Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/1779
16. Wahlperiode 07. 06. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Inge Höger-Neuling,
Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1587 –
Nutzung des Fliegerhorsts Nörvenich durch die Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während des NATO-Angriffs auf Jugoslawien 1999 kamen bei der
Bombardierung von Bodenzielen auch Flugzeuge der Luftwaffe zum Einsatz. Im Rahmen
der „NATO Response Force“ (NRF) stellt das Verteidigungsministerium auch
deutsche Kampfflugzeuge für schnelle militärische Interventionseinsätze des
Bündnisses bereit. Mit der Anschaffung des Eurofighter – dessen Entwicklung,
Beschaffung und Bewaffnung auf mehr als 25 Mrd. Euro veranschlagt ist –
wird das Potential für diese Art der Kriegsführung noch gesteigert. Ein Teil der
Eurofighter in der Jagdbomber-Version soll in Nörvenich stationiert werden.
Darüber hinaus ist der Fliegerhorst Nörvenich gegenwärtig nach wie vor
Bestandteil der Struktur, die es der Bundesregierung ermöglichen soll, ihre
Verpflichtungen im Rahmen der „Nuklearen Teilhabe“ der NATO zu erfüllen.
Der Betrieb des Fliegerhorsts Nörvenich verursacht erhebliche
Lärmbelästigungen für die Bewohner der Städte und Gemeinden in den An- und
Abflugsektoren sowie eine mögliche Gefährdung des zivilen Luftverkehrs im Raum
Köln-Bonn.
1. Für welche Aufgaben im Rahmen des strategischen Gesamtkonzepts der
Bundeswehr, auch als Beitrag zu militärischen Einsätzen der EU und
NATO, sind die in Nörvenich stationierten Jagdbomber vorgesehen?
In Umsetzung des in den Verteidigungspolitischen Richtlinien und der
Konzeption der Bundeswehr gesteckten Rahmens leisten fliegende Verbände der
Luftwaffe in den Streitkräftekategorien „Eingreifkräfte“ und „Stabilisierungskräfte“
ihren Beitrag im Rahmen streitkräftegemeinsamer und multinationaler
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung. Neben weiteren Verbänden der Luftwaffe
sind auch Einsatzmodule des Jagdbombergeschwaders 31 „Boelcke“ aus
Nörvenich für Einsätze in sowohl NATO- als auch EU-Krisenreaktionsoperationen
vorgesehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. Juni 2006
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/1779 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. Wie viele Eurofighter welcher Versionen werden die derzeit in Nörvenich
stationierten Tornado Jagdbomber ersetzen, und in welchem Zeitraum wird
dieser Prozess abgeschlossen sein?
Im Rahmen der Einnahme der Luftwaffenstruktur 6 ist die Umrüstung des
Jagdbombergeschwaders 31 „Boelcke“ auf das Waffensystem Eurofighter ab 2009
vorgesehen. Nach derzeitiger Umrüstungsplanung für den Verband sollen in
Nörvenich ca. 35 Eurofighter stationiert werden. Der Verband wird
organisatorisch und infrastrukturell dem neuen Waffensystem angepasst.
3. Welche Kosten sind mit der Stationierung der Eurofighter in Nörvenich
verbunden?
Im Wesentlichen fallen in der Umrüstungsphase waffensystemspezifische
Infrastrukturkosten von rd. 20,5 Mio. Euro an. Im Zuge dieser Vorhaben werden
weitere, waffensystemunabhängige Baumaßnahmen zum Bauerhalt und zur
Sanierung durchgeführt.
4. Wie viel Personal wird für die Stationierung der Eurofighter in Nörvenich
benötigt?
Nach der Umrüstung des Jagdbombergeschwaders 31 „Boelcke“ auf das
Waffensystem Eurofighter ist ein Personalumfang von derzeit etwa 1130
Dienstposten ausgeplant. Die Inkraftsetzung ist zum 1. Januar 2009 vorgesehen.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdungslage für die Passagiere
des zivilen Luftverkehrs im Hinblick auf die räumliche Nähe der An- und
Abflugsektoren von Nörvenich zum Flughafen Köln-Bonn?
Der Flughafen Köln-Bonn sowie der Militärflugplatz Nörvenich sind durch eine
Kontrollzone geschützt, in welcher der Luftverkehr durch die örtliche
Flugsicherung geleitet wird. Ohne vorherige Freigabe darf in eine Kontrollzone nicht
eingeflogen werden. Übungsanflüge auf den Zivilflughafen Köln-Bonn durch
Kampfflugzeuge der Bundeswehr sind untersagt. Eine Gefährdung des zivilen
Luftverkehrs am Flughafen Köln-Bonn durch militärischen Flugverkehr kann
nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden.
