Aktionsprogramm Ambrosia
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das aus Nordamerika stammende Beifußblättrige Traubenkraut (Ambrosia artemisiifolia) ist in Deutschland seit 1863 als wildwachsend nachgewiesen. Mittlerweile bedeutsam sind die Risiken der hoch allergenen Pflanze für die Gesundheit des Menschen. Als sich schnell ausbreitende Pionierpflanze auf Ruderalstellen und Ackerflächen werden Schäden in der Landwirtschaft befürchtet. Hinweise auf die Gefährdung seltener Biotoptypen sind in Diskussion. Um diesen Gefahren zu begegnen wurde 2007 das deutsche Aktionsprogramm Ambrosia initiiert. Auch in den Ländern gibt es entsprechende Aktionsprogramme (z. B. das Berliner Aktionsprogramm gegen Ambrosia 2010). 2008 veröffentlichte das Bundesamt für Naturschutz die Studie „Verbreitung der Beifußblättrigen Ambrosie in Deutschland – Problematik und Handlungsoptionen aus Naturschutzsicht“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Vorkommen und Ausbreitung
Fragen33
a) Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbreitung der Beifußblättrigen Ambrosie in Deutschland für die letzten 150 Jahre dar, und sind die Bestände in den letzten Jahren größer geworden, insbesondere seit der Datenerhebung des Bundesamtes für Naturschutz für die Studie 2008?
b) Wie verbreitet ist die Ambrosie derzeit in Deutschland, und welche Lebensräume sind insbesondere betroffen?
c) Welche Erkenntnisse gibt es über die Verbreitung von anderen, allergenen Pflanzenarten, die mit Ambrosia nahe verwandt sind?
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Pollenflug von Ambrosia in Deutschland vor (räumliche und zeitliche Verteilung)?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Herkunft der Pollen aus Nachbarländern?
c) Welche Einschleppungs- und Ausbreitungswege sind der Bundesregierung bekannt?
Wird die Öffentlichkeit nach Auffassung der Bundesregierung hinreichend über die mit Ambrosia verbundenen Risiken informiert, und wenn ja, worauf gründet sie ihre Auffassung?
a) Welche Studien liegen der Bundesregierung hinsichtlich Ambrosia aus gesundheitlicher Sicht vor?
b) Welche gesundheitlichen Risiken gehen von Ambrosia aus, und liegen der Bundesregierung Daten über die Häufigkeit und Schwere von Erkrankungen infolge des Kontaktes mit Ambrosia vor?
c) Sind bestimmte regionale Häufigkeiten an Erkrankung durch Ambrosia bekannt?
d) Gibt es Erkenntnisse über die Gefährdung der Bevölkerung durch Kreuzreaktionen mit anderen Umweltallergenen (z. B. Beifuß, Goldrute u. a.)?
a) Welche Studien liegen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Ambrosie in der Landwirtschaft vor?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Schäden von Ambrosia in der Landwirtschaft vor?
c) Lässt sich diese Schädigung für die Bundesrepublik Deutschland wirtschaftlich und finanziell darstellen?
a) Welche schützenwerten Biotope sind in Deutschland durch Ambrosia direkt bzw. indirekt gefährdet?
b) In welchem Umfang sind Schädigungen der Fauna und Flora bereits feststellbar?
Hält die Bundesregierung weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu den gesundheitlichen, landwirtschaftlichen und Naturschutzproblemen von Ambrosia für erforderlich, und wenn ja, welche wird sie initiieren, unterstützen oder fördern?
Bekämpfung
Welche Erfahrungen konnten mit dem Aktionsprogramm Ambrosia gesammelt werden, und hält die Bundesregierung dieses Programm für ausreichend?
Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um das Einschleppen bzw. die Einfuhr von Ambrosia und die Ausbreitung von Ambrosia innerhalb Deutschlands effektiv einzudämmen?
a) Welche Maßnahmen sind zulässig, um Ambrosia in der Landwirtschaft zu bekämpfen, und welche dieser Maßnahmen unterstützt bzw. fördert die Bundesregierung direkt bzw. indirekt?
b) Welche Herbizide dürfen in Deutschland zur Bekämpfung von Ambrosia eingesetzt werden, und liegen der Bundesregierung Daten vor, in welchem Umfang diese tatsächlich eingesetzt werden?
c) Welche Erfahrungen über Vor- und Nachteile dieses Einsatzes liegen hierzu aus Deutschland und anderen Staaten vor, und wie bewertet die Bundesregierung diese?
a) Wie werden Produzenten und Händler von Vogel- und anderem samenhaltigen Tierfutter in die Umsetzung des Aktionsprogramms einbezogen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von ambrosiafreiem Vogelfutter am Vogelfutterumsatz in Deutschland?
c) Erwägt die Bundesregierung, sich für ein europaweites Verbot des Handels mit ambrosiahaltigem Vogelfutter einzusetzen, und wenn nein, warum nicht?
Wie werden Naturschutzorganisationen und der ehrenamtliche Natur- und Artenschutz in die Bekämpfung von Ambrosia einbezogen?
Wie und durch wen erfolgt in Deutschland das Monitoring von Ambrosia, und wer koordiniert dieses?
a) Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Aktionspläne und -programm zur Bekämpfung der Ambrosia aufgelegt?
b) Welche Unterstützung hat die Bundesregierung bei der Erarbeitung dieser Länderprogramme gewährt?
a) Welche Maßnahmen ergreift bzw. unterstützt die Europäische Union im Hinblick auf die Bekämpfung von Ambrosia?
b) Hält die Bundesregierung dieses Engagement für ausreichend, und wenn nein, für welche weitere Initiativen setzt sie sich gegenüber der EU ein?
Welche Anstrengungen werden von der Bundesregierung auf welcher internationalen Ebene unternommen, um zu einer abgestimmten Strategie zur Bekämpfung von Ambrosia zu kommen?