[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3809
17. Wahlperiode 18. 11. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Cornelia
Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3598 –
Maßnahmen gegen krebserregende und erbgutschädigende Stoffe
in Kinderspielzeugen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit mehreren Jahren erhalten Spielwaren bei Sicherheitsüberprüfungen von
Produkten besonders viele Beanstandungen. Aufgrund zahlreicher
Spielzeugskandale wurde die EU-Spielzeugrichtlinie Ende 2008 überarbeitet. Statt der
erhofften Verbesserungen bei Grenzwerten von Schadstoffbelastungen, ist die
Richtlinie nach wie vor unzureichend, besonders hinsichtlich der
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAKs) in Kinderspielzeugen. Die
gesetzlichen Grenzwerte für Weichmacher sind nicht mehr auf dem neuesten
Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte am 14. Oktober 2009 in
seiner Stellungnahme kritisiert, dass die in Spielzeugen gemessenen Werte von
Weichmachern wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die
als unbedenklich geltenden Mengen, teilweise um das Hundertfache
übersteigen. Das BfR verwies darauf, dass zahlreiche PAKs in begründeten
Verdacht stehen, erbgutverändernd zu wirken, Krebs zu erzeugen und die
Fortpflanzung zu beeinträchtigen. Die BfR-Studie belegte auch, dass es technisch
möglich ist, Spielzeug ohne krebserregende Weichmacher und Ruße
herzustellen.
Die auf Initiative der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN initiierte
Anhörung zur Spielzeugrichtlinie im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des
Deutschen Bundestages am 17. Mai 2010 kam ebenfalls zu dem Ergebnis,
dass die Richtlinie Kinder nicht ausreichend vor giftigen Stoffen schützt und
hinter den aktuellen Erkenntnissen und dem technisch Machbaren
zurückbleibt.
Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Ilse Aigner, hat wiederholt erklärt, man wolle sich auf EU-Ebene für eine
Nachbesserung der Grenzwerte bestimmter Stoffe in der EU-
Spielzeugrichtlinie einsetzen. Falls die Richtlinie nicht überarbeitet würde, kündigte die
Bundesministerin einen nationalen Alleingang an. Die überarbeitete EU-
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG muss bis spätestens Juli 2011 in nationales
Recht umgesetzt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
17. November 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3809 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Welche nationalen Regelungen werden hinsichtlich von Schwermetallen
und Schadstoffen in Spielzeugen in anderen europäischen Mitgliedstaaten
getroffen?
Nachfolgende Auskunft wurde von der EU-Kommission am 8. November 2010
in Brüssel dazu gegeben:
„Es gibt nach unserem Kenntnisstand folgende nationale Regelungen in
anderen europäischen Ländern:
Dänemark:
– Phthalate
– Blei
– Cadmium (Teilgebiet)
– Quecksilber
Schweden:
– Quecksilber
– Methylenchlorid
– Trichlorethylen
– Tetrachlorethylen
Finnland:
– Formaldehyd (Teilgebiet)
– Phenol“
2. An welchen Stellen hält die Bundesregierung die Spielzeugrichtlinie für
überarbeitungsbedürftig, und für welche Stoffe sollten die Grenzwerte
verschärft werden?
Die Bundesregierung setzt sich im Hinblick auf die Nach- und Verbesserung
sowie vorgesehene Ergänzung der neuen EU-Spielzeugrichtlinie bei den
chemischen Anforderungen vorrangig ein für
– eine Absenkung der Grenzwerte bei bestimmten Schwermetallen (wie z. B.
Cadmium, Blei),
– den Schutz vor allergenen Stoffen, wie Nickel und allergenen Duftstoffen,
– weitere Verbesserungen beim Schutzniveau von Spielzeug bei den
krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen
(CMR-Stoffe).
Ferner kann die Erhöhung der Grenzwerte für Stoffe, wie z. B. Arsen und Blei,
in der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG gegenüber dem bisherigen Recht
aus Sicht der Bundesregierung nicht akzeptiert werden.
Weitere Verbesserungen werden bei gefährlichen Stoffen nach CLP-Einstufung
sowie in der Umsetzung der Stoffanforderungen für Kleinkinderspielzeug
angestrebt.
Strengere Grenzwerte sind für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK), die ebenfalls zu den CMR-Stoffen gehören, in Verbraucherprodukten,
einschließlich Spielzeug, notwendig. Deutschland hat hierzu bei der
Europäischen Kommission einen Beschränkungsvorschlag für
Verbraucherprodukte, einschließlich Spielzeug, im Rahmen der REACH-Verordnung
eingereicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/38093. Wann ist mit einer Novellierung der Spielzeugrichtlinie auf EU-Ebene zu
rechnen?
Die neue Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG ist am 20. Juli 2009 in Kraft getreten.
Sie ist bis zum 20. Januar 2011 in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen und
ab 20. Juli 2011 anzuwenden. Da es sich um einen sehr jungen EU-Rechtsakt
handelt, der auch bereits die Vorgaben des New Legislative Framework
berücksichtigt, ist nicht davon auszugehen, dass die RL 2009/48/EG demnächst auf
EU-Ebene novelliert wird. Defizite weist die neue Spielzeugrichtlinie zum Teil
noch hinsichtlich der chemischen Anforderungen auf, die ab 20. Juli 2013
anzuwenden sind. Deshalb ist es erfreulich, dass die Europäische Kommission auf
das Petitum Deutschlands hin eine Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ in
der „Expertengruppe Spielzeugsicherheit“ eingerichtet hat, die
Lösungsvorschläge zu den chemischen Anforderungen an Spielzeug entwickeln soll, bevor
diese Anforderungen dann ab 2013 anzuwenden sind.
