[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3975
17. Wahlperiode 29. 11. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll,
Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3726 –
CCS-Forschungsprojekt CLEAN in der Altmark
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Altmark (Sachsen-Anhalt) läuft im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum
30. Juni 2011 das Forschungsprojekt „CLEAN – CO2 Large-Scale Enhanced
Gas Recovery in the Altmark Natural Gas Field“ von Gaz de France (GdF)
Suez E&P Deutschland, dem Deutschen GeoForschungZentrum (GFZ)
Potsdam und Vattenfall Europe. Zum Projekt gehört ein begleitendes
Verbundforschungsprogramm, welches von 16 Institutionen der deutschen Wissenschaft
und Wirtschaft durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) im Rahmen des Geotechnologienprogramms seit Juli
2008 mit ca. 15 Mio. Euro gefördert wird.
Im Rahmen von CLEAN soll im Erdgasfeld „Altmark“ südlich der Stadt
Salzwedel in ca. 3 000 Metern Tiefe in einem Pilotprojekt die unterirdische
Speicherung von etwa 100 000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) erprobt werden,
das aus der von Vattenfall am Kraftwerk „Schwarze Pumpe“ betriebenen
CCS-Oxyfuel-Pilotanlage geliefert werden soll. Gleichzeitig will das
Vorhaben die Förderung des dort vorhandenen konventionell nicht förderbaren
Resterdgases durch das Einpressen von CO2 erforschen.
Das Forschungsvorhaben löste, seit es bekannt wurde, erhebliche Sorgen in der
Bevölkerung aus. Im März dieses Jahres hat sich eine Bürgerinitiative (BI)
„Kein CO2-Endlager Altmark“ gebildet, die in der Region eine intensive
Recherche- und Informationstätigkeit wahrnimmt (siehe
www.kein-co2-endlager-
altmark.de). Dies hat mit dazu beigetragen, dass der Kreistag des
Altmarkkreises Salzwedel, der Stadtrat Salzwedel (mit klarer Mehrheit) und die Räte
sämtlicher übriger Städte mit ihren Verbandsgemeinden (bis auf Beetzendorf-
Diesdorf, wo die Gemeinden einzeln abstimmen und was noch nicht
abgeschlossen ist) sich aus Sorge um die Umwelt und die Gesundheit jeweils
einstimmig oder mit überwältigender Mehrheit in Resolutionen sowohl gegen die
CO2-Verpressung als Risikotechnologie als auch gegen den geplanten
Forschungsspeicher bei Salzwedel/Maxdorf ausgesprochen haben.
Die Information der Öffentlichkeit durch das GFZ als einer der
Projektkoordinatoren des Vorhabens hat nach Angaben der BI zu einer zusätzlichen
Verunsicherung der altmärkischen und angrenzenden Bevölkerung geführt. So er- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 25. November 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3975 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeklärte laut „Salzwedeler Volksstimme“ vom 22. Mai 2010 der für die
Öffentlichkeitsarbeit von CLEAN verantwortliche Mitarbeiter des GFZ vor
Abgeordneten des Kreistages des Altmarkkreises die Erdgaslagerstätte als trocken,
obwohl nach Angaben der Zeitung Wasser von den Randbereichen eindringe
und gefördertes Lagerstättenwasser im Jahr 40 der Erdgasförderung eine
normale Erscheinung sei, welches seit 1984 bei Salzwedel/Maxdorf verpresst
werde. Nach Angaben der BI werde zudem bei Veranstaltungen immer wieder
von Verantwortlichen des CLEAN-Projekts die Reaktion von CO2 mit Wasser
zu kohlensaurem Wasser inklusive enthaltenen Schwermetallen, Säuren und
sonstigen Beimengungen aus der Kohleverbrennung mit der
Zusammensetzung von Bier verglichen, was nach Meinung der BI verharmlosend sei und
ebenso wie weitere Aussagen wenig für Aufklärung sorge.
