Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/9586 –
Ältere Menschen in humanitären Katastrophensituationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aufgrund des internationalen Kontextes vieler Fragen nutzen die Fragesteller
im Nachfolgenden die Definition der Vereinten Nationen zur Frage, wer als
„älterer Mensch” zählt, und bezieht sich auf die Alterskohorte ab 60 Jahren.
Dieser Wert kann jedoch variieren. In vielen sogenannten
Entwicklungsländern zählen, beeinflusst durch kulturelle oder soziale Faktoren, auch
Menschen ab 50 Jahren zu „älteren Menschen“.
Ältere Menschen sind oft besonders von den Auswirkungen von Kriegen und
Konflikten betroffen. So ist empirisch belegt, dass überproportional viele
ältere Menschen in Katastrophensituationen sterben. Oft sind sie besonders
verwundbar in Konfliktsituationen und benötigen besonderen Schutz.
Mobilitätseinschränkungen erschweren das Aufsuchen von temporären Schutzräumen
genau wie die Flucht. Hierzu kommen medizinische Einschränkungen oder
psychosoziale Hindernisse wie die Selbstwahrnehmung als Belastung bei
Fluchtanstrengungen. In humanitären Krisen ist ferner zu beobachten, dass
ältere Menschen Mahlzeiten auslassen, um beispielsweise ihre Enkelkinder zu
ernähren (
https://www.helpage.org/wp-content/uploads/2023/06/Things-have-
just-gotten-worse_Report.pdf).
Durch Tod oder Kampfeinsätze von Kindern, die in der Versorgerrolle sind,
wird älteren Menschen in Konfliktregionen außerdem oftmals die
Lebensgrundlage entzogen, Armut und soziale Isolation greifen um sich – und die mit
dem Alter einhergehenden spezifischen medizinischen Bedürfnisse können in
aktiven Konfliktregionen meist maximal unzureichend befriedigt werden.
Daher kann man sagen, dass ältere Menschen in Konfliktsituationen genauso
ungeschützt und schützenswert sind wie Kinder.
Es wäre also folgerichtig, die Belange älterer Menschen in diesem Bezug
besonders zu beleuchten und Maßnahmen an deren Bedürfnissen auszurichten.
Das Gegenteil ist der Fall: Eine vom US-amerikanischen Department of State
beauftragte Studie der NGO HelpAge International aus London zeigte im Jahr
2018 auf, dass die Umsetzungsquote bei der Berücksichtigung der Belange
älterer Menschen in humanitären Hilfsprojekten weltweit bei 0,48 Prozent lag
(
https://www.helpage.org/silo/files/missing-millions-how-older-people-with-d
isabilities-are-excluded-from-humanitarian-response-executive-summary.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9913
20. Wahlperiode 15.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 14. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Diese Fakten zeigen ein Vakuum auf, wenn es um die Vertretung der
Interessen dieser Menschen geht. Die aktuelle Bundesregierung leistet sich derzeit 42
spezifische Bundesbeauftragte, darunter z. B. einen „Koordinator der
Bundesregierung für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau”, aber keinen für die
Belange älterer Menschen.
1. Existiert ein eigenständiges Referat für die Belange älterer Menschen im
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ), bzw. hält die Bundesregierung die personelle und
finanzielle Ausstattung der Referate 413 und 103 für ausreichend, um die
Koordination und Evaluierung der Belange älterer Menschen in
Katastrophengebieten in ausreichender Form sicherzustellen?
a) Wenn ja, wann wurde dieses eingerichtet, wie viele Stellen umfasst
es, wann wurden die Stellen besetzt, und sind sie unbefristet oder
befristet besetzt?
b) Ist eine Stellenaufstockung geplant, und wenn ja, wann, und in
welchem Umfang soll sie erfolgen?
Die Fragen 1 bis 1b werden zusammen beantwortet.
Innerhalb des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) ist für die Rechte älterer Menschen Referat G13
(Menschenrechte, Inklusion, Medien) federführend zuständig. Die Belange älterer
Menschen werden auch in der Arbeit anderer Arbeitseinheiten berücksichtigt
(unter anderem in Referat 102 „Soziale Sicherung, sexuelle und reproduktive
Gesundheit und Rechte“ sowie bezüglich Katastrophen- und Krisensituationen
auch in Referat G22 „Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe“). Das
BMZ überprüft regelmäßig Aufgaben und Ressourcenausstattung dieser
Arbeitseinheiten – wie aller Arbeitseinheiten des BMZ – gemäß den für oberste
Bundesbehörden geltenden Vorgaben (siehe Organisationshandbuchs des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat).
