Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9679 –
Die Zukunft der Artillerie in der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Krieg in der Ukraine hat die Bedeutung weitreichender präziser
Wirkmittel, ganz besonders der Rohr- und Raketenartillerie im Gefechtsszenario
Landesverteidigung deutlich hervorgehoben (
https://www.fr.de/politik/barano
w-ukraine-krieg-russland-waffen-artillerie-brigadegeneral-92564516.html).
Neben 14 Panzerhaubitzen 2000 wurden von Deutschland auch fünf
Raketenwerfer MARS II an die Ukraine abgegeben, um die Ukraine in ihrem Kampf
gegen Russland wirkungsvoll zu ertüchtigen.
Der Krieg in der Ukraine zeigt auch eindrücklich den qualitativen und
quantitativen Bedarf an Rohr- und Raketenartillerie, um ein Gefecht gegen einen
gleichwertigen Gegner erfolgreich bestehen zu können. Neben dem
unstrittigen Bedarf an Geschützen, Raketenwerfern und Munition bedarf es nach
Ansicht der Fragesteller für die deutschen Streitkräfte einer weitaus größeren und
voll ausgestatteten Artillerietruppe, als die gemäß derzeitiger Struktur zur
Verfügung stehenden Kräfte und Mittel. Quantität und Qualität werden folglich zu
einem Schlüsselelement erfolgreicher Kriegführung.
Die Nachbeschaffung der Panzerhaubitze 2000 wurde durch parlamentarische
Billigung und Vertragsschluss auf den Weg gebracht. Die für die Truppe
wirksame Nachbeschaffung für das System MARS II muss nach Ansicht der
Fragesteller im Deutschen Bundestag nun zügig erfolgen, damit die eh schon
ausgezehrte Artillerietruppe ihren neu fokussierten Auftrag ausführen kann.
Laut Presseberichten soll das israelische Raketenartilleriesystem PULS
(Precise and Universal Launching System) die fünf an die Ukraine abgegebenen
MARS II ersetzen (
https://soldat-und-technik.de/2023/10/bewaffnung/35828/n
un-offiziell-bundeswehr-soll-israelisches-raketenartilleriesystem-puls-erhal
ten/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10018
20. Wahlperiode 11.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 10. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Gegenstand einzelner Fragen sind Informationen über Munitionsvorräte/-
bestände, die entsprechende Rückschlüsse auf die vorgenannten
Munitionsumfänge zulassen. Diese Informationen berühren daher in besonders hohem Maße das
Staatswohl und können daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet
werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl
begrenzt.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten
Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres
Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Bundeswehr bekannt würden. Mittels dieser Informationen wird eine detaillierte Lage
über die Einsatzbereitschaft und Kampfkraft wesentlicher Teile der
Bundeswehr aktuell und für die nächsten Jahre abgegeben. Darüber hinaus lassen sich
Rückschlüsse auf die entsprechenden Planungen der NATO und der geplanten
Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses ziehen. Daher hält die Bundesregierung
die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein
geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen
werden kann. Daher würde auch eine Einstufung und Hinterlegung der
angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die
Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung
tragen.
Die erbetenen Informationen sind derart schutzbedürftig, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
1. Auf welcher konkreten Grundlage (Kriterien) erfolgte die Festlegung auf
das System PULS als Ersatz für den Raketenwerfer MARS II (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf Basis der niederländischen Beschaffung des Raketenwerfers PULS wurde
auf deutscher Seite eine Marktsichtung für die Nachbeschaffung der an die
Ukraine abgegebenen Raketenwerfer MARS II durchgeführt. Die Bewertung
möglicher Kandidaten erfolgte unter den Kriterien Erfüllung der Forderungen,
Zulaufszeitachsen, Kooperation bei der Beschaffung und Interoperabilität mit
Bündnispartnern. Das System PULS ist marktverfügbar und erfüllt maßgeblich
die Forderungen des deutschen Heeres. Zusätzlich wird die erforderliche
Interoperabilität mit der königlichen niederländischen Landmacht – die vollständig
und tief in die Strukturen des deutschen Heeres integriert ist – mit der Nutzung
des gleichen Systems hergestellt. Dies führte in der Konsequenz zu der
Beschaffungsabsicht für das System PULS.
2. Welche Alternativen wurden seitens der Bundesregierung und anhand
welcher Maßstäbe geprüft?