4. Wann genau werden – wie von der Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, in der Presse angekündigt –
das nationale Importverbot für Spielzeuge mit krebserregenden Stoffen
sowie nationale Grenzwerte für Schadstoffe in Spielzeugen auf den Weg
gebracht?
Die Bundesministerin Ilse Aigner hat sich bei der Europäischen Kommission
mehrfach und mit Nachdruck für ein höheres Schutzniveau und deutliche
Nachbesserungen bei der neuen Spielzeugrichtlinie im Hinblick auf die
chemischen Anforderungen eingesetzt. Dabei sind aus ihrer Sicht alle Maßnahmen
zum Schutz der Kinder zu ergreifen, um dem aktuellen wissenschaftlichen
Kenntnisstand entsprechend Rechnung zu tragen. Diese Aspekte werden auch
im Hinblick auf die nationale Umsetzung der Spielzeugrichtlinie zu prüfen sein.
5. Falls die kurzfristige Umsetzung der Reduktion der Grenzwerte auf
europäischer Ebene nicht möglich ist, welche weiteren nationalen Alternativen
zieht die Bundesregierung in Betracht, um zeitnah Sicherheit für die
Bürger zu schaffen?
Grundsätzlich erscheint es schwierig, nationale Maßnahmen zu ergreifen, da es
sich um einen europäisch harmonisierten Bereich handelt, der dem
Regelungsregime der Mitgliedstaaten entzogen ist. Die Bundesregierung setzt in erster
Linie darauf, dass eine Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ in der
„Expertengruppe Spielzeugsicherheit“ Lösungen für die Reduktion der Grenzwerte
erarbeiten wird. Für bestimmte Stoffe ist zu prüfen, ob es nach Artikel 114 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) möglich ist,
national die höheren Grenzwerte der alten Spielzeugrichtlinie beizubehalten.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit einer verpflichtenden
unabhängigen Drittprüfung für Spielzeuge, zum Beispiel in Form eines
Spielzeug-TÜVs?
Eine entsprechende Forderung hat Deutschland bei der Überarbeitung der
Spielzeugrichtlinie eingebracht. Die verpflichtende Drittprüfung wurde jedoch
von der Mehrheit der anderen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission
abgelehnt. Deutschland hat daraufhin u. a. aus diesem Grund der Richtlinie nicht
zugestimmt. Da die Spielzeugrichtlinie europäisch voll harmonisiert ist, kann
Deutschland die verpflichtende Drittprüfung nicht alleine vorschreiben. Hier ist
eine Lösung nur im europäischen Konsens möglich.
Drucksache 17/3809 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Was hat die neu eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung
der Marktüberwachung bisher für Eckpunkte erarbeitet (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/99)?
8. Wann wird die Bundesregierung die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
erarbeiteten Eckpunkte zur Stärkung der Marktüberwachung umsetzen?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Marktüberwachung hat ihre
Arbeiten Anfang 2009 abgeschlossen. Die von ihr erarbeiteten „Eckpunkte für
eine gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der
Marktüberwachung im Bereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
(GPSG)“ sind mit einer Bekanntmachung des BMAS vom 30. Juni 2009 im
Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden (GMBl 2009, S. 581). Die
von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge zielen auf die Bereiche
Rechtsgrundlagen, Koordination und Kooperation sowie Kommunikation und
Information ab.
Die Umsetzung dieser Vorschläge ist eingeleitet. So wurden die Vorschläge
hinsichtlich der Rechtsgrundlagen ganz überwiegend in die laufende Novelle
des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes übernommen. Zur Verbesserung
der Koordination und Kooperation der für den Vollzug des GPSG zuständigen
Länder beabsichtigen diese, eine Zentralstelle der Länder für
Marktüberwachung (ZLM) einzurichten. Hinsichtlich einer verbesserten Kommunikation
und Information ist seitens der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) ein zentrales Informations- und Rückrufportal aufgebaut
worden, das seit August 2009 unter
www.produktsicherheitsportal.de in Betrieb ist.
9. Welche konkreten Maßnahmen zur verbesserten Marktüberwachung und
Kontrolle von Spielzeugimporten will die Bundesregierung ergreifen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 sowie 29 bis 31 verwiesen.
10. Wird die Bundesregierung die risikoorientierte Kontrolle an den
Außengrenzen ausbauen?
Die Zollverwaltung hat bereits in den vergangenen Jahren die risikoorientierten
Kontrollen im Bereich der Marktüberwachung intensiviert. Dabei koordiniert die
Zollverwaltung ihre Kontrolltätigkeit über ein ohnehin bestehendes
Risikoinformationssystem mit den Zollverwaltungen anderer EU-Mitgliedstaaten. Weitere
auf Änderungen des EU-Rechts basierende Verbesserungen stehen bevor.
11. Ist geplant, die Marktüberwachungsbehörden in den Bundesländern
personell und finanziell besser auszustatten?
