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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Sicherheitsgefährdung durch Mitglieder des Islamischen Staats in Nord- und Ostsyrien

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.05.2024

Aktualisiert

14.03.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514308.04.2024

Sicherheitsgefährdung durch Mitglieder des Islamischen Staats in Nord- und Ostsyrien

der Abgeordneten Gökay Akbulut, Clara Bünger, Cornelia Möhring, Martina Renner und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien ist ein wichtiger Teil der internationalen Allianz gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS). Der IS kontrolliert kein Territorium mehr, ist aber nach Informationen der Selbstvertretung von Nord- und Ostsyrien (vgl. https://nordundostsyrien.de/) mit Untergrundzellen aktiv. Aktuell sollen derselben Quelle zufolge ca. 10 000 IS-Mitglieder und ca. 50 000 Familienangehörige aus Deutschland und anderen EU-Ländern dort in mehreren Gefängnissen und Lagern in Haft sein. Allein dieses Jahr sollen etwa 1 500 der minderjährigen Familienangehörigen von IS-Kämpfern volljährig werden. Pilotprojekte, wie das Houri-Rehabilitationszentrum, betreiben Deradikalisierungsprojekte und bemühen sich um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Diese Haftanstalten bilden derzeit den weitaus größten Rekrutierungspool für den IS weltweit (vgl. https://www.swp-berlin.org/publikation/der-lagerkomplex-al-haul-in-syrien).

Angriffe des türkischen Militärs (siehe Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages: https://goekay-akbulut.de/wp-content/uploads/WD-2-010-24_Kriegsverbrechen-in-Nordsyrien.pdf) zerstören die zivile Infrastruktur und stellen die von Kurden dominierte autonome Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien vor große Herausforderungen. Die Angriffe des türkischen Militärs gefährden die Sicherheit der Hafteinrichtungen (vgl. https://www.swp-berlin.org/publikation/der-lagerkomplex-al-haul-in-syrien) und begünstigen Ausbrüche von IS-Kämpfern aus den Haftanstalten, wozu es bereits gekommen ist (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/syrien-tuerkei-145.html). Die Demokratischen Kräfte Syriens (SDF) veröffentlichten eine Jahresbilanz, wonach die Türkei 2023 den Nordosten Syriens 798 Mal angegriffen hat, davon in 103 Fällen mit Kampfjets und Drohnen. Zu den Zielen gehörten Wasserwerke, Ölraffinerien, Elektrizitätswerke, aber auch Geflüchtetencamps und Krankenhäuser (vgl. https://www.gfbv.de/de/news/auswirkungen-der-luftangriffe-der-tuerkei-auf-nord-und-ostsyrien-11218/). Die sich dadurch verschlechternden Lebensbedingungen kann der IS zur Rekrutierung auch außerhalb der Haftanstalten ausnutzen.

Die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien hat die internationale Gemeinschaft immer wieder aufgefordert, ihrer Verantwortung für die inhaftierten IS-Mitglieder nachzukommen und eigene Staatsangehörige zurückzunehmen. Die Forderung zur Errichtung eines internationalen Tribunals wurde nach dem Sieg gegen den IS immer wieder von der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien eingebracht. Trotz zahlreicher Appelle und Initiativen hat die internationale Gemeinschaft noch keine klaren Entscheidungen getroffen, die der juristischen Verfolgung von IS-Terroristen und ihrer Taten dienen (vgl. https://nordundostsyrien.de/erklaerung-zu-gerichtsverfahren-gegen-auslaendische-is-kaempfer/). Damit diese Situation nicht unbegrenzt fortbesteht, hat die Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien im Juni 2023 beschlossen, selbst Strafverfahren durchzuführen. Die Bundesregierung hat die Absicht bekundet, sich dafür einzusetzen, dass die in Syrien begangenen Gräueltaten des IS aufgearbeitet und strafrechtlich verfolgt werden (vgl. Antwort zu Frage 30 in der Fragestunde im Deutschen Bundestag vom 21. Juni 2023).

Vor der akuten Gefahr durch den sogenannten Islamischen Staat warnt die Vertretung der Demokratischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien in Deutschland. Sie informierte die Fragestellenden – wenige Tage vor dem IS-Anschlag in Moskau vom 23. März 2024 – über die Lage in den Haftlagern und die Bedrohungssituation, die von einem Erstarken des IS ausgeht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die derzeitigen Aktivitäten und Ziele der Terrororganisation Islamischer Staat in Nord- und Ostsyrien?

