Unautorisierte Offenbarung von militärischen Geheimnissen der Bundeswehr durch Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Ergebnis der Weitergabe und Veröffentlichung von Daten im Zuge des Nord-Stream-II-Genehmigungsverfahrens
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Ausweislich mehrerer Medienberichte hat das Bergamt Stralsund als Resultat eines vorgeblichen „Versehens“ (Einordnung von Landesminister Christian Pegel in der 70. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 14. Dezember 2023) im Zuge des Nord-Stream-II-Genehmigungsverfahrens militärische Geheimnisse der Bundeswehr – insbesondere zu Schusszahlen in der Pommerschen Bucht – ohne Genehmigung des Bundes an Dritte weitergegeben und die relevanten Daten sogar im Internet veröffentlicht (Hintergrund: NDR Mecklenburg-Vorpommern, Bericht vom 14. Dezember 2023, www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Bergamt-veroeffentlichte-geheime-NATO-Daten-Pegel-raeumt-Versehen-ein,nordstream938.html). Das Problem des „Internetleaks“ soll auch mehrere Jahre nach der Intervention der Bundeswehr bis heute nicht behoben sein (Hintergrund: Handelsblatt vom 21. Dezember 2023, www.handelsblatt.com/politik/deutschland/russische-spionage-wie-ueber-nord-stream-2-geheimnisse-der-bundeswehr-ausspioniert-wurden/100003849.html).
Jenseits der vorgeblich „versehentlichen“ Offenbarung von Militärgeheimnissen zu Schusszahlen in der Pommerschen Bucht kommt erschwerend hinzu, dass das Bergamt Stralsund auf Betreiben von Strohleuten des russischen Staatskonzerns Gazprom zudem veranlasst worden sein soll, konkrete Informationen über weitere militärische Geheimnisse von der Bundeswehr abzufordern, um sie an die Nord Stream 2 AG als Vorhabenträgerin weiterzugeben – namentlich unter anderem Informationen über Schusspositionen der Marine, Schusswinkel und über die verwendete Munition der Marine, Datenblätter von verwendeten Drohen des deutschen Militärs und ihre Kaliber und Vorladungen sowie zu Geheiminformationen zu U-Boot-Waffen der Bundeswehr und zu Dienstvorschriften, die für Schießübungen relevant sind (Hintergrund: CORRECTIV-Bericht vom 21. Dezember 2023, correctiv.org/aktuelles/russland-ukraine-2/2023/12/21/wie-einfach-kam-putin-an-militaerische-geheimnisse/).
Obwohl eine Weitergabe der vom Bergamt Stralsund vorgeblich im Auftrag der Nord Stream 2 AG begehrten Geheiminformationen dem Vernehmen nach aufgrund einer abweisenden Haltung der Bundeswehr teilweise abgewendet werden konnte, offenbart die referierte Berichterstattung aus Sicht der Fragesteller ein skandalöses Gesamtbild: Offenkundig ließ sich nur durch massive und wiederholte Interventionen des Bundes eine anscheinend eher mit russischen Unternehmen kollaborierende statt mit der Bundeswehr friktionsfrei kooperierende Landesbehörde davon abbringen, deutsche Staatsgeheimnisse für externe Dritte abzufragen und deren Verbreitung im Internet billigend in Kauf zu nehmen.
Da insbesondere die Korrektur des anscheinend geheimnisoffenbarenden Planfeststellungsbeschlusses trotz vermeintlich mehrfacher „Vorwarnungen“ und in der Endkonsequenz wohl sogar erst nach Einschaltung von anwaltlicher Hilfe für den Bund (Kanzlei: Taylor Wessing) erfolgte, drängt es sich aus Sicht der Frageteller nicht gerade auf, die Geschehnisse als „Versehen“ zu verniedlichen, wie es der damals zuständige Landesminister dieser Tage versucht. Ganz im Gegenteil: Alle Umstände dieses vorgeblichen „Versehens“ und das generelle Verhältnis der Bundeswehr zu den Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern im Zuge des Nord-Stream-2-Genehmigungsverfahren sind aus Sicht der Fragesteller dringend aufklärungsbedürftig.
