[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3938
17. Wahlperiode 25. 11. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/3644 –
Stärkung der Kinderrechte
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kinder sind Träger der allgemeinen Grundrechte, sie haben selbst Anspruch
auf den Schutz des Staates und das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Sie sind Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf
Entfaltung ihrer Persönlichkeit. So hat es das Bundesverfassungsgericht in
zahlreichen Urteilen festgestellt.
Im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland werden Kinder
lediglich in Artikel 6 Absatz 2 und 5 genannt. Dabei geht es hier allerdings um die
Rechte und Pflichten der Eltern.
Anders im Übereinkommen über die Rechte des Kindes, der UN-
Kinderrechtskonvention, die am 5. März 1992 nach ihrer Ratifizierung durch die
Bundesrepublik Deutschland auch hierzulande in Kraft getreten ist. Die UN-
Kinderrechtskonvention hat in Deutschland wesentlich dazu beigetragen, dass die
Subjektorientierung bzw. die kindzentrierte Perspektive eine Stärkung erfahren
haben. Die Konvention hat den Rang einer verbindlichen
Menschenrechtserklärung für Kinder und ist damit ein Meilenstein in der Geschichte der
Kinderrechte. Ihre zentrale Botschaft lautet: „Alle Kinder haben die gleichen
Rechte“.
Allerdings ist die Bilanz der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in
Deutschland nach Auffassung zahlreicher Nichtregierungsorganisationen
getrübt. Obwohl beispielsweise die offizielle Rücknahme der Vorbehalte, die die
damalige Bundesregierung 1992 bei der Ratifikation eingelegt hatte,
inzwischen erfolgt ist, hat die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern
erklärt, dass „mit der Rücknahme der Erklärung keine Änderung des
Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts verbunden ist“ (Protokollnotiz in der
Beschlussniederschrift über die 190. Sitzung der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder am 27./28. Mai 2010 in Hamburg,
TOP 19). Die Bundesregierung übergeht die seit Jahren geäußerte Kritik, dass
das Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht nicht mit dem Ziel und Zweck des
Übereinkommens vereinbar ist, und die Konvention eben nicht gleichermaßen
für alle Kinder in Deutschland gilt, da daraus resultierende Rechte
insbesondere Kindern im Asylverfahren verweigert werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 23. November 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3938 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Koalitionsvertrag mit dem Titel „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“
zwischen CDU, CSU und FDP widmen die Parteien den Kinderrechten auf
Seite 70 einen eigenen Absatz, der wie folgt lautet:
„Kinderrechte
Wir setzen uns für eine Stärkung der Kinderrechte ein. Diese Rechte müssen
im Bewusstsein der Erwachsenen stärker verankert werden. Wir wollen in
allen Bereichen, insbesondere bei den Schutz-, Förder- und
Partizipationsrechten, kindgerechte Lebensverhältnisse schaffen. Wir wollen die
Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen. An der
Ausgestaltung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-
Kinderrechtskonvention werden wir aktiv mitwirken.
Wir werden die Partizipation von Kindern und Jugendlichen von Beginn an
fördern und uns dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche ihre
Lebenswelten und die Gesellschaft ihrem Alter gemäß mitgestalten können.“
Die in der National Coalition für die Umsetzung der UN-
Kinderrechtskonvention in Deutschland zusammengeschlossenen Nichtregierungsorganisationen
haben zum 20. Jahrestag der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention eine
„Erste Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes“ durchgeführt. Unter
gleichberechtigter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen haben
Persönlichkeiten aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ihre Forderungen
zur Politik für die künftigen Generationen ausformuliert. Anlässlich des
Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November und der
inzwischen einem Jahr zurückliegenden ersten Nationalen Konferenz für die Rechte
des Kindes werden die seinerzeit diskutierten Fragen hier wieder aufgegriffen.
1. Welches Ziel verfolgte die Bundesregierung mit der Rücknahme der
Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention?
Warum wurden seinerzeit überhaupt Vorbehalte hinterlegt, wenn nunmehr
die Rücknahme angeblich keinerlei Konsequenzen haben soll?
2. Welchen Sinn macht es nach Auffassung der Bundesregierung, die
Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, wenn
sich aus dieser Rücknahme keine Änderung des Aufenthalts- und
Asylverfahrensrechts ergibt?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit der Rücknahme der Erklärung zur VN-Kinderrechtskonvention macht die
Bundesregierung deutlich, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt ihrer Politik
steht. Die Erklärung zur Kinderrechtskonvention war als
Interpretationserklärung ausgestaltet und enthielt im Wesentlichen Klarstellungen zur Vermeidung
von Fehl- oder Überinterpretationen. Auffassung der Bundesregierung war es
dabei aber stets, dass die Vorgaben der Kinderrechtskonvention, insbesondere
der in Artikel 22 verankerte Schutz von Flüchtlingskindern, auch in
Deutschland ohne Einschränkung umgesetzt werden. Mit der Rücknahme der Erklärung
entsteht deshalb auch keine Notwendigkeit für eine Änderung des
innerstaatlichen Rechts. Sie kann aber gegebenenfalls zur Veränderungen in der
Anwendungspraxis führen.
3. Sind 16- und 17-jährige Jugendliche nach Auffassung der
Bundesregierung Kinder im Sinne des Artikels 1 der UN-Kinderrechtskonvention?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Ja, weil Artikel 1 der VN-Kinderrechtskonvention das so bestimmt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/39384. Inwieweit gelten für 16- und 17-jährige Jugendliche, die ohne Begleitung
von Erwachsenen, insbesondere ohne Eltern(teile) oder Sorgeberechtigte
in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, die gleichen Rechte wie für
Kinder und Jugendliche mit deutscher Staatsangehörigkeit?
Wenn nicht, warum nicht?
Für den angesprochenen Personenkreis gelten grundsätzlich die gleichen
Rechte wie für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit, soweit nicht die
gesetzlichen Regelungen zwischen deutschen und ausländischen
Staatsangehörigen differenzieren.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Amtsgerichts Gießen
(Aktenzeichen: 244 F 1159/09 VM) vom 16. Juli 2010, wonach § 80 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes und § 12 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes im
Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention stehen und mit einer
entsprechenden Anpassung des Aufenthaltsgesetzes und des
Asylverfahrensgesetzes zu rechnen sei (siehe Begründung des Urteils)?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Das Amtsgericht Gießen hat u. a. ausgeführt: „Die Regelungen in § 80
Absatz 1 AufenthaltsG und § 12 Absatz 1 AsylVerfG stehen in Widerspruch zur
UN-Kinderrechtskonvention, die jeden Mensch, der das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, als Kind ansieht, soweit nicht die Volljährigkeit nach dem
auf das Kind anzuwendenden Recht früher eintritt. Nachdem die
Bundesregierung Anfang Mai 2010 die Vorbehaltserklärung zurückgenommen hat, ist
kurzfristig auch mit entsprechender Anpassung des Aufenthaltsgesetzes und des
Asylverfahrensgesetzes zu rechnen.“ § 80 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) und § 12 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) regeln
jedoch nicht die Volljährigkeit, sondern die Handlungsfähigkeit in bestimmten
Rechtsbereichen. Ferner lässt die zitierte Regelung in Artikel 1 der VN-
Kinderrechtskonvention „nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht“ auch einen
Eintritt der Volljährigkeit vor Vollendung des 18. Lebensjahres zu. Zudem ist
eine Änderung der zitierten Rechtsvorschriften derzeit nicht vorgesehen, und
selbst wenn das so wäre, blieben sie bis zum Inkrafttreten des gesetzlichen
Änderungsbefehls in Kraft.