Insbesondere das Argument der Sprecher des CLEAN-Projekts, dort wo
Erdgas über Millionen von Jahren eingeschlossen war, würde auch CO2 sicher
zurückgehalten, zeige, dass diese nicht eine wirklich umfassende Aufklärung
leisten wollten, so die BI. Es sei bislang der BI vorbehalten gewesen, darauf
hinzuweisen, dass nach der Gasausbeute das Gestein von Hunderten von
Bohrungen durchlöchert sowie aufgrund geologischer Erkundungssprengungen im
Untergrund und dadurch verursachte seismische Erschütterungen von
Brüchen und Störungen durchsetzt sei und somit der ursprüngliche Zustand der
Formation wesentlich verändert sein müsse.
Weiterhin wirke es nach Auffassung der BI wenig überzeugend, dass seitens
des CLEAN-Projekts die angebliche Ergebnisoffenheit seiner Forschung stets
behauptet, die Sinnhaftigkeit der CCS-Technologie aber niemals in Frage
gestellt werde.
Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden zudem durch den
Sachverhalt genährt, dass im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung
von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid
(Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG) die Betreiber von
Forschungsspeichern auf Antrag im Einzelfall über dessen § 37 von der Erfüllung von
Voraussetzungen für die Speicherung befreit werden können, die im § 13
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4 bis 6 festgelegt sind. Somit könnten sie unter
anderem von der Gewährleistung der Langzeitsicherheit, von der
erforderlichen Vorsorge gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt nach
dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie von den Anforderungen an
den Kohlendioxidstrom nach § 24 des Gesetzentwurfs befreit werden.
Die kritische Stimmung in der Bevölkerung kommt auch darin zum Ausdruck,
dass am 13. Oktober 2010 etwa 80 Prozent der in der Altmark ansässigen
Ärzte eine Resolution gegen die geplante CO2-Verpressung namentlich
unterzeichnet und veröffentlicht haben. Darin sehen die 87 Ärzte in der CO2-
Verpressung unkontrollierbare Gesundheitsrisiken für die Menschen der Region.
Sollte es zu einer Freisetzung von CO2 kommen, drohten schwere
gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod. In einem solchen Fall sei es aus Gründen des
Selbstschutzes nicht möglich, den Menschen in dieser Notlage schnelle und
angemessene ärztliche Hilfe zukommen zu lassen, so die Resolution.
Zusätzliche Beunruhigung löste die Bekanntmachung der Förderrichtlinien
Geologische CO2-Speicherung durch das BMBF am 15. Juli 2010 aus. Im
Mittelpunkt der Nummer 2.3 Systematische Risikoanalyse und
Risikominderung sollen hiernach „Kontrolle und Steuerung“ u. a. von „CO2-Emissionen in
die Atmosphäre“ sowie „Interventionsstrategien z. B. gegen Undichtigkeiten
bei alten oder neuen Bohrlöchern bei Kontaminationen im Grundwasser und
im Falle einer Reaktivierung von Störungen durch die CO2-Injektion“ stehen.
In Verbindung mit dem Entwurf des KSpG könnten die Richtlinien des BMBF
die Finanzierung von Experimenten ermöglichen, um gemäß der Nummer 3.3.2
der Anlage 1 des Gesetzentwurfs (Bundestagsdrucksache 16/12782)
Erkenntnisse zu erhalten für die „Bewertung der Gefährdung – ausgehend von den
Umweltmerkmalen und der Verteilung und den Aktivitäten der über dem
Speicherkomplex lebenden Bevölkerung sowie vom möglichen Verhalten und Verbleib
von Kohlendioxid, das über die nach Nummer 3.3.1 ermittelten potenziellen
Leckagewege austritt.“ Dies trifft ebenfalls auf Nummer 3.3.3 zu, worin es um
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3975die Folgenabschätzung der CCS-Technologie geht: „Die Folgenabschätzung
umfasst darüber hinaus eine Bewertung der Auswirkungen anderer Stoffe, die
bei Leckagen aus dem Speicherkomplex austreten können (im Injektionsstrom
enthaltene Verunreinigungen oder im Zuge der Kohlendioxidspeicherung
entstandene neue Stoffe)“.
Da im Gesetzentwurf im Falle von Leckagen und „erheblichen
Unregelmäßigkeiten“ zu deren Beseitigung oder Verhinderung immer nur „geeignete
Maßnahmen“ verlangt werden – ohne anzudeuten, worin diese konkret bestehen
könnten – liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern die Vermutung nahe, dass
die BMBF-Richtlinien Experimente anregen und zulassen wollen, bei denen
die Bevölkerung und ihr Lebensraum ungefragt als Probanden fungieren
könnten.
