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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Militärische Ausbildungs- und Ausstattungshilfe

Organisation, Zweck, Ziel und Bewertung der deutschen militärischen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe (MAH) für einzelne Länder seit dem Jahr 2007, Haushaltsmittel, Richtlinien für die Gewährung militärischer Ausbildungshilfen, Vetorecht der Bundeswehr, Durchführung von Neubewertungen und Einzelfallprüfungen, Ausbildung von Soldaten in den Empfängerländern, Missbrauch der MAH zur Ausweitung politischer Repression vor Ort, Menschenrechte, Entwicklung in Guinea<br /> (insgesamt 32 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

15.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/334421. 10. 2010

Militärische Ausbildungs- und Ausstattungshilfe

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Agnes Malczak, Tom Koenigs, Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die militärische Ausbildungs- und Ausstattungshilfe (MAH) wird von Seiten der Bundesregierung als sinnvolles Instrument der Demokratieförderung erachtet. Die MAH verfolgt das Ziel, die Beziehungen zu anderen Staaten sowie demokratische Wertvorstellungen zu fördern.

Beispiele vor allem einiger afrikanischer Staaten legen jedoch nahe, dass die von Seiten der Bundeswehr geleistete Hilfe nicht nur der demokratischen Entwicklung von Staaten dient. Es besteht die Gefahr, dass MAH zur Ausweitung und Stärkung politischer Repression missbraucht wird.

Die Bundeswehr leistete bisher u. a. für die Streitkräfte von Guinea, Niger, Nigeria und Äthiopien Ausbildungshilfe – Armeen, die nach Angaben von Amnesty International mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht werden (Artikel der Deutschen Welle vom 4. März 2010).

Insbesondere der Fall des guineischen Putschistenführers Moussa Dadis Camara, der laut UN-Bericht an dem Massaker vom 28. September 2009 im Stadion von Conakry beteiligt war und in Deutschland im Rahmen der MAH für Guinea zum Fallschirmjäger ausgebildet wurde, wirft zahlreiche Fragen bezüglich der durch die Bundesregierung geleisteten militärische Ausbildungshilfe auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Fragen zur Ausbildungshilfe

1. Wie wurde die Ausbildungshilfe des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) einschließlich Geschäftsbereich von der Bundesregierung für die Jahre 2007 bis heute für jedes einzelne Land (bitte einzeln aufschlüsseln) organisiert, und wie wurden die Mittel in den einzelnen Jahren dort jeweils verwendet (anders als in der Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem Jahr 2008, Bundestagsdrucksache 16/7699, unterblieben)?

2. Welchem Zweck und Ziel diente die geförderte Ausbildung jeweils in jedem einzelnen Land?

3. Was war der jeweilige Ausbildungsinhalt in jedem einzelnen Land?

4. Welchen Stellenwert hatte die politische Bildung wie die Vermittlung von demokratischen Werten und Menschenrechten dabei, bzw. wie groß war deren monetärer und zeitlicher Anteil an der gesamten Ausbildungshilfe (in jedem einzelnen Land)?

5. Wie findet die Ausbildung konkret in diesen Bereichen statt, und wie wird der Ausbildungserfolg speziell in diesen Bereichen eingestuft?

6. Wie lange dauerten bzw. dauern die Ausbildungen jeweils?

7. Wo fanden bzw. finden die Ausbildungshilfen konkret statt (z. B. an welchen deutschen Orten bzw. Bundeswehrstandorten und in welchen Bundesbehörden)?

8. Wie findet die Auswahl der auszubildenden Soldaten in den jeweiligen Empfängerländern statt?

9. Wie werden deutsche Ausbildungshilfen mit denen anderer Staaten bzw. auf EU-Ebene abgestimmt, und welche formellen und informellen Formen der Koordination gibt es?

10. Inwiefern sieht die MAH eine Nachbetreuung der ausgebildeten Personen vor, und wird die MAH anschließend jeweils evaluiert?

11. In welchen Fällen hat die Bundeswehr von ihrem Vetorecht bei der Entscheidung über eine MAH für ein Land Gebrauch gemacht, und falls ja, um welche Länder handelte es sich dabei, und welche Ausschlusskriterien kamen zur Anwendung?

12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sie über das spätere Schicksal und die Einsätze der mit deutscher Hilfe Ausgebildeten informiert wird?

II. Fragen zur Ausstattungshilfe

13. Wie wurde die Ausstattungshilfe des BMVg einschließlich Geschäftsbereich für die Jahre 2007 bis heute von der Bundesregierung für jedes einzelne Land (bitte einzeln aufschlüsseln) organisiert, und wie wurden die Mittel jeweils in den einzelnen Jahren verwendet?

14. Welchem Zweck und Ziel diente die geförderte Ausstattung bzw. Ausrüstung jeweils?

15. Welche Ausstattung oder Ausrüstung wurde in welchem Umfang geliefert (bitte genaue Bezeichnung, keine Sammelbegriffe)?

