Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8768 –
Verzögerungen bei der Muster- und Serienintegration „Führungsfunk“ im Projekt
„Digitalisierung Landbasierte Operationen“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 14. Dezember 2022 haben der Verteidigungsausschuss sowie der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in ihren Sitzungen der Vorlage des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Nummer 325/2022 „5.
Änderungsvertrag und Neufassung über die Beschaffung von einem militärischen
Funkübertragungssystem („Führungsfunksystem“) im Rüstungsprogramm
Digitalisierung Landbasierte Operationen (D-LBO)“ zugestimmt (siehe augengeradea
us.net/2022/12/haushaltsausschuss-billigt-bundeswehr-beschaffungen-fuer-13-
mrd-euro-erste-bestellungen-aus-dem-sondervermoegen/).
Das Projekt hat nach Bewertung der Fragesteller gerade in Hinblick auf die
sogenannte Division 2025, die Deutschland gegenüber der NATO zum 1.
Januar 2025 angezeigt hat (siehe esut.de/2023/08/fachbeitraege/43537/division-
2025-vorerst-ohne-moderne-gefechtsstaende/), eine zeitliche Dringlichkeit.
Die bruchfreie, störsichere, verschlüsselte und NATO-Standards
entsprechende digitale Führungsfähigkeit der Division 2025 ist essenziell für die
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und des Bündnisses und nicht zuletzt für die
Glaubwürdigkeit Deutschlands als Partner. Diese für die Landes- und
Bündnisverteidigung voll ausgerüstete und einsatzbereite Division 2025 soll u. a.
mit den in der o. g. BMF Vorlage 325/2022 zu beschaffenden Systemen
ausgestattet werden
Ende September 2023 wurde in unterschiedlichen Presseberichten davon
gesprochen, dass es bei der Muster- und Serienintegration der Funkgeräte im
Projekt „Führungsfunk“ auf die unterschiedlichen Fahrzeugtypen zu
deutlichen zeitlichen Verzögerungen kommt (siehe
www.n-tv.de/politik/Neue-Bun
deswehr-Funkgeraete-landen-in-Depots-article24419677.html oder
www.wel
t.de/politik/deutschland/plus247640566/Bundeswehr-Jetzt-steckt-Pistorius-in-
seinem-ersten-Ruestungsdesaster.html).
In der 35. sowie 39. Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen
Bundestages wurde die Thematik der Verzögerungen bei der Integration der
Funkgeräte thematisiert.
In der 46. Sitzung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages
am 27. September 2023 wurde erneut über die Integration der Funkgeräte
diskutiert, nachdem sich der Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius,
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9282
20. Wahlperiode 13.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
13. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
über eine Verzögerung der Muster- und Serienintegration der Funkgeräte
Führungsfunk als „einigermaßen verärgert“ (siehe
www.nzz.ch/international/bund
eswehr-desaster-um-digitalfunkgeraete-bringt-pistorius-in-erklaerungsnot-ld.1
757860) gezeigt hatte.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius spricht gar davon, dass man sich
bei der Bestellung keine Gedanken über die Integration der Funkgeräte
gemacht habe (
www.nzz.ch/international/bundeswehr-desaster-um-digitalfunkge
raete-bringt-pistorius-in-erklaerungsnot-ld.1757860).
Aus Sicht der Fragesteller bestehen sowohl Unterschiede in der Benennung
als auch der Bewertung des Problems der Verzögerung zwischen den
öffentlichen Aussagen von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und den
Ausführungen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) in der
angesprochenen Ausschusssitzung. Zudem ergeben sich weitere Fragestellungen
zur Projektsteuerung und Koordination von komplexen Beschaffungsvorhaben
seitens des BMVg und der nachgeordneten Ebenen und
Organisationsbereiche.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die in der Vorbemerkung der Fragesteller
enthaltenen Bewertungen zur Kenntnis, macht sie sich aber nicht zu eigen.
Wie bereits im Bericht des BMVg vom 9. Oktober 2023 festgehalten war die
Komplexität des Programms D-LBO basic den beteiligten Akteuren im
Geschäftsbereich BMVg zwar bekannt, wurde jedoch in ihren Auswirkungen
unterschätzt. Es ist im Laufe der Zeit nicht gelungen, ein durchgängig
konsistentes Lagebild bei allen beteiligten Akteuren (BMVg, Bundeswehr und Industrie)
zu erzeugen. Die bisherige Einbettung des Projektes in die Aufbauorganisation
der Bundeswehr war nicht ausreichend. Die übergreifende Koordination und
Kommunikation der betroffenen Stellen und Bereiche erfolgte nicht im
erforderlichen Umfang. Dieser Sachverhalt wird auch in den Antworten der
Bundesregierung auf die vorliegende Kleine Anfrage detailliert dargestellt. Das BMVg
hat, nachdem Bundesminister Boris Pistorius durch die zuständigen Stellen
über konkrete Verzögerungen informiert wurde, entsprechende Maßnahmen zur
Verbesserung ergriffen. Auch diese werden in den Antworten der
Bundesregierung dargestellt.
Die Beantwortung der Fragen 1, 3, 5 bis 15, 28, 28a, 28b, 30c, 30d, 31b, 32,
33a, 34, 35, 36, 39, 41 bis 48, 53, 54, 55a, 56 und 57 kann (teilweise) nicht in
offener Form erfolgen.