6. Erhält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Zusage gegenüber
den Bundesländern aufrecht, dass „mit der Rücknahme der Erklärung
keine Änderung des Aufenthalts- und Asylverfahrensrechts verbunden ist“
(Protokollnotiz in der Beschlussniederschrift über die 190. Sitzung der
Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am
27./28. Mai 2010 in Hamburg, TOP 19)?
Wenn ja, warum?
Ja. Die zitierte Aussage trifft weiterhin zu. Die Bundesregierung hat mehrfach
darauf hingewiesen (vgl. im Einzelnen Antwort der Bundesregierung vom
13. Juli 2007, Bundestagsdrucksache 16/6076, auf die Große Anfrage der
Abgeordneten Ekin Deligöz, Grietje Bettin, Volker Beck (Köln), weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Rücknahme
der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention“), dass die deutsche Erklärung
zur VN-Kinderrechtskonvention klarstellende Bedeutung hat und dass das
deutsche Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht in vollem Umfang den Vorgaben der
VN-Kinderrechtskonvention entspricht.
Drucksache 17/3938 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. In welchem Verhältnis zu den nach der Konvention übernommenen
Staatenverpflichtungen sieht die Bundesregierung ihre kinder- und
jugendpolitischen Vorhaben?
Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die herkömmlich vor allem auf
kommunaler Ebene als freiwillig betrachteten Leistungen nunmehr als
Staatenverpflichtungen im Sinne der Kinderrechtskonvention?
Wenn ja, welche Leistungen sind dies?
Wenn nein, warum nicht?
Die Kinderrechtskonvention ist ein wichtiger Leitfaden für die nationale
Kinder- und Jugendpolitik. Wie der Dritte und Vierte Staatenbericht zu dem
Übereinkommen der Rechte des Kindes zeigt, hat die Konvention einen großen
Einfluss auf die Gestaltung der Kinder- und Jugendpolitik auf allen politischen
und zivilgesellschaftlichen Ebenen. Deutschland erfüllt seine
Staatenverpflichtung aus der Konvention durch die Übereinstimmung des innerstaatlichen
Rechts mit dem Übereinkommen.
8. Ist die Bundesregierung bereit, ihre globalen völkerrechtlichen
Verpflichtungen als politische Verantwortung gegenüber der
nachwachsenden Generation auszuweisen und der gesamten Politik für Kinder damit
einen neuen Verantwortungsrahmen zu geben?
Die Bundesregierung setzt die Vorgaben der VN-Kinderrechtskonvention und
der Zusatzprotokolle in nationales Handeln um. Die innerstaatliche Umsetzung
ist im Dritten und Vierten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu
dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes
ausführlich dargestellt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 12
bis 25 verwiesen.
9. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um zur Erfüllung der
globalen Entwicklungsaufgaben Kohärenz zwischen den verschiedenen
Ressorts herzustellen und Kinderrechte in den unterschiedlichen
Ressortpolitiken zur Geltung zu bringen?
Die Bundesregierung befindet sich hierzu in einem beständigen
Abstimmungsprozess.
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den bestehenden
Rückstand bei der Erfüllung der Millenniumsziele in den ärmsten Ländern
vor allem Subsaharaafrikas aufzuholen?
Die Millenniumsentwicklungsziele (MDGs) sind globale Ziele und gleichzeitig
die übergeordneten Ziele der deutschen Entwicklungspolitik. Die
Bundesregierung setzt bei der Erreichung der MDGs verstärkt auf die Schwerpunktsektoren
Bildung, Gesundheit, ländliche Entwicklung, gute Regierungsführung sowie
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung – auch und besonders in Subsahara
Afrika, wo die meisten der Least Developed Countries (LDCs) konzentriert
sind. Zu berücksichtigen ist bei dieser Betrachtung allerdings, dass Subsahara
Afrika das niedrigste Ausgangsniveau aller Entwicklungsregionen hatte und
dass die relativen Fortschritte in der MDG-Erreichung hier daher durchaus hoch
sein können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/393811. Gibt es angesichts der Tatsache, dass die globale Verantwortung
elementare Interessen der Betroffenheit der nachwachsenden Generation betrifft,
innerhalb der Bundesregierung Überlegungen zur Senkung des
Wahlalters?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Zur Begründung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Generationengerechtigkeit im politischen Handeln der Bundesregierung“ vom 2.
November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3606) verwiesen.
12. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den vielfältigen
Forderungen und den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des
Kindes nachzukommen, die Rechte des Kindes ausdrücklich in das
Grundgesetz aufzunehmen?
Die Rechte der Kinder sind bereits heute im Grundgesetz (GG) enthalten und
geschützt. Denn das GG schützt Freiheit und Würde aller Menschen, nicht nur
der Erwachsenen. Es schützt die körperliche Unversehrtheit sowie die freie
Entfaltung der Persönlichkeit der Kinder. Es schützt Glauben und Gewissen,
weshalb Kinder ab dem zwölften Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, welcher
Religion sie angehören wollen. Es schützt die Meinungs- und Pressefreiheit,
weshalb Schüler beispielsweise eine unzensierte Schülerzeitung schreiben
dürfen. Vor allem aber regelt Artikel 6 GG, dass Eltern ihren Kindern zu Pflege und
Erziehung verpflichtet sind. Umgekehrt heißt dies nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts: Kinder können von ihren Eltern eine Pflege und
Erziehung verlangen, die diesen Namen auch verdient: eine Erziehung ohne
Gewalt, eine Erziehung, die die wachsende Fähigkeit und das wachsende
Bedürfnis des Kindes zu selbstständigem verantwortungsbewusstem Handeln
berücksichtigt.
Auch die in der Vorbemerkung der Fragesteller besonders hervorgehobene
zentrale Botschaft der VN-Kinderrechtskonvention „Alle Kinder haben die
gleichen Rechte“ ist bereits im GG in Artikel 3 Absatz 1 und 3 enthalten.