Im Rahmen der Abwägung von Möglichkeiten wurde zwischen der
Nachbeschaffung einer obsoleszenzbereinigten Version des MARS II und den
marktverfügbaren Systemen PULS und HIMARS eine Bewertung durchgeführt. Zu
den Kriterien wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Risiken gehen nach Kenntnis der Bundesregierung mit der
Neubeschaffung PULS- anstatt einer Nachbeschaffung von MARS-II-
Systemen einher?
4. Warum wird keine Nachbeschaffung von MARS-II-Systemen oder
ähnlichen Nachfolgesystemen erwogen, und welche Risikobewertung der
Neubeschaffung ist seitens der Bundesregierung erfolgt?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Die Integration in einen eingeführten Mobilitätsträger sowie die Integration in
das deutsche Führungs- und Waffeneinsatzsystem (FüWES) und die integrierte
Nachweisführung der einzelnen Munitionssorten werden in das
Risikomanagement einbezogen. Der Hersteller hat bereits nachgewiesen, dass die Integration
in verschiedene Lkw-Plattformen technisch beherrschbar ist. Die
Notwendigkeit der Integration in das FüWES sowie die Nachweisführung der einzelnen
Munitionssorten würden auch für andere Systeme gelten.
Eine Nachbeschaffung des MARS-II-Systems hätte an Risiken die
umfangreichen Maßnahmen der Obsoleszenzbeseitigung im Bereich Fahrgestell,
Werfereinheit und Anpassung der Feuerleitsoftware zur Folge gehabt, die ebenfalls
eine Nachweisführung der einzelnen Munitionssorten beinhaltet hätte. Vor dem
Hintergrund der ohnehin kurzen Restnutzungszeit der Bestandssysteme ist dies
kein zielführender Ansatz.
5. Wann soll die Ersatzbeschaffung der fünf abgegebenen MARS-II-
Systeme erfolgen?
a) Wie ist der aktuelle Sachstand der Verhandlungen?
Die Fragen 5 und 5a werden zusammen beantwortet.
Das Memorandum of Understandig (MoU) ist mit dem niederländischen
Partner endverhandelt und befindet sich bei beiden Nationen derzeit im
Zeichnungsgang.
b) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die fünf
Systeme insgesamt (inklusive Munitionspaket, Ersatzteile, Werkzeugsätze,
sonstige Teile)?
Der für die Beschaffung der fünf Systeme PULS, einschließlich der für die
Qualifikation erforderlichen Raketen, notwendige Finanzbedarf kann derzeit
noch nicht belastbar beziffert werden. Die Kostenermittlung erfolgt mit den
Partnern und wird mit Vorlage der 25-Mio.-Euro-Vorlage detailliert aufgezeigt.
c) Wann kann das Parlament mit einer 25-Millionen-Euro-Vorlage
rechnen?
Die 25-Mio.-Euro-Vorlage ist vor der parlamentarischen Sommerpause 2024
geplant.
6. Inwiefern ist die Entscheidung, fünf Systeme PULS als Ersatz für die
abgegebenen MARS II zu beschaffen, präjudizierend für die Beschaffung
neuer Systeme für die künftig aufzustellenden Divisionsartillerie und
Brigadeartillerie?
7. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Beschaffung von fünf PULS-
Systemen hinsichtlich dem „Zukünftige System Indirektes Feuer große
Reichweite“ (ZukSysIndFgRw)?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Die Beschaffung der fünf Systeme PULS dient dem zeitnahen Ersatz der fünf
an die Ukraine abgegebenen Raketenwerfer MARS II. Darüber hinaus erlaubt
die Beschaffung die Anpassentwicklung und Qualifikation des Systems. Die
fünf Systeme können somit als Einstieg in die Realisierung des Zukünftigen
Systems Indirektes Feuer großer Reichweite (ZukSysIndFgRw) dienen,
welches die zwingende Interoperabilität der Systeme inklusive der Munition mit
den niederländischen Raketenartilleriekräften vorsieht. Die Systeme sollen Teil
der zukünftigen Ausstattung einer Divisions- und Korpsartillerie sein. Die
Brigadeartillerie wird zukünftig nicht mit Raketenartilleriefähigkeit ausgestattet.
8. Welche Anforderungen an Reichweiten hat die Bundesregierung für das
ZukSysIndFgRw, und welche Munitionssorten mit dieser Reichweite
sind marktverfügbar?
