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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen im Projekt Future Combat Air System

(insgesamt 104 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

04.07.2024

Aktualisiert

23.07.2024

BT20/1157130.05.2024

Aktuelle Entwicklungen im Projekt Future Combat Air System

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Aktuelle Entwicklungen im Projekt Future Combat Air System Die Entwicklung des deutsch-französisch-spanischen Programms Next Generation Weapon System in einem Future Combat Air System (NGWS/FCAS) befindet sich derzeit in der Demonstrator-Phase 1B. Für das laufende Jahr 2024 ist eine Angebotserstellung für den Eintritt in die Demonstrator-Phase 2 (Entwicklung von flugfähigen Demonstratoren) und war der Eintritt in selbige geplant (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCA S.pdf). Das europäische Rüstungsprojekt NGWS/FCAS hat mit dem NGWS die Entwicklung eines umfassend vernetzten Informations- und Wirkverbunds zum Ziel. Als Nukleus eines zukünftigen FCAS besteht er aus dem sogenannten New Generation Fighter (NGF) – einem Luftfahrzeug der sechsten Generation, je nach Mission oder Aufgabe einem oder mehreren sogenannten Remote Carriern (RC), also unbemannten Luftfahrzeugen in unterschiedlichen Größenklassen mit einem vielfältigen Aufgabenspektrum, die mit dem Kampfflugzeug interagieren, sowie der Air Combat Cloud (ACC), einem geschützten IT-System, welches das Kampfflugzeug und die unbemannten Komponenten vernetzt (www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/aktuelles/fcas-future-combat-ai r-system). Alle Komponenten sollen den Gedanken des System-of-Systems- Designs berücksichtigen. Auf nationaler Ebene soll das FCAS bereits existierende Systeme (z. B. EUROFIGHTER, A400M, Satelliten) und weitere in Planung und Umsetzung befindliche Neuentwicklungen wie die EURODROHNE in einem gemeinsamen Informations- und Wirkverbund mit dem NGWS integrieren (www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Pro jekt.pdf). Zwischen den Partnernationen und den ihnen jeweils zuzuordnenden Industrieunternehmen ist die Projektarchitektur in sieben Entwicklungsfelder, sogenannte Pillars, unterteilt. Diesen sind jeweils ein Hauptentwickler und dann entsprechend beteiligte Partner zugeordnet. Die Entwicklungsfelder sind der NEXT GENERATION FIGHTER (NGF), Triebwerk, REMOTE CARRIER (RC), AIR COMBAT CLOUD (ACC), Simulationsumgebung, Sensoren und Tarnfähigkeit (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCA S.pdf). Nach Angaben des Branchenverbandes „Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie“ (BDLI) mit Stand vom Juni 2021 hat die deutsche Industrie in den Entwicklungsfeldern ACC und RC die Leitung inne und ist im Entwicklungsfeld NGF Hauptpartner der leitenden französischen Industrie und im Entwicklungsfeld Sensorik Hauptpartner der leitenden spanischen Industrie. Für das Entwicklungsfeld Triebwerk wurde demnach zur Leitung ein Joint- Venture von französischer und deutscher Industrie durch die Unternehmen Deutscher Bundestag Drucksache 20/11571 20. Wahlperiode 30.05.2024 MTU und Safran gegründet. Für das Entwicklungsfeld der Simulationsaufgaben wurde eine gemeinschaftliche Leitung der drei Vertragspartner vereinbart (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht%20FCAS.pdf). Für die Grundsätze in der Zusammenarbeit wurde festgelegt, dass die Industrien gemeinschaftlich entscheiden und im Falle eines nicht auflösbaren Dissenses die Entscheidung in Letztinstanz bei den Nationen liegt. Schließlich soll es bei der Technologieentwicklung keine Black Boxes geben, abgesehen von sensitiven Bereichen (www.bdli.de/sites/default/files/2021-06/%C3%9Cbersicht% 20FCAS.pdf). Damit hängt als ein wesentlicher Punkt im Projekt NGWS/ FCAS der Umgang mit den Rechten am geistigen Eigentum (IPR) zusammen. Davon ist beispielsweise abhängig, wie die Nutzung einzelner Komponenten organisiert wird, ob Wartung und Instandsetzung nur industriell beim Lead- Hersteller erfolgen können oder dies durch den Zugriff auf entsprechende Aufzeichnungen so weit gewährleistet ist, dass dies auch mithilfe nationaler Industrie erfolgen kann. Des Weiteren ist dieser Punkt