Insgesamt knüpft die Grundrechtsträgerschaft grundsätzlich nicht an ein
bestimmtes Alter der natürlichen Person an. Für die Menschenwürde, das Recht
auf Leben und körperliche Unversehrtheit, den Gleichheitssatz oder auch das
Eigentum bedarf dies keiner näheren Begründung. Bei anderen Grundrechten
ist deren (vollständige) Inanspruchnahme von der körperlichen und geistigen
Entwicklung des Minderjährigen abhängig, wie etwa bei der Berufsfreiheit
oder der Pressefreiheit. Für die Grundrechtsmündigkeit sind in diesen Fällen
die Regelungen des Eltern-Kind-Verhältnisses gemäß Artikel 6 GG in
Verbindung mit den maßgebenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB) maßgebend, so dass die obige Aufzählung der auch für Kinder
geltenden Grundrechte keineswegs abschließend ist. Die Aufnahme eines
ausdrücklichen Kinderrechts in das GG würde daher dem Kind nicht mehr Rechte
zubilligen, als es nach geltendem GG schon hat.
13. Wie gedenkt die Bundesregierung bekannt zu machen, und welche
Konsequenzen hat es, das der Vorrang des Kindeswohls gemäß Artikel 3 der
UN-Kinderrechtskonvention und nach Artikel 24 Absatz 2 der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union nunmehr auch geltendes
europäisches Recht ist?
Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union befasst sich mit
den Rechten des Kindes und sieht in Absatz 2 ausdrücklich eine vorrangige
Drucksache 17/3938 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAusrichtung am Kindeswohl bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen
öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen vor. Seit dem Inkrafttreten des
Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 gilt die Charta verbindlich; sie ist
einerseits von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU,
andererseits aber auch von den Mitgliedstaaten zu beachten, wenn sie EU-
Recht durchführen. Sie hat nunmehr den gleichen Rang wie die EU-Verträge.
Der Vorrang des Kindeswohls hat daher auch rechtlich hohe Priorität
bekommen.
Die Bekanntmachung erfolgte u. a. durch Veröffentlichung der Charta der
Grundrechte (zuletzt in ihrer aktuellen Fassung am 30. März 2010) im
Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2010 Nr. C 83, S. 389).
14. Welche Regelungen plant die Bundesregierung, um die
Interessenabwägung zugunsten des Kindeswohlvorrangs sicherzustellen,
insbesondere wenn es um „Kinderlärm“, Erreichbarkeit von Spielflächen,
Wegeführungen und Verkehrsbelangen oder ähnliche Interessenkollisionen
geht?
Um die Rechtssicherheit für Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätze und
ähnliche Einrichtungen zu erhöhen, arbeitet die Bundesregierung an dem
Entwurf eines Gesetzes, mit dem im Bundes-Immissionsschutzgesetz eine
Privilegierung für Kinderlärm eingeführt wird.
Zudem beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP vorgesehenen Bauplanungsrechtsnovelle eine
generelle Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten durch
eine Änderung des § 3 BauNVO vorzuschlagen. Vorstellbar ist insbesondere
eine Ergänzung des § 3 Absatz 2 BauNVO dahingehend, dass nicht nur
Wohngebäude, sondern auch Einrichtungen zur Kinderbetreuung, soweit sie
überwiegend den in dem Gebiet wohnenden Kindern dienen, allgemein zulässig
sind. Bisher können sie nur als Ausnahmen genehmigt werden.
15. Anhand welcher Kriterien will die Bundesregierung die angekündigte
Stärkung der Kinderrechte bemessen?
Der Dritte und Vierte Staatenbericht gibt den Umsetzungsstand zur Stärkung
von Kinderrechten in Deutschland umfassend wieder. Entsprechend seiner
Verpflichtung aus der Kinderrechtskonvention wird Deutschland dieses
Kontrollinstrument fortführen.
16. Aus welchen Kinderrechten, wie sie die UN-Kinderrechtskonvention
auflistet, ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung
menschenrechtliche Individualansprüche?
Die VN-Kinderrechtskonvention verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, die in der
Konvention aufgeführten Rechte im nationalen Recht zu gewährleisten. Die
Bundesregierung verweist insoweit auf den General Comment Nr. 5 des VN-
Ausschusses über die Rechte des Kindes vom 3. Oktober 2003 des Ausschusses
für die Rechte des Kindes.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/393817. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Prozesse in der
Europäischen Union im Hinblick auf eine Europäische
Kinderrechtsstrategie zu unterstützen?
Die Bundesregierung engagiert sich im Rahmen der permanenten
intergovernmentalen Arbeitsgruppe L’Europe de l’Enfance’ für die Entwicklung der
Europäischen Kinderrechtsstrategie.
Daneben hat die Bundesregierung an der Ausarbeitung der „Leitlinien der EU
für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes“ und der „Leitlinien
der EU zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte“ aktiv mitgewirkt. Die
Bundesregierung arbeitet auch intensiv an der Aktualisierung der EU-Leitlinien
und bei der Umsetzung und Anwendung in konkreten Fällen mit. Im Rahmen
der Ratsarbeitsgruppe Menschenrechte stimmen die EU-Mitgliedstaaten ihre
Politik zum Schutz der Kinderrechte ab.
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17.
Legislaturperiode in eigener Initiative unternommen, um in allen Bereichen,
insbesondere bei den Schutz-, Förder- und Partizipationsrechten,
kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen?
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17.
Legislaturperiode in eigener Initiative unternommen, um die Kinderrechte zu
stärken?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Um in allen Bereichen kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen und die
Kinderrechte zu stärken, unternimmt die Bundesregierung in unterschiedlichen
Bereichen zahlreiche vielschichtige Maßnahmen. Im Folgenden können nur
beispielhaft einige Projekte und Maßnahmen dargestellte werden:
– Zur Verbesserung des Schutzes für Kinder und Jugendliche wird das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
noch in diesem Jahr ein Bundeskinderschutzgesetz vorlegen. Dabei geht es
um die wirkungsvolle Abwendung erkennbarer Gefährdungen eines Kindes
ebenso wie um die flächendeckende Sicherstellung präventiver
Hilfeangebote für Familien. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem Auf- und
Ausbau von „Frühen Hilfen“ und der Schaffung besserer Grundlagen für
qualifizierte Netzwerkarbeit und Kooperation zu: Hierzu wird das
Bundeskinderschutzgesetz die Weichen für ein funktionierendes Zusammenwirken aller
im Kinderschutz wichtigen Akteure vor Ort stellen, wie Jugendämter,
Schulen, Gesundheitsämter, Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei.
Darüber hinaus stärkt die Bundesregierung den Schutz der Kinder mit
zahlreichen weiteren Maßnahmen.