Das ZukSysIndFgRw soll Munition in einem Reichweitenband von 10 bis
mindestens 300 km und langfristig auch darüber hinaus verwenden können.
Derzeit sind dazu verschiedene Munitionen mit differenzierten Fähigkeiten in
unterschiedlichen Reichweitenbändern grundsätzlich marktverfügbar. Konkret
stehen Raketen verschiedener Anbieter mit einer Reichweitenleistung von
10 km bis 300 km und auch Übungsraketen mit geringerer Reichweite zur
Verfügung.
9. Wurde das System PULS vorab getestet, um seine Eignung als
Nachfolger für das MARS-System zu beweisen?
a) Wenn ja, wann, und wo wurde das System getestet?
b) Wenn nein, warum wurde das System nicht getestet?
Vor dem Hintergrund einer beschleunigten Beschaffung erfolgte eine
Betrachtung von marktverfügbaren Systemen. Das System PULS ist marktverfügbar
und erfüllt die essentiellen Forderungen des deutschen Heeres. Die
notwendigen Anpassungen werden im Vergleich zu einer Neuentwicklung als kurzfristig
umsetzbar bewertet. Erkenntnisse aus Dänemark und den Niederlanden im
Rahmen derer Qualifikation und Einführung des PULS-Systems wurden als
Bewertungsgrundlage herangezogen. Auf eine zeitaufwendige Erprobung
konnte daher verzichtet werden.
10. Aus welchen Einheiten wurden die fünf MARS II abgegeben, und
werden die fünf Systeme PULS diesen Einheiten direkt gegeben, sodass
diese wieder über Waffensysteme in ihrem Bestand verfügen?
a) Wenn nein, wohin gehen dann die fünf PULS-Systeme, und wie
werden die abgebenden Einheiten mit neuen Waffensystemen versorgt?
Die Fragen 10 und 10a werden zusammen beantwortet.
Zwei Werfer MARS II wurden vom Artilleriebataillon (ArtBtl) 295, zwei vom
ArtBtl 131 und ein System vom ArtBtl 325 an die Ukraine abgegeben.
Mit dem Wechsel des Werfersystems von MARS II auf PULS wird eine
Neueinführung eines Produktes vollzogen.
Zunächst werden in den fünf Systemen PULS die deutschen Führungs- und
Waffeneinsatzsysteme (FüWeS) integriert, um im Anschluss als erstes an den
Ausbildungseinrichtungen genutzt zu werden.
Der endgültige Ersatz der fünf abgegebenen Systeme erfolgt im Projekt
ZukSysIndFgRw.
11. Welche Munition kann das System PULS verschießen, welche davon
sind marktverfügbar, und welche davon plant die Bundesregierung in
welchem Umfang dafür zu beschaffen (bitte in Stückzahlen angeben)?
Der Raketenwerfer PULS verschießt Raketen in einem Reichweitenband von
10 km bis zu 300 km. Die marktverfügbaren Raketen haben ein Kaliber
zwischen 122 mm und 370 mm. Neben der Wirkmunition stehen auch
Übungsraketen zur Verfügung. Art und Umfang der zu beschaffenden Raketentypen
sind noch nicht abschließend festgelegt (vgl. Antwort zu Frage 25).
12. Welche Munition plant die Bundesregierung für die neu zu beschaffende
Raketenartillerie ein?
a) Wie viele Raketen der zuvor genannten Munition plant die
Bundesregierung jeweils zu beschaffen?
b) Mit welchem Gesamtumfang an Munition plant die Bundesregierung
für die künftige Raketenartillerietruppe (bitte nach Raketentyp
einzeln aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
Zur Berechnung der planerischen Mindestbevorratungshöhe (MBH) Munition
gilt als NATO-Vorgabe für Battle Decisive Munition (BDM) die Formel:
Standard Combat Load (SCL) x Combat Load Per Platform (CLPP) x
Platforms.
Die Vorgaben der NATO zu SCL und CLPP sind mit dem out of cycle review
zu BDM Land geheim eingestuft (NS-WAN).
Zusätzlich zur MBH sind Bedarfe für Ausbildungen sowie für
systemspezifische logistische Erfordernisse, wie Umlaufreserven für Instandhaltung und Re-
Zertifizierung, zu berücksichtigen.
