BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Atomtransport nach Russland - Teil II

Genehmigung und Rechtsgrundlage der Ausfuhr von Forschungsreaktor-Brennelementen aus dem Zwischenlager Ahaus in die nicht als sicher geltende russische Atomanlage Majak, Herkunft und Zuordnung der Brennelemente, Widerspruch zum Wiederaufarbeitungsverbot, Fehlen betriebsbereiter Endlager in Russland, Angaben zur Weiterverwendung der Brennelemente in Russland, Kosten im Vergleich zur Endlagerung in Deutschland, Angaben zur geplanten EU-Atommüll-Richtlinie<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

08.12.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/374911. 11. 2010

Atomtransport nach Russland – Teil II

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Firma NUCLEAR CARGO + SERVICE GmbH (NCS) plant, 951 bestrahlte Brennelemente, die aus einem Forschungsreaktor in Rossendorf stammen und im Zwischenlager Ahaus lagern, nach Russland zu transportieren. Die am russischen Bestimmungsort, der Atomanlage Majak, herrschenden Bedingungen stehen seit längerem in der medialen Kritik (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. September 2007, OSTSEE- ZEITUNG und Berliner Morgenpost vom 11. August 2010 und junge Welt vom 8. Oktober 2010). In Majak ereignete sich am 29. September 1957 eine Explosion, die zu erheblichen radioaktiven Kontaminationen führte, und zwanzig Jahre lang geheim gehalten wurde. Der Bundesregierung sind die erheblichen radioaktiven Kontamination in und um Majak bekannt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3621).

Zur offiziellen Begründung für den Transport der NCS wird ein im Jahr 2004 zwischen Russland und den USA geschlossenes Abkommen über eine Rückführung von in Russland hergestelltem Kernbrennstoff für Forschungsreaktoren in die Russische Föderation (Russian Research Reactor Fuel Return – RRRFR) herangezogen. Die Bundesregierung gibt an, sie begrüße die Rückführung aus nichtverbreitungspolitischen Aspekten.1 Dabei war für den fraglichen Atommüll bis vor kurzem noch die geordnete Entsorgung und Endlagerung in Deutschland geplant. Die Bundesregierung bringt vor, eine geordnete Endlagerung in Deutschland käme nicht infrage, weil hierzulande auf absehbare Zeit kein Endlager zur Verfügung stehe. Diese Argumentation erscheint in mehrerlei Hinsicht äußerst fragwürdig. Zum einen soll der Atommüll in Russland nicht sofort der Endlagerung zugeführt, sondern zunächst wiederaufgearbeitet und anschließend erneut in Reaktoren eingesetzt werden (vgl. Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 9. November 2010), was einige Jahre in Anspruch nehmen wird. Zum anderen gibt es auch in Russland noch kein betriebsbereites Endlager für hochradioaktive Abfälle. Schließlich steht die o. g. Aussage der Bundesregierung bezüglich einer Endlagerverfügbarkeit für hochradioaktive Abfälle in Deutschland auch in Widerspruch zu Aussagen, die die Bundesregierung hierzu an anderer Stelle gemacht hat (vgl. Plenarprotokoll 17/67, Antwort auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl).

Ausschlaggebend für die „Entsorgungslösung Russland“ scheint vielmehr, dass sie kostengünstiger ist als eine geordnete Entsorgung in Deutschland (vgl. Aussagen der sächsischen Behörden im Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 9. November 2010).

Wir fragen die Bundesregierung:

Brennelemente-Transport der NCS nach Russland

Fragen29

1

Wie viele abgebrannte Brennelemente, die an welchen Orten in Deutschland zwischengelagert werden, stammen noch aus russischer bzw. sowjetischer Produktion und ließen sich dem RRRFR-Abkommen zuordnen?

Anders gefragt, wie viele abgebrannte Brennelemente könnten theoretisch noch unter Bezug auf das RRRFR-Abkommen aus Deutschland nach Russland exportiert werden?

2

Aus welcher Produktion und von wann stammen die abgebrannten Brennelemente, die in den Atomkraftwerken Greifswald eingesetzt wurden und die sich aktuell in deutschen Zwischenlagern befinden?

3

Weshalb sieht die Bundesregierung im geplanten Transport der Rossendorf-Brennelemente nach Russland keinen Widerspruch zum Sinn und Zweck des Wiederaufarbeitungsverbots abgebrannter Brennelemente aus Atomkraftwerken, das seit 1. Juli 2005 in Deutschland gilt?