Sie setzt dabei vor allem auch auf niedrigschwellige Angebote zur Stärkung
der elterlichen Kompetenz und frühes Erkennen von Belastungen und
Risiken. Das BMFSFJ hat dazu bereits im Jahr 2006 das Aktionsprogramm
„Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“
entwickelt. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf Kindern bis zum dritten
Lebensjahr sowie Schwangeren und jungen Müttern und Vätern
insbesondere in sozial schwierigen und belastenden Lebenslagen. Für das Programm
mit einer Laufzeit bis 2010 hat der Bund insgesamt 11 Mio. Euro
bereitgestellt. Mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen wird die
Bundesregierung den Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen zur Stärkung
eines aktiven, frühzeitigen und präventiven Schutzes von Kindern vor Ort
Drucksache 17/3938 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeauch weiterhin unterstützen. Im Hinblick auf die Verstetigung und
Implementierung der entwickelten Modelle und zur Schließung spezifischer
Wissenslücken besteht weiterer Handlungsbedarf. Das BMFSFJ hat daher eine
Weiterförderung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen für die Jahre 2011
bis 2014 sichergestellt.
Am 24. März 2010 wurde mit Kabinettbeschluss die Einrichtung des Runden
Tischs sexueller Kindesmissbrauch und der Unabhängigen Beauftragten zur
Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs beschlossen. Ziel des runden
Tisches ist es, Prävention, Opferschutz, Aufklärung und Aufdeckung zu
verbessern sowie Forschung und Evaluationen zum Thema Kindesmissbrauch
voranzubringen. Die Ergebnisse des runden Tischs werden Eingang in
verschiedene Maßnahmen finden. Zur Prävention in Institutionen,
Einrichtungen und Verbänden sind Mindeststandards formuliert worden, die mit einer
Vielzahl von Maßnahmen den Schutz von Mädchen und Jungen vor
sexuellen Übergriffen verbessern werden. Weitere Arbeitsschritte werden sich der
Konkretisierung und Umsetzung der Mindeststandards widmen. Dies betrifft
unter anderem Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
sowie zur weiteren Qualifizierung von Fachkräften und hauptamtlich Tätigen.
Auch die Weiterentwicklung des Beratungsnetzwerkes sowie der Ausbau
primärpräventiver Diagnostik- und Behandlungsangebote werden vertieft.
Der runde Tisch wird weiterhin die Beratungen über die Leitlinien zur
Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden abschließen, um zukünftig mit
klaren Vorgaben zu verhindern, dass die Aufklärung von Sexualstraftaten
gegen Kinder und Jugendliche von den betroffenen Institutionen verhindert
wird. Zudem wird der runde Tisch Vorschläge für einen besseren Opferschutz
im Ermittlungs- und Strafverfahren zusammen mit der geplanten
Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen in einer bereits vorbereiteten
Gesetzesinitiative umsetzen. Auch wird weitere Forschung initiiert mit dem
Ziel, Wissen zu generieren, das in der Praxis umgesetzt werden kann. Ferner
werden die Maßnahmen in den Aktionsplan II der Bundesregierung zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
einfließen.
– Um Kinder und Jugendliche bestmöglich zu fördern, unternimmt die
Bundesregierung zahlreiche Projekte und Maßnahmen:
Die Bundesregierung unterstützt die Verbesserung des Angebots an Bildung,
Betreuung und Erziehung in Tageseinrichtungen und Tagespflege. Ziel ist es,
dass diese in guter Qualität bundesweit zur Verfügung stehen. Der Bund
beteiligt sich an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuung bis zum Jahr
2013 zu einem Drittel mit insgesamt 4 Mrd. Euro. Davon stehen 2,15 Mrd.
Euro für Investitionen bereit; weitere 1,85 Mrd. Euro entlasten die
Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Ab dem Jahr 2014 unterstützt
der Bund die Länder mit jährlich 770 Mio. Euro an der Finanzierung der
Betriebskosten. Der Bund geht davon aus, dass die für den Ausbau der
Kinderbetreuung vereinbarten Mittel von allen Beteiligten bereitgestellt werden.
Diese Vereinbarungen sind unverändert gültig, ebenso wie die
Finanzierungsbeteilung des Bundes im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes
2005, mit dem die erste Stufe des Ausbaus der Kinderbetreuung erfolgte.
Darüber hinaus stellt der Bund im Rahmen des konjunkturpolitischen
Maßnahmepakets II mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz 10 Mrd. Euro als
Finanzhilfen für zusätzliche Investitionen der Kommunen und Länder in den Jahren
2009 und 2010 zur Verfügung, die auch 2011 noch zur Finanzierung bereits
begonnener Maßnahmen genutzt werden können. Auf Investitionen mit
Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur entfallen 65 Prozent der Finanzhilfen des
Bundes, also 6,5 Mrd. Euro. Diese können auch für den Ausbau der
Infrastruktur der frühkindlichen Bildung verwendet werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3938Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Länder, Kommunen und
Träger in ihren Bemühungen, die Qualität in der Kinderbetreuung
kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern, in vielfacher Hinsicht mit
dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege“, dem „Forum frühkindliche
Bildung“ und mit zahlreichen Projekten. Mit der Initiative „Offensive Frühe
Chancen“, die am 2. November 2010 gestartet ist, stellt der Bund bis zum
Jahr 2014 rund 400 Mio. Euro zur Verfügung, um bis zu 4 000
Einrichtungen – insbesondere in benachteiligten Sozialräumen – zu „Schwerpunkt-
Kitas Sprache und Integration“ auszubauen. Jeder beteiligten Einrichtung
wird aus Bundesmitteln ein Budget für zusätzlich einzustellendes
Fachpersonal in Höhe von 25 000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.
– Hinsichtlich der Förderung von Partizipation von Kindern und Jugendlichen
verweist die Bundesregierung beispielhaft auf den „Dialog Internet –
Aufwachsen mit Internet“. Ziel dieser Plattform ist es, innovative
Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wie Kinder und Jugendliche die Chancen des
Internets nutzen und dabei gegen Risiken geschützt werden können. Vor
allem Jugendliche sollen so stärker als bisher in die Kommunikation mit der
Politik einbezogen werden und sich mit eigenen Ideen engagieren.
Darüber hinaus stellt das BMFSFJ auf einer speziellen Webseite für Kinder
„
www.kinder-ministerium.de“ die Arbeit der Bundesministerin dar,
informiert Kinder über ihre Rechte, die Kinderrechtskonvention und über aktuelle
Politikfelder. Seit 2010 steht die Seite auch als interaktive Website zur
Verfügung.