16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die gelieferte Ausstattung zum Zweck der Demokratieförderung eingesetzt wird?

17. Inwiefern gab es Hilfen, die nicht Aufgaben von Sicherheitsbehörden im engeren Sinn dienten, wie z. B. Durchführung von Wahlen?

III. Fragen zur Einzelfallprüfung

18. Nach welchen Richtlinien und spezifischen Kriterien richtet sich die Bundesregierung bei der Gewährung der militärischen Ausbildungshilfe?

19. Welche Abteilungen in welchen Bundesministerien sind für die Einzelfallprüfungen verantwortlich?

20. Nach welchen spezifischen Kriterien erfolgt eine Aussetzung der MAH (bitte wenn möglich unter Angabe eines Katalogs schriftlich fixierter Richtlinien)?

21. Auf Basis welcher Informationen und Daten findet eine Einzelfallprüfung über eine Erteilung oder Aussetzung von militärischer Ausbildungshilfe und Ausstattungshilfe statt?

22. Inwiefern unternimmt die Bundesregierung eine eigenständige Evaluation der Sicherheitslage und der demokratischen Entwicklung der von der MAH unterstützten Länder?

  • Welche Stellen der Bundesregierung sind hier konkret beteiligt?
  • Welche Stellen sind für welche Aufgabenbereiche verantwortlich?

23. In welchen Fällen (2000 bis 2010) fand eine Neubewertung der Gewährung von MAH statt?

  • Auf die Initiative welches Bundesministeriums fand in diesen Fällen eine Neubewertung der MAH statt?
  • In welchen Fällen (2000 bis 2010) hat das BMVg eine vom Bundesministerium des Innern vorgeschlagene MAH nicht gewährt?

24. Wie beurteilt die Bundesregierung im Nachhinein die MAH für Usbekistan während des EU-Waffenembargos?

  • Teilt die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Christian Schmidt am 29. April 2010 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann gegebene Mitteilung auch zum heutigen Zeitpunkt: „Die MAH für Usbekistan wurde auf Grund der ab November 2005 geltenden Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 einer Einzelfallprüfung unterzogen und stand zu jedem Zeitpunkt im Einklang mit dieser Verordnung. Darüber hinaus bestand kein Anlass, Usbekistan im Bereich der MAH grundsätzlich neu einzustufen.“?
  • Stimmt die Bundesregierung der vom Rat der Europäischen Union in der Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 gegebenen Begründung für restriktive Maßnahmen gegenüber Usbekistan zu?
  • Sieht die Bundesregierung die vom Rat der Europäischen Union in der Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 erwägten Gründe für restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan als hinlänglich relevant für eine grundsätzliche Neueinstufung der MAH für Usbekistan an, und wenn ja, warum ist diese bisher nicht erfolgt?

25. Inwiefern stimmt die Bundesregierung außerdem der in einem Bericht der DW (Deutsche Welle vom 26. März 2010) dem BMVg in Bezug auf Einsatz von in Deutschland erhaltener militärischer Qualifikation zur politischen Repression zugeschriebenen Aussage – „Sie können nie ausschließen, dass darunter schwarze Schafe sind“ – zu?

  • Wie stellt die Bunderegierung sicher, dass von der Bundeswehr beschulte Soldaten ihr in der MAH erworbenes Wissen nicht missbräuchlich beispielsweise zur politischen Repression einsetzen?
  • Wie garantiert die Bundesregierung, dass die MAH der nachhaltigen Entwicklung demokratisch orientierter Streitkräfte dient?

26. Inwiefern kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche konkreten Ausbildungsinhalte die MAH für Guinea bis einschließlich 2009 beinhaltete?

27. Inwieweit sind der Bundesregierung weitere Fälle neben dem Putschistenführer und laut UN-Bericht Hauptschuldigen Moussa Dadis Camara, die in Deutschland im Rahmen der MAH für Guinea ausgebildet wurden und an dem Massaker vom 28. September 2009 im Stadion von Conakry beteiligt waren, bekannt?

28. Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Wirkung der MAH sowie der politischen Entwicklung in Guinea wurden von Verteidigungsattachés seit 2007 jeweils und in welchen Abständen berichtet?

29. Berücksichtigt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in den Ländern, denen militärische Ausbildungshilfe gewährt wird?

Wenn ja, nach welchen rechtlichen und politischen Kriterien wird die Menschenrechtslage in den Empfängerländern bewertet bzw. eingestuft?

  • Welche Stellen der Bundesregierung sind an dieser Bewertung bzw. Einstufung beteiligt?
  • Ist eine Prüfung der Menschenrechtslage Teil der Einzelfallprüfung?
  • Welche Stellen sind für welche Aufgabenbereiche verantwortlich?