Laut Presse teilte der Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner
Haseloff, im April 2010 mit, dass die weitere technische Vorbereitung des
CLEAN-Projekts vom Betreiber des Gasfeldes, in das das CO2 verpresst
werden soll, wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen gestoppt sei (Salzwedeler
Volksstimme, 26. April 2010). Zudem habe der Minister die bergrechtliche
Erlaubnis für das Projekt verweigert, so die Zeitung. Neben der Frage, wie
sich dieser Stopp auf die Zahlung der Fördergelder auswirkt, erhebt sich die
Frage, ob die bereits 2008 errichtete Anlage zur Verpressung von CO2 – die
das technische Herzstück des Projekts darstellt – rechtens errichtet wurde und
ob ihr Bau mit Steuermitteln gefördert wurde, obwohl es keine gesetzliche
Grundlage für die CO2-Verpressung gab.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Als Carbon Capture and Storage (CCS) wird die Abtrennung von Kohlendioxid
(CO2) aus Rauchgas-, Brenngas- oder Industriegasströmen und dessen
anschließende dauerhafte Ablagerung in geeigneten unterirdischen Lagerstätten
bezeichnet. Für das Ziel der Minderung der Treibhausgasemissionen will die
Bundesregierung neben den zentralen Ansätzen Energieeffizienz und
erneuerbare Energien auch CCS als Option erproben. Dies ist vor allem für
energieintensive Industriezweige mit hohen prozessbedingten CO2-Emissionen sowie
für fossile Kraftwerke langfristig von Bedeutung. Die CCS-Technologien
befinden sich derzeit im Entwicklungsstadium und sind deshalb auf ihre
wirtschaftliche, technische und umweltverträgliche Machbarkeit im
großtechnischen Maßstab zu überprüfen. Daher unterstützt die Bundesregierung die
Erprobung und Demonstration der CCS-Technologie in Deutschland.
Bis 2020 sollen in Deutschland zwei von zwölf der EU-weit förderfähigen
Demonstrationsanlagen zur dauerhaften Speicherung von CO2 entstehen. Darüber
hinaus sollte ein Speicherprojekt für industrielle CO2-Emissionen (zum Beispiel
ein Gemeinschaftsprojekt für CO2 aus industrieller Biomassenutzung) errichtet
werden. Wie es mit der Kohlendioxidabtrennung und -speicherung weitergeht,
entscheidet sich nach der Erprobungs- und Demonstrationsphase.
Voraussetzung für eine zukünftige Nutzung dieser Technologie ist der Nachweis eines
umweltverträglichen, dauerhaft sicheren Rückhaltes von CO2.
Auf internationaler Ebene wird der CCS-Technologie ebenfalls eine wichtige
Bedeutung zur Einhaltung der Klimaschutzziele eingeräumt. So wurde zum
G8-Gipfel 2008 beschlossen, bis zum Jahr 2010 weltweit 20 großskalige CCS-
Demonstrationsvorhaben zu starten. 2009 wurde dieser Beschluss bekräftigt
mit der Ergänzung, Politik, Rechtsrahmen und Förderbedingungen auf
nationaler Ebene dahingehend zu gestalten, dass das Ziel erreicht werden kann.
Auf dem Gebiet der CO2-Speicherung wurde in Deutschland durch FuE-
Förderung (FuE: Forschung und Entwicklung) im Rahmen des BMBF-
Geotechnologienprogramms und des BMWi COORETEC-Programms für
standortunabhängige Fragestellungen umfassende Expertise aufgebaut. Darauf aufbauend
erfolgten Forschungsarbeiten an ausgewählten Standorten: Mit dem EU-Pro-
Drucksache 17/3975 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodejekt CO2-SINK wurde unter Leitung des Deutschen Geoforschungszentrums in
Potsdam an dem Standort Ketzin erstmals auf dem Festland in Europa CO2
unterirdisch gespeichert. Gemeinsam von Wissenschaft und Industrie wurde für
den Standort Altmark das Forschungskonzept CLEAN für ein Pilotvorhaben
entwickelt.
Die Forschungsförderung des BMBF zielt auf die Zukunfts- und
Daseinsvorsorge für die Menschen ab und verfolgt langfristigen gesellschaftlichen Nutzen.
Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass Schaden an Mensch und Umwelt
vermieden werden. An diesen Maßstäben wird auch das FuE-Vorhaben
CLEAN gemessen.
Das Projekt CLEAN bezieht sich auf ein räumlich begrenztes und isoliertes
Teilfeld der Lagerstätte Altmark, in dem zwölf Bohrungen stehen, die bis in die
Lagerstätte hinab reichen. Die angestrebte Injektion von maximal 100 000
Tonnen Kohlendioxid entspricht etwa der Wochenemission eines modernen großen
Braunkohlekraftwerkes. Technisch geht es um die Erprobung einer
Hilfsmaßnahme für die Erdgasförderung im Pilotmaßstab (EGR-Projekt, Enhanced Gas
Recovery). CLEAN ist ein begleitendes FuE-Verbundprojekt, das im Rahmen
der Kohlendioxidinjektion Methoden und neue Erkenntnisse zu
speicherrelevanten Fragen erarbeitet. Diese FuE-Arbeiten erfolgen auf Basis strikter
wissenschaftlicher Neutralität und Ergebnisoffenheit.
1. Hält die Bundesregierung die Ergebnisoffenheit der Forschung im
CLEAN-Projekt für gewährleistet, nachdem dieses in seiner
Internetpräsentation zur Untergrundspeicherung von CO2 bereits a priori – also bevor
eine Forschung stattgefunden hat – feststellt: „diese Technologie kann
künftig einen maßgeblichen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-
Emissionen im globalen Maßstab leisten“?
Ja. Die Aussage, dass die CCS-Technologie im globalen Zusammenhang einen
Beitrag zur CO2-Emissionsreduktion leisten kann, ist grundsätzlich
gerechtfertigt. Sie steht jedoch unter der Bedingung, dass es gelingt, eine dauerhafte
sichere unterirdische CO2-Speicherung zu entwickeln. Hierfür benötigen wir
weitere Forschung sowie die Erprobung und Demonstration.
2. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde bzw. wird das CLEAN-Projekt
entwickelt und durchgeführt, und welche zur Durchführung notwendigen
Genehmigungen liegen gegenwärtig vor und welche nicht?
Das EGR-Projekt wurde durch Gaz de France (GDF) SUEZ als Pilotprojekt zur
Durchführung einer tertiären Förderhilfsmaßnahme beim zuständigen
Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) Sachsen-Anhalt nach bestehendem
Bergrecht beantragt. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens wurde der
von GDF SUEZ beantragte Bau der CO2-Konditionsierungsanlage Maxdorf
durch das Bergamt auf Grundlage des Bergrechts genehmigt. Eine
Genehmigung zur Injektion von CO2 liegt noch nicht vor.
3. Wie viele öffentliche Mittel flossen bislang in das CLEAN-Projekt, wie
viele davon in den Bau der eigentlichen CO2-Verpressungsanlage?
Bis zum Ende des Haushaltsjahres 2010 werden etwa 11 Mio. Euro in das
CLEAN Projekt geflossen sein. Für den Bau der Injektionsanlage sind keine
öffentlichen Mittel des Bundes vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/39754. Wurde, nachdem das Unternehmen Gaz de France im April 2010 die
Unterbrechung der technischen Vorbereitungen des CLEAN-Projekts wegen
fehlender gesetzlicher Grundlage bekannt gab, und zudem das
Wirtschaftsministerium des Landes die bergrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben
verweigerte, die Bereitstellung der öffentlichen Fördergelder unterbrochen?
Falls sie nicht unterbrochen wurde, wurde sie eingeschränkt, und welche
Aktivitäten des Projekts wurden in dem Fall weiterhin in welcher Höhe
und auf welcher gesetzlichen Grundlage gefördert?
Wegen der nicht vorliegenden Genehmigung zur Einleitung von Kohlendioxid
wurde die Bereitstellung von Fördergeldern eingeschränkt. Es werden nur noch
solche FuE-Arbeiten durch das BMBF gefördert, die unabhängig von der
Einleitung von Kohlendioxid durchgeführt werden können. Arbeiten, die einen
direkten Bezug zur CO2-Injektion haben, sind eingestellt worden. Aus diesem
Grund wurde die ursprüngliche Fördersumme um etwa 2,5 Mio. Euro gekürzt.
