Stärkung der Kinderrechte
der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Ute Koczy, Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Tabea Rößner, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kinder sind Träger der allgemeinen Grundrechte, sie haben selbst Anspruch auf den Schutz des Staates und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Sie sind Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. So hat es das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen festgestellt.
Im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland werden Kinder lediglich in Artikel 6 Absatz 2 und 5 genannt. Dabei geht es hier allerdings um die Rechte und Pflichten der Eltern.
Anders im Übereinkommen über die Rechte des Kindes, der UN- Kinderrechtskonvention, die am 5. März 1992 nach ihrer Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland auch hierzulande in Kraft getreten ist. Die UN- Kinderrechtskonvention hat in Deutschland wesentlich dazu beigetragen, dass die Subjektorientierung bzw. die kindzentrierte Perspektive eine Stärkung erfahren haben. Die Konvention hat den Rang einer verbindlichen Menschenrechtserklärung für Kinder und ist damit ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. Ihre zentrale Botschaft lautet: „Alle Kinder haben die gleichen Rechte“.
Allerdings ist die Bilanz der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland nach Auffassung zahlreicher Nichtregierungsorganisationen getrübt. Obwohl beispielsweise die offizielle Rücknahme der Vorbehalte, die die damalige Bundesregierung 1992 bei der Ratifikation eingelegt hatte, inzwischen erfolgt ist, hat die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern erklärt, dass „mit der Rücknahme der Erklärung keine Änderung des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts verbunden ist“ (Protokollnotiz in der Beschlussniederschrift über die 190. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 27./28. Mai 2010 in Hamburg, TOP 19). Die Bundesregierung übergeht die seit Jahren geäußerte Kritik, dass das Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht nicht mit dem Ziel und Zweck des Übereinkommens vereinbar ist, und die Konvention eben nicht gleichermaßen für alle Kinder in Deutschland gilt, da daraus resultierende Rechte insbesondere Kindern im Asylverfahren verweigert werden.
Im Koalitionsvertrag mit dem Titel „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“ zwischen CDU, CSU und FDP widmen die Parteien den Kinderrechten auf Seite 70 einen eigenen Absatz, der wie folgt lautet:
Drucksache 17/3644 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode„Kinderrechte Wir setzen uns für eine Stärkung der Kinderrechte ein. Diese Rechte müssen im Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Wir wollen in allen Bereichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse schaffen. Wir wollen die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen. An der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken.
Wir werden die Partizipation von Kindern und Jugendlichen von Beginn an fördern und uns dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche ihre Lebenswelten und die Gesellschaft ihrem Alter gemäß mitgestalten können.“
Die in der National Coalition für die Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention in Deutschland zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen haben zum 20. Jahrestag der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention eine „Erste Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes“ durchgeführt. Unter gleichberechtigter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen haben Persönlichkeiten aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ihre Forderungen zur Politik für die künftigen Generationen ausformuliert. Anlässlich des Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November und der inzwischen einem Jahr zurückliegenden ersten Nationalen Konferenz für die Rechte des Kindes werden die seinerzeit diskutierten Fragen hier wieder aufgegriffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Welches Ziel verfolgte die Bundesregierung mit der Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention? Warum wurden seinerzeit überhaupt Vorbehalte hinterlegt, wenn nunmehr die Rücknahme angeblich keinerlei Konsequenzen haben soll?
Welchen Sinn macht es nach Auffassung der Bundesregierung, die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, wenn sich aus dieser Rücknahme keine Änderung des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts ergibt?
Sind 16- und 17-jährige Jugendliche nach Auffassung der Bundesregierung Kinder im Sinne des Artikels 1 der UN-Kinderrechtskonvention?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit gelten für 16- und 17-jährige Jugendliche, die ohne Begleitung von Erwachsenen, insbesondere ohne Eltern(teile) oder Sorgeberechtigte in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, die gleichen Rechte wie für Kinder und Jugendliche mit deutscher Staatsangehörigkeit?
Wenn nicht, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Amtsgerichts Gießen (Aktenzeichen: 244 F 1159/09 VM) vom 16. Juli 2010, wonach § 80 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes und § 12 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention stehen und mit einer entsprechenden Anpassung des Aufenthaltsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes zu rechnen sei (siehe Begründung des Urteils)?
Wenn nein, warum nicht?
Erhält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Zusage gegenüber den Bundesländern aufrecht, dass „mit der Rücknahme der Erklärung keine Änderung des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts verbunden ist“ (Protokollnotiz in der Beschlussniederschrift über die 190. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 27./28. Mai 2010 in Hamburg, TOP 19)?
Wenn ja, warum?
In welchem Verhältnis zu den nach der Konvention übernommenen Staatenverpflichtungen sieht die Bundesregierung ihre kinder- und jugendpolitischen Vorhaben?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die herkömmlich vor allem auf kommunaler Ebene als freiwillig betrachteten Leistungen nunmehr als Staatenverpflichtungen im Sinne der Kinderrechtskonvention?