Eine Konkretisierung der exakten Stückzahlen spezifischer Munitionssorten
kann erst nach Überprüfung geeigneter Raketen und deren technischer
Zulassung in eingestufter Form erfolgen (siehe auch Antwort zu Frage 11).
13. Können die im Bestand der Bundeswehr befindlichen GMLRS-Raketen
mit dem System PULS verschossen werden?
a) Wenn ja, welche technischen Anpassungen müssen dafür erfolgen?
Die Fragen 13 und 13a werden zusammen beantwortet.
Ein Verschuss von GMLRS-Raketen ist grundsätzlich technisch möglich. Der
Verschuss erfordert die Anpassung des Feuerleitsystems sowie die Integration
eines entsprechenden GPS-Empfängers.
b) Wenn ja, mit welchem Zeit- und Kostenansatz ist für eine solche
technische Anpassung zu rechnen?
Eine belastbare Schätzung zum Zeit- und Kostenansatz kann erst nach
notwendigen – bereits begonnenen – Abstimmungen mit der US-Seite erfolgen.
c) Wenn ja, welche politische Autorisierung zum Verschießen von
GMLRS mit PULS sind erforderlich, und welche Zusagen dazu hat
die Bundesregierung bereits erhalten?
d) Wenn nein, warum nicht, und welcher Ersatz ist dafür vorgesehen?
Die Fragen 13c und 13d werden zusammen beantwortet.
Benötigt wird dafür die Genehmigung der US-Regierung zur Nutzung der
militärischen GPS-Frequenzen und -empfänger und die Nutzungsfreigabe der
Schnittstellendokumente des GMLRS-Herstellers. Im Rahmen eines
Gespräches der Rüstungsdirektoren Deutschlands und der USA wurde hierzu die
grundsätzliche Bereitschaft signalisiert.
14. Welche Raketenartilleriesysteme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung innerhalb der NATO verwendet?
In der NATO sind die Systeme M270 MLRS, HIMARS und Systeme
sowjetischer Bauart vom Typ „BM-21 Grad“ sowie deren nationale Abwandlungen
bzw. Weiterentwicklungen (LAROM, RM-70, T-122 Sakarya), die dasselbe
sowjetische Kaliber verwenden, im Einsatz.
Estland, Lettland und Litauen haben im Jahr 2022 das System HIMARS
bestellt und planen die Einführung ab dem Jahr 2024. Dänemark hat im Jahr 2023
das System PULS eingeführt, die Niederlande haben die Beschaffung von dem
System PULS im April 2023, Spanien die Beschaffung von dem System PULS
im Dezember 2023 beschlossen.
15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
überwiegenden Beschaffung in Zentral- und Osteuropa von HIMARS (High
Mobility Artillery Rocket System) hinsichtlich der Interoperabilität innerhalb
der NATO?
Interoperabilität ist der Schlüssel zur streitkräftegemeinsamen und
multinationalen Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Hierzu schafft Standardisierung die
zweckmäßige Voraussetzung und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag.
Für das ZukSysIndFgRw liegt – aufgrund der umgesetzten tiefen Integration
der königlichen niederländischen Landmacht in die Strukturen des deutschen
Heeres – der Fokus auf einer hohen Interoperabilität mit den Niederländischen
Streitkräften bereits im Grundbetrieb.
16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Einsatzerfahrungen der Ukraine mit HIMARS?
Zu Einsatzerfahrungen mit dem System HIMARS in der Ukraine liegen keine
Erkenntnisse vor.
17. Welcher Interoperabilität misst die Bundeswehr mehr Stellenwert bei,
der Interoperabilität mit den westlichen Nachbarstaaten wie Niederlande
und Dänemark oder der mit den östlichen Nachbarstaaten wie Polen und
Rumänien?
Der Stellenwert von Interoperabilität ist innerhalb der NATO-Staaten, bezogen
auf die jeweils vorhandenen Fähigkeiten, gleich. Maßgeblich ist die tiefe
Integration und damit die Notwendigkeit der Interoperabilität mit den Niederlanden
gemäß den Ausführungen in den Antworten zu den Fragen 1 und 15.
18. Wird ein Vergleich der beiden aktuellen Systeme PULS und HIMARS
für die Bundeswehr angestrebt?
a) Wenn ja, wie, wann, und wo erfolgt der Vergleichstest?
b) Wenn nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf einen
Vergleich mit ähnlichen Produkten?