30. Wie bewertet die Bundesregierung zusammenfassend Erfolge und Rückschläge, Aufwand und Ertrag ihrer Ausbildungs-, Ausstattungs- und Ausrüstungshilfe seit 2007?

  • Welche Erfolge sind nach Ansicht der Bundesregierung vor allem im Bereich der Verbesserung der Menschenrechtslage und der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit in den Empfängerländern zu verzeichnen?
  • Bei welchen Bereichen der MAH existiert nach Meinung der Bundesregierung Verbesserungsbedarf, und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung darauf zu reagieren?

31. Inwiefern und durch welche Maßnahmen genau bewertet sie bei den Hilfen sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung ihr Handeln als zuträglich für die Menschenrechtssituation im jeweiligen Empfängerland (bitte je nach Einzelfall aufschlüsseln)?

32. In welchen Empfängerländern dieser Hilfen sieht die Bundesregierung seit 2007 die Menschenrechtslage als weiterhin problematisch an, und wie hat sie darauf jeweils hinsichtlich der MAH reagiert?

Fragen32

1

Wie wurde die Ausbildungshilfe des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) einschließlich Geschäftsbereich von der Bundesregierung für die Jahre 2007 bis heute für jedes einzelne Land (bitte einzeln aufschlüsseln) organisiert, und wie wurden die Mittel in den einzelnen Jahren dort jeweils verwendet (anders als in der Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem Jahr 2008, Bundestagsdrucksache 16/7699, unterblieben)?

2

Welchem Zweck und Ziel diente die geförderte Ausbildung jeweils in jedem einzelnen Land?

3

Was war der jeweilige Ausbildungsinhalt in jedem einzelnen Land?

4

Welchen Stellenwert hatte die politische Bildung wie die Vermittlung von demokratischen Werten und Menschenrechten dabei, bzw. wie groß war deren monetärer und zeitlicher Anteil an der gesamten Ausbildungshilfe (in jedem einzelnen Land)?

5

Wie findet die Ausbildung konkret in diesen Bereichen statt, und wie wird der Ausbildungserfolg speziell in diesen Bereichen eingestuft?

6

Wie lange dauerten bzw. dauern die Ausbildungen jeweils?

7

Wo fanden bzw. finden die Ausbildungshilfen konkret statt (z. B. an welchen deutschen Orten bzw. Bundeswehrstandorten und in welchen Bundesbehörden)?

8

Wie findet die Auswahl der auszubildenden Soldaten in den jeweiligen Empfängerländern statt?

9

Wie werden deutsche Ausbildungshilfen mit denen anderer Staaten bzw. auf EU-Ebene abgestimmt, und welche formellen und informellen Formen der Koordination gibt es?

10

Inwiefern sieht die MAH eine Nachbetreuung der ausgebildeten Personen vor, und wird die MAH anschließend jeweils evaluiert?

11

In welchen Fällen hat die Bundeswehr von ihrem Vetorecht bei der Entscheidung über eine MAH für ein Land Gebrauch gemacht, und falls ja, um welche Länder handelte es sich dabei, und welche Ausschlusskriterien kamen zur Anwendung?

12

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sie über das spätere Schicksal und die Einsätze der mit deutscher Hilfe Ausgebildeten informiert wird?

13

Wie wurde die Ausstattungshilfe des BMVg einschließlich Geschäftsbereich für die Jahre 2007 bis heute von der Bundesregierung für jedes einzelne Land (bitte einzeln aufschlüsseln) organisiert, und wie wurden die Mittel jeweils in den einzelnen Jahren verwendet?

14

Welchem Zweck und Ziel diente die geförderte Ausstattung bzw. Ausrüstung jeweils?

15

Welche Ausstattung oder Ausrüstung wurde in welchem Umfang geliefert (bitte genaue Bezeichnung, keine Sammelbegriffe)?

16

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die gelieferte Ausstattung zum Zweck der Demokratieförderung eingesetzt wird?

17

Inwiefern gab es Hilfen, die nicht Aufgaben von Sicherheitsbehörden im engeren Sinn dienten, wie z. B. Durchführung von Wahlen?

18

Nach welchen Richtlinien und spezifischen Kriterien richtet sich die Bundesregierung bei der Gewährung der militärischen Ausbildungshilfe?

19

Welche Abteilungen in welchen Bundesministerien sind für die Einzelfallprüfungen verantwortlich?

20

Nach welchen spezifischen Kriterien erfolgt eine Aussetzung der MAH (bitte wenn möglich unter Angabe eines Katalogs schriftlich fixierter Richtlinien)?

21

Auf Basis welcher Informationen und Daten findet eine Einzelfallprüfung über eine Erteilung oder Aussetzung von militärischer Ausbildungshilfe und Ausstattungshilfe statt?