Hauptziel des Forschungsverbundes CLEAN ist die Entwicklung von
Untersuchungs- und Überwachungsmethoden/-geräten. Eine gesonderte gesetzliche
Grundlage ist nicht erforderlich.
5. Wie begründet die Bundesregierung die im Referentenentwurf des KSpG
in § 37 gemachten sicherheitsrelevanten Ausnahmen für
Forschungsspeicher?
Die Ausnahmemöglichkeiten sind auf bestimmte forschungsrelevante Aspekte
begrenzt und sollen eine möglichst allseitige Erforschung der mit der
dauerhaften Speicherung auftretenden Fragestellungen für die weitere Entwicklung der
CCS-Technologien ermöglichen. Dieses ist nur möglich, wenn auch die
Langzeitsicherheit, mögliche Risiken für Mensch und Umwelt und die Sicherheit der
Injektionsanlagen erforscht und bewertet werden. Durch den
Referentenentwurf ist sichergestellt, dass hierbei keine Gefahren für Mensch und Umwelt
hervorgerufen werden können.
6. Wie geht die Bundesregierung mit dem Umstand um, dass das Einbringen
von CO2 in den Untergrund über das raumgreifende Feldforschungsprojekt
in der Altmark sich möglicherweise als nicht umweltverträglich und nicht
sicher herausstellt – die Auswirkung der CO2-Verpressung auf Umwelt und
Gesundheit sollen ja erst erforscht werden –, also nicht auszuschließen ist,
dass die Lebensbedingungen und die Gesundheit der ansässigen
Bevölkerung geschädigt werden könnten und die Bürgerinnen und Bürger sowie
die Umwelt mithin ebenfalls als Testobjekte fungieren?
Die technisch sichere Durchführung des EGR-Pilotprojektes ist Gegenstand
des von GDF SUEZ geführten Genehmigungsverfahrens. Als
Genehmigungsbehörde ist das LAGB in Sachsen-Anhalt zuständig. Verschiedene, als
Gutachter anerkannte Experten haben bestätigt, dass die Lagerstätte Altensalzwedel
für die Durchführung des EGR-Pilotprojektes geeignet ist und keine Gefahren
für Anwohner oder das Grundwasser bestehen.
Die Gefährdung von Mensch und Umwelt kann ausgeschlossen werden, weil es
sich um eine sehr kleine Menge CO2 (< 100 000 Tonnen) handelt, die im Laufe
von zwei Jahren in den Untergrund eingebracht werden sollte. Wie klein diese
Menge ist, lässt sich außerdem über die Tatsache abschätzen, dass auf der
Fläche der Teilstruktur Altensalzwedel, die im Projekt genutzt werden soll,
genauso viel CO2 jedes Jahr durch natürliche Prozesse aus dem Boden freigesetzt
wird. Auf die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bei der Verwendung
größerer Mengen CO2 kann über die Skalierung rückgeschlossen werden.
Drucksache 17/3975 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wurde die Einbeziehung der Bevölkerung in das CCS-Experiment
hinsichtlich ihrer Grundgesetzkonformität überprüft?
Das Forschungsvorhaben handelt im gesetzeskonformen Rahmen. Für die
Verpressung des CO2 bedarf es einer entsprechenden Genehmigung. Vorschriften
werden eingehalten.
8. Was ist unter „Kontrolle und Steuerung von CO2-Emissionen in die
Atmosphäre“ (Förderrichtlinien des BMBF, Nummer 2.3) konkret zu
verstehen?
Die o. g. Förderrichtlinie bezieht sich auf eine Förderbekanntmachung des
BMBF vom 06. Juli 2010 zum Thema geologische CO2-Speicherung. Konkret
soll eine systematische Risikoanalyse erstellt werden, die einen CO2-Austritt
aus einem Speicher theoretisch betrachtet und dafür notwendige Strategien
entwickelt, wie dieses vermieden („Steuerung“) und überwacht („Kontrolle“)
werden kann. Dieses kann gegebenenfalls durch Laborexperimente untermauert
werden. Grundsätzlich dienen diese Forschungsarbeiten der Gewährleistung
der Langzeitsicherheit von künftigen Speicherstandorten. Es besteht daher kein
Zusammenhang mit dem CLEAN-Projekt.
