CCS-Forschungsprojekt CLEAN in der Altmark
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Dr. Barbara Höll, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Rosemarie Hein, Dorothee Menzner, Harald Koch, Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Sabine Stüber, Ralph Lenkert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Altmark (Sachsen-Anhalt) läuft im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis zum 30. Juni 2011 das Forschungsprojekt „CLEAN – CO2 Large-Scale Enhanced Gas Recovery in the Altmark Natural Gas Field“ von Gaz de France (GdF) Suez E&P Deutschland, dem Deutschen GeoForschungZentrum (GFZ) Potsdam und Vattenfall Europe. Zum Projekt gehört ein begleitendes Verbundforschungsprogramm, welches von 16 Institutionen der deutschen Wissenschaft und Wirtschaft durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Geotechnologienprogramms seit Juli 2008 mit ca. 15 Mio. Euro gefördert wird.
Im Rahmen von CLEAN soll im Erdgasfeld „Altmark“ südlich der Stadt Salzwedel in ca. 3 000 Metern Tiefe in einem Pilotprojekt die unterirdische Speicherung von etwa 100 000 Tonnen Kohlendioxid (CO2) erprobt werden, das aus der von Vattenfall am Kraftwerk „Schwarze Pumpe“ betriebenen CCS-Oxyfuel-Pilotanlage geliefert werden soll. Gleichzeitig will das Vorhaben die Förderung des dort vorhandenen konventionell nicht förderbaren Resterdgases durch das Einpressen von CO2 erforschen.
Das Forschungsvorhaben löste, seit es bekannt wurde, erhebliche Sorgen in der Bevölkerung aus. Im März dieses Jahres hat sich eine Bürgerinitiative (BI) „Kein CO2-Endlager Altmark“ gebildet, die in der Region eine intensive Recherche- und Informationstätigkeit wahrnimmt (siehe www.kein-co2-endlager-altmark.de). Dies hat mit dazu beigetragen, dass der Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel, der Stadtrat Salzwedel (mit klarer Mehrheit) und die Räte sämtlicher übriger Städte mit ihren Verbandsgemeinden (bis auf Beetzendorf-Diesdorf, wo die Gemeinden einzeln abstimmen und was noch nicht abgeschlossen ist) sich aus Sorge um die Umwelt und die Gesundheit jeweils einstimmig oder mit überwältigender Mehrheit in Resolutionen sowohl gegen die CO2-Verpressung als Risikotechnologie als auch gegen den geplanten Forschungsspeicher bei Salzwedel/Maxdorf ausgesprochen haben.
Die Information der Öffentlichkeit durch das GFZ als einer der Projektkoordinatoren des Vorhabens hat nach Angaben der BI zu einer zusätzlichen Verunsicherung der altmärkischen und angrenzenden Bevölkerung geführt. So erklärte laut „Salzwedeler Volksstimme“ vom 22. Mai 2010 der für die Öffentlichkeitsarbeit von CLEAN verantwortliche Mitarbeiter des GFZ vor Abgeordneten des Kreistages des Altmarkkreises die Erdgaslagerstätte als trocken, obwohl nach Angaben der Zeitung Wasser von den Randbereichen eindringe und gefördertes Lagerstättenwasser im Jahr 40 der Erdgasförderung eine normale Erscheinung sei, welches seit 1984 bei Salzwedel/Maxdorf verpresst werde. Nach Angaben der BI werde zudem bei Veranstaltungen immer wieder von Verantwortlichen des CLEAN-Projekts die Reaktion von CO2 mit Wasser zu kohlensaurem Wasser inklusive enthaltenen Schwermetallen, Säuren und sonstigen Beimengungen aus der Kohleverbrennung mit der Zusammensetzung von Bier verglichen, was nach Meinung der BI verharmlosend sei und ebenso wie weitere Aussagen wenig für Aufklärung sorge.
Insbesondere das Argument der Sprecher des CLEAN-Projekts, dort wo Erdgas über Millionen von Jahren eingeschlossen war, würde auch CO2 sicher zurückgehalten, zeige, dass diese nicht eine wirklich umfassende Aufklärung leisten wollten, so die BI. Es sei bislang der BI vorbehalten gewesen, darauf hinzuweisen, dass nach der Gasausbeute das Gestein von Hunderten von Bohrungen durchlöchert sowie aufgrund geologischer Erkundungssprengungen im Untergrund und dadurch verursachte seismische Erschütterungen von Brüchen und Störungen durchsetzt sei und somit der ursprüngliche Zustand der Formation wesentlich verändert sein müsse.