Die personelle und finanzielle Ausstattung der Marktüberwachungsbehörden
ist alleinige Angelegenheit der Länder. Im Rahmen der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur Stärkung der Marktüberwachung wurde festgestellt, dass die
personelle Ausstattung der Länder hinsichtlich der Aufgabe Marktüberwachung sehr
uneinheitlich ist (zwischen 0,7 und 5,6 Personenjahre je 1 Mio. Einwohner).
Mit dem Ziel, in den Ländern ein vergleichbares Maß an Marktüberwachung
herbeizuführen, ist in die laufende GPSG-Novelle ein Richtwert zur Anzahl
durchzuführender Produktprüfungen aufgenommen worden. Dieser Richtwert
kann in einzelnen Ländern zu einer verbesserten finanziellen und personellen
Ausstattung ihrer Marktüberwachungsbehörden führen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/3809Aufgrund der angespannten Haushaltssituation ist in einigen Ländern mit
keiner bzw. äußerst geringfügiger Personalverbesserung zu rechnen; eine
Mehrausstattung ist dennoch in einigen Ländern vorgesehen.
12. Welche weiteren nationalen Maßnahmen zur Aufklärung der Verbraucher
hinsichtlich der Produktsicherheit von Spielzeugen wird die
Bundesregierung auf den Weg bringen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird sich
weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den Spielzeugherstellern und den
einschlägigen Verbänden für eine sachgerechte Information der Verbraucher
einsetzen. Darüber hinaus greift das BMWi gerne die im Antrag auf
Bundestagsdrucksache 17/3424 in Abschnitt II Nummer 8 enthaltene Anregung auf,
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) eine „Aufklärungskampagne zur Produktsicherheit“
zu starten.
Für das BMELV und das BMWi liegt der Schlüssel zur Verbesserung der
Verbrauchersicherheit in einer verstärkten Information und Beratung der
Verbraucherinnen und Verbraucher. So trägt die Aufklärung v. a. von Eltern und
Erziehern über die sorgfältige Auswahl beim Kauf und über den richtigen Umgang
mit bestimmten Produkten erheblich zur Verbrauchersicherheit bei. Das
BMELV fördert deshalb beispielsweise regelmäßig verschiedene Projekte, die
sich in diesem Bereich mit der Verbesserung der Information der Verbraucher
befassen.
13. Wie steht die Bundesregierung dazu, die Zuständigkeit für Spielzeug-
und Produktsicherheit im Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu bündeln?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind alle Anstrengungen der Bundesregierung
darauf konzentriert, eine Nachbesserung und Fortentwicklung der rechtlichen
Anforderungen an Spielzeug zu erreichen und ein hohes Schutzniveau zu
gewährleisten. BMELV und BMWi arbeiten in Fragen der Spielzeugsicherheit
und übergreifenden Fragen der Produktsicherheit effektiv zusammen.
14. Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, Spielzeug für
Kleinkinder generell und grundsätzlich mit Lebensmittelbedarfsgegenständen
gleichzusetzen, damit die Freisetzung von PAKs in Spielzeugen nicht
nachweisbar sein darf?
Gerade bei Kindern unter drei Jahren, die erfahrungsgemäß Gegenstände in den
Mund nehmen, sind besondere Anforderungen nötig, um eine Exposition
gegenüber CMR-Stoffen zu vermeiden. Die Regelungen zu CMR-Stoffen in
Spielzeug sollten sich grundsätzlich an der Freisetzung und nicht nur am Gehalt
orientieren, da nur so der Bezug zu Exposition und Risiko gegeben ist. Analog
zu den Regelungen für Lebensmittelkontaktmaterialien sollte die Freisetzung
von CMR-Stoffen aus Spielzeug unter realitätsnahen Kontaktbedingungen
nicht nachweisbar sein. Da sich das Verhalten von Kleinkindern mit der
vorhersehbaren Beanspruchung von Lebensmittelkontaktmaterialien nicht völlig
gleichsetzen lässt, können im Einzelfall auch strengere Regelungen notwendig
sein.
Für die Regelung zu PAK in Verbraucherprodukten einschließlich Spielzeug
hat Deutschland im Rahmen von REACH einen Restriktionsvorschlag bei der
Drucksache 17/3809 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEU-Kommission eingereicht. Danach sollen die kanzerogenen PAK-Kongenere
nicht nachweisbar sein.
15. Welche Ergebnisse haben die Initiativen der Bundesregierung bei der
EU-Kommission ergeben, die Grenzwerte für Cadmium- und Bleigehalte
in Spielzeug zu senken (vgl. Bundestagsdrucksache 17/853)?
Zur Verbesserung der Sicherheit bei Spielzeug wurden von der
Bundesregierung verschiedene Aktivitäten eingeleitet. Die Europäische Kommission hat
inzwischen allgemein zugesagt, sämtliche neuen Erkenntnisse der Wissenschaft zu
prüfen und auf der Grundlage dieser Prüfungen die Spielzeugrichtlinie
gegebenenfalls anzupassen. Konkret hat sie Bereitschaft zu einer Änderung der
Migrationsgrenzwerte bei Cadmium angekündigt. Ebenso ist auf deutsche Initiative
von der KOM eine Unterarbeitsgruppe „Chemische Stoffe“ in der
Expertengruppe Spielzeugsicherheit eingerichtet worden, die bereits am 8. November
2010 erstmalig zusammengekommen ist, um erforderliche Nachbesserungen
bei den chemischen Anforderungen der Spielzeugrichtlinie zu beraten. Diese
Arbeitsgruppe wird prioritär mit den Grenzwerten für Blei beginnen
16. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Vorsorgeprinzip
angewendet wird, wenn sich das Risiko durch eine wissenschaftliche
Bewertung nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmen lässt, um ein
hohes Gesundheitsschutzniveau für Kinder sicherzustellen?