Die Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur
für den Dienstgebrauch“ / Vergabevertraulich ist im vorliegenden Fall in
Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Eine offene Beantwortung der Fragen würde Rückschlüsse auf vorhandene,
künftige oder derzeit fehlende Kapazitäten und Fähigkeiten der Bundeswehr
ermöglichen.
Die Fragen 3, 13, 39 und 55a haben zudem Informationen zum Gegenstand, die
selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang
genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten
Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres
Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage
über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft wesentlicher Teile der
Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Darüber hinaus lassen sich
Rückschlüsse auf die entsprechenden Planungen der NATO und der geplanten
Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses ziehen. Daher werden die Informationen
der angefragten Art für so sensibel gehalten, dass selbst ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen.
Die angefragten Inhalte beschreiben die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft
wesentlicher Teile der Bundeswehr sowie die Planungen der NATO so
detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von
Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.
Die erbetenen Informationen sind derart schutzbedürftig, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
1. Worin liegen konkret die Gründe für die zeitlichen Verzögerungen der
Integration der Funkgeräte, die Bundesverteidigungsminister Boris
Pistorius geäußert hat?
Im Projekt Digitalisierung Landbasierte Operationen (D-LBO) erfolgt u. a. der
Austausch bzw. die Einrüstung von Funkgeräten in vorhandene sowie
zukünftige Systeme der Bundeswehr. Grundlegende Funktionalitäten sollen durch die
Ausstattungsvariante D-LBO basic bereitgestellt werden.
Die Umrüstung auf D LBO und die Ausstattungsvariante D LBO basic ist eine
höchst anspruchsvolle und komplexe Koordinationsaufgabe. Im Wesentlichen
sind dies die technische Komplexität sowie die Verfügbarkeit der Komponenten
und der Plattformen unter Berücksichtigung der Übungs- und
Einsatzverpflichtungen der Truppe.
Die Komplexität D-LBO basic war zwar erkannt, wurde jedoch in ihren
Auswirkungen unterschätzt. Es ist im Laufe der Zeit nicht gelungen, ein
durchgängig konsistentes Lagebild bei allen beteiligten Akteuren (Bundesministerium
der Verteidigung [BMVg], Bundeswehr und Industrie) zu erzeugen. Die
bisherige Einbettung des Projektes in die Aufbauorganisation der Bundeswehr war
nicht ausreichend. Die übergreifende Koordination und Kommunikation der
betroffenen Stellen und Bereiche erfolgte nicht im erforderlichen Umfang, was zu
zusätzlichem Mehraufwand in der Abstimmung führte.
Zudem konnte erst mit Einrichtung des Sondervermögens Bundeswehr im Juli
2022 die finanzplanerische Vorsorge für eine Realisierung von D-LBO basic
getroffen werden.
Die weitere Beantwortung dieser Frage kann nicht in offener Form erfolgen.
Hierzu wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
2. Sind die Medienberichte, dass die Funkgeräte, die seit Anfang dieses
Jahres ausgeliefert werden, nicht in Fahrzeuge eingerüstet werden
können, zutreffend?
a) Wenn ja, welche konkreten Gründe stehen der Einrüstung aktuell
entgegen?
b) Wenn ja, welche Fahrzeugtypen sind in welchem quantitativen
Umfang hiervon betroffen (bitte einzeln nach Fahrzeugtyp aufführen;
dabei Planungs- und Sachstand benennen und prognostizierte zeitliche
Verzögerung darstellen)?
Die Fragen 2, 2a und 2b werden zusammen beantwortet.
Nein.
Sowohl die Fachtechnik im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) als auch die Industrievertreter der
Arbeitsgemeinschaft D LBO (ARGE D LBO) stimmen überein, dass die
Muster- und Serienintegration für alle Plattformtypen möglich ist.
3. Welche Fahrzeugtypen der Bundeswehr sollen im Rahmen des Projekts
„D-LBO (Digitalisierung Landbasierter Operationen)“ mit Funkgeräten
aus dem Teilprojekt „Führungsfunk“ ausgerüstet werden, und wie sieht
der Zeitplan hierfür aus (bitte einzeln nach Fahrzeugtyp und Stückzahl je
Fahrzeugtyp aufführen)?
Die Beantwortung dieser Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Hierzu
wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
Zudem steht der Offenlegung einzelner Details das Staatswohl entgegen. Zur
Begründung wird ebenfalls auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
4. Welche Fähigkeiten und damit verbundenen funktionalen Bausteine
sollen mit der Realisierung hiesiger Beschaffung abgebildet werden?
Das Führungsfunksystem dient der Sicherstellung des Informationsaustausches
zwischen den nationalen taktischen Führungsebenen auch im gestörten
elektromagnetischen Umfeld unterhalb des ersten verlegefähigen Gefechtsstandes und
ermöglicht eine durchgängige, verschlüsselte Kommunikation in der
Sicherheitsdomäne „VS – Nur für den Dienstgebrauch“. Diese Fähigkeit wird durch
die Militärischen Organisationsbereiche verschiedenen eigenen funktionalen
Bausteinen, beispielweise „Führung Ebene Verband/Einsatzverband“,
„Taktische Funkkommunikation“ oder „Führungsunterstützung für mobile Elemente
Sanitätsdienst der Bundeswehr“ zugeordnet.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
5. Ist Deutschland mit diesen funktionalen Bausteinen mit der NATO bzw.
allen Bündnispartnern damit interoperabel?
6. Ist Deutschland mit diesen funktionalen Bausteinen mit der NATO bzw.
allen Bündnispartnern damit in der Lage, multidimensional zu
kommunizieren?
