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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Rechtsextreme Einflüsse in der ukrainischen Politik

(insgesamt 72 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.10.2023

Aktualisiert

13.12.2023

BT20/833613.09.2023

Rechtsextreme Einflüsse in der ukrainischen Politik

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE. Rechtsextreme Einflüsse in der ukrainischen Politik Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller haben rechtsextremistische Kräfte einen erheblichen Einfluss auf die ukrainische Politik. Vertreter rechtsextremer Organisationen sind prominent in zahlreichen staatlichen, zivilgesellschaftlichen und militärischen Einrichtungen tätig. Das gilt beispielhaft für die rechtsextreme Asow-Brigade (früher Regiment), aber auch für weitere militärische Formationen. Die offiziöse Geschichtspolitik ist zudem von einer Rehabilitierung von Akteuren der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) und der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA) geprägt, die eine wichtige Rolle bei der Kollaboration mit den NS-Besatzern während des Zweiten Weltkrieges und bei der Ermordung von Juden, Polen und Roma hatten. Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller muss solchen Tendenzen entschieden entgegengetreten werden. Auch angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine darf es keine Toleranz gegenüber Rechtsextremismus geben, erst recht keine Waffenlieferungen an sie. Zu den nach verbreiteter Einschätzung gefährlichsten rechtsextremen Kräften gehört die Asow-Bewegung „mit ihrem regulären Regiment bei der ukrainischen Nationalgarde, ihren Verbindungen in die Führung des Innenministeriums, ihrer Partei Nationales Corps, ihrer unbewaffneten Bürgerwehr ‚ Nationale Gefolgschaften‘ (Nazionalni drushyny) und diversen anderen Ablegern“, so die Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de/themen/europa/ukra ine-analysen/303013/analyse-der-ambivalente-aufstieg-einer-ukrainischen-unzi vilen-gesellschaft-nach-dem-euromaidan/). Einen Teil dieser Bewegung stellt die Asow-Brigade dar (früher Bataillon, später Regiment), die bereits kurz nach der Gründung im Jahr 2014 mit Hakenkreuz-Symbolik erhebliche Aufmerksamkeit auf sich zog (www.juedisch e-allgemeine.de/politik/ukraine-mit-nazis-gegen-putin/) und bis heute, beispielsweise auf ihrer Homepage, das Symbol der sog. Wolfsangel verwendet. Sie ist bis heute eng mit der rechtsextremen Asow-Bewegung verbunden (vgl. Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2-3000-025/22, www.bundestag.de/resource/blob/898484/37a9ef84c1c220 157930089f1c43a579/WD-2-025-22-pdf-data.pdf). Die Verflechtung zwischen dem militärischen und dem „zivilgesellschaftlichen“ Arm zeigt sich etwa darin, dass einer der ersten Kommandeure des damaligen Asow-Bataillons, Andriy Biletsky, weiterhin beim Asow-Regiment bzw. der Asow-Brigade auftritt. Andriy Biletsky ist heute Anführer der rechtsextremen Partei Nationalkorps (auch Nationales Corps, (vgl. www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/30 3013/analyse-der-ambivalente-aufstieg-einer-ukrainischen-unzivilen-gesellscha ft-nach-dem-euromaidan/ und en.wikipedia.org/wiki/National_Corps). Die US- Deutscher Bundestag Drucksache 20/8336 20. Wahlperiode 13.09.2023 amerikanische Regierung zählt das Nationalkorps (wie auch die Organisation C14) zu „nationalist hate groups“ (www.state.gov/reports/2018-country-report s-on-human-rights-practices/ukraine/). Die Jugendorganisation des Nationalkorps führt ihre paramilitärischen Trainings auf einem Gelände des Asow- Regiments durch (web.archive.org/web/20210816141934/https:/azov.org.ua/pa t r io tychnyi-vyshki l -dhzyra/). Die Asow-Militärschule ist nach Jewgen Konowalez benannt, einem Gründer der OUN (azov.org.ua/military-school/). Dort werden Veranstaltungen durchgeführt, etwa Filmvorführungen und Vorträge, auf denen Konowalez, Bandera, Schuchewitsch und andere Nationalisten affirmativ als „Männer aus Stahl“ dargestellt werden. Asow habe die „Ehre, den Kampf unter denselben Bannern fortzusetzen“ (azov.org.ua/istorychna-lekt siia/). Die Asow-Bewegung unterhält zudem enge Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen im Ausland, so zu Vertretern der Ideologie der weißen Überlegenheit (Suprematisten), zum neofaschistischen „Dritten Weg“ usw., zudem ist auch die rechtsextreme Misanthropic Division „eng mit dem Asow- Regiment in der Ukraine verbunden“ (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/16742 und 19/26359). Ukrainische Menschenrechtsorganisationen haben sich schon vor Jahren besorgt gezeigt angesichts Verflechtungen zwischen neofaschistischer Szene und staatlichen Einrichtungen, die auch die Zusammenarbeit mit der Polizei betreffen. So gibt es in mehreren Städten sog. zivilgesellschaftliche Organisationen, die gemeinsam mit der Polizei für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sorgen sollen (Munizipalna Warta, Stadtwachen u. ä.), in Kyjiw gibt es eine solche Zusammenarbeit bereits seit 2017. Daran beteiligt ist auch die rechtsextreme Organisation C14 (zaborona.com/ru/municzipalnaya-varta/). Die Charkiwer Menschenrechtsgruppe warnte bereits 2018 vor einer solchen Kooperation zwischen rechtsextremen Gruppen und Organen des Rechtsstaats (khpg.org/en/151 7275970). Rechtsextreme Organisationen und ihre Akteure sind in der Ukraine zwar bei Wahlen minoritär, aber keineswegs politisch oder gesellschaftlich geächtet. Einige ihrer früheren Angehörigen haben Parlamentssitze über „moderate“ Parteien, wie etwa Andrij Parubij, der früher dem „Patriot der Ukraine“ sowie der „Sozial-Nationalen Partei“ angehörte und 2019 für die Partei Europäische Solidarität ins ukrainische Parlament einzog (de.wikipedia.org/wiki/Andrij_Parubij, twitter.com/AndriyParubiy). Ihre Positionen werden „immer mehr akzeptiert“. Die Distanz zwischen dem Mainstream und extremistischer Politik schrumpfe, Neonazis würden zunehmend integriert, stellte die Bundeszentrale für politische Bildung bereits Anfang 2020 fest (www.bpb.de/themen/europa/ukraine-an alysen/303013/analyse-der-ambivalente-aufstieg-einer-ukrainischen- unzivilengesellschaft-nach-dem-euromaidan/). Tatsächlich ist selbst der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj in der Vergangenheit mehrfach mit Vertretern rechtsextremer Organisationen aufgetreten, so etwa im Jahr 2019, als er sich mit Veteranen traf, darunter explizit Vertreter des