Für die Bundesregierung ist das Vorsorgeprinzip ein wichtiges Element im
Rahmen des Risikomanagements. Dies gilt insbesondere bei der chemischen
Sicherheit von Spielzeug.
17. Wie viele Warnungen sind wann (bitte mit Datum) zu unsicherem
Spielzeug in den letzten 12 Monaten über das EU-Schnellwarnsystem RAPEX
gelaufen?
Welche Spielzeuge waren dabei genau von welcher Firma betroffen?
Warum wurde bei den einzelnen Spielzeugen gewarnt?
Die Daten der über RAPEX laufenden Meldungen über unsichere Produkte
(darunter auch Spielzeug) sind öffentlich einsehbar und können auch von
Verbrauchern als Informationsquelle genutzt werden. Die EU-Kommission stellt
diese Daten auf Ihrer Internetseite als so genannte weekly overviews bereit.
http://ec.europa.eu/consumers/dyna/rapex/rapex_archives_de.cfm
Auf diesen Seiten wird – falls vorhanden – auch ein Warenzeichen genannt.
Diese Warenzeichen sind beliebig und lassen in den meisten Fällen nicht auf
eine konkrete Firma schließen. Es befinden sich nur wenige bekannte Firmen
darunter. Die Herstellerfirmen sind in der Überzahl nicht in der EU ansässig.
Aufgrund der Kommissionsveröffentlichungen und der Daten der BAuA
ergeben sich für den Zeitraum Oktober 2009 bis September 2010 folgende Zahlen
und eine kleine Statistik zur Veranschaulichung:
Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 1 775 RAPEX-Meldungen registriert.
Hiervon betrafen 424 Meldungen Spielzeuge.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3809Von Oktober 2009 bis September 2010 gingen aus Deutschland 58 RAPEX-
Meldungen über Spielzeug an die EU-Kommission. Die Gründe für die
Gefährdungen verteilten sich wie folgt:
18. Waren die Spielzeuge, vor denen über RAPEX gewarnt wurde, auch im
deutschen Handel?
Aufgrund des freien Warenverkehrs in der EU ist grundsätzlich davon
auszugehen, dass sich jedes in RAPEX gemeldete Spielzeug auch im deutschen Handel
befindet.
Die überwiegend aus Ostasien stammenden Produkte werden im gesamten EU-
Raum z. T. mit unterschiedlichen Namen oder länderspezifischen Anpassungen
verkauft.
Die Marktaufsicht in Deutschland berücksichtigt daher grundsätzlich alle
entsprechenden RAPEX-Meldungen. Allerdings wird nach wie vor lediglich ein
kleiner Teil der über RAPEX gemeldeten Produkte auch konkret in
Deutschland aufgefunden und vom Markt genommen.
19. Wie viele Warnungen hat die Bundesregierung bzw. haben die
Bundesländer über RAPEX in den letzten 3 Jahren verschickt?
Die Bundesregierung verschickt keine RAPEX-Meldungen. Die Marktaufsicht
ist Angelegenheit der Bundesländer, die in eigener Zuständigkeit RAPEX-
Meldungen veranlassen, die über den zentralen deutschen Meldeknoten bei der
BAuA zur EU-Kommission geleitet werden.
Aus Deutschland wurden in den letzten 3 Jahren insgesamt 693 RAPEX-
Meldungen an die EU-Kommission geleitet. Hiervon betrafen 166 Meldungen die
Spielzeugrichtlinie.
Gefährdungsart Spielzeuge (Anzahl, n=58)
37
14
5
2
0
5
10
15
20
25
30
35
40
chemisch/Stoffe mechanisch thermisch sonstige physikalische
Faktoren
Drucksache 17/3809 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern problematische
Spielzeuge in den letzten 12 Monaten aus dem Handel entfernt wurden
(falls ja, bitte eine genaue Auflistung)?
21. Wie viele weitere Beanstandungen bei Spielzeugen gab es im Jahre 2010,
worin bestanden diese, und wo kamen die Spielzeuge her?
22. Hat es in den letzten 12 Monaten Rückrufaktionen bei Spielzeug
gegeben?
Wenn ja, für welche Spielzeuge, wann, und aus welchem Grund?
23. Wurde ein Spielzeug in den letzten 5 Jahren aus dem Handel entfernt,
weil deutsche Behörden chemische Stoffe in einer
gesundheitsgefährdeten Konzentration gefunden haben?
Falls ja, wie viele, und wann?
Die Fragen 20 bis 23 werden gemeinsam beantwortet.