Zur Sicherung von Qualität in Beteiligungsprozessen wurden beispielsweise
im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes
Deutschland 2005–2010“ (NAP) Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen entwickelt und publiziert. Im Rahmen des vom BMFSFJ
geförderten „Projekts zur Kinder- und Jugendbeteiligung an der Umsetzung
des NAP“ hat der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) über 100
Beteiligungsmaßnahmen mit jungen Menschen durchgeführt, die alle sechs
Handlungsfelder des NAP abdeckten. Zu weiteren Projekten und Maßnahmen zur
Förderung von Partizipation von Kindern und Jugendlichen wird auf die
Antwort zu Frage 27 verwiesen.
20. Welche Projekte und Maßnahmen freier Träger hat die Bundesregierung
seit Beginn der 17. Legislaturperiode gefördert, mit denen die
Kinderrechte gestärkt werden sollten (bitte Zuwendungsgeber,
Zuwendungsempfänger und Förderhöhe getrennt ausweisen)?
Die Stärkung der Rechte der Kinder, insbesondere die Umsetzung der
Kinderrechtskonvention und deren elementarer Kerngedanken, wie das Überleben, die
Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder
sowie deren Beteiligung, erfolgte durch eine vielschichtige Förderung freier
Träger aller Bundesressorts. Eine umfassende Darstellung zu allen von der
Bundesregierung geförderten Projekten und Maßnahmen freier Träger sind für
den Zeitraum April 1999 bis April 2009 dem Dritten und Vierten Staatenbericht
zur Kinderrechtskonvention zu entnehmen.
Im Hinblick auf den Umfang hat sich die Bundesregierung an dieser Stelle auf
Förderungen des BMFSFJ beschränkt.
Dabei stärken sämtliche Zuwendungen aus dem Kinder- und Jugendplan (KJP)
des Bundes die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Sie tragen dazu bei, dass
junge Menschen ihre Persönlichkeit frei entfalten, ihre Rechte wahrnehmen und
ihrer Verantwortung in Gesellschaft und Staat gerecht werden können. Sie
sollen das Zusammenwachsen der jungen Generation in Deutschland und Europa
Drucksache 17/3938 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefördern und zur Verbesserung des Dialogs zwischen den Generationen sowie
zur Integration der ausländischen Bürgerinnen und Bürger beitragen.
Der KJP umfasst rd. 600 Einzelmaßnahmen. An dieser Stelle können daher nur
exemplarisch einzelne Projekte herausgegriffen werden:
Zudem befördert die Bundesregierung die Bekanntmachung von Kinderrechten
u. a. durch die Broschüre „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“. Sie
beinhaltet die VN-Konvention über die Rechte des Kindes in der deutschen
Übersetzung. In der Publikation „LOGO – Die Rechte der Kinder einfach
erklärt“ wird die VN-Kinderrechtskonvention darüber hinaus in kindgerechter
Sprache erläutert. Diese Borschüre ist in deutscher, türkischer und russischer
Sprache herausgegeben worden.
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 17.
Legislaturperiode in eigener Initiative unternommen, um die Kinderrechte im
Bewusstsein der Erwachsenen stärker zu verankern?
Die Bundesregierung intendiert mit einer Vielzahl von Projekten und
Maßnahmen die Stärkung der Kinderrechte im Bewusstsein von Erwachsenen.
Hierzu trägt insbesondere auch der „Nationale Aktionsplan für ein
kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ (NAP) wesentlich bei. An der Umsetzung des NAP
sind zahlreiche Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und der
Wissenschaft sowie Kinder und Jugendliche beteiligt (siehe hierzu auch Antwort
zu den Fragen 18 und 19). Mit den Leitlinien „schützen, fördern, beteiligen“ hat
der NAP-Umsetzungsprozess die Kerngedanken der Kinderrechtskonvention
aufgegriffen und verbreitet sie durch eine Vielzahl von Aktivitäten. Hierzu wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 51 der Kleinen Anfrage der
Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 17/2698 verwiesen.
Zuwendungsempfänger Jahr Förderhöhe
Deutscher Kinderschutzbund 2009
2010
97 200 €
97 200 €
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und
Jugendschutz e. V.
2009
2010
267 790 €
266 313 €
National Coalition für die Umsetzung der
VN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
2009
2010
108 000 €
102 000 €
Deutsches Kinderhilfswerk 2009
2010
150 000 €
140 000 €
Kinder und Jugendreport der National Coalition
zur UN-Berichterstattung über die Umsetzung
der UN-Kinderrechtskonvention in
Deutschland
2009/2010 42 100 €
Konferenz der Landesfilmdienste mit der
Möglichkeit, dort den sogenannten
Kinderrechtskoffer auszuleihen.
2009
2010
12 800 €
22 000 €
Deutsches Komitee für UNICEF e. V. –
GEOlino-Supplement zur VN-
Kinderrechtskonvention
2009 35 300 €
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/393822. Anhand welcher Kriterien will die Bundesregierung bemessen, dass sich
die Kinderrechte stärker im Bewusstsein der Erwachsenen verankert
haben?
Das Maß für die Frage nach dem Bewusstsein für Kinderrechte von
Erwachsenen bzw. der Gesellschaft insgesamt ist der Grad der Verwirklichung von
Kinderrechten in unserer Gesellschaft. Der Dritte und Vierte Staatenbericht gibt
umfassend Auskunft, wie Deutschland vorangeschritten ist auf dem Weg zu
einem kinderfreundlichen Land. Entsprechend seiner Verpflichtung aus der
Kinderrechtskonvention wird Deutschland dieses Kontrollinstrument
fortführen.
23. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP formulierte Ziel, die Schaffung
kindgerechter Lebensverhältnisse, erreicht ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Herstellung kindgerechter Lebensverhältnisse versteht die
Bundesregierung als ständige Herausforderung. Nur durch fortwährende Aufmerksamkeit
sowie die Anpassung und Fortentwicklung der Maßnahmen für
Kindergerechtigkeit unter Berücksichtigung des demografischen und gesellschaftlichen
Wandels kann den Rechten der jungen Generation angemessen Rechnung
getragen werden. Dieser fortlaufende Prozess kann aus Sicht der Bundesregierung
nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt für abgeschlossen erklärt werden.
24. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Nationalen Aktionsplan „Für ein
kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ fortzuschreiben?
a) Wenn ja, wann ist mit einer neuen Vorlage zu rechnen, und wie wird
der Deutsche Bundestag von dieser Kenntnis erhalten?
b) Wenn nein, welche alternativen Maßnahmen sollen ergriffen werden,
um durch eine mit dem Trägerkreis abgestimmte Strategie
kindgerechte Lebensverhältnisse zu schaffen, insbesondere im Bereich
Kinderschutz, Förderung und Partizipation?
Die Bundesregierung hat mit NAP wichtige Impulse für mehr
Kindergerechtigkeit in Deutschland gesetzt und einen gesellschaftlichen Prozess angestoßen, an
dem sich alle politischen Ebenen, Nichtregierungsorganisationen und
Verbände, Vertreter der Wissenschaft sowie Kinder und Jugendliche beteiligen.