4

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie von einem Abtransport bestrahlter Brennelemente zur Endlager-Konditionierung aus den Zwischenlagern bereits ab dem Jahr 2025 ausgeht?

5

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es auch in Russland noch kein Endlager für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle gibt?

6

In welcher genauen Phase befinden sich die russischen Vorbereitungen für ein Endlager für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle an welchen russischen Standorten?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ab wann etwa ein russisches Endlager für hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle zur Verfügung steht?

8

Sollen die abgebrannten Rossendorf-Brennelemente in Russland der direkten Endlagerung zugeführt werden, oder werden sie aufgearbeitet/abgereichert?

9

Ab wann sollen die abgebrannten Rossendorf-Brennelemente in Russland aufgearbeitet/abgereichert werden?

10

Wie kann sich die Bundesregierung sicher sein, dass es dabei zu keinen Verzögerungen kommt?

11

Wie lange wird der Prozess der Abreicherung und Aufarbeitung zu neuen Brennelementen in Russland nach welchen Erkenntnissen der Bundesregierung dauern?

12

Steht bereits fest, dass die aufgearbeiteten Rossendorf-Brennelemente nach ihrer Wiederaufarbeitung ausschließlich in russischen Reaktoren eingesetzt werden dürfen?

13

Was sind die zentralen Inhalte/Festlegungen in der russischen Endverbleibserklärung?

14

Welche Unterlagen und Informationen fehlen noch, damit der Ausfuhrantrag für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bescheidungsreif ist?

15

Welches Bundesressort wird für das deutsch-russische Staatsabkommen zuständig sein?

16

Was sind die zentralen Inhalte/Festlegungen in dem deutsch-russischen Staatsabkommen?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit a) des Zwischenlagers und b) der Wiederaufarbeitungsanlagen am Standort Majak?

Auf welche konkreten Unterlagen stützt sie sich dabei?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Sicherheit des Zwischenlagers am Standort Majak vor Abstürzen von größeren Passagiermaschinen?

19

Sind der Bundesregierung bezüglich des Zwischenlagers am Standort Majak entsprechende a) Lastberechnungen und b) Brandlastberechnungen für den Fall eines Absturzes einer größeren Passagiermaschine bekannt?

Falls ja, welche, und mit welchen wesentlichen Ergebnissen?

20

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es Vertreter bundeseigener oder vom Bund geförderter Einrichtungen gibt, die bereits vor Ort in Majak waren, wie beispielsweise Heinz-Jörg Haury vom ehemaligen Asse-Betreiber Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (heute Helmholtz Zentrum München)?

21

Wieso hat die Bundesregierung nicht von diesen Vertretern eigene Erkenntnisse über den Standort Majak und dortige Kontaminationen eingeholt oder eigene Experten nach Majak zur Prüfung der dortigen Gegebenheiten vor der Befassung mit dem Ausfuhrantrag gesandt?

22

Hat sie Russland darum gebeten, eigene Experten für eine derartige Prüfung nach Majak entsenden zu dürfen, und wurde das Ansinnen abgelehnt?

23

Wie beurteilt die Bundesregierung die Proliferationsgefahren in Russland im Vergleich zu denen in Deutschland?

24

Um was genau handelt es sich bei den internen Informationen, die das BAFA zur Prüfung des Ausfuhrantrags heranzieht (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3621, Frage 4)?

25

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Kostenunterschieds zwischen der angestrebten russischen Lösung und einer innerdeutschen Lösung für die abgebrannten Rossendorf-Brennelemente vor?

26

Wie viel hochradioaktiver wärmeentwickelnder Atommüll ist in Russland bereits für welches Endlager endlagerfähig konditioniert?

27

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die geplante EU-Atommüll- Richtlinie2 (am 3. November 2010 vorgelegte Entwurfsfassung) laut Entwurfsfassung nur die radioaktiven Stoffe betreffen wird, für die keine weitere Verwendung vorgesehen ist?

28

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach der oben genannte geplante EU-Atommüll-Richtlinie weiterhin Exporte wie der jetzt geplante Transport der Rossendorf-Brennelemente nach Russland möglich sind?

29

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nach der oben genannte geplante EU-Atommüll-Richtlinie weiterhin Exporte nach Russland von abgereichertem Uranhexafluorid, die in den letzten Jahren von deutschen und französischen Firmen in größerem Umfang praktiziert wurden, möglich sind?

Berlin, den 11. November 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen