Lieferung von Streumunition an die Ukraine und die Haltung der Bundesregierung
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Gregor Gysi, Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die US-amerikanische Regierung hatte Anfang Juli 2023 die Lieferung von Streumunition an die Ukraine angekündigt. Streumunition setzt Dutzende oder gar Hunderte kleinere Sprengsätze frei, von denen viele nicht sofort explodieren. Diese können damit noch lange nach ihrem Abwurf Menschen töten oder verletzen und sind deswegen eine besondere Gefahr für die Zivilbevölkerung. Die von den USA zugesagte Streumunition wurde geliefert und soll durch die ukrainische Armee auch bereits eingesetzt worden sein (AFP vom 21. Juli 2023).
Die Bundesregierung soll nach Auffassung von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier die Lieferung von Streumunition durch die USA an die Ukraine nicht blockieren. Die Position der Bundesregierung, sich gegen Streumunition auszusprechen, sei nach wie vor richtig, aber „sie kann in der gegenwärtigen Situation den USA nicht in den Arm fallen“ (dpa vom 9. Juli 2023).
110 Staaten haben den Einsatz von Streumunition geächtet, auch die Bundesrepublik Deutschland. Deutschland hatte das Ratifizierungsverfahren zum völkerrechtlichen Übereinkommen über Streumunition zum Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition (Oslo-Übereinkommen) als elftes Land vollständig abgeschlossen und am 8. Juli 2009 seine Ratifikationsurkunde hinterlegt (Bundestagsdrucksache 20/6600, S. 75). Zu den Nichtunterzeichnern gehören neben den USA auch Russland und China sowie die Ukraine und mehrere EU- und NATO-Länder, darunter Polen, Rumänien, Lettland, Griechenland, die Türkei und Estland. Zypern hat den Vertrag zwar unterzeichnet, muss diesen aber noch ratifizieren (www.aktion-deutschland-hilft.de/fileadmin/fm-dam/bilder/hilfseinsaetze/2012-fluechtlinge-syrien/Faktenblatt_Streubo mben_Nov_2020_handicap-international.pdf).
Noch in ihrer Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/6681 erklärte die Bundesregierung, sie verurteile zusammen mit den anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens über Streumunition und im Einklang mit dem Ziel und den Bestimmungen des Übereinkommens jeden Einsatz von Streumunition. Sie würde sich zudem für die weitere Universalisierung des Oslo-Übereinkommens einsetzen. Doch entgegen dieser Verpflichtung, Nichtvertragsstaaten von der Weitergabe und dem einem Einsatz von Streumunition abzubringen, wollte Bundeskanzler Olaf Scholz die Lieferung von Streumunition durch die USA an die Ukraine nicht kommentieren (www.rnd.de/politik/streumunition-das-dilem
ma-der-bundesregierung-mit-der-us-lieferung-an-die-ukraine-FJ7RC4PZCZDS VJCECWPQFG73K4.html).
Bei Unterzeichnung des Übereinkommens war Deutschland eines derjenigen Länder mit den größten Lagerbeständen an Streumunition (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/sicherheitspolitik/abruestung-ruestungskontrolle/uebers icht-konvalles-node/streumunition-node), allerdings wurde deren Vernichtung am 25. November 2015 abgeschlossen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6681, Vorbemerkung der Bundesregierung). Allerdings sollen die USA Streumunition unter anderem auch in Deutschland gelagert haben bzw. lagern (www.t-online.de/nachrichten/ukraine/ id_100227126/us-militaer-fordert-streumunition-fuer-ukraine.htm).
Auch wenn die Bundesregierung darauf verweist, dass sie mit von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffensystemen (Haubitzen, Artilleriegeschützen und Raketenwerfern) nur zugehörige Munition geliefert hat, die im Einklang mit der Oslo-Konvention steht, kann sie nach Ansicht der Fragesteller nicht ausschließen, dass mit diesen Waffensystemen Streumunition von der Ukraine verschossen wird. Denn es liegen ihr lediglich keine Kenntnisse über die Verwendung anderer Munitionsarten vor (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 39, Plenarprotokoll 20/87). Explizite Auflagen im Rahmen der Endverbleibserklärungen, keine Streumunition mit den von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffensystemen zu verschießen, werden nicht erteilt, obwohl die Ukraine im Gegensatz zu Deutschland das ,,Oslo-Übereinkommen“ weder unterzeichnet noch ratifiziert hat. Die Abgabe von Waffensystemen aus Beständen der Bundeswehr erfolge laut Bundesregierung lediglich unter der Auflage der Einhaltung des humanitären Völkerrechts (Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 20/6681).
Das Oslo-Übereinkommen enthält in Artikel 1 Absatz 1 einen umfassenden Verbotstatbestand. Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet sich, „unter keinen Umständen jemals Streumunition einzusetzen, zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern, zurückzubehalten oder an irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben“ oder jemanden bei den genannten Handlungen zu unterstützen (www.auswaertiges-amt.de/blob/204778/b 0c132557a6c64ca67116f638d3be4a2/081203-abkommenstreumunition-dat a.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Trifft es zu, dass Artikel 1 Absatz 1c des Oslo-Übereinkommens Deutschland verpflichtet, niemanden beim Transport oder Einsatz von Streubomben zu unterstützen?