22

Inwiefern unternimmt die Bundesregierung eine eigenständige Evaluation der Sicherheitslage und der demokratischen Entwicklung der von der MAH unterstützten Länder?

Welche Stellen der Bundesregierung sind hier konkret beteiligt?

Welche Stellen sind für welche Aufgabenbereiche verantwortlich?

23

In welchen Fällen (2000 bis 2010) fand eine Neubewertung der Gewährung von MAH statt?

Auf die Initiative welches Bundesministeriums fand in diesen Fällen eine Neubewertung der MAH statt?

In welchen Fällen (2000 bis 2010) hat das BMVg eine vom Bundesministerium des Innern vorgeschlagene MAH nicht gewährt?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung im Nachhinein die MAH für Usbekistan während des EU-Waffenembargos?

Teilt die Bundesregierung die vom Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Christian Schmidt am 29. April 2010 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann gegebene Mitteilung auch zum heutigen Zeitpunkt: „Die MAH für Usbekistan wurde auf Grund der ab November 2005 geltenden Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 einer Einzelfallprüfung unterzogen und stand zu jedem Zeitpunkt im Einklang mit dieser Verordnung. Darüber hinaus bestand kein Anlass, Usbekistan im Bereich der MAH grundsätzlich neu einzustufen.“?

Stimmt die Bundesregierung der vom Rat der Europäischen Union in der Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 gegebenen Begründung für restriktive Maßnahmen gegenüber Usbekistan zu?

Sieht die Bundesregierung die vom Rat der Europäischen Union in der Verordnung (EG) Nr. 1859/2005 erwägten Gründe für restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan als hinlänglich relevant für eine grundsätzliche Neueinstufung der MAH für Usbekistan an, und wenn ja, warum ist diese bisher nicht erfolgt?

25

Inwiefern stimmt die Bundesregierung außerdem der in einem Bericht der DW (Deutsche Welle vom 26. März 2010) dem BMVg in Bezug auf Einsatz von in Deutschland erhaltener militärischer Qualifikation zur politischen Repression zugeschriebenen Aussage – „Sie können nie ausschließen, dass darunter schwarze Schafe sind“ – zu?

Wie stellt die Bunderegierung sicher, dass von der Bundeswehr beschulte Soldaten ihr in der MAH erworbenes Wissen nicht missbräuchlich beispielsweise zur politischen Repression einsetzen?

Wie garantiert die Bundesregierung, dass die MAH der nachhaltigen Entwicklung demokratisch orientierter Streitkräfte dient?

26

Inwiefern kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche konkreten Ausbildungsinhalte die MAH für Guinea bis einschließlich 2009 beinhaltete?

27

Inwieweit sind der Bundesregierung weitere Fälle neben dem Putschistenführer und laut UN-Bericht Hauptschuldigen Moussa Dadis Camara, die in Deutschland im Rahmen der MAH für Guinea ausgebildet wurden und an dem Massaker vom 28. September 2009 im Stadion von Conakry beteiligt waren, bekannt?

28

Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Wirkung der MAH sowie der politischen Entwicklung in Guinea wurden von Verteidigungsattachés seit 2007 jeweils und in welchen Abständen berichtet?

29

Berücksichtigt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in den Ländern, denen militärische Ausbildungshilfe gewährt wird? Wenn ja, nach welchen rechtlichen und politischen Kriterien wird die Menschenrechtslage in den Empfängerländern bewertet bzw. eingestuft?

Welche Stellen der Bundesregierung sind an dieser Bewertung bzw. Einstufung beteiligt?

Ist eine Prüfung der Menschenrechtslage Teil der Einzelfallprüfung?

Welche Stellen sind für welche Aufgabenbereiche verantwortlich?

30

Wie bewertet die Bundesregierung zusammenfassend Erfolge und Rückschläge, Aufwand und Ertrag ihrer Ausbildungs-, Ausstattungs- und Ausrüstungshilfe seit 2007?

Welche Erfolge sind nach Ansicht der Bundesregierung vor allem im Bereich der Verbesserung der Menschenrechtslage und der Stärkung von Rechtsstaatlichkeit in den Empfängerländern zu verzeichnen?

Bei welchen Bereichen der MAH existiert nach Meinung der Bundesregierung Verbesserungsbedarf, und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung darauf zu reagieren?

31

Inwiefern und durch welche Maßnahmen genau bewertet sie bei den Hilfen sowohl bei der Planung als auch bei der Durchführung ihr Handeln als zuträglich für die Menschenrechtssituation im jeweiligen Empfängerland (bitte je nach Einzelfall aufschlüsseln)?

32

In welchen Empfängerländern dieser Hilfen sieht die Bundesregierung seit 2007 die Menschenrechtslage als weiterhin problematisch an, und wie hat sie darauf jeweils hinsichtlich der MAH reagiert?

Berlin, den 21. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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