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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Geplante Entscheidungen und Entwicklungen der Bundesregierung beim Waffensystem Eurofighter
(insgesamt 69 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
31.01.2024
Antwortdauer
43 Tage
Aktualisiert
23.07.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/985719.12.2023
Geplante Entscheidungen und Entwicklungen der Bundesregierung beim Waffensystem Eurofighter
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Geplante Entscheidungen und Entwicklungen der Bundesregierung beim
Waffensystem Eurofighter
Der Eurofighter ist das umfangreichste Rüstungsprojekt der Bundeswehr
innerhalb eines viernationalen NATO-Programmes. Der Eurofighter ist der
wesentliche Fähigkeitsträger der Luftwaffe im Bereich der luftgestützten
Luftverteidigung sowie der Luftangriffsfähigkeit. (17. Rüstungsbericht, www.bmvg.de/reso
urce/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-
data.pdf; S. 45).
In der 19. Legislaturperiode hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages der Beschaffung des AESA-Radar für den Eurofighter zugestimmt
(www.flugrevue.de/flugzeugbau/eine-milliarde-euro-freigegeben-aesa-radar-fu
er-den-eurofighter/). Darüber hinaus hatte die unionsgeführte Bundesregierung
die Beschaffung einer vierten Tranche Eurofighter im nationalen Quadriga-
Programm im Umfang von 38 Luftfahrzeugen vorbereitet, die der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 5. November 2020
bewilligte. Die Produktion der damit beauftragten Luftfahrzeuge läuft im
Kalenderjahr 2030 aus (www.bdli.de/sites/default/files/global_upload_upload/231
018_Studie_Eurofighter_DE_digital.pdf). Für die spanische Luftwaffe werden
20 Luftfahrzeuge der Eurofighter-Tranche 4 im spanischen Halcón-Programm
gefertigt (www.bdli.de/sites/default/files/global_upload_upload/231018_Studi
e_Eurofighter_DE_digital.pdf).
In seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Haushaltsausschuss dem
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) weitere 4,5 Mrd. Euro zur
Weiterentwicklung des europäischen Verteidigungsprojektes Future Combat Air System
(FCAS) beschieden (www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Verteidigung-
Luftkampfsystem-FCAS-Weg-frei-fuer-das-neue-Kampfflugzeug-id5994796
1.html). Der Erfolg des Projektes ist nach Angaben des BMVg eine
grundlegende Voraussetzung auch für eine wettbewerbsfähige Luftfahrtindustrie in
Deutschland (17. Rüstungsbericht, www.bmvg.de/resource/blob/5639826/4554
7a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-data.pdf; S. 95).
Die Bundeswehr verfügt aktuell noch über 93 Tornados, welche als
Fähigkeitsträger für die Nukleare Teilhabe, den Elektronischen Kampf (Electronic
Combat and Reconnaissance – ECR), den Luftangriff und die Taktische Aufklärung
genutzt werden. Altersbedingt wird das Waffensystem Tornado schrittweise
ausgephast. Am 14. Dezember 2022 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages daher die Mittel bewilligt, um für die Aufgabe der Nuklearen
Teilhabe die Beschaffung von 35 Luftfahrzeugen des Flugzeugtyps F-35
einzuleiten (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-kann-35-f-35a-fuer-rund-8-3-milli
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9857
20. Wahlperiode 19.12.2023
arden-euro-kaufen-5540934M; www.bmvg.de/de/presse/nachfolger-tornado-en
tscheidung-gefallen-5371712).
Die Rolle Elektronischer Kampf soll durch die Weiterentwicklung des
Waffensystems Eurofighter abgesichert werden. Dabei sollen 15 Bestandsluftfahrzeuge
weiterentwickelt werden (esut.de/2023/06/meldungen/42696/eurofighter-loesun
g-von-saab-fuer-den-elektronischen-kampf-ausgewaehlt/; www.bmvg.de/resour
ce/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-d
ata.pdf; S. 43 bis 46) Die Befähigung des Eurofighters zum Elektronischen
Kampf (EF EK) soll dabei nach Angaben des BMVg in mehreren Schritten
erfolgen. Eine 25-Mio.-Euro-Vorlage rund um das Thema EF EK mit dem Titel
„EUROFIGHTER EK- Programme Support and Risk Mitigation“ hat den
Deutschen Bundestag inzwischen erreicht und soll nach kurzfristiger
Absetzung von der Tagesordnung für den 15. November 2023 zeitnah behandelt
werden (www.bmvg.de/resource/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9
d3a/17-ruestungsbericht-data.pdf; S. 43 bis 46) Der erste Schritt von EF EK
(Step 1) ist dabei genau wie die Integration des E-SCAN-Radars Bestandteil
des neuen viernationalen Weiterentwicklungspakets P4E, dessen Ausplanung
nach Angaben des BMVg inzwischen begonnen wurde (www.bmvg.de/resourc
e/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-dat
a.pdf; S. 43 bis 46).
Das Sensorsystem „Arexis“ von Saab wurde dem Vernehmen nach als Lösung
für EF EK für die SEAD-Rolle (SEAD = Suppression of Enemy Air Defence)
ausgewählt. Offenbar beruht die Auswahl von der Arexis-Sensorik auf einer
aktuellen Marktstudie des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Diese Studie habe Systeme
europäischer und internationaler EK-Anbieter nach zahlreichen Kriterien, wie zum
Beispiel Systemleistung, Integrationsaufwand und luftfahrtrechtlicher
Zulassbarkeit, bewertet. Die Lösung soll in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen
Helsing realisiert werden (esut.de/2023/06/meldungen/42696/eurofighter-loesu
ng-von-saab-fuer-den-elektronischen-kampf-ausgewaehlt/).
Darüber hinaus wird aktuell zunehmend die Diskussion zum Thema
Eurofighter Long Term Evolution (EF LTE), unter dem ein Upgrade-Programm zur
Langzeitentwicklung des Waffensystems Eurofighter im Sinne einer
bedrohungsgerechten evolutionären Erneuerung verstanden wird, und zu einer
Eurofighter-Tranche 5 geführt. Das Zeigen die Tagesordnung der Sitzung des
Verteidigungsausschusses vom 8. November 2023 mit einem Bericht des
Bundesministeriums der Verteidigung zur Long-Term Evolution des Waffensystems
EUROFIGHTER unter Tagesordnungspunkt 14 und ein Mediengespräch des
Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie vom 13. Oktober
2023, bei dem unter anderem auch zur Eurofighter-Tranche 5 diskutiert wurde
(www.bundestag.de/resource/blob/974922/bbd10c4b04231702284f93846c03b
b64/to_50_sitzung_08-11-2023-data.pdf; www.bdli.de/intern/bdli_info/kw-39/
40-0; www.bdli.de/meldungen/industrie-braucht-grundsatzentscheidung-zum-e
urofighter-bis-2025).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Meilensteine und Schritte plant die Bundesregierung bis zur
vollständigen Befähigung des Eurofighters zum Elektronischen Kampf?
a) Welche Leistungsinhalte und welche Projektfortschritte enthalten die
einzelnen Meilensteine und Projektschritte des Vorhabens der EF EK-
Befähigung jeweils?
b) Welche Ziele enthalten die einzelnen Meilensteine und
Projektfortschritte des Vorhabens der EF EK-Befähigung jeweils?
c) Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die Meilensteine jeweils
abgeschlossen sein?
d) Welchen Finanzbedarf umfassen die einzelnen Meilensteine und
Projektfortschritte des Vorhabens der EF EK-Befähigung jeweils (bitte
aufschlüsseln)?
e) Welche weiteren Eurofighter-Entwicklungen (beispielsweise P4E) im
viernationalen Programm sind notwendig, um die Fähigkeit EF EK für
die Luftwaffe verfügbar zu machen, und mit welchen zusätzlichen
Kosten ist hier zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
2. Welche spezifischen Fähigkeiten soll der EF EK in Step 1 erhalten?
3. Welche Fähigkeiten sollen durch einen späteren Fähigkeitsaufwuchs
hinzukommen?
4. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich SEAD
(Suppression of Enemy Air Defences) genau erhalten, und wird sie damit auch die
Fähigkeit zur aktiven Bekämpfung, Störung und Ausschaltung etwa von
Luftverteidigungseinheiten oder Kommunikationsstellungen mit
elektromagnetischen Mitteln erhalten, und wenn ja, in welcher Phase des
Vorhabens soll dies realisiert werden (bitte auch das Jahr nennen)?
5. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich des Emitter-
Location-Systems genau erhalten?
6. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich des Effektors
genau erhalten?
7. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich des Escort
Support Jamming erhalten (esut.de/2022/10/meldungen/37428/neues-system-f
uer-die-elektronische-kampffuehrung-mit-dem-eurofighter/)?
8. Wie viele 25-Mio.-Euro-Vorlagen insgesamt sind für das Gesamtvorhaben
der EF EK-Befähigung geplant (bitte jeweils den Meilensteinen und
Projektfortschritten der EF EK-Befähigung zuordnen)?
9. Welche Leistungsbestandteile und welche Vertragsinhalte genau umfasst
die 25-Mio.-Euro-Vorlage zum Waffensystem Eurofighter mit dem Titel
„EUROFIGHTER EK- Programme Support and Risk Mitigation“, die am
15. November 2023 im Verteidigungsausschuss auf der Tagesordnung
steht?
a) Handelt es sich bei dem zu schließenden Vertrag um den kompletten
Step 1?
b) Handelt es sich nur um einzelne Bestandteile des Step 1, und wenn ja,
um welche genau?
c) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag darum, die technologischen
Möglichkeiten der EF EK-Befähigung zu erkunden?
d) Handelt es sich bei dem zu schließenden Vertrag um eine EF EK-
Systemdefinition, und wird diese damit beauftragt?
e) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag darum, das System und die
Auftragnehmer auszuwählen?
f) Werden mit dem zu schließenden Vertrag etwaige notwendige
Anpassentwicklungen beauftragt, und wenn ja, welche genau?
g) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag bereits darum, eine avisierte
Lösung zu beschaffen, und wenn nein, wann soll die Beschaffung
erfolgen?
h) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag bereits um die Integration
der gewählten Lösung in den Eurofighter, und wenn nein, wann soll
die Integration beauftragt werden?
i) Welche konkreten Lösungen und Komponenten sollen die
ausgewählten Auftragnehmer Saab und Helsing jeweils liefern?
j) Welche anderen wesentlichen Auftragnehmer gibt es, und welche
Lösungen und Komponenten sollen diese jeweils liefern?
k) Wie ist die Integrationsfähigkeit von Lösungen und Komponenten der
Hersteller Saab und Helsing in den Eurofighter untersucht worden,
und ist eine risikoarme Integration in den Eurofighter gewährleistet?
l) Welche anderen Lösungen und Komponenten für den EF EK Step 1
welcher jeweiligen Hersteller wurden betrachtet?
m) Aus welchen Gründen wurden diese Lösungen nicht in Betracht
gezogen?
n) Gibt es zur Realisierung des Vorhabens EF EK Step 1 begleitende
nationale Maßnahmen, und wenn ja, um welche genau handelt es sich,
und was soll dabei gemacht werden?