7. Inwiefern beeinträchtigt die zeitliche Verzögerung der Integration der
Funkgeräte die Einsatzbereitschaft der Division 2025, die die
Bundesregierung der NATO zum 1. Januar 2025 anzeigen wird?
8. Wie wirkt sich die zeitliche Verzögerung auf die Fähigkeit der Division
2025 aus, auch auf Ebene der Brigaden, Bataillone und Kompanien
durchgängig nach NATO-Standards digital krypiert bzw. verschlüsselt
funken zu können?
9. Was sind die alternativen Fernmeldemittel und Fernmeldemethoden, falls
die Führungsfunkgeräte nicht zeitgerecht eingerüstet werden können
(bitte nach Fahrzeugtyp und Fähigkeit in der Division 2025
differenzieren)?
10. Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen auf Übung und
Ausbildung der für die Division 2025 vorgesehenen Truppenteile?
11. Welche Auswirkungen haben die zeitlichen Verzögerungen auf die
durchgängige Nutzung von Battle-Management-Systemen?
12. Welche sonstigen Auswirkungen jenseits der Division 2025 haben die
Verzögerungen auf die Kommunikation national wie multinational,
beispielsweise hinsichtlich Digitalisierung, Verschlüsselung, Kryptierung,
Störsicherheit und sonstiger technischer Aspekte?
Die Fragen 5 bis 12 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann nicht in offener Form erfolgen. Hierzu wird
auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
13. Wie lange dauert die Musterintegration auf den verschiedenen
Fahrzeugen (bitte einzeln nach Fahrzeugtyp aufschlüsseln)?
Die Beantwortung dieser Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Hierzu
wird auf die Begründung in der Vorbemerkung verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
Zudem steht der Offenlegung einzelner Details das Staatswohl entgegen. Zur
Begründung wird ebenfalls auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
14. Wann wird der Vertrag über die Musterintegration geschlossen (sofern
unterschiedliche Verträge geschlossen werden, bitte einzeln nach
Fahrzeugtyp aufschlüsseln)?
15. Inwiefern schätzt das BMVg den Abschluss der Musterintegration und
die Einrüstung auf den Fahrzeugen der Division 2025 vor dem
Hintergrund der Antworten zu den Fragen 13 und 14 als realistisch ein (bitte
einzeln nach Fahrzeugtyp aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen kann nicht in offener Form erfolgen. Hierzu wird
auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
16. Wurde Führungsfähigkeit im Rahmen der D-LBO als Gesamtprojekt
zentral durch die Bundesregierung betrachtet und koordiniert, d. h. neben
Beschaffung von Einzelprodukten auch die zeitliche Synchronisation mit
Nutzer und den militärischen Bedürfnissen entsprechender Integration
berücksichtigt?
Die Umsetzung des Rüstungsprogramms D LBO wurde mit Weisung des
BMVg zur Zusammenführung des Programms „Mobile Taktische
Kommunikation“ mit dem Projekt „Mobile Taktische Informationsverarbeitung Land“ zum
Programm D LBO und zur weiteren Umsetzung des Programms D LBO vom
9. Dezember 2019 über eine Programmorganisation angewiesen.
Bereits im Kontext der Erstellung der bedarfs- und hausmittelbegründenden
Dokumente hat es stetige enge Abstimmungen zwischen Nutzer, Bedarfsträger
und Bedarfsdecker gegeben. Die Bedürfnisse der Nutzer sind in der
Projektumsetzung berücksichtigt.
a) Wenn ja, an welcher Stelle war diese zentrale Koordinierung
organisatorisch verortet?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16a und 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Umrüstung auf D-LBO und die Ausstattungsvariante D-LBO basic ist eine
höchst anspruchsvolle und komplexe Koordinationsaufgabe.
Diese Komplexität war erkannt, wurde jedoch unterschätzt, auch weil die
Abstimmung aller beteiligten Akteure (BMVg, Bundeswehr und Industrie) nicht
ausreichend war und nicht alle Beteiligten das gleiche Lagebild hatten.
Die bisherige Einbettung des Projektes in die Aufbauorganisation der
Bundeswehr war nicht ausreichend. Die übergreifende Koordination und
Kommunikation der betroffenen Stellen und Bereiche erfolgte nicht im erforderlichen
Umfang.
Um dem zukünftig zu begegnen, hat das BAAINBw daher beim
Vizepräsidenten (zivil) eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die für die Steuerung D-LBO
basic und in der Folge auch für D-LBO verantwortlich ist. Darin einbezogen
sind neben Vertretern der Abteilungen Informationstechnik, Kampf und
Unterstützung im BAAINBw auch der Chief Digital Officer des Heeres sowie Ver-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
treter der zuständigen Abteilungen des BMVg unter Federführung der
Abteilung Cyber/Informationstechnik (CIT). Die Industrievertreter der ARGE D-
LBO werden ebenfalls eingebunden.
17. Ab wann war erstmals einer Stelle insbesondere den
Projektverantwortlichen im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
der Bundeswehr (BAAINBw) bekannt, dass es bei der Integration der
Funkgeräte zu Problemen oder zeitlichen Verzögerungen kommen wird?
18. Ab wann hatte die Leitung, besonders die Präsidentin des Bundesamts
für Aufrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
(BAAINBw), Kenntnis, dass es bei der Integration der Funkgeräte zu
Problemen oder zeitlichen Verzögerungen kommen wird?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Mit Schreiben vom 28. Juni 2023 teilte die ARGE D LBO dem BAAINBw mit,
dass die Angebotsabgabe nicht vor Oktober 2023 erfolgt.