9. Was ist unter „Interventionsstrategien z. B. gegen Undichtigkeiten bei
alten und neuen Bohrlöchern bei Kontaminationen im Grundwasser und im
Falle einer Reaktivierung von Störungen durch die CO2-Injektion“
(Förderrichtlinien des BMBF, Nummer 2.3) konkret zu verstehen?
Unter diesem Stichpunkt der o. g. Förderrichtlinie sollen ebenfalls
systematische Risikoanalysen erstellt werden, die Undichtigkeiten bei alten und neuen
Bohrlöchern, Kontamination im Grundwasser und Reaktivierung von Störungen
theoretisch betrachten. Daraus sollen Strategien entwickelt werden, wie dieses
vermieden werden kann, welche Techniken dazu notwendig sind und wie dieses
überwacht werden kann. Dieses kann ebenfalls durch Laborexperimente
verifiziert werden. Dieses wird in der Förderrichtlinie als Interventionsstrategie
bezeichnet. Wie in der Antwort zu Frage 8 aufgeführt, dienen auch diese Arbeiten
der Gewährleistung der Langzeitsicherheit von künftigen Speicherstandorten.
Auch hierbei besteht kein direkter Zusammenhang mit dem CLEAN-Projekt.
10. Wann und wo wurden zur geologischen Erkundung der Altmark-
Lagerstätte unterirdische Sprengungen durchgeführt?
Erkundungsaktivitäten sind generell anzeige- und genehmigungspflichtig. Sie
unterliegen der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden. Nach
der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und
Ländern ist für die Durchführung dieser Genehmigungsverfahren
ausschließlich das jeweilige Land zuständig. Zu Einzelheiten von Genehmigungs- und
Überwachungsverfahren kann seitens der Bundesregierung daher nicht
Stellung genommen werden.
11. Führten diese zu seismischen Ereignissen, Brüchen und Störungen, und
wenn ja, wo, und wo sind diese dokumentiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/397512. Wie kommt das GFZ vorab zu der Erkenntnis, das Teilfeld
Altensalzwedel sei hydraulisch und strukturell isoliert (siehe
www.clean-
altmark.org)?
Diese Information hat das GFZ durch den Betreiber der Gaslagerstätte GDF
SUEZ erhalten. Die Erkenntnis lässt sich mit geowissenschaftlichen Daten wie
etwa den Druckbedingungen im System belegen.
13. Liegen Kenntnisse über Senkungen der Erdoberfläche infolge der
Erdgasförderung im Gebiet der Altmark-Lagerstätte vor, und wenn ja, wo,
und um wie viele Zentimeter?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
14. Wie viele derzeit aktive Bohrlöcher, wie viele ehemals aktive und wie
viele sonstige Bohrungen gibt es im Erdgasfeld Altmark, und wo genau
befinden sie sich?
Nach Auskunft des Lagerstättenbetreibers GDF SUEZ befinden sich 420
Rotliegend-Bohrungen in der Altmark. Davon sind rund 250 noch offene
Bohrungen. Diese Zahl nimmt ab, da sich die Lagerstätte im Rückbau befindet und die
Bohrungen verschlossen werden.
15. Sind mit Sicherheit alle alten Bohrungen (also auch solche, durch die
niemals Erdgas gefördert wurde) sowie die Art und Qualität ihrer
Verschlüsse erfasst, und wo befindet sich das entsprechende Kataster?
Im Geo- und Montanarchiv des LAGB Sachsen-Anhalt werden die verfügbaren
Dokumentationen zu Bohrungen im Gebiet von Sachsen-Anhalt analog erfasst
und schrittweise in digitale Form überführt. Eine vollständige Erfassung wird
angestrebt.
In der im Internet öffentlich zugänglichen Landesbohrdatenbank des LAGB
Sachsen-Anhalt werden die Bohrergebnisse von über 160 000 Bohrungen
vorgehalten. Die Angaben in der Landesbohrdatenbank umfassen: Lage, Tiefe und
die Schichtendaten. Letztere sind nur verfügbar, sofern nicht Rechte Dritter im
Sinne von Betriebsgeheimnissen berührt werden.