Daher fragen wir – erläuternd vorausgeschickt, dass die Fragesteller, vorliegend als „militärische Geheimnisse“, alle sicherheitspolitisch relevanten Informationen verstehen, die mindestens dem Geheimhaltungsgrades „Verschlusssachen – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) unterliegen – die Bundesregierung:
Fragen18
Hat die Bundeswehr im Zuge des Nord-Stream-II-Genehmigungsverfahrens einzelne Dokumente mit militärischen Geheimnissen an das Bergamt Stralsund übermittelt, und wenn ja, welche Dokumente (bitte mit Kurzbezeichnung, stichwortartiger Kurzbeschreibung, Seitenumfang und Übermittlungsdatum auflisten, wobei aus Sicht der Fragesteller in Zweifelsfällen anstelle einer Umschreibung des Dokumenteninhalts notwendigenfalls auch eine bloße Codebezeichnung – z. B. „Akte 1“ – ausreichend wäre, wenn eine Beantwortung ansonsten aus konkret dargelegten Gründen des Staatswohls nicht oder zumindest auch nicht eingestuft erfolgen könnte)?
Wurden bei der Bundeswehr oder bei anderen Stellen der Bundesregierung im Zuge des Nord-Stream-II-Genehmigungsverfahrens vom Bergamt Stralsund Informationen abgefragt, die als militärische Geheimnisse zu klassifizierenden sind, und wenn ja und unabhängig davon, ob diese letztlich übermittelt wurden oder nicht, welche Informationen (bitte mit Kurzbeschreibung, Datum des Übermittlungswunsches, Freigabeentscheidung oder Freigabeverweigerung des Bundes auflisten, wobei aus Sicht der Fragesteller in Zweifelsfällen anstelle einer Inhaltsumschreibung notwendigenfalls auch eine bloße Codebezeichnung – z. B. „Anfrage 1“ – ausreichend wäre, wenn eine Beantwortung ansonsten aus konkret dargelegten Gründen des Staatswohls nicht oder zumindest auch nicht eingestuft erfolgen könnte)?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge des Nord-Stream-II-Genehmigungsverfahrens militärische Geheimnisse des Bundes vom Bergamt Stralsund unautorisiert an Dritte weitergegeben oder unautorisiert veröffentlicht, und wenn ja, welche Informationen (bitte alle Einzelfälle mit Datum und mit einer Beschreibung der jeweiligen Reaktion der Bundesregierung auflisten)?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die im Zuge des Nord-Stream-II-Genehmigungsverfahrens „von der Bundeswehr als Verschlusssache (NfD) deklarierten Unterlagen [...] niemandem zugänglich gemacht [wurden], weder der Nord Stream 2 AG noch anderen Behörden [sic!]“ (siehe Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vom 3. Dezember 2023, www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1665102)?
In welcher konkreten Gestalt wurden im Zuge des Nord-Stream-II-Genehmigungsverfahrens zwischen der Bundeswehr und dem Bergamt Stralsund Vorgaben für eine Verarbeitung etwaiger überlassener militärischer Daten einzelfallbezogen festgelegt oder vereinbart (bitte alle einzelnen Anordnungen und Vereinbarungen mit Datum und Inhalt auflisten – im Zweifel auch unter Verzicht auf Umschreibung des materiellen Inhalts, wenn dies aus konkreten Staatswohlgründen zu rechtfertigen ist)?
a) Gab es in diesem Zusammenhang konkrete Zusicherungen des Bergamtes Stralsund, dass etwaige überlassene militärische Geheimnisse nicht unautorisiert veröffentlicht oder weitergeben werden, und wenn ja, in jeweils welcher Gestalt, und mit jeweils welchem Datum (bitte mit Datumsbenennung ohne Einstufung auflisten)?
b) Wurden seitens der Bundeswehr ausdrückliche Weitergabeverbote für bestimmt übermittelte Daten verfügt, und wenn ja, warum, und in jeweils welcher Gestalt sowie mit jeweils welchem Datum (bitte das Datum ohne Einstufung benennen)?