19. Seit wann ist die Problemstellung im BMVg bekannt?
Am 30. Juni 2023 informierte das BAAINBw mit einem Bericht zur
Information das BMVg über die zeitliche Verzögerung bzgl. der Abgabe des Angebotes
der ARGE D LBO.
20. Wer hatte im BMVg erstmals Kenntnis von Problemen, und wie wurden
diese entlang des Vorlagewesens revisionssicher bewertet bzw.
paraphiert?
Das BAAINBw hat erstmals mit einem Bericht zur Information vom 28. Juni
2023 – eingegangen am 30. Juni 2023 beim Fachreferat im BMVg – über
zeitliche Verzögerungen – im Wesentlichen aufgrund der Rückmeldung, dass die
Bieterin (ARGE D-LBO) für ein Angebot mindestens vier Monate benötigt –
berichtet.
Der Sachverhalt und das weitere Vorgehen wurde nach weiterer interner
Abstimmung im BAAINBw zwischen den zuständigen Fachreferaten im BMVg
und des BAAINBw am 14. Juli 2023 erörtert.
In der Folge wurde das BAAINBw angewiesen, kontinuierlich, insbesondere
mit einem gehärteten Zeitplan, dem BMVg zu berichten.
21. Ab wann war dem Staatssekretär Benedikt Zimmer als zuständigem
Rüstungsstaatssekretär bekannt, dass es bei der Integration der Funkgeräte zu
Problemen oder zeitlichen Verzögerungen kommen wird?
Im BMVg wurden bei Abteilung CIT Anfang September 2023 erste, noch vage
Informationen bekannt, dass sich der Beginn der Muster- und Serienintegration
verzögern könnte. Der Abteilungsleiter CIT hat daraufhin Maßnahmen zur
Verdichtung und Härtung dieses Lagebildes eingeleitet und in der 38. KW Sts
Zimmer mündlich über den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Sachstand
informiert. Etwa zeitgleich hat die Präsidentin des BAAINBw Sts Zimmer
telefonisch über Verzögerungen beim Vertragsschluss für die Muster- und
Serienintegrationen informiert. Dabei wurde auf bereits angelaufene
Mitigationsmaßnahmen zur Beschleunigung verwiesen. Ein umfassendes Lagebild, das geeignet
war, belastbare zeitliche Angaben über Verzögerungen abzuleiten, entwickelt
sich erst im Zuge der Erarbeitung des Berichts an den deutschen Bundestag.
Staatssekretär Zimmer hatte seit dem 24. September 2023 Kenntnis von der
konkreten Verzögerung der Muster- und Serienintegration der
Führungsfunkgeräte und einer zeitlichen Verschiebung des Abschlusses der
Integrationsmaßnahmen gegenüber der ursprünglichen Planung.
22. Ab wann war dem Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius bekannt,
dass es bei der Integration der Funkgeräte zu Problemen oder zeitlichen
Verzögerungen kommen wird?
Der Bundesminister Boris Pistorius hatte seit dem 25. September 2023
Kenntnis von Verzögerungen der Muster- und Serienintegration der
Führungsfunkgeräte und der zeitlichen Verschiebung des Abschlusses der
Integrationsmaßnahmen gegenüber der ursprünglichen Planung.
23. Hat sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius nach der
Übernahme der Amtsgeschäfte innerhalb der ersten drei Wochen und proaktiv
einen Sachstand zum Beschaffungsvorhaben des militärischen
Funkübertragungssystem (Führungsfunksystem) im Rüstungsprogramm
Digitalisierung Landbasierte Operationen (D-LBO) angefordert?
a) Wenn ja, wann wurde der Sachstand dem
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius vorgelegt bzw. vorgetragen, und wie wurden dabei
mögliche zeitliche Verzögerungen und Probleme bei der Integration
in die Fahrzeuge adressiert?
b) Wenn nein, warum hat es Bundesverteidigungsminister Boris
Pistorius nicht für geboten gehalten, sich zu einem derartig zentralen
und haushalterisch bedeutsamen Vorhaben zeitnah nach Übernahme
der Amtsgeschäfte vortragen zu lassen?
Die Fragen 23 bis 23b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesminister Boris Pistorius wurde nach Übernahme der Amtsgeschäfte
über Aspekte des Programms D-LBO unterrichtet. Risiken der zeitgerechten
technischen Realisierbarkeit wurden dabei nicht aufgezeigt.
24. Ab wann war der Parlamentarischen Staatssekretärin Siemtje Möller
bekannt, dass es bei der Integration der Funkgeräte zu Problemen oder
zeitlichen Verzögerungen kommen wird?
Die Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller hatte seit dem 25.
September 2023 Kenntnis von Verzögerungen der Muster- und Serienintegration
der Führungsfunkgeräte und der zeitlichen Verschiebung des Abschlusses der
Integrationsmaßnahmen gegenüber der ursprünglichen Planung.
25. Ab wann war dem Parlamentarischen Staatssekretär Thomas Hitschler
bekannt, dass es bei der Integration der Funkgeräte zu Problemen oder
zeitlichen Verzögerungen kommen wird?
Der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Hitschler hatte seit dem 25.
September 2023 Kenntnis von Verzögerungen der Muster- und Serienintegration
der Führungsfunkgeräte und der zeitlichen Verschiebung des Abschlusses der
Integrationsmaßnahmen gegenüber der ursprünglichen Planung.