16. Ist dieses Kataster öffentlich zugänglich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
17. Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der Verschlüsse ehemaliger
Bohrlöcher in der Altmark ein hinsichtlich
Bohrungen in der Altmark werden durch den Rückbau nach dem „Rahmenplan
zur Verwahrung von Erdgasbohrungen auf den Strukturen der Altmark“ unter
ständiger Aufsicht des LABG verfüllt. Hierbei wird die Dichtigkeit mittels
Tests überprüft. Grundlage hierfür ist die Richtlinie über das Verfüllen
auflässiger Bohrungen des Oberbergamts Clausthal-Zellerfeld.
Drucksache 17/3975 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) der momentanen Dichtigkeit,
Für das EGR-Pilotprojekt Altensalzwedel sind von den insgesamt zwölf
Bohrungen zwei verfüllt worden. Diese zwei Bohrungen sind laut externen
Gutachten dicht.
b) der Langzeitsicherheit und
Die Langzeitbeständigkeit von Bohrungen unter CO2-Einfluss ist derzeit
Gegenstand weltweiter Forschung. Es gibt jahrzehntelange Erfahrungen, z. B. aus
natürlichen CO2-Lagerstätten (z. B. Rhön), wo Bohrungen auch nach
jahrzehntelangem CO2-Kontakt unbeschädigt sind. Verfüllte Bohrungen können
auch langfristig überwacht werden; im Falle von Unregelmäßigkeiten können
technische Maßnahmen getroffen werden. Im Fall Altmark werden Verfahren
zur Beurteilung der Langzeitsicherheit in CLEAN entwickelt.
c) ggf. der Fähigkeit zu ihrer Sanierung?
Die Sanierung verfüllter Bohrungen ist technisch möglich.
18. Gibt es Pläne zur Sanierung der Verschlüsse ehemaliger Bohrlöcher, wer
würde diese durchführen, und wer müsste dafür die Finanzierung
übernehmen?
Dieses ist nicht Gegenstand des Forschungsvorhabens CLEAN. Daher liegen
der Bundesregierung dazu keine Informationen vor.
19. Welche Erkenntnisse adäquat zu den Fragen 14 bis 18 hat die
Bundesregierung zu alten Bohrlöchern in anderen Gebieten der Bundesrepublik
Deutschland, die für die CO2-Verpressung im Gespräch sind?
Erdöl- und Erdgasbohrungen sind generell anzeige- und
genehmigungspflichtig. Sie unterliegen der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden.
Nach der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern ist für die Durchführung dieser Genehmigungsverfahren
ausschließlich das jeweilige Land zuständig. Zu Einzelheiten von Genehmigungs-
und Überwachungsverfahren kann seitens der Bundesregierung daher nicht
Stellung genommen werden.
20. Welche Beimengungen aus der Kohleverbrennung sollen im Flüssig-CO2
mit verpresst werden, und welchen maximalen Anteil hätten diese
Verunreinigungen am zu verpressenden CO2-Strom?
Das geplant einzusetzende CO2 aus der Vattenfall-Pilotanlage Schwarze Pumpe
hat eine Reinheit von 99,7 Prozent CO2.
21. Gibt es eine regelmäßige Überwachung darüber, ob das Projekt gemäß
der Beantragung sowie den gesetzlichen Vorschriften entsprechend
durchgeführt wird, und wenn ja, wie, wie oft, und von wem?
Ja. Im Auftrag des BMBF wird das Projekt durch den Projektträger Jülich
fachlich und administrativ begleitet. Neben regelmäßigen Kontakten zur
Projektleitung dienen Zwischenberichte (halbjährlich), Statusseminare (zwei pro Jahr)
und Sitzungen des CLEAN-Lenkungsausschusses (vierteljährlich) als Kontroll-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/3975instrumente. An den Statusseminaren nehmen internationale Fachgutachter teil
und bewerten den Projektfortschritt. Die Einhaltung der Genehmigungen durch
die Landesbehörden wird dort überprüft.
22. Wie wurde bei der Erarbeitung des Projekts der 5. Themenverbund
Öffentlichkeitsarbeit gegenüber dem BMBF definiert?