Die Fragen 18, bis 18b werden zusammen beantwortet.
Ein Vergleich der beiden Systeme erfolgte auf Basis vorliegender Erkenntnisse.
Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 9 wird verwiesen.
19. Welche Gründe aus Sicht der Bundesregierung sprechen gegen das
System HIMARS vor dem Hintergrund der zahlreichen Bestellungen dieses
Systems durch die Länder Polen, Rumänien, Estland, Lettland, Litauen
und der Gefechtserfahrungen der Ukraine mit HIMARS?
Ausschlaggebend für die Entscheidung gegen den HIMARS ist die Stärkung
der deutsch-niederländischen Zusammenarbeit (vgl. Antworten zu den
Fragen 1, 6, und 9). Zu berücksichtigen sind hierbei ebenfalls die PULS-
Beschaffungen von Dänemark und Spanien und das hohe Interesse an einer PULS-
Beschaffung bei weiteren europäischen und NATO-Partnern.
Des Weiteren verfügt der HIMARS lediglich über einen Raketenstartbehälter,
wohingegen der PULS über zwei Raketenstartbehälter verfügt. Im
Umkehrschluss bedeutet dies, dass zum Erlangen der gleichen Feuerkraft die doppelte
Menge an HIMARS beschafft werden müssten. Die mit der Entwicklung des
GMARS in Aussicht gestellte Möglichkeit zur Aufnahme von zwei
Raketenstartbehältern ist nicht marktverfügbar und damit keine Alternative.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die interoperable Zusammenarbeit mit
den litauischen Streitkräften, präzise mit der litauischen
Raketenartillerie, vor dem Hintergrund der litauischen Beschaffung des
Raketenwerfers HIMARS ab 2025 auf taktischer und operativer Ebene als auch auf
der logistischen Ebene, wenn Deutschland ein anderes
Raketenwerfersystem beschafft und dieses dann Teil der Artilleriekomponente der
Brigade Litauen werden sollte?
Die Zusammenarbeit und Interoperabilität mit der litauischen Raketenartillerie
werden sich insbesondere auf gemeinsame NATO-Verfahren,
Einsatzgrundsätze und Übungen stützen. Das System PULS ist zudem grundsätzlich zur
Aufnahme zusätzlicher Munitionssorten verschiedener Hersteller ausgelegt,
wodurch zukünftig ein zusätzlicher wesentlicher Interoperabilitätsaspekt und eine
Austauschbarkeit erreicht werden können.
Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
21. Welche Artilleriekomponente hat die Bundesregierung für die Brigade
Litauen vorgesehen?
Für die Brigade Litauen ist ein Panzerartilleriebataillon vorgesehen.
22. Wann plant die Bundesregierung die Beschaffung weiterer
Mehrfachraketenwerfer, und mit welchen Gesamtkosten rechnet die
Bundesregierung für die Vollausstattung der Artillerietruppe mit Raketenartillerie?
Um den Aufwuchs der Raketenartillerie zu erreichen, wurde die Beschaffung
des ZukSysIndFgRw projektiert. Aufbauend auf die Ersatzbeschaffung der fünf
PULS-Systeme soll schrittweise die Beschaffung der Systeme ZukSysIndFgRw
ab dem Jahr 2028 zur Erreichung der strategisch-konzeptionellen Zielvorgabe
durchgeführt werden.
Die hierzu erforderlichen Finanzbedarfe sind in kommenden
Haushaltsplanungen zu berücksichtigen, jedoch derzeit noch nicht vollumfänglich bezifferbar.
23. Wird es die parallele Verwendung von zwei unterschiedlichen Systemen
in Artilleriebataillonen geben?
Im Rahmen des Zulaufes an ZukSysIndFgRw wird bis zur Vollausstattung eine
ggf. zusätzliche Anzahl an Altsystemen MARS II temporär noch in den
jeweiligen Verbänden in Nutzung gehalten.
24. Welche Aufgaben soll die Artillerietruppe der Bundeswehr zukünftig
erfüllen können?