Trifft es zu, dass § 18a des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG) unter anderem verbietet, Streumunition einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen?
Trifft es zu, dass gemäß § 20a KrWaffKontrG Freiheitsstrafen drohen, wenn Streumunition eingeführt, ausgeführt, durch das Bundesgebiet durchgeführt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet verbracht wird, zu einer solchen Handlung verleitet oder fördert?
Trifft es zu, dass die Verbote nach dem humanitären Völkerrecht, nach dem Oslo-Übereinkommen und dem KrWaffKontrG ihre rechtliche Verbindlichkeit für die Bundesregierung nicht durch den Verteidigungsstatus der Ukraine als völkerrechtwidrig angegriffener Staat verlieren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier, dass sie sich gegen Streumunition auszusprechen, richtig sei, aber die Bundesregierung in der gegenwärtigen Situation den USA nicht in den Arm fallen kann (dpa vom 9. Juli 2023)?
Hat sich die Bundesregierung gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Oslo-Übereinkommens nach besten Kräften bemüht, die USA vom Einsatz von Streumunition abzubringen, und wenn ja, durch welche konkreten Initiativen, und wenn nein, sieht sie darin einen Verstoß gegen Artikel 21 Absatz 2 des Oslo-Übereinkommens?
Gehört das Bemühen gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Oslo-Übereinkommens, die USA vom Einsatz von Streumunition abzubringen, dazu, um sich in vollem Umfang an die mit der Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition durch die Bundesrepublik eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen zu halten (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6681, Vorbemerkung der Bundesregierung)?
Lagern nach Kenntnis der Bundesregierung Bestände von Streumunition (cluster bombs bzw. cluster munition) der USA in Deutschland (www.t-onl ine.de/nachrichten/ukraine/id_100227126/us-militaer-fordert-streumunitio n-fuer-ukraine.html)?
a) Wenn ja, in welcher Menge (bitte möglichst nach Munitionslagerstandort, Typbezeichnung und der Stückzahl auflisten)?
b) Wenn ja, seit wann lagern nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. Bestände von Streumunition der USA in Deutschland?
Hat die Bundesregierung die USA darauf hingewiesen, dass Deutschland als Vertragsstaat des Oslo-Übereinkommens niemanden beim Transport oder Einsatz von Streubomben unterstützen darf, und es nach § 18a des KrWaffKontrG unter anderem verboten ist, Streumunition nach Deutschland einzuführen, aus Deutschland auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die USA Streumunition aus ggf. in Deutschland gelagerten Beständen in die Ukraine geliefert hat, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die USA Streumunition aus ggf. in Deutschland eingeführt, ausgeführt, durch das Bundesgebiet durchgeführt oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbracht hat, und wenn ja, welche?
Wie viele Anträge für den militärischen Lufttransport nicht International Air Transport Association (IATA)-konformer gefährlicher Güter mit welchem Bestimmungsland hat die Bundesregierung in 2022 und 2023 erteilt (bitte entsprechend der Jahre mit Datum unter Angabe des Antragstellerlandes, des Bestimmungslandes und der der Bezeichnung der entsprechenden Güter auflisten)?
Wie viele Anträge der in Frage 13 aufgeführten erteilten Genehmigungen der Bundesregierung in 2022 und 2023 für den militärischen Lufttransport nicht International Air Transport Association (IATA)-konformer gefährlicher Güter betrafen das Bestimmungsland Ukraine (bitte entsprechend der Jahre mit Datum unter Angabe des Antragstellerlandes und der der Bezeichnung der entsprechenden Güter auflisten)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über ggf. durchgeführte militärische Lufttransporte der USA von Streumunition via Deutschland mit dem Bestimmungsland Ukraine, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob mit von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffensystemen (Haubitzen, Artilleriegeschützen und Raketenwerfern) Streumunition, die beispielsweise von den USA an die Ukraine geliefert wurde, verschossen wird, wenn ja, welche, und wenn nein, schließt die Bundesregierung aus, dass die Ukraine mit den in Rede stehenden Waffensystemen Streumunition verwendet?
Wirkt die Bundesregierung auf die Ukraine dahin gehend ein, dass diese mit von Deutschland an die Ukraine gelieferten Waffensystemen (Haubitzen, Artilleriegeschützen und Raketenwerfern) keine Streumunition verwendet, wenn ja, durch welche konkreten Initiativen, und wenn nein, warum nicht?
Trifft es zu, dass vom 11. bis 14. September 2023 das elfte Vertragsstaatentreffen des Oslo-Übereinkommen stattfinden soll, und wenn ja, wer wird seitens der Bundesregierung daran teilnehmen?