Dieser Prozess endet nicht mit der Laufzeit des NAP, sondern wirkt über 2010
hinaus fort. Der NAP hat wichtige Grundlagen für die Weiterarbeit am Ziel
eines kindergerechten Deutschlands geschaffen.
Die Erfahrungen aus dem NAP werden in zahlreichen Materialien aufbereitet,
um in den Folgejahren die Weiterarbeit am Ziel eines kindergerechten
Deutschlands praxisgerecht zu unterstützen. Der NAP-Abschlussbericht und der NAP-
Abschlusskongress am 9. Dezember 2010 werden Perspektiven für ein
kindergerechtes Deutschland aufzeigen. Die Bundesregierung beabsichtigt, die
Ergebnisse und Arbeitsmaterialien für Akteure und Fachpraxis auf der Website
www.kindergerechtes-deutschland.de mindestens bis ins Jahr 2012 zum
Download bereitzustellen.
Entscheidend ist, dass Kinder- und Jugendgerechtigkeit zukünftig verstärkt im
Alltag von Kindern und Jugendlichen erfahrbar werden. Wichtig sind daher
insbesondere Aktivitäten auf der kommunalen Ebene und in der Praxis, die
nicht in der Zuständigkeit des Bundes liegen:
Drucksache 17/3938 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– Konkrete Maßnahmen vor Ort unter Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen, durch die sie ihre Lebenswelten mitgestalten können.
Kindergerechtigkeit darf kein abstrakter Begriff bleiben, sondern muss für junge
Menschen unmittelbar erfahrbar werden.
– Kindergerechtigkeit muss sich von der punktuellen Projekterfahrung
weiterentwickeln zu einem durchgängigen Strukturprinzip, das Kinder und
Jugendliche überall dort einbezieht, wo ihre unmittelbare Lebenswelt berührt ist.
Dabei sind insbesondere die lokale Politik, Fachkräfte und Institutionen in
der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gefordert.
25. Inwieweit handelt es sich bei den Maßnahmen der Bundesregierung um
eine handlungsfeldübergreifende Strategie, ähnlich dem Aktionsplan, mit
der Vorgabe von konkreten termingebundenen und messbaren Zielen und
Vorhaben?
Wenn eine vergleichbare Strategie nicht geplant ist, warum nicht?
Im Zwischenbericht zum NAP sind über 170 Einzelmaßnahmen aufgeführt, mit
denen die Bundesregierung deutlich macht, dass sie Kindergerechtigkeit als
eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe begreift. Wie in der Antwort zu
Frage 24 ausgeführt, muss es zukünftig verstärkt darum gehen, die aus dem
NAP gewonnenen Erkenntnisse in den Alltag zu transferieren und für Kinder
und Jugendliche unmittelbar erfahrbar zu machen. Dabei ist zu beachten, dass
im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland die Kompetenz des
Bundes darauf begrenzt ist, Anstöße zu geben und modellhafte Verfahren zu
erproben. Die konkrete Umsetzung vor Ort obliegt den Ländern und
Kommunen.
26. Welche Instrumente zur Sicherung der Interessen von Kindern und
Jugendlichen im öffentlichen Raum entwickelt und verankert die
Bundesregierung im Rahmen von Stadtentwicklungsprogrammen?
Grundsätzlich können die Kommunen in allen Programmen der
Städtebauförderung die Sicherung der Interessen von Kindern und Jugendlichen
befördern.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
unterstützt interessierte Städte und Gemeinden mit einem durchdachten und
umfassenden Instrumentenkasten von Städtebauförderung, Modellvorhaben
und Aktionsfonds, ihre Angebote besser auf die Bedürfnisse von Kindern und
Jugendlichen auszurichten und diese an der Planung sinnvoll zu beteiligen. Seit
2009 förderte das BMVBS 32 Modellvorhaben und erprobt Aktionsfonds, die
Jugendliche in die Entwicklung ihres Stadtquartiers einbeziehen. Hier werden
kommunale Mikroprojekte gefördert, die von Jugendlichen selbst entwickelt
und umgesetzt werden, wie der Umbau einer Freifläche zum Skatepark oder die
Ausstattung einer Brachfläche mit temporären Sportgeräten.
Für die Modellvorhaben und Aktionsfonds haben die Kommunen seit 2009
insgesamt 3 Mio. Euro erhalten. In den Jahren 2011 und 2012 wollen wir die
Modellvorhaben zum Thema „Jugend belebt Leerstand“ fortsetzen. Darüber
hinaus wurden anhand einer aktuellen Fallstudienanalyse Instrumente
zusammengestellt, mit denen Städte und Gemeinden kinder- und jugendgerechte
Freiräume schaffen. Die Empfehlungen wurden mit einem Gutachten zum
Thema Freiräume für Kinder und Jugendliche im Rahmen des NAP
veröffentlicht und richten sich an Stadtplaner und Freiraumgestalter.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/393827. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet bzw.
plant die Bundesregierung, um die Partizipation von Kindern und
Jugendlichen von Beginn an zu fördern und zu gewährleisten, dass
Kinder und Jugendliche ihre Lebenswelten und die Gesellschaft ihrem
Alter gemäß mitgestalten können?
Durch die Einbindung von Kindern und Jugendlichen in das politische und
institutionelle Geschehen eröffnen sich ihnen vielfältige Handlungs- und
Lernfelder. Das ermöglicht es den Heranwachsenden, neue Kompetenzen zu
entwickeln. Partizipation ist damit ein Schlüssel für gelingende Aneignungs- und
Bildungsprozesse. Der Bund fördert daher seit vielen Jahren nachhaltig die
Partizipation von Kindern und Jugendlichen.
Um die Partizipation zum strukturellen Bestandteil der Förderpraxis zu machen,
hat das BMFSFJ in der überwiegenden Anzahl seiner Bewilligungsbescheide
Auflagen aufgenommen, die sicherstellen, das Partizipation noch stärker als
bisher als strukturelles Element in die Maßnahmen und Programme nach dem KJP
des Bundes verankert wird.
Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Projekten unterstützt, bei denen der
Beteiligungsaspekt im Mittelpunkt steht, z. B.:
– Mit rund 10 Mio. Euro für die Politische Bildung, wurden die notwendigen
Kompetenzen und Möglichkeiten zur Partizipation junger Menschen
gestärkt. In den durch Bundesmittel geförderten Kursen und Projekten wird
Partizipation inhaltlich und methodisch (Planspiele, Lernwerkstätte, u. v. a.)
umgesetzt.