Weiterhin wirke es nach Auffassung der BI wenig überzeugend, dass seitens des CLEAN-Projekts die angebliche Ergebnisoffenheit seiner Forschung stets behauptet, die Sinnhaftigkeit der CCS-Technologie aber niemals in Frage gestellt werde.
Die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden zudem durch den Sachverhalt genährt, dass im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG) die Betreiber von Forschungsspeichern auf Antrag im Einzelfall über dessen § 37 von der Erfüllung von Voraussetzungen für die Speicherung befreit werden können, die im § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4 bis 6 festgelegt sind. Somit könnten sie unter anderem von der Gewährleistung der Langzeitsicherheit, von der erforderlichen Vorsorge gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt nach dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie von den Anforderungen an den Kohlendioxidstrom nach § 24 des Gesetzentwurfs befreit werden.
Die kritische Stimmung in der Bevölkerung kommt auch darin zum Ausdruck, dass am 13. Oktober 2010 etwa 80 Prozent der in der Altmark ansässigen Ärzte eine Resolution gegen die geplante CO2-Verpressung namentlich unterzeichnet und veröffentlicht haben. Darin sehen die 87 Ärzte in der CO2-Verpressung unkontrollierbare Gesundheitsrisiken für die Menschen der Region. Sollte es zu einer Freisetzung von CO2 kommen, drohten schwere gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod. In einem solchen Fall sei es aus Gründen des Selbstschutzes nicht möglich, den Menschen in dieser Notlage schnelle und angemessene ärztliche Hilfe zukommen zu lassen, so die Resolution.
Zusätzliche Beunruhigung löste die Bekanntmachung der Förderrichtlinien Geologische CO2-Speicherung durch das BMBF am 15. Juli 2010 aus. Im Mittelpunkt der Nummer 2.3 Systematische Risikoanalyse und Risikominderung sollen hiernach „Kontrolle und Steuerung“ u. a. von „CO2-Emissionen in die Atmosphäre“ sowie „Interventionsstrategien z. B. gegen Undichtigkeiten bei alten oder neuen Bohrlöchern bei Kontaminationen im Grundwasser und im Falle einer Reaktivierung von Störungen durch die CO2-Injektion“ stehen.
In Verbindung mit dem Entwurf des KSpG könnten die Richtlinien des BMBF die Finanzierung von Experimenten ermöglichen, um gemäß der Nummer 3.3.2 der Anlage 1 des Gesetzentwurfs (Bundestagsdrucksache 16/12782) Erkenntnisse zu erhalten für die „Bewertung der Gefährdung – ausgehend von den Umweltmerkmalen und der Verteilung und den Aktivitäten der über dem Speicherkomplex lebenden Bevölkerung sowie vom möglichen Verhalten und Verbleib von Kohlendioxid, das über die nach Nummer 3.3.1 ermittelten potenziellen Leckagewege austritt.“ Dies trifft ebenfalls auf Nummer 3.3.3 zu, worin es um die Folgenabschätzung der CCS-Technologie geht: „Die Folgenabschätzung umfasst darüber hinaus eine Bewertung der Auswirkungen anderer Stoffe, die bei Leckagen aus dem Speicherkomplex austreten können (im Injektionsstrom enthaltene Verunreinigungen oder im Zuge der Kohlendioxidspeicherung entstandene neue Stoffe)“.
Da im Gesetzentwurf im Falle von Leckagen und „erheblichen Unregelmäßigkeiten“ zu deren Beseitigung oder Verhinderung immer nur „geeignete Maßnahmen“ verlangt werden – ohne anzudeuten, worin diese konkret bestehen könnten – liegt bei den Bürgerinnen und Bürgern die Vermutung nahe, dass die BMBF-Richtlinien Experimente anregen und zulassen wollen, bei denen die Bevölkerung und ihr Lebensraum ungefragt als Probanden fungieren könnten.