26. Ab wann war dem Staatssekretär Nils Hilmer bekannt, dass es bei der
Integration der Funkgeräte zu Problemen oder zeitlichen Verzögerungen
kommen wird?
Staatssekretär Nils Hilmer wurden am Rande seines Antrittsbesuchs beim
BAAINBw am 17. August 2023 allgemeine Herausforderungen im Programm
vorgetragen. Dabei wurde versichert, dass diese Herausforderungen im BMVg
an den zuständigen Stellen bekannt sind.
Staatssekretär Nils Hilmer erlangte schließlich am 25. September 2023
Kenntnis von Verzögerungen der Muster- und Serienintegration der
Führungsfunkgeräte und einer zeitlichen Verschiebung des Abschlusses der
Integrationsmaßnahmen gegenüber der ursprünglichen Planung.
27. Was waren die konkreten Ergebnisse des vertraulichen Treffens im
BAAINBw am 16. August 2023, bei dem Staatssekretär Nils Hilmer u. a.
über den Sachstand im Projekt D-LBO vorgetragen wurde (siehe
www.b
usinessinsider.de/politik/deutschland/funkgeraete-staatssekretaer-pistoriu
s-hilmer-wusste-seit-wochen-problemen/)?
a) Wurde bei diesem Treffen über Probleme oder Verzögerungen
hinsichtlich der Integration der Funkgeräte Führungsfunk gesprochen?
Die Fragen 27 und 27a werden zusammen beantwortet.
Am 16. August 2023 hat kein vertrauliches Treffen und ebenso wenig ein
Gespräch zum Sachstand im Projekt D-LBO stattgefunden. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Wurde nach der 35. und/oder nach der 39. Sitzung des
Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, in denen die Integration der
Funkgeräte Führungsfunk vonseiten der Abgeordneten thematisiert wurden,
vonseiten des BMVg oder im Geschäftsbereich BMVg geprüft, inwiefern
es bei der Integration zu Problemen oder zeitlichen Verzögerungen
kommen kann?
a) Wenn ja, wann, und durch wen wurde diese Prüfung durchgeführt,
und von wem wurde sie beauftragt?
b) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt?
c) Wenn nein, wieso wurde keine diesbezügliche Prüfung durchgeführt?
Die Fragen 28 bis 28c werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen 28 bis 28c kann nicht in offener Form erfolgen.
Hierzu wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
29. Sofern bei dieser Prüfung Probleme offenbar wurden, wieso wurden
diese nicht dem Verteidigungsausschuss kommuniziert?
Sowohl die Fachtechnik im BAAINBw als auch die Industrievertreter der AR-
GE D LBO stimmen überein, dass die Muster- und Serienintegration für alle
Plattformtypen möglich ist. Die Integrationsvoraussetzungen hinsichtlich der
Einbaumodalitäten sind für jeden Plattformtyp allerdings unterschiedlich.
Musterintegrationen sind bei Modifikationen von Plattformen, wie z. B. beim
erstmaligen Einbringen neuer Geräte in Plattformen, immer durchzuführen,
unabhängig vom ausgewählten Gerätetyp. Dies gilt auch für die
Führungsfunksysteme.
Eine Musterintegration ist die prototypische Realisierung einer Modifikation an
einem Musterstück. Im Zuge der Musterintegration wird eine Bauanleitung für
die Umrüstung der Serie erarbeitet. Dies schließt das Erstellen der hierfür
erforderlichen Dokumentation ein. Zudem ist nachzuweisen, dass die originären
Funktionalitäten (wie z. B. die Schutzwirkung von gepanzerten Plattformen)
und die Betriebssicherheit des Wehrmaterials erhalten bleiben (z. B. die
elektromagnetische Verträglichkeit in der Wechselwirkung mit der Waffenanlage
und sonstiger Elektronik).
Die kontinuierlichen Gespräche mit der ARGE D LBO sowohl vor wie auch
nach der formalen Angebotsaufforderung am 12. Juni 2023 machten allerdings
immer deutlicher, dass die Komplexität der Muster- und Serieneinrüstungen
über alle Plattformen hinweg und in der notwendigen zeitlichen
Harmonisierung erheblich höher ist, als dies von allen Akteuren (BMVg, Bundeswehr und
Industrie) ursprünglich eingeschätzt worden war.
Mit Schreiben vom 28. Juni 2023 teilte die ARGE D LBO dem BAAINBw mit,
dass die Angebotsabgabe nicht vor Oktober 2023 erfolgt. Ursächlich hierfür ist
die Komplexität des Gesamtprogramms.
Das Angebot ist am 20. Oktober 2023 eingegangen und wird derzeit durch das
BAAINBw ausgewertet.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 17 bis 20 verwiesen.
30. Inwiefern stimmen die Medienberichte, dass es ein internes Papier des
BMVg gibt, in dem die zeitlichen Verzögerungen aufgeführt werden
(
www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-verteidigungsministeri
um-raeumt-fehlplanung-bei-funkgeraet-modernisierung-ein-a-3d0318d3-
7e14-4e9a-ac26-625c1769a4eb)?
Der referenzierte Artikel stammt vom 25. September 2023 und bezieht sich auf
ein „Papier vom Montag“ (ebenfalls 25. September 2023). In Verbindung mit
den im Artikel zitierten Aussagen ist naheliegend, dass es sich bei dem „Papier
vom Montag“ um den „Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur
aktuellen Presseberichterstattung in Sachen D LBO“ vom 25. September 2023
handelt.
a) Wann wurde dieses Papier erstellt?