10. Wie sichert die ausgewählte Lösung nationale Datenhoheit und
Datenverarbeitung für die Luftwaffe im Bereich Elektronischer Kampf?
11. Wie wird eine Kontinuität zwischen EF EK Step 1 und FCAS
sichergestellt, welche Untersuchungen wurden hierzu bereits angestellt und
welche folgen?
12. Können die für das Vorhaben EF EK Step 1 ausgewählten Lösungen und
Komponenten auch für den in künftigen Projektschritten zu realisierenden
Fähigkeitsaufwuchs verwendet werden, und wenn nein, müssen dafür
neue Lösungen und Komponenten mit möglicherweise neuen
Auftragnehmern identifiziert werden (bitte ggf. die notwendigen technischen
Komponenten nennen)?
13. Werden die im Rahmen der Tornado-Nachfolge angekündigten 15 EF EK
zusätzlich zu den bestehenden und bereits beauftragten Luftfahrzeugen
Eurofighter komplett neu beauftragt oder sollen bereits bestehende oder
bestellte Luftfahrzeuge lediglich für den EK weiterentwickelt werden?
a) Wenn Bestandsluftfahrzeuge weiterentwickelt bzw. umgerüstet
werden sollen, wie viele Eurofighter sollen aus jeweils welchen Tranchen
dafür zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Tranchen
aufschlüsseln)?
b) Wenn neue Luftfahrzeuge Eurofighter zusätzlich beschafft werden, um
wie viele Eurofighter handelt es sich dabei?
14. Welchen Finanzbedarf für das Gesamtvorhaben der EF EK-Befähigung
plant die Bundesregierung für alle Vorhabenschritte insgesamt ein (bitte
jeweils nach Jahresscheiben unter Angabe von Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes aufschlüsseln)?
15. Planen andere Eurofighter-Partnernationen, die Fähigkeitserweiterung
EF EK Step 1 zu beauftragen, und wenn ja, um welche handelt es sich
dabei?
16. Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag auf
Bundestagsdrucksache 20/4525 – wird die Bundesregierung die Definitions- bzw.
die Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE nach wie vor noch im
laufenden Kalenderjahr 2023 beauftragen, und wenn nein, wann genau sollen
die Definitions- bzw. die Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE
beauftragt werden?
17. Mit Blick auf die Tranchen des Waffensystems Eurofighter sollen bis
wann die Definitions- bzw. die Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE
beauftragt werden?
18. Wie sieht der derzeitige Planungsstand der Bundesregierung hinsichtlich
des Zeitplans für die Definitions- bzw. die Entwicklungsarbeiten an einer
EF LTE bis einschließlich Abschluss der Arbeiten aus?
19. Was genau soll nach Meinung der Bundesregierung der Inhalt der
Definitions- bzw. Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE sein?
20. Für welche Fähigkeiten und Technologien im Eurofighter legt die EF LTE
die Grundlage?
21. Für welche Fähigkeiten und Technologien im FCAS legt die EF LTE die
Grundlage?
22. Warum wurde die im Rahmen von FCAS gerade beauftragte nationale
Industrie abseits von AIRBUS Defence and Space GmbH (esut.de/2023/10/
meldungen/45353/studienvertrag-fuer-sieben-integrierte-fcas-forschungsv
orhaben-unterschrieben/) nicht in das Projekt EF EK miteingebunden?
23. Wird bereits an der Definition und Entwicklung einer Eurofighter Long
Term Evolution gearbeitet?
a) Wenn ja, welcher konkrete Personalansatz steht hinter den
Definitionsarbeiten?
b) Wenn ja, gibt es bereits erste Ergebnisse der Definitionsarbeiten?
c) Wenn ja, wie sehen diese Ergebnisse aus?
24. Gibt es seitens der Bundesregierung gültige Vorgaben und Anforderungen
bezüglich der Fähigkeiten künftiger Eurofighter?
a) Wenn ja, welche gültigen Vorgaben gibt es?
b) Wenn nein, weshalb gibt es noch keine gültigen Vorgaben?
25. Gibt es seitens des nationalen Bedarfsträgers gültige Vorgaben und
Anforderungen bezüglich der Fähigkeiten künftiger Eurofighter?
a) Wenn ja, welche gültigen Vorgaben gibt es?
b) Wenn nein, weshalb gibt es noch keine gültigen Vorgaben?
26. In Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im Bundeshaushalt 2023 für
das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt
(bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)?
27. In Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im Bundeshaushalt 2024 für
das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt
(bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)?
28. In Höhe welcher Summe sind Finanzmittel in der mittelfristigen
Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition und Entwicklung
einer EF LTE eingeplant (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln und
Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)?
29. In Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen im
Bundeshaushalt 2023 für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer
EF LTE hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes
angeben)?
30. In Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen im
Bundeshaushalt 2024 für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer
EF LTE hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes
angeben)?
31. In Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen in der
mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition
und Entwicklung einer EF LTE eingeplant (bitte nach Jahresscheiben und
Kapitel aufschlüsseln und Titel des Bundeshaushaltes angeben)?
a) Wenn keine Verpflichtungsermächtigungen in der mittelfristigen
Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition und
Entwicklung einer EF LTE hinterlegt sind, beabsichtigt die
Bundesregierung, im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2025 entsprechende
finanzielle Vorsorge für einen LTE-Entwicklungsvertrag zu treffen?
b) Wenn keine Verpflichtungsermächtigungen in der mittelfristigen
Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition und
Entwicklung einer EF LTE hinterlegt sind, wie will die Bundesregierung
die industrielle Fähigkeit zur Entwicklung und Fertigung militärischer
Luftfahrzeuge über das Ende der Produktion EF-Tranche 4 im Jahr
2030 aufrechterhalten?
32. Welche Rolle spielen insbesondere die mittelständischen Zulieferer im
Eurofighter-Programm, und gedenkt die Bundesregierung, diesen eine
solide Planungs- und Auslastungsperspektive zu geben, damit entsprechende
Kapazitäten und Ressourcen nicht abgebaut werden müssen?
33. Befürchtet die Bundesregierung negative Auswirkungen für das Vorhaben
NGWS (Next Generation Weapon System)/FCAS, sollte es nicht zu
zeitnahen Entscheidungen hinsichtlich einer LTE-Entwicklung kommen, und
wenn ja, welche?
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Auslastungssituation der deutschen
Industrie im Bereich des militärischen Luftfahrzeugbaus entlang der
gesamten Wertschöpfungskette?
35. Beabsichtigen andere Eurofighter-Partnernationen, die Definitions- und
Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE zu beauftragen, und wenn ja,
welche Partnernationen sind das genau?
36. Plant die Bundesregierung, die Definitions- bzw. Entwicklungsarbeiten
gemeinsam mit oder separat zu der Qualifizierung und Einrüstung des
LTE-Standards in bestehende oder bestellte Luftfahrzeuge Eurofighter zu
beauftragen?
a) Wenn gemeinsam beauftragt wird, ab wann wird die Qualifizierung
und Einrüstung des LTE-Standards erfolgen?
b) Wenn gemeinsam beauftragt wird, in Höhe welcher Summe sind
Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023
und 2024 sowie in der gültigen mittelfristigen Finanzplanung für die
Qualifizierung und Einrüstung des LTE-Standards hinterlegt?
c) Wenn separat beauftragt werden soll, was genau soll mit einer
separaten Beauftragung bezweckt werden?
d) Wenn separat beauftragt werden soll, ist es gesichert, dass die
Bundesregierung die Qualifizierungs- und Einrüstarbeiten des LTE-Standards
beauftragen wird, und wenn nein, welche Kriterien werden dahin
gehend angelegt, ob die Qualifizierung und Einrüstung beauftragt
werden?
e) Wenn separat beauftragt werden soll, wann wird die Beauftragung der
Qualifizierung und Einrüstung des LTE-Standards durch die
Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand erfolgen?
f) Wenn separat beauftragt werden soll, werden alle der in den
Definitions- bzw. Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE gewonnenen
Ergebnisse hinsichtlich Fähigkeiten qualifiziert und eingerüstet oder
werden nur ausgewählte gewonnene Ergebnisse hinsichtlich
Fähigkeiten eingerüstet, und wenn Letzteres der Fall ist, welche Kriterien
gelten bei der Auswahl?
37. Wie sieht die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen EF LTE und
einer EF-Tranche 5?
38. Sieht die Bundesregierung die Definition bzw. die Entwicklung einer
EF LTE als Voraussetzung und Basis für eine mögliche zu beauftragende
EF-Tranche 5?
39. Impliziert die Beauftragung der Definitionsarbeiten an einer EF LTE die
Bestellung zusätzlicher EF in einer Tranche 5 im LTE-Standard?
40. Wann läuft nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion der
Luftfahrzeuge in der Eurofighter-Tranche 4 im Quadriga-Programm aus?
41. Wann läuft nach Kenntnis der Bundesregierung der Produktionsbeitrag
Deutschlands für die Luftfahrzeuge der Eurofighter-Tranche 4 im
spanischen Halcón-Programm aus?
42. Wann soll die Produktion des FCAS und der damit verknüpften künftigen
Luftfahrzeuge wie dem New Generation Fighter (NGF) nach Kenntnis der
Bundesregierung frühestens beginnen?