– Neue Partizipationsformen entwickeln sich derzeit im Web 2.0. Mit der
Unterstützung des „PolitCamps 2010“ und des dort integrierten „Jugend-
PolitCamps“ wurden bereits neue Formen der politischen Jugendbildung und
der Partizipation junger Menschen im Web 2.0 gefördert. Gemeinsam mit den
Jugendverbänden und anderen Partnern werden weiterhin neue Wege und
Methoden ausgelotet, um die Partizipationschancen der digitalen Welt für
alle Jugendlichen zu erschließen. Im Rahmen des bereits erwähnten „Dialogs
Internet“ startete das BMFSFJ am 4. November 2010 einen Dialog mit
Vertreterinnen und Vertretern der Internetwirtschaft, der Netzgemeinde und
namhafter Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen, Medienpädagogen und
-wissenschaftlern sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, um
netzpolitische Innovationspotenziale für die Kinder- und Jugendpolitik zu
erschließen. Einer der Schwerpunkte ist hierbei die Entwicklung neuer
Partizipationsformen von Kindern und Jugendlichen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
– Ein wichtiger Bestandteil der Partizipationspolitik der Bundesregierung ist
die Förderung der Jugendverbandsarbeit. Jugendbeteiligung ist hier das
konstituierende Merkmal: Junge Menschen organisieren, gestalten und
verantworten ihre Jugendarbeit selbst, gemeinsam und verantwortlich.
Jugendverbandsarbeit auf Bundesebene ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von
Verbänden unterschiedlicher Wertorientierung und die Vielfalt der Inhalte,
Methoden und Arbeitsformen. Allein mit der Förderung und Sicherung der
bundeszentralen Infrastruktur wird die Jugendverbandsarbeit für jährlich
5,5 Millionen Kinder und Jugendliche unterstützt. Hierfür stellt der Bund
rd. 15 Mio. Euro im Jahr zur Verfügung.
– Der NAP bündelt in seinen sechs Handlungsfeldern (Chancengerechtigkeit
durch Bildung, Aufwachsen ohne Gewalt, Förderung eines gesunden Lebens
und gesunder Umweltbedingungen, Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen, Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder,
Internationale Verpflichtungen) eine Vielzahl von Maßnahmen. Im
Umsetzungsprozess des NAP hat sich gezeigt, dass Partizipation in allen Hand-
Drucksache 17/3938 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelungsfeldern von grundlegender Bedeutung ist. Die sechs bundesweiten
Themenveranstaltungen zu den Handlungsfeldern des NAP wurden in den
Jahren 2009 und 2010 mit intensiver Beteiligung von Jugendlichen
durchgeführt. Auch an der am 9. Dezember 2010 geplanten
Abschlussveranstaltung werden Jugendliche mitwirken. Hervorzuheben sind hier die im
Rahmen des NAP erarbeiteten „Qualitätsstandards für die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen“. Neben allgemeinen Qualitätsstandards wurden
Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule,
Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen entwickelt.
Mit einer weitreichenden Verbreitung dieser Qualitätsstandards in
verschiedenen Handlungsfeldern kann somit die strukturelle Verankerung von
Partizipation weiter vorangetrieben werden. Wesentliche Zielgruppen hierbei
sind Länder und Kommunen, Verbände, öffentliche und freie Träger der
Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und generell die Multiplikatoren und
Fachkräfte in allen Praxisfeldern, die mit Kindern und Jugendlichen
arbeiten. Im Rahmen eines Projekts zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei der
Umsetzung des NAP beschäftigten sich in den Jahren 2008 bis 2010
zahlreiche junge Menschen in über 100 Projekten mit dem Thema Kinderrechte.
Durch das beim DBJR angesiedelte Projekt wurden große und kleine
Aktionen der Jugendgruppen, -organisationen und -verbände zu den sechs
Schwerpunktthemen des NAP dokumentiert. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer setzten sich mit ihren Rechten, Lebensrealitäten und Wünschen
auseinander und entwickelten Forderungen für ein kindergerechtes
Deutschland. Im Ergebnis wurde dabei deutlich, dass die Kinder und Jugendlichen
nicht nur mitbestimmen wollen, sondern auch sehr konkrete
Lösungsvorschläge zu bieten haben.
– Auch die Umsetzung der EU-Jugendstrategie zur Förderung von fairen
Chancen, Integration und Teilhabe erfolgt als prioritäre jugendpolitische
Aufgabe der Bundesregierung mit einem ausdrücklichen Schwerpunkt auf
der Beteiligung junger Menschen. Dabei dient zum einen der europäisch
vereinbarte strukturierte Dialog zwischen Jugend und Politik als zentrales
Umsetzungsinstrument, zum anderen ist Partizipation eines von drei
Schwerpunktthemen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten
Zusammenarbeit zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland. Bund und
Länder definieren derzeit gemeinsame Zielsetzungen innerhalb der
Schwerpunktthemen, die dann in jeweiliger Verantwortung von Bund und Ländern
mit Aktivitäten und Maßnahmen unterlegt werden.
– Der Strukturierte Dialog (SD) dient dazu, Jugendliche aktiv an der
Gestaltung von Politik und Gesellschaft zu beteiligen und zwar in einer Form,
die nicht zufällig oder in unverbundenen Einzelevents erfolgt. Der SD zielt
auf alle jungen Menschen und sieht ein „Bottom-up“-Verfahren von lokaler,
regionaler, nationaler und europäischer Ebene vor. Dem DBJR wurde die
Unterstützung und Koordinierung der Umsetzung des Strukturierten Dialogs
übertragen. Unter Vorsitz des DBJR wird sich im November 2010 analog
der europäischen Beschlüsse eine nationale Arbeitsgruppe konstituieren, die
neben ihrer Anregungsfunktion die Vernetzung und den Praxisaustausch auf
lokaler, regionaler und nationaler Ebene unterstützt. Ein zentrales
Förderinstrument für die Umsetzung des Strukturierten Dialoges in Deutschland ist
das EU-Programm JUGEND IN AKTION 2007–2014. Die Umsetzung des
SD in Deutschland wird wissenschaftlich begleitet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 hingewiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/393828. Wie verhält sich die Bundesregierung zur Einrichtung eines Nationalen
Kinder- und Jugendforums, wie es die National Coalition zur Umsetzung
der UN-Kinderrechtskonvention vorgestellt hat?
Der Vorschlag wurde im Rahmen des 15. Offenen Forums der National
Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention am 9. September
2010 seitens der beteiligten Jugendlichen des Projektes der AGJ „Kinder- und
Jugendreport zur UN-Berichterstattung“ unterbreitet. Als Ziel wurde eine
verbesserte Kinder- und Jugendbeteiligung an der Diskussion zur Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention benannt. Eine Diskussion in den Fachgremien der
Kinder- und Jugendhilfe dazu steht noch aus. Die Bundesregierung hat den
Vorschlag daher zunächst zur Kenntnis genommen.