Laut Presse teilte der Wirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff, im April 2010 mit, dass die weitere technische Vorbereitung des CLEAN-Projekts vom Betreiber des Gasfeldes, in das das CO2 verpresst werden soll, wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen gestoppt sei (Salzwedeler Volksstimme, 26. April 2010). Zudem habe der Minister die bergrechtliche Erlaubnis für das Projekt verweigert, so die Zeitung. Neben der Frage, wie sich dieser Stopp auf die Zahlung der Fördergelder auswirkt, erhebt sich die Frage, ob die bereits 2008 errichtete Anlage zur Verpressung von CO2 – die das technische Herzstück des Projekts darstellt – rechtens errichtet wurde und ob ihr Bau mit Steuermitteln gefördert wurde, obwohl es keine gesetzliche Grundlage für die CO2-Verpressung gab.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Hält die Bundesregierung die Ergebnisoffenheit der Forschung im CLEAN-Projekt für gewährleistet, nachdem dieses in seiner Internetpräsentation zur Untergrundspeicherung von CO2 bereits a priori – also bevor eine Forschung stattgefunden hat – feststellt: „diese Technologie kann künftig einen maßgeblichen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen im globalen Maßstab leisten“?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde bzw. wird das CLEAN-Projekt entwickelt und durchgeführt, und welche zur Durchführung notwendigen Genehmigungen liegen gegenwärtig vor und welche nicht?
Wie viele öffentliche Mittel flossen bislang in das CLEAN-Projekt, wie viele davon in den Bau der eigentlichen CO2-Verpressungsanlage?
Wurde, nachdem das Unternehmen Gaz de France im April 2010 die Unterbrechung der technischen Vorbereitungen des CLEAN-Projekts wegen fehlender gesetzlicher Grundlage bekannt gab, und zudem das Wirtschaftsministerium des Landes die bergrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben verweigerte, die Bereitstellung der öffentlichen Fördergelder unterbrochen?
Falls sie nicht unterbrochen wurde, wurde sie eingeschränkt, und welche Aktivitäten des Projekts wurden in dem Fall weiterhin in welcher Höhe und auf welcher gesetzlichen Grundlage gefördert?
Wie begründet die Bundesregierung die im Referentenentwurf des KSpG in § 37 gemachten sicherheitsrelevanten Ausnahmen für Forschungsspeicher?
Wie geht die Bundesregierung mit dem Umstand um, dass das Einbringen von CO2 in den Untergrund über das raumgreifende Feldforschungsprojekt in der Altmark sich möglicherweise als nicht umweltverträglich und nicht sicher herausstellt – die Auswirkung der CO2-Verpressung auf Umwelt und Gesundheit sollen ja erst erforscht werden –, also nicht auszuschließen ist, dass die Lebensbedingungen und die Gesundheit der ansässigen Bevölkerung geschädigt werden könnten und die Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt mithin ebenfalls als Testobjekte fungieren?
Wurde die Einbeziehung der Bevölkerung in das CCS-Experiment hinsichtlich ihrer Grundgesetzkonformität überprüft?
Was ist unter „Kontrolle und Steuerung von CO2-Emissionen in die Atmosphäre“ (Förderrichtlinien des BMBF, Nummer 2.3) konkret zu verstehen?
Was ist unter „Interventionsstrategien z. B. gegen Undichtigkeiten bei alten und neuen Bohrlöchern bei Kontaminationen im Grundwasser und im Falle einer Reaktivierung von Störungen durch die CO2-Injektion“ (Förderrichtlinien des BMBF, Nummer 2.3) konkret zu verstehen?
Wann und wo wurden zur geologischen Erkundung der Altmark-Lagerstätte unterirdische Sprengungen durchgeführt?
Führten diese zu seismischen Ereignissen, Brüchen und Störungen, und wenn ja, wo, und wo sind diese dokumentiert?
Wie kommt das GFZ vorab zu der Erkenntnis, das Teilfeld Altensalzwedel sei hydraulisch und strukturell isoliert (siehe www.clean-altmark.org)?
Liegen Kenntnisse über Senkungen der Erdoberfläche infolge der Erdgasförderung im Gebiet der Altmark-Lagerstätte vor, und wenn ja, wo, und um wie viele Zentimeter?
