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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken - Fragen zur Bund/Länder-Nachrüstliste

Rechtsqualität der sog. Bund/Länder-Nachrüstliste, unklare Nachrüstfristen, besondere Anforderungen und Maßnahmen nach der Liste, Gründe für die Erstellung der (unvollständigen) Liste statt Rückgriff auf die erprobten neuen Sicherheitskriterien für Atomkraftwerke, Verlauf, Konsensbildung und Ergebnisse der Fachdiskussion zur Nachrüstliste, Erkenntnisse über bereits umgesetzte Maßnahmen<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

05.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/334621. 10. 2010

Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken – Fragen zur Bund/Länder-Nachrüstliste

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, Dorothea Steiner, Oliver Krischer, Dr. Hermann Ott, Bettina Herlitzius, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aktuell besitzen noch 17 Atomkraftwerke (AKW) in Deutschland eine Betriebsgenehmigung. Das älteste von ihnen, Biblis A, ging bereits vor über 36 Jahren ans Netz. Die Bundesregierung plant, die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke drastisch zu verlängern. Hierbei spielen aktuelle Sicherheitsaspekte eine besondere Rolle. Insbesondere die unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellte Bund/Länder-Nachrüstliste für Atomkraftwerke und die fehlende Kenntnis des BMU über den Zustand der Atomkraftwerke (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1887 und Bundestagsdrucksache 17/2963, Schriftliche Frage 62 und in der Präambel der Bund/ Länder-Nachrüstliste* für Atomkraftwerke: „Es ist anlagenspezifisch zu prüfen, inwieweit die benannten Anforderungen/Maßnahmen schon erfüllt werden“) werfen erhebliche Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche konkrete Rechtsqualität hat die sogenannte Bund/Länder-Nachrüstliste?

2

Hat sie insbesondere die Rechtsqualität einer

a) Verwaltungsvorschrift oder

b) Bund-Länder-Selbstbindung?

Falls nein, strebt die Bundesregierung an, ihr eine der beiden Rechtsqualitäten noch zu verleihen?

3

Soll die Liste im Länderhauptausschuss Atomkernenergie abgestimmt werden?

Falls nein, wieso nicht?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Schleswig-Holstein der Liste die Zustimmung verweigert?

Was sind die Gründe?

5

Hält die Bundesregierung es für unproblematisch, die Laufzeiten der Atomkraftwerke bereits zu verlängern, noch ohne den genauen Anlagenzustand zu kennen (vgl. oben stehende Präambel)?

6

Wieso werden vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Bundesregierung den Anlagenzustand der Atomkraftwerke nicht kennt (vgl. oben stehende Präambel), vor einer Laufzeitverlängerung nicht alle Atomkraftwerke einer behördlichen Prüfung unterzogen, ob ihr Zustand eine Laufzeitverlängerung überhaupt zulässt?

7

Kann das BMU bestätigen, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Erstellung der Nachrüstliste bis vor wenigen Wochen noch verbindliche Nachrüstfristen wie beispielsweise 5 und 10 Jahre diskutierte und vorsehen wollte?

Welche Jahreszahlen wurden konkret diskutiert?

8

Wann genau wurde auf das Ziel konkreter Nachrüstfristen wie 5 bzw. 10 Jahre zugunsten der vagen Angaben „kurz-/mittel-/langfristig“ verzichtet?

Was waren die Gründe?

9

Auf wessen Wunsch hin wurde auf das Ziel konkreter Nachrüstfristen wie 5 bzw. 10 Jahre zugunsten der vagen Angaben „kurz-/mittel-/langfristig“ verzichtet?

Wer in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wollte diese Änderung?

10

Jeweils welche Frist in Jahren entspricht nach Auffassung des BMU in diesem Zusammenhang den Begriffen

a) kurzfristig,

b) mittelfristig und

c) langfristig?

Falls noch unklar, bis wann erfolgt hier Klärung?

11

Soll die Auslegung, welche Frist in Jahren den Begriffen „kurz-/mittel-/langfristig“ entspricht den jeweiligen Landesbehörden überlassen werden?

12

Welche der in Abschnitt I Deterministische Anforderungen der Nachrüstliste genannten Anforderungen/Maßnahmen dienen nach Ansicht der Bundesregierung einer Vorsorge, die über die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge hinausgeht (bitte differenzierte Antwort für jede der 28 Einzelanforderungen/-maßnahmen; es wird hier explizit nach der Auffassung der Bundesregierung gefragt und nicht danach, ob die Bund/Länder-Nachrüstliste-Arbeitsgruppe eine solche Einordnung vorgenommen hat)?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass beispielsweise die Punkte I c, Nummer 1 und 4 der Liste keine neue Anforderung darstellen, sondern unter das schon lange geltende Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung fallen?