Die Artillerietruppe wird auch zukünftig die Fähigkeiten zur Wirkung gegen
Ziele unterschiedlicher Größe, Kategorie und Zielverhalten in allen
Operationsarten, zur Zielortung und Wirkungsaufklärung sowie zur Koordinierung der
Feuerunterstützung abbilden. Dies beinhaltet die präzise Bekämpfung von
Punkt- und Einzelzielen sowie die Fähigkeiten, gegnerische Bewegungen
abstandsfähig und reaktionsschnell einzuschränken, abzuriegeln, zu hemmen, zu
kanalisieren, zu lenken oder zu zerschlagen. Die Feuerunterstützung erfolgt
unmittelbar für die Kampftruppe sowie im Rahmen des Kampfes mit Feuer in der
Tiefe des Raumes.
25. Welche Fähigkeiten und Umfänge sind dafür grundsätzlich nötig?
Für die Feuerunterstützung sind Artillerieverbände für die Korps-, Divisions-
und Brigadeebene vorgesehen. Die Artillerieverbände sollen über Fähigkeiten
zur abstandsfähigen Wirkung gegen Punkt- und Flächenziele sowie die
Befähigung zum abstandsfähigen Hemmen von Bewegungen einschließlich der
notwendigen Fähigkeiten zur Führung, Aufklärung und Unterstützung verfügen.
Aussagen zu Umfängen können aufgrund der noch nicht abschließend
festgelegten strukturellen Umfänge des Heeres nicht getätigt werden.
26. In welchen zeitlichen Schritten will die Bundesregierung die
Artillerietruppe zur Erfüllung der Aufgaben ausrichten?
Das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr beschreibt in den Jahren 2027, 2031,
2035 einen sukzessiven Aufwuchs der Artillerietruppe.
27. Wo sieht die Bundesregierung die größten Herausforderungen für die
(Neu)-ausrichtung der Artillerietruppe?
Die größten Herausforderungen werden absehbar in den Bereichen des
personellen Aufwuchses, der Bereitstellung neuer Systeme (Rohr- und
Raketenartilleriewaffensysteme sowie Führungs- und Ortungssysteme) durch die Industrie
und des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur liegen.
28. Wie soll sich die Artillerietruppe der Bundeswehr zukünftig gliedern?
Die Artillerieverbände des Heeres werden konsequent auf den Kernauftrag
Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet. Dazu wird eine
Diversifizierung der Artillerieverbände in Korps-, Divisions- und Brigadeartillerie
vorgenommen, die im Hinblick auf den Kernauftrag sowie eine kaltstartfähige
Kampfunterstützung der Großverbände der Division 2025 und folgend einer
weiteren Division ausgerichtet ist.
29. Wo werden innerhalb der Bundeswehr Artillerieverbände und Einheiten
verortet sein?
Im Heer sollen zukünftig Artillerieverbände auf den Ebenen Korps, Division
sowie in den Mechanisierten Brigaden ausgebracht werden.
30. Welchen Gesamtumfang soll die Artillerietruppe künftig umfassen (bitte
nach Rohrartillerie, Raketenartillerie sowie der jeweiligen Antriebsart,
Rad oder Kette, aufschlüsseln)?
a) Wie viele Dienstposten insgesamt soll die Artillerietruppe im Jahr
2031 umfassen?
b) Wie viele Dienstposten stehen dafür mit Stand 30. November 2023
bereits zur Verfügung?
Die Fragen 30 bis 30b werden zusammen beantwortet.
Aktuell wird die personelle Ausplanung der Zielvorstellungen des Heeres
durchgeführt. Die Anzahl der Dienstposten in der Artillerietruppe ist ebenfalls
Gegenstand dieser Ausplanung.
c) Wie viele Systeme Panzerhaubitze 2000 sollen 2031 zur Verfügung
stehen, und wie viele Systeme einer Radhaubitze sollen 2031 zur
Verfügung stehen?
Die tatsächliche Zulaufplanung, insbesondere der Radhaubitzen ist Gegenstand
laufender Untersuchungen, da die strukturellen Umfänge des Heeres noch nicht
abschließend festgelegt sind (vgl. auch Antwort zu Frage 25).
d) Wie viele Raketenartilleriesysteme sollen 2031 zur Verfügung
stehen?
Die tatsächliche Zulaufplanung ist Gegenstand laufender Untersuchungen, da
die strukturellen Umfänge des Heeres noch nicht abschließend festgelegt sind
(vgl. auch Antwort zu Frage 25).