2. Existiert ein eigenständiges Referat für die Belange älterer Menschen im
Auswärtigen Amt (AA), bzw. hält die Bundesregierung die personelle
und finanzielle Ausstattung der Stabsabteilungen S07, S08 und S09 für
ausreichend, um die Koordination und Evaluierung der Belange älterer
Menschen in Katastrophengebieten in ausreichender Form
sicherzustellen?
a) Wenn ja, wann wurde dieses eingerichtet, wie viele Stellen umfasst
es, wann wurden die Stellen besetzt, und sind sie unbefristet oder
befristet besetzt?
b) Ist eine Stellenaufstockung geplant, und wenn ja, wann, und in
welchem Umfang soll sie erfolgen?
Die Fragen 2 bis 2b werden zusammen beantwortet.
Im Auswärtige Amt liegt die Zuständigkeit für Internationale Fragen der
Menschenrechte älterer Menschen beim Referat für Menschenrechte in der
Abteilung für Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und Rüstungskontrolle. Die
Zuständigkeit für Grundsatzfragen zur Berücksichtigung der Belange älterer
Menschen in der Humanitären Hilfe, einschließlich der Operationalisierung des
Gender-Age-Disability-Markers (GAD-Marker) in der Humanitären Hilfe, liegt
in der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und
Humanitäre Hilfe. Zudem gibt es in der Zentralabteilung des Auswärtigen
Amts eine weitere Zuständigkeit für die strukturelle Verankerung der
Querschnittsthemen Geschlechtergerechtigkeit, Diversität, Inklusion und
Nichtdiskriminierung, inklusive der Überprüfung organisationaler Rahmenbedingungen
und Arbeitsabläufe, Prävention und Sensibilisierung hinsichtlich
Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder
Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität
sowie sexueller Belästigung und Alltagssexismus. Für diese Zuständigkeiten ist
eine Stellenaufstockung nicht geplant.
3. Existiert ein eigenständiges Referat für die Belange älterer Menschen im
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, bzw. hält die
Bundesregierung die personelle und finanzielle Ausstattung für
ausreichend, um die Koordination und Evaluierung der Belange älterer
Menschen im Bereich Nutrition sicherzustellen?
In Referat 212 (Ernährungskompetenz und Gemeinschaftsverpflegung) des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft werden u. a.
Maßnahmen zur Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung und zur
Steigerung der Ernährungskompetenz koordiniert. Dabei werden Verbraucherinnen
und Verbraucher aller Altersgruppen und somit auch ältere Menschen sowie
unterschiedliche Ernährungsumgebungen, wie z. B. Senioreneinrichtungen,
adressiert. Gemeinsam mit den Bundesländern wurden seit dem Jahr 2019
Vernetzungsstellen für Seniorenernährung eingerichtet. Mit ihrer Arbeit soll u. a.
die Ernährungskompetenz von Seniorinnen und Senioren, pflegenden
Angehörigen und Verantwortlichen für die Verpflegung älterer Menschen sowie die
Verpflegungsqualität in Senioreneinrichtungen und von Essen auf Rädern mit
Blick auf den entsprechenden Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung optimiert werden.
4. Gibt es bedarfsgerechte Ernährungspakete unter Berücksichtigung
altersgruppenspezifischer Ernährungsbedürfnisse in Food-Baskets bzw. Food-
Kits in den Planungen für Food-Cluster?
In der Arbeit des Nutrition-Clusters wird alterssensible Programmierung
sichergestellt. Im Food-Security-Cluster werden vulnerabler Gruppen besonders
priorisiert.
Je nach Kontext wird im Rahmen des Food Security Clusters für die
Nahrungsmittelnothilfe entweder eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem „Food Basket“
auseinandersetzt, gegründet oder das Nutrition Cluster wird gebeten,
Empfehlungen dazu abzugeben, wie die Nahrungsmittelhilfe im entsprechenden
Kontext so zusammengesetzt werden kann, dass sie die Nährstoffbedürfnisse
unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen deckt. Die allgemeine Nahrungsmittelhilfe
(General Food Assistance, GFA) zielt darauf ab, die Bedarfe der „allgemeinen
Bevölkerung“ zu decken. Gemäß der SPHERE-Standards sind die GFA-
Nahrungsmittelkörbe so konzipiert, dass sie den durchschnittlichen Mindestbedarf
der Bevölkerung decken, wobei der Bedarf aller Altersgruppen und beider
Geschlechter berücksichtigt wird. Die Bedürfnisse Älterer werden im Hinblick auf
die Auswahl der Lebensmittel berücksichtigt, sowie in Bezug auf
Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung gesunder Ernährungsgewohnheiten oder
Zubereitungsmethoden für neue Produkte.
5. Existiert ein eigenständiges Referat für die Belange älterer Menschen im
Bundesministerium des Innern und für Heimat oder dem ihm
nachgeordneten Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, bzw.
hält die Bundesregierung die aktuelle personelle und finanzielle
Ausstattung für ausreichend, um die Koordination und Evaluierung der Belange
älterer Menschen in Katastrophengebieten in ausreichender Form
sicherzustellen?
a) Wenn ja, wann wurde dieses eingerichtet, wie viele Stellen umfasst
es, wann wurden die Stellen besetzt, und sind sie unbefristet oder
befristet besetzt?
b) Ist eine Stellenaufstockung geplant, und wenn ja, wann, und in
welchem Umfang soll sie erfolgen?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet.