Der „Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur
Presseberichterstattung in Sachen D LBO“ wurde am 25. September 2023 erstellt.
b) Wann wurde dieses Papier der Leitung des BMVg vorgelegt?
Der „Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur
Presseberichterstattung in Sachen D LBO“ wurde am 25. September 2023 der Leitung des BMVg
vorgelegt.
c) Welche zeitlichen Verzögerungen werden in diesem Papier
angesprochen?
d) Welche Probleme, die zu zeitlichen Verzögerungen führen, werden in
diesem Papier angesprochen?
Die Beantwortung der Fragen 30c und 30d kann nicht in offener Form erfolgen.
Hierzu wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
31. Gab es vonseiten des Hauptnutzers (Deutsches Heer) im Rahmen der
Projektbegleitung durch die Projektbeauftragten oder die Heeresführung
Hinweise auf mögliche Verzögerungen?
Ja.
a) Wenn ja, wann wurden Hinweise mit welchem Inhalt mitgeteilt?
Für das Heer sind die durch den Generalinspekteur der Bundeswehr im
ergänzenden Lösungsvorschlag vom 20. Oktober 2022 vorgegebenen Zeitlinien stets
leitend und Planungsgrundlage für die Division 2025.
Im Rahmen einer Arbeitsbesprechung am 19. Januar 2023 wurden erste
zunächst unbestätigte und nicht belastbare Hinweise auf einen Zeitverzug durch
das BAAINBw geäußert, welche am 26. Januar 2023 verschriftlicht dem Chef
des Stabes Kommando Heer kommuniziert und im Fortgang auf Arbeitsebene
durchgehend durch das Heer thematisiert wurden.
Auf Basis der im Rahmen der Projektarbeit am 28. Juni 2023 durch die ARGE
D LBO gegenüber dem BAAINBw kommunizierten Notwendigkeit der
Verlängerung der Angebotsfrist auf Ende Oktober 2023 hat das Heer als Hauptnutzer
die Auswirkungen für die Umrüstung der Division 2025 untersucht und in
einem vom BAAINBw angesetzten Informationsgespräch zu den Zeitlinien im
Programm D LBO aus Nutzersicht am 12. Juli 2023 erörtert.
b) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden daraufhin ergriffen?
Am 3. August 2023 erfolgte zunächst die mündliche Unterrichtung des Chefs
des Stabes Kommando Heer, der eine schriftliche Meldung verlangte, die am
17. August 2023 als schriftliche Unterrichtung der Heeresführung erfolgte.
Dafür wurde der neue Zeitbedarf für die Umrüstung der Division 2025 und die o.
a. Feststellungen mit dem Bedarfsdecker validiert.
Am 4. September 2023 hat der Stellvertreter des Inspekteurs des Heeres und
Kommandeur der Militärischen Grundorganisation eine Besprechung mit dem
Vizepräsidenten (zivil) BAAINBw und den Abteilungsleitern Informationstech-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
nik, Kampf und Unterstützung zu Möglichkeiten des Handelns einer
Beschleunigung angesetzt.
Am 6. September erfolgte eine schriftliche Meldung durch den Inspekteur des
Heeres an den Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr. Der
Stellvertreter des Generalinspekteurs hat am 6. September den zuständigen
Abteilungsleiter CIT telefonisch über den Eingang dieser Meldung informiert,
verbunden mit der Bitte sich dem Sachverhalt inhaltlich anzunehmen und zu
berichten, anschließend hat er diese Meldung per Email an Abteilungsleiter CIT
weitergeleitet.
Zudem hat das Büro desGeneralinspekteurs am 8. September den Auftrag
erteilt, die Einsatzbereitschaft der Division 2025 mit Blick auf Integration D-
LBO zu untersuchen und bis Ende September dazu vorzulegen.
Die Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft der Division 2025 wurden durch
den Inspekteur des Heeres in der Einsatzbereitschaftslage im September 2023
an das BMVg gemeldet.
Die weitere Beantwortung dieser Frage kann nicht in offener Form erfolgen.
Hierzu wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
32. Warum ist vor dem Hintergrund, dass die meisten Fahrzeuge eine SEM-
Bodenplatte mit genormten Maßen haben, eine Muster- und
Serienintegration auf so viele Fahrzeuge derart individuell nötig?
Die Beantwortung dieser Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Hierzu
wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ / Vergabevertraulich
eingestufte Anlage* wird verwiesen.
33. Gab es Forderungen oder Hinweise ein Standardmaß entsprechend der
SEM-Bodenplatte (fit-to-form) für die neuen Funkgeräte im Projekt
„Führungsfunk“ umzusetzen?
Ja.
a) Wenn ja, wurden diese geprüft, und was war das Ergebnis?
b) Wenn nein, warum wurde dieser Hinweis der Standardisierung nicht
umgesetzt?
c) Wenn nein, ist dieses Mittel der Standardisierung noch umsetzbar?
Die Fragen 33a bis 33c werden gemeinsam beantwortet.
Die Beantwortung dieser Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Hierzu
wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
34. Warum wurde ein Vertrag zur Muster- und Serienintegration nicht
unmittelbar nach Vertragsschluss zur Beschaffung der Funkgeräte
Führungsfunk dem Deutschen Bundestag vorgelegt, sondern wird erst ein Jahr
nach Beginn der Auslieferung der ersten Funkgeräte geschlossen?
a) Welche zeitliche Verzögerung der Muster- und Serienintegration geht
allein auf dieses Vorgehen des BMVg zurück?