31. Wie ist die derzeitige materielle Einsatzbereitschaft der Artillerietruppe
(bitte nach Anzahl der insgesamt verfügbaren Artilleriesysteme, wie
viele davon einsatzbereit in der Truppe sind und wie viele davon durch
Instandsetzung o. Ä. derzeit der Truppe nicht zur Verfügung stehen,
aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2
Absatz 2 Nummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren
Interessen schweren Schaden zufügen können, entsprechend einzustufen. Eine offene
Beantwortung würde Rückschlüsse auf Kapazitäten und Fähigkeiten der
Deutschen Streitkräfte zulassen. Diese Informationen sind im Lichte des Ukraine-
Krieges besonders sensitiv. Auf die als „VS – Geheim“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
32. Welchen Modernisierungsstand haben die Kasernen der derzeitigen
Artillerieeinheiten?
a) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind an den jeweiligen Standorten
geplant, werden derzeit durchgeführt oder sind in jüngster Zeit
abgeschlossen worden?
Die Fragen 32 und 32a werden zusammen beantwortet.
Der bauliche Zustand der Liegenschaften Hindenburg-Kaserne am Standort
Munster (ArtLehrBtl 325), Alb-Kaserne in Stetten am kalten Markt (ArtBtl
295) sowie Major-Radloff-Kaserne in Weiden in der Oberpfalz (ArtBtl 131) ist
in der Gesamtheit als gut zu bewerten.
Der bauliche Zustand der Liegenschaften Klotzbergkaserne (ArtLehrBtl 345)
und Artillerieschule am Standort Idar-Oberstein stellt sich in der
Gesamtbetrachtung als befriedigend, mit einem hohen Sanierungsbedarf, dar.
Aktuelle Baumaßnahmen in der Klotzbergkaserne dienen der
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs bis zur Verlegung des ArtLehrBtl 345 in die
Liegenschaft Artillerieschule, in welcher aktuell umfangreiche Baumaßnahmen zur
Sicherstellung der Aufnahme stattfinden.
In Planung sowie in der Umsetzung befindliche Baumaßnahmen in den zuvor
genannten Liegenschaften betreffen im Wesentlichen den Neubau von
Unterkünften im neuen Unterkunftsstandard (Einzelunterbringung mit eigenem
Duschbad) bzw. die Anpassung bestehender Unterkünfte, den Neubau von
Wirtschaftsgebäuden, Infrastruktur zur Sicherstellung der Ausbildung der
Artillerietruppe sowie den Neubau von Infrastruktur für die HIL. Des Weiteren er-
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung
eingesehen werden.
folgen notwendige Anpassungen der bestehenden Infrastruktur sowie
Sanierungen der Medienversorgung.
b) Wie verläuft der Aufbau des neuen Panzerartilleriebataillons 375
sowohl materiell als auch infrastrukturell?
Welche wesentlichen Aufwuchsschritte sind für das Jahr 2024
geplant?
Die laufenden und geplanten Baumaßnahmen am Standort Weiden sind von der
Entscheidung der Stationierung des neu aufgestellten PzArtBtl 375 nicht
betroffen. Die Infrastruktur wird sowohl zunächst als Interim für den Aufwuchs
des PzArtBtl 375 bis zur Verlegung ArtBtl 131 als auch in der Zielstruktur
benötigt. Die erforderlichen Baumaßnahmen zur Modernisierung der
Liegenschaft werden planmäßig weitergeführt. Für das Jahr 2024 steht die Herstellung
der Interimsinfrastruktur zur Aufstellung PzArtBtl 375 im Vordergrund. Die
materielle Ausstattung erfolgt unter Verteilung Material Ausgleich Truppe/
Truppe, bis zu einem späteren Zeitpunkt Neugerät dem Heer zulaufen wird.
c) An welchem Standort in der Oberlausitz wird das jüngst durch den
Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, angekündigte
Artilleriebataillon aufgestellt?
Das ursprünglich in die Stationierungsüberlegungen einbezogene PzArtBtl 375
wird am Standort Weiden in der Oberpfalz aufgestellt und stationiert. Eine
Stationierung in der Oberlausitz ist nicht mehr vorgesehen.
33. Über wie viele Artilleriegeschosse verfügt die Bundeswehr mit Stand
30. November 2023?
Wie viel Geschosse davon sind SMArt-Geschosse?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Darüber hinaus
wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 127 auf
Bundestagsdrucksache 20/9234 und auf den Quartalsbericht zum Beschluss
20/3942 des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 5. Juli
2023 verwiesen.
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