Im Bundesministerium des Innern und für Heimat und im Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe existieren keine eigenständigen
Referate für die Belange älterer Menschen, um die Koordination und Evaluierung
der Belange älterer Menschen in Katastrophengebieten sicherzustellen. Die
Belange vulnerabler Zielgruppe, darunter auch älterer Menschen, werden durch
die Fachreferate jeweils berücksichtigt.
6. Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, ausreichende Datenlagen zur
Situation älterer Menschen in Kriegs- und Krisengebieten
a) zusammenzustellen,
b) zu analysieren,
c) zur Grundlage politischer Entscheidungsprozesse zu machen?
Im Rahmen der humanitären Hilfe erfasst das Auswärtige Amt die Dimension
des Alters über den GAD-Marker. Im Rahmen der Förderentscheidung werden
Partnerorganisationen damit angehalten, unter anderem nach Alter
disaggregrierte Daten zusammenzustellen und nachzuweisen, wie diese Daten und die
drei Risikofaktoren Alter, Geschlecht und Behinderung in der konkreten
Implementierung berücksichtigt werden. Im Rahmen der multilateralen
Zusammenarbeit im humanitären System informiert sich die Bundesregierung im
Austausch mit verschiedenen Partnern regelmäßig über die bessere alterssensible
Ausgestaltung humanitärer Hilfe. In spezifischen Regionalkontexten nutzt die
Bundesregierung vorhandene Datenerhebungen zum Beispiel im Rahmen von
humanitären Reaktionsplänen, zur Einschätzung der Bedarfe.
7. Wie viele Maßnahmenpläne für den Umgang mit humanitären
Katastrophen beziehen ältere Menschen spezifisch ein (bitte nach prozentualem
Anteil sowie nach Plänen für In- und Ausland aufschlüsseln)?
Von insgesamt 27 Maßnahmenplänen und Bedarfsübersichten (Humanitarian
Needs Overview), welche das Nothilfekoordinationsbüro der Vereinten
Nationen (OCHA) koordiniert, haben sich 18 mit den spezifischen Vulnerabilitäten
älterer Menschen eingehender befasst. 17 von 20 Maßnahmenpläne (85
Prozent) spezifizieren, inwiefern die geplanten Aktivitäten auf die besonderen
Bedürfnisse von älteren Menschen eingehen. 46 Prozent der betroffenen
Bevölkerung über 60 Jahren haben eine Art von Beeinträchtigung. Sowohl in den
Maßnahmenplänen als auch den Bedarfsübersichten nutzen OCHA und seine
Partner einen intersektionalen Ansatz, der sich umfassend mit Alter, Geschlecht
und Behinderung und den daraus entstehenden Vulnerabilitäten
auseinandersetzt und darauf eingeht.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sichergestellt
wird, dass der Erhalt von Versorgungspaketen in Katastrophenregionen
auch für Mobilitätseingeschränkte gewährleistet werden kann?
Das Interagency Standing Committee für die Koordinierung humanitärer Hilfe
hat am 19. November 2019 Richtlinien zur Inclusion of Persons with
disabilities in Humanitarian Action veröffentlicht. Diese Richtlinien enthalten die
grundlegenden Maßnahmen, die humanitäre Akteure ergreifen sollten, um die
Bedarfe und Rechte von Personen mit Behinderungen zu identifizieren und zu
adressieren.
9. Da es in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im
Ausland 2019–2023” (AA,
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/22136
60/883ab41fbbcf2bb5cc2d0d499bcae736/strategie-huhi-data.pdf) heißt:
„Auch ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen oder
eingeschränkter Mobilität müssen ihren Sichtweisen und Bedürfnissen Gehör
verschaffen können. [...] Hilfsprogramme müssen auf der Basis der
Rückmeldung der betroffenen Bevölkerung angepasst werden. Bei
Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen wird dieser Aspekt besonders
berücksichtigt“,
a) wie berücksichtigt die Bundesregierung die Bedürfnisse älterer
Menschen konkret,
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
b) welche Rückmeldungen nach dem hier beschriebenen Prozess des
institutionellen Lernens hat das Auswärtige Amt seit 2019 im Bezug
auf die Bedürfnisse älterer Menschen erhalten,
Das Auswärtige Amt passt seine Förderung kontinuierlich an. Hierfür wertet
das Auswärtige Amt humanitäre Bedarfspläne aus und nutzt die
Berichterstattung von Partnerorganisationen zur Nachsteuerung. Außerdem führt das
Auswärtige Amt im Rahmen der Haushaltsplanung für die humanitäre Hilfe
Strategiegespräche mit Organisationen durch, um bedürfnisgerechte und inklusive
Planung zu gewährleisten.