entscheidend für Anpassungen und Weiterentwicklungen wie die Integration neuer Waffen- oder Avioniksysteme (www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2020A98_FCAS-Projek t.pdf). In letzter Zeit sind in den Medien verschiedene Berichte und Informationen zu lesen gewesen, die die Zukunft des europäischen Rüstungsprojekts NGWS/ FCAS infrage stellen, bzw. dessen jetzige Rahmenbedingungen umfassend verändern würden. Erstens war zahlreichen Presseberichten zu entnehmen, dass auch Belgien zunächst als Beobachter dem Projekt NGWS/FCAS beitreten wolle. Bis zum Beginn der nächsten Programmstufe (Demonstrator-Phase 2) soll das Land ein vollwertiges Mitglied neben Deutschland, Frankreich und Spanien werden (www.euractiv.de/section/europa-kompakt/news/europaeisches-kampfjetprogra mm-belgien-steigt-als-beobachter-ein/). Wie der BDLI berichtet, sei Belgien primär an einer Beteilung unterhalb der „Main Partner“-Ebene interessiert (www.bdli.de/teilnahme-belgiens-am-vorhaben-ngws/fcas). Zweitens haben Frankreich und Indien Presseberichten zufolge eine Kooperationsvereinbarung im Bereich der fortgeschrittenen Luftfahrttechnologien für die Entwicklung eines gemeinsamen Luftkampfsystems für die Zukunft unterzeichnet (www.defense-aerospace.com/signs-point-to-germany-and-airbus-being-eas ed-out-of-scaf/). Drittens weisen aber auch weitere Projekte Frankreichs einige Gemeinsamkeiten mit dem FCAS-Projekt auf. So hat die französische Direction générale de l'armement (DGA) mit der Entwicklung aktiver Programme zur Einführung von französischen „loyal wingman“-Drohnen begonnen. Diese unbemannten Luftfahrtzeuge sollen primär mit den Rafale-Kampfflugzeugen, auf Grundlage von Datenaustausch (vgl. bei FCAS: ACC), zusammenwirken. Die französischen Luftstreitkräfte testen und bewerten zusätzlich unbemannte, bewaffnete Luftfahrzeuge (UCAV) für den „medium altitude long endurance“ (MALE)- Einsatz aus französischer Produktion (www.defense-aerospace.com/signs-poin t-to-germany-and-airbus-being-eased-out-of-scaf/). Beim multinationalen Vorhaben NGWS/FCAS fallen alle diese Bereiche in die Zuständigkeit deutscher Unternehmen, die die Entwicklungsleitung innehaben. Hinzu kommt, dass der französische Verteidigungsminister Sébastien Lecornu fest von einer Zusammenarbeit zwischen Frankreich, Indien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Indonesien bei der Entwicklung der Rafale F5-Standard überzeugt ist. Auch die Konzeption und den Bau einer möglichen Variante Rafale F6- Standard ab Mitte der 2030er-Jahre hält er zwischen den Staaten für denkbar (www.defense-aerospace.com/signs-point-to-germany-and-airbus-being- easedout-of-scaf/). Viertens haben Großbritannien, Italien und Japan mit einer Kooperationsvereinbarung die gemeinsame Konzeption und Entwicklung des Global Combat Air Program (GCAP) auf den Weg gebracht. Dabei handelt es sich – wie bei FCAS – um ein umfassendes Luftkampfsystem mit einem Kampfflugzeug der sechsten Generation im Zentrum. Der zukünftige Jet soll in Großbritannien und Italien langfristig die dortigen EUROFIGHTER ersetzen (www.nzz.ch/internati onal/untijapan-italien-und-grossbritannien-bauen-den-kampfjet-der-zukunfttle d-ld.1752763; de.euronews.com/2023/12/14/grossbritannien-italien-und- japanunterzeichnen-abkommen-fur-weltkapfjet-gcap). Im Unterschied zu FCAS wird GCAP den Plänen zufolge voraussichtlich fünf Jahre früher serienreif produziert werden können (www.flugrevue.de/militaer/global-combat-air-programm e-japan-mischt-mit-3-laender-fighter-mit-weltanspruch/). Fünftens wurde bekannt, dass die von der Bundesregierung bestellten US- Kampfjets vom Typ F-35A die erste Komponente des FCAS-Systems sein werden, wie Oberst Jörg Rauber, Referatsleiter im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und zuständig für FCAS, verdeutlicht hat. Außerdem sollen laut ihm die EUROFIGHTER der Luftwaffe ein entsprechendes Upgrade zur integrierten und vernetzten Operationsführung erhalten, um mit anderen Kampfflugzeugen – vornehmlich der F-35A – kompatibel zu sein (table.media/securit y/analyse/priorisierung-von-f-35-sorgt-fuer-neue-irritationen-bei-fcas/). Sechstens sind nach Kenntnis der Fragesteller die Laufzeiten der einzelnen Entwicklungssäulen