Konzeption des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Vielzahl von Aufgaben unter einem Dach vereinen.

Im Konzeptpapier des BMFSFJ vom 20. Juni 2006 werden 7 Kriterien für die Entscheidung einer Projektförderung genannt, denen jedes MGH gerecht werden soll. Gleichzeitig ist die Förderung der Einzelprojekte mit 40 000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von 5 Jahren so ausgestaltet, dass nur geringe Personal- und Sachmittel zur Erfüllung der vielen Aufgaben der Häuser zur Verfügung stehen. Dies wirft Fragen nach der Realisierbarkeit der vom Ministerium formulierten Ansprüche an die Projekte auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wieso will das BMSFSJ die zukünftigen Mehrgenerationenhäuser nur aus bestehenden Projekten und Angebotsformen entwickeln?

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine erfolgreiche Umsetzung des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser und der skizzierten Antragskriterien (Integration der vier Lebensalter, offener Tagestreff mit Cafeteria, Informations- und Dienstleistungsdrehscheibe vor Ort, Kooperation mit vorhandenen Angeboten und Trägern, Einbeziehung der lokalen Wirtschaft, Mischung aus bezahlter, honorierter und unbezahlter Arbeit, Mischung aus entlastenden Angeboten und Schaffung von Möglichkeiten des Lernens, der Qualifizierung und Weiterbildung) in den jeweiligen Projekten erhebliche Investitionen notwendig sind?

2

Auf welche Zeit ist die Zufinanzierung eines Mehrgenerationenhauses begrenzt?

Wie plant die Bundesregierung die Nachhaltigkeit der durch das Aktionsprogramm etablierten Strukturen ohne weitere finanzielle Förderung zu sichern?

3

Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit, die mit einem Personalmitteletat von 20 000 Euro im Jahr finanziert werden kann, wenn der/die Stelleninhaber/-in Fachkoordinator/-in nach Tarif EG 13, Eingruppierung Stufe 4 (Ost und West) TVÖD, ein/e Erzieher/-in nach Tarif EG 9, Eingruppierung Stufe 4 (Ost und West) TVÖD oder ein/e Sozialarbeiter/-in nach Tarif 11, Eingruppierung Stufe 4 (Ost und West) TVÖD (Entgelttabelle für Gemeinden) ist?

4

Welche Grundsätze enthält das Konzept der Bundesregierung hinsichtlich der Schaffung von nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in Mehrgenerationenhäusern (etwa ausschließlich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung oder Praktika)?

5

Wie sollen die Laien im Rahmen von honorierten oder unbezahlten Tätigkeiten nach dem Konzept des BMFSFJ aktiv in das Projekt eines Mehrgenerationenhauses und der notwendigen Entscheidungsfindung eingebunden werden?

Werden einheitliche Richtlinien hinsichtlich der Honorare erstellt, wenn ja, welche Eckpunkte werden sie enthalten?

6

Wie soll die Weiterbildung und Qualifizierung ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in Mehrgenerationenhäusern sichergestellt werden?

Welche überregionalen Angebote werden hierfür bereitgestellt?

7

Welche Möglichkeiten bestehen hinsichtlich der unfall- und haftpflichtversicherungsrechtlichen Absicherung ehrenamtlich engagierter Menschen in Mehrgenerationenhäusern?

Welche Kosten entstehen den öffentlichen Haushalten durch diese Leistungen voraussichtlich?

8

Wie viele Steuerungsgremien wird das Aktionsprogramm haben?

Wie sind diese aufeinander bezogen und welche Aufgabenstellung haben sie?

Wie hoch sind die voraussichtlichen jährlichen Kosten für die Gremien (Sach-, Personal- und Reisekosten sowie Aufwandsentschädigungen, bitte einzeln aufführen)?

Wie hoch kalkuliert das BMFSFJ den zeitlichen Aufwand, der durch die verpflichtende Teilnahme an der Begleitforschung, beim Selbstmonitoring und durch die Tätigkeiten im Rahmen des Kompetenznetzwerkes entsteht?

9

Wie werden die in den Ausschreibungen vorgeschriebenen Besuche von anderen Mehrgenerationenhäusern finanziert?

10

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den verbleibenden Teil der Projektmittel, wenn die notwendigen Kosten für Vernetzungsarbeit und Teilnahme am vorgeschriebenen Begleitprogramm sowie die anderen Kosten der vorgeschriebenen Aktivitäten von der jährlichen Finanzausstattung abgezogen werden?

11

Auf welcher Basis erfolgt die Auswahl der Begleitforschung und wie wird der Deutsche Bundestag an der Evaluierung des Programms beteiligt?

Berlin, den 10. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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