Eine der daraus resultierenden Rückmeldungen ist, dass Vulnerabilitätsfaktoren
in der Krisenreaktion nicht getrennt zu denken sind. Deshalb wurde unter
anderem im Rahmen der Erarbeitung der FFP-Leitlinien, aber auch durch den GAD-
Marker, der Gedanke von intersektionellen Ansätzen weiter verankert, um das
System besser auf sich überlagernde Vulnerabilitäten abstimmen zu können.
Das Auswärtige Amt legt auch Wert darauf, neben akuter Krisenreaktion
systemische Projekte zur Verbesserung von Inklusivität im humanitären System zu
fördern.
c) welche Learnings hat die Bundesregierung seit 2019 in Bezug auf
ältere Menschen bei humanitärer Hilfe im Ausland umgesetzt?
Als Lehre aus den letzten Jahren verbessert das Auswärtige Amt besonders die
technische Umsetzung der Datenerfassung und -auswertung; um unter anderem
die Belange älterer Menschen noch kohärenter in die Maßnahmenplanung mit
einzubeziehen. Zudem überarbeitet die Bundesregierung den GAD-Marker als
eine aus einem Reviewprozess 2022 resultierende Maßnahme, um den Marker
noch qualitativer und nutzbarer für die Projektsachbearbeitung zu gestalten.
10. Inwieweit sind die konkreten Belange älterer Frauen Teil der
sogenannten feministischen Außenpolitik der Bundesregierung?
Feministische Außenpolitik ist eine Außenpolitik für alle Mitglieder einer
Gesellschaft. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass Diskriminierung nie
eindimensional ist und verfolgt einen intersektionalen Ansatz. Deshalb macht sie
sich für alle stark, die aufgrund von Geschlechtsidentität, Herkunft, Religion,
Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder aus anderen Gründen
marginalisiert werden.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit eines spezifischen
Bundesbeauftragten für die Belange älterer Menschen?
Innerhalb der Bundesressorts ist das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die Belange älterer Menschen zuständig. Die
Seniorenabteilung mit insgesamt elf Referaten zu verschiedenen Belangen
älterer Menschen setzt sich dafür ein, eine Gesellschaft mit und für ältere
Menschen zu gestalten und ein gutes Altwerden in Deutschland zu ermöglichen.
Dabei werden die unterschiedlichen Lebensbereiche und -situationen älterer
Menschen berücksichtigt, unabhängig davon, ob sie auf Hilfe und
Unterstützung angewiesen sind.
Das BMFSFJ ist zudem von den Bunderessorts bei allen Fallgestaltungen zu
beteiligen, die ältere Menschen betreffen.
Die Einrichtung eines Bundesbeauftragten für die Belange älterer Menschen
wird daher nicht für erforderlich erachtet.
12. Welche Projekte von Older People’s Associations (OPAs) unterstützt die
Bundesregierung weltweit in welchem finanziellen Rahmen?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Bezug zu den Rechten älterer
Menschen in Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit bislang nicht
gekennzeichnet ist. Dafür liegen weder sektorale noch übersektorale
Zuordnungen vor, die eine gezielte Erfassung von Projekten von OPAs ermöglichen
würde. Aufgrund dieser methodischen Beschränkungen ist es der Bundesregierung
nicht möglich, die Frage konkret zu beantworten.
Die Bundesregierung fördert darüber hinaus lokale Organisationen im Rahmen
ihrer generellen Lokalisierungsbemühungen. Da die Auswahl von
Projektpartnern jedoch in Verantwortung der Förderempfänger erfolgt, kann keine
konkrete Aussage im Sinne der Fragestellung getroffen werden.
13. Wie setzen sich die Asylanträge der letzten fünf Jahre nach
Alterskohorten zusammen (bitte ab Alterskohorten 60+ nach Antragstellung,
Bewilligungs- und Ablehnungsquote aufschlüsseln)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden (Quelle:
Asylstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge):
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14. Welche Projekte oder Initiativen mit dem Ziel der spezifischen
Unterstützung älterer Geflüchteter werden derzeit in welcher Höhe seitens der
Bundesregierung gefördert?
Für alle Projekte der humanitären Hilfe, auch für die Unterstützung
Geflüchteter, wird in der humanitären Hilfe der GAD-Marker (siehe Antwort zu Frage 6)
als Steuerungsinstrument verwendet. Hierüber soll sichergestellt werden, dass
altersbedingte Bedarfe in allen humanitären Kontexten erfasst und einbezogen
werden.
15. Welche Positionen vertritt die Bundesrepublik Deutschland bei den
Sitzungen der UN Open-ended Working Group on Ageing (OEWG-A) im
Bezug auf die Schaffung einer UN-Altenrechtskonvention?