Nationalkorps und Asow (www.pravda.com.ua/news/2019/10/10/7228671/). An anderer Stelle würdigte er Soldaten, die das Abzeichen der Waffen-SS-Division Galizien tragen (www. stopfake.org/uk/manipulyatsiya-ukrayinski-vijskovi-z-nashivkami-galichina-v-i nstagrami-zelenskogo-tse-dokaz-fashizmu-ta-natsizmu-v-ukrayini/). Nach Beginn des russischen Angriffs zeigte sich Wolodymyr Selenskyj mit zwei Vertretern des Asow-Regiments bei einer Videoansprache vor dem griechischen Parlament (www.telepolis.de/features/Selenskyj-schleust-Rechtsextremisten-in s-griechische-Parlament-6666611.html?seite=all). Während des russischen Angriffskrieges wurden weitere militärische Formationen unter rechtsextremem Einfluss geschaffen bzw. ins Militär integriert. Zu ihnen gehört beispielsweise die als 67. Mechanisierte Brigade, die auf Basis des „Ukrainischen Freiwilligenkorps – Rechter Sektor“ gebildet wurde (en.wikiped ia.org/wiki/67th_Mechanized_Brigade_(Ukraine)). Dazu zählen auch Ausgründungen der Asow-Bewegung, etwa eine Brigade die im Rahmen des Aufbaus der Territorial Defence Forces (TDF) geschaffen wurde. Auch deren Anführer sind nach Angaben der US-amerikanischen Zeitschrift „The Nation“ Asow- Veteranen des Jahres 2014, der stellvertretende Kommandeur der Brigade ist zudem ein führender Vertreter des rechtsextremen Nationalkorps (www.thenati on.com/article/world/azov-battalion-neo-nazi/). Der Kommandeur eines Special Operation Forces von Asow leitete früher das Nationalkorps in der Region Sumy. Der Presseoffizier von Asow vertritt auf seinem Twitter-Account Auffassungen weißer „Überlegenheit“, und Symbole von Rechtsextremen wie Waffen-SS-Zeichen, Hakenkreuze, den „1488“-Code und verteilt „Myriaden“ von Likes für Fotos von Hitler, den Ku-Klux-Klan, antisemitische Graffitis usw. (vgl. en.wikipedia.org/wiki/Dmytro_Kozatskyi). Der Journalist Oleksyi Kuzmenko nennt im Gespräch mit dem von der US- amerikanischen Regierung finanzierten Radio Free Europe/Radio Liberty die Kooperation zwischen der ukrainischen Regierung und Asow als „eines von zahlreichen Beispielen, die veranschaulichen, dass die Regierung der Ukraine rechtsextreme Kräfte unterstützt“ (www.rferl.org/a/ukraine-civil-defense-traini ng-paramilitary-groups/31680052.html). Auch der frühere Anführer des militärischen Asow-Arms, Andriy Biletsky, der seither das rechtsextreme Nationalkorps führt, ist mittlerweile wieder Kommandeur einer Armeeinheit: Er führt die taktische Gruppe „Asow“, die Teil der 3. Separaten Angriffsbrigade ist (ab3.army/pro-brigadu/). Diese Einheit wiederum besteht durchweg aus Veteranen von Asow und Rechtem Sektor und dokumentiert ihre rechtsextreme Gesinnung mit dem Feiern des Gründungstages der Waffen-SS-Division Galizien (t.me/FirstMehBat/4786). Auf ihrer Facebook- Seite werden historische Anführer der rechtsextremen ukrainischen Nationalisten gewürdigt, Angehörige der UPA heroisiert und Veranstaltungsankündigungen anderer rechtsextremer Organisationen wie „Centuria“ verbreitet (www.fac ebook.com/ab3.army). Die Bundesregierung zeigt bislang aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wenig Bemühungen, sich von rechtsextremen ukrainischen Kräften abzugrenzen und deren Unterstützung auszuschließen. So nahm sie keinen Anstoß daran, dass der deutsche Generalkonsul in Chicago im vergangenen Jahr im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung mit Vertretern der rechtsextremen Asow-Bewegung zusammenkam, flankiert von den typischen Fahnen mit Wolfsangel (overton-magazin.de/top-story/bundesregierung-hat-kein- problemmit-werbeveranstaltungen-des-asow-bataillons/). Im Frühjahr dieses Jahres trafen sich Vertreter des Auswärtigen Amts mit der Gattin des Asow- Kommandeurs Denis Prokopenko mit rechtsextremer Vergangenheit, die eine Delegation von Asow angeführt hatte (www.jungewelt.de/artikel/448433.hofier te-neonazis-zu-gast-bei-freunden.html). Denis Propopenko selbst stammt aus der Nazihooliganszene und trat in der Vergangenheit wiederholt mit anderen Rechtsextremisten, etwa vom Nationalkorps, zusammen auf (vgl. auch archive. ph/20220404002637/football24.ua/ultras_dinamo_otrimav_zvannya_geroya_u krayini_n715283/). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist vor allem zu beklagen, dass die Bundesregierung nicht ausschließt, dass von ihr gelieferte Waffen und Rüstungsgüter auch in die Hände rechtsextremer Organisationen fallen. Die US-amerikanische Zeitschrift „The Nation“ beklagt, dass westliche Institutionen seit Beginn des russischen Angriffskrieges entschieden hätten, die rechtsextreme Problematik in der Ukraine zu ignorieren (www.thenation.com/a rticle/world/azov-battalion-neo-nazi/). Dem hält der Leiter des Jerusalemer Simon-Wiesenthal-Centers, Efraim Zuroff, entgegen, dass Berichte über ukrainische Neonazis „weit entfernt von russischer Propaganda“ seien. Mit Blick auf Asow äußert er: „Diese Leute sind Neonazis“, es sei absurd, dies zu ignorieren (www.b92.net/eng/news/world.php?yyyy=2022&mm=04&dd=14&nav_id=11 3531). Es gehört auch nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller aber zur politischen Verantwortung gerade Deutschlands, rechtsextreme Einflüsse schonungslos aufzudecken und zu bekämpfen, auch in befreundeten Staaten. Die Unterstützung rechtsextremer Kräfte kann nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller kein Beitrag zur Verteidigung der Demokratie sein, Waffenlieferungen, die diesen zugutekommen, schon gar nicht. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche bewaffneten ukrainischen Einheiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtsextrem orientiert bzw. unterliegen einem rechtsextremistischen Einfluss (bitte Namen und soweit möglich derzeitige Truppenstärke angeben und angeben, ob es sich um reguläre Militäreinheiten oder Freiwilligeneinheiten handelt)?  2. Unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, um zu verhindern, dass an die Ukraine gelieferte Unterstützung einschließlich Waffen und sonstige Rüstungsgüter an rechtsextreme bzw. rechtsextrem beeinflusste Einheiten gelangen (wenn ja, bitte darstellen, wenn nein, bitte begründen)? Ist die Bundesregierung der Frage nachgegangen und hat sie Erkenntnisse dazu, ob in der Vergangenheit aus Deutschland gelieferte Waffen und Rüstungsgüter in die Hände rechtsextremer bzw. rechtsextrem beeinflusster Einheiten gelangt sind, und wenn ja, welche?  