Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung des Nationalen Verkehrslärmschutzpaketes II im Schienenverkehr
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II vom 27. August 2009 enthält das Ziel, die Lärmbelästigung im Schienenverkehr um 50 Prozent bis zum Jahr 2020 zu reduzieren. Das bedeutet eine Minderung um 3 dB (A). Ein Schwerpunkt soll vor allem auf der Reduzierung des nächtlichen Güterverkehrs liegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Mit welcher Begründung strebt die Bundesregierung im Flugverkehr höhere Nachtsanierungsgrenzwerte an als im Schienenverkehr?
Plant die Bundesregierung andere Lärmemissionsgrenzwerte für neue und wesentlich umgestaltete Güterwagen als für ältere?
Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies für die durchschnittliche Steigerung der Streckenbelastung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen lärmabhängiger Trassenpreise auf den Stundenmittelungspegel?
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die allein auf Mittelungspegel bezogenen Lärmschutzanforderungen die Lärmsituation nur unzureichend abbilden?
Plant die Bundesregierung, das Maximalpegelhäufigkeitskriterium wie im Flugverkehr auch im Schienenverkehr ergänzend einzuführen?
Prüft die Bundesregierung derzeit alternative Grenzwerte und Kriterien, die die Diskrepanz zwischen Mittelungspegel und Vorbeifahrtpegel oder auch Spitzenpegel wesentlich präziser abbilden?
Wenn ja, wann, welche und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur schrittweisen Reduktion des Schienenbonus?
Wenn ja, welche, mit welchem Ergebnis und in welchem zeitlichen Rahmen?