Ziel der Bundesregierung ist es, durch den Prozess in der OEWGA
Handlungsbedarfe im Menschenrechtsschutz Älterer zu identifizieren und Lösungen zu
entwickeln, wie diesen Handlungsbedarfen effektiv begegnet werden kann.
Hierzu werden derzeit verschiedene Möglichkeiten zur Schließung etwaiger
Schutzlücken in einem intersessionellen Prozess eruiert.
16. Welche Maßnahmen in humanitären Katastrophen beziehen die
besonderen Bedürfnisse älterer Menschen spezifisch ein (bitte nach Clustern
sowie Ausstattungsmerkmalen bzw. „roles“ aufschlüsseln, bitte definieren
und nach prozentualem Anteil aller Maßnahmen ausweisen)?
Nach Angaben der Zuwendungsempfänger für humanitäre Hilfe wurden im
Jahr 2022 bei 71 Prozent der vom Auswärtigen Amt geförderten Projekte Daten
zur Bedarfsanalyse nach Alter genutzt und bei 44 Prozent der vom Auswärtigen
Amt geförderten Projekte auch Maßnahmen umgesetzt, die gezielt auf die
Bedarfe vulnerabler Gruppen in Bezug auf Alter ausgelegt waren. Alter umfasst
hier aufgrund der Art der Datenerfassung nicht nur ältere Menschen, sondern
auch andere Menschen, die aufgrund ihrer Altersgruppe als vulnerabel gelten,
zum Beispiel auch junge Menschen. Spezifische Projekte, die besonders die
Bedürfnisse älterer Menschen adressieren, werden zum Beispiel über die
Förderung von Nichtregierungsorganisationen wie HelpAge International
umgesetzt, die unter anderem Projekte in Afrika, Lateinamerika und dem Nahen
Osten durchführen.
17. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein ausreichendes Inventar
an auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichteten
Einsatzgegenständen, medizinischen Gütern (z. B. Bypass, Erwachsenenwindeln,
Gehhilfen o. Ä.), Transportfahrzeugen oder anderem für den Zivil- und
Katastrophenschutz benötigten Dingen in den Ländern (bitte nach
Ländern, Objekten und benötigter sowie vorhandener Anzahl, soweit
bekannt, aufschlüsseln)?
Dem Bundesministerium des Innern und für Heimat liegen keine
entsprechenden Erkenntnisse vor. Im Rahmen der Ergänzung des Katastrophenschutzes der
Länder mit Fahrzeugen, Ausstattung und Gerät in den Aufgabenbereichen
Brandschutz, ABC-Schutz (Schutz vor chemischen, biologischen,
radiologischen und nuklearen Gefahren, CBRN-Schutz), Sanitätswesen und Betreuung
erfüllt der Bund seine gesetzliche Aufgabe nach § 13 des Zivilschutz- und
Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG). Der Bund ergänzt danach die von den
Ländern und den kommunalen Ebenen bereitgestellten Fahrzeuge um solche, die
im Verteidigungsfall zusätzlich notwendig sind. Grundsätzlich werden vor
allem in den Bereichen Sanität und Betreuung auch die Bedürfnisse von älteren
Menschen für die Ausstattung des Zivilschutzes berücksichtigt.
18. Wenn nein, wie plant die Bundesregierung, auf die Beseitigung dieser
Mängel entsprechend hinzuwirken?
Für den Einsatz im Zivilschutz baut der Bund als Ergänzung des
Katastrophenschutzes der Länder die Medizinische Task Force (MTF) auf. Diese verfügt
unter anderem über Krankentransportwagen, mit welchen Verletzte und
Erkrankte (auch ältere, nicht gehfähige Patientinnen und Patienten)
notfallmedizinisch erstversorgt und liegend transportiert werden können. Für die Versorgung
auf Behandlungsplätzen der MTF befindet sich außerdem Material zur Pflege
pflegebedürftiger Personen in der Beschaffung. Eine Erweiterung der
Pflegeausstattung wird außerdem derzeit geprüft. Hiermit soll eine Basispflege unter
katastrophenmedizinischen Bedingungen sichergestellt werden.