3. Angehörige welcher ukrainischer Einheiten haben in den vergangenen fünf Jahren an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr in Deutschland teilgenommen (bitte Anzahl der jeweiligen Angehörigen und Namen der Einheit angeben), und welche hiervon waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtsextrem bzw. rechtsextrem beeinflusst?  4. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ukrainische Soldaten, die an Ausbildungen der Bundeswehr teilnehmen, rechtsextremen bzw. rechtsextrem beeinflussten Einheiten angehören, und wenn ja, wie?  5. Werden ukrainische Soldaten, die an Ausbildungen der Bundeswehr teilnehmen, einer Überprüfung auf rechtsextreme Aktivitäten oder Zugehörigkeit zu rechtsextremen Organisationen einschließlich rechtsextremer bzw. rechtsextremistisch beeinflusster Militäreinheiten unterzogen, und wenn ja, wie gestaltet sich diese Überprüfung, und wenn nein, warum nicht, vor dem Hintergrund, dass das ukrainische Militär angibt, seine Soldaten nicht auf extremistische Aktivitäten bzw. Zugehörigkeit zu extremistischen Organisationen zu überprüfen (www.belltower.news/militaerorden-centuri a-und-asow-wie-rechtsextreme-soldaten-in-der-ukraine-vom-westen-ausge bildet-werden-127085/)?  6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über nichtmilitärische rechtsextremistische Organisationen in der Ukraine, und wenn ja welche (bitte Namen und Zahl der Mitglieder bzw. Anhänger nennen)?  7. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Zusammenarbeit ukrainischer Behörden mit diesen Organisationen, und wenn ja, welche?  8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass unter der Präsidentschaft von Wolodymyr Selenskyj der damalige Premierminister Oleksij Honcharuk und die Ministerin für Veteranenangelegenheiten, Oksana Koliada, im Oktober 2019 an einem Konzert teilgenommen hatten, das von einem Mitglied der rechtsextremen Gruppe C14 organisiert worden war und bei dem eine bekannte rechtsextreme Band auftrat („Sokyra Peruna“), in deren Texten unter anderem der Holocaust geleugnet wird, von einem „ZOG (Zionist Occupied Government)Land“ gesungen wird usw., und der Premierminister sein Erscheinen dort anschließend damit rechtfertigte, er sei nicht in der Position, „den Veteranen vorzuschreiben, welche Lieder sie singen sollen“ (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/ 10/21/how-to-mainstream-neo-nazis-a-lesson-from-ukraines-new-governm ent/), und wenn ja, hält die Bundesregierung diese Äußerung für einen angemessenen Umgang mit antisemitischen Liedern, und welche Schlussfolgerungen hat sie daraus hinsichtlich der politischen Orientierung der ukrainischen Regierung gezogen?  9. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj im Oktober 2019 ein Meeting hatte, an dem nach seinen eigenen Angaben auch Vertreter der rechtsextremen Gruppierung „Nationalkorps“ teilnahmen sowie ausweislich von Fotoaufnahmen auch je ein Vertreter der rechtsextremen Gruppierung C14 und der mit Asow verbundenen Veteranenbruderschaft (www.bellingcat.com/news/uk-and-eu rope/2019/10/21/how-to-mainstream-neo-nazis-a-lesson-from-ukraines-ne w-government/), und wenn ja, hat sich Selenskyj nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend von den rechtsextremen Gruppierungen distanziert? 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die damalige Ministerin für Veteranenangelegenheiten, Julia Laputina, im Jahr 2021 Orden an mehrere Veteranen rechtsextremer Einheiten verliehen hat (mva.gov.ua/ua/news/yul iya-laputina-vruchila-ordeni-za-muzhnist-ta-knyagini-olgi-zahisnikam-i-za hisnicyam), darunter Wasyl Mykolajowitsch Goworun (Ajdar, vgl. zu dessen rechtsextremem Hintergrund den Bericht der Tagesschau unter web.arc hive.org/web/20141001235450/http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine- 731 .html), Oleksandr Leonidowitsch Charin (Freiwilligenbataillon der OUN), Ljudmila Wasyliwna Demjanik (Rechter Sektor), und wenn ja, welche? a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die ukrainische Regierung, mit der sie verbündet ist, Orden an Angehörige rechtsextremer Einheiten verleiht? b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass weitere Angehörige dieser oder anderer rechtsextremer bzw. rechtsextrem beeinflusster Einheiten Orden und Auszeichnungen erhalten haben, und wenn ja, welche (bitte Namen, Einheiten, Bezeichnung der Auszeichnungen und Datum angeben)? 11. Wurde das ukrainische Ministerium für Veteranenangelegenheiten oder die Ukrainische Veteranenbewegung in der Vergangenheit von der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis von der EU oder den USA gefördert, und wenn ja, a) in welcher Form, bzw. in welcher Höhe, und b) kann die Bundesregierung ausschließen, dass Fördermittel mittelbar oder unmittelbar auch der Asow-Veteranenbruderschaft zugutekamen (bitte ggf. angeben, wie sie dies sicherstellt)? 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Förderung der Asow- Veteranenbruderschaft durch die ukrainische Regierung, die im Jahr 2019 69 000 Dollar betragen haben soll (www.bellingcat.com/news/uk-and-euro pe/2019/11/11/ukraines-ministry-of-veterans-affairs-embraced-the-far-righ t-with-consequences-to-the-u-s/#:~:text=In%202019%20alone%2C%20th e%20State,of%20the%20War%20with%20Russia%E2%80%9D), und welche Fördermittel wurden ihrer Kenntnis nach in den Jahren seit 2014 für diese Bruderschaft zur Verfügung gestellt? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob das als Treffpunkt und Veranstaltungsort der Asow-Veteranenbruderschaft genutzte „Kosakenhaus“ in Kiew im Besitz des Verteidigungsministeriums ist oder seine Nutzung durch Asow bzw. Asow nahestehende Organisationen von ukrainischen Behörden gefördert wird (www.antifainfoblatt.de/artikel/ukra ine-von-der-front-ins-ministerium)? 14. Welche Formen der Zusammenarbeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 zwischen ukrainischen Regierungsbehörden und der Veteranenbruderschaft von Asow? 15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Ukrainische Veteranenbewegung maßgeblich von Angehörigen der rechtsextremen Asow-Bewegung gegründet wurde (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/11/11/u kraines-ministry-of-veterans-affairs-embraced-the-far-right-with-conseque nces-to-the-u-s/), namentlich der sog. Veteranenbruderschaft, und Asow- Mitglieder auch heute noch eine bedeutende Rolle darin spielen, und wenn ja, hat die Bundesregierung dazu weitere Erkenntnisse (bitte ggf. ausführen)? 