43. Befürchtet die Bundesregierung durch die derzeit entstehende
Produktionslücke zwischen der Produktion des letzten Luftfahrzeugs der
Eurofighter-Tranche 4 und dem Produktionsbeginn des FCAS den Verlust
der strategischen Fähigkeit zur Herstellung von Kampfflugzeugen durch
die deutsche Industrie, und wenn nein, warum nicht?
44. Befürchtet die Bundesregierung durch die derzeit entstehende
Produktionslücke zwischen der Produktion des letzten Luftfahrzeugs der
Eurofighter-Tranche 4 und dem Produktionsbeginn des FCAS den Verlust
von Know-how, Expertise und Arbeitsplätzen im militärischen
Luftfahrzeugbau am Standort Deutschland, und wenn nein, warum nicht?
45. Gibt es einen Plan und konkrete, finanziell abgesicherte Maßnahmen zum
Erhalt der Gesamtsystemfähigkeit des Militärflugzeugbaus in
Deutschland, insbesondere dann, wenn ab 2030 die Produktion des Eurofighter
Quadriga ausläuft und das Projekt NGWS/FCAS erst ab 2040 oder später
kommt?
46. Welche Auswirkungen hätte der Verlust der Gesamtsystemfähigkeit
Militärflugzeugbau in Deutschland auf die nationale Souveränität, auf
Arbeitsplätze und insbesondere auf die Kooperationsfähigkeit der nationalen
wehrtechnischen Industrie mit Blick auf europäische
Kooperationsprogramme?
47. Wie verträgt sich die durch Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene
Zeitenwende mit der im Zuge der Ablösung der 93 Kampfflugzeuge Tornado
durch 35 Luftfahrzeuge F-35 und 15 Eurofighter ECR sinkenden
Gesamtzahl an Kampfflugzeugen?
48. Welches Rational steht demnach hinter einer schrumpfenden
Luftfahrzeugflotte angesichts der sicherheitspolitischen Lage?
49. Aus welchen Gründen wird der Ersatz des Waffensystems Tornado im
Rahmen der Tornado-Nachfolge in seiner Rolle des Interdiction Strike
(IDS) bzw. als Jagdbomber in der bisherigen Kommunikation der
Bundesregierung kaum erwähnt?
50. Sieht das BMVg eine Dringlichkeit zur Ersetzung der Jagdbomberrolle
des Tornado, und wenn ja, inwiefern?
51. Wie plant das BMVg in seiner vorgestellten Lösung zur Tornado-
Nachfolge aktuell, die Jagdbomberrolle des auslaufenden Waffensystems
Tornado zu ersetzen?
52. Sinkt der Verfügbarkeitsbestand an Luftfahrzeugen in den Eurofighter-
Tranchen 2 und 3, ggf. auch zwischenzeitlich, durch die Hochrüstung und
Modernisierung der Eurofighter-Bestandsflotte, unter anderem durch die
Einrüstung der neuen E-Scan-Radare, und wenn ja, für wie lange im
Schnitt pro Luftfahrzeug?
53. Gibt es Überlegungen oder Planungen, die spezifisch für die Rolle der
nuklearen Teilhabe vorgesehene F-35 sukzessive mit weiteren Aufgaben
(Elektronischer Kampf, Jagdbomberrolle) zu betrauen?
54. Gibt es konkrete Überlegungen und Planungen, das System Eurofighter
für die Jagdbomberrolle einzuplanen, und wenn ja, inwiefern?
55. Hat die Republik Österreich nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse
am Erwerb von Luftfahrzeugen der Eurofighter-Tranche 2, und gibt es
bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Bundesregierung der Republik Österreich zu einer
möglichen Abgabe entsprechender Luftfahrzeuge?
56. Haben andere Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse am
Erwerb von Luftfahrzeugen der Eurofighter-Tranche 2, und gibt es bereits
Gespräche zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland und den Regierungen entsprechender Staaten bezüglich einer
möglichen Abgabe entsprechender Luftfahrzeuge?
57. Hat die Republik Österreich nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse
an einer Beteiligung am Erwerb von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-
Tranche 5, und gibt es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen der
Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung
der Republik Österreich?
58. Haben andere Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse an
einer Beteiligung am Erwerb von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-
Tranche 5, und gibt es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen der
Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen
entsprechender Staaten?
59. Wird bereits an der Definition einer Eurofighter-Tranche 5 gearbeitet?
a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan für die Definitionsarbeiten aus?
b) Wenn ja, welcher konkrete Personalansatz steht hinter den
Definitionsarbeiten?
c) Wenn ja, gibt es bereits erste Ergebnisse der Definitionsarbeiten?
d) Wenn ja, wie sehen diese Ergebnisse aus?
60. Wird die Bundesregierung die Beschaffung von Luftfahrzeugen einer
Eurofighter-Tranche 5 in Auftrag geben?
a) Wenn ja, wann konkret?
b) Wenn ja, in Höhe welcher Stückzahl?
c) Wenn ja, soll dies im LTE-Standard geschehen?
d) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im
Bundeshaushalt 2023 für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer
Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes angeben)?
e) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im
Bundeshaushalt 2024 für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer
Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes angeben)?
f) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Finanzmittel in der
mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die Beschaffung von
Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln und Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes
angeben)?
g) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen
im Bundeshaushalt 2023 für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in
einer Eurofighter-Tranche 5 hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes angeben)?
h) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen
im Bundeshaushalt 2024 für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in
einer Eurofighter-Tranche 5 hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes angeben)?
i) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen
in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die Beschaffung
von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte
nach Jahresscheiben und Kapitel aufschlüsseln und Titel des
Bundeshaushaltes angeben)?
61. Planen andere Eurofighter-Partnernationen, Luftfahrzeuge in einer
Eurofighter-Tranche 5 zu beschaffen, und wenn ja, welche
Partnernationen sind das?
62. Welche 25-Mio.-Euro-Vorlagen plant das BMVg in den nächsten 36
Monaten im Zusammenhang mit dem Waffensystem Eurofighter dem
Haushaltsausschuss vorzulegen (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
63. Wie viele und welche Verträge mit einem Volumen von über 25 Mio. Euro
hat der Geschäftsbereich des BMVg bis zum Stichtag 31. Oktober 2023
geschlossen, die nicht dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden sind
(bitte auflisten)?
64. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Kooperationsfähigkeit
Deutschlands in laufenden europäischen
Kooperationsverteidigungsprogrammen sicherzustellen, wenn gleichzeitig in aktuellen Exportfragen
grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen zwischen maßgeblich
beteiligen Nationen bestehen, und welche Rolle soll hierbei die Nationale
Sicherheitsstrategie einnehmen, in der es zu Rüstungsexporten heißt, dass
„sie [Anmerkung der. Fragesteller: die Bundesregierung] zugleich […]
auch Bündnis- und Sicherheitsinteressen, die geostrategische Lage und die
Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation
berücksichtigt“ (www.bmvg.de/resource/blob/5636374/38287252c5442b786
ac5d0036ebb237b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf; S. 15)?
65. Beabsichtigt die Bundesregierung die Überarbeitung der Liste nationaler
Schlüsseltechnologien auf Basis der veränderten sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen, insbesondere im Lichte des Überfalls Russlands auf
die Ukraine (www.bmvg.de/de/aktuelles/ruestung-liste-nationaler-schlues
seltechnologien-ueberarbeitet-171464)?
a) Wenn ja, wie läuft der Prozess ab?
b) Wenn nein, warum nicht, und wann wird stattdessen die Überarbeitung
der Liste nationaler Schlüsseltechnologien angestrebt?
c) Plant die Bundesregierung Technologien im Bereich der
Luftverteidigung als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und wenn ja,
welche Technologien genau?
66. Welchen strategischen Ansatz zwischen dem BMVg und der Industrie gibt
es, um entsprechende Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber der Luft-
und Raumfahrtindustrie in Deutschland sicherzustellen, insbesondere vor
dem Hintergrund der Aussagen des Bundesministers der Verteidigung
Boris Pistorius in seiner Rede zum Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am 6. September 2023, wonach „[…]
die Industrie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten [muss], ja; aber
dafür […] Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch mit Blick auf unsere
mittelfristigen Verteidigungsausgaben [braucht]“ (www.bundesregierung.de/b
reg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-der-verteidigung-boris-p
istorius--2221714)?
67. Welche konkreten Planungen zwischen dem BMVg und der Industrie gibt
es, um entsprechende Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber der Luft-
und Raumfahrtindustrie in Deutschland sicherzustellen, insbesondere vor
dem Hintergrund der Aussagen von Bundesverteidigungsminister Boris
Pistorius in seiner Rede zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts
2024 im Deutschen Bundestag am 6. September 2023, wonach „[…] die
Industrie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten [muss], ja; aber dafür
[…] Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch mit Blick auf unsere
mittelfristigen Verteidigungsausgaben [braucht]“ (www.bundesregierung.de/breg-d
e/service/bulletin/rede-des-bundesministers-der-verteidigung-boris-pistori
us--2221714)?
68. Welchen institutionellen Dialog zwischen dem BMVg und der Industrie
gibt es, um entsprechende Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber der
Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland sicherzustellen,
insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen von Bundesverteidigungsminister
Boris Pistorius in seiner Rede zum Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am 6. September 2023, wonach „[…]
die Industrie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten [muss], ja; aber
dafür […] Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch mit Blick auf unsere
mittelfristigen Verteidigungsausgaben [braucht]“ (www.bundesregierung.de/b
reg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-der-verteidigung-boris-p
istorius--2221714)?
69. Welche konkreten finanziellen Vorkehrungen zwischen der
Bundesregierung und der Industrie gibt es, um entsprechende Verlässlichkeit und
Planbarkeit gegenüber der Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland
sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen von
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in seiner Rede zum
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am
6. September 2023, wonach „[…] die Industrie die entsprechenden
Kapazitäten vorhalten [muss], ja; aber dafür […] Verlässlichkeit und
Planbarkeit, auch mit Blick auf unsere mittelfristigen Verteidigungsausgaben
[braucht]“ (www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bu
ndesministers-der-verteidigung-boris-pistorius--2221714)?
Berlin, den 13. Dezember 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1021731.01.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9857 - Geplante Entscheidungen und Entwicklungen der Bundesregierung beim Waffensystem Eurofighter
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9857 –
Geplante Entscheidungen und Entwicklungen der Bundesregierung beim
Waffensystem Eurofighter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Eurofighter ist das umfangreichste Rüstungsprojekt der Bundeswehr
innerhalb eines viernationalen NATO-Programmes. Der Eurofighter ist der
wesentliche Fähigkeitsträger der Luftwaffe im Bereich der luftgestützten
Luftverteidigung sowie der Luftangriffsfähigkeit. (17. Rüstungsbericht, www.bmv
g.de/resource/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestu
ngsbericht-data.pdf; S. 45).
