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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Entschädigung der Opfer der Bombardierung von Kundus in der Nacht zum 4. September 2009

Luftangriff bei Kundus in Afghanistan auf Anforderung durch die Bundeswehr am 4. September 2009: Opferliste der Afghanistan Independent Human Rights Commission (AIHRC), Kriterien für die Unterscheidung der gelisteten Personen, Einschätzung der AIHRC als unabhängige Organisation, Entschädigungsleistungen an die Bomben-Opfer sowie deren Hinterbliebene, Höhe, Angemessenheit und Abwicklung der Entschädigungszahlungen, Verpflichtung zur Entschädigung von Opfern, geplante weitere Entschädigungen<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

11.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/341726. 10. 2010

Entschädigung der Opfer der Bombardierung von Kundus in der Nacht zum 4. September 2009

der Abgeordneten Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Nacht zum 4. September 2009 befahl der deutsche Offizier Oberst Georg Klein den Einsatz zweier Bomben zur „Vernichtung“ einer Personengruppe, die sich um zwei entführte Tanklastwagen rund sechs Kilometer südöstlich von Kundus versammelt hatte.

Wie viele Opfer diese Bombardierung gekostet hat, ist seitdem umstritten. Vermutlich ist die Frage nicht mehr abschließend zu klären, weil die Bundeswehr mehrere Tage mit der Untersuchung gezögert hat. Die von General Stanley McChrystal angeordnete NATO-Untersuchung, an der die Bundeswehr nicht beteiligt war, geht nach Presseberichten von 17 bis 142 Toten aus. Die Bundesregierung beruft sich auf eine von einer angeblich unabhängigen afghanischen Organisation (Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC) erstellte Liste von 91 Toten und elf Verletzten. Ein deutscher Anwalt gibt an, die Hinterbliebenen von insgesamt 138 Opfern zu vertreten, von denen er meint, nachweisen zu können, dass sie keine Aufständischen waren.

Der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, hatte am 3. Dezember 2009 im Deutschen Bundestag zugegeben, dass die Bombardierung militärisch „nicht angemessen“ war. Trotzdem hat die Bundesregierung sich bislang geweigert, eine Entschädigungsverpflichtung anzuerkennen. Stattdessen strebte sie freiwillige („ex gratia“) Leistungen an. In diesem Sinne hatte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung Thomas Kossendey am 20. Juli 2010 angekündigt, es bestehe „die Absicht, jede Familie unabhängig von der Anzahl und der Art der Opfer landestypisch angemessen zu unterstützen.“ (Ausschussdrucksache 17(12)371).

In anderen Fällen, in denen Afghanen aufgrund von Fehlern deutscher Soldaten gestorben sind, wurden in der Vergangenheit bis zu 33 000 US-Dollar pro Opfer gezahlt. Diese Praxis wurde von US-Militärs gerügt. Die US-Regierung zahlt in Afghanistan in der Regel lediglich 5 000 US-Dollar pro Opfer. Allerdings gäbe es „für die Abwicklung“ von Entschädigungszahlungen „wegen Verletzung bzw. Tötung von Zivilisten“ „kein vom Bundesministerium der Verteidigung festgelegtes Verfahren. Insofern existieren auch keine Kriterien dafür, ob und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt werden.“ (Bundestagsdrucksache 17/191, Fragen 24 und 25).

Am 7. Oktober 2010 teilte Thomas Kossendey schließlich den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses mit, dass am 31. August 2010 die „Unterstützung betroffener Familien abgeschlossen“ wurde. „Im Endergebnis wurden auf 70 Konten und an insgesamt 90 Familien Einzahlungen in Höhe von jeweils 5 000 US- Dollar geleistet.“ Dies sei „von allen Beteiligten sehr begrüßt worden“, sowohl „Verfahren als auch Höhe der Leistungen fanden vollständige Akzeptanz.“ (Ausschussdrucksache 17(12)409).

