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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ausübung parlamentarischer Kontrollrechte im Bereich Finanzmarkt

Erneute Vorlage bisher nicht beantworteter und ergänzender Fragen von dringlichem parlamentarischen Informationsinteresse in Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise: Aktivitäten und Maßnahmen von Bundesbank und BaFin von 2005 bis 2008, u. a. institutsspezifische Angaben zur Teilnahme in Kontrollgremien für Banken, durchgeführte Gespräche, abgegebene Stellungnahmen und Empfehlungen, Risikoklassifizierungen und erhöhte Kapitalanforderungen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.01.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/374011. 11. 2010

Ausübung parlamentarischer Kontrollrechte im Bereich Finanzmarkt

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Hans-Christian Ströbele, Alexander Bonde, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die fragestellende Fraktion und mehrere ihrer Abgeordneten haben sich in mehreren Kleinen Anfragen und Schriftlichen Fragen wiederholt bemüht, im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise Auskünfte der Bundesregierung zu erhalten. Die Beantwortung derartiger Fragen wurde – auch soweit die staatliche Bankenaufsicht Gegenstand war – in vielen Fällen mit der Begründung abgelehnt, es seien schutzwürdige Belange der Banken betroffen. Diese Belange hielt die Bundesregierung dabei für schützenswert, obwohl die erfragten Informationen sich auf mehrere Jahre zurückliegende Sachverhalte bezogen, diese Banken in der Zwischenzeit erhebliche staatliche Hilfen erhalten haben und zum Teil sogar vollständig im staatlichen Alleineigentum stehen.

Die Antwortpraxis der Bundesregierung hat die Bedeutung des parlamentarischen Interpellationsrechtes und die Geheimschutzregeln des Deutschen Bundestages verkannt. Daher werden der Bundesregierung Fragen, bei denen ein besonders dringliches parlamentarisches Informationsinteresse besteht, mit der vorliegenden Kleinen Anfrage nunmehr – erweitert um weitere Aspekte – nochmals gestellt. Dieses Vorgehen soll der Bundesregierung Gelegenheit zu einer Korrektur ihrer bisherigen Auffassung zur Antwortpflicht geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

An welchen Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratssitzungen oder sonstigen Sitzungen von Gremien mit Kontrollaufgaben (beispielsweise Kreditausschuss) haben jeweils Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den Jahren 2005 bis 2008 teilgenommen, und in wie vielen davon haben sie das Wort ergriffen (mit der Bitte um institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Bundesbank sowie um institutsspezifische Angaben für die Banken BayernLB, Sachsen LB, WestLB, HSH Nordbank, IKB Deutsche Industriebank, Düsseldorfer Hypothekenbank, Hypo Real Estade – HRE, Commerzbank bzw. Dresdner Bank)?

2

An wie vielen Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratssitzungen oder sonstigen Sitzungen von Gremien mit Kontrollaufgaben (beispielsweise Kreditausschuss) von Kreditinstituten haben jeweils Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesbank bzw. der BaFin in den Jahren 2005 bis 2008 insgesamt teilgenommen (mit der Bitte um jahres- und institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Bundesbank)?

3

Wie viele Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratssitzungen oder sonstige Sitzungen von Gremien mit Kontrollaufgaben (beispielsweise Kreditausschuss) gab es in den Jahren 2005 bis 2008 (mit der Bitte um institutsspezifische Angaben gemäß Frage 1 und Angaben auf Jahresbasis)?

4

Wie viele Aufsichtsgespräche hat die BaFin bzw. die Bundesbank jeweils mit den Instituten gemäß Frage 1 in den Jahren 2005 bis 2008 durchgeführt (mit der Bitte um Angaben auf Jahresbasis, Differenzierung nach anlassbezogenen bzw. routinemäßigen Gesprächen sowie nach den Institutionen BaFin und Bundesbank)?

5

Wie viele Aufsichtsgespräche hat die BaFin bzw. die Bundesbank in den Jahren 2005 bis 2008 insgesamt durchgeführt (mit der Bitte um Angaben auf Jahresbasis, Differenzierung nach anlassbezogenen bzw. routinemäßigen Gesprächen sowie nach den Institutionen BaFin und Bundesbank)?

6

Wie viele Sonderprüfungen nach § 44 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) hat die BaFin in den Jahren 2005 bis 2008 jeweils bei den in Frage 1 genannten Instituten veranlasst (mit der Bitte um jahres- und institutsspezifische Angaben)?

7

Wie viele Sonderprüfungen nach § 44 KWG hat die BaFin in den Jahren 2005 bis 2008 insgesamt veranlasst (mit der Bitte um Angaben auf Jahresbasis)?

8

Inwiefern gab es Gespräche zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesbank bzw. der BaFin und den in Frage 1 genannten Instituten über die aufsichtliche Behandlung von außerbilanziellen Conduits (wie Rhineland Funding und Rhinebridge bei der IKB oder die Ormond-Quay-Struktur bei der Sachsen LB)?

Falls es Gespräche gab, wann fanden diese Gespräche statt, und welche Personen waren daran beteiligt?