In der 19. Legislaturperiode hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages der Beschaffung des AESA-Radar für den Eurofighter zugestimmt
(www.flugrevue.de/flugzeugbau/eine-milliarde-euro-freigegeben-aesa-radar-f
uer-den-eurofighter/). Darüber hinaus hatte die unionsgeführte
Bundesregierung die Beschaffung einer vierten Tranche Eurofighter im nationalen
Quadriga-Programm im Umfang von 38 Luftfahrzeugen vorbereitet, die der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 5. November
2020 bewilligte. Die Produktion der damit beauftragten Luftfahrzeuge läuft im
Kalenderjahr 2030 aus (www.bdli.de/sites/default/files/global_upload_upload/
231018_Studie_Eurofighter_DE_digital.pdf). Für die spanische Luftwaffe
werden 20 Luftfahrzeuge der Eurofighter-Tranche 4 im spanischen Halcón-
Programm gefertigt (www.bdli.de/sites/default/files/global_upload_upload/23
1018_Studie_Eurofighter_DE_digital.pdf).
In seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Haushaltsausschuss dem
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) weitere 4,5 Mrd. Euro zur
Weiterentwicklung des europäischen Verteidigungsprojektes Future Combat Air System
(FCAS) beschieden (www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Verteidigung-
Luftkampfsystem-FCAS-Weg-frei-fuer-das-neue-Kampfflugzeug-id5994796
1.html). Der Erfolg des Projektes ist nach Angaben des BMVg eine
grundlegende Voraussetzung auch für eine wettbewerbsfähige Luftfahrtindustrie in
Deutschland (17. Rüstungsbericht, www.bmvg.de/resource/blob/5639826/455
47a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestungsbericht-data.pdf; S. 95).
Die Bundeswehr verfügt aktuell noch über 93 Tornados, welche als
Fähigkeitsträger für die Nukleare Teilhabe, den Elektronischen Kampf (Electronic
Combat and Reconnaissance – ECR), den Luftangriff und die Taktische
Aufklärung genutzt werden. Altersbedingt wird das Waffensystem Tornado
schrittweise ausgephast. Am 14. Dezember 2022 hat der Haushaltsausschuss
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10217
20. Wahlperiode 31.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. Januar
2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des Deutschen Bundestages daher die Mittel bewilligt, um für die Aufgabe der
Nuklearen Teilhabe die Beschaffung von 35 Luftfahrzeugen des Flugzeugtyps
F-35 einzuleiten (www.bmvg.de/de/aktuelles/bundeswehr-kann-35-f-35a-
fuerrund-8-3-milliarden-euro-kaufen-5540934M; www.bmvg.de/de/presse/nachfol
ger-tornado-entscheidung-gefallen-5371712).
Die Rolle Elektronischer Kampf soll durch die Weiterentwicklung des
Waffensystems Eurofighter abgesichert werden. Dabei sollen 15
Bestandsluftfahrzeuge weiterentwickelt werden (esut.de/2023/06/meldungen/42696/eurofighte
r-loesung-von-saab-fuer-den-elektronischen-kampf-ausgewaehlt/; www.bmv
g.de/resource/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruestu
ngsbericht-data.pdf; S. 43 bis 46) Die Befähigung des Eurofighters zum
Elektronischen Kampf (EF EK) soll dabei nach Angaben des BMVg in mehreren
Schritten erfolgen. Eine 25-Mio.-Euro-Vorlage rund um das Thema EF EK mit
dem Titel „EUROFIGHTER EK- Programme Support and Risk Mitigation“
hat den Deutschen Bundestag inzwischen erreicht und soll nach kurzfristiger
Absetzung von der Tagesordnung für den 15. November 2023 zeitnah
behandelt werden (www.bmvg.de/resource/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f
061913d9d3a/17-ruestungsbericht-data.pdf; S. 43 bis 46) Der erste Schritt von
EF EK (Step 1) ist dabei genau wie die Integration des E-SCAN-Radars
Bestandteil des neuen viernationalen Weiterentwicklungspakets P4E, dessen
Ausplanung nach Angaben des BMVg inzwischen begonnen wurde (www.bm
vg.de/resource/blob/5639826/45547a72b96fb60d6d82f061913d9d3a/17-ruest
ungsbericht-data.pdf; S. 43 bis 46).
Das Sensorsystem „Arexis“ von Saab wurde dem Vernehmen nach als Lösung
für EF EK für die SEAD-Rolle (SEAD = Suppression of Enemy Air Defence)
ausgewählt. Offenbar beruht die Auswahl von der Arexis-Sensorik auf einer
aktuellen Marktstudie des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Diese Studie habe Systeme
europäischer und internationaler EK-Anbieter nach zahlreichen Kriterien, wie zum
Beispiel Systemleistung, Integrationsaufwand und luftfahrtrechtlicher
Zulassbarkeit, bewertet. Die Lösung soll in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen
Helsing realisiert werden (esut.de/2023/06/meldungen/42696/eurofighter-loes
ung-von-saab-fuer-den-elektronischen-kampf-ausgewaehlt/).
Darüber hinaus wird aktuell zunehmend die Diskussion zum Thema
Eurofighter Long Term Evolution (EF LTE), unter dem ein Upgrade-Programm zur
Langzeitentwicklung des Waffensystems Eurofighter im Sinne einer
bedrohungsgerechten evolutionären Erneuerung verstanden wird, und zu einer
Eurofighter-Tranche 5 geführt. Das Zeigen die Tagesordnung der Sitzung des
Verteidigungsausschusses vom 8. November 2023 mit einem Bericht des
Bundesministeriums der Verteidigung zur Long-Term Evolution des
Waffensystems EUROFIGHTER unter Tagesordnungspunkt 14 und ein Mediengespräch
des Bundesverbands der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie vom
13. Oktober 2023, bei dem unter anderem auch zur Eurofighter-Tranche 5
diskutiert wurde (www.bundestag.de/resource/blob/974922/bbd10c4b042317022
84f93846c03bb64/to_50_sitzung_08-11-2023-data.pdf; www.bdli.de/intern/b
dli_info/kw-39/40-0; www.bdli.de/meldungen/industrie-braucht-grundsatzents
cheidung-zum-eurofighter-bis-2025).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Beantwortung der Fragen 1, 2, 4, 9l, 9m, 14, 21, 26, 27, 28, 30, 36e und
36f kann nicht in offener Form erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache
mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2
Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann,
entsprechend einzustufen.
Bei offener Beantwortung dieser Fragen wären detaillierte Rückschlüsse auf
die Fähigkeitsentwicklung des Waffensystems EUROFIGHTER und damit auf
die zukünftige militärische Handlungs- und Verteidigungsfähigkeit der
Bundesrepublik Deutschland möglich.
1. Welche Meilensteine und Schritte plant die Bundesregierung bis zur
vollständigen Befähigung des Eurofighters zum Elektronischen Kampf?
a) Welche Leistungsinhalte und welche Projektfortschritte enthalten die
einzelnen Meilensteine und Projektschritte des Vorhabens der
EF EK-Befähigung jeweils?
b) Welche Ziele enthalten die einzelnen Meilensteine und
Projektfortschritte des Vorhabens der EF EK-Befähigung jeweils?
c) Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die Meilensteine jeweils
abgeschlossen sein?
d) Welchen Finanzbedarf umfassen die einzelnen Meilensteine und
Projektfortschritte des Vorhabens der EF EK-Befähigung jeweils (bitte
aufschlüsseln)?
e) Welche weiteren Eurofighter-Entwicklungen (beispielsweise P4E) im
viernationalen Programm sind notwendig, um die Fähigkeit EF EK
für die Luftwaffe verfügbar zu machen, und mit welchen
zusätzlichen Kosten ist hier zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
2. Welche spezifischen Fähigkeiten soll der EF EK in Step 1 erhalten?
Die Fragen 1 bis 2 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
3. Welche Fähigkeiten sollen durch einen späteren Fähigkeitsaufwuchs
hinzukommen?
Im Rahmen des EUROFIGHTER (EF) Elektronischer Kampf (EK) Step 2 wird
die Fähigkeit eines Escort Support Jammer betrachtet. Damit sollen erfasste
und identifizierte gegnerische Radarstellungen durch Gegenmaßnahmen der
elektromagnetischen Kampfführung gestört werden. Wie diese Fähigkeit
realisiert wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend entschieden.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
4. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich SEAD
(Suppression of Enemy Air Defences) genau erhalten, und wird sie damit
auch die Fähigkeit zur aktiven Bekämpfung, Störung und Ausschaltung
etwa von Luftverteidigungseinheiten oder Kommunikationsstellungen
mit elektromagnetischen Mitteln erhalten, und wenn ja, in welcher Phase
des Vorhabens soll dies realisiert werden (bitte auch das Jahr nennen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
5. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich des Emitter-
Location-Systems genau erhalten?
Die Plattform EF EK soll die Fähigkeit erhalten, elektromagnetische
Emissionen zu orten, zu vermessen und zu identifizieren.
6. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich des Effektors
genau erhalten?
Die Plattform EF EK soll erfasste, identifizierte und vermessene gegnerische
Radarstellungen mit Hilfe eines Effektors bekämpfen können.
7. Welche Fähigkeiten soll die Plattform EF EK im Bereich des Escort
Support Jamming erhalten (esut.de/2022/10/meldungen/37428/neues-syste
m-fuer-die-elektronische-kampffuehrung-mit-dem-eurofighter/)?
Die Plattform EF EK soll die Fähigkeit erhalten, gegnerische Radarstellungen
bzw. Kommunikationseinrichtungen zu erfassen, zu identifizieren und mit
geeigneten elektromagnetischen Gegenmaßnahmen zu stören, um die effektive
Reichweite gegnerischer Luftverteidigung zu verringern bzw. diese im Idealfall
gänzlich zu unterdrücken.
