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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Rechtsextreme Einflüsse in der ukrainischen Politik
(insgesamt 72 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
13.10.2023
Aktualisiert
13.12.2023
BT20/833613.09.2023
Rechtsextreme Einflüsse in der ukrainischen Politik
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Sahra Wagenknecht
und der Fraktion DIE LINKE.
Rechtsextreme Einflüsse in der ukrainischen Politik
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller haben
rechtsextremistische Kräfte einen erheblichen Einfluss auf die ukrainische Politik. Vertreter
rechtsextremer Organisationen sind prominent in zahlreichen staatlichen,
zivilgesellschaftlichen und militärischen Einrichtungen tätig. Das gilt beispielhaft
für die rechtsextreme Asow-Brigade (früher Regiment), aber auch für weitere
militärische Formationen. Die offiziöse Geschichtspolitik ist zudem von einer
Rehabilitierung von Akteuren der Organisation Ukrainischer Nationalisten
(OUN) und der Ukrainischen Aufständischen Armee (UPA) geprägt, die eine
wichtige Rolle bei der Kollaboration mit den NS-Besatzern während des
Zweiten Weltkrieges und bei der Ermordung von Juden, Polen und Roma hatten.
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller muss solchen
Tendenzen entschieden entgegengetreten werden. Auch angesichts des russischen
Angriffskrieges gegen die Ukraine darf es keine Toleranz gegenüber
Rechtsextremismus geben, erst recht keine Waffenlieferungen an sie.
Zu den nach verbreiteter Einschätzung gefährlichsten rechtsextremen Kräften
gehört die Asow-Bewegung „mit ihrem regulären Regiment bei der
ukrainischen Nationalgarde, ihren Verbindungen in die Führung des
Innenministeriums, ihrer Partei Nationales Corps, ihrer unbewaffneten Bürgerwehr ‚
Nationale Gefolgschaften‘ (Nazionalni drushyny) und diversen anderen Ablegern“,
so die Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de/themen/europa/ukra
ine-analysen/303013/analyse-der-ambivalente-aufstieg-einer-ukrainischen-unzi
vilen-gesellschaft-nach-dem-euromaidan/).
Einen Teil dieser Bewegung stellt die Asow-Brigade dar (früher Bataillon,
später Regiment), die bereits kurz nach der Gründung im Jahr 2014 mit
Hakenkreuz-Symbolik erhebliche Aufmerksamkeit auf sich zog (www.juedisch
e-allgemeine.de/politik/ukraine-mit-nazis-gegen-putin/) und bis heute,
beispielsweise auf ihrer Homepage, das Symbol der sog. Wolfsangel verwendet.
Sie ist bis heute eng mit der rechtsextremen Asow-Bewegung verbunden (vgl.
Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages,
WD 2-3000-025/22, www.bundestag.de/resource/blob/898484/37a9ef84c1c220
157930089f1c43a579/WD-2-025-22-pdf-data.pdf). Die Verflechtung zwischen
dem militärischen und dem „zivilgesellschaftlichen“ Arm zeigt sich etwa darin,
dass einer der ersten Kommandeure des damaligen Asow-Bataillons, Andriy
Biletsky, weiterhin beim Asow-Regiment bzw. der Asow-Brigade auftritt.
Andriy Biletsky ist heute Anführer der rechtsextremen Partei Nationalkorps
(auch Nationales Corps, (vgl. www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/30
3013/analyse-der-ambivalente-aufstieg-einer-ukrainischen-unzivilen-gesellscha
ft-nach-dem-euromaidan/ und en.wikipedia.org/wiki/National_Corps). Die US-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8336
20. Wahlperiode 13.09.2023
amerikanische Regierung zählt das Nationalkorps (wie auch die Organisation
C14) zu „nationalist hate groups“ (www.state.gov/reports/2018-country-report
s-on-human-rights-practices/ukraine/). Die Jugendorganisation des
Nationalkorps führt ihre paramilitärischen Trainings auf einem Gelände des Asow-
Regiments durch (web.archive.org/web/20210816141934/https:/azov.org.ua/pa
t r io tychnyi-vyshki l -dhzyra/). Die Asow-Militärschule ist nach Jewgen
Konowalez benannt, einem Gründer der OUN (azov.org.ua/military-school/).
Dort werden Veranstaltungen durchgeführt, etwa Filmvorführungen und
Vorträge, auf denen Konowalez, Bandera, Schuchewitsch und andere Nationalisten
affirmativ als „Männer aus Stahl“ dargestellt werden. Asow habe die „Ehre,
den Kampf unter denselben Bannern fortzusetzen“ (azov.org.ua/istorychna-lekt
siia/). Die Asow-Bewegung unterhält zudem enge Verbindungen zu
rechtsextremen Organisationen im Ausland, so zu Vertretern der Ideologie der
weißen Überlegenheit (Suprematisten), zum neofaschistischen „Dritten Weg“ usw.,
zudem ist auch die rechtsextreme Misanthropic Division „eng mit dem Asow-
Regiment in der Ukraine verbunden“ (vgl. die Antworten der Bundesregierung
auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 19/16742 und
19/26359).
Ukrainische Menschenrechtsorganisationen haben sich schon vor Jahren
besorgt gezeigt angesichts Verflechtungen zwischen neofaschistischer Szene und
staatlichen Einrichtungen, die auch die Zusammenarbeit mit der Polizei
betreffen. So gibt es in mehreren Städten sog. zivilgesellschaftliche Organisationen,
die gemeinsam mit der Polizei für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
sorgen sollen (Munizipalna Warta, Stadtwachen u. ä.), in Kyjiw gibt es eine solche
Zusammenarbeit bereits seit 2017. Daran beteiligt ist auch die rechtsextreme
Organisation C14 (zaborona.com/ru/municzipalnaya-varta/). Die Charkiwer
Menschenrechtsgruppe warnte bereits 2018 vor einer solchen Kooperation
zwischen rechtsextremen Gruppen und Organen des Rechtsstaats (khpg.org/en/151
7275970).
Rechtsextreme Organisationen und ihre Akteure sind in der Ukraine zwar bei
Wahlen minoritär, aber keineswegs politisch oder gesellschaftlich geächtet.
Einige ihrer früheren Angehörigen haben Parlamentssitze über „moderate“
Parteien, wie etwa Andrij Parubij, der früher dem „Patriot der Ukraine“ sowie der
„Sozial-Nationalen Partei“ angehörte und 2019 für die Partei Europäische
Solidarität ins ukrainische Parlament einzog (de.wikipedia.org/wiki/Andrij_Parubij,
twitter.com/AndriyParubiy). Ihre Positionen werden „immer mehr akzeptiert“.