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die von Rechtsextremen gegründete Ukrainische Veteranenbewegung gegenüber der ukrainischen Regierung zu den wichtigsten Ansprechpartnern in Angelegenheiten der Veteranen gehört und zumindest während der Amtszeit von Veteranenministerin Oksana Koliada mehrere ihrer Stellvertreter Mitglieder der Veteranenbewegung waren (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/11/1 1/ukraines-ministry-of-veterans-affairs-embraced-the-far-right-with-conse quences-to-the-u-s/), und wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. diesbezüglich? 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Veteranenbewegung und Asow gibt, einschließlich Begegnungen in der Zentrale bzw. dem Kulturzentrum von Asow (www.b ellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/11/11/ukraines-ministry-of-vetera ns-affairs-embraced-the-far-right-with-consequences-to-the-u-s/), und wenn ja, welche? 18. Um welche rechtsextreme Veteranenorganisation aus der Ukraine handelt es sich, die 2018 bei der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/2124 genannten Vereinigung, die auf einer Veranstaltung der Neonazi-Partei „Der III. Weg“ auftrat, und welche ukrainischen Freiwilligenverbände haben Materialspenden des „III. Weges“ erhalten (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/2124)? 19. Haben Vertreter der Bundesregierung in der Vergangenheit Kontakte zu Vertretern der vorgenannten Organisationen oder zu anderen rechtsextremen bzw. rechtsextrem beeinflussten ukrainischen Organisationen (militärischer, paramilitärischer oder ziviler Art) unterhalten, und wenn ja, mit welchen, wann, welche Vertreter der Bundesregierung waren daran beteiligt, und was war Zweck der Kontakte? 20. Haben die vorgenannten Organisationen oder andere rechtsextremistische Organisationen in der Vergangenheit Unterstützung aus Bundesmitteln erhalten, ggf. auch indirekt über Projektbeteiligungen, und wenn ja, um welche Organisationen handelt es sich, welche Unterstützung wurde geleistet und für welches Projekt, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 21. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass gemäß einer an der George-Washington-Universität entstandenen Studie an der ukrainischen Nationalen Militärakademie (NAA) eine eng mit Asow verbundene rechtsextreme Gruppe namens „Centuria“ existiert, deren Mitglieder u. a. den Hitlergruß zeigen und sich antisemitisch äußern (etwa dergestalt, dass Juden als Zerstörer der Menschheit diffamiert werden usw., vgl. www.illiber alism.org/far-right-group-made-its-home-in-ukraines-major-western-milita ry-training-hub/ und www.belltower.news/militaerorden-centuria-und-aso w-wie-rechtsextreme-soldaten-in-der-ukraine-vom-westen-ausgebildet-we rden-127085/), und wenn ja, welche? 22. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder von „Centuria“ durch finanzielle oder materielle Hilfe oder Ausbildungsprogramme von Deutschland profitiert haben, und wenn ja, wie? Hat es eine solche Unterstützung für Mitglieder von „Centuria“ gegeben, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon oder kann sie ausschließen, dass Angehörige von „Centuria“, wie in der Studie erwähnt, an den Besuchsprogrammen teilgenommen haben, die in der Vergangenheit von Angehörigen der NAA in Deutschland unternommen worden sind (bitte ggf. ausführen)? 24. Haben Angehörige der Bundeswehr Ausbildungsmaßnahmen an der NAA durchgeführt, und wenn ja, kann die Bundesregierung ausschließen, dass hieran auch Angehörige von „Centuria“ teilgenommen haben (bitte ggf. ausführen)? 25. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass „Centuria“ behauptet, ihre Mitglieder hätten in der Vergangenheit an gemeinsamen Militärübungen u. a. in bzw. mit Deutschland teilgenommen (www.belltower.news/militae rorden-centuria-und-asow-wie-rechtsextreme-soldaten-in-der-ukraine-vo m-westen-ausgebildet-werden-127085/), inwiefern kann die Bundesregierung diese Aussage widerlegen, und um welche Übungen kann es sich dabei nach ihrer Einschätzung gehandelt haben? 26. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das mutmaßliche „Centuria“- Mitglied V. V. im April 2019 an der 30. Internationalen Woche der Offiziersschule des Heeres in Dresden teilgenommen hat (www.belltower.new s/militaerorden-centuria-und-asow-wie-rechtsextreme-soldaten-in-der-ukra ine-vom-westen-ausgebildet-werden-127085/), und wenn ja, welche? 27. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es Verbindungen zwischen dem Militärorden „Centuria“ und der rechtsextremen Asow-Bewegung gibt, die sich etwa in Mitgliederwerbekampagnen, gemeinsamen Kundgebungen, Vortragsveranstaltungen usw. ausdrücken und beide in ihren Logos das Symbol der Wolfsangel verwenden (vgl. www.belltower.news/militaerorde n-centuria-und-asow-wie-rechtsextreme-soldaten-in-der-ukraine-vom-west en-ausgebildet-werden-127085/), und wenn ja, welche? 28. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Gründer des rechtsextremen Asow-Bataillons und heutige Führer des rechtsextremen Nationalkorps, Andriy Biletsky, sowie der Sprecher von Asow, Juri Michaltschischin, Kontakte zu Führungsfiguren des Militärordens „Centuria“ haben, wie aus einschlägigen Facebook-Fotos hervorgeht (www.illiberalism.org/far- rightgroup-made-its-home-in-ukraines-major-western-military-training-hub/), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich ihres Verhaltens gegenüber der NAA? 29. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch in Medien von „Asow“, deren Youtube-Kanal und der Asow-nahen Zeitschrift „Nationale Sicherheit“ Angehörige des Militärordens „Centuria“ zu Wort kommen (www.belltow er.news/militaerorden-centuria-und-asow-wie-rechtsextreme-soldaten-in-d er-ukraine-vom-westen-ausgebildet-werden-127085/), und wenn ja, welche weiteren Kenntnisse hat sie über derlei Verbindungen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich ihres Verhaltens gegenüber der NAA? 30. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Kommandeur der Asow- Militärschule, Kyrylo Berkal, auf seiner Facebook-Seite zumindest in der Vergangenheit Nazisymbole verbreitete (vgl. www.ctvnews.ca/world/mou nting-evidence-canada-trained-ukrainian-extremists-gov-t-needs-to-be-hel d-to-account-experts-1.5879303), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich der politischen Orientierung von Kyrylo Berkal und der Asow-Schule? 31. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Presseoffizier der Asow- Brigade, Dmytro Kosazky, auf seinem Twitter-Account rechtsextreme Codes verwendet, wie etwa „1488“, Waffen-SS-Zeichen, Hakenkreuze, und mittels „Likes“ seine Sympathie für Adolf Hitler, den Ku-Klux-Klan usw. ausdrückte, weshalb etwa die Polytechnische Universität von Katalonien eine geplante Ausstellung seiner Fotos im November 2022 abgesagt hat mit dem Hinweis, man sei sich der Ideologie Dmytro Kosazkys nicht bewusst gewesen und weise Nazismus zurück (vgl. en.wikipedia.org/wiki/ Dmytro_Kozatskyi und www.upc.edu/en/press-room/news/clarifying-not e-exhibition), und wenn ja, welche Schlüsse lässt dies ihrer Auffassung nach die politische Ausrichtung der Asow-Brigade zu? 32. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Militärschule des Asow- Regiments ausweislich deren Homepage nach Jewhen Konowalez benannt ist (azov.org.ua/military-school/), einem der Gründer der nationalistischen OUN, die über ein faschistisches Programm verfügte und während des Zweiten Weltkrieges unzählige Verbrechen an Zivilisten begangen hat (vgl. www.telepolis.de/features/Das-Tragische-am-Bandera-Kult-ist-dass- Ukrainer-oft-nicht-wissen-wen-sie-eigentlich-verehren-6670655.html?seit e=all und www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/257664/verflochtene-gesch ichten/), und dass sich das Asow-Regiment auf seiner Homepage dahin gehend äußert, nach dem Beispiel von Jewhen Konowalez zu handeln, und stimmt die Bundesregierung den Fragestellerinnen und Fragestellern darin zu, dass diese Namensgebung sowie die zitierte Äußerung auf eine inhaltliche Nähe zwischen dem Asow-Regiment und rechtsextremen Überzeugungen schließen lässt (wenn nein, bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 33. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Asow-Regiment ausweislich seiner eigenen Homepage Vorträge wie den von Jurij Michaltschischin organisiert, der die Anführer der rechtsextremen OUN, namentlich Konowalez, Bandera und Schuchewitsch, als „Männer aus Stahl“ und „Legenden“ bezeichnet und ausführt, das heutige Asow-Regiment habe „die Ehre, den Kampf unter denselben Bannern fortzusetzen“ (azov.org.ua/istor ychna-lektsiia/), und wenn ja, hält die Bundesregierung eine Organisation, die ihren Kampf in die Kontinuität einer rechtsextremen Organisation stellt, die Zehntausende von Morden begangen hat, für unterstützenswert, und wenn ja, warum, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus vor allem vor dem Hintergrund der finanziellen und militärischen Hilfe für die Ukraine? 34. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj auf seiner Instagram-Seite Soldaten mit Abzeichen der SS-Division „Galizien“ gewürdigt hat, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr Verhältnis zum ukrainischen Präsidenten? Hält die Bundesregierung Abzeichen der SS-Division „Galizien“ für ein angemessenes Symbol, um westliche Werte darzustellen? 35. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Asow-Bewegung Kontakte zu mehreren rechtsextremistischen Organisationen im Ausland unterhält, etwa zu Vertretern des rassistischen „Rise Above Movement“ aus den USA, dem „Dritten Weg“, „Kraftquell“, Identitäre Bewegung, NPD- Jugendorganisation, Misanthropic Division usw. (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/16742 und 19/26359), und wenn ja, welche Erkenntnisse hat sie hierzu (bitte zumindest die Kontakte der Jahre ab 2018 zu deutschen rechtsextremistischen Organisationen vollständig anführen)? 36. Zu welchen weiteren rechtsextremistischen Organisationen im Ausland unterhalten die Asow-Bewegung sowie weitere ukrainische rechtsextremistische Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte? 37. Hat die Asow-Bewegung nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Kontakte nach Deutschland, und wenn ja, welcher Art, und zu welchen Organisationen? 38. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Vertreterin von Asow, Olena Semenyaka, die Kontakte zu mehreren rechtsextremen Organisationen zumindest in Westeuropa unterhält, nach einem Bericht des von den USA gesponserten „Radio Liberty“ beteuert, die Asow-Bewegung versuche zwar, zum Mainstream zu gehören, allerdings ohne auf den Kern ihrer Vorstellungen zu verzichten (www.rferl.org/a/azov-ukraine-s-most- prominentultranationalist-group-sets-its-sights-on-u-s-europe/29600564.html), und wenn ja, welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. hierüber? 39. Ist der Bundesregierung bekannt, dass verschiedene Beobachter die bisweilen vertretene Meinung, das Asow-Regiment (heute: Brigade) sei nicht mit der rechtsextremen Asow-Bewegung verbunden, zurückweisen unter Hinweis auf vielfache Verbindungen zwischen beiden, wie beispielweise den Umstand, dass das „Jugendkorps“ der Asow-Bewegung auf dem Gelände des Asow-Regiments Übungen durchführt, dass der Anführer des rechtsextremen Nationalkorps, Andriy Biletsky, laut einem Asow- Kommandeur „Führer“ von Asow ist (transnational.live/2022/04/29/white washing-nazis-doesnt-help-ukraine/), dass Andriy Biletsky heute erneut Kommandeur einer mit Asow verbundenen militärischen Einheit ist (ab3.a rmy/pro-brigadu/), so wie auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages von engen Verbindungen zwischen militärischem und zivilem Arm von Asow ausgehen (vgl. www.bundestag.de/resource/blob/8 98484/37a9ef84c1c220157930089f1c43a579/WD-2-025-22-pdf-data.pdf), und wenn ja, welche weiteren Verbindungen zwischen Asow-Regiment bzw. Asow-Bataillon und Asow-Brigade sowie Asow-Bewegung sind der Bundesregierung bekannt? 40. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die ukrainische Regierung in der Vergangenheit die rechtsextreme Asow-Bewegung und die rechtsextreme Organisation C14 mit mehreren Zehntausend Dollar gefördert hat, unter anderem um Projekte zur „national-patriotischen Erziehung“ zu finanzieren (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/07/16/ukrainian-far-ri ght-extremists-receive-state-funds-to-teach-patriotism/), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu weiteren Förderungen dieser oder anderer rechtsextremer Organisationen in der Ukraine, und wenn ja, welche? 41. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von ihr oder der EU der Ukraine bereitgestellte Fördermittel direkt oder indirekt in Projekte flossen, die unter maßgeblichem Einfluss von Asow, der Asow- Veteranenvereinigung, C14, Nationalkorps oder anderen rechtsextremen Organisationen standen, und wenn ja, auf welcher Grundlage? 42. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in einem Bericht der US- amerikanischen Regierung aus dem Jahr 2018 die Organisationen „Nationalkorps“ und „C14“ als nationalistische Hassgruppen bezeichnet worden sind (www.state.gov/reports/2018-country-reports-on-human-rights-practi ces/ukraine/), und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Einschätzung, und wie positioniert sie sich zu den Begegnungen von ukrainischen Regierungsvertretern mit diesen Organisationen? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass solche Begegnungen vergleichbar wären mit Begegnungen zwischen Vertretern der Bundesregierung und beispielsweise der Naziorganisation „Der III. Weg“, und wenn nein, warum nicht? 43. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj bei seiner Videoansprache vor dem griechischen Parlament im April 2022 von zwei Angehörigen des Asow-Regiments flankiert war (www.telepolis.de/features/Selenskyj-schleust-Rechtsextremi sten-ins-griechische-Parlament-6666611.html?seite=all), was in einigen Medien als „Schulterschluss des Präsidenten mit den Faschisten verstanden“ wurde (www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/427013.ukrai ne-konflikt-wir-haben-spa%C3%9F-am-t%C3%B6ten.html), und wenn ja, ist der gemeinsame Auftritt mit Vertretern einer rechtsextrem beeinflussten Einheit aus Sicht der Bundesregierung ein geeignetes Symbol für die Entschlossenheit eines Kampfes zur Verteidigung der Demokratie? 44. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die rechtsextremistische Bezüge aufweisenden Organisationen Asow und Nationalkorps eine Organisation namens „Nationale Miliz“ gegründet haben, mit dem Ziel, „informell Aufgaben der Polizei“ zu übernehmen (www.bpb.de/themen/europa/ukraine-a nalysen/276568/analyse-bewaffnete-freiwilligenbataillone-informelle-mac hthaber-in-der-ukraine/), und dass diese Formation, wie auch ähnliche in weiteren Städten und Regionen der Ukraine, zahlreiche Angriffe auf ethnische Minderheiten, LGBT-Community und Menschenrechtsaktivisten unternehmen, und wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung hierzu ggf., und wie bewertet sie die Zusammenarbeit von Sicherheitsorganen mit rechtsextremen Organisationen? 45. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Verwaltung mindestens eines Kyjiwer Stadtteils eine Vereinbarung zur Kooperation zwischen der Polizei und der von der rechtsextremen Organisation C14 angeführten „Munizipalwacht“ („Munizipalna Warta“) geschlossen hat (vgl. zaborona.com/r u/municzipalnaya-varta/) und dass die Charkiwer Menschenrechtsgruppe besorgt ist über weitere Formen der Zusammenarbeit zwischen Behörden, der Polizei und rechtsextremen Organisationen (khpg.org/en/151727 5970)? Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchen Städten bzw. Regionen der Ukraine es ähnliche Vereinbarungen mit rechtsextremen bzw. rechtsextrem beeinflussten Organisationen gibt, insbesondere von Asow, Nationalkorps, Rechter Sektor, OUN und C14, und wie bewertet sie diese Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden mit rechtsextremen Organisationen? 46. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der Ukraine zudem eine „Volksgarde“ aktiv ist, bei der es sich nach Angaben des auch von der deutschen Botschaft unterstützen „Ukraine Crisis Media Center“ um ein Projekt des sog. Asowschen Kreises handelt, der mit dem Asow-Regiment verbunden ist und in mehreren Städten der Ukraine den Status einer „zivilen Formation zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ hat, wie etwa in Lutzk und Tscherkassy (vgl. uacrisis.org/fr/64197-paramilitary-natsionaln i-druzhyny), und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie aus der offiziellen Zusammenarbeit ukrainischer Sicherheitsbehörden mit rechtsextremen Gruppierungen? 47. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Position der ukrainischen Behörden gegenüber rechtsextremen Organisationen in der Vergangenheit entwickelt, und wie stellt sie sich heute dar? 48. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung davon ausgegangen werden, dass die Feststellung des Kyjiwer Wissenschaftlers Wjatscheslaw Lichatschew aus dem Jahr 2018, dass die Sicherheitsbehörden gegenüber rechtsextremen Gewalttätern eine „inakzeptable Passivität“ an den Tag legen (freedomhouse.org/report/analytical-brief/2018/far-right-extremism-th reat-ukrainian-democracy, vgl. auch Bundestagsdrucksache 18/3908), nach wie vor zutrifft, und wenn nein, inwiefern nicht? 49. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bereitschaft ukrainischer Strafverfolgungsbehörden, Hassverbrechen als solche wahrzunehmen und entschlossen gegen die Täter vorzugehen? 50. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der frühere Kommandeur des rechtsextremen Ajdar-Bataillons, Maxim Martschenko, dem Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International Verbrechen vorwerfen (www.amnesty.org/en/documents/eur50/040/2014/en/), im vergangenen Jahr zum Gouverneur der Oblast Odessa ernannt worden en.lb.ua/news/20 22/03/02/9752_presidents_office_has_appointed.html) ist, und wenn ja, teilt sie die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Ernennung eines ehemaligen Anführers einer solchen Einheit kein geeignetes Zeichen zur Verteidigung der Demokratie ist? 51. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die etwaige strafrechtliche Aufarbeitung schwerer Menschenrechtsverletzungen, die seitens Amnesty International, Human Rights Watch und des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte gegenüber Freiwilligenbataillonen erhoben worden sind, insbesondere gegenüber Asow, Ajdar, Rechter Sektor, die wiederholt unrechtmäßige Festnahmen, Misshandlungen und Erpressungen, begangen haben sollen, durch die ukrainischen Behörden (vgl. eine Zusammenfassung der Vorwürfe auf www.laender-analysen.de/ukrain e-analysen/205/menschenrechtsverletzungen-der-freiwilligenbataillone/)? 52. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) sich in seinem Länderreport Ukraine (www.ohchr.org/sites/default/files/2022-03/33r dReportUkraine-en.pdf) besorgt darüber zeigt, dass die strafrechtliche Aufarbeitung von Überfällen auf Roma, bei denen in den Jahren 2017 und 2018 mindestens zwei Menschen ermordet wurden, bis heute schleppend verlaufe („complete lack of accountability“), wie ist der Stand der Strafverfolgung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für ihre Einschätzung der Ernsthaftigkeit, mit der die ukrainischen Strafverfolgungsbehörden die genannten Hassverbrechen aufklären? 53. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, dass nach Angaben des US-amerikanischen Peace Instituts mehrere rechtsextreme Gruppierungen Verbindungen mit Regierungsbeamten und Strafverfolgungsbehörden unterhalten, was zu jedenfalls teilweiser Duldung von Straftaten bzw. fehlender Strafverfolgung führe, und um welche rechtsextremen Gruppierungen geht es dabei, und zu welchen Regierungsstellen bzw. Behörden unterhalten diese Kontakte (www.usip.org/sites/default/files/2019-02/sr_441-preve nting-violence-during-ukraines-2019-elections.pdf)? 54. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Katerina Propopenko, mit der sich Vertreter des deutschen Auswärtigen Amts im März 2023 getroffen haben, Anführerin einer Asow-Delegation war und zugleich Gattin des Asow- Kommandeurs Denis Propopenko ist, der wiederum aus der Nazihooliganszene von Dynamo Kyjiw stammt, führender Kopf der Organisation „AlbatroSS“ (sic!) war und 2017 Kommandeur des Asow-Bataillons geworden ist (vgl. www.jungewelt.de/artikel/448433.hofierte-neonazis-zu-gast-b ei-freunden.html und archive.ph/20220404002637/football24.ua/ultras_din amo_otrimav_zvannya_geroya_ukrayini_n715283/), und wenn ja, hat die Bundesregierung dies auch bereits vor dem Gespräch mit Katerina Propopenko gewusst und sich vergewissert, dass diese keine rechtsextremen Auffassungen vertritt? Hält die Bundesregierung im Allgemeinen Personen aus dem Umfeld von Organisationen mit rechtsextremen Bezügen für geeignete Gesprächspartner, um ihre Unterstützung der Ukraine zum Ausdruck zu bringen (bitte begründen)? 55. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Asow-Bewegung nach Angaben der US-amerikanischen Zeitschrift „The Nation“ neben dem Asow- Regiment seit Februar 2022 weitere militärische bzw. paramilitärische Einheiten unter Führung von Rechtsextremisten aufgebaut hat (vgl. www.then ation.com/article/world/azov-battalion-neo-nazi/), darunter Landverteidigungseinheiten (TDF) in verschiedenen Städten wie Kyjiw, Dnipro, Sumy), die teilweise (wie diejenige in Kyjiw) von Vertretern des rechtsextremen Nationalkorps, namentlich Maksym Schorin, geführt werden, der angibt, eng mit Nationalkorps-Chef Andriy Biletsky zusammenzuarbeiten? 56. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der stellvertretende Kommandeur der im vergangenen Jahr gegründeten Asow-Einheit im ukrainischen Militär (die die Asow-Einheit in der Nationalgarde ergänzt), Rodion Kudrjaschew, ebenfalls Vertreter des rechtsextremen Nationalkorps ist und sich nach eigenen Angaben von dessen Vorsitzenden Andriy Biletsky anleiten lässt (www.thenation.com/article/world/azov-battalion-neo-nazi/), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Schaffung weiterer unter Führung von Rechtsextremisten stehender militärischer Einheiten? 57. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Kommandeur des zweiten Bataillons der militärischen Asow-Brigade, Dymtro Kuchartschuk, ebenfalls zu den Anhängern von Andriy Biletsky zählt und in einem T-Shirt mit der Aufschrift „Reconquista Club“, einem Ableger der Ideologie der „weißen Überlegenheit“, fotografiert worden ist (www.thenation.com/article/world/ azov-battalion-neo-nazi/)? 58. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Anführer des rechtsextremen Nationalkorps, Andriy Biletsky, inzwischen wieder Kommandeur einer offiziellen militärischen Einheit ist, nämlich der Taktischen Gruppe Asow als Teil der Dritten Separaten Angriffsbrigade (ab3.army/pro-brigadu/), die nach eigenen Angaben aus Asow-Veteranen besteht und deren auf der Homepage genannte Kommandeure alle bereits früher Asow bzw. dem Rechten Sektor angehörten? 59. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die ukrainische Militärführung Mitgliedern rechtsextremistischer Organisationen ein militärisches Kommando überträgt, und welche Auswirkungen wird dies nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Sicherheitslage in der Ukraine und darüber hinaus haben, vor allem für Angehörige ethnischer Minderheiten, LGBTQ und andere von Neonazis gehassten Personengruppen? Hat die Bundesregierung ihre Position auch gegenüber der ukrainischen Regierung verdeutlicht, und wenn ja, wie hat diese reagiert? 60. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die Dritte Separate Angriffsbrigade auf ihrem Facebook-Account www.facebook.com/ab3.army) am 26. April 2023 positiv auf die Angehörigen der UPA bezogen hat und sich selbst in deren Tradition stellt („Generationen vereint der Drang nach Befreiungskämpfen“), und wenn ja, ist die historische Anbindung an eine Organisation wie die UPA, die Zehntausende Morde begangen hat, aus Sicht der Bundesregierung geeignet, Vertrauen darin zu begründen, dass die Dritte Separate Angriffsbrigade tatsächlich für Demokratie kämpft und Unterstützung finanzieller und waffentechnischer Art erhalten sollte? 61. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Dritte Separate Angriffsbrigade auf ihrer Facebook-Seite am 17. Juli 2023 eine Einladung zu einem Martial-Art-Turnier der Organisation „Centuria“ postete, die sich u. a. an die „patriotischen Bewegungen“ richtete, dass sich „Centuria“ auf ihrer Homepage als „neueste Organisation Ukrainischer Nationalisten“ bezeichnet (centuria-ua.com/), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen lässt dies aus Sicht der Bundesregierung auf die politische Ausrichtung der Brigade zu? 62. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Dritte Separate Angriffsbrigade auf ihrem Telegram-Account den Jahrestag der Gründung der Waffen-SS- Division Galizien gefeiert hat und mitteilt, man setze „unsere gemeinsame und große Sache fort“ (t.me/FirstMehBat/4786), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich der politischen Einstellung dieser Brigade? 63. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Veteranen des Asow-Regiments und der Asow-Bewegung eine Aufklärungs- und Sabotageeinheit namens „Kraken“ gegründet haben, die über 1 500 Mitglieder verfügen soll und zu deren Führung mehrere Angehörige des rechtsextremen Nationalkorps wie S. W. gehören und die ihre Operationen mit dem ukrainischen Militärgeheimdienst abstimmt (www.laprensalatina.com/ukraine-volunteer-unit-kra ken-says-russia-is-building-up-forces-in-kharkiv/), und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Unterstützung dieser Einheit aus westlichen, insbesondere deutschen Unterstützungsleistungen? 64. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im November 2022 das Ukrainische Freiwilligenkorps – Rechter Sektor als 67. Mechanisierte Brigade in die ukrainischen Streitkräfte aufgenommen wurde, aber weiterhin ein gewisses Maß an Autonomie genießt (en.wikipedia.org/wiki/67th_Mechanized_ Brigade_(Ukraine), und zugleich auf der Homepage des rechtsextremen Rechten Sektors gegen LGBTQ und andere Minderheiten gehetzt wird (pr avyysektor.info/novyny-poglyad/lgbt-ce-patriotychno), und wenn ja, hält die Bundesregierung es für richtig, einer solchen Organisation Zugang zu Waffen zu gewähren, oder will sie gegenüber der ukrainischen Regierung ansprechen, dass diese Entscheidung falsch ist und sichergestellt werden solle, dass keine Waffen und Rüstungsgüter aus deutschen Lieferungen in die Hände dieser Einheit fallen? 65. Hat die Bundesregierung weitere Erkenntnisse bezüglich neugegründeter militärischer Einheiten, die maßgeblich aus Angehörigen von Asow oder Rechtem Sektor, OUN sowie anderen rechtsextremen Angehörigen bestehen oder von diesen gegründet wurden oder die unter deren Kommando stehen, und wenn ja, welche (bitte entsprechende Einheiten vollständig aufzählen und angeben, unter welchem politischen Einfluss sie stehen)? 66. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Gründer des Asow-Bataillons und Anführer der Asow-Bewegung, Andriy Biletsky, bis heute an seinen Überzeugungen festhält und sich noch am 3. Februar 2023 ausdrücklich zu den historischen Führungspersonen der OUN, Stepan Bandera, Roman Schuchewitsch und anderen an Zehntausenden Morden mitverantwortlichen Personen bekannt hat (www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artike l/445090.ukraine-krieg-jetzt-ist-die-zeit-gekommen.html)? 67. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der frühere Anführer des rechtsextremen Rechten Sektors, Dmytro Jarosch, mittlerweile Berater des Generalstabs der ukrainischen Streitkräfte ist (de.wikipedia.org/wiki/Dmytro_ Jarosch), obwohl er noch im Jahr 2019 gedroht hatte, Selenskyj aufzuhängen, wenn er mit Russland Frieden schließt (http://web.archive.org/web/20 220226040344/https:/incident.obozrevatel.com/crime/dmitrij-yarosh-esli-z elenskij-predast-ukrainu-poteryaet-ne-dolzhnost-a-zhizn.htm), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass ein Rechtsextremist eine führende Rolle im Generalstab erhält? 68. Ist der Bundesregierung bekannt, dass als Ideologie der Asow-Bewegung die von der OUN übernommene sog. Natiokratii angegeben wird, bei der es sich um „ein vom italienischen Faschismus beeinflusstes totalitäres System“ handelt, und dass der Anführer des zur Asow-Bewegung gehörenden Nationalkorps, Andriy Biletsky, sich diese Auffassung zu eigen macht und einen „letzten Kreuzzug der weißen Rassen gegen von Semiten geführte Untermenschen“ fordert (cisac.fsi.stanford.edu/mappingmilitants/profiles/a zov-battalion#_ftn11), und wenn ja, können eine solche Bewegung bzw. von ihr beeinflusste Organisationen angemessene Gesprächspartner für die Bundesregierung oder Empfänger von Hilfsleistungen aus Deutschland sein, oder ist die Unterstützung für faschismusaffine Organisationen aus Sicht der Bundesregierung auszuschließen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, um sicherzustellen, dass keine Organisation aus dem Umfeld der Asow-Bewegung Unterstützungsleistungen aus Deutschland erhält? 69. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Asow-Brigade weiterhin das Symbol der sog. Wolfsangel verwendet (siehe Startseite der Homepage, az ov.org.ua/)? 70. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf Uniformen, Helmen und Bannern ukrainischer Soldaten – nicht nur in rechtsextremen Einheiten – sowie Angehörigen des Geheimdienstes SBU immer wieder rechtsextreme Symbole wie die „Schwarze Sonne“, die Wolfsangel, Abzeichen der Waffen-SS-Division Galizien und der Division Dirlewanger zu sehen sind (vgl. www.youtube.com/watch?v=KD3AZ5VHnb4 und www.jungewel t.de/loginFailed.php?ref=/artikel/427013.ukraine-konflikt-wir-haben-spa% C3%9F-am-t%C3%B6ten.html), und wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung diesbezüglich, und welche Erkenntnisse hat sie zur Frage, wie die ukrainische Militärführung auf solche Vorkommnisse reagiert? 71. Ist der Bundesregierung die Kritik der US-amerikanischen Zeitschrift „The Nation“ bekannt (www.thenation.com/article/world/azov-battalion-neo-n azi/), dass westliche Institutionen „über Nacht“, motiviert vom Eifer, alles Negative über den ukrainischen Verbündeten zu ignorieren, entschieden hätten, Formationen von Neonazis nicht mehr als Neonazis zu betrachten und eine inhaltlich falsche „Kampagne zur Umwandlung Asows in Paladine der Demokratie“ begonnen haben, und hat sie hierzu eine Position (bitte ggf. angeben)? 72. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass auf die immer größere Akzeptanz von Rechtsextremisten in der Ukraine (ausweislich der Bundeszentrale für politische Bildung werden Ultranationalisten in der Ukraine „immer mehr akzeptiert“, zudem sei „die Distanz zwischen dem Mainstream und extremistischer Politik … geschrumpft“, www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/303013/analys e-der-ambivalente-aufstieg-einer-ukrainischen-unzivilen-gesellschaft-nac h-dem-euromaidan/) mit entschlossen antifaschistischer Politik, einer Art „Brandmauer“ zu Rechtsextremen, reagiert werden muss und jegliche Toleranz, öffentliche Ehrung oder unwidersprochene Hinnahme rechtsextremer Auffassungen ebenso wie jegliche Ehrung von Angehörigen rechtsextremer Organisationen zurückgewiesen werden muss (bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung diesbezüglich insbesondere hinsichtlich ihrer Unterstützungsleistungen für die Ukraine und vor dem Hintergrund der in den vorangestellten Fragen dokumentierten Verhältnisses ukrainischer Regierungseinrichtungen zu rechtsextremen Organisationen? 73. Will die Bundesregierung – entsprechend der Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller – bezüglich ihrer Unterstützung für die Ukraine, insbesondere bei der Lieferung von Waffen- und Rüstungsgütern, zur Bedingung machen, dass diese nicht an rechtsextremistische Organisationen gelangen, weil mit Faschisten keine Demokratie verteidigt werden kann, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung diesbezüglich? Berlin, den 30. August 2023 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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