8. Wie viele 25-Mio.-Euro-Vorlagen insgesamt sind für das
Gesamtvorhaben der EF EK-Befähigung geplant (bitte jeweils den Meilensteinen und
Projektfortschritten der EF EK-Befähigung zuordnen)?
62. Welche 25-Mio.-Euro-Vorlagen plant das BMVg in den nächsten 36
Monaten im Zusammenhang mit dem Waffensystem Eurofighter dem
Haushaltsausschuss vorzulegen (bitte quartalsweise aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 62 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechend der etablierten Praxis werden der Haushaltsausschuss und der
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages jeweils zu Beginn eines
Jahres und nach der parlamentarischen Sommerpause über die in den
Folgemonaten geplanten 25-Mio.-Euro-Vorlagen unterrichtet.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
9. Welche Leistungsbestandteile und welche Vertragsinhalte genau umfasst
die 25-Mio.-Euro-Vorlage zum Waffensystem Eurofighter mit dem Titel
„EUROFIGHTER EK- Programme Support and Risk Mitigation“, die
am 15. November 2023 im Verteidigungsausschuss auf der
Tagesordnung steht?
a) Handelt es sich bei dem zu schließenden Vertrag um den kompletten
Step 1?
b) Handelt es sich nur um einzelne Bestandteile des Step 1, und wenn
ja, um welche genau?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Bei dem Vertrag mit dem Titel „EUROFIGHTER EK – Programme Support
and Risk Mitigation“ handelt es sich um einen Bestandteil des umfangreichen
EF EK Step 1. Dieser Vertrag dient der vorbereitenden Systemdefinition, der
Risikominimierung sowie der Anpassentwicklung des AREXIS-Systems und
des Startgerätes für den Lenkflugkörper Advanced Antiradiation Guided
Missile (AARGM) an das Waffensystem EF.
c) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag darum, die technologischen
Möglichkeiten der EF EK-Befähigung zu erkunden?
Die Auswahl der Technologie wurde bereits mit der Produktauswahl
entschieden.
d) Handelt es sich bei dem zu schließenden Vertrag um eine EF EK-
Systemdefinition, und wird diese damit beauftragt?
Der Vertrag dient der Beauftragung der vorbereitenden Systemdefinition.
e) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag darum, das System und die
Auftragnehmer auszuwählen?
Das System und der Auftragnehmer wurden bereits im Rahmen der
Produktentscheidung ausgewählt.
f) Werden mit dem zu schließenden Vertrag etwaige notwendige
Anpassentwicklungen beauftragt, und wenn ja, welche genau?
Der Vertrag beinhaltet vorbereitende Maßnahmen für Anpassungen des
ausgewählten Emitter Location System an den EF, inklusive des Startgerätes für den
Lenkflugkörper AARGM.
g) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag bereits darum, eine avisierte
Lösung zu beschaffen, und wenn nein, wann soll die Beschaffung
erfolgen?
Eine Beschaffung der avisierten Lösung erfolgt erst nach Abschluss der
initialen Integration des Gesamtsystems EF EK Step 1 in den EF. Insofern erfolgt
diese in Abhängigkeit vom Entwicklungsergebnis der Rüstsätze.
h) Geht es bei dem zu schließenden Vertrag bereits um die Integration der
gewählten Lösung in den Eurofighter, und wenn nein, wann soll die
Integration beauftragt werden?
Die Integration soll im Rahmen des geplanten EF-Weiterentwicklungspakets
P4E in Auftrag gegeben werden.
i) Welche konkreten Lösungen und Komponenten sollen die
ausgewählten Auftragnehmer Saab und Helsing jeweils liefern?
Die Firma Saab ist für die Lieferung des Emitter Location System (ELS) ARE-
XIS zuständig. Die Firma Helsing soll für die Verarbeitung der vom ELS
erfassten Daten unter Nutzung von künstlicher Intelligenz unterbeauftragt
werden.
j) Welche anderen wesentlichen Auftragnehmer gibt es, und welche
Lösungen und Komponenten sollen diese jeweils liefern?
Der Hersteller des ausgewählten Lenkflugkörpers AARGM ist die Firma
Raytheon. Neben der Unterstützung bei der Integration dieses Lenkflugkörpers in
den EF ist die Firma Raytheon auch bei der notwendigen Entwicklung des
Startgerätes eingebunden.
k) Wie ist die Integrationsfähigkeit von Lösungen und Komponenten der
Hersteller Saab und Helsing in den Eurofighter untersucht worden,
und ist eine risikoarme Integration in den Eurofighter gewährleistet?
Die Integrationsfähigkeit der unterschiedlichen Systeme wurde im Rahmen
einer Integrationsstudie der Firma AIRBUS untersucht. Hierbei wurde das
System des Anbieters SAAB als die Systemlösung mit dem geringsten
Integrationsrisiko bewertet.
l) Welche anderen Lösungen und Komponenten für den EF EK Step 1
welcher jeweiligen Hersteller wurden betrachtet?
m) Aus welchen Gründen wurden diese Lösungen nicht in Betracht
gezogen?
Die Fragen 9l und 9m werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
n) Gibt es zur Realisierung des Vorhabens EF EK Step 1 begleitende
nationale Maßnahmen, und wenn ja, um welche genau handelt es sich,
und was soll dabei gemacht werden?
Als Voraussetzung für die Realisierung EF EK Step 1 sind zusätzliche
flankierende nationale Maßnahmen zur Ertüchtigung des EF erforderlich. Diese
umfassen u. a. die Bereiche Bewaffnung, Kommunikation, Identifikation und das
EF-Helmsystem.
10. Wie sichert die ausgewählte Lösung nationale Datenhoheit und
Datenverarbeitung für die Luftwaffe im Bereich Elektronischer Kampf?
Die für den Betrieb der ausgewählten technischen Lösung notwendigen
Missionsdaten werden durch Bundeswehr-eigene Dienststellen generiert und
fortgeschrieben.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
11. Wie wird eine Kontinuität zwischen EF EK Step 1 und FCAS
sichergestellt, welche Untersuchungen wurden hierzu bereits angestellt und
welche folgen?
Ziel von EF EK Step 1 ist ein bruchfreier Übergang der Fähigkeit Suppression
of Enemy Air Defense (SEAD) vom TORNADO ECR auf den EF. Erst mit
EF EK Step 2 ist die Kontinuität zu FCAS zu betrachten.
12. Können die für das Vorhaben EF EK Step 1 ausgewählten Lösungen und
Komponenten auch für den in künftigen Projektschritten zu
realisierenden Fähigkeitsaufwuchs verwendet werden, und wenn nein, müssen
dafür neue Lösungen und Komponenten mit möglicherweise neuen
Auftragnehmern identifiziert werden (bitte ggf. die notwendigen technischen
Komponenten nennen)?
Eine Verwendung der Komponenten des EF EK Step 1 wird für einen
zukünftigen Fähigkeitsaufwuchs EF angestrebt.
13. Werden die im Rahmen der Tornado-Nachfolge angekündigten 15 EF EK
zusätzlich zu den bestehenden und bereits beauftragten Luftfahrzeugen
Eurofighter komplett neu beauftragt oder sollen bereits bestehende oder
bestellte Luftfahrzeuge lediglich für den EK weiterentwickelt werden?
a) Wenn Bestandsluftfahrzeuge weiterentwickelt bzw. umgerüstet
werden sollen, wie viele Eurofighter sollen aus jeweils welchen
Tranchen dafür zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Tranchen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet.
Es ist beabsichtigt, vorrangig die Luftfahrzeuge (Lfz) der EF-Tranche 4
(Quadriga) für die Wahrnehmung der Rüstrolle EF EK Step 1 zu befähigen.
b) Wenn neue Luftfahrzeuge Eurofighter zusätzlich beschafft werden, um
wie viele Eurofighter handelt es sich dabei?
Es liegt derzeit keine Entscheidung zur Beschaffung weiterer EF vor.
14. Welchen Finanzbedarf für das Gesamtvorhaben der EF EK-Befähigung
plant die Bundesregierung für alle Vorhabenschritte insgesamt ein (bitte
jeweils nach Jahresscheiben unter Angabe von Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
15. Planen andere Eurofighter-Partnernationen, die Fähigkeitserweiterung
EF EK Step 1 zu beauftragen, und wenn ja, um welche handelt es sich
dabei?
Derzeit plant nur Deutschland diese Fähigkeit in Auftrag zu geben.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
16. Bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag auf
Bundestagsdrucksache 20/4525 – wird die Bundesregierung die
Definitionsbzw. die Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE nach wie vor noch im
laufenden Kalenderjahr 2023 beauftragen, und wenn nein, wann genau
sollen die Definitions- bzw. die Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE
beauftragt werden?
17. Mit Blick auf die Tranchen des Waffensystems Eurofighter sollen bis
wann die Definitions- bzw. die Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE
beauftragt werden?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Systemdefinition für ein EF LTE soll noch 2024 in Auftrag gegeben
werden.
18. Wie sieht der derzeitige Planungsstand der Bundesregierung hinsichtlich
des Zeitplans für die Definitions- bzw. die Entwicklungsarbeiten an einer
EF LTE bis einschließlich Abschluss der Arbeiten aus?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
Die Durchführung soll drei Jahre beanspruchen.
19. Was genau soll nach Meinung der Bundesregierung der Inhalt der
Definitions- bzw. Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE sein?
Kernaufgabe von EF LTE ist eine teilweise Erneuerung der bestehenden
Avionik des EF, um für zukünftig erforderliche Maßnahmen zum Fähigkeitserhalt
bzw. zur -erweiterung ein ausreichendes technisches Aufwuchspotential zu
bieten.
20. Für welche Fähigkeiten und Technologien im Eurofighter legt die
EF LTE die Grundlage?
Folgende Aspekte werden durch eine Umsetzung von LTE verfolgt:
• Sicherstellung der deutschen Wehrfähigkeit in der Dimension Luft bis
2055+ auf dem Waffensystem EUROFIGHTER;
• Schaffung von technologischem Aufwuchspotential durch Anpassung der
Avionikstruktur und relevanter EF-Komponenten;
• Nutzung des EF als ein Technologieträger für das Future Combat Air
System (FCAS) – Next Generation Weapon System (NGWS);
• Beseitigung von Obsoleszenzen zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft
des EUROFIGHTER bis 2055+;
• Rüstungspolitisch dient das Programm LTE auch der Positionierung und
Know-how-Erweiterung der deutschen Luftfahrtindustrie für NGWS.