35. Hat das BAAINBw die Beschaffung und die Muster- und
Serienintegration gleichzeitig geplant?
Die Fragen 34 bis 35 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen 34 bis 35 kann nicht in offener Form erfolgen.
Hierzu wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
a) Welche Abteilung des BAAINBw hat die Beschaffung der Funkgeräte
Führungsfunk bearbeitet?
Für die Beschaffung der Funkgeräte ist die Abteilung Informationstechnik des
BAAINBw verantwortlich.
b) Welche Abteilung des BAAINBw hat die Muster- und
Serienintegration der Funkgeräte Führungsfunk bearbeitet?
Für die Integration der Funkgeräte sind die Abteilungen der aufnehmenden
Fahrzeugplattformen – im Wesentlichen die Abteilungen Kampf und Land-
Unterstützung des BAAINBw in enger Abstimmung mit dem
Programmverantwortlichen in der Abteilung Informationstechnik verantwortlich.
36. Inwiefern waren die Projekte der Beschaffung und der Muster- und
Serienintegration im BAAINBw miteinander verzahnt?
Die Beantwortung dieser Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Hierzu
wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
37. Wann wurde der Vertrag für die Muster- und Serienintegration der
Funkgeräte Führungsfunk vonseiten des Geschäftsbereich BMVg
ausgeschrieben?
Das BAAINBw forderte die ARGE D LBO am 12. Juni 2023 zur Abgabe eines
Angebotes auf.
Das Angebot ist am 20. Oktober 2023 eingegangen und wird derzeit durch das
BAAINBw ausgewertet.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
38. Wann rechnet das BMVg mit der Vorlage der 25-Millionen-Vorlage für
die Muster- und Serienintegration im Deutschen Bundestag?
Der Abschluss eines parlamentarisch gebilligten Gesamtvertrages verschiebt
sich auf Mitte 2024.
39. Wann plant das BMVg den Beginn der Musterintegration auf die
unterschiedlichen Fahrzeugtypen (bitte einzeln nach Fahrzeugtyp
aufschlüsseln)?
Die Beantwortung dieser Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Hierzu
wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
Zudem steht der Offenlegung einzelner Details das Staatswohl entgegen. Zur
Begründung wird ebenfalls auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
40. Wann plant das BMVg den Abschluss der Musterintegration auf die
unterschiedlichen Fahrzeugtypen (bitte einzeln nach Fahrzeugtyp
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
41. Welchen zeitlichen Puffer hat das BMVg für das Auftreten etwaiger
Komplikationen, die bei der Musterintegration gefunden werden,
eingerechnet, um die rechtzeitige Ausstattung der Division 2025 mit dem
Führungsfunk zum 1. Januar 2025 sicherzustellen?
42. Wann plant das BMVg den Beginn der Serienintegration auf die
unterschiedlichen Fahrzeugtypen (bitte einzeln nach Fahrzeugtyp
aufschlüsseln)?
43. Plant das BMVg, die Serienintegration anhand der Fahrzeugtypen oder
anhand von Einheiten durchzuführen?
44. Wann plant das BMVg den Abschluss der Serienintegration auf die
unterschiedlichen Fahrzeugtypen (bitte einzeln nach Fahrzeugtyp
aufschlüsseln)?
45. Wann plant das BMVg mit dem Abschluss der Serienintegration auf
allen für die Division 2025 vorgesehenen Fahrzeugen?
46. Welche Folgen für die Einsatzbereitschaft der Division 2025 hätte eine
angedeutete eventuelle Reduzierung der Sendeleistung der Funkgeräte in
bestimmten Fahrzeugtypen, um deren Batterie zu schonen?
47. Mit welchen eventuell auftretenden Problemen bei der Musterintegration
auf die unterschiedlichen Fahrzeugtypen rechnen das BMVg oder der
Geschäftsbereich BMVg bereits jetzt?
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
48. Inwiefern kam es zu zeitlichen Verzögerungen der Muster- und
Serienintegration aufgrund von Problemen in den Absprachen zwischen dem
Kommando Heer und dem BAAINBw hinsichtlich der Integration auf
den Fahrzeugtypen?
Die Fragen 41 bis 48 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen 41 bis 48 kann nicht in offener Form erfolgen.
Hierzu wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
49. Welche Schnittstellen in der Projektsteuerung der Beschaffung der
Funkgeräte und der Muster- und Serienintegration gibt es und wie sind die
Berichtspflichten, Meldewege und Meldeverfahren in Richtung BMVg?
Die im BAAINBw eingerichtete Programmorganisation D LBO bildet die
Schnittstelle in der Projektsteuerung zwischen der Beschaffung der Funkgeräte
und der Fahrzeugintegration.
Grundsätzlich berichten die Programm-/Projektleitung sowie die jeweiligen
verantwortlichen Abteilungen des BAAINBw an die zuständigen
Fachaufsichten im BMVg.
Für das Berichtswesen werden neben den in den Antworten zu den Fragen 16
und 16a bereits dargestellten programmspezifischen Festlegungen die
etablierten Wege gemäß Zentraler Dienstvorschrift A-1500/30 „Risikomanagement im
Rüstungsmanagement“ genutzt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 16a verwiesen.
50. Welchen jeweiligen Beitrag im Rahmen der Projektsteuerung leisten die
einzelnen Organisationsbereiche und das BAAINBw?