Die Überwachung von Spielzeug obliegt den Behörden der Länder, dies gilt
auch für die chemische Sicherheit. Der Bundesregierung liegen zu den
vorstehenden Fragen einzelne, nicht ohne Weiteres vergleichbare Angaben aus den
Ländern vor. So wurden beispielsweise einmal 2 bereits im Handel befindliche
Spielzeuge (Puzzle-Matte, Spielzeugarmbrust) aus dem Handel entfernt, ein
anderes Mal folgende 16 Spielzeuge (Schlüsselanhänger, Pudeltasche, Klick
Klick Octtopus, Duck Toy, 4 Scooter, Fluffy Ball, Kinderfahrräder, Mini-
Fußbälle, Spielzeugkatzen, aufblasbarer Ball mit fußballartigem Stoffüberzug,
Weihnachtselch, Piratenkiste).
Bei den Marktaufsichtsbehörden der Länder wurden u. a. nachfolgende Fälle
beanstandet:
7 Spielzeuge (verschluckbare Kleinteile und unzulässige Warnhinweise „Nicht
für Kinder unter 3 Jahren“; alle Produkte stammen aus China) (Bremen).
Der größte Teil der Meldungen konnte nicht spezifiziert werden, da es für
Beanstandungen in den Ländern keine spezielle Erfassung (Statistik) gibt.
Es wurden bisher insgesamt 22 Fälle für Firmen in SH bearbeitet, bei denen ein
Fall mit PAK das Fragespektrum stoffliche Problematik erfüllt. Ansonsten
betrug die Bandbreite bisher formale Anforderungen, Kleinteile/
Erstickungsgefahren, Strangulationsgefahren, leichte Entflammbarkeit. In 5 Fällen erfolgte
eine freiwillige Rücknahme aus dem Handel.
Es gab im Jahr 2010 115 Beanstandungen bei Spielzeug. Worin diese im
Einzelnen bestanden und wo das Spielzeug herkam wird in der Statistik nicht
erfasst.
Die Maßnahmen der Marktaufsichtsbehörden führten in den seltensten Fällen
zu angeordneten Rückrufen. Zumeist erfolgten Rückrufe auf freiwilliger Basis
durch den Hersteller oder Importeur. Zum Beispiel wurden eine
Spielzeugarmbrust, eine Autospielbahn oder ein aufblasbarer Ball wegen verschluckbarer
Kleinteile zurückgerufen.
Die aus den Ländern genannten Beispiele beschreiben 9 Spielzeuge bei denen
Grenzwerte überschritten wurden. In einem Fall wurde eine zu hohe
Formaldehydkonzentration festgestellt, in 8 anderen Fällen war die Überschreitung der
Grenzwerte nach Anhang II der Richtlinie 88/378/EWG der Grund, diese
Spielzeuge aus dem Handel zu nehmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/380924. Welche Spielzeuguntersuchungen mit welchem Ergebnis wurden seitens
der zuständigen Behörden in den letzten 12 Monaten durchgeführt?
Der Bundesregierung liegen auch zu dieser Frage unterschiedliche Antworten
aus den Ländern vor.
Beispielsweise erfolgten in einem Land keine Untersuchungen im Sinne von
chemischen oder mechanischen Laborprüfungen. Hier erfolgten
Untersuchungen durch andere Behörden. In einem anderen Fall wurden 75 Produkte durch
eine Geräteuntersuchungsstelle einer sicherheitstechnischen Prüfung
unterzogen. Davon haben 25 nicht bestanden. Bei Prüfungen eines Gefahrstofflabors
wurden 24 Produkte einer chemischen Prüfung unterzogen. Es wurden 21-mal
Formaldehyd und 3-mal Nickel überprüft. Die Grenzwerte waren bei allen
Produkten eingehalten.
Im Bereich chemische Sicherheit liegen die Planungen zu den Untersuchungen
im Rahmen des risikoorientierten Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp)
und des repräsentativen Monitorings vor. Durch die Untersuchungsprogramme
werden maximal 10 Prozent aller von den Ländern durchgeführten
Untersuchungen erfasst. Die Ergebnisse aus 2010 liegen naturgemäß noch nicht
vollständig vor und sind daher noch nicht ausgewertet. Es wurden folgende
Programme durchgeführt:
● Borsäure in Spielzeugzubereitungen (Wabbelmassen, Fingerfarben) (170
Proben)
● Nickelfreisetzung aus Spielzeug aus Metall (385 Proben)
● Schwermetalllässigkeit in lackiertem Holz- oder lackiertem Metallspielzeug
(Pb, Cd) (500 Proben).
25. Testen die zuständigen Bundesländer mittlerweile häufiger Spielzeug?
26. Hat die Bundesregierung entsprechende Daten bei den Bundesländern
abgefragt?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet.
Die Mitteilungen aus den Ländern zeigen intensive Maßnahmen der
Marktüberwachung bei Prüfungen bei Spielzeug.
Zum Beispiel ist eine gezielte und umfassende Prüfung von Spielzeug
insbesondere im Hinblick auf die chemische Belastung durch die Gewerbeaufsicht in
enger Zusammenarbeit mit dem Lebensmitteluntersuchungsamt in einem Land
für 2011 und die kommenden Jahre vorgesehen. In einem anderen Land wurden
aufgrund der Rückrufaktionen großer Importeure im Jahre 2007 die Prüfungen
von Spielzeug besonders im Hinblick auf die Inhaltsstoffe nach Anhang II der
Richtlinie 88/378/EWG ausgeweitet (Hessen).
Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur
Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher,
weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung –
AVV RÜb) vom 3. Juni 2008 beträgt die jährliche Zahl amtlicher Proben bei
Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen,
einschließlich Spielzeug, grundsätzlich insgesamt 0,5 je 1 000 Einwohner
(bundesweit ca. 40 000 Proben).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Drucksache 17/3809 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Wie steht die Bundesregierung dazu, beduftete Spielzeuge, die im
Verdacht stehen, Allergien auszulösen, auf dem deutschen Markt zu
verbieten?
Es ist für die Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, dass Kinder durch den
Umgang mit Spielzeug nicht gegenüber Stoffen exponiert werden, die
allergische Erkrankungen hervorrufen oder auslösen können. Unter diesem
Blickwinkel wird sie alle Entwicklungen auf dem Gebiet sehr genau beobachten.
28. Hat sich die Bundesregierung für ein komplettes Verbot allergener
Duftstoffe in der EU-Spielzeugrichtlinie eingesetzt?
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Beratungen über die
Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) für ein vollständiges Verbot von Duftstoffen eingesetzt;
damit auch für ein Verbot von allergenen Duftstoffen. Aus Gründen des
vorbeugenden Gesundheitsschutzes sollte der Kontakt von Kindern mit allergenen
Stoffen fortlaufend minimiert werden.
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der im Jahr 2008
mit China geschlossenen Vereinbarung über die Zusammenarbeit beider
Staaten im Bereich der Spielzeugsicherheit?
Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit beider Staaten im Bereich
der Spielzeugsicherheit zu verstärken sowie gemeinsam die Sicherheit und die
Gesundheit der Verbraucher in diesem Bereich zu schützen. Im Hinblick
hierauf sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung der schwierigen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die auf die Vereinbarung zurückgehende
bisherige Zusammenarbeit mit China als außerordentlich erfolgreich an. Infolge
des Umfangs der bestehenden Herausforderungen ist die Zusammenarbeit in
diesem Bereich jedoch langfristig angelegt.
Die Vereinbarung hat bereits zu einer Verstärkung der Zusammenarbeit geführt.
Weitere Durchführungsabkommen mit den wichtigsten in China für
Spielwarensicherheit zuständigen nationalen und lokalen Behörden wurden auf
Grundlage der Vereinbarung abgeschlossen.
Eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit ist mit der Gründung einer
Arbeitsgruppe Produktsicherheit vorgesehen (Siehe auch Antwort zu Frage 31).
Daneben ist eine Ausweitung der Zusammenarbeit beider Seiten durch die
Paraphierung weiterer Vereinbarungen zu den Produktgruppen Maschinenbau und
druckbeaufschlagte Chemieanlagenteile vereinbart. Seitens der zuständigen
chinesischen Behörden ist generell großes Interesse an einer
partnerschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich Produktsicherheit zu beobachten.
30. Welche Einzelprojekte wurden 2010 mit China zur Erhöhung der
Spielzeugsicherheit durchgeführt, und welche konkreten Ergebnisse
resultierten daraus?
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken u. a. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zum Thema „Spielzeugsicherheit“ (Bundestagsdrucksache 17/99)
angekündigt, werden seit Beginn des Jahres 2010 Einzelprojekte mit
chinesischen Partnern zur Umsetzung der im November 2008 geschlossenen
Vereinbarung durchgeführt.
Zur Implementierung wird das umfangreiche Netzwerk, das die Deutsche
Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH in China zu chinesi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3809schen Ministerien und Behörden in der Vergangenheit aufgebaut hat, genutzt.
Mit der konkreten projektbasierten Durchführung der Vereinbarung vor Ort ist
das Programm Verbraucherschutz und Produktsicherheit, das von der GTZ im
Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) durchgeführt wird, befasst. Im Hinblick auf die
Produktgruppe Spielzeug verfolgt das Programm einen ganzheitlichen Ansatz, der
sowohl die politische Ebene als auch Hersteller und Verbraucher einbindet. In
diesem Rahmen werden auf nationaler und auf lokaler Ebene chinesische
Partner zur Verbesserung der Spielzeugsicherheit beraten. Schwerpunkt ist eine
themenfokussierte Rechts-, Politik- und Organisationsberatung mittels eines
Erfahrungs- und Informationsaustausches zwischen europäischen und
chinesischen Programmpartnern.
Die Programmarbeit auf nationaler Ebene beruht auf einer
Implementierungsvereinbarung der GTZ als Durchführungspartner auf deutscher Seite. Der
chinesische Programmpartner ist das für Produktsicherheit zuständige
Staatliche Zentralamt für Qualitätsüberwachung, Inspektion und Quarantäne der
Volksrepublik China (AQSIQ), das Ministeriumsrang hat und direkt dem
Staatsrat der Volksrepublik unterstellt ist. Im Rahmen des Programms fanden
2010 u. a. folgende Veranstaltungen statt:
– Deutsch-Chinesisches Symposium zur Spielwarensicherheit im Mai 2010 in
Peking
Führungskräfte der zuständigen chinesischen Behörden, Vertreter des
chinesischen Spielwarenverbandes und Fachleute von Forschungsinstituten
diskutierten gemeinsam mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und
der Bundesländer Lösungswege zur Überwindung der
Anpassungsschwierigkeiten der chinesischen Spielwarenhersteller an die neue EU-
Spielzeugrichtlinie. Thematisiert wurden zudem die unterschiedlichen
Aufsichtssysteme, die Umsetzung der EU-Spielzeugrichtlinie in Deutschland und deren
technische Anforderungen. Ziel der Veranstaltung war eine Verbesserung
der Compliance in China hergestellter Produkte mit der EU-
Spielzeugrichtlinie.