21. Für welche Fähigkeiten und Technologien im FCAS legt die EF LTE die
Grundlage?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
22. Warum wurde die im Rahmen von FCAS gerade beauftragte nationale
Industrie abseits von AIRBUS Defence and Space GmbH (esut.de/2023/
10/meldungen/45353/studienvertrag-fuer-sieben-integrierte-fcas-forschu
ngsvorhaben-unterschrieben/) nicht in das Projekt EF EK
miteingebunden?
Auf die Antworten zu den Fragen 9l und 9m wird verwiesen.
23. Wird bereits an der Definition und Entwicklung einer Eurofighter Long
Term Evolution gearbeitet?
a) Wenn ja, welcher konkrete Personalansatz steht hinter den
Definitionsarbeiten?
b) Wenn ja, gibt es bereits erste Ergebnisse der Definitionsarbeiten?
c) Wenn ja, wie sehen diese Ergebnisse aus?
Die Fragen 23 bis 23c werden gemeinsam beantwortet.
Gegenwärtig wird an der viernationalen Leistungsbeschreibung der
Systemdefinition LTE gearbeitet. Der Vertrag wird durch die zwischenstaatliche Agentur
NATO Eurofighter and Tornado Management Agency geschlossen, umgesetzt
und überwacht. Das vorhandene Personal des Bundesamtes für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, der Wehrtechnischen
Dienststelle 61, des Luftfahrtamtes der Bundeswehr und weiterer Dienststellen
wird im Rahmen der jeweiligen Fachexpertise mit Teilaufgaben beauftragt und
eingebunden. Die Gesamtkoordination für die deutschen Anteile obliegt dem
Projektleiter EF.
24. Gibt es seitens der Bundesregierung gültige Vorgaben und
Anforderungen bezüglich der Fähigkeiten künftiger Eurofighter?
a) Wenn ja, welche gültigen Vorgaben gibt es?
b) Wenn nein, weshalb gibt es noch keine gültigen Vorgaben?
25. Gibt es seitens des nationalen Bedarfsträgers gültige Vorgaben und
Anforderungen bezüglich der Fähigkeiten künftiger Eurofighter?
a) Wenn ja, welche gültigen Vorgaben gibt es?
b) Wenn nein, weshalb gibt es noch keine gültigen Vorgaben?
Die Fragen 24 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Am 26. Juli 2021 wurde durch den Generalinspekteur der Bundeswehr das
Dokument zur Strategischen Steuerung der Weiterentwicklung des Waffensystems
EF gebilligt.
26. In Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im Bundeshaushalt 2023 für
das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt
(bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)?
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
27. In Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im Bundeshaushalt 2024 für
das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt
(bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)?
28. In Höhe welcher Summe sind Finanzmittel in der mittelfristigen
Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition und Entwicklung
einer EF LTE eingeplant (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln und
Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes angeben)?
Die Fragen 26 bis 28 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
29. In Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen im
Bundeshaushalt 2023 für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer
EF LTE hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes
angeben)?
Im Bundeshalt 2023 wurden keine Verpflichtungsermächtigungen für das
Vorhaben der Definition und Entwicklung einer EF LTE hinterlegt.
30. In Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen im
Bundeshaushalt 2024 für das Vorhaben der Definition und Entwicklung einer
EF LTE hinterlegt (bitte Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes
angeben)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
31. In Höhe welcher Summe sind Verpflichtungsermächtigungen in der
mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition
und Entwicklung einer EF LTE eingeplant (bitte nach Jahresscheiben und
Kapitel aufschlüsseln und Titel des Bundeshaushaltes angeben)?
a) Wenn keine Verpflichtungsermächtigungen in der mittelfristigen
Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition und
Entwicklung einer EF LTE hinterlegt sind, beabsichtigt die
Bundesregierung, im Zuge der Aufstellung des Haushalts 2025 entsprechende
finanzielle Vorsorge für einen LTE-Entwicklungsvertrag zu treffen?
b) Wenn keine Verpflichtungsermächtigungen in der mittelfristigen
Finanzplanung des Bundes für das Vorhaben der Definition und
Entwicklung einer EF LTE hinterlegt sind, wie will die Bundesregierung
die industrielle Fähigkeit zur Entwicklung und Fertigung
militärischer Luftfahrzeuge über das Ende der Produktion EF-Tranche 4 im
Jahr 2030 aufrechterhalten?
Die Fragen 31 bis 31b werden gemeinsam beantwortet.
Weitere Entwicklungs- und Beschaffungskosten für die Ausgestaltung von
EF LTE sind noch nicht im Haushalt abgebildet. Nach Vorlage der Ergebnisse
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
der Systemdefinition werden die tatsächlichen Umfänge bezifferbar sein und
bedarfsgerecht im Planungsprozess und daraus abgeleitet in den künftigen
Haushalten eingebracht.
32. Welche Rolle spielen insbesondere die mittelständischen Zulieferer im
Eurofighter-Programm, und gedenkt die Bundesregierung, diesen eine
solide Planungs- und Auslastungsperspektive zu geben, damit
entsprechende Kapazitäten und Ressourcen nicht abgebaut werden müssen?
Nach Aussage der deutschen Luftfahrtindustrie (insbesondere Airbus Defence
and Space) sichert das EF-Programm in Deutschland rund 25 000 Arbeitsplätze
bei über 120 Zulieferbetrieben verteilt auf fast alle Bundesländer. Damit ist das
EF-Programm ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die mittelständische deutsche
luftfahrtechnische Industrie. Die weitere Auslastung dieser Kapazitäten ist nach
Auslaufen des aktuellen Auftragsbestandes abhängig von weiteren Maßnahmen
im Programm EF, die sowohl durch die Partnerländer als auch durch Dritte
initiiert werden können.
33. Befürchtet die Bundesregierung negative Auswirkungen für das
Vorhaben NGWS (Next Generation Weapon System)/FCAS, sollte es nicht zu
zeitnahen Entscheidungen hinsichtlich einer LTE-Entwicklung kommen,
und wenn ja, welche?
Etwaige Auswirkungen auf NGWS/FCAS wären im Detail hinsichtlich Zeit
und Leistung zu untersuchen.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Auslastungssituation der
deutschen Industrie im Bereich des militärischen Luftfahrzeugbaus entlang
der gesamten Wertschöpfungskette?
Die deutsche Industrie ist derzeit im Bereich des militärischen
Luftfahrzeugbaus entlang der gesamten Wertschöpfungskette ausgelastet.
35. Beabsichtigen andere Eurofighter-Partnernationen, die Definitions- und
Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE zu beauftragen, und wenn ja,
welche Partnernationen sind das genau?
Grundsätzlich beabsichtigen alle vier EF-Partnernationen (Deutschland,
Spanien, Italien und Großbritannien) Arbeiten zu EF LTE in Auftrag zu geben. Die
inhaltliche und zeitliche Ausgestaltung bedarf jedoch der weiteren
Abstimmung und ist abhängig von den jeweiligen nationalen Rahmenparametern.
36. Plant die Bundesregierung, die Definitions- bzw. Entwicklungsarbeiten
gemeinsam mit oder separat zu der Qualifizierung und Einrüstung des
LTE-Standards in bestehende oder bestellte Luftfahrzeuge Eurofighter zu
beauftragen?
Die Qualifizierung ist Bestandteil der in Auftrag zu gebenden
Entwicklungsleistung, da sie Voraussetzung für eine abschließende luftfahrtrechtliche
Zulassung ist. Die Beauftragung der Einrüstung des Entwicklungsergebnisses von
EF LTE in die Bestandsflotte erfolgt separat.
a) Wenn gemeinsam beauftragt wird, ab wann wird die Qualifizierung
und Einrüstung des LTE-Standards erfolgen?
Die Qualifizierung ist Bestandteil der 2024 in Auftrag zu gebenden
Entwicklungsleistung.
b) Wenn gemeinsam beauftragt wird, in Höhe welcher Summe sind
Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023
und 2024 sowie in der gültigen mittelfristigen Finanzplanung für die
Qualifizierung und Einrüstung des LTE-Standards hinterlegt?
Auf die Antworten zu den Fragen 30 und 31 wird verwiesen.
c) Wenn separat beauftragt werden soll, was genau soll mit einer
separaten Beauftragung bezweckt werden?
Erst im Verlauf der Entwicklung werden die genauen Arbeitspakete für die
spätere Einrüstung definiert werden können. Daher wird die Erteilung eines
gemeinsamen Auftrags über Entwicklung und Einrüstung als nicht wirtschaftlich
erachtet.
d) Wenn separat beauftragt werden soll, ist es gesichert, dass die
Bundesregierung die Qualifizierungs- und Einrüstarbeiten des LTE-Standards
beauftragen wird, und wenn nein, welche Kriterien werden dahin
gehend angelegt, ob die Qualifizierung und Einrüstung beauftragt
werden?
Die Qualifizierung erfolgt im Kontext der Entwicklung und wird gemeinsam in
Auftrag gegeben. Eine Beschaffung auf Basis der Entwicklungsergebnisse und
Integration in die Flotte erfolgt gemäß dem Bedarfsdeckungsverfahren
sequentiell. EF LTE wird derzeit sowohl aus technologischer als auch operationeller
Perspektive als Voraussetzung für den Betrieb des EF bis in die Jahre 2055+
bewertet.
e) Wenn separat beauftragt werden soll, wann wird die Beauftragung der
Qualifizierung und Einrüstung des LTE-Standards durch die
Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand erfolgen?
f) Wenn separat beauftragt werden soll, werden alle der in den
Definitions- bzw. Entwicklungsarbeiten an einer EF LTE gewonnenen
Ergebnisse hinsichtlich Fähigkeiten qualifiziert und eingerüstet oder werden
nur ausgewählte gewonnene Ergebnisse hinsichtlich Fähigkeiten
eingerüstet, und wenn Letzteres der Fall ist, welche Kriterien gelten bei
der Auswahl?
Die Fragen 36e und 36f werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur f��r den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
37. Wie sieht die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen EF LTE
und einer EF-Tranche 5?
38. Sieht die Bundesregierung die Definition bzw. die Entwicklung einer
EF LTE als Voraussetzung und Basis für eine mögliche zu beauftragende
EF-Tranche 5?
