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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Aktuelle Entwicklungen im Projekt Future Combat Air System
(insgesamt 104 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
04.07.2024
Antwortdauer
35 Tage
Aktualisiert
23.07.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1157130.05.2024
Aktuelle Entwicklungen im Projekt Future Combat Air System
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Aktuelle Entwicklungen im Projekt Future Combat Air System
Die Entwicklung des deutsch-französisch-spanischen Programms Next
Generation Weapon System in einem Future Combat Air System (NGWS/FCAS)
befindet sich derzeit in der Demonstrator-Phase 1B. Für das laufende Jahr 2024
ist eine Angebotserstellung für den Eintritt in die Demonstrator-Phase 2
(Entwicklung von flugfähigen Demonstratoren) und war der Eintritt in selbige
geplant (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCA
S.pdf).
Das europäische Rüstungsprojekt NGWS/FCAS hat mit dem NGWS die
Entwicklung eines umfassend vernetzten Informations- und Wirkverbunds zum
Ziel. Als Nukleus eines zukünftigen FCAS besteht er aus dem sogenannten
New Generation Fighter (NGF) – einem Luftfahrzeug der sechsten Generation,
je nach Mission oder Aufgabe einem oder mehreren sogenannten Remote
Carriern (RC), also unbemannten Luftfahrzeugen in unterschiedlichen
Größenklassen mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum, die mit dem Kampfflugzeug
interagieren, sowie der Air Combat Cloud (ACC), einem geschützten IT-System,
welches das Kampfflugzeug und die unbemannten Komponenten vernetzt
(www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/fcas-future-combat-ai
r-system). Alle Komponenten sollen den Gedanken des System-of-Systems-
Designs berücksichtigen. Auf nationaler Ebene soll das FCAS bereits
existierende Systeme (z. B. EUROFIGHTER, A400M, Satelliten) und weitere in
Planung und Umsetzung befindliche Neuentwicklungen wie die EURODROHNE
in einem gemeinsamen Informations- und Wirkverbund mit dem NGWS
integrieren (www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Pro
jekt.pdf).
Zwischen den Partnernationen und den ihnen jeweils zuzuordnenden
Industrieunternehmen ist die Projektarchitektur in sieben Entwicklungsfelder,
sogenannte Pillars, unterteilt. Diesen sind jeweils ein Hauptentwickler und dann
entsprechend beteiligte Partner zugeordnet. Die Entwicklungsfelder sind der NEXT
GENERATION FIGHTER (NGF), Triebwerk, REMOTE CARRIER (RC),
AIR COMBAT CLOUD (ACC), Simulationsumgebung, Sensoren und
Tarnfähigkeit (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCA
S.pdf).
Nach Angaben des Branchenverbandes „Bundesverband der Deutschen Luft-
und Raumfahrtindustrie“ (BDLI) mit Stand vom Juni 2021 hat die deutsche
Industrie in den Entwicklungsfeldern ACC und RC die Leitung inne und ist im
Entwicklungsfeld NGF Hauptpartner der leitenden französischen Industrie und
im Entwicklungsfeld Sensorik Hauptpartner der leitenden spanischen Industrie.
Für das Entwicklungsfeld Triebwerk wurde demnach zur Leitung ein Joint-
Venture von französischer und deutscher Industrie durch die Unternehmen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11571
20. Wahlperiode 30.05.2024
MTU und Safran gegründet. Für das Entwicklungsfeld der
Simulationsaufgaben wurde eine gemeinschaftliche Leitung der drei Vertragspartner vereinbart
(www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf).
Für die Grundsätze in der Zusammenarbeit wurde festgelegt, dass die
Industrien gemeinschaftlich entscheiden und im Falle eines nicht auflösbaren
Dissenses die Entscheidung in Letztinstanz bei den Nationen liegt. Schließlich soll es
bei der Technologieentwicklung keine Black Boxes geben, abgesehen von
sensitiven Bereichen (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%
20FCAS.pdf). Damit hängt als ein wesentlicher Punkt im Projekt NGWS/
FCAS der Umgang mit den Rechten am geistigen Eigentum (IPR) zusammen.
Davon ist beispielsweise abhängig, wie die Nutzung einzelner Komponenten
organisiert wird, ob Wartung und Instandsetzung nur industriell beim Lead-
Hersteller erfolgen können oder dies durch den Zugriff auf entsprechende
Aufzeichnungen so weit gewährleistet ist, dass dies auch mithilfe nationaler
Industrie erfolgen kann. Des Weiteren ist dieser Punkt entscheidend für Anpassungen
und Weiterentwicklungen wie die Integration neuer Waffen- oder
Avioniksysteme (www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Projek
t.pdf).
In letzter Zeit sind in den Medien verschiedene Berichte und Informationen zu
lesen gewesen, die die Zukunft des europäischen Rüstungsprojekts NGWS/
FCAS infrage stellen, bzw. dessen jetzige Rahmenbedingungen umfassend
verändern würden.
Erstens war zahlreichen Presseberichten zu entnehmen, dass auch Belgien
zunächst als Beobachter dem Projekt NGWS/FCAS beitreten wolle. Bis zum
Beginn der nächsten Programmstufe (Demonstrator-Phase 2) soll das Land ein
vollwertiges Mitglied neben Deutschland, Frankreich und Spanien werden
(www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/europaeisches-kampfjetprogra
mm-belgien-steigt-als-beobachter-ein/). Wie der BDLI berichtet, sei Belgien
primär an einer Beteilung unterhalb der „Main Partner“-Ebene interessiert
(www.bdli.de/teilnahme-belgiens-am-vorhaben-ngws/fcas).
Zweitens haben Frankreich und Indien Presseberichten zufolge eine
Kooperationsvereinbarung im Bereich der fortgeschrittenen Luftfahrttechnologien für die
Entwicklung eines gemeinsamen Luftkampfsystems für die Zukunft
unterzeichnet (www.defense-aerospace.com/signs-point-to-germany-and-airbus-being-eas
ed-out-of-scaf/).
Drittens weisen aber auch weitere Projekte Frankreichs einige
Gemeinsamkeiten mit dem FCAS-Projekt auf. So hat die französische Direction générale de
l'armement (DGA) mit der Entwicklung aktiver Programme zur Einführung
von französischen „loyal wingman“-Drohnen begonnen. Diese unbemannten
Luftfahrtzeuge sollen primär mit den Rafale-Kampfflugzeugen, auf Grundlage
von Datenaustausch (vgl. bei FCAS: ACC), zusammenwirken. Die
französischen Luftstreitkräfte testen und bewerten zusätzlich unbemannte, bewaffnete
Luftfahrzeuge (UCAV) für den „medium altitude long endurance“ (MALE)-
Einsatz aus französischer Produktion (www.defense-aerospace.com/signs-poin
t-to-germany-and-airbus-being-eased-out-of-scaf/). Beim multinationalen
Vorhaben NGWS/FCAS fallen alle diese Bereiche in die Zuständigkeit deutscher
Unternehmen, die die Entwicklungsleitung innehaben. Hinzu kommt, dass der
französische Verteidigungsminister Sébastien Lecornu fest von einer
Zusammenarbeit zwischen Frankreich, Indien, den Vereinigten Arabischen Emiraten
und Indonesien bei der Entwicklung der Rafale F5-Standard überzeugt ist.
Auch die Konzeption und den Bau einer möglichen Variante Rafale F6-
Standard ab Mitte der 2030er-Jahre hält er zwischen den Staaten für denkbar
(www.defense-aerospace.com/signs-point-to-germany-and-airbus-being-
easedout-of-scaf/).
Viertens haben Großbritannien, Italien und Japan mit einer
Kooperationsvereinbarung die gemeinsame Konzeption und Entwicklung des Global Combat Air
Program (GCAP) auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich – wie bei
FCAS – um ein umfassendes Luftkampfsystem mit einem Kampfflugzeug der
sechsten Generation im Zentrum. Der zukünftige Jet soll in Großbritannien und
Italien langfristig die dortigen EUROFIGHTER ersetzen (www.nzz.ch/internati
onal/untijapan-italien-und-grossbritannien-bauen-den-kampfjet-der-zukunfttle
d-ld.1752763; de.euronews.com/2023/12/14/grossbritannien-italien-und-
japanunterzeichnen-abkommen-fur-weltkapfjet-gcap). Im Unterschied zu FCAS wird
GCAP den Plänen zufolge voraussichtlich fünf Jahre früher serienreif
produziert werden können (www.flugrevue.de/militaer/global-combat-air-programm
e-japan-mischt-mit-3-laender-fighter-mit-weltanspruch/).
Fünftens wurde bekannt, dass die von der Bundesregierung bestellten US-
Kampfjets vom Typ F-35A die erste Komponente des FCAS-Systems sein
werden, wie Oberst Jörg Rauber, Referatsleiter im Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) und zuständig für FCAS, verdeutlicht hat. Außerdem sollen laut
ihm die EUROFIGHTER der Luftwaffe ein entsprechendes Upgrade zur
integrierten und vernetzten Operationsführung erhalten, um mit anderen
Kampfflugzeugen – vornehmlich der F-35A – kompatibel zu sein (table.media/securit
y/analyse/priorisierung-von-f-35-sorgt-fuer-neue-irritationen-bei-fcas/).
Sechstens sind nach Kenntnis der Fragesteller die Laufzeiten der einzelnen
Entwicklungssäulen unterschiedlich für die Phase 1B. Phase 2 soll aber
weitgehend gleichzeitig für die Säulen starten. Für mehrere Säulen entstehen dadurch
Pausen im Projektablauf und damit Beauftragungslücken für die Industrie.
Ähnliches ist abzusehen in den nationalen Beauftragungen zu FCAS/NGWS
zwischen Abschnitt 1 und 2 wegen der weithin zu beobachtenden
Verzögerungen bei der Beauftragung durch das Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).
Siebtens arbeiten im FCAS sehr viele Industriepartner zusammen, die
gemeinsam die Systeme auch grenzübergreifend entwickeln müssen. Hier ist nach
Meinung der Fragesteller ein wesentlicher Punkt insbesondere der Umgang mit
den Rechten am geistigen Eigentum. Konkurrenzdenken und Bestrebungen
zum Schutz von IPR könnte der Innovation, der konstruktiven Zusammenarbeit
und der Effizienz in den Projekten abträglich sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit wie vielen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung zum Stand
vom 15. Februar 2024 für das NGWS/FCAS bezogen auf alle
teilnehmenden Staaten zusammen, und welche Differenz in Bezug auf die
ursprüngliche Kostenplanung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt
sich daraus?
2. Mit wie vielen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung zum Stand
vom 15. Februar 2024 für NGWS/FCAS bezogen auf den nationalen
Kostenanteil Deutschlands, und welche Differenz in Bezug auf die
ursprüngliche Kostenplanung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt
sich daraus?
3. Wie viele Finanzmittel sind im Haushalt für das Jahr 2024 und im
derzeit gültigen Finanzplan zur mittelfristigen Finanzplanung für das
Vorhaben NGWS/FCAS bis zum Jahr 2027 eingeplant?
