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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Beteiligung von pharmazeutischen Unternehmen an Verträgen der Integrierten Versorgung

Kritik an der Aufnahme von Pharmaunternehmen als direkte Vertragspartner der Krankenkassen in der Integrierten Versorgung im Zuge der Änderung des § 140b SGB V durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG): möglicher Einfluss auf die Behandlung insbesondere von Psychiatrie-Patienten im Rahmen eines Versorgungsvertrags der AOK Niedersachsen, pharmafinanziertes Begleitforschungsprojekt an der Berliner Charité<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/335021. 10. 2010

Beteiligung von pharmazeutischen Unternehmen an Verträgen der Integrierten Versorgung

der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Verträge der Integrierten Versorgung nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) können die Qualität der Versorgung bestimmter Patientengruppen oder ganzer Regionen verbessern. Bislang existiert dabei die Möglichkeit für Krankenkassen, die Arzneimittelversorgung in der Integrierten Versorgung über Rabattverträge zu regeln. Im Zuge des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) soll dies nun gestrichen und Krankenkassen dafür die Möglichkeit gegeben werden, über die Arzneimittelbereitstellung hinausgehende umfassende Versorgungsverträge zur Integrierten Versorgung direkt mit pharmazeutischen Unternehmen abzuschließen. Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des AMNOG sorgen jedoch Versorgungsverträge mit indirekter Beteiligung der pharmazeutischen Industrie bei Fachverbänden für erhebliche Kritik.

So hat die AOK Niedersachsen kürzlich einen Integrationsvertrag nach § 140a SGB V über die Versorgung von psychiatrischen Patienten abgeschlossen. Dieser Budgetvertrag umfasst ausschließlich die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie. Vertragspartner ist das „Institut für Innovation und Integration im Gesundheitswesen“ (I3G GmbH), eine 100-prozentige Tochter des Pharmaunternehmens Janssen-Cilag GmbH. Janssen ist Hersteller mit einem relevanten Marktanteil für verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung von an Schizophrenie erkrankten Patientinnen und Patienten. Mit der regionalen Umsetzung wurde die Care for Schizophrenia (care4S) GmbH beauftragt (vgl. Ärzte Zeitung, 7. September 2010).

Der Dachverband Gemeindepsychiatrie e. V. sowie die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (vgl. EPPENDORFER 10/2010, S. 9) befürchten gravierende Folgen für die betroffenen Patientinnen und Patienten. Verträge wie der in Niedersachsen widersprächen den S3-Leitlinien „Psychosoziale Therapien“, bei denen multiprofessionelle, teambasierte und tatsächlich integrierte Versorgungsansätze im Vordergrund stehen. Der niedersächsische Vertrag unter Einbeziehung der Tochter eines pharmazeutischen Unternehmens biete Anlass zu der Befürchtung, dass psychisch erkrankte Menschen in Niedersachsen künftig vorwiegend medikamentös behandelt würden und gemeindepsychiatrisch gewachsene Strukturen verdrängen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Auf welche Weise kann die Integrierte Versorgung nach Auffassung der Bundesregierung zu einer guten Versorgungsqualität psychisch Kranker beitragen, und welche inhaltlichen Anforderungen an entsprechende Versorgungsverträge resultieren daraus?

2

a) Welche konkreten Verbesserungen für die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten erwartet die Bundesregierung durch die mit der Änderung des § 140b Absatz 1 SGB V beabsichtigten Aufnahme pharmazeutischer Unternehmen als direkte Vertragspartner der Krankenkassen in der Integrierten Versorgung?

b) Welche konkreten Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung begründen nach Ansicht der Bundesregierung die Vermutung verbesserter Versorgungsqualität?

3

a) Hält die Bundesregierung die geplanten Änderungen auch vor dem Hintergrund für akzeptabel, dass dabei pharmazeutische Unternehmen Einfluss auf die Medikamentenverordnungen des eigenen Angebots bekommen können?

Wenn ja, warum?

b) Auf welche Weise will die Bundesregierung eine derartige Einflussnahme ausschließen?

4

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass durch Versorgungsverträge unter direkter Beteiligung pharmazeutischer Unternehmen Anreize entstehen, die zur Fehlversorgung von Patientinnen und Patienten führen können?

Wenn nein, warum nicht?

5

Auf welche Weise wird künftig angesichts der geplanten Streichung des § 140a Absatz 1 Satz 5 SGB V die Medikamentenversorgung bei Verträgen der Integrierten Versorgung sichergestellt?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den Versorgungsvertrag zwischen der AOK Niedersachsen und der I3G GmbH bzw. der care4S GmbH vor dem Hintergrund der Behandlungsleitlinien zur psychosozialen Therapie schwerer psychischer Erkrankungen?

7

a) Hält die Bundesregierung den o. g. Versorgungsvertrag für zulässig?

b) Auf welcher rechtlichen Grundlage kann nach Ansicht der Bundesregierung der o. g. Versorgungsvertrag abgeschlossen worden sein?

c) Zu welcher der in § 140b Absatz 1 SGB V genannten Leistungserbringerarten gehört nach Kenntnis der Bundesregierung die I3G GmbH?

8

a) Trifft es zu, dass die Begleitforschung zum Versorgungsvertrag der AOK Niedersachsen durch das von Janssen geförderte Forschungsprojekt an der Berliner Charité „Evaluation Integrierter Versorgung psychisch Kranker in Berlin-Brandenburg, Niedersachsen und Bremen“ übernommen wird, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Form der pharmafinanzierten Begleitforschung?

b) Wenn nein, durch wen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Begleitforschung zu o. g. Versorgungsvertrag realisiert, und ist nach Auffassung der Bundesregierung gewährleistet, dass die Begleitforschung unabhängig von Janssen oder einer Tochterfirma durchgeführt wird?

Berlin, den 21. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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