14

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass beispielsweise die „Sicherstellung der Kernkompetenz beim Betreiber auf den Anlagen und in den Zentralen durch Eigenpersonal“ (Punkt I b, Nummer 3 der Liste) Bestandteil der Betreiberzuverlässigkeit ist?

15

Auf welche internationale Quelle welchen Datums bezieht sich die Nachrüstliste bei der Angabe der Kernschadenshäufigkeit von 10-5/Jahr?

Soll dieser in der Nachrüstliste angestrebte Wert alle Anlagenzustände sowie interne und externe Einwirkungen mit berücksichtigen?

Falls nein, weshalb nicht?

16

Welche der in Abschnitt III Deterministische Anforderungen der Nachrüstliste genannten Anforderungen/Maßnahmen dienen nach Ansicht der Bundesregierung einer Vorsorge, die über die nach dem Stand von Wissen-schaft und Technik erforderliche Vorsorge hinausgeht (bitte differenzierte Antwort für jede der 10 Einzelanforderungen/-maßnahmen; es wird hier explizit nach der Auffassung der Bundesregierung gefragt und nicht danach, ob die Bund/Länder-Nachrüstliste-Arbeitsgruppe eine solche Einordnung vorgenommen hat)?

17

Welche der in Abschnitt IV Sicherungsmaßnahmen der Nachrüstliste genannten Anforderungen/Maßnahmen dienen nach Ansicht der Bundesregierung einer Vorsorge, die über die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge hinausgeht (bitte differenzierte Antwort für jede der vier Einzelanforderungen/-maßnahmen; es wird hier explizit nach der Auffassung der Bundesregierung gefragt und nicht danach, ob die Bund/ Länder-Nachrüstliste-Arbeitsgruppe eine solche Einordnung vorgenommen hat)?

18

Weshalb hat sich das BMU dafür entschieden, eine kurze, unsystematische und unvollständige (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3088) Liste mit Einzelanforderungen/-maßnahmen zu erstellen, anstatt die neuen Sicherheitskriterien für Atomkraftwerke (letzte veröffentlichte Version: Revision D) verbindlich zu machen, die auf einen jahrelangen Erarbeitungsprozess zurückgehen und deren einjährige Erprobungsphase auch schon zu Ende ist?

19

Wann genau (genaues Datum) wurde die Durchführung von Treffen für die Erarbeitung der Bund/Länder-Nachrüstliste von den zuständigen Abteilungsleitern des Bundes und der fünf Länder mit Atomkraftwerken vereinbart (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3088)?

20

Ging die Initiative dabei vom BMU aus oder von wem?

In welcher Form – also Telefonkonferenz, Schreiben o. Ä. – wurde die Durchführung von Treffen für die Erarbeitung der Bund/Länder- Nachrüstliste von den zuständigen Abteilungsleitern des Bundes und der fünf Länder mit Atomkraftwerken vereinbart?

21

Wurden von allen sieben Treffen der Gruppe die sich aus der Fachdiskussion ergebenden Vorschläge aufgelistet (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/3088)?

22

Wurden insbesondere von allen sieben Treffen der Gruppe alle Vorschläge aufgelistet, oder nur solche, für die die Gruppe einen Konsens erzielte?

Falls letzteres, wo sind die Vorschläge dokumentiert, für die die Gruppe keinen Konsens erzielte?

23

Liegen dem BMU bereits jetzt schon erste Erkenntnisse dazu vor, welche der in der Bund/Länder-Nachrüstliste genannten Anforderungen/ Maßnahmen in einzelnen Atomkraftwerken bereits umgesetzt sind, unabhängig von den Vereinbarungen, die in der Abteilungsleiter-Telefonkonferenz vom 8. September 2010 für die weitere diesbezügliche Eruierung getroffen wurden (vergleiche Antwort im Plenarprotokoll 17/64, Anlage 53, auf die Mündliche Frage 83 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 17/3113)?

24

Falls ja, aus welchen Bundesländern liegen bereits jetzt schon welche Erkenntnisse vor, seit wann, und zu welchen konkreten Anlagen?

Berlin, den 21. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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