Die Distanz zwischen dem Mainstream und extremistischer Politik schrumpfe,
Neonazis würden zunehmend integriert, stellte die Bundeszentrale für
politische Bildung bereits Anfang 2020 fest (www.bpb.de/themen/europa/ukraine-an
alysen/303013/analyse-der-ambivalente-aufstieg-einer-ukrainischen-
unzivilengesellschaft-nach-dem-euromaidan/). Tatsächlich ist selbst der ukrainische
Präsident Wolodymyr Selenskyj in der Vergangenheit mehrfach mit Vertretern
rechtsextremer Organisationen aufgetreten, so etwa im Jahr 2019, als er sich
mit Veteranen traf, darunter explizit Vertreter des Nationalkorps und Asow
(www.pravda.com.ua/news/2019/10/10/7228671/). An anderer Stelle würdigte
er Soldaten, die das Abzeichen der Waffen-SS-Division Galizien tragen (www.
stopfake.org/uk/manipulyatsiya-ukrayinski-vijskovi-z-nashivkami-galichina-v-i
nstagrami-zelenskogo-tse-dokaz-fashizmu-ta-natsizmu-v-ukrayini/). Nach
Beginn des russischen Angriffs zeigte sich Wolodymyr Selenskyj mit zwei
Vertretern des Asow-Regiments bei einer Videoansprache vor dem griechischen
Parlament (www.telepolis.de/features/Selenskyj-schleust-Rechtsextremisten-in
s-griechische-Parlament-6666611.html?seite=all).
Während des russischen Angriffskrieges wurden weitere militärische
Formationen unter rechtsextremem Einfluss geschaffen bzw. ins Militär integriert. Zu
ihnen gehört beispielsweise die als 67. Mechanisierte Brigade, die auf Basis des
„Ukrainischen Freiwilligenkorps – Rechter Sektor“ gebildet wurde (en.wikiped
ia.org/wiki/67th_Mechanized_Brigade_(Ukraine)). Dazu zählen auch
Ausgründungen der Asow-Bewegung, etwa eine Brigade die im Rahmen des Aufbaus
der Territorial Defence Forces (TDF) geschaffen wurde. Auch deren Anführer
sind nach Angaben der US-amerikanischen Zeitschrift „The Nation“ Asow-
Veteranen des Jahres 2014, der stellvertretende Kommandeur der Brigade ist
zudem ein führender Vertreter des rechtsextremen Nationalkorps (www.thenati
on.com/article/world/azov-battalion-neo-nazi/). Der Kommandeur eines Special
Operation Forces von Asow leitete früher das Nationalkorps in der Region
Sumy. Der Presseoffizier von Asow vertritt auf seinem Twitter-Account
Auffassungen weißer „Überlegenheit“, und Symbole von Rechtsextremen wie
Waffen-SS-Zeichen, Hakenkreuze, den „1488“-Code und verteilt „Myriaden“
von Likes für Fotos von Hitler, den Ku-Klux-Klan, antisemitische Graffitis
usw. (vgl. en.wikipedia.org/wiki/Dmytro_Kozatskyi).
Der Journalist Oleksyi Kuzmenko nennt im Gespräch mit dem von der US-
amerikanischen Regierung finanzierten Radio Free Europe/Radio Liberty die
Kooperation zwischen der ukrainischen Regierung und Asow als „eines von
zahlreichen Beispielen, die veranschaulichen, dass die Regierung der Ukraine
rechtsextreme Kräfte unterstützt“ (www.rferl.org/a/ukraine-civil-defense-traini
ng-paramilitary-groups/31680052.html).
Auch der frühere Anführer des militärischen Asow-Arms, Andriy Biletsky, der
seither das rechtsextreme Nationalkorps führt, ist mittlerweile wieder
Kommandeur einer Armeeinheit: Er führt die taktische Gruppe „Asow“, die Teil der
3. Separaten Angriffsbrigade ist (ab3.army/pro-brigadu/). Diese Einheit
wiederum besteht durchweg aus Veteranen von Asow und Rechtem Sektor und
dokumentiert ihre rechtsextreme Gesinnung mit dem Feiern des Gründungstages der
Waffen-SS-Division Galizien (t.me/FirstMehBat/4786). Auf ihrer Facebook-
Seite werden historische Anführer der rechtsextremen ukrainischen
Nationalisten gewürdigt, Angehörige der UPA heroisiert und
Veranstaltungsankündigungen anderer rechtsextremer Organisationen wie „Centuria“ verbreitet (www.fac
ebook.com/ab3.army).
Die Bundesregierung zeigt bislang aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller wenig Bemühungen, sich von rechtsextremen ukrainischen Kräften
abzugrenzen und deren Unterstützung auszuschließen. So nahm sie keinen
Anstoß daran, dass der deutsche Generalkonsul in Chicago im vergangenen Jahr
im Rahmen einer offiziellen Veranstaltung mit Vertretern der rechtsextremen
Asow-Bewegung zusammenkam, flankiert von den typischen Fahnen mit
Wolfsangel (overton-magazin.de/top-story/bundesregierung-hat-kein-
problemmit-werbeveranstaltungen-des-asow-bataillons/). Im Frühjahr dieses Jahres
trafen sich Vertreter des Auswärtigen Amts mit der Gattin des Asow-
Kommandeurs Denis Prokopenko mit rechtsextremer Vergangenheit, die eine
Delegation von Asow angeführt hatte (www.jungewelt.de/artikel/448433.hofier
te-neonazis-zu-gast-bei-freunden.html). Denis Propopenko selbst stammt aus
der Nazihooliganszene und trat in der Vergangenheit wiederholt mit anderen
Rechtsextremisten, etwa vom Nationalkorps, zusammen auf (vgl. auch archive.
ph/20220404002637/football24.ua/ultras_dinamo_otrimav_zvannya_geroya_u
krayini_n715283/). Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist vor
allem zu beklagen, dass die Bundesregierung nicht ausschließt, dass von ihr
gelieferte Waffen und Rüstungsgüter auch in die Hände rechtsextremer
Organisationen fallen.
Die US-amerikanische Zeitschrift „The Nation“ beklagt, dass westliche
Institutionen seit Beginn des russischen Angriffskrieges entschieden hätten, die
rechtsextreme Problematik in der Ukraine zu ignorieren (www.thenation.com/a
rticle/world/azov-battalion-neo-nazi/). Dem hält der Leiter des Jerusalemer
Simon-Wiesenthal-Centers, Efraim Zuroff, entgegen, dass Berichte über
ukrainische Neonazis „weit entfernt von russischer Propaganda“ seien. Mit Blick auf
Asow äußert er: „Diese Leute sind Neonazis“, es sei absurd, dies zu ignorieren
(www.b92.net/eng/news/world.php?yyyy=2022&mm=04&dd=14&nav_id=11
3531). Es gehört auch nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller
aber zur politischen Verantwortung gerade Deutschlands, rechtsextreme
Einflüsse schonungslos aufzudecken und zu bekämpfen, auch in befreundeten
Staaten. Die Unterstützung rechtsextremer Kräfte kann nach Überzeugung der
Fragestellerinnen und Fragesteller kein Beitrag zur Verteidigung der
Demokratie sein, Waffenlieferungen, die diesen zugutekommen, schon gar nicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche bewaffneten ukrainischen Einheiten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung rechtsextrem orientiert bzw. unterliegen einem
rechtsextremistischen Einfluss (bitte Namen und soweit möglich derzeitige
Truppenstärke angeben und angeben, ob es sich um reguläre Militäreinheiten oder
Freiwilligeneinheiten handelt)?
2. Unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen, um zu verhindern, dass
an die Ukraine gelieferte Unterstützung einschließlich Waffen und sonstige
Rüstungsgüter an rechtsextreme bzw. rechtsextrem beeinflusste Einheiten
gelangen (wenn ja, bitte darstellen, wenn nein, bitte begründen)?
Ist die Bundesregierung der Frage nachgegangen und hat sie Erkenntnisse
dazu, ob in der Vergangenheit aus Deutschland gelieferte Waffen und
Rüstungsgüter in die Hände rechtsextremer bzw. rechtsextrem beeinflusster
Einheiten gelangt sind, und wenn ja, welche?
3. Angehörige welcher ukrainischer Einheiten haben in den vergangenen fünf
Jahren an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr in Deutschland
teilgenommen (bitte Anzahl der jeweiligen Angehörigen und Namen der Einheit
angeben), und welche hiervon waren bzw. sind nach Kenntnis der
Bundesregierung rechtsextrem bzw. rechtsextrem beeinflusst?
4. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass ukrainische Soldaten, die an
Ausbildungen der Bundeswehr teilnehmen, rechtsextremen bzw.
rechtsextrem beeinflussten Einheiten angehören, und wenn ja, wie?
5. Werden ukrainische Soldaten, die an Ausbildungen der Bundeswehr
teilnehmen, einer Überprüfung auf rechtsextreme Aktivitäten oder
Zugehörigkeit zu rechtsextremen Organisationen einschließlich rechtsextremer bzw.
rechtsextremistisch beeinflusster Militäreinheiten unterzogen, und wenn
ja, wie gestaltet sich diese Überprüfung, und wenn nein, warum nicht, vor
dem Hintergrund, dass das ukrainische Militär angibt, seine Soldaten nicht
auf extremistische Aktivitäten bzw. Zugehörigkeit zu extremistischen
Organisationen zu überprüfen (www.belltower.news/militaerorden-centuri
a-und-asow-wie-rechtsextreme-soldaten-in-der-ukraine-vom-westen-ausge
bildet-werden-127085/)?
6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über nichtmilitärische
rechtsextremistische Organisationen in der Ukraine, und wenn ja welche (bitte
Namen und Zahl der Mitglieder bzw. Anhänger nennen)?
7. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Zusammenarbeit
ukrainischer Behörden mit diesen Organisationen, und wenn ja, welche?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass unter der Präsidentschaft
von Wolodymyr Selenskyj der damalige Premierminister Oleksij
Honcharuk und die Ministerin für Veteranenangelegenheiten, Oksana
Koliada, im Oktober 2019 an einem Konzert teilgenommen hatten, das
von einem Mitglied der rechtsextremen Gruppe C14 organisiert worden
war und bei dem eine bekannte rechtsextreme Band auftrat („Sokyra
Peruna“), in deren Texten unter anderem der Holocaust geleugnet wird, von
einem „ZOG (Zionist Occupied Government)Land“ gesungen wird usw.,
und der Premierminister sein Erscheinen dort anschließend damit
rechtfertigte, er sei nicht in der Position, „den Veteranen vorzuschreiben, welche
Lieder sie singen sollen“ (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/
10/21/how-to-mainstream-neo-nazis-a-lesson-from-ukraines-new-governm
ent/), und wenn ja, hält die Bundesregierung diese Äußerung für einen
angemessenen Umgang mit antisemitischen Liedern, und welche
Schlussfolgerungen hat sie daraus hinsichtlich der politischen Orientierung der
ukrainischen Regierung gezogen?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass der ukrainische Präsident
Wolodymyr Selenskyj im Oktober 2019 ein Meeting hatte, an dem nach
seinen eigenen Angaben auch Vertreter der rechtsextremen Gruppierung
„Nationalkorps“ teilnahmen sowie ausweislich von Fotoaufnahmen auch
je ein Vertreter der rechtsextremen Gruppierung C14 und der mit Asow
verbundenen Veteranenbruderschaft (www.bellingcat.com/news/uk-and-eu
rope/2019/10/21/how-to-mainstream-neo-nazis-a-lesson-from-ukraines-ne
w-government/), und wenn ja, hat sich Selenskyj nach Kenntnis der
Bundesregierung anschließend von den rechtsextremen Gruppierungen
distanziert?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die damalige Ministerin für
Veteranenangelegenheiten, Julia Laputina, im Jahr 2021 Orden an mehrere
Veteranen rechtsextremer Einheiten verliehen hat (mva.gov.ua/ua/news/yul
iya-laputina-vruchila-ordeni-za-muzhnist-ta-knyagini-olgi-zahisnikam-i-za
hisnicyam), darunter Wasyl Mykolajowitsch Goworun (Ajdar, vgl. zu
dessen rechtsextremem Hintergrund den Bericht der Tagesschau unter web.arc
hive.org/web/20141001235450/http://www.tagesschau.de/ausland/ukraine-
731 .html), Oleksandr Leonidowitsch Charin (Freiwilligenbataillon der
OUN), Ljudmila Wasyliwna Demjanik (Rechter Sektor), und wenn ja,
welche?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die
ukrainische Regierung, mit der sie verbündet ist, Orden an Angehörige
rechtsextremer Einheiten verleiht?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass weitere Angehörige
dieser oder anderer rechtsextremer bzw. rechtsextrem beeinflusster
Einheiten Orden und Auszeichnungen erhalten haben, und wenn ja,
welche (bitte Namen, Einheiten, Bezeichnung der Auszeichnungen und
Datum angeben)?
11. Wurde das ukrainische Ministerium für Veteranenangelegenheiten oder die
Ukrainische Veteranenbewegung in der Vergangenheit von der
Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis von der EU oder den USA gefördert,
und wenn ja,
a) in welcher Form, bzw. in welcher Höhe, und
b) kann die Bundesregierung ausschließen, dass Fördermittel mittelbar
oder unmittelbar auch der Asow-Veteranenbruderschaft zugutekamen
(bitte ggf. angeben, wie sie dies sicherstellt)?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Förderung der Asow-
Veteranenbruderschaft durch die ukrainische Regierung, die im Jahr 2019
69 000 Dollar betragen haben soll (www.bellingcat.com/news/uk-and-euro
pe/2019/11/11/ukraines-ministry-of-veterans-affairs-embraced-the-far-righ
t-with-consequences-to-the-u-s/#:~:text=In%202019%20alone%2C%20th
e%20State,of%20the%20War%20with%20Russia%E2%80%9D), und
welche Fördermittel wurden ihrer Kenntnis nach in den Jahren seit 2014
für diese Bruderschaft zur Verfügung gestellt?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob das als
Treffpunkt und Veranstaltungsort der Asow-Veteranenbruderschaft genutzte
„Kosakenhaus“ in Kiew im Besitz des Verteidigungsministeriums ist oder
seine Nutzung durch Asow bzw. Asow nahestehende Organisationen von
ukrainischen Behörden gefördert wird (www.antifainfoblatt.de/artikel/ukra
ine-von-der-front-ins-ministerium)?