Ist es zutreffend, dass insbesondere für militärische Daten, die sich auf Schusszahlen im Artillerieschießgebiet (ASG) Pommersche Bucht beziehen, dem Bergamt Stralsund eine Datenweitergabe oder gar Veröffentlichung durch die Bundeswehr explizit untersagt wurde?
a) Wurden dem Bergamt Stralsund in diesem Zusammenhang konkrete Schusszahlen oder lediglich abstrahierte Schusszahlen und Prognosen übermittelt, oder beides?
b) Falls differenzierte Werte für die Schusszahlen übermittelt wurden, galt das etwaige Weitergabeverbot unterschiedslos oder abgestuft zwischen konkreten und lediglich abstrahierten Schusszahlen?
Ist es zutreffend, dass das Bergamt Stralsund gegen den expliziten Willen der Bundeswehr militärische Daten zu Schusszahlen im Artillerieschießgebiet (ASG) Pommersche Bucht an Dritte weitergegeben und veröffentlicht hat?
a) Wenn ja, wann hat die Bundeswehr in jeweils welchem Umgang von der unautorisierten Weitergabe bzw. unautorisierten Veröffentlichung Kenntnis erlangt (bitte Daten und Organisationseinheiten auflisten)?
b) Wenn ja, wer wurde innerhalb der Bundesregierung und innerhalb der Führung der Bundeswehr zu jeweils welchem Zeitpunkt über dieses Problem informiert, und was haben die Informierten jeweils zur Lösung des Problems unternommen (bitte die Kenntnisnahme jeweils mit Datum und Organisationseinheit und Folgehandlungen auflisten)?
c) Wenn ja, in welcher Form und mit jeweils welchen Einzelinteraktionen wurde das Bergamt Stralsund aufgefordert, eine weitere Verbreitung der militärischen Geheimnisse zu unterbinden, und wie hat die Behörde jeweils darauf reagiert (bitte alle relevanten Interaktionen der Bundesregierung – z. B. Schreiben, Anrufe, persönliche Gespräche – mit Datum und etwaiger Reaktion des Bergamtes Stralsund auflisten)?
d) Wenn ja, wurden von der Bundesregierung externe Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Berater) beauftragt, um bei der Problemabhilfe zu unterstützen oder um die Weiterungen des Problems zu analysieren (bitte Beauftragungen inklusive Kosten auflisten)?
e) Wenn eine explizite Weitergabe an Dritte erfolgt ist, hat die Bundesregierung Kenntnis davon, an namentlich welche unautorisierten natürlichen und juristischen Personen die Daten weitergegeben wurden (bitte alle unautorisierten Datenempfänger separat auflisten)?
f) Wenn (zusätzlich zur unautorisierten Weitergabe an Dritte) auch noch eine unautorisierte Veröffentlichung erfolgt ist, inwieweit und anhand welcher Kriterien kann die Bundesregierung den Kreis derer eingrenzen, die sich die Daten verschaffen konnten?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die als militärische Geheimnisse zu klassifizierenden Informationen des Bundes durch ein Verschulden des Bergamtes Stralsund schon vor dem öffentlichen Auslegungstermin des relevanten Planfeststellungsbeschlusses (23. Februar 2018) nicht nur an die Verfahrensbeteiligten übermittelt wurden, sondern auch schon im Internet abrufbar waren, und wenn ja, über welchen Zeitraum waren diese Daten jeweils verfügbar, und wann wurden sie wieder gelöscht oder verändert?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die vom Bergamt Stralsund etwaig unautorisiert verbreiteten Informationen des Bundes nicht nur auf der Internetseite des Bergamtes Stralsund, sondern auch auf Internetseiten der polnischen Regierung ohne Schwärzungen einsehbar waren und sogar noch einsehbar sind?
a) Wenn ja, über welchen Zeitraum, und unter welcher Internetseite?
b) Wenn ja, wann hat die Bundesregierung davon erstmals Kenntnis erlangt (bitte Datum und Organisationseinheit auflisten)?
c) Wenn ja, was hat die Bundesregierung unternommen, um eine fortgesetzte Veröffentlichung zu unterbinden, und gab es dazu einen näheren Austausch mit der polnischen Regierung (bitte Datum, Form des Kontakts und Organisationseinheit auflisten)?