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit soll die Bevölkerung über die Arbeiten
des Forschungsverbundes auf verschiedene Weise (Vorträge,
Diskussionsveranstaltungen, Pressemitteilungen, Informationsmaterial, Internetauftritt)
informiert werden. Fachspezifische Fragen werden dabei an die zuständigen
kompetenten Stellen vermittelt.
23. Hält es die Bundesregierung für hilfreich, mit Säuren, Salzen und
Schwermetallen versetztes CO2 mit CO2 im Bierglas zu vergleichen, wie
es in der Öffentlichkeitsarbeit des Projekts immer wieder geschehen ist?
Die sich aus der Frage ergebende Wertung teilt die Bundesregierung nicht.
24. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung akzeptabel für die
Außendarstellung des Projekts, wenn dessen Koordinator öffentlich (SPIEGEL
ONLINE, 20. August 2010) lachend feststellt, dass man auch dann stirbt,
wenn man den Kopf lang genug unter Wasser hält?
Zu aus dem Zusammenhang gerissenen Medienzitaten bezieht die
Bundesregierung keine Stellung.
25. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass seit Jahrzehnten in die zur
CO2-Verpressung des CLEAN-Projekts vorgesehene Erdgaslagerstätte
aus den Randbereichen Wasser eindringt und als Lagerstättenwasser
gefördert wird?
Die Förderung von Lagerstättenwasser ist bei der Erdgasförderung ein ganz
normaler technischer Prozess. In Gaslagerstätten befindet sich normalerweise
ein Gas-Wasser-Kontakt, unterhalb dessen sich Lagerstättenwasser befindet.
Für das Wasser wie auch für das Gas herrschen in etwa gleiche
Lagerstättendruckbedingungen. Die Erfahrung aus Jahrzehnte langer Gasförderung zeigt,
dass der heute sehr geringe Lagerstättendruck von ca. 40 bar im Teilfeld
Altensalzwedel u. a. nur dadurch erreicht werden konnte, weil eben kein Wasser aus
Randbereichen nachgeflossen ist.
26. Ist es für die Bundesregierung akzeptabel, wenn der Koordinator des
öffentlich geförderten Projekts im Umweltausschuss des Kreistags
bezüglich des Wasserzutritts in das Erdgaslager offensichtlich Unzutreffendes
aussagt und dies erst dann revidiert, nachdem die Presse es von sich aus
richtiggestellt hat?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
27. Soll es sich – angesichts der eingangs erläuterten und von der
Bevölkerung vor Ort kritisierten Öffentlichkeitsarbeit des CLEAN-Projekts –
beim 5. Themenverbund Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens um eine
umfassende, kritische, auch die Risiken sowie klimapolitische Fragen
Drucksache 17/3975 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeeinschließende Information handeln oder besteht ihr Zweck vor allem in
der Beruhigung der Bevölkerung?
Die Öffentlichkeitsarbeit soll über die wissenschaftliche Arbeit und das Thema
CCS durch sachliche Inhalte informieren.
28. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „öffentliche Akzeptanz“
in Bezug auf das CLEAN-Projekt, und hat sie dafür Kriterien?
Die Bundesregierung hat in Bezug auf das CLEAN-Projekt keine spezifische
Definition zum Begriff „öffentliche Akzeptanz“.
29. Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Resolution der Ärzteschaft
gegen die geplante CO2-Verpressung in der Altmark?
Die Resolution liegt der Bundesregierung nicht vor.
30. Welche Meinung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der in der
Resolution vertretenen Auffassung der Ärzte, dass – sollte es zu einer
Freisetzung von CO2 kommen – es aus Gründen des Selbstschutzes nicht
möglich sei, den Menschen in dieser Notlage schnelle und angemessene
ärztliche Hilfe zukommen zu lassen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 29 verwiesen.
31. Ist bei der Verabschiedung des KSpG der Bundesrat
zustimmungspflichtig?
Ja.
32. Spricht sich die Bundesregierung auch weiterhin für die Realisierung und
Finanzierung des CLEAN-Projekts aus, obwohl sich die große Mehrheit
der Städte und Gemeinden des betroffenen Altmarkkreises dagegen
ausgesprochen hat?
Die Forschung zur CO2-Speicherung an Pilotstandorten ist aus Sicht der
Bundesregierung weiterhin notwendig, sowohl um offene Fragen zu klären als auch
die Demonstration der Technologie zu begleiten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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