Wie viele derzeit aktive Bohrlöcher, wie viele ehemals aktive und wie viele sonstige Bohrungen gibt es im Erdgasfeld Altmark, und wo genau befinden sie sich?
Sind mit Sicherheit alle alten Bohrungen (also auch solche, durch die niemals Erdgas gefördert wurde) sowie die Art und Qualität ihrer Verschlüsse erfasst, und wo befindet sich das entsprechende Kataster?
Ist dieses Kataster öffentlich zugänglich?
Wie schätzt die Bundesregierung die Qualität der Verschlüsse ehemaliger Bohrlöcher in der Altmark ein hinsichtlich
a) der momentanen Dichtigkeit,
b) der Langzeitsicherheit und
c) ggf. der Fähigkeit zu ihrer Sanierung?
Gibt es Pläne zur Sanierung der Verschlüsse ehemaliger Bohrlöcher, wer würde diese durchführen, und wer müsste dafür die Finanzierung übernehmen?
Welche Erkenntnisse adäquat zu den Fragen 14 bis 18 hat die Bundesregierung zu alten Bohrlöchern in anderen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland, die für die CO2-Verpressung im Gespräch sind?
Welche Beimengungen aus der Kohleverbrennung sollen im Flüssig-CO2 mit verpresst werden, und welchen maximalen Anteil hätten diese Verunreinigungen am zu verpressenden CO2-Strom?
Gibt es eine regelmäßige Überwachung darüber, ob das Projekt gemäß der Beantragung sowie den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt wird, und wenn ja, wie, wie oft, und von wem?
Wie wurde bei der Erarbeitung des Projekts der 5. Themenverbund Öffentlichkeitsarbeit gegenüber dem BMBF definiert?
Hält es die Bundesregierung für hilfreich, mit Säuren, Salzen und Schwermetallen versetztes CO2 mit CO2 im Bierglas zu vergleichen, wie es in der Öffentlichkeitsarbeit des Projekts immer wieder geschehen ist?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung akzeptabel für die Außendarstellung des Projekts, wenn dessen Koordinator öffentlich (SPIEGEL ONLINE, 20. August 2010) lachend feststellt, dass man auch dann stirbt, wenn man den Kopf lang genug unter Wasser hält?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass seit Jahrzehnten in die zur CO2-Verpressung des CLEAN-Projekts vorgesehene Erdgaslagerstätte aus den Randbereichen Wasser eindringt und als Lagerstättenwasser gefördert wird?
Ist es für die Bundesregierung akzeptabel, wenn der Koordinator des öffentlich geförderten Projekts im Umweltausschuss des Kreistags bezüglich des Wasserzutritts in das Erdgaslager offensichtlich Unzutreffendes aussagt und dies erst dann revidiert, nachdem die Presse es von sich aus richtiggestellt hat?
Soll es sich – angesichts der eingangs erläuterten und von der Bevölkerung vor Ort kritisierten Öffentlichkeitsarbeit des CLEAN-Projekts – beim 5. Themenverbund Öffentlichkeitsarbeit des Vorhabens um eine umfassende, kritische, auch die Risiken sowie klimapolitische Fragen einschließende Information handeln oder besteht ihr Zweck vor allem in der Beruhigung der Bevölkerung?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „öffentliche Akzeptanz“ in Bezug auf das CLEAN-Projekt, und hat sie dafür Kriterien?
Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Resolution der Ärzteschaft gegen die geplante CO2-Verpressung in der Altmark?
Welche Meinung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der in der Resolution vertretenen Auffassung der Ärzte, dass – sollte es zu einer Freisetzung von CO2 kommen – es aus Gründen des Selbstschutzes nicht möglich sei, den Menschen in dieser Notlage schnelle und angemessene ärztliche Hilfe zukommen zu lassen?
Ist bei der Verabschiedung des KSpG der Bundesrat zustimmungspflichtig?
Spricht sich die Bundesregierung auch weiterhin für die Realisierung und Finanzierung des CLEAN-Projekts aus, obwohl sich die große Mehrheit der Städte und Gemeinden des betroffenen Altmarkkreises dagegen ausgesprochen hat?