Im Bereich des Betreuungsdienstes befindet sich zurzeit die Mobile
Betreuungsreserve des Bundes für den Zivilschutz im Aufbau. Sie besteht aus
Mobilen Betreuungsmodulen (MBM 5.000). Im Spannungs- und Verteidigungsfall
sollen die von Kriegseinwirkungen unverletzt Betroffenen in einem MBM
5.000 untergebracht werden. Bei der Konzeption der MBM 5.000 wird die
Demographie Deutschlands berücksichtigt. Bei der Konzepterstellung und der
anschließenden Beschaffung des Materials werden die speziellen Bedürfnisse von
besonders hilfsbedürftigen Personen, wie z. B. Kindern, Schwangeren, älteren
Menschen, Personen mit chronischen Erkrankungen oder speziellen
Ernährungsgewohnheiten berücksichtigt. Mit Hilfe einer Vulnerabilitätsanalyse
werden die Bedürfnisse der verschiedenen Personen zuerst erfasst und dann in den
Konzepten und der Ausstattung entsprechend berücksichtigt. Als Beispiele sind
besonders kontrastreiche Gestaltungen oder ein hohes Maß an Barrierefreiheit
zu nennen. Damit kann z. B. den speziellen Bedürfnissen von Menschen mit
einer Sehstörung und Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern Rechnung getragen
werden.
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur derzeitigen
Finanzierungslücke für das Technische Hilfswerk (THW)?
Die aktuelle Haushaltssituation erfordert vom THW einen ziel- und
maßnahmenorientieren Umgang mit den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Konjunkturprogramme in den letzten Jahren ermöglichten dem THW,
Einsatzfähigkeiten weiter auszubauen und Einsatzausstattungen sowie Fahrzeuge
überplanmäßig zu beschaffen. Das THW wird auch im kommenden Jahr seine
unverzichtbare Arbeit im Bevölkerungsschutz fortsetzen können.
20. Welche konkreten Maßnahmen zur Reduktion der Übersterblichkeit
Älterer durch Hitzebelastung in Großstädten unterstützt die
Bundesregierung im Bundesgebiet mit jeweils welchen Mitteln?
Mit dem „Hitzeschutzplan für Gesundheit“ vom 27. Juli 2023 (abrufbar unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Download
s/H/Hitzeschutzplan/230727_BMG_Hitzeschutzplan.pdf) hat das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf die durch den Klimawandel immer
wahrscheinlicher werdenden Hitzeperioden reagiert, um Deutschland für kommende
und intensiver werdende Hitzewellen noch besser vorzubereiten. Dabei
unterstützt der Hitzeschutzplan für Gesundheit das bisherige Engagement aller
Ebenen (Bund, Länder, Kommunen, Zivilgesellschaft und Bevölkerung) und
trägt wesentlich zu einer noch besseren Abstimmung der Aktivitäten zwischen
den genannten Ebenen bei. Im föderalen System Deutschlands gibt es beim
Hitzeschutz allerdings kein durchgreifendes Organisationsrecht des Bundes.
Die Initiative des BMG dient deswegen auch als ein Impuls.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen des BMG lag im Sommer 2023 vor allem
auf der Kommunikation und der Sensibilisierung der Bevölkerung. Neben der
Sensibilisierung bildeten vor allem vulnerable Gruppen eine besondere
Zielgruppe der Kommunikationsmaßnahmen des BMG. Dazu gehörten
beispielsweise Informationen an Pflegedienste und -heime sowie eine gemeinsame
Plakataktion und Schulungen mit dem Deutschen Hausärzteverband. Diese
adressieren ausdrücklich auch ältere Menschen, die in Großstädten leben. Auch
kommunale Akteurinnen und Akteure wurden durch neue und erweiterte
Informationsangebote unterstützt, z. B. durch das mit Förderung des BMG
entwickelte HitzeService-Portal für Kommunen der Ludwig-Maximilians-
Universität München (
https://hitzeservice.de/). Die für diese Maßnahmen
erforderlichen Mittel wurden aus dem Haushalt des BMG aufgewendet.
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Erkrankungen bzw.
Todesfälle aufgrund von Hitzebelastung in den letzten drei Jahren?
Die Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Zahl der hitzebedingten
Sterbefälle in den letzten drei Jahren in Deutschland liegen in der
Größenordnung von 1.830 im Jahr 2021, 4.500 im Jahr 2022 und 3.200 im Jahr 2023.
Schätzungen zu hitzebedingten Erkrankungen für Deutschland liegen dem RKI
nicht vor.
22. Wie stellte sich die Übersterblichkeit älterer Menschen durch
Hitzebelastung in den letzten drei Sommern dar?
Das RKI hat für das Jahr 2023 erstmal altersspezifische Schätzungen für
Deutschland erstellt. Die Zahlen wurden im Wochenbericht des RKI zur
hitzebedingten Mortalität KW 38/2023 veröffentlicht: (
www.rki.de/DE/Content/Ges
undAZ/H/Hitzefolgekrankheiten/Bericht_Hitzemortalitaet.html).
23. Werden ältere Leute in Notaufnahmen in Hitzesituationen bevorzugt
behandelt?
Die Priorisierung bezüglich der Behandlung in Notaufnahmen erfolgt durch das
Personal in den Notaufnahmen und richtet sich nach dem medizinischen Bedarf
der oder des Hilfesuchenden. Hierfür gibt es ein System der
Behandlungspriorisierung, welches in § 12 der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß
§ 136c Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgegeben ist.