unterschiedlich für die Phase 1B. Phase 2 soll aber weitgehend gleichzeitig für die Säulen starten. Für mehrere Säulen entstehen dadurch Pausen im Projektablauf und damit Beauftragungslücken für die Industrie. Ähnliches ist abzusehen in den nationalen Beauftragungen zu FCAS/NGWS zwischen Abschnitt 1 und 2 wegen der weithin zu beobachtenden Verzögerungen bei der Beauftragung durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Siebtens arbeiten im FCAS sehr viele Industriepartner zusammen, die gemeinsam die Systeme auch grenzübergreifend entwickeln müssen. Hier ist nach Meinung der Fragesteller ein wesentlicher Punkt insbesondere der Umgang mit den Rechten am geistigen Eigentum. Konkurrenzdenken und Bestrebungen zum Schutz von IPR könnte der Innovation, der konstruktiven Zusammenarbeit und der Effizienz in den Projekten abträglich sein. Wir fragen die Bundesregierung:   1. Mit wie vielen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung zum Stand vom 15. Februar 2024 für das NGWS/FCAS bezogen auf alle teilnehmenden Staaten zusammen, und welche Differenz in Bezug auf die ursprüngliche Kostenplanung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt sich daraus?   2. Mit wie vielen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung zum Stand vom 15. Februar 2024 für NGWS/FCAS bezogen auf den nationalen Kostenanteil Deutschlands, und welche Differenz in Bezug auf die ursprüngliche Kostenplanung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt sich daraus?   3. Wie viele Finanzmittel sind im Haushalt für das Jahr 2024 und im derzeit gültigen Finanzplan zur mittelfristigen Finanzplanung für das Vorhaben NGWS/FCAS bis zum Jahr 2027 eingeplant?   4. In Höhe welcher Summe an Finanzmitteln meldet das BMVg Bedarf bei der Bundesregierung für das Jahr 2025 und für die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2028 für das Vorhaben NGWS/FCAS beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) an?   5. Wie viele Finanzmittel plant die Bundesregierung für den Haushalt für das Jahr 2025 und in der dazugehörigen mittelfristigen Finanzplanung für das Vorhaben NGWS/FCAS bis zum Jahr 2028 ein?   6. Werden die Arbeitsanteile für die nationale Industrie Deutschlands angesichts des finanziellen Beitrags Deutschlands weiterhin als angemessen erachtet, um den bisherigen Status der nationalen Industrie Deutschlands im Bereich der Kampfflugzeuge zu erhalten bzw. auszubauen, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen, veränderten Bedrohungslage und dem perspektivischen Wegfall des TORNADO als einem über 20 Jahre national betreuten und weiterentwickelten Kampfflugzeugprogramms?   7. Wird eine Erhöhung des nationalen Arbeitsanteils Deutschlands beim EUROFIGHTER-Programm in Erwägung gezogen?   8. Strebt die Bundesregierung den Export von Systembestandteilen oder Systemkomponenten (NGF, RC, Anwendungen bzw. Funktionalitäten der ACC) des NGWS an Drittstaaten an?   9. Welche Drittstaaten haben gegenüber der Bundesregierung bereits einen möglichen Kaufwunsch des Luftkampfsystems NGWS oder einzelner Komponenten und Bestandteile davon geäußert?  10. Welche NATO-Staaten haben gegenüber der Bundesregierung einen möglichen Kaufwunsch des NGWS oder einzelner Komponenten und Bestandteile davon geäußert?  11. Welche EU-Staaten haben gegenüber der Bundesregierung einen möglichen Kaufwunsch des NGWS oder einzelner Komponenten und Bestandteile davon geäußert?  12. Bedarf der perspektivische Export des NGWS oder einzelner Komponenten und Bestandteile davon an Drittstaaten der gemeinsamen Zustimmung aller Vertragspartner? a) Wenn ja, was sehen die Regelungen dazu vor? b) Wenn nein, ist eine derartige Regelung noch geplant?  13. Bedarf der perspektivische Export des NGWS oder einzelner Komponenten und Bestandteile davon an NATO-Staaten der gemeinsamen Zustimmung aller Vertragspartner? a) Wenn ja, was sehen die Regelungen dazu vor? b) Wenn nein, ist eine derartige Regelung noch geplant?  14. Bedarf der perspektivische Export des NGWS oder einzelner Komponenten und Bestandteile davon an EU-Staaten der gemeinsamen Zustimmung aller Vertragspartner? a) Wenn ja, was sehen die Regelungen dazu vor? b) Wenn nein, ist eine derartige Regelung noch geplant?  15. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit für nichteuropäische Staaten, an der Entwicklung und Produktion des NGWS teilzunehmen? a) Wenn ja, was wären aus Sicht der Bundesregierung Technologiefelder und Technologiebereiche, in denen nichteuropäische Staaten einen Mehrwert für das NGWS erbringen können? b) Wenn ja, widerspricht nach Meinung der Bundesregierung dies nicht dem Gedanken von NGWS/FCAS, europäisch zu denken und deshalb Hochwerttechnologie in Europa zu halten bzw. zu entwickeln? c) Wenn ja, gäbe es Bereiche, in denen nichteuropäische Technologie die nationalen Interessen Deutschlands unterstützen könnte, um einen zeitlichen Vorsprung zu erhalten?  16. An welchen konkreten Fluggeräten sollen nach derzeitigem Planungsstand die neuen Technologien für das NGWS/FCAS (NGF, Triebwerk, RC, ACC, Simulationsumgebung, Sensorik, Tarnfähigkeit) demonstriert werden (bitte nach einzelnen Pillars auflisten)? a) Inwieweit handelt es sich dabei um sogenannte „Commercial/ Military of the shelf“-Produkte? b) Woher werden gegebenenfalls diese „Commercial/Military of the shelf“-Produkte jeweils bezogen, und auf welcher Grundlage erfolgten die jeweiligen Auswahlentscheidungen?  17. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die neuen Technologien für das NGWS im FCAS im Rahmen des trinationalen FCAS-Programms (NGF, Triebwerk, RC, ACC, Simulationsumgebung, Sensorik, Tarnfähigkeit) auch am EUROFIGHTER erprobt werden?  18. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die neuen Technologien für das NGWS im FCAS im Rahmen des trinationalen FCAS- Programms (NGF, Triebwerk, RC, ACC, Simulationsumgebung, Sensorik, Tarnfähigkeit) ausschließlich an der französischen Rafale erprobt werden?  19. Wird die Möglichkeit eines synergetischen Ansatzes mit dem EURO- FIGHTER Long Term Evolution-Programm in Erwägung gezogen?  20. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung bezüglich des Eintritts in die optionale Entwicklungsphase 2 ergeben?  21. Welche zeitlichen Verzögerungen haben sich bisher gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung für die Verfügbarkeit des Waffensystems ergeben?  22. Wann sind die einzelnen Verträge in den einzelnen Entwicklungsfeldern („Pillars“) des Vorhabens NGWS/FCAS jeweils gestartet, welche Laufzeiten haben sie jeweils, und wann werden die Verträge der Phase 1B in den einzelnen Entwicklungsfeldern jeweils auslaufen (bitte auflisten)?  23. Zu welchem Zeitpunkt werden die inhaltlichen und formellen Arbeiten an der Demonstrator-Phase 1B komplett abgeschlossen sein?  24. Wie gedenkt die Bundesregierung, die Kontinuität zwischen den Phasen 1B und 2 und eine nahtlose Anschlussbeauftragung von Phase 2 für alle Entwicklungsfelder im Vorhaben NGWS/FCAS sicherzustellen?  25. Ist eine Synchronisierung der unterschiedlichen Vertragswerke in den verschiedenen Entwicklungsfeldern des Vorhabens NGWS/FCAS beim Übergang in Phase 2 geplant?  26. Wer ist an der laut dem 18. Rüstungsbericht gerade laufenden Erarbeitung von Bewertungskriterien („Quality Gates“), die Mitte 2025 eine Entscheidung über die Fortsetzung des Programms in Phase 2 ermöglichen sollen, beteiligt (www.bmvg.de/resource/blob/5732214/3f8c7f23d3 f69757aeab2de445901275/18-ruestungsbericht-data.pdf)?  27. Auf welche Variablen und Parameter der Phase 1B (z. B. Qualität der Zusammenarbeit mit den Programmpartnern, Finanzbedarf, Projektfortschritt etc.) werden sich die Bewertungskriterien, die Mitte 2025 eine Entscheidung über die Fortsetzung des Programms in Phase 2 ermöglichen sollen, beziehen?  28. Welche Schritte im Sinne der parlamentarischen Kontrolle sind seitens der Bundesregierung für die Vergabe von Phase 2 des Vorhabens NGWS/FCAS zu jeweils welchem Zeitpunkt vorgesehen?  29. Welche Ausgaben im Vorhaben NGWS/FCAS bedürfen einer erneuten 25-Mio.-Euro-Vorlage?  30. Rechnet die Bundesregierung mit Stand vom 1. März 2024 mit einer planmäßigen Inbetriebnahme des Systems?  31. Auf Basis welcher vertraglichen Regularien der dritten Durchführungsvereinbarung (IA 3) und des Industrievertrags des Projekts NGWS/ FCAS ist die Aufnahme Belgiens in das Vorhaben möglich?  32. Welche Rechte und Pflichten hat ein Staat, der den Beobachterstatus im Vorhaben NGWS/FCAS erhält?  33. Welche Prozessschritte müssen die drei bisherigen Projektpartner Deutschland, Frankreich und Spanien durchlaufen, um den Beobachterstatus Belgiens offiziell zu bestätigen?  34. Zu welchen Änderungen bei den Zuständigkeiten der Projektpartner und der Aufgabenverteilung in den einzelnen Pillars des Projekts NGWS/ FCAS kommt es durch den Beobachterstatus Belgiens?  35. Verändert sich durch den Beobachterstatus Belgiens die Verteilung der Gesamtkosten des Projekts NGWS/FCAS? a) Wenn ja, in welcher Höhe sind durch die belgische Mitgliedschaft Kostenersparnisse für Deutschland zu erwarten? b) Wenn ja, in welcher Höhe sind durch die belgische Mitgliedschaft Kostenerhöhungen für Deutschland zu erwarten? c) Ist der Beitritt Belgiens zum europäischen Rüstungsprojekt NGWS/ FCAS als Beobachter aus Sicht der Bundesregierung positiv zu bewerten? d) Haben zwischen deutscher und belgischer Seite bereits Gespräche über den Beitritt Belgiens zum Vorhaben NGWS als Beobachter stattgefunden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? e) Gab es zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien gemeinsame Verhandlungen in Bezug auf den Beobachterstatus Belgiens, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?  36. Wird der Beobachterstatus Belgiens in eine Art vollständige Mitgliedschaft im Projekt NGWS/FCAS münden?  37. Welche Rolle soll Belgien nach Ansicht der Bundesregierung in der Phase 2 im Vorhaben NGWS/FCAS einnehmen?  38. Haben andere Staaten der Bundesregierung gegenüber ihr Interesse an einer Beteiligung am Vorhaben NGWS/FCAS bekundet, und wenn ja, welche Länder (bitte auflisten)?  39. Befindet sich die Bundesregierung gegenwärtig mit weiteren Staaten in konkreten Gesprächen über einen Beitritt zum Projekt NGWS/FCAS als Beobachter bzw. vollwertiger Projektteilnehmer (bitte auflisten)?  40. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Staaten ihr Interesse an einem Beobachterstatus oder einer vollwertigen Beteiligung am Projekt NGWS/FCAS gegenüber Frankreich bekundet, und wenn ja, welche Länder (bitte auflisten)?  41. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung andere Staaten ihr Interesse an einem Beobachterstatus oder einer vollwertigen Beteiligung am Projekt NGWS/FCAS gegenüber Spanien bekundet, und wenn ja, welche Länder (bitte auflisten)?  42. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Großbritannien über eine mögliche Beteiligung Großbritanniens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  43. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Italien über eine mögliche Beteiligung Italiens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  44. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Japan über eine mögliche Beteiligung Japans am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  45. Hat die Bundesregierung Gespräche mit Schweden über eine mögliche Beteiligung Schwedens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  46. Hat die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche mit Großbritannien über eine mögliche Beteiligung Großbritanniens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  47. Hat die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche mit Italien über eine mögliche Beteiligung Italiens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  48. Hat die französische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche mit Japan über eine mögliche Beteiligung Japans am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  49. Hat die französische Regierung Gespräche mit Schweden über eine mögliche Beteiligung Schwedens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  50. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche mit Großbritannien über eine mögliche Beteiligung Großbritanniens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  51. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche mit Italien über eine mögliche Beteiligung Italiens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  52. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche mit Japan über eine mögliche Beteiligung Japans am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  53. Hat die spanische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung Gespräche mit Schweden über eine mögliche Beteiligung Schwedens am Projekt NGWS/FCAS geführt, und wenn ja, wann, und wie oft fanden solche Gespräche statt (bitte auflisten)?  