War der deutschen Finanzaufsicht bei der Einschätzung, dass die Gestaltung der Conduits im Einklang mit der damaligen bankaufsichtlichen Behandlung solcher Conduits stand (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1118), jederzeit bewusst, dass die Conduits der Landesbanken – wie z. B. der Sachsen LB – über Garantie- und Patronatserklärungen sowie die Gewährträgerhaftung von den jeweiligen Landeshaushalten garantiert wurden und damit letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, nicht aber die Investoren die Risiken der Conduits trugen?

Falls nein, warum nicht, und inwiefern hat sich die damalige Einschätzung (vgl. Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1118) geändert?

Seit wann und durch welche konkreten Maßnahmen (wie Verordnungen, Rechtsänderungen etc.) ist sichergestellt, dass derartige Conduits heute nicht mehr in Einklang mit dem Bankaufsichtsrecht stehen?

9

Mit welchen konkreten Maßnahmen reagierten die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesbank und der BaFin auf die Nachricht über eine Fehlbuchung in Höhe von 50 Mrd. Euro in Meldungen der irischen DEPFA BANK plc?

Mit welchen genauen Prüfungen wurde sichergestellt, dass die gesamte Liquiditätssituation der HRE nicht tangiert ist?

Ist es korrekt, dass für solche Prüfmaßnahmen allein die Bundesbank, nicht aber die BaFin zuständig gewesen ist?

10

Welche Fragen, Interventionen oder Stellungnahmen gab es in den Verwaltungsratssitzungen der BayernLB durch die an den Sitzungen teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter der Bundesbank sowie der BaFin zum Kauf der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) (mit der Bitte um institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Bundesbank)?

11

Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen haben die Bundesbank und die BaFin auf die HSH Nordbank eingewirkt, die internen Kontrollen und die Risikosteuerung auf neue Entwicklungen im Geschäftsmodell der HSH Nordbank (z. B. Schnellankaufverfahren und Omegageschäfte) auszurichten (mit der Bitte um institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Bundesbank)?

12

Inwiefern haben die Bundesbank und die BaFin an Sitzungen des Verwaltungsrats der BayernLB, in welchen die Thematik „Erwerb der Beteiligung an der HGAA“ behandelt wurde, teilgenommen, bzw. waren sie bei den Beratungen zugegen?

Welche schriftlichen und/oder mündlichen Stellungnahmen, Empfehlungen, Anregungen etc. haben die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesbank bzw. der BaFin hierbei ggf. abgegeben (mit der Bitte um institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Bundesbank)?

13

Welche Fragen, Interventionen oder Stellungnahmen gab es in den Verwaltungsratssitzungen der BayernLB durch die an den Sitzungen teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter der Bundesbank sowie der BaFin zum Kauf der HGAA (mit der Bitte um institutionsspezifische Angaben jeweils für BaFin und Bundesbank)?

14

In welchen Feldern befanden sich die in Frage 1 genannten Institute in der Zwölf-Felder-Matrix der Risikoklassifizierungen jeweils in den Jahren 2005 bis 2008 (vgl. BaFin-Jahresbericht ’06, S. 68; BaFin-Jahresbericht ’07, S. 128; BaFin-Jahresbericht ’08, S. 126; BaFin-Jahresbericht ’09, S. 141)?

15

In wie vielen Fällen hat die BaFin erhöhte Kapitalanforderungen gemäß § 10 Absatz 1b KWG bereits verhängt, und in welchem Feld der Risikoklassifizierung befanden sich jeweils die Institute vor und nach dieser Verhängung?

Wie viele Verfahren zur Erhöhung der Kapitalanforderungen gemäß § 10 Absatz 1b KWG befinden sich derzeit im Vorbereitungsstadium, und in welchem Feld der Risikoklassifizierung befinden sich jeweils die Institute (keine Nennung der Institute erforderlich)?

16

Hat die WestLB oder ein ihr (z. B. gesellschaftsrechtlich) verbundenes Unternehmen von der die Investmentbank Goldman Sachs Wertpapiere gekauft, die nun in eine Abwicklungsanstalt der WestLB (AidA/Bad Bank) ausgegliedert werden müssen, und wenn ja, in welchem Nominalwertvolumen?

17

Wie viele Milliarden Euro an Aktiva konnten jeweils die Banken HRE und HSH Nordbank für welchen Zeitraum mittels der Überkreuztransaktionen „St. Pancras“ auslagern, und um welchen Betrag reduzierte sich hierdurch jeweils das erforderliche Eigenkapital?

18

Welche Daten sind der Bundesregierung bekannt über Gehalts- und Bonuszahlungen von mehr als 500 000 Euro jährlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterhalb der Vorstandsebene von aus dem Bankenrettungsfonds Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) unterstützten (z. B. durch Garantien, Rekapitalisierungen, Risikoübernahmen, Bad-Bank-Auslagerungen) Finanzinstituten (bitte aufschlüsseln nach Finanzinstitut, Art der SoFFin-Hilfe, Jahr, Mitarbeiterzahl, Betrag)?

Berlin, den 11. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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