Eine Überprüfung dieser Behauptung durch unabhängige Dritte wird allerdings erschwert dadurch, dass die Bundesregierung eine Veröffentlichung der Opferliste „zum Schutz der betroffenen Familien“ ablehnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie kommt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung, die AIHRC sei eine „unabhängige Organisation“, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verbindung der AIHRC zur afghanischen Regierung und ihre Finanzquellen?

2

Wie hat die Bundesregierung sich vergewissert, dass die Opferliste der AIHRC vollständig ist und keine Personen übergangen wurden?

3

Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass auf der von der AIHRC erstellten Opferliste tatsächlich ausschließlich Opfer der Bombardierung vom 4. September 2009 aufgeführt sind und dass nicht andere Personen sich zuungunsten der tatsächlichen Opfer unberechtigt bereichern?

Falls ja, wie?

Falls nein, warum nicht?

4

Welche Unterscheidung wird in dieser Opferliste zwischen bewaffneten und unbewaffneten Opfern, zwischen Kämpfern und Zivilisten und zwischen Aufständischen und Unbeteiligten gemacht bzw. gibt es eine ergänzende Liste, und wie viele Personen sind darauf gelistet?

5

Anhand welcher Kriterien und aufgrund welcher Indizien kommt die Bundesregierung zu der Bewertung, dass jemand als „feindlicher Kämpfer“ einzustufen ist, und in welcher Weise wird der völkerrechtliche Grundsatz des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen berücksichtigt, in dem es heißt: Im Zweifelsfall gilt die betreffende Person als Zivilperson?

6

Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass es „landestypisch angemessen“ sei, Familien „unabhängig von der Anzahl und der Art der Opfer“ zu entschädigen?

7

Wie stark sind, nach Erkenntnis der Bundesregierung, die Familien unterschiedlich betroffen (bitte aufzählen, wie viele Familien wie viele Opfer zu beklagen hatten, mit Hinweis, wie viele der Personen im arbeitsfähigen Alter waren)?

8

Wieso wurden für 90 Familien nur 70 Konten eingerichtet, und wie hat die Bundesregierung sichergestellt, dass jede Familie nur den ihr zustehenden Betrag abheben kann?

9

Über welche Bank oder Banken wurden die Zahlungen abgewickelt, und hat die Bundesregierung sichergestellt, dass alle Familien auch trotz der aktuellen Bankenkrise in Afghanistan auf dieses Geld zugreifen konnten bzw. können?

10

Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass 5 000 US- Dollar eine landestypische Entschädigung sei?

11

Mit welcher Begründung wird nicht die in Deutschland „landestypische“ Entschädigung für Opfer staatlicher Verfehlungen gezahlt, wenn diese Verfehlungen im Ausland begangen werden?

12

Hatte die Kritik an „zu hohen“ Opferentschädigungen von bis zu 33 000 US- Dollar pro Person in der Vergangenheit, die von US-Militärstellen geäußert wurden, Einfluss auf die Entschädigungshöhe?

13

Wie viel Geld hat die Bundesregierung insgesamt an die Opfer gezahlt, und aus welchem Etat kommt dieses Geld?

14

Sind die Medienberichte korrekt, nach denen die Zahlungen nicht als Entschädigung, sondern als „humanitäre Hilfe“ deklariert wurden, und wenn ja, mit welcher Begründung?

15

Sieht die Bundesregierung eine rechtliche, politische oder moralische Verpflichtung, die Opfer bzw. die Hinterbliebenen der Bombardierung zu entschädigen?

16

Hat sich die Bundesregierung bei den Opfern der Bombardierung vom 4. September 2009 bzw. ihren Hinterbliebenen entschuldigt?

Falls ja, in welcher Form, und falls nein, warum nicht?

17

Plant die Bundesregierung, über die bereits zugesagten bzw. geleisteten Zahlungen hinaus, weiter über Entschädigungen mit den deutschen Anwälten der Opfer bzw. der Hinterbliebenen zu verhandeln?

Wenn nicht, mit welcher Begründung lehnt sie Verhandlungen mit den Anwälten ab?

Berlin, den 26. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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