Berufung und Rücktritt des Leiters der Task Force Personal und sexuelles Fehlverhalten in der Bundeswehr
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im August 2023 wurde Brigadegeneral Frank R. durch Staatssekretär Nils Hilmer als militärischer Leiter der neu gegründeten Task Force Personal im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eingesetzt (siehe https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100235966/skandal-im-verteidigungsministerium-general-trotz-belaestigung-befoerdert-.html). Diese Task Force soll sich u. a. dafür einsetzen, den Personalkörper der Bundeswehr zukunftsfähig und resilient auszurichten und dabei auch das Ziel des Bundesministers der Verteidigung Boris Pistorius vorantreiben, mehr Frauen für den Dienst in der Bundeswehr zu gewinnen (siehe https://www.businessinsider.de/politik/deutschland/sexuelle-belaestigung-bundeswehr-general-zieht-sich-top-job-zurueck/ und https://www.berliner-zeitung.de/news/pistorius-will-bundeswehr-mit-anwerbe-kampagne-attraktiver-machen-li.354731).
Nur zwei Wochen nach seiner Ernennung ist Brigadegeneral Frank R. „aus persönlichen Gründen“ von seinem Posten als Leiter der Task Force zurückgetreten (siehe https://www.bild.de/politik/2023/politik/skandal-im-verteidigungsministerium-pistorius-muss-zum-rapport-85273208.bild.html). Zur gleichen Zeit wurde presseöffentlich, dass Brigadegeneral Frank R. 2020 und 2021 zweimal aufgrund sexueller Übergriffe auffällig wurde, die auch im Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Eva Högl beschrieben werden (siehe https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100235966/skandal-im-verteidigungsministerium-general-trotz-belaestigung-befoerdert-.html).
Aus dem Jahresbericht geht hervor, dass sich Brigadegeneral Frank R. gegenüber einer Praktikantin sexuell übergriffig geäußert hatte und sich dies im Folgejahr wiederholt hat (siehe https://www.bundestag.de/resource/blob/937820/d52d8f040a6e1e3d1d4226497e498e42/jahresbericht_2022_pdf-data.pdf, S. 107). Aus dem Bericht geht hervor, dass eine zu geringe Disziplinarmaßnahme verhängt wurde und das BMVg der Auffassung war, „beide Dienstpflichtverletzungen wären zusammen mit einer deutlich empfindlicheren Disziplinarmaßnahme zu ahnden gewesen“ (https://www.bundestag.de/resource/blob/937820/d52d8f040a6e1e3d1d4226497e498e42/jahresbericht_2022_pdf-data.pdf, S. 107).
In seiner Stellungnahme zum Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages schreibt das BMVg, dass die Auffassung des BMVg zu den Vorfällen durch die Wehrbeauftragte zutreffend wiedergegeben werden. Demnach vertritt das BMVg die Auffassung, „beide Dienstpflichtverletzungen wären zusammen mit einer deutlich empfindlicheren Disziplinarmaßnahme zu ahnden gewesen.“ (Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung zum Jahresbericht 2022 der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, S. 148 f.)
Nachdem im September 2023 auch der Kommandeur des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung, sein Stellvertreter (siehe https://www.focus.de/politik/deutschland/medienbericht-kommandeur-des-bundeswehr-wachbataillons-wegen-sexueller-belaestigung-entlassen_id_204081536.html) und der Kommandeur des Zentrums Innere Führung (siehe https://www.tagesschau.de/inland/bundeswehrgeneral-suspendiert-100.html) allesamt aufgrund des Verdachts sexueller Übergriffe ihre Posten räumen mussten, und Letzterer sogar durch den Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde (siehe https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-belaestigungsvorwuerfe-boris-pistorius-schickt-general-in-den-ruhestand-a-35684c7c-5bfd-41a0-96c7-ffdce42f4715), sieht die Fraktion der CDU/CSU einen akuten Informationsbedarf des Parlaments über den Umgang mit sexuellem Fehlverhalten in der Bundeswehr.
Alle beschriebenen Fälle müssen, auch im Nachhinein, lückenlos aufgeklärt werden, um die Bundeswehr insgesamt nicht in Misskredit zu bringen. Die meisten Disziplinarvorgesetzten gehen vorbildlich mit der Ermittlung und Ahndung sexueller Übergriffe in ihrem Verantwortungsbereich um.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wann wurde die Entscheidung, Brigadegeneral Frank R. zum Leiter der Task Force Personal im BMVg zu ernennen, durch Staatssekretär Nils Hilmer getroffen?
Welche anderen Ebenen und Personen im BMVg und im Geschäftsbereich BMVg hatten Anteil an der Erstellung der Auswahlliste für diesen Posten sowie an der Entscheidung für Brigadegeneral Frank R.?
Inwiefern hat Staatssekretär Nils Hilmer die ihm zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Vorfälle sexueller Belästigung durch Brigadegeneral Frank R. in seine Personalentscheidung für die Leitung der Task Force Personal einfließen lassen?
Wie begründet das BMVg, dass Staatssekretär Nils Hilmer einen General, der bereits mehrfach im Rahmen sexueller Belästigung auffällig wurde, zum Leiter einer Task Force ernennt, die unter anderem mehr junge Frauen für den Dienst in der Bundeswehr gewinnen soll?
Inwiefern bewertet das BMVg Brigadegeneral Frank R. vor dem Hintergrund der Vorfälle sexueller Belästigung als „persönlich geeignet“ für die Leitung der Task Force Personal?
War Staatssekretär Nils Hilmer vor der Ernennung von Brigadegeneral Frank R. bekannt, dass es sich bei dem anonymisierten Bericht im Jahresbericht der Wehrbeauftragten um Brigadegeneral Frank R. handelt, wenn ja, kam es infolgedessen zu einem Gespräch zwischen der Wehrbeauftragten und Vertretern der Leitung des BMVg hierzu?
