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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Drittmittelfinanzierung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Anteil der Drittmittel und Grundmittel an der Finanzierung der Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Verhältnis zwischen öffentlichen Grund- und Drittmitteln, Drittmittel der privaten Wirtschaft, Regelungen zu Overheadkosten und Programmkostenpauschalen; befristete, nebenberufliche und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches und künstlerisches Personal, Sonderregelungen, Evaluierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes <br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

10.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/338125. 10. 2010

Drittmittelfinanzierung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Sylvia Kotting-Uhl, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bedeutung der Drittmittel für die Finanzierung der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren sehr stark gestiegen. Betrug die Drittmittelquote bei den Hochschulen 1995 noch 14,4 Prozent, so lag sie zehn Jahre später bereits bei 20,1 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.3.2 verschiedene Jahrgänge). Seit 2005 hat sich das Wachstum der Drittmittelquote sogar noch beschleunigt. Binnen dreier Jahre stieg sie bis 2008 auf 25,1 Prozent. Noch bedeutender ist der Drittmittelanteil bei den Universitäten. Kamen im Jahr 2000 auf jeden Euro Drittmittel noch 3,96 Euro laufende Grundmittel, waren es im Jahr 2008 nur noch 2,57 Euro.

Mit 67,3 Prozent stammt der weitaus größte Teil der Drittmittel für die Hochschulen von der öffentlichen Hand. Die größten Drittmittelgeber sind mit 33,7 Prozent die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V., mit 19,8 Prozent der Bund im Rahmen der Projektförderung und mit 8,9 Prozent die Europäische Union. Der Anteil der privaten Wirtschaft an den Drittmitteln ist dagegen gesunken: von 26,4 Prozent im Jahr 1995 auf 24,8 Prozent im Jahr 2008 (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.5, verschiedene Jahrgänge).

Hohe Drittmittelquoten weisen auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen auf. Die durchschnittliche Drittmittelquote lag 2008 bei 35 Prozent, wobei die Spanne von 20 Prozent bei der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. bis zu 68 Prozent bei der traditionell drittmittelstarken Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. reicht (Quelle: Innovationsstudie 18-2010 der Expertenkommission für Forschung und Innovation). Aber auch bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist die öffentliche Hand der mit Abstand wichtigste Drittmittelgeber mit durchschnittlich 66 Prozent. Selbst bei der Fraunhofer-Gesellschaft stammt nicht einmal die Hälfte der Drittmittel von der privaten Wirtschaft.

Es lässt sich festhalten, dass sich die Struktur der öffentlichen Mittelvergabe an die Hochschulen und Forschungseinrichtungen deutlich zugunsten von Drittmitteln und zu Lasten von Grundmitteln verschoben hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung des Drittmittelanteils an der Finanzierung

a) der Universitäten,

b) der Fachhochschulen,

c) der außeruniversitären Forschungseinrichtungen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der laufenden Grundmittel an der Finanzierung

a) der Universitäten,

b) der Fachhochschulen,

c) der außeruniversitären Forschungseinrichtungen?

3

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Grundmittelfinanzierung

a) der Universitäten,

b) der Fachhochschulen,

c) der außeruniversitären Forschungseinrichtungen

bei?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Strukturverschiebung öffentlicher Mittel zugunsten der Drittmittelfinanzierung und zu Lasten der Grundmittelfinanzierung

a) an den Universitäten,

b) an den Fachhochschulen,

c) an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen?

5

Hält die Bundesregierung die weitere Strukturverschiebung innerhalb der öffentlichen Mittel zugunsten der Drittmittelfinanzierung und zu Lasten der Grundmittelfinanzierung

a) an den Universitäten,

b) an den Fachhochschulen,

c) an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen

für sinnvoll?

6

Welches Verhältnis zwischen öffentlichen Grundmitteln und öffentlichen Drittmitteln hält die Bundesregierung bei der Finanzierung

a) der Universitäten,

b) der Fachhochschulen,

c) der außeruniversitären Forschungseinrichtungen

für die Leistungsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems für erstrebenswert?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Drittmittel seitens der privaten Wirtschaft

a) an die Universitäten,

b) an die Fachhochschulen,

c) an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen?