39. Impliziert die Beauftragung der Definitionsarbeiten an einer EF LTE die
Bestellung zusätzlicher EF in einer Tranche 5 im LTE-Standard?
Die Fragen 37 bis 39 werden gemeinsam beantwortet.
Die Maßnahmen im Rahmen von EF LTE sind grundsätzlich unabhängig von
einer Entscheidung zu einer EF-Tranche 5.
40. Wann läuft nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion der
Luftfahrzeuge in der Eurofighter-Tranche 4 im Quadriga-Programm aus?
Das letzte Quadriga-Luftfahrzeug der Tranche 4 wird gemäß Vertrag im Jahr
2030 ausgeliefert.
41. Wann läuft nach Kenntnis der Bundesregierung der Produktionsbeitrag
Deutschlands für die Luftfahrzeuge der Eurofighter-Tranche 4 im
spanischen Halcón-Programm aus?
Das letzte Halcón-Luftfahrzeug wird im Jahr 2031 ausgeliefert. Der letzte
Produktionsbeitrag der Airbus wird circa 16 Monate vor Auslieferung des letzten
Luftfahrzeugs erfolgen.
42. Wann soll die Produktion des FCAS und der damit verknüpften
künftigen Luftfahrzeuge wie dem New Generation Fighter (NGF) nach
Kenntnis der Bundesregierung frühestens beginnen?
Das FCAS ist kein einzelnes zu produzierendes Produkt, sondern verbindet
verschiedene Fähigkeiten zu einem Wirkverbund. Das NGWS, als zentraler
Bestandteil eines größeren FCAS, setzt sich aus einem bemannten New
Generation Fighter (NGF), diversen unbemannten Fähigkeitsträgern (Remote Carrier)
und einem Informations- und Missionsmanagement-System (Air Combat
Cloud) zusammen. Der Produktionsbeginn für das NGWS wird ab 2036
erwartet, eine erste operationelle Verfügbarkeit z. B. mit dem Kampfflugzeug (NGF)
ab 2040.
43. Befürchtet die Bundesregierung durch die derzeit entstehende
Produktionslücke zwischen der Produktion des letzten Luftfahrzeugs der
Eurofighter-Tranche 4 und dem Produktionsbeginn des FCAS den Verlust der
strategischen Fähigkeit zur Herstellung von Kampfflugzeugen durch die
deutsche Industrie, und wenn nein, warum nicht?
44. Befürchtet die Bundesregierung durch die derzeit entstehende
Produktionslücke zwischen der Produktion des letzten Luftfahrzeugs der
Eurofighter-Tranche 4 und dem Produktionsbeginn des FCAS den Verlust von
Know-how, Expertise und Arbeitsplätzen im militärischen
Luftfahrzeugbau am Standort Deutschland, und wenn nein, warum nicht?
45. Gibt es einen Plan und konkrete, finanziell abgesicherte Maßnahmen
zum Erhalt der Gesamtsystemfähigkeit des Militärflugzeugbaus in
Deutschland, insbesondere dann, wenn ab 2030 die Produktion des
Eurofighter Quadriga ausläuft und das Projekt NGWS/FCAS erst ab 2040
oder später kommt?
46. Welche Auswirkungen hätte der Verlust der Gesamtsystemfähigkeit
Militärflugzeugbau in Deutschland auf die nationale Souveränität, auf
Arbeitsplätze und insbesondere auf die Kooperationsfähigkeit der
nationalen wehrtechnischen Industrie mit Blick auf europäische
Kooperationsprogramme?
Die Fragen 43 bis 46 werden gemeinsam beantwortet.
Es ist weder der Verlust der strategischen Fähigkeiten zur Herstellung von
Kampfflugzeugen noch der Verlust der gesamten Fähigkeiten im Bereich des
militärischen Flugzeugbaus zu erwarten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf
die bestehende Produktion im EF-Programm, auf die deutsche Beteiligung am
Programm FCAS bzw. NGWS, auf die vorgesehenen deutschen
Produktionsanteile am Modell Lockheed Martin F-35A sowie in Teilen auf weitere
Kooperationsprogramme wie die Eurodrohne oder das geplante Maritime Airborne
Warfare System.
Insofern ist auch kein Verlust von Know-how, Expertise oder Arbeitsplätzen im
militärischen Luftfahrzeugbau in Deutschland unmittelbar zu befürchten. Der
Bundesregierung sind jedoch entsprechende Befürchtungen seitens der
Luftfahrzeugindustrie bekannt. Sie hat diese Informationen zur Kenntnis
genommen und wird im ständigen Austausch mit der Industrie bewerten, wie diese
Informationen einzuordnen sind und wie potentiellen Gefahren begegnet
werden kann.
47. Wie verträgt sich die durch Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene
Zeitenwende mit der im Zuge der Ablösung der 93 Kampfflugzeuge
Tornado durch 35 Luftfahrzeuge F-35 und 15 Eurofighter ECR sinkenden
Gesamtzahl an Kampfflugzeugen?
48. Welches Rational steht demnach hinter einer schrumpfenden
Luftfahrzeugflotte angesichts der sicherheitspolitischen Lage?
Die Fragen 47 und 28 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ablösung der TORNADO-Kampfflugzeuge durch 35 Lfz F-35A und die
genannten 15 Lfz EF betreffen lediglich einen Teil der zugewiesenen Rollen,
insbesondere die der nuklearen Teilhabe und des Elektronischen Kampfes. Die
weiteren Rollen des TORNADO werden im Kontext der Planungen für die
zukünftigen fliegenden Waffensysteme betrachtet. Die zukünftige Gesamtzahl der
Kampfflugzeuge ist insofern noch nicht festgelegt.
49. Aus welchen Gründen wird der Ersatz des Waffensystems Tornado im
Rahmen der Tornado-Nachfolge in seiner Rolle des Interdiction Strike
(IDS) bzw. als Jagdbomber in der bisherigen Kommunikation der
Bundesregierung kaum erwähnt?
Für einen bruchfreien Fähigkeitserhalt waren die Rollen der nuklearen Teilhabe
und der Befähigung zum Elektronischen Kampf im Fokus der Betrachtung.
Gleichwohl wird die konventionelle Jagdbomberrolle in den weiteren
Planungen der Kampfflugzeugflotte fortwährend mitbetrachtet.
50. Sieht das BMVg eine Dringlichkeit zur Ersetzung der Jagdbomberrolle
des Tornado, und wenn ja, inwiefern?
Zur Erfüllung der quantitativen Vorgaben der nationalen Zielsetzung und der
eingegangenen NATO-Verpflichtungen ist mit der Außerdienststellung des
TORNADO die bruchfreie Übernahme seiner Fähigkeiten im Gesamtkontext
der NATO-Planungen sicherzustellen.
51. Wie plant das BMVg in seiner vorgestellten Lösung zur Tornado-
Nachfolge aktuell, die Jagdbomberrolle des auslaufenden Waffensystems
Tornado zu ersetzen?
Die Aufgaben des TORNADO werden durch die Waffensysteme EF und F-35A
übernommen.
52. Sinkt der Verfügbarkeitsbestand an Luftfahrzeugen in den Eurofighter-
Tranchen 2 und 3, ggf. auch zwischenzeitlich, durch die Hochrüstung
und Modernisierung der Eurofighter-Bestandsflotte, unter anderem durch
die Einrüstung der neuen E-Scan-Radare, und wenn ja, für wie lange im
Schnitt pro Luftfahrzeug?
Hochrüstungen erfolgen in der Regel im Rahmen von planbaren
Instandsetzungsmaßnahmen. Eine zukünftige Einrüstung von einem ESCAN-Radar
dauert voraussichtlich mehrere Monate pro Luftfahrzeug. In diesen Zeiträumen
stehen die Luftfahrzeuge der Truppe nicht zur Verfügung.
53. Gibt es Überlegungen oder Planungen, die spezifisch für die Rolle der
nuklearen Teilhabe vorgesehene F-35 sukzessive mit weiteren Aufgaben
(Elektronischer Kampf, Jagdbomberrolle) zu betrauen?
Die F-35A ist ein Mehrzweckkampfflugzeug und unter anderem zur Rolle der
nuklearen Teilhabe befähigt. Einzelne Fähigkeiten bzw. Rollen, auch
übergangsweise, neben der Rolle der nuklearen Teilhabe zuzuordnen, werden
fortwährend mitbetrachtet.
54. Gibt es konkrete Überlegungen und Planungen, das System Eurofighter
für die Jagdbomberrolle einzuplanen, und wenn ja, inwiefern?
Das Waffensystem EF kann bereits heute als Jagdbomber eingesetzt werden.
Sowohl Waffenintegration als auch die entsprechende Präzisionsbewaffnung
sind vorhanden.
55. Hat die Republik Österreich nach Kenntnis der Bundesregierung
Interesse am Erwerb von Luftfahrzeugen der Eurofighter-Tranche 2, und gibt es
bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Bundesregierung der Republik Österreich zu einer
möglichen Abgabe entsprechender Luftfahrzeuge?
Die Republik Österreich hat bisher kein Interesse am Erwerb von
Luftfahrzeugen der EF-Tranche 2 gegenüber der Bundesregierung angezeigt. Auch gab es
bisher keine Gespräche zwischen der Bundesregierung und der
Bundesregierung der Republik Österreich zu einer möglichen Abgabe entsprechender
Luftfahrzeuge der EF-Tranche 2.
56. Haben andere Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse am
Erwerb von Luftfahrzeugen der Eurofighter-Tranche 2, und gibt es
bereits Gespräche zwischen der Bundesregierung der Bundesrepublik
Deutschland und den Regierungen entsprechender Staaten bezüglich
einer möglichen Abgabe entsprechender Luftfahrzeuge?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
57. Hat die Republik Österreich nach Kenntnis der Bundesregierung
Interesse an einer Beteiligung am Erwerb von Luftfahrzeugen in einer
Eurofighter-Tranche 5, und gibt es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen der
Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und der
Bundesregierung der Republik Österreich?
Die Republik Österreich hat bisher kein Interesse am Erwerb von
Luftfahrzeugen einer EF-Tranche 5 gegenüber der Bundesregierung angezeigt.
58. Haben andere Nationen nach Kenntnis der Bundesregierung Interesse an
einer Beteiligung am Erwerb von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-
Tranche 5, und gibt es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen der
Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen
entsprechender Staaten?