29. Plant die Bundesregierung die Neuauflage einer Beteiligungskampagne,
ähnlich der beendeten Kampagne „Projekt P“ (Aktionsbündnis des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der
Bundeszentrale für politische Bildung sowie dem Deutschen
Bundesjugendring)?
Wenn ja, wie sehen diese Planungen aus?
Wenn nein, warum nicht?
Eine Neuauflage der großen Beteiligungskampagnen der beiden vergangenen
Legislaturperioden („Projekt P“ und „Aktionsprogramm für mehr
Jugendbeteiligung“) ist nicht geplant.
Es handelte sich dabei um Kampagnen mit Massenevents. Diese stellen zwar
eine Bereicherung für die bereits engagierten Jugendlichen dar, neue
Zielgruppen konnten damit jedoch nicht erschlossen werden. Gerade benachteiligte
Jugendliche werden vor allem in den Arbeitsformen vor Ort erreicht und nicht
mithilfe groß angelegter Kampagnen. Die in den Kampagnen erfolgreich
erprobten Beteiligungsformen werden nunmehr in der alltäglichen Arbeit der
Jugendverbände vor Ort fortgeführt. Diese Einschätzung hat nicht nur die
Evaluation des Aktionsprogramms für mehr Jugendbeteiligung ergeben, sondern
wird auch von maßgeblichen Jugendverbänden und insbesondere vom Ring
politischer Jugend (RPJ) geteilt.
30. Inwieweit hat die Bundesregierung bisher an der Ausgestaltung eines
Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention aktiv
mitgewirkt, und welchen Erfolg hatte diese Mitwirkung?
Deutschland ist Mitglied der überregionalen Kerngruppe der Länder, die ein
besonderes Interesse an der Einrichtung eines Individualbeschwerdeverfahrens
(kurz: IBV) haben und das Verfahren fördern. Das Engagement der
Vorsitzenden (Slowenien und der Slowakei) der Arbeitsgruppe zur Schaffung des IBV
(„Open Ended Working Group“) wird von deutscher Seite aktiv unterstützt.
Zum Beispiel hat Deutschland in einer frühen Phase eine viel beachtete Best-
Practice-Darstellung zu kinderfreundlicher Gesetzgebung in Deutschland in die
Arbeitsgruppe eingebracht. Zudem wurde von der Bundesregierung ein Papier
mit den Mindestvoraussetzungen für ein IBV formuliert, welches der
Arbeitsgruppe übermittelt wurde.
Im August 2010 hat nun der Vorsitzende der Open Ended Working Group zur
Erstellung eines Entwurfs für ein Fakultativprotokoll zur Einführung eines
Individualbeschwerdeverfahrens, Drahoslav Stefánek, einen ersten Entwurf eines
Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention vorgelegt, mit dem das IBV
geregelt werden soll. Zu diesem Entwurf hat die Bundesregierung als einer der
Drucksache 17/3938 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeersten Staaten eine Stellungnahme abgegeben. Im Dezember 2010 findet die
erste offizielle Diskussionsrunde in Genf zu dem Entwurf statt. Auf dieser wird
sich die Bundesregierung erneut aktiv für das Individualbeschwerdeverfahren
einsetzen.
31. Wie soll ein solches Individualbeschwerdeverfahren nach Auffassung der
Bundesregierung gestaltet werden?
32. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass das Verfahren
kindgerecht gestaltet wird?
33. Wie wird die Bundesregierung sich zur Frage der Vertretung von Kindern
positionieren?
Die Fragen 31 bis 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Nach Auffassung der Bundesregierung soll sich das Verfahren grundsätzlich an
der Ausgestaltung bereits bestehender Individualbeschwerdeverfahren zu
anderen Menschenrechtsverträgen orientieren.
Dies bedeutet, dass die gerügte Verletzung sich nach dem Inkrafttreten der
Kinderrechtskonvention zugetragen haben muss, das gerügte Handeln dem
Vertragsstaat zurechenbar ist, der innerstaatliche Rechtsweg im Grundsatz erschöpft sein
muss, dieselbe Sache nicht bereits in einem anderen internationalen Verfahren
geprüft worden sein darf und das mutmaßliche Opfer darlegen kann, dass es
selbst, gegenwärtig und unmittelbar nachteilig betroffen sein kann.
Zusätzlich soll das IBV zur Kinderrechtskonvention berücksichtigen, dass die
Betroffenen des Verfahrens Kinder sind. Daher setzt sich die Bundesregierung
bei den Verhandlungen zu dem ersten Entwurf des Zusatzprotokolls zum IBV
aktiv für ein kindgerechtes Verfahren ein.
Grundsätzlich sollte eine Vertretungspflicht für alle Kinder, unabhängig von
Alter und Entwicklungsstand, bestehen, damit sie im Verfahren nicht sich selbst
überlassen werden. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass Kinder
und das Verfahren nicht zum Zwecke Dritter instrumentalisiert werden können.
Popularklagen sollten ausgeschlossen sein. Zudem macht sich die
Bundesregierung dafür stark, dass Kinder vor negativen Konsequenzen geschützt werden
müssen, wenn sie die Verletzung ihrer Rechte rügen.
34. Welches Monitoring-Konzept zur Umsetzung der UN-
Kinderrechtskonvention (Koordinierungsinstrumentarium, Kinderbeauftragte/r,
„Unabhängige Menschenrechtsinstitution“ oder „Einstiegsmodell“; siehe
Monitoring der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – Das
Einstiegsmodell, National Coalition, Berlin 2006) wird die Bundesregierung
verfolgen?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf die folgenden Ausführungen im
Dritten und Vierten Staatenbericht:
Deutschland verfügt bereits über geeignete Strukturen zur Koordinierung der
Kinder-, Jugend- und Familienpolitik. Die Umsetzung der
Kinderrechtskonvention wird in zahlreichen Gremien koordiniert.
Dies sind die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und
Senatoren für Jugend und Familie der Länder (JFMK), die Arbeitsgemeinschaft
der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) sowie die
Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/3938(Kinderkommission) und der Menschenrechtsausschuss des Deutschen
Bundestages.
Zudem wird die Umsetzung des NAP durch eine Lenkungsgruppe koordiniert,
in der die politischen Ebenen Bund, Länder und Kommunen sowie Verbände
und gesellschaftliche Akteure vertreten sind. Wissenschaftliche und fachliche
Expertinnen und Experten aus verschiedensten Disziplinen waren bereits bei
der Erarbeitung des NAP beteiligt und sind weiter in den Prozess der
Umsetzung eingebunden. An allen Veranstaltungen und am Abschlussbericht waren
und sind Kinder und Jugendliche aktiv beteiligt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]