– Workshop zur Spielwarensicherheit im Mai 2010 in Shanghai
Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesländer sowie
Experten der deutschen Spielwarenindustrie berieten gemeinsam mit
chinesischen Regierungsvertretern sowie Fachleuten von chinesischen Prüf- und
Forschungsinstituten Lösungsansätze für die spezifischen
Herausforderungen chinesischer Spielwarenhersteller. Diskutiert wurden die Einführung
verschiedener Qualitätsmanagement- und Rückverfolgbarkeitssysteme für
Lieferketten in China und die technischen Umsetzungsmöglichkeiten.
Auf lokaler Ebene ist das Programm überwiegend in der Provinz Guangdong
tätig. Etwa 65 Prozent der in China produzierten Spielwaren werden in dieser
Provinz rund um die Stadt Shenzhen gefertigt. Auf Basis einer
Kooperationsvereinbarung arbeitet das Programm intensiv mit der in Shenzhen für
Marktaufsicht und Produktqualität zuständigen Behörde (Marktüberwachungs- und
Verwaltungsbehörde Shenzhen, MSAS) und ihren nachgeordneten Instituten
zusammen. Folgende Veranstaltungen mit Bezug zur Spielwarensicherheit
wurden 2010 auf lokaler Ebene durchgeführt:
– Konferenz zur Sicherheit und Qualität von Spielwaren im Juni 2010 mit
MSAS in Shenzhen
Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesländer sowie
Experten der deutschen Spielwarenindustrie befassten sich gemeinsam mit
Vertretern chinesischer Behörden, Fachleuten aus chinesischen Prüf- und
Forschungsinstituten, den Spitzen des Verbands der chinesischen und Hong-
Drucksache 17/3809 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekonger Spielwarenindustrie sowie knapp 300 chinesischen
Spielwarenherstellern mit den institutionellen Voraussetzungen für eine wirksame Prüfung
von Spielwaren und Maßnahmen zur Verbesserung der Qualitäts- und
Sicherheitskontrolle auf behördlicher und betrieblicher Seite.
– Zwei Workshops zur Spielwarensicherheit mit chinesischen Prüf- und
Forschungsinstituten im Juli 2010 in Shenzhen
In zwei Workshops hatten die teilnehmenden chinesischen
Spielwarenhersteller Gelegenheit, fachliche Beratung und Hilfestellung von deutschen und
chinesischen Experten im Hinblick auf technische Bewertungskriterien und
die Auslegung der neuen EU-Spielzeugrichtlinie zu erhalten.
Durch die langfristig angelegte und projektbasierte Zusammenarbeit konnten
konkrete Fortschritte bislang insbesondere im Hinblick auf die Fort- und
Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der chinesischen Partnerbehörden
erzielt werden. Eine bessere Qualifizierung der Behördenvertreter zielt auf eine
nachhaltige Einhaltung von europäischen Produktsicherheitsstandards in China
bei der Herstellung von Waren für den europäischen Markt. Generell ist
mittlerweile ein größeres Bewusstsein für Fragen der Produktsicherheit auf
chinesischer Seite zu erkennen.
Erfolgreich wurde zudem die Verbreitung von Informationen über die neue EU-
Spielzeugrichtlinie und die Unterstützung von chinesischen Zulieferern bei
technischen Fragen betrieben. Durch Fachdialoge, Beratung und
Informationsmaterialien zu europäischen und internationalen Standards, Richtlinien und
Verordnungen wurden umfangreiches Know-how und zusätzliche Ressourcen
für die chinesische Spielwarenindustrie verfügbar gemacht, um die
bestehenden Anpassungsprozesse zu unterstützen.
Konkret stößt insbesondere die Zusammenarbeit des Programms mit der
Privatwirtschaft zur Installierung von Rückverfolgbarkeitssystemen auf großes
Interesse bei chinesischen Zulieferern und Behörden. Der Aufbau von
Rückverfolgbarkeitssystemen über Landesgrenzen hinweg wird auch in Zukunft ein
Eckpunkt der Programmarbeit sein.
Darüber hinaus hat das BMWi gemeinsam mit der GTZ und der deutschen
Handelskammer in China ein Symposium zur Produktsicherheit und
Marktüberwachung für die Förderung der deutsch-chinesischen
Wirtschaftsbeziehungen veranstaltet. Ziel dieser von Bundesminister für Wirtschaft, Rainer Brüderle
eröffneten Veranstaltung ist die Anwendung des selben Maßstabs an die
Produktsicherheit und Marktüberwachung in beiden Staaten und zwar über
verschiedene Produktgruppen hinaus.
31. Was wurde darüber hinaus in der Zusammenarbeit mit den chinesischen
Behörden umgesetzt?