Die militärischen Organisationsbereiche und das BAAINBw berichten und
leisten Beiträge zur Projektsteuerung im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten
an das BMVg.
Für die Durchführung der während des gesamten Lebenswegs des Projekts/
Produkts anliegenden Aufgaben werden dafür Integrierte Projektteams (IPT)
eingerichtet. Sie werden durch den jeweiligen Leiter bzw. die jeweilige Leiterin
des IPT geführt, der als Gesamtverantwortlicher bzw. die als
Gesamtverantwortliche die alleinige Entscheidungsbefugnis hat.
Die folgenden Vertreter bzw. Vertreterinnen sind grundsätzlich Mitglieder des
IPT
• BAAINBw (Leiter des IPT),
• Planungsamt der Bundeswehr/Kommando Cyber- und Informationsraum,
• künftige Nutzer/Betreiber (Bevollmächtigte Vertreter),
• Wirtschaft/Industrie (vor Abschluss der Vergabe nur, wenn rechtlich
zulässig).
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Projektabhängig werden weitere betroffene Bereiche (z. B. Inhouse-
Gesellschaften) eingebunden.
Durch das IPT sind durch die nutzenden Organisationsbereiche Erkenntnisse
und Erfahrungen der Nutzung in die Realisierung einzubeziehen. Im
Rüstungsprogramm D LBO wurden hierzu Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die mit der
Behandlung themenspezifischer Fragestellungen (z. B. Logistik, Ausbildung,
Informationssicherheit, Servicemanagemen) befasst sind.
In die beim Vizepräsidenten (zivil) des BAAINBw nunmehr eingerichtete
Koordinierungsstelle sind neben den Vertretern der Abteilungen
Informationstechnik, Kampf und Unterstützung im BAAINBw auch der Chief Digital Officer
des Heeres sowie Vertreter der zuständigen Abteilungen des BMVg unter
Federführung der Abteilung CIT einbezogen. Die Vertreter der ARGE D-LBO
werden ebenfalls eingebunden.
51. Inwiefern stehen noch Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen
vonseiten des Bundesministeriums der Finanzen aus, die zu zeitlichen
Verzögerungen führen?
Aktuell stehen noch Freigaben von Verpflichtungsermächtigungen durch das
Bundesministerium der Finanzen zur Beschaffung von IT-Komponenten und
zur Beauftragung von Unterstützungsleistungen aus.
52. Inwiefern ist der Zustand der unterschiedlichen Fahrzeugtypen, auf die
die Funkgeräte eingerüstet werden sollen, in Vorbereitung der
Musterintegration hinsichtlich der Möglichkeit der Integration untersucht worden?
Mit Studien wurden beginnend 2019 rund 100 exemplarische Plattformtypen
analysiert, um Erkenntnisse zur Einbausituation zu gewinnen. Für diese
Plattformtypen liegen 3D-Modelle und Architekturen vor, die eine Abschätzung von
Integrationsaufwänden D LBO (Vollausstattung) ermöglichten und die
Auswahl eines geeigneten Führungsfunksystems unterstützten.
53. Welche Verantwortung für eingetretene Verzögerungen sieht die
Bundesregierung aufseiten der Industrie für die Systemintegration, insbesondere
bei den Generalunternehmen oder in vergleichbarer Funktion agierenden
Unternehmen KMW und Rheinmetall?
54. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für ein noch nicht
vorliegendes Industrieangebot über die Systemintegration bzw.
Serienintegration der Funkgeräte?
Die Fragen 53 und 54 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen 53 und 54 kann nicht in offener Form erfolgen.
Hierzu wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
55. Gab es bei der Ausgestaltung der für die Umsetzung der Muster- und
Serienintegration über Generalunternehmer in Betracht kommende Option
Herausforderungen, die in der ursprünglichen Planung nicht in
ausreichendem Umfang erkannt worden waren?
Ja.
Auf die Antworten zu den Fragen 19, 29, 30d und 47 verwiesen.
a) Wenn ja, welche (bitte nach Fahrzeugtyp aufschlüsseln)?
Die Beantwortung dieser Frage kann nicht in offener Form erfolgen. Hierzu
wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
Zudem steht der Offenlegung einzelner Details das Staatswohl entgegen. Zur
Begründung wird ebenfalls auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
b) Wenn ja, seit wann sind erstmals zeitverzögernde Herausforderungen
bekannt geworden, und wie wurden diese mitigiert?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
c) Wenn ja, warum wurde das Parlament bis zu den Medienberichten
nicht aktiv durch die Bundesregierung über die erkannten
Herausforderungen informiert?
Auf die Antwort zur Frage 29 wird verwiesen.
56. Sind neben den Einheiten der Division 2025 weitere Einheiten von
Verzögerungen im genannten Projekt betroffen (bitte nach Einheit und
betroffener Fähigkeit, Anzahl der dort betroffenen Fahrzeugtypen und
erwarteter Verzögerung aufschlüsseln)?
57. Welche der in Frage 56 referenzierten Einheiten sind für die Anzeige im
NATO-Bündnis oder anderen bilateralen (beispielsweise Brigade in
Litauen) oder multilateralen Verpflichtungen (beispielsweise RDC)
vorgesehen (bitte Einheit mit entsprechender Verpflichtung benennen)?
Die Fragen 56 und 57 werden zusammen beantwortet.
Die Beantwortung der Fragen 56 und 57 kann nicht in offener Form erfolgen.
Hierzu wird auf die Begründung in der Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* wird
verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333