Aktuell ist der Bundesregierung kein Interesse anderer Nationen am Erwerb
von Luftfahrzeugen einer EF-Tranche 5 bekannt.
59. Wird bereits an der Definition einer Eurofighter-Tranche 5 gearbeitet?
a) Wenn ja, wie sieht der Zeitplan für die Definitionsarbeiten aus?
b) Wenn ja, welcher konkrete Personalansatz steht hinter den
Definitionsarbeiten?
c) Wenn ja, gibt es bereits erste Ergebnisse der Definitionsarbeiten?
d) Wenn ja, wie sehen diese Ergebnisse aus?
Die Fragen 59 bis 59d werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 37, 38 und 39 wird verwiesen. Derzeit gibt es
hierzu keine weiterführenden Arbeiten.
60. Wird die Bundesregierung die Beschaffung von Luftfahrzeugen einer
Eurofighter-Tranche 5 in Auftrag geben?
a) Wenn ja, wann konkret?
b) Wenn ja, in Höhe welcher Stückzahl?
c) Wenn ja, soll dies im LTE-Standard geschehen?
d) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im
Bundeshaushalt 2023 für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer
Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes angeben)?
e) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Finanzmittel im
Bundeshaushalt 2024 für die Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer
Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte Kapitel und Titel des
Bundeshaushaltes angeben)?
f) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind Finanzmittel in der
mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die Beschaffung von
Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 eingeplant (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln und Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes
angeben)?
g) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind
Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 für die Beschaffung von
Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 hinterlegt (bitte Kapitel und Titel
des Bundeshaushaltes angeben)?
h) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind
Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2024 für die Beschaffung von
Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 hinterlegt (bitte Kapitel und Titel
des Bundeshaushaltes angeben)?
i) Wenn ja, in Höhe welcher Summe sind
Verpflichtungsermächtigungen in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes für die
Beschaffung von Luftfahrzeugen in einer Eurofighter-Tranche 5 eingeplant
(bitte nach Jahresscheiben und Kapitel aufschlüsseln und Titel des
Bundeshaushaltes angeben)?
Die Fragen 60 bis 60i werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt derzeit keine Entscheidung zur Beschaffung von Luftfahrzeugen einer
EF-Tranche 5.
61. Planen andere Eurofighter-Partnernationen, Luftfahrzeuge in einer
Eurofighter-Tranche 5 zu beschaffen, und wenn ja, welche Partnernationen
sind das?
Der Bundesregierung sind derzeit keine Entscheidungen von Partnernationen
zur Beschaffung von EF-Tranche 5 bekannt.
63. Wie viele und welche Verträge mit einem Volumen von über 25 Mio.
Euro hat der Geschäftsbereich des BMVg bis zum Stichtag 31. Oktober
2023 geschlossen, die nicht dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden
sind (bitte auflisten)?
Folgende Verträge zur Umsetzung von technisch-logistischen
Betreuungsmaßnahmen mit einem Volumen von über 25 Mio. Euro hat der Geschäftsbereich
des BMVg in dieser Legislaturperiode bis zum Stichtag 31. Oktober 2023 für
das Waffensystem EF geschlossen, die nicht dem Deutschen Bundestag
vorgelegt worden sind:
– kontinuierliche Leistung System Unterstützungszentrum EF für das Jahr
2022 (Q/L2FD/MA080/R5978),
– kontinuierliche Leistung System Unterstützungszentrum EF für das Jahr
2023 (Q/L2FD/NA105/R7501).
64. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Kooperationsfähigkeit
Deutschlands in laufenden europäischen
Kooperationsverteidigungsprogrammen sicherzustellen, wenn gleichzeitig in aktuellen Exportfragen
grundsätzlich unterschiedliche Auffassungen zwischen maßgeblich
beteiligen Nationen bestehen, und welche Rolle soll hierbei die Nationale
Sicherheitsstrategie einnehmen, in der es zu Rüstungsexporten heißt, dass
„sie [Anmerkung der. Fragesteller: die Bundesregierung] zugleich […]
auch Bündnis- und Sicherheitsinteressen, die geostrategische Lage und
die Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation
berücksichtigt“ (www.bmvg.de/resource/blob/5636374/38287252c5442b
786ac5d0036ebb237b/nationale-sicherheitsstrategie-data.pdf; S. 15)?
In den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ist das Bestreben der
Bundesrepublik Deutschland verankert, die internationale Kooperations- und
Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen sowie europäische
Kooperationen im Rüstungsbereich zu fördern. Die Nationale Sicherheitsstrategie
bekräftigt, dass bei Rüstungsexportentscheidungen Menschenrechte,
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Empfängerland besondere Berücksichtigung
finden und eine verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik zugleich auch unsere
Bündnis- und Sicherheitsinteressen, die geostrategische Lage und die
Anforderungen einer verstärkten europäischen Rüstungskooperation berücksichtigt. Zu
einzelnen Rüstungskooperationen mit Bündnispartnern sowie zur
Fortentwicklung der europäischen Zusammenarbeit bei Rüstungskooperationsprojekten
wird auf die Ausführungen der Bundesregierung im Rüstungsexportbericht
2022 vom 20. Dezember 2023 verwiesen.
Zu Fragen, die hypothetische Sachverhalte betreffen, nimmt die
Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung.
65. Beabsichtigt die Bundesregierung die Überarbeitung der Liste nationaler
Schlüsseltechnologien auf Basis der veränderten sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen, insbesondere im Lichte des Überfalls Russlands
auf die Ukraine (www.bmvg.de/de/aktuelles/ruestung-liste-nationaler-sc
hluesseltechnologien-ueberarbeitet-171464)?
a) Wenn ja, wie läuft der Prozess ab?
b) Wenn nein, warum nicht, und wann wird stattdessen die
Überarbeitung der Liste nationaler Schlüsseltechnologien angestrebt?
c) Plant die Bundesregierung Technologien im Bereich der
Luftverteidigung als nationale Schlüsseltechnologien einzustufen, und wenn ja,
welche Technologien genau?
Die Fragen 65 bis 65c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Verabschiedung der Nationalen Sicherheitsstrategie liegt der Fokus der
Bundesregierung zunächst auf der Erarbeitung von Eckpunkten für ein
Rüstungsexportkontrollgesetz, bevor das Strategiepapier der Bundesregierung zur
Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie aus dem Jahr 2020 und
die darin enthaltenden Festlegungen zu den nationalen Schlüsseltechnologien
ggf. angepasst werden.
66. Welchen strategischen Ansatz zwischen dem BMVg und der Industrie
gibt es, um entsprechende Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber der
Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland sicherzustellen,
insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen des Bundesministers der
Verteidigung Boris Pistorius in seiner Rede zum Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am 6. September 2023,
wonach „[…] die Industrie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten
[muss], ja; aber dafür […] Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch mit
Blick auf unsere mittelfristigen Verteidigungsausgaben [braucht]“ (www.
bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-de
r-verteidigung-boris-pistorius--2221714)?
Im Rahmen des Strategischen Industriedialogs (SID) des BMVg mit der
Industrie und den Verbänden werden strategische Ansätze mit der Luft- und
Raumfahrtindustrie zu den adressierten Themen sowohl mit der Leitung des BMVg
als auch in Experten- und Gesprächskreisen diskutiert.
67. Welche konkreten Planungen zwischen dem BMVg und der Industrie
gibt es, um entsprechende Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber der
Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland sicherzustellen,
insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen von
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in seiner Rede zum Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am 6. September 2023, wonach
„[…] die Industrie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten [muss], ja;
aber dafür […] Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch mit Blick auf
unsere mittelfristigen Verteidigungsausgaben [braucht]“ (www.bundesregieru
ng.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-der-verteidigun
g-boris-pistorius--2221714)?
Die Planungen werden grundsätzlich fähigkeitsorientiert durchgeführt und
richten sich am Bedarf der Bundeswehr aus.
68. Welchen institutionellen Dialog zwischen dem BMVg und der Industrie
gibt es, um entsprechende Verlässlichkeit und Planbarkeit gegenüber der
Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland sicherzustellen,
insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen von
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in seiner Rede zum Regierungsentwurf des
Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am 6. September 2023, wonach
„[…] die Industrie die entsprechenden Kapazitäten vorhalten [muss], ja;
aber dafür […] Verlässlichkeit und Planbarkeit, auch mit Blick auf
unsere mittelfristigen Verteidigungsausgaben [braucht]“ (www.bundesregieru
ng.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-bundesministers-der-verteidigun
g-boris-pistorius--2221714)?
Im Rahmen des SID des BMVg mit der Industrie und den Verbänden gibt es
einen regelmäßigen Austausch auch mit der Luft- und Raumfahrtindustrie zu
den adressierten Themen sowohl einmal im Jahr mit der Leitung als auch
regelmäßig in Experten- und Gesprächskreisen. Über diese institutionellen Dialoge
hinaus befinden sich das BMVg und die Luft- und Raumfahrtindustrie
anlassbezogen in einem engen Austausch.
69. Welche konkreten finanziellen Vorkehrungen zwischen der
Bundesregierung und der Industrie gibt es, um entsprechende Verlässlichkeit und
Planbarkeit gegenüber der Luft- und Raumfahrtindustrie in Deutschland
sicherzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der Aussagen von
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius in seiner Rede zum
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2024 im Deutschen Bundestag am
6. September 2023, wonach „[…] die Industrie die entsprechenden
Kapazitäten vorhalten [muss], ja; aber dafür […] Verlässlichkeit und
Planbarkeit, auch mit Blick auf unsere mittelfristigen Verteidigungsausgaben
[braucht]“ (www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-des-b
undesministers-der-verteidigung-boris-pistorius--2221714)?
Finanzbedarfe sowohl aus vertraglichen Verpflichtungen als auch
Finanzbedarfe für zukünftig geplante, haushaltsreife Projekte zur Deckung des Sachbedarfs
der Streitkräfte werden bedarfsgerecht im Einzelplan 14 und dem
dazugehörenden Finanzplan beziehungsweise im Wirtschaftsplan zum „Sondervermögen
Bundeswehr“ veranschlagt. Mit dieser Veranschlagung ist eine
Beschaffungsabsicht grundsätzlich dokumentiert und finanziell hinterlegt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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