6. Wie viele Übungs- und Einsatzflüge wurden seit 2000 vom Fliegerhorst
Nörvenich durchgeführt, und wie viele sind für dieses Jahr geplant (bitte
nach Jahren aufführen)?
Das Jagdbombergeschwader 31 „Boelcke“ befand sich bisher nicht im Einsatz.
Alle Flüge des Geschwaders sind deshalb Übungsflüge. Der Anteil des im
Ausland durchgeführten Übungsflugbetriebs liegt bei durchschnittlich ca. 17,5
Prozent pro Jahr.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/17797. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lärmbelästigung
der Bürgerinnen und Bürger in den Städten Frechen, Hürth und Kerpen
durch die militärischen Flugbewegungen aus Nörvenich vor?
Im Rahmen eines laufenden Forschungsprojektes des Umweltbundesamtes
werden Daten zu Belästigungsreaktionen der Bevölkerung durch verschiedene
Lärmquellenarten – auch im Bereich Nörvenich – erhoben. Im Übrigen ist für
den militärischen Flugplatz Nörvenich zuletzt im Jahr 1996 ein
Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 1971 festgesetzt
worden. Der Lärmschutzbereich umfasst Gebiete mit einer prognostizierten
Lärmbelastung über 67 dB (Schutzzone 2) Mit der geplanten Novelle des
Fluglärmgesetzes soll entsprechend dem Koalitionsvertrag der Schutz der Menschen vor
Fluglärm in der Umgebung der größeren zivilen und militärischen Flugplätze
weiter verbessert und ein auf Dauer tragfähiger Ausgleich der Belange der
Luftfahrt einerseits sowie der berechtigten Interessen der Anrainer an passivem
Lärmschutz andererseits erreicht werden. Derzeit sind die Beratungen über den
von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Novelle des
Fluglärmgesetzes in den parlamentarischen Gremien im Gange. Hinsichtlich der
künftigen Auswirkungen der Novelle des Fluglärmgesetzes für den Militärflugplatz
Nörvenich und des dann neu festzulegenden Lärmschutzbereichs können noch
keine präzisen Aussagen getroffen werden.
8. Welche Maßnahmen wurden von der Bundeswehr vor Ort umgesetzt, um
die Lärmbelästigung durch die Flugbewegungen aus Nörvenich zu
reduzieren und sind weitere solche Maßnahmen geplant?
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Tagung der Fluglärmkommission
beim Jagdbombergeschwader 31 „Boelcke“, zuletzt am 22. März 2006, arbeiten
die Geschwaderführung, der Landrat und die Bürgermeister der umliegenden
Gemeinden intensiv zusammen, um konsensfähige Lösungsansätze zur
Reduzierung der Fluglärmbelastung für die betroffene Bevölkerung zu finden.
So dürfen z. B. während der eingerichteten Mittagspause von 12.00 bis 13.30
Uhr Ortszeit grundsätzlich keine Übungsanflüge durchgeführt werden. Obwohl
Nachtflüge bis 24.00 Uhr Ortszeit zulässig sind, werden Flüge – wenn immer
möglich – vor 22.00 Uhr Ortszeit beendet. Der militärische Flugbetrieb ruht
grundsätzlich an Wochenenden und Feiertagen.
Ein weiträumiges Umfliegen von Hürth, Frechen und Kerpen ist durch die
räumliche Nähe zum Luftraum des Flughafens Köln-Bonn nicht möglich. Eine
weitere Reduzierung der Lärmbelastung kann deshalb derzeit nicht in Aussicht
gestellt werden.
Übungsflüge des Geschwaders
insgesamt
Übungsflüge vom Fliegerhorst
Nörvenich, ca.
2000 4 409 3 600
2001 3 917 3 200
2002 3 607 3 000
2003 4 220 3 500
2004 4 009 3 300
2005 4 173 3 400
2006 bereits geflogen:
1 760
bereits geflogen:
1 500
2006 Insgesamt geplant für dieses Jahr:
4 370
Insgesamt geplant für dieses Jahr:
3 600
Drucksache 16/1779 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode9. An welchen Standorten werden in Deutschland Atomwaffen gelagert, und
welche Rolle spielt der Fliegerhorst Nörvenich im Rahmen der
„Nuklearen Teilhabe“ Deutschlands in der NATO?
Die Bundesregierung misst dem Schutz und der Sicherheit der eventuell in der
Bundesrepublik Deutschland lagernden Nuklearwaffen, in Übereinstimmung
mit den Bündnispartnern, höchste Bedeutung zu.
Zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Schutz und Sicherheit dienen neben
infrastrukturellen, technischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen besonders
die Mittel der Geheimhaltung dazu, rechtswidrigen Angriffen und Störungen auf
eventuell gelagerte Nuklearwaffen und damit möglichen Risiken für
Bevölkerung und Umwelt vorzubeugen.
Das Bundesministerium der Verteidigung wird deshalb entsprechend den
unverändert gültigen Geheimhaltungsregelungen des Bündnisses und in
Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis auch in der Zukunft aus Sicherheitsgründen bei
dem bewährten Geheimhaltungsgrundsatz bleiben und insbesondere keine
Auskünfte über mögliche Lagerorte nuklearer Waffen geben.
10. Befürwortet die Bundesregierung die Beibehaltung des „Caretaker“ Status
von Nörvenich?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wenn nein, was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den
„Caretaker“ Status von Nörvenich aufheben zu lassen?
Auf die Beantwortung der Frage 9 wird verwiesen.
11. Welche Schritte sind seitens der Bundesregierung erforderlich um den
„Caretaker“ Status von Nörvenich zu beenden?
Auf die Beantwortung der Frage 9 wird verwiesen.
12. Welche Schritte sind seitens der Bundesregierung erforderlich, um die
deutsche Beteiligung an der nuklearen Teilhabe der NATO zu beenden,
und hat die Bundesregierung in der jetzigen Legislaturperiode vor, diesen
Ausstieg einzuleiten?
Auf die Beantwortung der Frage 9 wird verwiesen.
13. Mit welchem technischen und finanziellen Aufwand ist es verbunden, die
Eurofighter zu befähigen, als Trägersystem für die US-amerikanischen
Atomwaffen im Rahmen der Nuklearen Teilhabe der NATO eingesetzt zu
werden.
Der grundlegende Zweck der nuklearen Streitkräfte der NATO ist politischer
Art: Wahrung des Friedens und Verhinderung von Zwang und jeder Art von
Krieg. Bündnissolidarität und gemeinsames Bekenntnis zur Kriegsverhinderung
erfordern auch in Zukunft eine breite Teilhabe in der kollektiven
Verteidigungsplanung involvierter europäischer Bündnispartner an nuklearen Aufgaben. Das
Strategische Konzept des Bündnisses von 1999, das gemeinsam von allen
Bündnispartnern beschlossen wurde, bekräftigt diese Grundsätze und bindet die
Bundesregierung. Gleichzeitig hält die Bundesregierung an dem langfristigen Ziel
einer schrittweisen, weltweiten Abschaffung aller Nuklearwaffen fest.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/177914. Welche, und wie viele Flugzeuge der Luftwaffe sind derzeit für diese
Aufgabe befähigt, und wann werden sie außer Dienst gestellt?
Auf die Beantwortung der Frage 21, Bundestagsdrucksache 16/568 vom 8.
Februar 2006, wird verwiesen.
15. Gibt es Pläne, die künftig in Nörvenich stationierten Eurofighter für diese
Rolle zu befähigen, und wenn nicht, welche anderen Flugzeuge sollen
nach Außerdienststellung der Tornado-Flugzeuge diese Aufgabe erfüllen?
Die Luftwaffe verfügt mit dem Tornado Interdiction Strike (IDS) über ein
nuklearwaffenfähiges Flugzeug, das durch die USA und die zuständigen Stellen
der NATO für den Einsatz von US-Nuklearwaffen zertifiziert ist. Die Luftwaffe
hat derzeit 210 Tornado IDS in ihrem Bestand.1 Ihr Nutzungszeitraum ist, wenn
auch in geringerer Stückzahl, über das Jahr 2020 hinaus vorgesehen. Der
Zeitpunkt der endgültigen Außerdienststellung des Waffensystems Tornado ist noch
nicht festgelegt.
Auf die Beantwortung der Fragen 20 und 21, Bundestagsdrucksache 16/568
vom 8. Februar 2006, wird verwiesen.
1. Davon sind 196 Luftfahrzeuge den Einsatzverbänden, der Wehrtechnischen Dienststelle 61 sowie dem
Fliegerischen Ausbildungszentrum der Luftwaffe, zugeordnet; 6 weitere Luftfahrzeuge stehen bei der
Technischen Schule der Luftwaffe 1 zur technischen Ausbildung zur Verfügung und 8 Luftfahrzeuge
befinden sich im Aussonderungsprozess, werden aber noch im Bestand der Luftwaffe geführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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