8

Hält die Bundesregierung eine Erhöhung des Drittmittelanteils der privaten Wirtschaft an der Finanzierung

a) der Universitäten,

b) der Fachhochschulen,

c) der außeruniversitären Forschungseinrichtungen

für sinnvoll, und wenn ja, welche Anreize will sie hierfür setzen?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedlichen Regelungen in den öffentlich finanzierten Drittmittelprogrammen zur Erstattung und zur Höhe der erstatteten Overheadkosten?

10

Sieht die Bundesregierung durch die unterschiedliche Praxis bei den Overheadkosten Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Hochschulen und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, und wenn ja, welche Schritte will sie dagegen unternehmen?

11

Welche Schritte will die Bundesregierung bis wann unternehmen, die Drittmittel, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an Hochschulen vergibt, mit einer Programmkostenpauschale auszustatten?

12

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, auch Drittmittel des Bundes, die nicht aus dem BMBF stammen, mit einer Programmkostenpauschale auszustatten, und wenn ja, welche Schritte will die Bundesregierung bis wann unternehmen, und wenn nein, warum nicht?

13

Wie bewertet die Bundesregierung insbesondere die fehlende Overheadkostenerstattung bei den Drittmittelprogrammen des Bundes, die sich an die Fachhochschulen wenden, und welche Schritte will sie unternehmen, die Drittmittelprogramme des Bundes an die spezifische Situation der Fachhochschulen anzupassen?

14

Hält die Bundesregierung die Regelungen zur Programmkostenpauschale bei den Drittmitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft für angemessen, und wenn nicht, welche Änderungen strebt sie an?

15

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass im Jahr 2003 49 Prozent aller hauptberuflichen wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten an den deutschen Hochschulen befristet eingestellt waren, im Jahr 2007 bereits 58 Prozent und im Jahr 2008 62 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.4)?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse für das wissenschaftliche und künstlerische Personal an den Hochschulen, die über Drittmittel finanziert werden?

17

Wie bewertet die Bundesregierung, dass im Jahr 2008 33 Prozent aller wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten an den deutschen Hochschulen nebenberuflich eingestellt waren (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.4)?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und Zunahme von Stipendien in der Post-Doc-Phase (ohne Kurzstipendien)

a) im Bereich der Mobilitätsförderung,

b) an den Hochschulen,

c) an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen,

und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches Personal

a) bei den Instituten der Max-Planck-Gesellschaft,

b) bei den Instituten der Leibniz-Gemeinschaft,

c) bei den Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.,

d) bei den Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft,

und wie bewertet die Bundesregierung die jeweilige Entwicklung?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die Zunahme befristeter und nebenberuflicher Beschäftigungsverhältnisse an den öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen hinsichtlich

a) der Leistungsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems,

b) der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung der besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler,

c) der Attraktivität einer Karriere im deutschen Wissenschaftssystem,

d) der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Fälle, in denen sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen oder der außeruniversitären Forschungseinrichtungen erfolgreich von einem befristeten Vertrag in einen unbefristeten Vertrag eingeklagt hat

a) zwischen 1995 und der 5. Novellierung des Hochschulrahmengesetzes,

b) zwischen der 5. Novellierung des Hochschulrahmengesetzes und dem Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes,

c) seit Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und den Ausgang der Fälle, in denen eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Hochschulen oder der außeruniversitären Forschungseinrichtungen gegen eine betriebsbedingte Kündigung geklagt hat

a) zwischen 1995 und der 5. Novellierung des Hochschulrahmengesetzes,

b) zwischen der 5. Novellierung des Hochschulrahmengesetzes und dem Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes,

c) seit Inkrafttreten des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes?

23

In welchen Fachrichtungen und Forschungsbereichen wurde seit Geltung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes durch Tarifvertrag von den in § 2 Absatz 1 vorgesehenen Fristen abgewichen und die Anzahl der zulässigen Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge festgelegt, wie es in § 1 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ermöglicht wird?

24

Welche Initiativen hat der Bund als Arbeitgeber unternommen, um im Rahmen der Tarifvereinbarungen wissenschaftsspezifische Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen zu erreichen, und falls sie keine unternommen hat, warum nicht?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung aus wissenschaftspolitischer Sicht die wissenschaftsspezifischen Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder?

26

Wird die Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, wie von der Bundesregierung am 3. April 2008 angekündigt, noch im Jahr 2010 abgeschlossen werden, und wann werden die Ergebnisse dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden?

27

Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um den Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu senken, und wenn ja, welche?

Berlin, den 25. Oktober 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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