d) Wenn die Informationen noch immer einsehbar sind, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um eine fortgesetzte Weiterverbreitung der Informationen zu unterbinden?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die etwaigen unautorisierten Informationen laut einer Berichterstattung des „Handelsblatts“ auch mehre Jahre nach der etwaigen Intervention der Bundeswehr „bis heute abrufbar“ sind und dass es sich um ein „anderauernde[s] Internetleak“ handelt (Stand vom 21. Dezember 2023: www.handelsblatt.com/politik/deutschland/russische-spionage-wie-ueber-nord-stream-2-geheimnisse-der-bundeswehr-ausspioniert-wurden/100003849.html), wenn ja, ist dieser Missstand inzwischen behoben, oder was gedenkt die Bundesregierung zur Abhilfe zu unternehmen?
Inwieweit ist es für die Einordnung der etwaigen unautorisierten Veröffentlichung und Weitergabe der militärischen Geheimnisse aus Sicht der Bundesregierung beachtlich, dass die geheimhaltungsbedürftigen Informationen angeblich auch schon in einem von der Nord Stream 2 AG als Vorhabenträgerin beauftragten Gutachten der Firma DNV GL (vormals „Germanischer Lloyd“) verarbeitet wurden, auf das unter anderem Minister Christian Pegel in einer Fragestunde des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen hat, in dem er das „Versehen“ dadurch begründete, dass „konkrete Schusszahlen aus dem Gutachten des Germanischen Lloyds übernommen worden“ (Fragestunde in der 70. Sitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern am 14. Dezember 2023)?
Ist es zutreffend, dass das Bergamt Stralsund die Koordinaten von U-Boot-Tauchgebieten gegenüber der Bundeswehr abgefordert hat und sie nach Kenntnis der Bundesregierung etwaig an Dritte (z. B. Nord Stream 2 AG als Vorhabensträgern) weitergeben wollte?
a) Wenn ja, ist eine solche Abfrage üblich?
b) Wenn ja, welchen genauen Austausch gab es zu dieser Frage zwischen der Bundeswehr und dem Bergamt Stralsund (bitte die jeweilige Form des Kontakts – z. B. Schreiben, Anrufe, persönliche Gespräche – mit Datum, Organisationseinheit und Stichworten zu den Inhalten auflisten, auch in etwaig paraphrasiert-gekürzter Form, soweit es auf dargelegten Gründen des Staatswohls notwendig ist)?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass das Bergamt Stralsund auch Daten zu etwaigen Schadensszenarien von Munitionstreffern an der Pipeline an Dritte (z. B. Nord Stream 2 AG als Vorhabensträgern) weitergeben wollte, und hat das Bergamt die Bundeswehr diesbezüglich um eine Erlaubnis zur Weitergabe gebeten?
a) Wenn ja, ist ein solcher Vorgang üblich?
b) Wenn ja, welchen genauen Austausch gab es zu dieser Frage zwischen der Bundeswehr und dem Bergamt Stralsund (bitte die jeweilige Form des Kontakts – z. B. Schreiben, Anrufe, persönliche Gespräche – mit Datum, Organisationseinheit und Stichworten zu den Inhalten auflisten, auch in etwaig paraphrasiert-gekürzter Form, soweit es auf dargelegten Gründen des Staatswohls notwendig ist)?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass das Bergamt Stralsund auch militärisch-geheimhaltungsbedürftige Informationen zum Einsatz akustischer, optischer oder elektromagnetischer Messgeräte im Kontext der Pipeline an Dritte (z. B. Nord Stream 2 AG als Vorhabensträgern) weitergeben wollte, und hat das Bergamt die Bundeswehr diesbezüglich um eine Erlaubnis zur Weitergabe gebeten?
a) Wenn ja, ist ein solcher Vorgang üblich?
b) Wenn ja, welchen genauen Austausch gab es zu dieser Frage zwischen der Bundeswehr und dem Bergamt Stralsund (bitte die jeweilige Form des Kontakts – z. B. Schreiben, Anrufe, persönliche Gespräche – mit Datum, Organisationseinheit und Stichworten zu den Inhalten auflisten, auch in etwaig paraphrasiert-gekürzter Form, soweit es auf dargelegten Gründen des Staatswohls notwendig ist)?