4. In Höhe welcher Summe an Finanzmitteln meldet das BMVg Bedarf bei
der Bundesregierung für das Jahr 2025 und für die mittelfristige
Finanzplanung bis zum Jahr 2028 für das Vorhaben NGWS/FCAS beim
Bundesministerium der Finanzen (BMF) an?
5. Wie viele Finanzmittel plant die Bundesregierung für den Haushalt für
das Jahr 2025 und in der dazugehörigen mittelfristigen Finanzplanung
für das Vorhaben NGWS/FCAS bis zum Jahr 2028 ein?
6. Werden die Arbeitsanteile für die nationale Industrie Deutschlands
angesichts des finanziellen Beitrags Deutschlands weiterhin als angemessen
erachtet, um den bisherigen Status der nationalen Industrie Deutschlands
im Bereich der Kampfflugzeuge zu erhalten bzw. auszubauen,
insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen, veränderten Bedrohungslage
und dem perspektivischen Wegfall des TORNADO als einem über
20 Jahre national betreuten und weiterentwickelten
Kampfflugzeugprogramms?
7. Wird eine Erhöhung des nationalen Arbeitsanteils Deutschlands beim
EUROFIGHTER-Programm in Erwägung gezogen?
8. Strebt die Bundesregierung den Export von Systembestandteilen oder
Systemkomponenten (NGF, RC, Anwendungen bzw. Funktionalitäten
der ACC) des NGWS an Drittstaaten an?
9. Welche Drittstaaten haben gegenüber der Bundesregierung bereits einen
möglichen Kaufwunsch des Luftkampfsystems NGWS oder einzelner
Komponenten und Bestandteile davon geäußert?
10. Welche NATO-Staaten haben gegenüber der Bundesregierung einen
möglichen Kaufwunsch des NGWS oder einzelner Komponenten und
Bestandteile davon geäußert?
11. Welche EU-Staaten haben gegenüber der Bundesregierung einen
möglichen Kaufwunsch des NGWS oder einzelner Komponenten und
Bestandteile davon geäußert?
12. Bedarf der perspektivische Export des NGWS oder einzelner
Komponenten und Bestandteile davon an Drittstaaten der gemeinsamen
Zustimmung aller Vertragspartner?
a) Wenn ja, was sehen die Regelungen dazu vor?
b) Wenn nein, ist eine derartige Regelung noch geplant?
13. Bedarf der perspektivische Export des NGWS oder einzelner
Komponenten und Bestandteile davon an NATO-Staaten der gemeinsamen
Zustimmung aller Vertragspartner?
a) Wenn ja, was sehen die Regelungen dazu vor?
b) Wenn nein, ist eine derartige Regelung noch geplant?
14. Bedarf der perspektivische Export des NGWS oder einzelner
Komponenten und Bestandteile davon an EU-Staaten der gemeinsamen
Zustimmung aller Vertragspartner?
a) Wenn ja, was sehen die Regelungen dazu vor?
b) Wenn nein, ist eine derartige Regelung noch geplant?
15. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit für
nichteuropäische Staaten, an der Entwicklung und Produktion des NGWS
teilzunehmen?
a) Wenn ja, was wären aus Sicht der Bundesregierung
Technologiefelder und Technologiebereiche, in denen nichteuropäische Staaten
einen Mehrwert für das NGWS erbringen können?
b) Wenn ja, widerspricht nach Meinung der Bundesregierung dies nicht
dem Gedanken von NGWS/FCAS, europäisch zu denken und
deshalb Hochwerttechnologie in Europa zu halten bzw. zu entwickeln?
c) Wenn ja, gäbe es Bereiche, in denen nichteuropäische Technologie
die nationalen Interessen Deutschlands unterstützen könnte, um
einen zeitlichen Vorsprung zu erhalten?
16. An welchen konkreten Fluggeräten sollen nach derzeitigem
Planungsstand die neuen Technologien für das NGWS/FCAS (NGF, Triebwerk,
RC, ACC, Simulationsumgebung, Sensorik, Tarnfähigkeit) demonstriert
werden (bitte nach einzelnen Pillars auflisten)?
a) Inwieweit handelt es sich dabei um sogenannte „Commercial/
Military of the shelf“-Produkte?
b) Woher werden gegebenenfalls diese „Commercial/Military of the
shelf“-Produkte jeweils bezogen, und auf welcher Grundlage
erfolgten die jeweiligen Auswahlentscheidungen?
17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die neuen Technologien für
das NGWS im FCAS im Rahmen des trinationalen FCAS-Programms
(NGF, Triebwerk, RC, ACC, Simulationsumgebung, Sensorik,
Tarnfähigkeit) auch am EUROFIGHTER erprobt werden?
18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die neuen Technologien
für das NGWS im FCAS im Rahmen des trinationalen FCAS-
Programms (NGF, Triebwerk, RC, ACC, Simulationsumgebung,
Sensorik, Tarnfähigkeit) ausschließlich an der französischen Rafale erprobt
werden?
19. Wird die Möglichkeit eines synergetischen Ansatzes mit dem EURO-
FIGHTER Long Term Evolution-Programm in Erwägung gezogen?
20. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die optionale
Entwicklungsphase 2 ergeben?
21. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung für die Verfügbarkeit des Waffensystems
ergeben?
22. Wann sind die einzelnen Verträge in den einzelnen Entwicklungsfeldern
(„Pillars“) des Vorhabens NGWS/FCAS jeweils gestartet, welche
Laufzeiten haben sie jeweils, und wann werden die Verträge der Phase 1B in
den einzelnen Entwicklungsfeldern jeweils auslaufen (bitte auflisten)?
23. Zu welchem Zeitpunkt werden die inhaltlichen und formellen Arbeiten
an der Demonstrator-Phase 1B komplett abgeschlossen sein?
24. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Kontinuität zwischen den
Phasen 1B und 2 und eine nahtlose Anschlussbeauftragung von Phase 2 für
alle Entwicklungsfelder im Vorhaben NGWS/FCAS sicherzustellen?
25. Ist eine Synchronisierung der unterschiedlichen Vertragswerke in den
verschiedenen Entwicklungsfeldern des Vorhabens NGWS/FCAS beim
Übergang in Phase 2 geplant?
26. Wer ist an der laut dem 18. Rüstungsbericht gerade laufenden
Erarbeitung von Bewertungskriterien („Quality Gates“), die Mitte 2025 eine
Entscheidung über die Fortsetzung des Programms in Phase 2
ermöglichen sollen, beteiligt (www.bmvg.de/resource/blob/5732214/3f8c7f23d3
f69757aeab2de445901275/18-ruestungsbericht-data.pdf)?
27. Auf welche Variablen und Parameter der Phase 1B (z. B. Qualität der
Zusammenarbeit mit den Programmpartnern, Finanzbedarf,
Projektfortschritt etc.) werden sich die Bewertungskriterien, die Mitte 2025 eine
Entscheidung über die Fortsetzung des Programms in Phase 2
ermöglichen sollen, beziehen?
28. Welche Schritte im Sinne der parlamentarischen Kontrolle sind seitens
der Bundesregierung für die Vergabe von Phase 2 des Vorhabens
NGWS/FCAS zu jeweils welchem Zeitpunkt vorgesehen?
29. Welche Ausgaben im Vorhaben NGWS/FCAS bedürfen einer erneuten
25-Mio.-Euro-Vorlage?
30. Rechnet die Bundesregierung mit Stand vom 1. März 2024 mit einer
planmäßigen Inbetriebnahme des Systems?
31. Auf Basis welcher vertraglichen Regularien der dritten
Durchführungsvereinbarung (IA 3) und des Industrievertrags des Projekts NGWS/
FCAS ist die Aufnahme Belgiens in das Vorhaben möglich?
32. Welche Rechte und Pflichten hat ein Staat, der den Beobachterstatus im
Vorhaben NGWS/FCAS erhält?
33. Welche Prozessschritte müssen die drei bisherigen Projektpartner
Deutschland, Frankreich und Spanien durchlaufen, um den
Beobachterstatus Belgiens offiziell zu bestätigen?
34. Zu welchen Änderungen bei den Zuständigkeiten der Projektpartner und
der Aufgabenverteilung in den einzelnen Pillars des Projekts NGWS/
FCAS kommt es durch den Beobachterstatus Belgiens?
35. Verändert sich durch den Beobachterstatus Belgiens die Verteilung der
Gesamtkosten des Projekts NGWS/FCAS?
a) Wenn ja, in welcher Höhe sind durch die belgische Mitgliedschaft
Kostenersparnisse für Deutschland zu erwarten?
b) Wenn ja, in welcher Höhe sind durch die belgische Mitgliedschaft
Kostenerhöhungen für Deutschland zu erwarten?
c) Ist der Beitritt Belgiens zum europäischen Rüstungsprojekt NGWS/
FCAS als Beobachter aus Sicht der Bundesregierung positiv zu
bewerten?
d) Haben zwischen deutscher und belgischer Seite bereits Gespräche
über den Beitritt Belgiens zum Vorhaben NGWS als Beobachter
stattgefunden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
e) Gab es zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien gemeinsame
Verhandlungen in Bezug auf den Beobachterstatus Belgiens, und
wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
36. Wird der Beobachterstatus Belgiens in eine Art vollständige
Mitgliedschaft im Projekt NGWS/FCAS münden?
37. Welche Rolle soll Belgien nach Ansicht der Bundesregierung in der
Phase 2 im Vorhaben NGWS/FCAS einnehmen?
38. Haben andere Staaten der Bundesregierung gegenüber ihr Interesse an
einer Beteiligung am Vorhaben NGWS/FCAS bekundet, und wenn ja,
welche Länder (bitte auflisten)?
39. Befindet sich die Bundesregierung gegenwärtig mit weiteren Staaten in
konkreten Gesprächen über einen Beitritt zum Projekt NGWS/FCAS als
Beobachter bzw. vollwertiger Projektteilnehmer (bitte auflisten)?
40. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Staaten ihr Interesse
an einem Beobachterstatus oder einer vollwertigen Beteiligung am
Projekt NGWS/FCAS gegenüber Frankreich bekundet, und wenn ja, welche
Länder (bitte auflisten)?
41. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Staaten ihr Interesse
an einem Beobachterstatus oder einer vollwertigen Beteiligung am
Projekt NGWS/FCAS gegenüber Spanien bekundet, und wenn ja, welche
Länder (bitte auflisten)?
42. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Großbritannien über eine
mögliche Beteiligung Großbritanniens am Projekt NGWS/FCAS geführt,
und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte
auflisten)?
43. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Italien über eine mögliche
Beteiligung Italiens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann,
und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
44. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Japan über eine mögliche
Beteiligung Japans am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und
wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
45. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Schweden über eine mögliche
Beteiligung Schwedens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja,
wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
46. Hat die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Großbritannien über eine mögliche Beteiligung
Großbritanniens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft
fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
47. Hat die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Italien über eine mögliche Beteiligung Italiens am Projekt
NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche
Gespräche statt (bitte auflisten)?
48. Hat die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Japan über eine mögliche Beteiligung Japans am Projekt
NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche
Gespräche statt (bitte auflisten)?
49. Hat die französische Regierung Gespräche mit Schweden über eine
mögliche Beteiligung Schwedens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und
wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte
auflisten)?
50. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Großbritannien über eine mögliche Beteiligung
Großbritanniens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft
fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
51. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Italien über eine mögliche Beteiligung Italiens am Projekt
NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche
Gespräche statt (bitte auflisten)?
52. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Japan über eine mögliche Beteiligung Japans am Projekt
NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche
Gespräche statt (bitte auflisten)?
53. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Schweden über eine mögliche Beteiligung Schwedens am
Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden
solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
54. Sieht die Bundesregierung die Entwicklung und Produktion von Global
Combat Air Programme (GCAP) angesichts zweier europäischer
Großprojekte hinsichtlich enger europäischer Budgetlinien und einer
möglicherweise stärkeren Fragmentierung des europäischen
Rüstungsmarktes kritisch?
55. Strebt die Bundesregierung eine Fusion der Projekte NGWS/FCAS und
GCAP an?
56. Ist eine Fusion von NGWS/FCAS und GCAP aus Sicht der
Bundesregierung politisch umsetzbar?
57. Ist eine Fusion von NGWS/FCAS und GCAP aus Sicht der
Bundesregierung programmtechnisch mit Blick auf die Arbeitsanteile der beteiligten
Industrien umsetzbar?
58. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich zu einer
Fusion der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?
59. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Spanien zu einer Fusion
der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?
60. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Großbritannien zu einer
Fusion der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?
61. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Italien zu einer Fusion der
Projekte NGWS/FCAS und GCAP?
62. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Japan zu einer Fusion der
Projekte NGWS/FCAS und GCAP?
63. Kann die Bundesregierung Presseberichte über eine rüstungsindustrielle
Kooperation zwischen Frankreich und Indien bestätigen, wonach eine
Vereinbarung zur Kooperation der beiden Regierungen im Bereich
Verteidigung auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Luft- und
Raumfahrttechnologien unterzeichnet wurde, und wenn ja, worum handelt es sich
nach Kenntnis der Bundesregierung dabei (www.defense-aerospac
e.com/signs-point-to-germany-and-airbus-being-eased-out-of-scaf/)?
a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung darin eine Konkurrenz zu
NGWS/FCAS?
b) Wenn ja, seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der
Kooperationsvereinbarung zwischen Frankreich und Indien im Bereich
der fortgeschrittenen Luftfahrttechnologien, die die Entwicklung
eines gemeinsamen Luftkampfsystems für die Zukunft zum Ziel hat?
c) Wenn ja, wurde die Bundesregierung von französischer Seite darüber
informiert und zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Information
seitens der französischen Regierung?
d) Wenn nein, kann die Bundesregierung für die Zukunft ausschließen,
dass Frankreich und Indien zusammen ein Konkurrenzprojekt zu
NGWS/FCAS entwickeln und produzieren werden?
e) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Firma Dassault die
Ergebnisse des trinationalen FCAS-Projekts für ein gemeinsames
Projekt mit Indien nutzt (www.opex360.com/2023/07/15/la-france-e
t-linde-vont-soutenir-le-developpement-conjoint-dun-systeme-de-co
mbat-aerien)?
64. Sollte Indien Interesse an einer Teilhabe am Vorhaben NGWS/FCAS
bekunden, würde die Bundesregierung einer Aufnahme des Landes als
Hauptentwickler in einem der sieben Pillars zustimmen, und wenn ja, für
welche Pillars ist eine Kooperation mit Indien aus Sicht der
Bundesregierung denkbar (bitte auflisten)?
65. Sollte Indien Interesse an einer Teilhabe am Vorhaben NGWS/FCAS
bekunden, würde die Bundesregierung einer Aufnahme des Landes als
Hauptpartner in einem der sieben Pillars zustimmen, und wenn ja, für
welche Pillars ist eine Kooperation mit Indien aus Sicht der
Bundesregierung denkbar (bitte auflisten)?
66. Sollte Indien Interesse an einer Teilhabe am Vorhaben NGWS/FCAS
bekunden, würde die Bundesregierung einer Aufnahme des Landes
unterhalb der Hauptpartner-Ebene in einem der sieben Pillars zustimmen, und
wenn ja, für welche Pillars ist eine Kooperation mit Indien aus Sicht der
Bundesregierung denkbar (bitte auflisten)?
67. Plant die Bundesregierung, ihrerseits zukünftig mit Indien zusammen
eigene Rüstungsprojekte durchzuführen?
68. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Projekten der französischen
Direction générale de l'armement (DGA), wonach diese ein Programm zur
Entwicklung von unbemannten Flugzeugen in Ergänzung der
Fähigkeiten der Rafale gestartet hat (www.defense-aerospace.com/signs-point-
togermany-and-airbus-being-eased-out-of-scaf/)?
a) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der
Bundesregierung für die Entwicklung des NGF im Rahmen des Vorhabens
NGWS/FCAS?
b) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der
Bundesregierung für die Entwicklung des RC im Rahmen des Vorhabens NGWS/
FCAS?
c) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der
Bundesregierung für die Entwicklung der ACC im Rahmen des Vorhabens
NGWS/FCAS?
d) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der
Bundesregierung für die Entwicklung der EURODROHNE?
e) Wenn ja, werden durch das Vorhaben der französischen DGA,
wonach diese ein Programm zur Entwicklung von Loyal Wingmans
gestartet hat, die von Deutschland als Hauptentwickler geführten
Pillars RC und ACC im Vorhaben NGWS/FCAS beeinträchtigt?
69. Kann die Bundesregierung die Presseberichte zu den Äußerungen des
französischen Verteidigungsministers bestätigen, wonach die bisherigen
Kooperationen Frankreichs, Indonesiens, Indiens und der Vereinigten
Arabischen Emirate mit Blick auf das Luftfahrzeug Rafale des
französischen Herstellers Dassault in einer Kooperation bei der Entwicklung der
fünften Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-5-Standard) und unter
Umständen sogar der sechsten Generation des Luftfahrzeugs Rafale
(F-6-Standard) bis zu den späten 2030er-Jahren münden wird (www.defe
nse-aerospace.com/signs-point-to-germany-and-airbus-being-eased-
outof-scaf/)?
a) Wenn ja, gefährdet dies das Projekt NGWS/FCAS zwischen
Deutschland, Frankreich und Spanien, insbesondere mit Blick auf
den NGF?
b) Wenn ja, welche Bedeutung hat dies für den Zeitplan des Vorhabens
NGWS/FCAS?
c) Wenn ja, welche Bedeutung hat dies für die Kostenverteilung
zwischen Deutschland, Frankeich und Spanien im Vorhaben NGWS/
FCAS?
d) Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zu den Aussagen des
französischen Verteidigungsministers zu einer möglichen Entwicklung und
Produktion einer sechsten Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-6-
Standard) ab Mitte der 2030er-Jahre, womit Frankreich dann neben
dem NGF im NGWS über einen weiteren Kampfflugzeugtyp der
sechsten Generation verfügen würde?
70. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Frankreich die Absicht hat,
eine fünfte Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-5-Standard) zu
entwickeln und zu produzieren?
71. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Frankreich die Absicht hat,
eine sechste Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-6-Standard) neben
dem NGF im NGWS zu entwickeln und zu produzieren, wo doch der
deutsche und der französische Verteidigungsminister am 26. April 2024
auch das weitere Vorgehen beim deutsch-französischen Kampfjet-
Projekt FCAS erörtert haben (www.bmvg.de/de/aktuelles/ruestungsvorh
aben-fortschritte-mgcs-projekt-5776198)?
72. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Frankreich eine sechste
Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-6-Standard) neben dem NGF im
NGWS entwickeln und produzieren wird?
73. Spricht Oberst Jörg Rauber, Referatsleiter im BMVg und zuständig für
das Vorhaben NGWS/FCAS, für die Bundesregierung, wenn er sagt,
dass „die F-35A […] der erste Teil von FCAS [ist]“ (table.media/securit
y/analyse/priorisierung-von-f-35-sorgt-fuer-neue-irritationen-bei-fcas/)?
74. Ist die Beschaffung von Kampfflugzeugen vom Typ F-35A nach
Meinung der Bundesregierung für den Erfolg von FCAS maßgeblich?
75. Welche militärische Bedeutung hat die Beschaffung von
Kampfflugzeugen des Typs F-35A für das Vorhaben NGWS/FCAS?
76. Welche industrielle Bedeutung hat die Beschaffung von
Kampfflugzeugen des Typs F-35A für das Vorhaben NGWS/FCAS?
77. Welche technologische Bedeutung hat die Beschaffung von
Kampfflugzeugen des Typs F-35A für das Vorhaben NGWS/FCAS?
78. Was sind die Anforderungen des deutschen Nutzers an den NGF im
NGWS?
79. Was sind die Anforderungen des französischen Nutzers an den NGF im
NGWS?
80. Was sind die Anforderungen des spanischen Nutzers an den NGF im
NGWS?
81. Sind die womöglich unterschiedlichen Anforderungen der drei Nutzer
gleichberechtigt in den gegebenenfalls vorhandenen Entwürfen zum
NGF im NGWS berücksichtigt?
82. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei dem zu
entwickelnden NGF im NGWS lediglich um eine reine ingenieurtechnische
Überarbeitung und Neugestaltung bestehender Systeme, etwa der F-35,
handeln wird?
83. Ist die gegenwärtige Planung bezüglich des Vorhabens NGWS/FCAS,
wonach insbesondere der NGF im NGWS in den 2040er-Jahren
eingeführt werden soll, vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage
noch zeitgemäß oder werden vielmehr dazwischenliegende Lösungen für
den Anfang der 2030er-Jahre benötigt, und wenn ja, wie steht die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu einer inkrementellen
Weiterentwicklung des Waffensystems EUROFIGHTER aufbauend auf dem
Long Term Evolution(LTE)-Programm?
84. Plant die Bundesregierung, ein entsprechendes Upgrade für die EURO-
FIGHTER der Luftwaffe durchzuführen, um die EUROFIGHTER in
eine vernetzte Operationsführung und damit in das FCAS zu integrieren?
a) Wenn ja, für welche EUROFIGHTER-Tranchen der Bundeswehr ist
das entsprechende Upgrade zur integrierten und vernetzten
Operationsführung geplant?
b) Wenn ja, wie viele Luftfahrzeuge EUROFIGHTER der Bundeswehr
sollen insgesamt ein solches Upgrade zur integrierten und vernetzten
Operationsführung erhalten?
c) Werden durch das EUROFIGHTER Long Term Evolution-
Programm die Voraussetzungen, insbesondere bei Cockpit, Computer
und Systemarchitektur dafür geschaffen?
d) Ist der mit Großbritannien und der britischen Industrie getroffene
Kompromiss für LTE geeignet für die EUROFIGHTER-Strategie der
Luftwaffe (Möglichkeit zur Zulassung, Upgradefähigkeit)
e) Ist eine nationale Betreuung bzw. Weiterentwicklung durch die
nationale Industrie Deutschlands generell bei EUROFIGHTER LTE und
für den Zweck der Integration der vernetzten Operationsführung
möglich oder besteht damit eine fortwährende Abhängigkeit von der
britischen Industrie?
85. Müssten nach Kenntnis der Bundesregierung die in den USA bestellten
Luftfahrzeuge vom Typ F-35A einem Upgrade zur integrierten und
vernetzten Operationsführung unterzogen werden, um in FCAS
eingebunden werden zu können?
86. Sind die Sorgen Frankreichs in Bezug auf die bisher eingeleitete
Beschaffung von F-35A für die Bundeswehr und die perspektivische
Beschaffung weiterer Luftfahrtzeuge vom Typ F-35A, wonach Frankreich
die eingeleitete Beschaffung von 35 F-35A als Negativsignal zur
Fortführung des gemeinsamen Projekts NGWS/FCAS gedeutet hat, nach
Meinung der Bundesregierung berechtigt (table.media/security/analyse/p
riorisierung-von-f-35-sorgt-fuer-neue-irritationen-bei-fcas/)?
87. Seit wann befindet sich die Bundesregierung mit der britischen
Regierung in Verhandlungen über einen TAURUS-Ringtausch, wie er
Medienberichten zufolge durchgeführt werden soll (table.media/security/news/ri
ngtausch-koennte-streit-um-taurus-lieferungen-beenden/)?
88. Plant die Bundesregierung, die EUROFIGHTER der Bundeswehr – vor
dem Hintergrund, dass ein Upgrade der britischen EUROFIGHTER als
Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS bei der Royal
Air Force deutlich schneller und einfacher vollzogen werden kann als
bei der Luftwaffe – zukünftig als Trägersystem für Marschflugkörper
vom Typ TAURUS zu befähigen (augengeradeaus.net/2024/01/ringtausc
h-taurus-fuer-die-briten-storm-shadow-fuer-die-ukraine/)?
89. Welches Luftfahrzeug soll nach der Ausmusterung der letzten
TORNADOs bei der Bundeswehr die Aufgabe als Trägersystem für
TAURUS übernehmen?
90. Wie viel Zeit nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Planung,
Zertifizierung und Umrüstung der EUROFIGHTER als Trägersystem für
Marschflugkörper vom Typ TAURUS in Anspruch?
91. Wie viele EUROFIGHTER der Luftwaffe könnten als Trägersystem für
Marschflugkörper vom Typ TAURUS durch die Bundeswehr umgerüstet
werden?
92. Wann rechnet die Bundesregierung spätestens mit einer Zertifizierung
der F-35A für die Bundeswehr zur nuklearen Teilhabe durch US-
Behörden?
93. Können nach Kenntnis der Bundesregierung, die in den USA bestellten
Kampfjets der fünften Generation vom Typ F-35A ohne weitere
Umrüstungen oder Upgrades Marschflugkörper vom Typ TAURUS tragen?
a) Wenn ja, bedarf es einer Zertifizierung vonseiten der USA?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine Befähigung der F-35A
als Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS
einzuleiten, und würden die USA einer Integration von ausländischen
Waffensystemen auf einer US-Plattform zustimmen?
94. Wenn ja, plant die Bundesregierung, in Zukunft die Luftfahrzeuge vom
Typ F-35A als Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS
zu verwenden?
95. Plant die Bundesregierung, den NGF im NGWS so zu entwickeln, dass
das Kampfflugzeug Marschflugkörper vom Typ TAURUS tragen kann?
96. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch das langwierige Veto
der Bundesregierung bezüglich Waffenexporte nach Saudi-Arabien der
Export von Luftfahrzeugen vom Typ EUROFIGHTER an das
Königreich Saudi-Arabien nicht zweifellos sichergestellt werden kann (www.
welt.de/wirtschaft/plus249850440/Ruestungsmesse-in-Riad-Deutschlan
d-droht-Denkzettel-fuer-Eurofighter-Blockade.html)?
97. Befindet sich die Bundesregierung gegenwärtig mit Saudi-Arabien in
Gesprächen über den möglichen Export von weiteren Luftfahrzeugen
vom Typ EUROFIGHTER?
98. Wird die Bundesregierung den Export von Luftfahrzeugen vom Typ
EUROFIGHTERN nach Saudi-Arabien offiziell genehmigen, und wenn
ja, wann?
99. Bis wann würden nach Kenntnis der Bundesregierung, die für einen
Export nach Saudi-Arabien genehmigten Luftfahrzeuge vom Typ EURO-
FIGHTER in Saudi-Arabien ankommen?
100. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Saudi-Arabien auch ein
Angebot aus Frankreich über den Kauf von Rafale-Kampfjets vorliegt
(www.welt.de/wirtschaft/plus249850440/Ruestungsmesse-in-Riad-Deuts
chland-droht-Denkzettel-fuer-Eurofighter-Blockade.html)?
101. Plant die Bundesregierung, auch ihr Veto zum Export der EURO-
FIGHTER – vor dem Hintergrund der US-Zustimmung zur Lieferung
von F-16-Jets – an die Türkei aufzugeben, und wenn ja, wann (www.wel
t.de/wirtschaft/plus249850440/Ruestungsmesse-in-Riad-Deutschland-dr
oht-Denkzettel-fuer-Eurofighter-Blockade.html)?
102. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die absehbaren
Beauftragungslücken zwischen dem Auslaufen der Produktion der EURO-
FIGHTER Tranche 4 und dem Beginn der Serienproduktion des NGWS
das über die letzten Jahre aufgebaute Wissen in der nationalen
Luftfahrzeugindustrie nicht verloren geht?
103. Plant die Bundesregierung die Beauftragung einer EUROFIGHTER
Tranche 5, und wenn ja, wann soll dies beauftragt werden?
104. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz des sehr komplex
gewählten Setups mit einer Vielzahl von Projektteilnehmern die
eingesetzten Steuermittel effizient und innovativ für die erforderlichen
zukünftigen Fähigkeiten im FCAS zur Geltung kommen?
Berlin, den 29. Mai 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1219204.07.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/11571- Aktuelle Entwicklungen im Projekt Future Combat Air System
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12192
20. Wahlperiode 04.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/11571 –
Aktuelle Entwicklungen im Projekt Future Combat Air System
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entwicklung des deutsch-französisch-spanischen Programms Next
Generation Weapon System in einem Future Combat Air System (NGWS/FCAS)
befindet sich derzeit in der Demonstrator-Phase 1B. Für das laufende Jahr
2024 ist eine Angebotserstellung für den Eintritt in die Demonstrator-Phase 2
(Entwicklung von flugfähigen Demonstratoren) und war der Eintritt in selbige
geplant (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCA
S.pdf).
Das europäische Rüstungsprojekt NGWS/FCAS hat mit dem NGWS die
Entwicklung eines umfassend vernetzten Informations- und Wirkverbunds zum
Ziel. Als Nukleus eines zukünftigen FCAS besteht er aus dem sogenannten
New Generation Fighter (NGF) – einem Luftfahrzeug der sechsten
Generation, je nach Mission oder Aufgabe einem oder mehreren sogenannten Remote
Carriern (RC), also unbemannten Luftfahrzeugen in unterschiedlichen
Größenklassen mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum, die mit dem
Kampfflugzeug interagieren, sowie der Air Combat Cloud (ACC), einem geschützten
IT-System, welches das Kampfflugzeug und die unbemannten Komponenten
vernetzt (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/fcas-
futurecombat-air-system). Alle Komponenten sollen den Gedanken des System-of-
Systems-Designs berücksichtigen. Auf nationaler Ebene soll das FCAS bereits
existierende Systeme (z. B. EUROFIGHTER, A400M, Satelliten) und weitere
in Planung und Umsetzung befindliche Neuentwicklungen wie die EURO-
DROHNE in einem gemeinsamen Informations- und Wirkverbund mit dem
NGWS integrieren (www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2020A
98_FCAS-Projekt.pdf).
Zwischen den Partnernationen und den ihnen jeweils zuzuordnenden
Industrieunternehmen ist die Projektarchitektur in sieben Entwicklungsfelder,
sogenannte Pillars, unterteilt. Diesen sind jeweils ein Hauptentwickler und dann
entsprechend beteiligte Partner zugeordnet. Die Entwicklungsfelder sind der
NEXT GENERATION FIGHTER (NGF), Triebwerk, REMOTE CARRIER
(RC), AIR COMBAT CLOUD (ACC), Simulationsumgebung, Sensoren und
Tarnfähigkeit (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20
FCAS.pdf).
Nach Angaben des Branchenverbandes „Bundesverband der Deutschen Luft-
und Raumfahrtindustrie“ (BDLI) mit Stand vom Juni 2021 hat die deutsche
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 4. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Industrie in den Entwicklungsfeldern ACC und RC die Leitung inne und ist
im Entwicklungsfeld NGF Hauptpartner der leitenden französischen Industrie
und im Entwicklungsfeld Sensorik Hauptpartner der leitenden spanischen
Industrie. Für das Entwicklungsfeld Triebwerk wurde demnach zur Leitung ein
Joint-Venture von französischer und deutscher Industrie durch die
Unternehmen MTU und Safran gegründet. Für das Entwicklungsfeld der
Simulationsaufgaben wurde eine gemeinschaftliche Leitung der drei Vertragspartner
vereinbart (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCA
S.pdf).
Für die Grundsätze in der Zusammenarbeit wurde festgelegt, dass die
Industrien gemeinschaftlich entscheiden und im Falle eines nicht auflösbaren
Dissenses die Entscheidung in Letztinstanz bei den Nationen liegt. Schließlich
soll es bei der Technologieentwicklung keine Black Boxes geben, abgesehen
von sensitiven Bereichen (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cb
ersicht%20FCAS.pdf). Damit hängt als ein wesentlicher Punkt im Projekt
NGWS/FCAS der Umgang mit den Rechten am geistigen Eigentum (IPR)
zusammen. Davon ist beispielsweise abhängig, wie die Nutzung einzelner
Komponenten organisiert wird, ob Wartung und Instandsetzung nur industriell
beim Lead-Hersteller erfolgen können oder dies durch den Zugriff auf
entsprechende Aufzeichnungen so weit gewährleistet ist, dass dies auch mithilfe
nationaler Industrie erfolgen kann. Des Weiteren ist dieser Punkt entscheidend
für Anpassungen und Weiterentwicklungen wie die Integration neuer
Waffenoder Avioniksysteme (www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2020
A98_FCAS-Projekt.pdf).
In letzter Zeit sind in den Medien verschiedene Berichte und Informationen zu
lesen gewesen, die die Zukunft des europäischen Rüstungsprojekts NGWS/
FCAS infrage stellen, bzw. dessen jetzige Rahmenbedingungen umfassend
verändern würden.
Erstens war zahlreichen Presseberichten zu entnehmen, dass auch Belgien
zunächst als Beobachter dem Projekt NGWS/FCAS beitreten wolle. Bis zum
Beginn der nächsten Programmstufe (Demonstrator-Phase 2) soll das Land ein
vollwertiges Mitglied neben Deutschland, Frankreich und Spanien werden
(www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/europaeisches-kampfjetprogr
amm-belgien-steigt-als-beobachter-ein/). Wie der BDLI berichtet, sei Belgien
primär an einer Beteilung unterhalb der „Main Partner“-Ebene interessiert
(www.bdli.de/teilnahme-belgiens-am-vorhaben-ngws/fcas).
Zweitens haben Frankreich und Indien Presseberichten zufolge eine
Kooperationsvereinbarung im Bereich der fortgeschrittenen Luftfahrttechnologien für
die Entwicklung eines gemeinsamen Luftkampfsystems für die Zukunft
unterzeichnet (www.defense-aerospace.com/signs-point-to-germany-and-airbus-bei
ng-eased-out-of-scaf/).
Drittens weisen aber auch weitere Projekte Frankreichs einige
Gemeinsamkeiten mit dem FCAS-Projekt auf. So hat die französische Direction générale de
l'armement (DGA) mit der Entwicklung aktiver Programme zur Einführung
von französischen „loyal wingman“-Drohnen begonnen. Diese unbemannten
Luftfahrtzeuge sollen primär mit den Rafale-Kampfflugzeugen, auf Grundlage
von Datenaustausch (vgl. bei FCAS: ACC), zusammenwirken. Die
französischen Luftstreitkräfte testen und bewerten zusätzlich unbemannte, bewaffnete
Luftfahrzeuge (UCAV) für den „medium altitude long endurance“ (MALE)-
Einsatz aus französischer Produktion (www.defense-aerospace.com/signs-poi
nt-to-germany-and-airbus-being-eased-out-of-scaf/). Beim multinationalen
Vorhaben NGWS/FCAS fallen alle diese Bereiche in die Zuständigkeit
deutscher Unternehmen, die die Entwicklungsleitung innehaben. Hinzu kommt,
dass der französische Verteidigungsminister Sébastien Lecornu fest von einer
Zusammenarbeit zwischen Frankreich, Indien, den Vereinigten Arabischen
Emiraten und Indonesien bei der Entwicklung der Rafale F5-Standard
überzeugt ist. Auch die Konzeption und den Bau einer möglichen Variante
Rafale F6-Standard ab Mitte der 2030er-Jahre hält er zwischen den Staaten für
denkbar (www.defense-aerospace.com/signs-point-to-germany-and-airbus-bei
ng-eased-out-of-scaf/).
Viertens haben Großbritannien, Italien und Japan mit einer
Kooperationsvereinbarung die gemeinsame Konzeption und Entwicklung des Global Combat
Air Program (GCAP) auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich – wie bei
FCAS – um ein umfassendes Luftkampfsystem mit einem Kampfflugzeug der
sechsten Generation im Zentrum. Der zukünftige Jet soll in Großbritannien
und Italien langfristig die dortigen EUROFIGHTER ersetzen (www.nzz.ch/int
ernational/untijapan-italien-und-grossbritannien-bauen-den-kampfjet-der-zuku
nfttled-ld.1752763; de.euronews.com/2023/12/14/grossbritannien-italien-
undjapan-unterzeichnen-abkommen-fur-weltkapfjet-gcap). Im Unterschied zu
FCAS wird GCAP den Plänen zufolge voraussichtlich fünf Jahre früher
serienreif produziert werden können (www.flugrevue.de/militaer/global-combat-a
ir-programme-japan-mischt-mit-3-laender-fighter-mit-weltanspruch/).
Fünftens wurde bekannt, dass die von der Bundesregierung bestellten US-
Kampfjets vom Typ F-35A die erste Komponente des FCAS-Systems sein
werden, wie Oberst Jörg Rauber, Referatsleiter im Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) und zuständig für FCAS, verdeutlicht hat. Außerdem
sollen laut ihm die EUROFIGHTER der Luftwaffe ein entsprechendes
Upgrade zur integrierten und vernetzten Operationsführung erhalten, um mit anderen
Kampfflugzeugen – vornehmlich der F-35A – kompatibel zu sein (table.medi
a/security/analyse/priorisierung-von-f-35-sorgt-fuer-neue-irritationen-bei-f
cas/).
Sechstens sind nach Kenntnis der Fragesteller die Laufzeiten der einzelnen
Entwicklungssäulen unterschiedlich für die Phase 1B. Phase 2 soll aber
weitgehend gleichzeitig für die Säulen starten. Für mehrere Säulen entstehen
dadurch Pausen im Projektablauf und damit Beauftragungslücken für die
Industrie. Ähnliches ist abzusehen in den nationalen Beauftragungen zu FCAS/
NGWS zwischen Abschnitt 1 und 2 wegen der weithin zu beobachtenden
Verzögerungen bei der Beauftragung durch das Bundesamt für Ausrüstung,
Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw).
Siebtens arbeiten im FCAS sehr viele Industriepartner zusammen, die
gemeinsam die Systeme auch grenzübergreifend entwickeln müssen. Hier ist nach
Meinung der Fragesteller ein wesentlicher Punkt insbesondere der Umgang
mit den Rechten am geistigen Eigentum. Konkurrenzdenken und
Bestrebungen zum Schutz von IPR könnte der Innovation, der konstruktiven
Zusammenarbeit und der Effizienz in den Projekten abträglich sein.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Beantwortung der Fragen 3, 20, 22, 23 und 88 bis 94 kann in offener Form
nicht erfolgen. Die Einstufung als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen.
Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese
Fragen würde Rückschlüsse auf die aktuellen und künftigen Fähigkeiten der
Bundeswehr zulassen.
1. Mit wie vielen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung zum Stand
vom 15. Februar 2024 für das NGWS/FCAS bezogen auf alle
teilnehmenden Staaten zusammen, und welche Differenz in Bezug auf die
ursprüngliche Kostenplanung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt
sich daraus?
2. Mit wie vielen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung zum Stand
vom 15. Februar 2024 für NGWS/FCAS bezogen auf den nationalen
Kostenanteil Deutschlands, und welche Differenz in Bezug auf die
ursprüngliche Kostenplanung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt
sich daraus?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Eine valide Abschätzung der Gesamtkosten des deutsch-französisch-spanischen
Programms Next Generation Weapon System in einen Future Combat Air
System (NGWS/FCAS) ist zum jetzigen Programmstand noch nicht möglich.
3. Wie viele Finanzmittel sind im Haushalt für das Jahr 2024 und im
derzeit gültigen Finanzplan zur mittelfristigen Finanzplanung für das
Vorhaben NGWS/FCAS bis zum Jahr 2027 eingeplant?
20. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die optionale
Entwicklungsphase 2 ergeben?
22. Wann sind die einzelnen Verträge in den einzelnen Entwicklungsfeldern
(„Pillars“) des Vorhabens NGWS/FCAS jeweils gestartet, welche
Laufzeiten haben sie jeweils, und wann werden die Verträge der Phase 1B in
den einzelnen Entwicklungsfeldern jeweils auslaufen (bitte auflisten)?
23. Zu welchem Zeitpunkt werden die inhaltlichen und formellen Arbeiten
an der Demonstrator-Phase 1B komplett abgeschlossen sein?
88. Plant die Bundesregierung, die EUROFIGHTER der Bundeswehr – vor
dem Hintergrund, dass ein Upgrade der britischen EUROFIGHTER als
Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS bei der Royal
Air Force deutlich schneller und einfacher vollzogen werden kann als
bei der Luftwaffe – zukünftig als Trägersystem für Marschflugkörper
vom Typ TAURUS zu befähigen (augengeradeaus.net/2024/01/ringtaus
ch-taurus-fuer-die-briten-storm-shadow-fuer-die-ukraine/)?
89. Welches Luftfahrzeug soll nach der Ausmusterung der letzten
TORNADOs bei der Bundeswehr die Aufgabe als Trägersystem für
TAURUS übernehmen?
90. Wie viel Zeit nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Planung,
Zertifizierung und Umrüstung der EUROFIGHTER als Trägersystem
für Marschflugkörper vom Typ TAURUS in Anspruch?
91. Wie viele EUROFIGHTER der Luftwaffe könnten als Trägersystem für
Marschflugkörper vom Typ TAURUS durch die Bundeswehr
umgerüstet werden?
92. Wann rechnet die Bundesregierung spätestens mit einer Zertifizierung
der F-35A für die Bundeswehr zur nuklearen Teilhabe durch US-
Behörden?
93. Können nach Kenntnis der Bundesregierung, die in den USA bestellten
Kampfjets der fünften Generation vom Typ F-35A ohne weitere
Umrüstungen oder Upgrades Marschflugkörper vom Typ TAURUS tragen?
a) Wenn ja, bedarf es einer Zertifizierung vonseiten der USA?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine Befähigung der F-35A
als Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS
einzuleiten, und würden die USA einer Integration von ausländischen
Waffensystemen auf einer US-Plattform zustimmen?
94. Wenn ja, plant die Bundesregierung, in Zukunft die Luftfahrzeuge vom
Typ F-35A als Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS
zu verwenden?
Die Fragen 3, 20, 22, 23 und 88 bis 94 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
4. In Höhe welcher Summe an Finanzmitteln meldet das BMVg Bedarf
bei der Bundesregierung für das Jahr 2025 und für die mittelfristige
Finanzplanung bis zum Jahr 2028 für das Vorhaben NGWS/FCAS beim
Bundesministerium der Finanzen (BMF) an?
5. Wie viele Finanzmittel plant die Bundesregierung für den Haushalt für
das Jahr 2025 und in der dazugehörigen mittelfristigen Finanzplanung
für das Vorhaben NGWS/FCAS bis zum Jahr 2028 ein?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung ergibt sich ein Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht
ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu
gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der
Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und
Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen
Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung,
parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht,
wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen
führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen.
Der interne Beratungsprozess zur Haushaltsaufstellung ist aktuell noch nicht
abgeschlossen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
6. Werden die Arbeitsanteile für die nationale Industrie Deutschlands
angesichts des finanziellen Beitrags Deutschlands weiterhin als
angemessen erachtet, um den bisherigen Status der nationalen Industrie
Deutschlands im Bereich der Kampfflugzeuge zu erhalten bzw.
auszubauen, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen, veränderten
Bedrohungslage und dem perspektivischen Wegfall des TORNADO als
einem über 20 Jahre national betreuten und weiterentwickelten
Kampfflugzeugprogramms?
Die Arbeitsanteile für die aktuelle Phase der Technologiematurierung sind in
allen Technologiebereichen analog zur finanziellen Beteiligung paritätisch
verteilt.
Die Bundesregierung sieht die Arbeitsanteile für die deutsche Industrie als
angemessen an.
7. Wird eine Erhöhung des nationalen Arbeitsanteils Deutschlands beim
EUROFIGHTER-Programm in Erwägung gezogen?
Eine Erhöhung des nationalen Arbeitsanteils Deutschlands wird nicht in
Erwägung gezogen. Der „Workshare“ ist im Rahmen des viernationalen
Kooperationsprogramms durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung geregelt.
8. Strebt die Bundesregierung den Export von Systembestandteilen oder
Systemkomponenten (NGF, RC, Anwendungen bzw. Funktionalitäten
der ACC) des NGWS an Drittstaaten an?
Über einen möglichen künftigen Export von Systembestandteilen oder -
komponenten des NGWS an Drittstaaten wurde noch keine Entscheidung getroffen.
9. Welche Drittstaaten haben gegenüber der Bundesregierung bereits
einen möglichen Kaufwunsch des Luftkampfsystems NGWS oder
einzelner Komponenten und Bestandteile davon geäußert?
10. Welche NATO-Staaten haben gegenüber der Bundesregierung einen
möglichen Kaufwunsch des NGWS oder einzelner Komponenten und
Bestandteile davon geäußert?
11. Welche EU-Staaten haben gegenüber der Bundesregierung einen
möglichen Kaufwunsch des NGWS oder einzelner Komponenten und
Bestandteile davon geäußert?
Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Kaufwünsche von Drittstaaten (auch NATO oder EU) am Luftkampfsystem
NGWS oder einzelner Komponenten und Bestandteile davon sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
12. Bedarf der perspektivische Export des NGWS oder einzelner
Komponenten und Bestandteile davon an Drittstaaten der gemeinsamen
Zustimmung aller Vertragspartner?
a) Wenn ja, was sehen die Regelungen dazu vor?
b) Wenn nein, ist eine derartige Regelung noch geplant?
13. Bedarf der perspektivische Export des NGWS oder einzelner
Komponenten und Bestandteile davon an NATO-Staaten der gemeinsamen
Zustimmung aller Vertragspartner?
a) Wenn ja, was sehen die Regelungen dazu vor?
b) Wenn nein, ist eine derartige Regelung noch geplant?
14. Bedarf der perspektivische Export des NGWS oder einzelner
Komponenten und Bestandteile davon an EU-Staaten der gemeinsamen
Zustimmung aller Vertragspartner?
a) Wenn ja, was sehen die Regelungen dazu vor?
b) Wenn nein, ist eine derartige Regelung noch geplant?
Die Fragen 12 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Zum möglichen perspektivischen Export des NGWS kann zum jetzigen
Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.
15. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit für
nichteuropäische Staaten, an der Entwicklung und Produktion des NGWS
teilzunehmen?
a) Wenn ja, was wären aus Sicht der Bundesregierung
Technologiefelder und Technologiebereiche, in denen nichteuropäische Staaten
einen Mehrwert für das NGWS erbringen können?
b) Wenn ja, widerspricht nach Meinung der Bundesregierung dies
nicht dem Gedanken von NGWS/FCAS, europäisch zu denken und
deshalb Hochwerttechnologie in Europa zu halten bzw. zu
entwickeln?
c) Wenn ja, gäbe es Bereiche, in denen nichteuropäische Technologie
die nationalen Interessen Deutschlands unterstützen könnte, um
einen zeitlichen Vorsprung zu erhalten?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Eine Erweiterung der Rahmenvereinbarung auf nicht-europäische Staaten ist
nicht explizit ausgeschlossen.
Die Einbindung weiterer Staaten bedarf einer Zustimmung aller
Programmpartner und ist abhängig von der speziellen Beitragsfähigkeit der Nation.
16. An welchen konkreten Fluggeräten sollen nach derzeitigem
Planungsstand die neuen Technologien für das NGWS/FCAS (NGF, Triebwerk,
RC, ACC, Simulationsumgebung, Sensorik, Tarnfähigkeit)
demonstriert werden (bitte nach einzelnen Pillars auflisten)?
a) Inwieweit handelt es sich dabei um sogenannte „Commercial/
Military of the shelf“-Produkte?
b) Woher werden gegebenenfalls diese „Commercial/Military of the
shelf“-Produkte jeweils bezogen, und auf welcher Grundlage
erfolgten die jeweiligen Auswahlentscheidungen?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Demonstrator-Phase werden die zu erprobenden Technologien
an eigens zu entwickelnden Modul- und Einzeldemonstratoren in dem
jeweiligen Pillar getestet.
Neben dem Kampfflugzeugdemonstrator dienen sowohl eine größere
unbemannte Plattform (Wingman-Klasse) als auch mehrere unbemannte Plattformen
(Flugkörper-Klasse) der Demonstration.
In der Demonstratorphase werden auch Commercial/Military of the shelf-
(COTS/MOTS) Bauteile und Module verwendet. Dabei entscheidet die
beteiligte Industrie, welche Bauteile aus technischen Gründen zu verwenden sind.
17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die neuen Technologien für
das NGWS im FCAS im Rahmen des trinationalen FCAS-Programms
(NGF, Triebwerk, RC, ACC, Simulationsumgebung, Sensorik,
Tarnfähigkeit) auch am EUROFIGHTER erprobt werden?
Es erfolgen keine Erprobungen am Eurofighter im Rahmen des trinationalen
Programms.
18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die neuen Technologien
für das NGWS im FCAS im Rahmen des trinationalen FCAS-
Programms (NGF, Triebwerk, RC, ACC, Simulationsumgebung, Sensorik,
Tarnfähigkeit) ausschließlich an der französischen Rafale erprobt
werden?
Die deutschen Interessen im trinationalen FCAS-Programm werden
eingebracht und gewahrt werden.
19. Wird die Möglichkeit eines synergetischen Ansatzes mit dem EURO-
FIGHTER Long Term Evolution-Programm in Erwägung gezogen?
Ja.
21. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der
ursprünglichen Zeitplanung für die Verfügbarkeit des Waffensystems
ergeben?
Die Verfügbarkeit des Waffensystems NGWS mit einer Erstbefähigung für den
Einsatz ist unverändert für das Jahr 2040 avisiert.
24. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Kontinuität zwischen den
Phasen 1B und 2 und eine nahtlose Anschlussbeauftragung von Phase 2 für
alle Entwicklungsfelder im Vorhaben NGWS/FCAS sicherzustellen?
Der Übergang zu Phase 2 ist Gegenstand aktueller Gespräche zwischen den
Programmnationen.
25. Ist eine Synchronisierung der unterschiedlichen Vertragswerke in den
verschiedenen Entwicklungsfeldern des Vorhabens NGWS/FCAS beim
Übergang in Phase 2 geplant?
Eine Synchronisierung der unterschiedlichen Vertragswerke in den
verschiedenen Entwicklungsfeldern des Vorhabens NGWS/FCAS beim Übergang in
Phase 2 ist Ziel der Vertragsverhandlungen.
26. Wer ist an der laut dem 18. Rüstungsbericht gerade laufenden
Erarbeitung von Bewertungskriterien („Quality Gates“), die Mitte 2025 eine
Entscheidung über die Fortsetzung des Programms in Phase 2
ermöglichen sollen, beteiligt (www.bmvg.de/resource/blob/5732214/3f8c7f23d
3f69757aeab2de445901275/18-ruestungsbericht-data.pdf)?
Es sind alle Programmnationen beteiligt.
27. Auf welche Variablen und Parameter der Phase 1B (z. B. Qualität der
Zusammenarbeit mit den Programmpartnern, Finanzbedarf,
Projektfortschritt etc.) werden sich die Bewertungskriterien, die Mitte 2025 eine
Entscheidung über die Fortsetzung des Programms in Phase 2
ermöglichen sollen, beziehen?
Die Bewertungskriterien werden sich auf die Bereiche Leistungserbringung,
Innovationspotenzial, Governance und Ambition beziehen.
28. Welche Schritte im Sinne der parlamentarischen Kontrolle sind seitens
der Bundesregierung für die Vergabe von Phase 2 des Vorhabens
NGWS/FCAS zu jeweils welchem Zeitpunkt vorgesehen?
Gemäß des Maßgabebeschlusses vom 23. Juni 2021 ist eine parlamentarische
Befassung vor dem Auslösen der optionalen Phase 2 erforderlich.
29. Welche Ausgaben im Vorhaben NGWS/FCAS bedürfen einer erneuten
25-Mio.-Euro-Vorlage?
Nach aktuellem Stand ist vor Auslösen der optionalen Phase 2 die Zustimmung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages einzuholen.
30. Rechnet die Bundesregierung mit Stand vom 1. März 2024 mit einer
planmäßigen Inbetriebnahme des Systems?
Die Bundesregierung geht aktuell von einer planmäßigen Inbetriebnahme aus.
31. Auf Basis welcher vertraglichen Regularien der dritten
Durchführungsvereinbarung (IA 3) und des Industrievertrags des Projekts NGWS/
FCAS ist die Aufnahme Belgiens in das Vorhaben möglich?
Die Modalitäten für eine Erweiterung des Programms durch Aufnahme
weiterer Teilnehmer oder Beobachter sind in der Rahmenabsprache (Framework
Arrangement) vom 17. Juni 2019 festgelegt.
32. Welche Rechte und Pflichten hat ein Staat, der den Beobachterstatus im
Vorhaben NGWS/FCAS erhält?
Die Regeln für den Beobachterstatus werden in einer rechtlich unverbindlichen
Verwaltungsabsprache zwischen den Programmteilnehmern und dem
potentiellen Beobachter für den jeweiligen Einzelfall vereinbart.
33. Welche Prozessschritte müssen die drei bisherigen Projektpartner
Deutschland, Frankreich und Spanien durchlaufen, um den
Beobachterstatus Belgiens offiziell zu bestätigen?
Der Beitritt Belgiens als Beobachter wurde mit der am 6. Juni 2024 zwischen
den vier Nationen gezeichneten Verwaltungsabsprache (Administrative
Arrangement) offiziell bestätigt.
34. Zu welchen Änderungen bei den Zuständigkeiten der Projektpartner
und der Aufgabenverteilung in den einzelnen Pillars des Projekts
NGWS/FCAS kommt es durch den Beobachterstatus Belgiens?
Durch den Beobachterstatus Belgiens ergeben sich keine Änderungen bei den
Zuständigkeiten der Partner und der Aufgabenverteilung in den einzelnen
Pillars des Programms NGWS/FCAS.
35. Verändert sich durch den Beobachterstatus Belgiens die Verteilung der
Gesamtkosten des Projekts NGWS/FCAS?
a) Wenn ja, in welcher Höhe sind durch die belgische Mitgliedschaft
Kostenersparnisse für Deutschland zu erwarten?
b) Wenn ja, in welcher Höhe sind durch die belgische Mitgliedschaft
Kostenerhöhungen für Deutschland zu erwarten?
Die Fragen 35 bis 35b werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
c) Ist der Beitritt Belgiens zum europäischen Rüstungsprojekt NGWS/
FCAS als Beobachter aus Sicht der Bundesregierung positiv zu
bewerten?
Deutschland begrüßt den Beitritt Belgiens.
d) Haben zwischen deutscher und belgischer Seite bereits Gespräche über
den Beitritt Belgiens zum Vorhaben NGWS als Beobachter
stattgefunden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Gespräche mit Belgien fanden unter Leitung der Führungsnation
Frankreich und unter Beteiligung der Partnernationen statt.
e) Gab es zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien gemeinsame
Verhandlungen in Bezug auf den Beobachterstatus Belgiens, und wenn
ja, mit welchen Ergebnissen?
Es gab Verhandlungen mit dem Ergebnis der einvernehmlichen Absicht,
Belgien als Beobachter aufzunehmen/einzuladen.
36. Wird der Beobachterstatus Belgiens in eine Art vollständige
Mitgliedschaft im Projekt NGWS/FCAS münden?
Hierzu kann die Bundesregierung aktuell keine Aussage treffen.
37. Welche Rolle soll Belgien nach Ansicht der Bundesregierung in der
Phase 2 im Vorhaben NGWS/FCAS einnehmen?
Die mögliche Rolle Belgiens ist Gegenstand von Verhandlungen zwischen
Belgien und den Programmnationen im Rahmen der Vorbereitung der Phase 2.
38. Haben andere Staaten der Bundesregierung gegenüber ihr Interesse an
einer Beteiligung am Vorhaben NGWS/FCAS bekundet, und wenn ja,
welche Länder (bitte auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Interessenbekundungen vor.
39. Befindet sich die Bundesregierung gegenwärtig mit weiteren Staaten in
konkreten Gesprächen über einen Beitritt zum Projekt NGWS/FCAS
als Beobachter bzw. vollwertiger Projektteilnehmer (bitte auflisten)?
Nein.
40. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Staaten ihr Interesse
an einem Beobachterstatus oder einer vollwertigen Beteiligung am
Projekt NGWS/FCAS gegenüber Frankreich bekundet, und wenn ja,
welche Länder (bitte auflisten)?
41. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Staaten ihr Interesse
an einem Beobachterstatus oder einer vollwertigen Beteiligung am
Projekt NGWS/FCAS gegenüber Spanien bekundet, und wenn ja, welche
Länder (bitte auflisten)?
Die Fragen 40 und 41 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
42. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Großbritannien über eine
mögliche Beteiligung Großbritanniens am Projekt NGWS/FCAS geführt,
und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte
auflisten)?
43. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Italien über eine mögliche
Beteiligung Italiens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann,
und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
44. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Japan über eine mögliche
Beteiligung Japans am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann,
und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
45. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Schweden über eine mögliche
Beteiligung Schwedens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja,
wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
Die Fragen 42 bis 45 werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
46. Hat die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Großbritannien über eine mögliche Beteiligung
Großbritanniens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie
oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
47. Hat die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Italien über eine mögliche Beteiligung Italiens am
Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden
solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
48. Hat die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Japan über eine mögliche Beteiligung Japans am Projekt
NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche
Gespräche statt (bitte auflisten)?
49. Hat die französische Regierung Gespräche mit Schweden über eine
mögliche Beteiligung Schwedens am Projekt NGWS/FCAS geführt,
und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte
auflisten)?
50. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Großbritannien über eine mögliche Beteiligung
Großbritanniens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie
oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
51. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Italien über eine mögliche Beteiligung Italiens am Projekt
NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche
Gespräche statt (bitte auflisten)?
52. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Japan über eine mögliche Beteiligung Japans am Projekt
NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche
Gespräche statt (bitte auflisten)?
53. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung
Gespräche mit Schweden über eine mögliche Beteiligung Schwedens am
Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden
solche Gespräche statt (bitte auflisten)?
Die Fragen 46 bis 53 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
54. Sieht die Bundesregierung die Entwicklung und Produktion von Global
Combat Air Programme (GCAP) angesichts zweier europäischer
Großprojekte hinsichtlich enger europäischer Budgetlinien und einer
möglicherweise stärkeren Fragmentierung des europäischen Rüstungsmarktes
kritisch?
Dies kann erst in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der beiden Projekte
vollständig bewertet werden.
55. Strebt die Bundesregierung eine Fusion der Projekte NGWS/FCAS und
GCAP an?
Gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung nicht an einer Fusion der Projekte.
56. Ist eine Fusion von NGWS/FCAS und GCAP aus Sicht der
Bundesregierung politisch umsetzbar?
Die Bundesregierung kann keine Aussage zur politischen Umsetzbarkeit für
andere Nationen treffen.
57. Ist eine Fusion von NGWS/FCAS und GCAP aus Sicht der
Bundesregierung programmtechnisch mit Blick auf die Arbeitsanteile der
beteiligten Industrien umsetzbar?
Eine Aussage hierzu ist ohne vorherige konkrete Gespräche mit den GCAP-
Programmnationen nicht möglich.
58. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich zu einer
Fusion der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?
59. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Spanien zu einer Fusion
der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?
60. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Großbritannien zu einer
Fusion der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?
61. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Italien zu einer Fusion
der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?
62. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Japan zu einer Fusion der
Projekte NGWS/FCAS und GCAP?
63. Kann die Bundesregierung Presseberichte über eine rüstungsindustrielle
Kooperation zwischen Frankreich und Indien bestätigen, wonach eine
Vereinbarung zur Kooperation der beiden Regierungen im Bereich
Verteidigung auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Luft- und
Raumfahrttechnologien unterzeichnet wurde, und wenn ja, worum handelt es sich
nach Kenntnis der Bundesregierung dabei (www.defense-aerospac
e.com/signs-point-to-germany-and-airbus-being-eased-out-of-scaf/)?
a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung darin eine Konkurrenz zu
NGWS/FCAS?
b) Wenn ja, seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der
Kooperationsvereinbarung zwischen Frankreich und Indien im Bereich
der fortgeschrittenen Luftfahrttechnologien, die die Entwicklung
eines gemeinsamen Luftkampfsystems für die Zukunft zum Ziel
hat?
c) Wenn ja, wurde die Bundesregierung von französischer Seite
darüber informiert und zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Information
seitens der französischen Regierung?
Die Fragen 58 bis 63c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
d) Wenn nein, kann die Bundesregierung für die Zukunft ausschließen,
dass Frankreich und Indien zusammen ein Konkurrenzprojekt zu
NGWS/FCAS entwickeln und produzieren werden?
e) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Firma Dassault die
Ergebnisse des trinationalen FCAS-Projekts für ein gemeinsames
Projekt mit Indien nutzt (www.opex360.com/2023/07/15/la-france-et-lind
e-vont-soutenir-le-developpement-conjoint-dun-systeme-de-combat-ae
rien)?
Die Fragen 63d und 63e werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
64. Sollte Indien Interesse an einer Teilhabe am Vorhaben NGWS/FCAS
bekunden, würde die Bundesregierung einer Aufnahme des Landes als
Hauptentwickler in einem der sieben Pillars zustimmen, und wenn ja,
für welche Pillars ist eine Kooperation mit Indien aus Sicht der
Bundesregierung denkbar (bitte auflisten)?
65. Sollte Indien Interesse an einer Teilhabe am Vorhaben NGWS/FCAS
bekunden, würde die Bundesregierung einer Aufnahme des Landes als
Hauptpartner in einem der sieben Pillars zustimmen, und wenn ja, für
welche Pillars ist eine Kooperation mit Indien aus Sicht der
Bundesregierung denkbar (bitte auflisten)?
66. Sollte Indien Interesse an einer Teilhabe am Vorhaben NGWS/FCAS
bekunden, würde die Bundesregierung einer Aufnahme des Landes
unterhalb der Hauptpartner-Ebene in einem der sieben Pillars zustimmen,
und wenn ja, für welche Pillars ist eine Kooperation mit Indien aus
Sicht der Bundesregierung denkbar (bitte auflisten)?
Die Fragen 64 bis 66 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bezieht zu spekulativen Fragen keine Stellung.
67. Plant die Bundesregierung, ihrerseits zukünftig mit Indien zusammen
eigene Rüstungsprojekte durchzuführen?
Die Bundesregierung plant derzeit keine gemeinsamen Entwicklungs- oder
Beschaffungskooperationen mit Indien.
68. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Projekten der französischen
Direction générale de l'armement (DGA), wonach diese ein Programm zur
Entwicklung von unbemannten Flugzeugen in Ergänzung der
Fähigkeiten der Rafale gestartet hat (www.defense-aerospace.com/signs-point-t
o-germany-and-airbus-being-eased-out-of-scaf/)?
a) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der
Bundesregierung für die Entwicklung des NGF im Rahmen des Vorhabens
NGWS/FCAS?
b) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der
Bundesregierung für die Entwicklung des RC im Rahmen des Vorhabens
NGWS/FCAS?
c) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der
Bundesregierung für die Entwicklung der ACC im Rahmen des Vorhabens
NGWS/FCAS?
d) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der
Bundesregierung für die Entwicklung der EURODROHNE?
e) Wenn ja, werden durch das Vorhaben der französischen DGA,
wonach diese ein Programm zur Entwicklung von Loyal Wingmans
gestartet hat, die von Deutschland als Hauptentwickler geführten
Pillars RC und ACC im Vorhaben NGWS/FCAS beeinträchtigt?
69. Kann die Bundesregierung die Presseberichte zu den Äußerungen des
französischen Verteidigungsministers bestätigen, wonach die bisherigen
Kooperationen Frankreichs, Indonesiens, Indiens und der Vereinigten
Arabischen Emirate mit Blick auf das Luftfahrzeug Rafale des
französischen Herstellers Dassault in einer Kooperation bei der Entwicklung
der fünften Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-5-Standard) und
unter Umständen sogar der sechsten Generation des Luftfahrzeugs
Rafale (F-6-Standard) bis zu den späten 2030er-Jahren münden wird
(www.defense-aerospace.com/signs-point-to-germany-and-airbus-bein
g-eased-out-of-scaf/)?
a) Wenn ja, gefährdet dies das Projekt NGWS/FCAS zwischen
Deutschland, Frankreich und Spanien, insbesondere mit Blick auf
den NGF?
b) Wenn ja, welche Bedeutung hat dies für den Zeitplan des Vorhabens
NGWS/FCAS?
c) Wenn ja, welche Bedeutung hat dies für die Kostenverteilung
zwischen Deutschland, Frankeich und Spanien im Vorhaben NGWS/
FCAS?
d) Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zu den Aussagen des
französischen Verteidigungsministers zu einer möglichen Entwicklung
und Produktion einer sechsten Generation des Luftfahrzeugs Rafale
(F-6-Standard) ab Mitte der 2030er-Jahre, womit Frankreich dann
neben dem NGF im NGWS über einen weiteren Kampfflugzeugtyp
der sechsten Generation verfügen würde?
Die Fragen 68 bis 69d werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
70. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Frankreich die Absicht hat,
eine fünfte Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-5-Standard) zu
entwickeln und zu produzieren?
71. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Frankreich die Absicht hat,
eine sechste Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-6-Standard) neben
dem NGF im NGWS zu entwickeln und zu produzieren, wo doch der
deutsche und der französische Verteidigungsminister am 26. April 2024
auch das weitere Vorgehen beim deutsch-französischen Kampfjet-
Projekt FCAS erörtert haben (www.bmvg.de/de/aktuelles/ruestungsvorhab
en-fortschritte-mgcs-projekt-5776198)?
Die Fragen 70 und 71 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Absichten anderer Staaten.
72. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Frankreich eine sechste
Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-6-Standard) neben dem NGF
im NGWS entwickeln und produzieren wird?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
73. Spricht Oberst Jörg Rauber, Referatsleiter im BMVg und zuständig für
das Vorhaben NGWS/FCAS, für die Bundesregierung, wenn er sagt,
dass „die F-35A […] der erste Teil von FCAS [ist]“ (table.media/securit
y/analyse/priorisierung-von-f-35-sorgt-fuer-neue-irritationen-bei-fcas/)?
Im Rahmen der Konkretisierung der vernetzten Operationsführung im
zukünftigen FCAS-Verbund wird sukzessive zu entscheiden sein, wann welche
luftgestützten Träger und Assets eingebunden werden.
74. Ist die Beschaffung von Kampfflugzeugen vom Typ F-35A nach
Meinung der Bundesregierung für den Erfolg von FCAS maßgeblich?
75. Welche militärische Bedeutung hat die Beschaffung von
Kampfflugzeugen des Typs F-35A für das Vorhaben NGWS/FCAS?
Die Fragen 74 und 75 werden gemeinsam beantwortet.
Die F-35A nimmt mit den ihr zugewiesenen Rollen Aufgaben wahr, die
komplementär mit NGWS und anderen Systemen operationelle Vorteile erzeugen
und ein insgesamt wirkungsvolles FCAS ermöglichen.
76. Welche industrielle Bedeutung hat die Beschaffung von
Kampfflugzeugen des Typs F-35A für das Vorhaben NGWS/FCAS?
Die Beschaffung der F-35A hat keine unmittelbare industrielle Bedeutung für
das Vorhaben NGWS/FCAS.
77. Welche technologische Bedeutung hat die Beschaffung von
Kampfflugzeugen des Typs F-35A für das Vorhaben NGWS/FCAS?
Die Beschaffung der F-35A hat keine unmittelbare technologische Bedeutung
für das Vorhaben NGWS/FCAS.
78. Was sind die Anforderungen des deutschen Nutzers an den NGF im
NGWS?
79. Was sind die Anforderungen des französischen Nutzers an den NGF im
NGWS?
80. Was sind die Anforderungen des spanischen Nutzers an den NGF im
NGWS?
Die Fragen 78 bis 80 werden gemeinsam beantwortet.
Erste Anforderungen an das NGWS sind in den gemeinsam mit den
Programmpartnern erstellten Forderungsdokumenten enthalten. Diese werden im
Programmverlauf weiterentwickelt und konkretisiert.
Diese Dokumente beschreiben das zukünftige NGWS.
81. Sind die womöglich unterschiedlichen Anforderungen der drei Nutzer
gleichberechtigt in den gegebenenfalls vorhandenen Entwürfen zum
NGF im NGWS berücksichtigt?
Ja.
82. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei dem zu
entwickelnden NGF im NGWS lediglich um eine reine ingenieurtechnische
Überarbeitung und Neugestaltung bestehender Systeme, etwa der F-35,
handeln wird?
Es besteht nicht die Absicht, mit dem zu entwickelnden New Generation
Fighter (NGF) im NGWS lediglich eine reine ingenieurtechnische Überarbeitung
und Neugestaltung bestehender Systeme zu verfolgen.
83. Ist die gegenwärtige Planung bezüglich des Vorhabens NGWS/FCAS,
wonach insbesondere der NGF im NGWS in den 2040er-Jahren
eingeführt werden soll, vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage
noch zeitgemäß oder werden vielmehr dazwischenliegende Lösungen
für den Anfang der 2030er-Jahre benötigt, und wenn ja, wie steht die
Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu einer inkrementellen
Weiterentwicklung des Waffensystems EUROFIGHTER aufbauend auf
dem Long Term Evolution(LTE)-Programm?
Die gegenwärtige Planung bezüglich des Vorhabens NGWS/FCAS ist
zeitgemäß. Im EUROFIGHTER-Programm ist ein inkrementeller
Fähigkeitsaufwuchs durch das Einbringen von Weiterentwicklungspaketen vorgesehen.
84. Plant die Bundesregierung, ein entsprechendes Upgrade für die EURO-
FIGHTER der Luftwaffe durchzuführen, um die EUROFIGHTER in
eine vernetzte Operationsführung und damit in das FCAS zu
integrieren?
a) Wenn ja, für welche EUROFIGHTER-Tranchen der Bundeswehr ist
das entsprechende Upgrade zur integrierten und vernetzten
Operationsführung geplant?
b) Wenn ja, wie viele Luftfahrzeuge EUROFIGHTER der Bundeswehr
sollen insgesamt ein solches Upgrade zur integrierten und
vernetzten Operationsführung erhalten?
Die Fragen 84 bis 84b werden gemeinsam beantwortet.
Der EUROFIGHTER verfügt bereits über NATO-standardisierte Fähigkeiten
zur Datenübertragung. Abhängig von den operationellen Forderungen eines
FCAS wird über die Umrüstung der Tranchen, qualitativ und quantitaiv,
entschieden.
c) Werden durch das EUROFIGHTER Long Term Evolution-
Programm die Voraussetzungen, insbesondere bei Cockpit, Computer und
Systemarchitektur dafür geschaffen?
Etwaige Maßnahmen zur Integration in ein zukünftiges FCAS sind Gegenstand
laufender Analysen.
d) Ist der mit Großbritannien und der britischen Industrie getroffene
Kompromiss für LTE geeignet für die EUROFIGHTER-Strategie der
Luftwaffe (Möglichkeit zur Zulassung, Upgradefähigkeit)
Die inhaltliche Ausgestaltung für LTE ist mit den Programmpartnern noch
nicht abgeschlossen.
e) Ist eine nationale Betreuung bzw. Weiterentwicklung durch die
nationale Industrie Deutschlands generell bei EUROFIGHTER LTE und für
den Zweck der Integration der vernetzten Operationsführung möglich
oder besteht damit eine fortwährende Abhängigkeit von der britischen
Industrie?
Die Weiterentwicklung und Betreuung des EUROFIGHTER erfolgt
grundsätzlich aus dem viernationalen Programm und mit unterschiedlichen nationalen
Verantwortlichkeiten. Die britische Industrie ist für das Cockpit, den Computer
und die Avionikstruktur verantwortlich. Gleichwohl werden nationale
Weiterentwicklungsprogramme im nationalen Systemunterstützungszentrum
entwickelt und in die deutsche EUROFIGHTER-Flotte eingebracht.
85. Müssten nach Kenntnis der Bundesregierung die in den USA bestellten
Luftfahrzeuge vom Typ F-35A einem Upgrade zur integrierten und
vernetzten Operationsführung unterzogen werden, um in FCAS
eingebunden werden zu können?
Die F-35A ist grundsätzlich zur integrierten und vernetzten Operationsführung
befähigt. Die Integration der F-35A in FCAS ist Gegenstand laufender Studien.
86. Sind die Sorgen Frankreichs in Bezug auf die bisher eingeleitete
Beschaffung von F-35A für die Bundeswehr und die perspektivische
Beschaffung weiterer Luftfahrtzeuge vom Typ F-35A, wonach Frankreich
die eingeleitete Beschaffung von 35 F-35A als Negativsignal zur
Fortführung des gemeinsamen Projekts NGWS/FCAS gedeutet hat, nach
Meinung der Bundesregierung berechtigt (table.media/security/analyse/
priorisierung-von-f-35-sorgt-fuer-neue-irritationen-bei-fcas/)?
Die Bundesregierung bezieht zu spekulativen Fragen keine Stellung.
87. Seit wann befindet sich die Bundesregierung mit der britischen
Regierung in Verhandlungen über einen TAURUS-Ringtausch, wie er
Medienberichten zufolge durchgeführt werden soll (table.media/security/ne
ws/ringtausch-koennte-streit-um-taurus-lieferungen-beenden/)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 63 auf
Bundestagsdrucksache 20/10233 wird verwiesen.
95. Plant die Bundesregierung, den NGF im NGWS so zu entwickeln, dass
das Kampfflugzeug Marschflugkörper vom Typ TAURUS tragen kann?
Konkrete Forderungen zur Bewaffnung des NGF sind zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht festgelegt.
96. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch das langwierige Veto
der Bundesregierung bezüglich Waffenexporte nach Saudi-Arabien der
Export von Luftfahrzeugen vom Typ EUROFIGHTER an das
Königreich Saudi-Arabien nicht zweifellos sichergestellt werden kann (www.
welt.de/wirtschaft/plus249850440/Ruestungsmesse-in-Riad-Deutschlan
d-droht-Denkzettel-fuer-Eurofighter-Blockade.html)?
Die Bundesregierung bezieht zu spekulativen Fragen keine Stellung.
97. Befindet sich die Bundesregierung gegenwärtig mit Saudi-Arabien in
Gesprächen über den möglichen Export von weiteren Luftfahrzeugen
vom Typ EUROFIGHTER?
99. Bis wann würden nach Kenntnis der Bundesregierung, die für einen
Export nach Saudi-Arabien genehmigten Luftfahrzeuge vom Typ EURO-
FIGHTER in Saudi-Arabien ankommen?
101. Plant die Bundesregierung, auch ihr Veto zum Export der EURO-
FIGHTER – vor dem Hintergrund der US-Zustimmung zur Lieferung
von F-16-Jets – an die Türkei aufzugeben, und wenn ja, wann (www.w
elt.de/wirtschaft/plus249850440/Ruestungsmesse-in-Riad-Deutschland-
droht-Denkzettel-fuer-Eurofighter-Blockade.html)?
Die Fragen 97, 99 und 101 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet den Deutschen
Bundestag über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die
Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben. Die Bundesregierung sieht daher von
weitergehenden Auskünften ab und verweist auf die Aussagen der Vertreter der
Bundesregierung in der Regierungspressekonferenz am 8. Januar 2024.
98. Wird die Bundesregierung den Export von Luftfahrzeugen vom Typ
EUROFIGHTERN nach Saudi-Arabien offiziell genehmigen, und wenn
ja, wann?
Auf die Antwort zu Frage 97 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Mündliche Frage 16 auf dem Plenarprotokoll 20/146 wird verwiesen.
100. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Saudi-Arabien auch ein
Angebot aus Frankreich über den Kauf von Rafale-Kampfjets vorliegt
(www.welt.de/wirtschaft/plus249850440/Ruestungsmesse-in-Riad-Deu
tschland-droht-Denkzettel-fuer-Eurofighter-Blockade.html)?
Die Bundesregierung bezieht zu spekulativen Fragen keine Stellung.
102. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die absehbaren
Beauftragungslücken zwischen dem Auslaufen der Produktion der EURO-
FIGHTER Tranche 4 und dem Beginn der Serienproduktion des NGWS
das über die letzten Jahre aufgebaute Wissen in der nationalen
Luftfahrzeugindustrie nicht verloren geht?
Die Bundesregierung bezieht zu spekulativen Fragen keine Stellung.
103. Plant die Bundesregierung die Beauftragung einer EUROFIGHTER
Tranche 5, und wenn ja, wann soll dies beauftragt werden?
Die Beauftragung einer Tranche 5 wird angestrebt.
104. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz des sehr komplex
gewählten Setups mit einer Vielzahl von Projektteilnehmern die
eingesetzten Steuermittel effizient und innovativ für die erforderlichen
zukünftigen Fähigkeiten im FCAS zur Geltung kommen?
Die Bundesregierung bringt die deutschen Interessen, auch unter Effizienz- und
Innovationsgesichtspunkten, in die Programmverhandlungen ein. Durch die
Vereinbarungen zum Cost-/Workshare zwischen den Nationen ist sichergestellt,
dass die von Deutschland eingebrachten Mittel der deutschen Industrie
zugutekommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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