14. Welche Formen der Zusammenarbeit gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2014 zwischen ukrainischen Regierungsbehörden und der
Veteranenbruderschaft von Asow?
15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Ukrainische
Veteranenbewegung maßgeblich von Angehörigen der rechtsextremen Asow-Bewegung
gegründet wurde (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/11/11/u
kraines-ministry-of-veterans-affairs-embraced-the-far-right-with-conseque
nces-to-the-u-s/), namentlich der sog. Veteranenbruderschaft, und Asow-
Mitglieder auch heute noch eine bedeutende Rolle darin spielen, und wenn
ja, hat die Bundesregierung dazu weitere Erkenntnisse (bitte ggf.
ausführen)?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass die von Rechtsextremen
gegründete Ukrainische Veteranenbewegung gegenüber der ukrainischen
Regierung zu den wichtigsten Ansprechpartnern in Angelegenheiten der
Veteranen gehört und zumindest während der Amtszeit von
Veteranenministerin Oksana Koliada mehrere ihrer Stellvertreter Mitglieder der
Veteranenbewegung waren (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/11/1
1/ukraines-ministry-of-veterans-affairs-embraced-the-far-right-with-conse
quences-to-the-u-s/), und wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat die
Bundesregierung ggf. diesbezüglich?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass es eine intensive
Zusammenarbeit zwischen der Veteranenbewegung und Asow gibt, einschließlich
Begegnungen in der Zentrale bzw. dem Kulturzentrum von Asow (www.b
ellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/11/11/ukraines-ministry-of-vetera
ns-affairs-embraced-the-far-right-with-consequences-to-the-u-s/), und
wenn ja, welche?
18. Um welche rechtsextreme Veteranenorganisation aus der Ukraine handelt
es sich, die 2018 bei der in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8
auf Bundestagsdrucksache 20/2124 genannten Vereinigung, die auf einer
Veranstaltung der Neonazi-Partei „Der III. Weg“ auftrat, und welche
ukrainischen Freiwilligenverbände haben Materialspenden des „III. Weges“
erhalten (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/2124)?
19. Haben Vertreter der Bundesregierung in der Vergangenheit Kontakte zu
Vertretern der vorgenannten Organisationen oder zu anderen
rechtsextremen bzw. rechtsextrem beeinflussten ukrainischen Organisationen
(militärischer, paramilitärischer oder ziviler Art) unterhalten, und wenn ja,
mit welchen, wann, welche Vertreter der Bundesregierung waren daran
beteiligt, und was war Zweck der Kontakte?
20. Haben die vorgenannten Organisationen oder andere rechtsextremistische
Organisationen in der Vergangenheit Unterstützung aus Bundesmitteln
erhalten, ggf. auch indirekt über Projektbeteiligungen, und wenn ja, um
welche Organisationen handelt es sich, welche Unterstützung wurde
geleistet und für welches Projekt, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass gemäß einer an der
George-Washington-Universität entstandenen Studie an der ukrainischen
Nationalen Militärakademie (NAA) eine eng mit Asow verbundene
rechtsextreme Gruppe namens „Centuria“ existiert, deren Mitglieder u. a. den
Hitlergruß zeigen und sich antisemitisch äußern (etwa dergestalt, dass
Juden als Zerstörer der Menschheit diffamiert werden usw., vgl. www.illiber
alism.org/far-right-group-made-its-home-in-ukraines-major-western-milita
ry-training-hub/ und www.belltower.news/militaerorden-centuria-und-aso
w-wie-rechtsextreme-soldaten-in-der-ukraine-vom-westen-ausgebildet-we
rden-127085/), und wenn ja, welche?
22. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Mitglieder von „Centuria“
durch finanzielle oder materielle Hilfe oder Ausbildungsprogramme von
Deutschland profitiert haben, und wenn ja, wie?
Hat es eine solche Unterstützung für Mitglieder von „Centuria“ gegeben,
und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon oder kann sie ausschließen, dass
Angehörige von „Centuria“, wie in der Studie erwähnt, an den
Besuchsprogrammen teilgenommen haben, die in der Vergangenheit von
Angehörigen der NAA in Deutschland unternommen worden sind (bitte ggf.
ausführen)?
24. Haben Angehörige der Bundeswehr Ausbildungsmaßnahmen an der NAA
durchgeführt, und wenn ja, kann die Bundesregierung ausschließen, dass
hieran auch Angehörige von „Centuria“ teilgenommen haben (bitte ggf.
ausführen)?
25. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass „Centuria“ behauptet, ihre
Mitglieder hätten in der Vergangenheit an gemeinsamen Militärübungen
u. a. in bzw. mit Deutschland teilgenommen (www.belltower.news/militae
rorden-centuria-und-asow-wie-rechtsextreme-soldaten-in-der-ukraine-vo
m-westen-ausgebildet-werden-127085/), inwiefern kann die
Bundesregierung diese Aussage widerlegen, und um welche Übungen kann es sich
dabei nach ihrer Einschätzung gehandelt haben?
26. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das mutmaßliche „Centuria“-
Mitglied V. V. im April 2019 an der 30. Internationalen Woche der
Offiziersschule des Heeres in Dresden teilgenommen hat (www.belltower.new
s/militaerorden-centuria-und-asow-wie-rechtsextreme-soldaten-in-der-ukra
ine-vom-westen-ausgebildet-werden-127085/), und wenn ja, welche?
27. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es Verbindungen zwischen dem
Militärorden „Centuria“ und der rechtsextremen Asow-Bewegung gibt, die
sich etwa in Mitgliederwerbekampagnen, gemeinsamen Kundgebungen,
Vortragsveranstaltungen usw. ausdrücken und beide in ihren Logos das
Symbol der Wolfsangel verwenden (vgl. www.belltower.news/militaerorde
n-centuria-und-asow-wie-rechtsextreme-soldaten-in-der-ukraine-vom-west
en-ausgebildet-werden-127085/), und wenn ja, welche?
28. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Gründer des rechtsextremen
Asow-Bataillons und heutige Führer des rechtsextremen Nationalkorps,
Andriy Biletsky, sowie der Sprecher von Asow, Juri Michaltschischin,
Kontakte zu Führungsfiguren des Militärordens „Centuria“ haben, wie aus
einschlägigen Facebook-Fotos hervorgeht (www.illiberalism.org/far-
rightgroup-made-its-home-in-ukraines-major-western-military-training-hub/),
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus
hinsichtlich ihres Verhaltens gegenüber der NAA?
29. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auch in Medien von „Asow“, deren
Youtube-Kanal und der Asow-nahen Zeitschrift „Nationale Sicherheit“
Angehörige des Militärordens „Centuria“ zu Wort kommen (www.belltow
er.news/militaerorden-centuria-und-asow-wie-rechtsextreme-soldaten-in-d
er-ukraine-vom-westen-ausgebildet-werden-127085/), und wenn ja,
welche weiteren Kenntnisse hat sie über derlei Verbindungen, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus hinsichtlich ihres Verhaltens
gegenüber der NAA?
30. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Kommandeur der Asow-
Militärschule, Kyrylo Berkal, auf seiner Facebook-Seite zumindest in der
Vergangenheit Nazisymbole verbreitete (vgl. www.ctvnews.ca/world/mou
nting-evidence-canada-trained-ukrainian-extremists-gov-t-needs-to-be-hel
d-to-account-experts-1.5879303), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus hinsichtlich der politischen Orientierung von Kyrylo
Berkal und der Asow-Schule?
31. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Presseoffizier der Asow-
Brigade, Dmytro Kosazky, auf seinem Twitter-Account rechtsextreme
Codes verwendet, wie etwa „1488“, Waffen-SS-Zeichen, Hakenkreuze,
und mittels „Likes“ seine Sympathie für Adolf Hitler, den Ku-Klux-Klan
usw. ausdrückte, weshalb etwa die Polytechnische Universität von
Katalonien eine geplante Ausstellung seiner Fotos im November 2022 abgesagt
hat mit dem Hinweis, man sei sich der Ideologie Dmytro Kosazkys nicht
bewusst gewesen und weise Nazismus zurück (vgl. en.wikipedia.org/wiki/
Dmytro_Kozatskyi und www.upc.edu/en/press-room/news/clarifying-not
e-exhibition), und wenn ja, welche Schlüsse lässt dies ihrer Auffassung
nach die politische Ausrichtung der Asow-Brigade zu?
32. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Militärschule des Asow-
Regiments ausweislich deren Homepage nach Jewhen Konowalez benannt
ist (azov.org.ua/military-school/), einem der Gründer der nationalistischen
OUN, die über ein faschistisches Programm verfügte und während des
Zweiten Weltkrieges unzählige Verbrechen an Zivilisten begangen hat
(vgl. www.telepolis.de/features/Das-Tragische-am-Bandera-Kult-ist-dass-
Ukrainer-oft-nicht-wissen-wen-sie-eigentlich-verehren-6670655.html?seit
e=all und www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/257664/verflochtene-gesch
ichten/), und dass sich das Asow-Regiment auf seiner Homepage dahin
gehend äußert, nach dem Beispiel von Jewhen Konowalez zu handeln, und
stimmt die Bundesregierung den Fragestellerinnen und Fragestellern darin
zu, dass diese Namensgebung sowie die zitierte Äußerung auf eine
inhaltliche Nähe zwischen dem Asow-Regiment und rechtsextremen
Überzeugungen schließen lässt (wenn nein, bitte begründen), und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
33. Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Asow-Regiment ausweislich
seiner eigenen Homepage Vorträge wie den von Jurij Michaltschischin
organisiert, der die Anführer der rechtsextremen OUN, namentlich
Konowalez, Bandera und Schuchewitsch, als „Männer aus Stahl“ und
„Legenden“ bezeichnet und ausführt, das heutige Asow-Regiment habe „die
Ehre, den Kampf unter denselben Bannern fortzusetzen“ (azov.org.ua/istor
ychna-lektsiia/), und wenn ja, hält die Bundesregierung eine Organisation,
die ihren Kampf in die Kontinuität einer rechtsextremen Organisation
stellt, die Zehntausende von Morden begangen hat, für unterstützenswert,
und wenn ja, warum, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus vor allem vor dem Hintergrund der finanziellen und militärischen
Hilfe für die Ukraine?
34. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der ukrainische Präsident
Wolodymyr Selenskyj auf seiner Instagram-Seite Soldaten mit Abzeichen
der SS-Division „Galizien“ gewürdigt hat, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihr Verhältnis zum ukrainischen
Präsidenten?
Hält die Bundesregierung Abzeichen der SS-Division „Galizien“ für ein
angemessenes Symbol, um westliche Werte darzustellen?
35. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Asow-Bewegung Kontakte zu
mehreren rechtsextremistischen Organisationen im Ausland unterhält,
etwa zu Vertretern des rassistischen „Rise Above Movement“ aus den
USA, dem „Dritten Weg“, „Kraftquell“, Identitäre Bewegung, NPD-
Jugendorganisation, Misanthropic Division usw. (Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen
19/16742 und 19/26359), und wenn ja, welche Erkenntnisse hat sie hierzu
(bitte zumindest die Kontakte der Jahre ab 2018 zu deutschen
rechtsextremistischen Organisationen vollständig anführen)?
36. Zu welchen weiteren rechtsextremistischen Organisationen im Ausland
unterhalten die Asow-Bewegung sowie weitere ukrainische
rechtsextremistische Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte?
37. Hat die Asow-Bewegung nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
Kontakte nach Deutschland, und wenn ja, welcher Art, und zu welchen
Organisationen?
38. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Vertreterin von Asow, Olena
Semenyaka, die Kontakte zu mehreren rechtsextremen Organisationen
zumindest in Westeuropa unterhält, nach einem Bericht des von den USA
gesponserten „Radio Liberty“ beteuert, die Asow-Bewegung versuche
zwar, zum Mainstream zu gehören, allerdings ohne auf den Kern ihrer
Vorstellungen zu verzichten (www.rferl.org/a/azov-ukraine-s-most-
prominentultranationalist-group-sets-its-sights-on-u-s-europe/29600564.html), und
wenn ja, welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf.
hierüber?
39. Ist der Bundesregierung bekannt, dass verschiedene Beobachter die
bisweilen vertretene Meinung, das Asow-Regiment (heute: Brigade) sei nicht
mit der rechtsextremen Asow-Bewegung verbunden, zurückweisen unter
Hinweis auf vielfache Verbindungen zwischen beiden, wie beispielweise
den Umstand, dass das „Jugendkorps“ der Asow-Bewegung auf dem
Gelände des Asow-Regiments Übungen durchführt, dass der Anführer des
rechtsextremen Nationalkorps, Andriy Biletsky, laut einem Asow-
Kommandeur „Führer“ von Asow ist (transnational.live/2022/04/29/white
washing-nazis-doesnt-help-ukraine/), dass Andriy Biletsky heute erneut
Kommandeur einer mit Asow verbundenen militärischen Einheit ist (ab3.a
rmy/pro-brigadu/), so wie auch die Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages von engen Verbindungen zwischen militärischem und
zivilem Arm von Asow ausgehen (vgl. www.bundestag.de/resource/blob/8
98484/37a9ef84c1c220157930089f1c43a579/WD-2-025-22-pdf-data.pdf),
und wenn ja, welche weiteren Verbindungen zwischen Asow-Regiment
bzw. Asow-Bataillon und Asow-Brigade sowie Asow-Bewegung sind der
Bundesregierung bekannt?
40. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die ukrainische Regierung in der
Vergangenheit die rechtsextreme Asow-Bewegung und die rechtsextreme
Organisation C14 mit mehreren Zehntausend Dollar gefördert hat, unter
anderem um Projekte zur „national-patriotischen Erziehung“ zu
finanzieren (www.bellingcat.com/news/uk-and-europe/2019/07/16/ukrainian-far-ri
ght-extremists-receive-state-funds-to-teach-patriotism/), und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zu weiteren Förderungen dieser
oder anderer rechtsextremer Organisationen in der Ukraine, und wenn ja,
welche?
41. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass von ihr oder der EU der
Ukraine bereitgestellte Fördermittel direkt oder indirekt in Projekte
flossen, die unter maßgeblichem Einfluss von Asow, der Asow-
Veteranenvereinigung, C14, Nationalkorps oder anderen rechtsextremen
Organisationen standen, und wenn ja, auf welcher Grundlage?
42. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in einem Bericht der US-
amerikanischen Regierung aus dem Jahr 2018 die Organisationen
„Nationalkorps“ und „C14“ als nationalistische Hassgruppen bezeichnet worden
sind (www.state.gov/reports/2018-country-reports-on-human-rights-practi
ces/ukraine/), und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Einschätzung,
und wie positioniert sie sich zu den Begegnungen von ukrainischen
Regierungsvertretern mit diesen Organisationen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass solche
Begegnungen vergleichbar wären mit Begegnungen zwischen Vertretern
der Bundesregierung und beispielsweise der Naziorganisation „Der III.
Weg“, und wenn nein, warum nicht?
43. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der ukrainische Präsident
Wolodymyr Selenskyj bei seiner Videoansprache vor dem griechischen
Parlament im April 2022 von zwei Angehörigen des Asow-Regiments
flankiert war (www.telepolis.de/features/Selenskyj-schleust-Rechtsextremi
sten-ins-griechische-Parlament-6666611.html?seite=all), was in einigen
Medien als „Schulterschluss des Präsidenten mit den Faschisten
verstanden“ wurde (www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/427013.ukrai
ne-konflikt-wir-haben-spa%C3%9F-am-t%C3%B6ten.html), und wenn ja,
ist der gemeinsame Auftritt mit Vertretern einer rechtsextrem beeinflussten
Einheit aus Sicht der Bundesregierung ein geeignetes Symbol für die
Entschlossenheit eines Kampfes zur Verteidigung der Demokratie?
44. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die rechtsextremistische Bezüge
aufweisenden Organisationen Asow und Nationalkorps eine Organisation
namens „Nationale Miliz“ gegründet haben, mit dem Ziel, „informell
Aufgaben der Polizei“ zu übernehmen (www.bpb.de/themen/europa/ukraine-a
nalysen/276568/analyse-bewaffnete-freiwilligenbataillone-informelle-mac
hthaber-in-der-ukraine/), und dass diese Formation, wie auch ähnliche in
weiteren Städten und Regionen der Ukraine, zahlreiche Angriffe auf
ethnische Minderheiten, LGBT-Community und Menschenrechtsaktivisten
unternehmen, und wenn ja, welche weiteren Erkenntnisse hat die
Bundesregierung hierzu ggf., und wie bewertet sie die Zusammenarbeit von
Sicherheitsorganen mit rechtsextremen Organisationen?
45. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Verwaltung mindestens eines
Kyjiwer Stadtteils eine Vereinbarung zur Kooperation zwischen der
Polizei und der von der rechtsextremen Organisation C14 angeführten
„Munizipalwacht“ („Munizipalna Warta“) geschlossen hat (vgl. zaborona.com/r
u/municzipalnaya-varta/) und dass die Charkiwer Menschenrechtsgruppe
besorgt ist über weitere Formen der Zusammenarbeit zwischen Behörden,
der Polizei und rechtsextremen Organisationen (khpg.org/en/151727
5970)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welchen Städten bzw.
Regionen der Ukraine es ähnliche Vereinbarungen mit rechtsextremen
bzw. rechtsextrem beeinflussten Organisationen gibt, insbesondere von
Asow, Nationalkorps, Rechter Sektor, OUN und C14, und wie bewertet sie
diese Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden mit rechtsextremen
Organisationen?
46. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in der Ukraine zudem eine
„Volksgarde“ aktiv ist, bei der es sich nach Angaben des auch von der deutschen
Botschaft unterstützen „Ukraine Crisis Media Center“ um ein Projekt des
sog. Asowschen Kreises handelt, der mit dem Asow-Regiment verbunden
ist und in mehreren Städten der Ukraine den Status einer „zivilen
Formation zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ hat, wie etwa in
Lutzk und Tscherkassy (vgl. uacrisis.org/fr/64197-paramilitary-natsionaln
i-druzhyny), und wenn ja, welche Schlüsse zieht sie aus der offiziellen
Zusammenarbeit ukrainischer Sicherheitsbehörden mit rechtsextremen
Gruppierungen?
47. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Position der
ukrainischen Behörden gegenüber rechtsextremen Organisationen in der
Vergangenheit entwickelt, und wie stellt sie sich heute dar?
48. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung davon ausgegangen werden,
dass die Feststellung des Kyjiwer Wissenschaftlers Wjatscheslaw
Lichatschew aus dem Jahr 2018, dass die Sicherheitsbehörden gegenüber
rechtsextremen Gewalttätern eine „inakzeptable Passivität“ an den Tag
legen (freedomhouse.org/report/analytical-brief/2018/far-right-extremism-th
reat-ukrainian-democracy, vgl. auch Bundestagsdrucksache 18/3908),
nach wie vor zutrifft, und wenn nein, inwiefern nicht?
49. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Bereitschaft
ukrainischer Strafverfolgungsbehörden, Hassverbrechen als solche
wahrzunehmen und entschlossen gegen die Täter vorzugehen?
50. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der frühere Kommandeur des
rechtsextremen Ajdar-Bataillons, Maxim Martschenko, dem
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International Verbrechen vorwerfen
(www.amnesty.org/en/documents/eur50/040/2014/en/), im vergangenen
Jahr zum Gouverneur der Oblast Odessa ernannt worden en.lb.ua/news/20
22/03/02/9752_presidents_office_has_appointed.html) ist, und wenn ja,
teilt sie die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die
Ernennung eines ehemaligen Anführers einer solchen Einheit kein geeignetes
Zeichen zur Verteidigung der Demokratie ist?
51. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die etwaige
strafrechtliche Aufarbeitung schwerer Menschenrechtsverletzungen, die seitens
Amnesty International, Human Rights Watch und des Hohen Kommissars der
Vereinten Nationen für Menschenrechte gegenüber Freiwilligenbataillonen
erhoben worden sind, insbesondere gegenüber Asow, Ajdar, Rechter
Sektor, die wiederholt unrechtmäßige Festnahmen, Misshandlungen und
Erpressungen, begangen haben sollen, durch die ukrainischen Behörden (vgl.
eine Zusammenfassung der Vorwürfe auf www.laender-analysen.de/ukrain
e-analysen/205/menschenrechtsverletzungen-der-freiwilligenbataillone/)?
52. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass das Büro des Hohen
Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) sich in
seinem Länderreport Ukraine (www.ohchr.org/sites/default/files/2022-03/33r
dReportUkraine-en.pdf) besorgt darüber zeigt, dass die strafrechtliche
Aufarbeitung von Überfällen auf Roma, bei denen in den Jahren 2017 und
2018 mindestens zwei Menschen ermordet wurden, bis heute schleppend
verlaufe („complete lack of accountability“), wie ist der Stand der
Strafverfolgung, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hieraus für ihre Einschätzung der Ernsthaftigkeit, mit der die ukrainischen
Strafverfolgungsbehörden die genannten Hassverbrechen aufklären?
53. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung davon, dass nach Angaben des
US-amerikanischen Peace Instituts mehrere rechtsextreme Gruppierungen
Verbindungen mit Regierungsbeamten und Strafverfolgungsbehörden
unterhalten, was zu jedenfalls teilweiser Duldung von Straftaten bzw.
fehlender Strafverfolgung führe, und um welche rechtsextremen Gruppierungen
geht es dabei, und zu welchen Regierungsstellen bzw. Behörden
unterhalten diese Kontakte (www.usip.org/sites/default/files/2019-02/sr_441-preve
nting-violence-during-ukraines-2019-elections.pdf)?
54. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Katerina Propopenko, mit der sich
Vertreter des deutschen Auswärtigen Amts im März 2023 getroffen haben,
Anführerin einer Asow-Delegation war und zugleich Gattin des Asow-
Kommandeurs Denis Propopenko ist, der wiederum aus der
Nazihooliganszene von Dynamo Kyjiw stammt, führender Kopf der Organisation
„AlbatroSS“ (sic!) war und 2017 Kommandeur des Asow-Bataillons
geworden ist (vgl. www.jungewelt.de/artikel/448433.hofierte-neonazis-zu-gast-b
ei-freunden.html und archive.ph/20220404002637/football24.ua/ultras_din
amo_otrimav_zvannya_geroya_ukrayini_n715283/), und wenn ja, hat die
Bundesregierung dies auch bereits vor dem Gespräch mit Katerina
Propopenko gewusst und sich vergewissert, dass diese keine
rechtsextremen Auffassungen vertritt?
Hält die Bundesregierung im Allgemeinen Personen aus dem Umfeld von
Organisationen mit rechtsextremen Bezügen für geeignete
Gesprächspartner, um ihre Unterstützung der Ukraine zum Ausdruck zu bringen (bitte
begründen)?
55. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Asow-Bewegung nach Angaben
der US-amerikanischen Zeitschrift „The Nation“ neben dem Asow-
Regiment seit Februar 2022 weitere militärische bzw. paramilitärische
Einheiten unter Führung von Rechtsextremisten aufgebaut hat (vgl. www.then
ation.com/article/world/azov-battalion-neo-nazi/), darunter
Landverteidigungseinheiten (TDF) in verschiedenen Städten wie Kyjiw, Dnipro,
Sumy), die teilweise (wie diejenige in Kyjiw) von Vertretern des
rechtsextremen Nationalkorps, namentlich Maksym Schorin, geführt werden, der
angibt, eng mit Nationalkorps-Chef Andriy Biletsky zusammenzuarbeiten?
56. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der stellvertretende Kommandeur
der im vergangenen Jahr gegründeten Asow-Einheit im ukrainischen
Militär (die die Asow-Einheit in der Nationalgarde ergänzt), Rodion
Kudrjaschew, ebenfalls Vertreter des rechtsextremen Nationalkorps ist und
sich nach eigenen Angaben von dessen Vorsitzenden Andriy Biletsky
anleiten lässt (www.thenation.com/article/world/azov-battalion-neo-nazi/),
und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie aus der Schaffung
weiterer unter Führung von Rechtsextremisten stehender militärischer
Einheiten?
57. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Kommandeur des zweiten
Bataillons der militärischen Asow-Brigade, Dymtro Kuchartschuk, ebenfalls
zu den Anhängern von Andriy Biletsky zählt und in einem T-Shirt mit der
Aufschrift „Reconquista Club“, einem Ableger der Ideologie der „weißen
Überlegenheit“, fotografiert worden ist (www.thenation.com/article/world/
azov-battalion-neo-nazi/)?
58. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Anführer des rechtsextremen
Nationalkorps, Andriy Biletsky, inzwischen wieder Kommandeur einer
offiziellen militärischen Einheit ist, nämlich der Taktischen Gruppe Asow
als Teil der Dritten Separaten Angriffsbrigade (ab3.army/pro-brigadu/), die
nach eigenen Angaben aus Asow-Veteranen besteht und deren auf der
Homepage genannte Kommandeure alle bereits früher Asow bzw. dem
Rechten Sektor angehörten?
59. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die ukrainische
Militärführung Mitgliedern rechtsextremistischer Organisationen ein
militärisches Kommando überträgt, und welche Auswirkungen wird dies nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Sicherheitslage in der Ukraine
und darüber hinaus haben, vor allem für Angehörige ethnischer
Minderheiten, LGBTQ und andere von Neonazis gehassten Personengruppen?
Hat die Bundesregierung ihre Position auch gegenüber der ukrainischen
Regierung verdeutlicht, und wenn ja, wie hat diese reagiert?
60. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich die Dritte Separate
Angriffsbrigade auf ihrem Facebook-Account www.facebook.com/ab3.army) am
26. April 2023 positiv auf die Angehörigen der UPA bezogen hat und sich
selbst in deren Tradition stellt („Generationen vereint der Drang nach
Befreiungskämpfen“), und wenn ja, ist die historische Anbindung an eine
Organisation wie die UPA, die Zehntausende Morde begangen hat, aus
Sicht der Bundesregierung geeignet, Vertrauen darin zu begründen, dass
die Dritte Separate Angriffsbrigade tatsächlich für Demokratie kämpft und
Unterstützung finanzieller und waffentechnischer Art erhalten sollte?
61. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Dritte Separate Angriffsbrigade
auf ihrer Facebook-Seite am 17. Juli 2023 eine Einladung zu einem
Martial-Art-Turnier der Organisation „Centuria“ postete, die sich u. a. an
die „patriotischen Bewegungen“ richtete, dass sich „Centuria“ auf ihrer
Homepage als „neueste Organisation Ukrainischer Nationalisten“
bezeichnet (centuria-ua.com/), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen lässt dies
aus Sicht der Bundesregierung auf die politische Ausrichtung der Brigade
zu?
62. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Dritte Separate Angriffsbrigade
auf ihrem Telegram-Account den Jahrestag der Gründung der Waffen-SS-
Division Galizien gefeiert hat und mitteilt, man setze „unsere gemeinsame
und große Sache fort“ (t.me/FirstMehBat/4786), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich der politischen
Einstellung dieser Brigade?
63. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Veteranen des Asow-Regiments und
der Asow-Bewegung eine Aufklärungs- und Sabotageeinheit namens
„Kraken“ gegründet haben, die über 1 500 Mitglieder verfügen soll und zu
deren Führung mehrere Angehörige des rechtsextremen Nationalkorps wie
S. W. gehören und die ihre Operationen mit dem ukrainischen
Militärgeheimdienst abstimmt (www.laprensalatina.com/ukraine-volunteer-unit-kra
ken-says-russia-is-building-up-forces-in-kharkiv/), und wenn ja, welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die mögliche Unterstützung
dieser Einheit aus westlichen, insbesondere deutschen
Unterstützungsleistungen?
64. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im November 2022 das Ukrainische
Freiwilligenkorps – Rechter Sektor als 67. Mechanisierte Brigade in die
ukrainischen Streitkräfte aufgenommen wurde, aber weiterhin ein
gewisses Maß an Autonomie genießt (en.wikipedia.org/wiki/67th_Mechanized_
Brigade_(Ukraine), und zugleich auf der Homepage des rechtsextremen
Rechten Sektors gegen LGBTQ und andere Minderheiten gehetzt wird (pr
avyysektor.info/novyny-poglyad/lgbt-ce-patriotychno), und wenn ja, hält
die Bundesregierung es für richtig, einer solchen Organisation Zugang zu
Waffen zu gewähren, oder will sie gegenüber der ukrainischen Regierung
ansprechen, dass diese Entscheidung falsch ist und sichergestellt werden
solle, dass keine Waffen und Rüstungsgüter aus deutschen Lieferungen in
die Hände dieser Einheit fallen?
65. Hat die Bundesregierung weitere Erkenntnisse bezüglich neugegründeter
militärischer Einheiten, die maßgeblich aus Angehörigen von Asow oder
Rechtem Sektor, OUN sowie anderen rechtsextremen Angehörigen
bestehen oder von diesen gegründet wurden oder die unter deren Kommando
stehen, und wenn ja, welche (bitte entsprechende Einheiten vollständig
aufzählen und angeben, unter welchem politischen Einfluss sie stehen)?
66. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Gründer des Asow-Bataillons
und Anführer der Asow-Bewegung, Andriy Biletsky, bis heute an seinen
Überzeugungen festhält und sich noch am 3. Februar 2023 ausdrücklich zu
den historischen Führungspersonen der OUN, Stepan Bandera, Roman
Schuchewitsch und anderen an Zehntausenden Morden
mitverantwortlichen Personen bekannt hat (www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artike
l/445090.ukraine-krieg-jetzt-ist-die-zeit-gekommen.html)?
67. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der frühere Anführer des
rechtsextremen Rechten Sektors, Dmytro Jarosch, mittlerweile Berater des
Generalstabs der ukrainischen Streitkräfte ist (de.wikipedia.org/wiki/Dmytro_
Jarosch), obwohl er noch im Jahr 2019 gedroht hatte, Selenskyj
aufzuhängen, wenn er mit Russland Frieden schließt (http://web.archive.org/web/20
220226040344/https:/incident.obozrevatel.com/crime/dmitrij-yarosh-esli-z
elenskij-predast-ukrainu-poteryaet-ne-dolzhnost-a-zhizn.htm), und wenn
ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Umstand, dass ein Rechtsextremist eine führende Rolle im Generalstab erhält?
68. Ist der Bundesregierung bekannt, dass als Ideologie der Asow-Bewegung
die von der OUN übernommene sog. Natiokratii angegeben wird, bei der
es sich um „ein vom italienischen Faschismus beeinflusstes totalitäres
System“ handelt, und dass der Anführer des zur Asow-Bewegung gehörenden
Nationalkorps, Andriy Biletsky, sich diese Auffassung zu eigen macht und
einen „letzten Kreuzzug der weißen Rassen gegen von Semiten geführte
Untermenschen“ fordert (cisac.fsi.stanford.edu/mappingmilitants/profiles/a
zov-battalion#_ftn11), und wenn ja, können eine solche Bewegung bzw.
von ihr beeinflusste Organisationen angemessene Gesprächspartner für die
Bundesregierung oder Empfänger von Hilfsleistungen aus Deutschland
sein, oder ist die Unterstützung für faschismusaffine Organisationen aus
Sicht der Bundesregierung auszuschließen, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, um sicherzustellen, dass keine
Organisation aus dem Umfeld der Asow-Bewegung
Unterstützungsleistungen aus Deutschland erhält?
69. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Asow-Brigade weiterhin das
Symbol der sog. Wolfsangel verwendet (siehe Startseite der Homepage, az
ov.org.ua/)?
70. Ist der Bundesregierung bekannt, dass auf Uniformen, Helmen und
Bannern ukrainischer Soldaten – nicht nur in rechtsextremen Einheiten –
sowie Angehörigen des Geheimdienstes SBU immer wieder rechtsextreme
Symbole wie die „Schwarze Sonne“, die Wolfsangel, Abzeichen der
Waffen-SS-Division Galizien und der Division Dirlewanger zu sehen sind
(vgl. www.youtube.com/watch?v=KD3AZ5VHnb4 und www.jungewel
t.de/loginFailed.php?ref=/artikel/427013.ukraine-konflikt-wir-haben-spa%
C3%9F-am-t%C3%B6ten.html), und wenn ja, welche weiteren
Erkenntnisse hat die Bundesregierung diesbezüglich, und welche Erkenntnisse hat
sie zur Frage, wie die ukrainische Militärführung auf solche
Vorkommnisse reagiert?
71. Ist der Bundesregierung die Kritik der US-amerikanischen Zeitschrift „The
Nation“ bekannt (www.thenation.com/article/world/azov-battalion-neo-n
azi/), dass westliche Institutionen „über Nacht“, motiviert vom Eifer, alles
Negative über den ukrainischen Verbündeten zu ignorieren, entschieden
hätten, Formationen von Neonazis nicht mehr als Neonazis zu betrachten
und eine inhaltlich falsche „Kampagne zur Umwandlung Asows in
Paladine der Demokratie“ begonnen haben, und hat sie hierzu eine Position (bitte
ggf. angeben)?
72. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller, dass auf die immer größere Akzeptanz von Rechtsextremisten in
der Ukraine (ausweislich der Bundeszentrale für politische Bildung
werden Ultranationalisten in der Ukraine „immer mehr akzeptiert“, zudem sei
„die Distanz zwischen dem Mainstream und extremistischer Politik …
geschrumpft“, www.bpb.de/themen/europa/ukraine-analysen/303013/analys
e-der-ambivalente-aufstieg-einer-ukrainischen-unzivilen-gesellschaft-nac
h-dem-euromaidan/) mit entschlossen antifaschistischer Politik, einer Art
„Brandmauer“ zu Rechtsextremen, reagiert werden muss und jegliche
Toleranz, öffentliche Ehrung oder unwidersprochene Hinnahme
rechtsextremer Auffassungen ebenso wie jegliche Ehrung von Angehörigen
rechtsextremer Organisationen zurückgewiesen werden muss (bitte
begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
diesbezüglich insbesondere hinsichtlich ihrer Unterstützungsleistungen für die
Ukraine und vor dem Hintergrund der in den vorangestellten Fragen
dokumentierten Verhältnisses ukrainischer Regierungseinrichtungen zu
rechtsextremen Organisationen?
73. Will die Bundesregierung – entsprechend der Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller – bezüglich ihrer Unterstützung für die Ukraine,
insbesondere bei der Lieferung von Waffen- und Rüstungsgütern, zur
Bedingung machen, dass diese nicht an rechtsextremistische Organisationen
gelangen, weil mit Faschisten keine Demokratie verteidigt werden kann,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja, was unternimmt die
Bundesregierung diesbezüglich?
Berlin, den 30. August 2023
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333