Neben Einzelprojekten zur Verbesserung der Produktsicherheit ist die
Bundesregierung bestrebt, die nationale Qualitätsinfrastruktur in China zu stärken. Ziel
ist der Aufbau eines effizienten und effektiven Marktüberwachungssystems
im Herkunftsland der Spielwaren, mit besonderem Fokus auf die
Ausfuhrkontrolle. Zu diesem Zweck wird die Gründung einer bilateralen Arbeitsgruppe
Produktsicherheit angestrebt. Auftrag der regelmäßig zusammentreffenden
Arbeitsgruppe ist die Förderung der Kompatibilität der für Produktsicherheit
und Marktüberwachung relevanten Rechtsvorschriften, Regelungen und
Zertifizierungsverfahren. Eine gemeinsame Erklärung zwischen
Bundeswirtschaftsministerium und AQSIQ, die eine entsprechende Vereinbarung enthält, wird
derzeit auf Abteilungsleiterebene paraphiert. Die gemeinsame Erklärung sieht
zudem gegenseitige Benachrichtigungspflichten über untaugliche oder gefähr-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/3809liche Produkte und einschlägige Maßnahmen zur Marktüberwachung sowie zur
Umsetzung präventiver Maßnahmen vor.
Auf internationaler Ebene bemüht sich die Bundesregierung um eine
Zusammenführung und Koordination der internationalen Projekte zur Verbesserung
der Produktsicherheit in China durch eine enge Zusammenarbeit mit dem EU-
China Trade Project und der Repräsentanz des US-amerikanischen
Konsumentenschutzprogramms CPSC.
Ein weiterer Fokus der Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit China
liegt auf der Rechtsberatung zum Entwurf des neuen chinesischen
Verbraucherschutz- und Produktqualitätsgesetzes. Die Beratung hierzu wird ebenfalls durch
das Programm Verbraucherschutz und Produktsicherheit der GTZ China
durchgeführt.
32. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Politmagazin „Report aus
München“ am 18. Oktober 2010 ausgestrahlte Sendung hinsichtlich des
dort ausgeführten Nachweises von Bisphenol A in Kinderspielzeug, und
welche Maßnahmen sind geplant?
Der Bundesregierung liegen keine Daten aus der amtlichen Überwachung zur
Migration von Bisphenol A aus Spielzeug vor.
33. Gibt es weitere Stellungnahmen des BfR zum Thema Spielzeug/
Spielzeugrichtlinie aus diesem Jahr, die die Bundesregierung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verfügung stellen kann?
Das BfR hat neben dem Bereich Schwermetalle im Jahr 2010 insbesondere eine
gesundheitliche Risikobewertung zu Kontaktallergenen in Spielzeug (Nickel
und Duftstoffe) erarbeitet, die auf der Internetseite des BfR unter folgendem
Link zur Verfügung steht:
www.bfr.bund.de/cm/216/kontaktallergene_in_spielzeug_gesundheitliche_
bewertung_von_nickel_und_duftstoffen.pdf.
Das BfR hat an dem REACH-Beschränkungsvorschlag zu PAK in
Verbraucherprodukten einschließlich Spielzeug mitgearbeitet. Eine Zusammenfassung als
auch der vollständige Antrag stehen unter folgenden Links zur Verfügung:
www.bfr.bund.de/cm/216/krebserzeugende_polyzyklische_aromatische_
kohlenwasserstoffe_pak_in_verbraucherprodukten_sollen_eu_weit_reguliert_
werden.pdf
www.bfr.bund.de/cm/216/pak_annex_XV_restriction_report_proposal_
for_a_restriction.pdf
34. Die Stiftung Warentest hat in ihrer Heftausgabe vom November 2010
viele Spielzeuge negativ auf Schadstoffe getestet – wie viele dieser
negativ getesteten Spielzeuge hat oder wird die Bundesregierung in das
RAPEX-Schnellwarnsystem einspeisen?
Falls keine Meldung, warum?
Die Zuständigkeit für Meldungen in das RAPEX-Schnellwarnsystem liegt
ausschließlich bei den Ländern. Die Bewertungen der Tests wurden von den
Beteiligten aufgegriffen und soweit erforderlich sind Einzelmaßnahmen erfolgt.
Drucksache 17/3809 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode35. Wann plant die Bundesregierung die neue europäische
Spielzeugrichtlinie in deutsches Recht zu implementieren?
Die neue Spielzeugrichtlinie wird im ersten Halbjahr 2011 als Verordnung zum
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) umgesetzt.
36. Bei welchen chemischen Substanzen wurde der Grenzwert bei der neuen
Richtlinie erhöht, und wie bewertet die Bundesregierung diese
Erhöhung?
Eine Erhöhung ist in der Spielzeugrichtlinie derzeit noch für die Elemente Blei,
Barium, Arsen, Antimon und Quecksilber bei den chemischen Anforderungen
vorgesehen. Dies ist für die Bundesregierung nicht akzeptabel. Deutschland hat
u. a. deshalb der Richtlinie nicht zugestimmt. Die intensiven Bemühungen der
Bundesregierung haben dazu geführt, dass alle Grenzwerte nochmals überprüft
werden. Nach den neuesten Ergebnissen aus der am 8. November 2010
stattgefundenen Sitzung der Experten-AG wird den Mitgliedstaaten eine teilweise
erhebliche (also weit über die ursprüngliche Erhöhung hinausgehende)
Reduktion von Grenzwerten aufgrund wissenschaftlicher Neubewertung bei einigen
Substanzen vorgeschlagen werden. Aufgrund des laufenden Verfahrens können
detaillierte Aussagen noch nicht mitgeteilt werden. Siehe auch Antwort zu
Frage 5.
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]