Wie passt es aus Sicht der Bundesregierung zusammen, dass Staatssekretär Nils Hilmer zum 1. September 2023 die Allgemeine Regelung A-2610/2 „Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten“ erlassen hat und erst kurz zuvor einen Soldaten, der mehrfach wegen sexueller Belästigung auffällig wurde, zum Leiter der Task Force Personal berufen hat?
Hat Brigadegeneral Frank R. tatsächlich freiwillig seinen Rücktritt als Leiter der Task Force Personal angeboten?
a) Wenn ja, wie wurde hierauf durch Staatssekretär Nils Hilmer reagiert?
b) Wenn nein, wie kam es zur Ablösung von Brigadegeneral Frank R. vom Posten als Leiter der Task Force Personal?
Wer war bei den Vorfällen 2020 und 2021 der bzw. die zuständige Disziplinarvorgesetzte und demnach mit der Ermittlung des Dienstvergehens betraut, und welchen Dienstposten bekleidet er bzw. sie heute?
Wurden die disziplinarrechtlichen Konsequenzen, die Brigadegeneral Frank R.s Fehlverhalten in den Jahren 2020 und 2021 nach sich zog, in jüngerer Vergangenheit einer erneuten Prüfung durch das BMVg oder den Geschäftsbereich BMVg unterzogen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gelangt?
b) Wenn nein, wieso nicht, obwohl das BMVg selbst der Wehrbeauftragten gegenüber Kritikpunkte am damaligen Umgang mit dem Vorfall (keine Meldung, keine Einleitung beim BMVg, zu niedrige Sanktion) geäußert hat, wie dem Schreiben der Wehrbeauftragten an die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses vom 26. September 2023 zu entnehmen ist?
Wie bewertet das BMVg heute den damaligen Umgang des BMVg sowie des nachgeordneten Bereichs mit den Vorfällen sexueller Übergriffe durch Brigadegeneral Frank R., nachdem es diesen Umgang der Wehrbeauftragten gegenüber selbst kritisiert hat?
Welche konkreten Empfehlungen durch Brigadegeneral Frank R.s Disziplinarvorgesetzte gab es nach den sexuellen Übergriffen jeweils für die disziplinare Ahndung der Vorfälle?
Wann, durch wen, und wie wurden die sexuellen Übergriffe Brigadegeneral Frank R.s 2020 und 2021 durch seine Disziplinarvorgesetzten an das BMVg gemeldet?
Warum wurde nicht bereits beim ersten Vorfall 2020 disziplinar ermittelt und das Fehlverhalten entsprechend geahndet?
Worin besteht die Kritik des BMVg an dieser Meldung an das BMVg? Gab es einen Meldefehler des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr an das BMVg, und wenn ja, worin genau bestand dieser?
Welche Ebene des BMVg oder des nachgeordneten Bereichs hat 2020 und 2021 die Entscheidung getroffen, wegen der sexuellen Übergriffe nicht truppendienstgerichtlich gegen Brigadegeneral Frank R. vorzugehen?
a) Wie lautet die Begründung für diese Entscheidung?
b) Wie bewertete das BMVg 2020 und 2021 diese Entscheidung?
c) Wie bewertet das BMVg heute diese Entscheidung?
d) Wie fließen die Bewertungen in die weitere Karriereplanung zuständiger Vorgesetzter ein?
Wie bewertet das BMVg die Wirkung auf junge Frauen, die sich für den Dienst in der Bundeswehr interessieren, wenn Soldaten nach mehrmaligen Vorfällen sexueller Belästigung in solch verantwortungsvolle Positionen wie Brigadegeneral Frank R. gehoben werden?
Wie bewertet das BMVg die Wirkung auf die Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigten der Bundeswehr, wenn Soldaten nach mehrmaligen Vorfällen sexueller Belästigung in solch verantwortungsvolle Positionen wie Brigadegeneral Frank R. gehoben werden?
Inwiefern beeinflussen die jüngst gehäuften öffentlich gewordenen Vorfälle sexueller Übergriffe in der Bundeswehr die Operationalisierung bzw. Umsetzung der Allgemeinen Regelung A-2610/2?
Inwiefern wird im BMVg geplant, vor dem Hintergrund der jüngsten Häufung von auch öffentlich gewordenen Fällen sexueller Belästigung in der Bundeswehr Strukturen oder Prozesse im Sinne der Allgemeinen Regelung A-2610/2 zu überarbeiten, um Personalentscheidungen wie die Benennung Brigadegeneral Frank R.s zum Leiter der Task Force Personal in Zukunft zu vermeiden?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, damit auch bei zuständigen Disziplinarvorgesetzten, die derartige Vorfälle herunterspielen oder nicht mit der gebotenen Härte ahnden, dies bei weiteren Personalentscheidungen Berücksichtigung findet?
Was ist das Ergebnis des Frauennetzwerkes, das im BMVg u. a. zu diesem Thema gearbeitet hat?
Vertritt das BMVg nach wie vor die Auffassung, die es in der Stellungnahme zum Jahresbericht der Wehrbeauftragten 2022 abgegeben hat, „beide Dienstpflichtverletzungen wären zusammen mit einer deutlich empfindlicheren Disziplinarmaßnahme zu ahnden gewesen“?
a) Wenn ja, wie begründet das BMVg diese Auffassung?
b) Wenn nein, wodurch hat sich die Auffassung des BMVg seit dem 28. September 2023 (Unterschrift des Übersendungsschreibens der Stellungnahme des BMVg durch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung Siemtje Möller) geändert?