Ist das Bergamt Stralsund tatsächlich dem kolportierten Wunsch der Nord Stream 2 AG nachgekommen, behördlich von der Bundeswehr die Preisgabe von mehreren spezifischen Geheimangaben und dabei unter anderem eine „Übergabe der einschlägigen Dienstvorschriften in aktueller und vollständiger Fassung, die für die Schießübungen relevant sind“, namentlich die Dokumente (1.) „MDv 650/2 VS-NfD ‚Die Flugkörperwaffe der Marine – Ausbildung und Waffenübungen‘“, (2.) „AnwM 650/205 VS-NfD ‚Die Flugkörperwaffe der Marine – Waffenübungen mit Guided Missile Weapon System Rolling Airframe Missile (GMWS RAM)‘“ und (3.) „MDv 600/2 VS-NfD ‚Die Artillerie der Marine – Ausbildung und Waffenübungen“‘ zu verlangen (Hintergrund des Vorhalts: correctiv.org/aktuelles/russland-ukraine-2/2023/12/21/wie-einfach-kam-putin-an-militaerische-geheimnisse/)?
a) Wenn ja, mit Schreiben von welchem Datum?
b) Wenn ja, welchen genauen Austausch gab es zu dieser Frage zwischen der Bundeswehr und dem Bergamt Stralsund (bitte die jeweilige Form des Kontakts – z. B. Schreiben, Anrufe, persönliche Gespräche – mit Datum, Organisationseinheit und Stichworten zu den Inhalten, auch in etwaig paraphrasiert-gekürzter Form auflisten, soweit es auf dargelegten Gründen des Staatswohls notwendig ist)?
Hat der Generalbundesanwalt (GBA) angesichts der im Raume stehenden unautorisierten Offenbarung von militärischen Geheimnissen schon etwaige Ermittlungen eingeleitet?
a) Wenn nein, hat der Generalbundesanwalt zumindest einen Prüfvorgang im Hinblick auf den aus Sicht der Fragesteller zumindest sehr naheliegenden Verdacht einer Offenbarung oder Preisgabe von Staatsgeheimnissen (§§ 95, 97 des Strafgesetzbuches (StGB)) angelegt?
b) Hat die Bunderegierung in diesem Zusammenhang eine Ermächtigung gemäß § 97 Absatz 3 StGB erteilt, oder wurde eine solche Ermächtigung vom Generalbundesanwalt ersucht, und wenn nein, warum nicht?
Ist die vorgeblich „versehentliche“ Geheimnisoffenbarung durch das Bergamt Stralsund und der im Raume stehende Abfrageversuch von militärischen Geheimnissen durch die Nord Stream 2 AG über das Bergamt Stralsund innerhalb der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischer Abschirmdienst (MAD)) erörtert worden (Beantwortung durch geheimgeschützte Paraphrasierung ohne Reflektion auf etwaige Inhalte ist aus Sicht der Fragesteller ausreichend)?
a) Fand in diesem Zusammenhang auch ein Informationsaustausch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern (LfV M-V) statt, und wenn ja, auf wessen Initiative?
b) Wurden im Zusammenhang mit den vorgeblichen Vorgängen etwaige Einträge im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) erstellt, bzw. liegen in diesem Zusammenhang NADIS-Einträge vor?
Wurden relevante Mitarbeiter des Bergamtes Stralsund oder andere relevante Mitarbeiter von Behörden des Landes Mecklenburg, die am Nord-Stream-II-Genehmigungsverfahren beteiligt waren, durch die Nachrichtendienste des Bundes (BND, BfV, MAD) im Hinblick auf potenzielle Gefahren überprüft, und liegen generell nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu dieser Personengruppe vor (Beantwortung durch geheimgeschützte Paraphrasierung ohne Reflektion auf etwaige Inhalte ist aus Sicht der Fragesteller ausreichend)?