2

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Gefahr eines Wiederauflebens des IS im Irak und in Syrien, und auf welche Ursachen führt sie diese gegebenenfalls zurück?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Belegungszahlen sowie die humanitäre und Sicherheitslage in den Haftanstalten in der autonomen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien, und inwieweit gibt es Hinweise auf IS-Aktivitäten innerhalb der Haftanstalten?

4

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Stand der Überlegungen innerhalb der Internationalen Koalition gegen den Islamischen Staat zum Umgang mit gefangenen IS-Mitgliedern in Nord- und Ostsyrien?

5

Wie viele Angehörige von inhaftierten IS-Mitgliedern mit Deutschlandbezug befinden sich nach Kenntnissen der Bundesregierung derzeit jeweils in welchen Haftanstalten in Nord- und Ostsyrien (bitte den Deutschlandbezug aufschlüsseln, Staatsangehörigkeit bzw. doppelte Staatsangehörigkeiten benennen und angeben, ob es sich um Männer, Frauen oder Minderjährige handelt, bei Minderjährigen in Altersgruppen bis zwölf Jahre und über zwölf Jahre sowie nach Waisen unterteilen und benennen, wie viele dieser Personen im Verdacht stehen, an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen zu sein)?

6

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um in Nord- und Ostsyrien inhaftierte deutsche IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger sowie deren Angehörigen nach Deutschland zurückzuholen?

a) Wie viele IS-Anhänger und IS-Anhängerinnen und Angehörige mit Deutschlandbezug wurden bereits nach Deutschland überstellt?

b) In welchem Umfang werden mutmaßliche IS-Kämpfer und ihre Familien mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in Haftanstalten der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien inhaftiert sind, konsularisch betreut?

7

Warum und aufgrund welcher möglichen Probleme und Hindernisse wurden bislang nicht alle inhaftierten deutschen IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger sowie deren Angehörigen nach Deutschland geholt?

8

Wie sieht gegebenenfalls der Zeitplan für die Überführung von weiteren inhaftierten deutschen IS-Anhängerinnen und IS-Anhängern sowie deren Angehörigen nach Deutschland aus?

9

Wie viele IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger mit Deutschlandbezug, die in Nord- und Ostsyrien für die Terrororganisation aktiv waren, sind selbständig nach Deutschland zurückgekehrt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Gegen wie viele dieser Rückkehrerinnen und Rückkehrer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund welcher Straftatbestände Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit ihrer IS-Aktivität eingeleitet, in wie vielen und welchen Fällen wurde Anklage erhoben, und wie gingen diese Verfahren jeweils aus, bzw. welche und wie viele dieser Verfahren laufen noch?

b) Wie viele und welche dieser zurückgekehrten IS-Anhängerinnen und IS-Anhänger werden von Bundespolizeibehörden und nach Kenntnis der Bundesregierung Landespolizeibehörden als Gefährder oder Relevante Personen eingestuft?

10

Unterstützt die Bundesregierung konkret die juristische Aufarbeitung der in Syrien begangenen Gräueltaten des IS, und wenn ja, wie?

11

Warum setzt sich die Bundesregierung nicht für ein internationales Tribunal zur juristischen Aufarbeitung der in Syrien und im Irak begangenen Gräueltaten des IS ein?

a) Welche Hindernisse bzw. Probleme sieht die Bundesregierung bei der Bildung eines solchen internationalen Tribunals?

b) Welche Alternative zu einem internationalen Tribunal sieht die Bundesregierung für die juristische Aufarbeitung?

12

Inwieweit hat die Bundesregierung humanitäre Hilfe für bzw. in Nord- und Ostsyrien geleistet?

a) Sind noch weitere humanitäre Hilfen geplant, und wenn ja, welche?

b) Inwiefern wird sich die Bundesregierung an Entwicklungshilfen für bzw. in Nord- und Ostsyrien beteiligen?

13

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Maßnahmen zur Deradikalisierung und Wiedereingliederung von IS-Anhängerinnen und IS-Anhängern sowie deren Familien in die Gesellschaft?

Berlin, den 27. März 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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