Stand des Aufbaus und der Kosten von ELENA
der Abgeordneten Jan Korte, Matthias W. Birkwald, Werner Dreibus, Diana Golze, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Katrin Kunert, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 20. Oktober 2010 meldete „dpa“, dass die Bundesregierung erwogen habe, das Projekt ELENA ganz einzustellen, inzwischen aber prüfe, „wie die erst zu Jahresanfang eingeführte gigantische Lohndatenbank angesichts hoher Kosten und Bürokratie verbessert werden kann“ (dpa, 20. Oktober 2010).
Das mit ELENA anvisierte Ziel von „weniger Bürokratie und mehr Effizienz“ scheint nach verschiedenen Stellungnahmen und Gutachten nicht eingehalten werden zu können. Schon jetzt erwartet zum Beispiel der Deutsche Städtetag in einer geradezu als Brandbrief formulierten Stellungnahme an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag mehr Bürokratie und nicht zumutbare Kosten für die Verwaltungen und die Bürgerinnen und Bürger. Die Ergebnisse des Deutschen Städtetages stehen in eklatantem Widerspruch zu dem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), das von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde und mit dem die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie befürchteten überhöhten Kosten des Verfahrens für die mittelständischen Unternehmen überprüft werden sollten. Die Differenzen bewegen sich dabei in kaum vorstellbaren Dimensionen. So schreibt der Deutsche Städtetag zum Beispiel nach einer Überprüfung der Zahlen des NKR alleine für den Bereich der Wohngeldanträge, dass man statt der vom NKR zugrunde gelegten 29,7 Mio. Euro von 85 Mio. Euro ausgehen müsse. Weiter heißt es, „dass [wenn] die Kostenschätzungen des NKR für die beiden anderen Einrichtungen, die ELENA anwenden sollen, die Arbeitsagenturen wie die Elterngeldstellen, in vergleichbarer Relation unterschätzt worden sind, dann gelangt man zu einem Gesamtergebnis für die drei betroffenen Verwaltungsbereiche nicht, wie vom Normenkontrollrat unterstellt, von 82,3 Mio. Euro, sondern von rd. 236 Mio. Euro.“ Fragwürdig ist ja schon, dass mit ELENA ausdrücklich Teile der Wirtschaft auf Kosten der öffentlichen Verwaltungen entlastet werden sollen. Der NKR errechnet eine minimale Nettoentlastung von 8,3 Mio. Euro, der Deutsche Städtetag dagegen kommt bei seiner Überprüfung auf eine Nettomehrbelastung von wenigsten 145 Mio. Euro.
Die Schlussfolgerungen des Deutschen Städtetages lauten kurz und knapp:
- Das ELENA-Verfahren ist den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht zumutbar.
- Das ELENA-Verfahren ist für die betroffenen Verwaltungen nicht administrierbar.
- Das ELENA-Verfahren kostet erheblich mehr als es an Einsparungen an anderer Stelle bringt.
- Das ELENA-Verfahrensgesetz widerspricht den Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen um Entbürokratisierung.
- Das ELENA-Verfahrensgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung muss daher aufgehoben werden.
Noch weiter geht der Marburger Bund in einer Stellungnahme vom 8. Oktober 2010. Die Ärztevereinigung schreibt, selbst wenn der Gesetzgeber formale Mängel beseitige, seien das ELENA-Verfahrensgesetz und die dazu erlassene Durchführungsverordnung „unrettbar verfassungswidrig“. Gestützt wird die Forderung durch ein Gutachten des am 8. September 2010 verstorbenen Staatsrechtlers Prof. Dr. Heinrich Wilms von der Zeppelin University Friedrichshafen. Nach dessen Dafürhalten ist schon in der jetzigen Gesetzesform davon auszugehen, dass es sich um eine Vorratsdatenspeicherung handelt, die es ermöglichen soll, eine zentrale Datenbank zu errichten, in der letztlich „alle personenbezogenen Daten aller Bürger zu jedem denkbaren Zweck gespeichert sind“ (Marburger Bund Zeitung, Ausgabe 14 vom 8. Oktober 2010).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Von welcher Seite innerhalb der Bundesregierung gab es Überlegungen, ELENA „vom Tisch“ zu nehmen, das heißt, einzustellen, und welche Argumente haben zur Fortsetzung geführt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Stellungnahme des Deutschen Städtetages vom 19. Oktober 2010 hinsichtlich der dort aufgeführten Mehrbelastungen, und welche Gegenargumente hat sie dazu?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die Kommunen für ihre Mehrkosten einen finanziellen Ausgleich erhalten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Stellungnahme des Deutschen Städtetages hinsichtlich der Aussage, das Verfahren sei nicht administrierbar und widerspräche den Bemühungen um Entbürokratisierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erklärung des Deutschen Städtetages, wonach die Spitzenverbände nicht bereit seien „einer Kostenumverteilung von der Wirtschaft auf die öffentliche Verwaltung in nahezu dreistelliger Millionenhöhe ihre Zustimmung zu geben“?
Worin liegen die Gründe, dass der NKR in seinem Gutachten vom 13. September 2010 hinsichtlich der Kostenbelastung der Kommunen zu anderen Ergebnissen als der Deutsche Städtetag kommt?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für eine wirksamere Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände bei kommunalrelevanten Entscheidungen des Bundes, insbesondere im Konfliktfall?
Treffen Aussagen der kommunalen Spitzenverbände zu, dass ELENA für Antragsteller auf Wohngeld zu einem höheren bürokratischen Aufwand führt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung hier Abhilfe zu schaffen?
Welche der vom Deutschen Städtetag genannten Probleme, die ihn zu der Forderung veranlasst haben, das ELENA-Verfahrensgesetz in der jetzigen Fassung aufzuheben, sind Gegenstand der von „dpa“ genannten Verbesserungen, die die Bundesregierung derzeit anstrebe?
Welchen Stand haben die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung zu Verbesserungen von ELENA konkret erreicht, und welche Vorschläge wurden hierzu bereits erarbeitet, und durch welche Behörde?
Hält es die Bundesregierung weiterhin für vertretbar, auf der Grundlage eines selbst von ihr als ungenügend und dringend verbesserungsbedürftig bezeichneten Gesetzes, umfassend Daten aller Bürger auf Vorrat zu sammeln?
Wenn ja, warum?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen ein vom Marburger Bund und anderen gefordertes Moratorium?
Beabsichtigt die Bundesregierung die zeitliche Aussetzung der Erfassung bestimmter Daten, die vom 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2010 beispielsweise für die Erfassung von Kündigungsgründen gilt, zu verlängern?
Wenn nein, warum nicht?