Wenn ja, welche Leistungen sind dies?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, ihre globalen völkerrechtlichen Verpflichtungen als politische Verantwortung gegenüber der nachwachsenden Generation auszuweisen und der gesamten Politik für Kinder damit einen neuen Verantwortungsrahmen zu geben?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um zur Erfüllung der globalen Entwicklungsaufgaben Kohärenz zwischen den verschiedenen Ressorts herzustellen und Kinderrechte in den unterschiedlichen Ressortpolitiken zur Geltung zu bringen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den bestehenden Rückstand bei der Erfüllung der Millenniumsziele in den ärmsten Ländern vor allem Subsaharaafrikas aufzuholen?
Gibt es angesichts der Tatsache, dass die globale Verantwortung elementare Interessen der Betroffenheit der nachwachsenden Generation betrifft, innerhalb der Bundesregierung Überlegungen zur Senkung des Wahlalters?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den vielfältigen Forderungen und den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes nachzukommen, die Rechte des Kindes ausdrücklich in das Grundgesetz aufzunehmen?
Wie gedenkt die Bundesregierung bekannt zu machen, und welche Konsequenzen hat es, das der Vorrang des Kindeswohls gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention und nach Artikel 24 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nunmehr auch geltendes europäisches Recht ist?
Welche Regelungen plant die Bundesregierung, um die Interessenabwägung zugunsten des Kindeswohlvorrangs sicherzustellen, insbesondere wenn es um „Kinderlärm“, Erreichbarkeit von Spielflächen, Wegeführungen und Verkehrsbelangen oder ähnliche Interessenkollisionen geht?
Anhand welcher Kriterien will die Bundesregierung die angekündigte Stärkung der Kinderrechte bemessen?
Aus welchen Kinderrechten, wie sie die UN-Kinderrechtskonvention auflistet, ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung menschenrechtliche Individualansprüche?
Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Prozesse in der Europäischen Union im Hinblick auf eine Europäische Kinderrechtsstrategie zu unterstützen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode in eigener Initiative unternommen, um in allen Bereichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode in eigener Initiative unternommen, um die Kinderrechte zu stärken?
Welche Projekte und Maßnahmen freier Träger hat die Bundesregierung seit Beginn der 17. Legislaturperiode gefördert, mit denen die Kinderrechte gestärkt werden sollten (bitte Zuwendungsgeber, Zuwendungsempfänger und Förderhöhe getrennt ausweisen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode in eigener Initiative unternommen, um die Kinderrechte im Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern?
Anhand welcher Kriterien will die Bundesregierung bemessen, dass sich die Kinderrechte stärker im Bewusstsein der Erwachsenen verankert haben?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP formulierte Ziel, die Schaffung kindgerechter Lebensverhältnisse, erreicht ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Nationalen Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ fortzuschreiben?
a) Wenn ja, wann ist mit einer neuen Vorlage zu rechnen, und wie wird der Deutsche Bundestag von dieser Kenntnis erhalten?
b) Wenn nein, welche alternativen Maßnahmen sollen ergriffen werden, um durch eine mit dem Trägerkreis abgestimmte Strategie kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen, insbesondere im Bereich Kinderschutz, Förderung und Partizipation?
Inwieweit handelt es sich bei den Maßnahmen der Bundesregierung um eine handlungsfeldübergreifende Strategie, ähnlich dem Aktionsplan, mit der Vorgabe von konkreten termingebundenen und messbaren Zielen und Vorhaben?
Wenn eine vergleichbare Strategie nicht geplant ist, warum nicht?
Welche Instrumente zur Sicherung der Interessen von Kindern und Jugendlichen im öffentlichen Raum entwickelt und verankert die Bundesregierung im Rahmen von Stadtentwicklungsprogrammen?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet bzw. plant die Bundesregierung, um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen von Beginn an zu fördern und zu gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche ihre Lebenswelten und die Gesellschaft ihrem Alter gemäß mitgestalten können?
Wie verhält sich die Bundesregierung zur Einrichtung eines Nationalen Kinder- und Jugendforums, wie es die National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vorgestellt hat?
Plant die Bundesregierung die Neuauflage einer Beteiligungskampagne, ähnlich der beendeten Kampagne „Projekt P“ (Aktionsbündnis des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Bundeszentrale für politische Bildung sowie dem Deutschen Bundesjugendring)?
Wenn ja, wie sehen diese Planungen aus?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit hat die Bundesregierung bisher an der Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention aktiv mitgewirkt, und welchen Erfolg hatte diese Mitwirkung?
Wie soll ein solches Individualbeschwerdeverfahren nach Auffassung der Bundesregierung gestaltet werden?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Verfahren kindgerecht gestaltet wird?
Wie wird die Bundesregierung sich zur Frage der Vertretung von Kindern positionieren?
Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention (Koordinierungsinstrumentarium, Kinderbeauftragte/r, „Unabhängige Menschenrechtsinstitution“ oder „Einstiegsmodell“; siehe Monitoring der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – Das Einstiegsmodell, National Coalition, Berlin 2006) wird die Bundesregierung verfolgen?