Vorkommen und Schutz des Juchtenkäfers
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Winfried Hermann, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) ist ein Insekt, dessen Vorkommen in Deutschland stark gefährdet ist. Durch den Verlust seines Lebensraumes und seiner Lebensstätten ist der Juchtenkäfer an den Rand des Aussterbens geraten. Er steht daher unter strengem Naturschutz und wird auf der Roten Liste bedrohter Tierarten geführt. Durch die Fällaktion im Stuttgarter Schlosspark wurde das öffentliche Interesse auf diese geschützte Art gelenkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Vorkommen
1. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die primären Lebensräume des Juchtenkäfers in Deutschland?
2. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Nachweis des Vorkommens des Juchtenkäfers in Deutschland geführt?
3. Wie verbreitet ist der Juchtenkäfer in Deutschland, und wie hat sich das Vorkommen in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt?
4. Wie verbreitet ist der Juchtenkäfer in der Europäischen Union, und wie hat sich das Vorkommen in der Europäischen Union in den letzten zehn Jahren entwickelt?
5. Wie viele Populationen bzw. Meta-Populationen des Juchtenkäfers gibt es derzeit in Deutschland, und wie hat sich diese Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?
6. Wie groß ist die Austausch- und Wiederbesiedlungsfähigkeit zwischen den Populationen und Meta-Populationen?
Gefährdung
7. Welches sind die Hauptgründe für die Gefährdung des Juchtenkäfers in Deutschland?
8. Wie erfolgt das Monitoring des Juchtenkäfers
- in Deutschland;
- in der Europäischen Union?
Schutz
9. Durch welche Bundes-, Landes-, europäischen und internationalen Gesetze, Richtlinien und Konventionen ist der Juchtenkäfer (jeweils seit wann) geschützt?
10. a) Wie viele Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Schutzgebiete des Juchtenkäfers sind in Deutschland ausgewiesen, und wie hat sich die Anzahl dieser Schutzgebiete in den letzten zehn Jahren entwickelt?
b) Welche Schutzmaßnahmen ergeben sich aus dieser Ausweisung?
11. a) Wie ist der Juchtenkäfer in der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands vermerkt, wann wurde dieser Status festgestellt, und wann ggf. bestätigt?
b) Gab es Veränderungen in der Einordnung in die Rote Liste, und wenn ja, wann, und welche?
12. Wie viele Vereine und Organisationen befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Schutz des Juchtenkäfers in Deutschland?
Stuttgarter Schlosspark
13. a) Welches Verfahren ist zu durchlaufen, wenn droht, dass im Rahmen einer Infrastrukturmaßnahme das Vorkommen eines nach deutschem und europäischem Recht geschützten Insektes teilweise oder vollständig vernichtet wird?
b) Wurde dieses Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall des Stuttgarter Schlossparks eingehalten?
14. Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) für die Umsetzung der Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren und für die Einleitung behördlicher Maßnahmen gegen mögliche Habitats-Zerstörungen?
15. Woraus ergibt sich die Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes, dass die bisherigen Baumfällarbeiten rechtswidrig waren, und welche Konsequenzen hat das für die für die Baumfällarbeiten verantwortliche Vorhabenträgerin Deutsche Bahn AG?
16. In welchem Umfang war nach Kenntnis der Bundesregierung der Juchtenkäfer im Stuttgarter Schlossgarten vor der Fällaktion in der Nacht vom 30. September zum 1. Oktober 2010 verbreitet?
17. Würde der Juchtenkäfer nach Abschluss des derzeitig geplanten Bauvorhabens „Stuttgart 21“ noch vorkommen, und wenn ja, in welchem Umfang?
18. Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Fällaktion im Stuttgarter Schlossgarten genehmigt, und welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden zum Schutz des Juchtenkäfers angeordnet?
19. a) Wie hoch war vor der Baumfällaktion die Zahl der geeigneten Brutbäume, und wie viele davon wurden gefällt?
b) Wie viele Brutbäume sind durch die noch geplanten Fällungen bedroht?
c) Wurden Larven des Juchtenkäfers aus den gefällten Bäumen entnommen und in andere Brutbäume umgesetzt?
Fragen19
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die primären Lebensräume des Juchtenkäfers in Deutschland?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Nachweis des Vorkommens des Juchtenkäfers in Deutschland geführt?
Wie verbreitet ist der Juchtenkäfer in Deutschland, und wie hat sich das Vorkommen in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie verbreitet ist der Juchtenkäfer in der Europäischen Union, und wie hat sich das Vorkommen in der Europäischen Union in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie viele Populationen bzw. Meta-Populationen des Juchtenkäfers gibt es derzeit in Deutschland, und wie hat sich diese Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie groß ist die Austausch- und Wiederbesiedlungsfähigkeit zwischen den Populationen und Meta-Populationen?
Welches sind die Hauptgründe für die Gefährdung des Juchtenkäfers in Deutschland?
Wie erfolgt das Monitoring des Juchtenkäfers
in Deutschland;
in der Europäischen Union?
Durch welche Bundes-, Landes-, europäischen und internationalen Gesetze, Richtlinien und Konventionen ist der Juchtenkäfer (jeweils seit wann) geschützt?
Wie viele Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Schutzgebiete des Juchtenkäfers sind in Deutschland ausgewiesen, und wie hat sich die Anzahl dieser Schutzgebiete in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welche Schutzmaßnahmen ergeben sich aus dieser Ausweisung?
Wie ist der Juchtenkäfer in der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands vermerkt, wann wurde dieser Status festgestellt, und wann ggf. bestätigt?
Gab es Veränderungen in der Einordnung in die Rote Liste, und wenn ja, wann, und welche?
Wie viele Vereine und Organisationen befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Schutz des Juchtenkäfers in Deutschland?
Welches Verfahren ist zu durchlaufen, wenn droht, dass im Rahmen einer Infrastrukturmaßnahme das Vorkommen eines nach deutschem und europäischem Recht geschützten Insektes teilweise oder vollständig vernichtet wird?
Wurde dieses Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall des Stuttgarter Schlossparks eingehalten?
Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) für die Umsetzung der Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren und für die Einleitung behördlicher Maßnahmen gegen mögliche Habitats-Zerstörungen?
Woraus ergibt sich die Einschätzung des Eisenbahn-Bundesamtes, dass die bisherigen Baumfällarbeiten rechtswidrig waren, und welche Konsequenzen hat das für die für die Baumfällarbeiten verantwortliche Vorhabenträgerin Deutsche Bahn AG?
In welchem Umfang war nach Kenntnis der Bundesregierung der Juchtenkäfer im Stuttgarter Schlossgarten vor der Fällaktion in der Nacht vom 30. September zum 1. Oktober 2010 verbreitet?
Würde der Juchtenkäfer nach Abschluss des derzeitig geplanten Bauvorhabens „Stuttgart 21“ noch vorkommen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Fällaktion im Stuttgarter Schlossgarten genehmigt, und welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden zum Schutz des Juchtenkäfers angeordnet?
Wie hoch war vor der Baumfällaktion die Zahl der geeigneten Brutbäume, und wie viele davon wurden gefällt?
Wie viele Brutbäume sind durch die noch geplanten Fällungen bedroht?
Wurden Larven des Juchtenkäfers aus den gefällten Bäumen entnommen und in andere Brutbäume umgesetzt?