Mit diesen Systemen wird erreicht, dass sich die Behandlung an der
medizinischen Notwendigkeit orientiert.
24. Sind Hausärzte vorbereitet, in solchen Situationen zu helfen (vgl.
Hausbesuche)?
Persönliche Besuche in der Häuslichkeit der Patientinnen und Patienten oder in
Heimen und anderen beschützenden Einrichtungen durch Hausärztinnen oder
-ärzte oder durch nichtärztliche Praxisassistentinnen oder -assistenten sind Teil
des hausärztlichen Versorgungsauftrages gemäß § 73 Absatz 1 SGB V und
werden nach der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet. Zudem ist auf die
gemeinsame Initiative des BMG mit dem Hausärztinnen- und Hausärzteverband
e. V. zur Erreichung vulnerabler Patientengruppen über die Hausarztpraxen
sowie die Entwicklung bundesweiter Schulungskonzepte durch den
Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. zu klimaresilienter Versorgung hinzuweisen
(siehe dazu auch
https://www.bundesgesundheitsministeri-um.de/ministerium/
meldungen/lauterbach-besser-auf-gesundheitliche-auswirkungen-von-hitze-vor
bereiten.html).
25. Welche konkreten Pläne oder Maßnahmen hat die Bundesregierung
aufgrund der vermeintlich hohen Übersterblichkeit älterer Menschen in der
letzten Corona-Pandemie (
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ueber
sterblichkeit-corona-100.html) in Vorbereitung auf kommende ähnliche
Pandemien getroffen, um einer Übersterblichkeit der Alterskohorte zu
vermeiden?
Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung bereits eine
Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt mit dem Ziel, die Gesundheit der
Bevölkerung, insbesondere von Personen, die einer Risikogruppe angehören,
bestmöglich zu schützen. Von den zahlreichen ergriffenen Maßnahmen seien
exemplarisch folgende genannt:
– Auf Grund des initialen Beschlusses des Bundeskabinetts vom 3. Juni 2020
sowie Folgebeschlüssen vom 21. Juli 2021 und vom 24. November 2021
wurde eine Nationale Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) errichtet und
erste Festlegungen in § 5b IfSG getroffen.
– Die COVID-19-Pandemie hat die große Bedeutung des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten
aufgezeigt. Durch den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wird der
ÖGD nachhaltig gestärkt. Dafür stellt der Bund den Ländern 4 Mrd. Euro
bis zum Jahr 2026 für den Personalaufbau, die Digitalisierung und den
Aufbau moderner Strukturen zur Verfügung.
– Die Bundesregierung hat ihre Surveillance-Systeme weiter ausgebaut und
verstetigt, um die Infektionslage und Trends kontinuierlich sehr genau
verfolgen zu können und rechtzeitig gesundheitspolitische Entscheidungen
treffen zu können.
– Die Krankenhäuser melden mittlerweile täglich die
nichtintensivmedizinischen somatischen Behandlungskapazitäten nach § 13 Absatz 7 Satz 1
Nummer 1 IfSG verpflichtend über das Deutsche Elektronische Melde- und
Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS). Freie Kapazitäten
auf den Intensivstationen werden zudem im Intensivregister der Deutschen
Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
abgebildet. Alle genannten Indikatoren dienen dazu, etwaige Überlastungen
im Gesundheitswesen insgesamt frühzeitig zu identifizieren.
– Die Überarbeitung des Nationale Pandemieplans (NPP) ist geplant. Eine
Erfassung anderer akuter viraler Atemwegsinfektionen mit pandemischem
Potential ist vorgesehen. Oberstes Ziel des NPP ist die Reduktion der
Morbidität und Mortalität in der Gesamtbevölkerung. Ein besonderer Fokus
wird auch zukünftig auf dem Schutz von Personengruppen, die ein erhöhtes
Risiko für schwere und tödliche Krankheitsverläufe aufweisen, liegen. Dazu
gehören Personen über 60 Jahre.
Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen gehören zu
dem Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-
Krankheitsverlauf. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass
Pflegeeinrichtungen sich rechtzeitig auf mögliche Krisensituationen vorbereiten.
Deshalb wurden im Bereich der Pflege folgende nachfolgend aufgezählte
Maßnahmen umgesetzt:
– Erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen und Vermeidung
der Weiterverbreitung von Krankheitserregern in den Einrichtungen und
Unternehmen nach § 35 Absatz 1 IfSG (unter anderem Hygienepläne).
Sicherstellung der Maßnahmen durch die Einrichtungen und Unternehmen
selbst; infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Umsetzung einer angemessenen Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften
durch Regelungen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes
(GVWG) zur Entlohnung nach Tarif seit dem 1. September 2022.
– Mit dem 2021 in Kraft getretenen GVWG wurde der § 113 SGB XI –
Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der
Pflegequalität – geändert. Ziel ist hier eine Stärkung der Krisenresilienz und bessere
Vorbereitung auf weitere pandemische Ereignisse.
– Empfehlungen des RKI zum Umgang mit SARS-CoV-2 in der Pflege/
Betreuung (Stand: 28. November 2023).
– RKI: „Hinweise für ambulante Pflegedienste im Zusammenhang mit
COVID-19 “ (Stand: 3. April 2023).
– Die Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention in
medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und
Eingliederungshilfe (KRINKO) zur Infektionsprävention in Heimen werden
derzeit überarbeitet.
Da Personalmangel und hohe Arbeitsbelastung den Infektionsschutz
erschweren wurden folgende Maßnahmen zur Verstärkung der Personaldecke und
Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs bereits umgesetzt:
– Begleitung des Personalbemessungsverfahrens nach § 113c SGB XI durch
die Prüfung weiterer Ausbaustufen.
– Förderprogramm für Pflegeeinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von
Pflege, Familie und Beruf (Verbesserung Arbeitsbedingungen und
Attraktivität).
– Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben den Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu
Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur
Änderung weiterer Vorschriften auf den Weg gebracht.
26. Welche Alternativen zu einer Kontaktsperre und Isolation gibt es?
Pflegeeinrichtungen haben im Verlauf der Corona-Pandemie Hygienepläne
entwickelt, die an die jeweiligen Bedingungen vor Ort angepasst und auf die
Gewährleistung von Teilhabe ausgerichtet sind, um dem herausfordernden
Spannungsverhältnis zwischen Infektionsschutz auf der einen Seite und der
Wahrung von Teilhabe und Kontakten der Pflegebedürftigen auf der anderen Seite
gerecht zu werden. Viele Einrichtungen haben außerdem alternative
Kontaktmöglichkeiten entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Die Entwicklung von
Corona-Schnelltests und deren Anwendung im Rahmen guter
einrichtungsspezifischer Testkonzepte und schließlich die Corona-Schutzimpfungen und die
prioritär in Pflegeheimen umgesetzte Impfkampagne haben zudem zur
Ermöglichung von umfänglichen Lockerungen der Kontaktbeschränkungen
beigetragen.
Auch in möglichen zukünftigen Pandemien wird zwischen Infektionsschutz
und Teilhabe abzuwägen sein. Jedoch stehen den Pflegeeinrichtungen durch die
Erfahrungen aus der Corona-Pandemie gute Instrumente zur Verfügung, die
dazu beitragen können, dass Kontaktsperren und Isolation vermieden werden.
27. Hat die Bundesregierung Konzepte zur Aufrechterhaltung von Besuchen
in Pflegeheimen und anderen Einrichtungen der Altenpflege für
zukünftige Pandemien erarbeitet?
Gab es eine Aufarbeitung der Lehren aus der vergangenen COVID-19-
Pandemie?
Bereits im Jahr 2020 wurde seitens des damaligen Pflegebevollmächtigten in
Zusammenarbeit mit dem RKI eine Empfehlung dafür vorgelegt, wie Besuche
trotz Corona weiter gewährleistet werden können. Zudem hat das RKI stetig an
die aktuellen Situationen angepasste Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen
erarbeitet, die jeweils auch Besuchsoptionen berücksichtigten.
Die Entwicklung von Konzepten zur Sicherstellung einer guten Versorgung
auch in Krisensituationen ist Aufgabe der Partner der Selbstverwaltung in der
Pflege bzw. der Pflegeeinrichtungen selbst. Um sicherzustellen, dass sich
Pflegeeinrichtungen umfassend auf mögliche Krisensituationen vorbereiten, hat der
Gesetzgeber mit dem GVWG vom 11. Juli 2021 durch eine Erweiterung von
§ 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt, dass alle
zugelassenen Pflegeeinrichtungen nun Krisenkonzepte vorhalten müssen. Diese
Konzepte sollen sich nicht nur auf Pandemien, sondern auch auf andere
mögliche Krisensituationen beziehen. In der Praxis gibt es bereits sehr gute Ansätze
zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung.
Das BMG hat sich intensiv mit den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie im
Bereich der Langzeitpflege auseinandergesetzt und die wichtigsten Lehren aus
dieser Zeit im Rahmen des dreiteiligen Projektes „Lehren aus der Corona-
Pandemie und zukünftige Krisenresilienz in der Langzeitpflege“ aufgearbeitet. Es
konnten Maßnahmen abgeleitet werden, die es zukünftig erleichtern, mit
vergleichbaren Situationen besser umzugehen und die Resilienz von
Pflegeeinrichtungen auch in Bezug auf andere Krisen zu erhöhen. Am 6. Dezember 2023
werden die Ergebnisse im Rahmen einer Fachveranstaltung vorgestellt und mit
Akteuren aus dem Pflegebereich diskutiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333