54. Sieht die Bundesregierung die Entwicklung und Produktion von Global Combat Air Programme (GCAP) angesichts zweier europäischer Großprojekte hinsichtlich enger europäischer Budgetlinien und einer möglicherweise stärkeren Fragmentierung des europäischen Rüstungsmarktes kritisch?  55. Strebt die Bundesregierung eine Fusion der Projekte NGWS/FCAS und GCAP an?  56. Ist eine Fusion von NGWS/FCAS und GCAP aus Sicht der Bundesregierung politisch umsetzbar?  57. Ist eine Fusion von NGWS/FCAS und GCAP aus Sicht der Bundesregierung programmtechnisch mit Blick auf die Arbeitsanteile der beteiligten Industrien umsetzbar?  58. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich zu einer Fusion der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?  59. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Spanien zu einer Fusion der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?  60. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Großbritannien zu einer Fusion der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?  61. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Italien zu einer Fusion der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?  62. Wie steht nach Kenntnis der Bundesregierung Japan zu einer Fusion der Projekte NGWS/FCAS und GCAP?  63. Kann die Bundesregierung Presseberichte über eine rüstungsindustrielle Kooperation zwischen Frankreich und Indien bestätigen, wonach eine Vereinbarung zur Kooperation der beiden Regierungen im Bereich Verteidigung auf dem Gebiet der fortgeschrittenen Luft- und Raumfahrttechnologien unterzeichnet wurde, und wenn ja, worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung dabei (www.defense-aerospac e.com/signs-point-to-germany-and-airbus-being-eased-out-of-scaf/)? a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung darin eine Konkurrenz zu NGWS/FCAS? b) Wenn ja, seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der Kooperationsvereinbarung zwischen Frankreich und Indien im Bereich der fortgeschrittenen Luftfahrttechnologien, die die Entwicklung eines gemeinsamen Luftkampfsystems für die Zukunft zum Ziel hat? c) Wenn ja, wurde die Bundesregierung von französischer Seite darüber informiert und zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Information seitens der französischen Regierung? d) Wenn nein, kann die Bundesregierung für die Zukunft ausschließen, dass Frankreich und Indien zusammen ein Konkurrenzprojekt zu NGWS/FCAS entwickeln und produzieren werden? e) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Firma Dassault die Ergebnisse des trinationalen FCAS-Projekts für ein gemeinsames Projekt mit Indien nutzt (www.opex360.com/2023/07/15/la-france-e t-linde-vont-soutenir-le-developpement-conjoint-dun-systeme-de-co mbat-aerien)?  64. Sollte Indien Interesse an einer Teilhabe am Vorhaben NGWS/FCAS bekunden, würde die Bundesregierung einer Aufnahme des Landes als Hauptentwickler in einem der sieben Pillars zustimmen, und wenn ja, für welche Pillars ist eine Kooperation mit Indien aus Sicht der Bundesregierung denkbar (bitte auflisten)?  65. Sollte Indien Interesse an einer Teilhabe am Vorhaben NGWS/FCAS bekunden, würde die Bundesregierung einer Aufnahme des Landes als Hauptpartner in einem der sieben Pillars zustimmen, und wenn ja, für welche Pillars ist eine Kooperation mit Indien aus Sicht der Bundesregierung denkbar (bitte auflisten)?  66. Sollte Indien Interesse an einer Teilhabe am Vorhaben NGWS/FCAS bekunden, würde die Bundesregierung einer Aufnahme des Landes unterhalb der Hauptpartner-Ebene in einem der sieben Pillars zustimmen, und wenn ja, für welche Pillars ist eine Kooperation mit Indien aus Sicht der Bundesregierung denkbar (bitte auflisten)?  67. Plant die Bundesregierung, ihrerseits zukünftig mit Indien zusammen eigene Rüstungsprojekte durchzuführen?  68. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Projekten der französischen Direction générale de l'armement (DGA), wonach diese ein Programm zur Entwicklung von unbemannten Flugzeugen in Ergänzung der Fähigkeiten der Rafale gestartet hat (www.defense-aerospace.com/signs-point- togermany-and-airbus-being-eased-out-of-scaf/)? a) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der Bundesregierung für die Entwicklung des NGF im Rahmen des Vorhabens NGWS/FCAS? b) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der Bundesregierung für die Entwicklung des RC im Rahmen des Vorhabens NGWS/ FCAS? c) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der Bundesregierung für die Entwicklung der ACC im Rahmen des Vorhabens NGWS/FCAS? d) Wenn ja, welche Bedeutung hat das nach Meinung der Bundesregierung für die Entwicklung der EURODROHNE? e) Wenn ja, werden durch das Vorhaben der französischen DGA, wonach diese ein Programm zur Entwicklung von Loyal Wingmans gestartet hat, die von Deutschland als Hauptentwickler geführten Pillars RC und ACC im Vorhaben NGWS/FCAS beeinträchtigt?  69. Kann die Bundesregierung die Presseberichte zu den Äußerungen des französischen Verteidigungsministers bestätigen, wonach die bisherigen Kooperationen Frankreichs, Indonesiens, Indiens und der Vereinigten Arabischen Emirate mit Blick auf das Luftfahrzeug Rafale des französischen Herstellers Dassault in einer Kooperation bei der Entwicklung der fünften Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-5-Standard) und unter Umständen sogar der sechsten Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-6-Standard) bis zu den späten 2030er-Jahren münden wird (www.defe nse-aerospace.com/signs-point-to-germany-and-airbus-being-eased- outof-scaf/)? a) Wenn ja, gefährdet dies das Projekt NGWS/FCAS zwischen Deutschland, Frankreich und Spanien, insbesondere mit Blick auf den NGF? b) Wenn ja, welche Bedeutung hat dies für den Zeitplan des Vorhabens NGWS/FCAS? c) Wenn ja, welche Bedeutung hat dies für die Kostenverteilung zwischen Deutschland, Frankeich und Spanien im Vorhaben NGWS/ FCAS? d) Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zu den Aussagen des französischen Verteidigungsministers zu einer möglichen Entwicklung und Produktion einer sechsten Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-6- Standard) ab Mitte der 2030er-Jahre, womit Frankreich dann neben dem NGF im NGWS über einen weiteren Kampfflugzeugtyp der sechsten Generation verfügen würde?  70. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Frankreich die Absicht hat, eine fünfte Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-5-Standard) zu entwickeln und zu produzieren?  71. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Frankreich die Absicht hat, eine sechste Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-6-Standard) neben dem NGF im NGWS zu entwickeln und zu produzieren, wo doch der deutsche und der französische Verteidigungsminister am 26. April 2024 auch das weitere Vorgehen beim deutsch-französischen Kampfjet- Projekt FCAS erörtert haben (www.bmvg.de/de/aktuelles/ruestungsvorh aben-fortschritte-mgcs-projekt-5776198)?  72. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Frankreich eine sechste Generation des Luftfahrzeugs Rafale (F-6-Standard) neben dem NGF im NGWS entwickeln und produzieren wird?  73. Spricht Oberst Jörg Rauber, Referatsleiter im BMVg und zuständig für das Vorhaben NGWS/FCAS, für die Bundesregierung, wenn er sagt, dass „die F-35A […] der erste Teil von FCAS [ist]“ (table.media/securit y/analyse/priorisierung-von-f-35-sorgt-fuer-neue-irritationen-bei-fcas/)?  74. Ist die Beschaffung von Kampfflugzeugen vom Typ F-35A nach Meinung der Bundesregierung für den Erfolg von FCAS maßgeblich?  75. Welche militärische Bedeutung hat die Beschaffung von Kampfflugzeugen des Typs F-35A für das Vorhaben NGWS/FCAS?  76. Welche industrielle Bedeutung hat die Beschaffung von Kampfflugzeugen des Typs F-35A für das Vorhaben NGWS/FCAS?  77. Welche technologische Bedeutung hat die Beschaffung von Kampfflugzeugen des Typs F-35A für das Vorhaben NGWS/FCAS?  78. Was sind die Anforderungen des deutschen Nutzers an den NGF im NGWS?  79. Was sind die Anforderungen des französischen Nutzers an den NGF im NGWS?  80. Was sind die Anforderungen des spanischen Nutzers an den NGF im NGWS?  81. Sind die womöglich unterschiedlichen Anforderungen der drei Nutzer gleichberechtigt in den gegebenenfalls vorhandenen Entwürfen zum NGF im NGWS berücksichtigt?  82. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es sich bei dem zu entwickelnden NGF im NGWS lediglich um eine reine ingenieurtechnische Überarbeitung und Neugestaltung bestehender Systeme, etwa der F-35, handeln wird?  83. Ist die gegenwärtige Planung bezüglich des Vorhabens NGWS/FCAS, wonach insbesondere der NGF im NGWS in den 2040er-Jahren eingeführt werden soll, vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage noch zeitgemäß oder werden vielmehr dazwischenliegende Lösungen für den Anfang der 2030er-Jahre benötigt, und wenn ja, wie steht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu einer inkrementellen Weiterentwicklung des Waffensystems EUROFIGHTER aufbauend auf dem Long Term Evolution(LTE)-Programm?  84. Plant die Bundesregierung, ein entsprechendes Upgrade für die EURO- FIGHTER der Luftwaffe durchzuführen, um die EUROFIGHTER in eine vernetzte Operationsführung und damit in das FCAS zu integrieren? a) Wenn ja, für welche EUROFIGHTER-Tranchen der Bundeswehr ist das entsprechende Upgrade zur integrierten und vernetzten Operationsführung geplant? b) Wenn ja, wie viele Luftfahrzeuge EUROFIGHTER der Bundeswehr sollen insgesamt ein solches Upgrade zur integrierten und vernetzten Operationsführung erhalten? c) Werden durch das EUROFIGHTER Long Term Evolution- Programm die Voraussetzungen, insbesondere bei Cockpit, Computer und Systemarchitektur dafür geschaffen? d) Ist der mit Großbritannien und der britischen Industrie getroffene Kompromiss für LTE geeignet für die EUROFIGHTER-Strategie der Luftwaffe (Möglichkeit zur Zulassung, Upgradefähigkeit) e) Ist eine nationale Betreuung bzw. Weiterentwicklung durch die nationale Industrie Deutschlands generell bei EUROFIGHTER LTE und für den Zweck der Integration der vernetzten Operationsführung möglich oder besteht damit eine fortwährende Abhängigkeit von der britischen Industrie?  85. Müssten nach Kenntnis der Bundesregierung die in den USA bestellten Luftfahrzeuge vom Typ F-35A einem Upgrade zur integrierten und vernetzten Operationsführung unterzogen werden, um in FCAS eingebunden werden zu können?  86. Sind die Sorgen Frankreichs in Bezug auf die bisher eingeleitete Beschaffung von F-35A für die Bundeswehr und die perspektivische Beschaffung weiterer Luftfahrtzeuge vom Typ F-35A, wonach Frankreich die eingeleitete Beschaffung von 35 F-35A als Negativsignal zur Fortführung des gemeinsamen Projekts NGWS/FCAS gedeutet hat, nach Meinung der Bundesregierung berechtigt (table.media/security/analyse/p riorisierung-von-f-35-sorgt-fuer-neue-irritationen-bei-fcas/)?  87. Seit wann befindet sich die Bundesregierung mit der britischen Regierung in Verhandlungen über einen TAURUS-Ringtausch, wie er Medienberichten zufolge durchgeführt werden soll (table.media/security/news/ri ngtausch-koennte-streit-um-taurus-lieferungen-beenden/)?  88. Plant die Bundesregierung, die EUROFIGHTER der Bundeswehr – vor dem Hintergrund, dass ein Upgrade der britischen EUROFIGHTER als Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS bei der Royal Air Force deutlich schneller und einfacher vollzogen werden kann als bei der Luftwaffe – zukünftig als Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS zu befähigen (augengeradeaus.net/2024/01/ringtausc h-taurus-fuer-die-briten-storm-shadow-fuer-die-ukraine/)?  89. Welches Luftfahrzeug soll nach der Ausmusterung der letzten TORNADOs bei der Bundeswehr die Aufgabe als Trägersystem für TAURUS übernehmen?  90. Wie viel Zeit nimmt nach Kenntnis der Bundesregierung die Planung, Zertifizierung und Umrüstung der EUROFIGHTER als Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS in Anspruch?  91. Wie viele EUROFIGHTER der Luftwaffe könnten als Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS durch die Bundeswehr umgerüstet werden?  92. Wann rechnet die Bundesregierung spätestens mit einer Zertifizierung der F-35A für die Bundeswehr zur nuklearen Teilhabe durch US- Behörden?  93. Können nach Kenntnis der Bundesregierung, die in den USA bestellten Kampfjets der fünften Generation vom Typ F-35A ohne weitere Umrüstungen oder Upgrades Marschflugkörper vom Typ TAURUS tragen? a) Wenn ja, bedarf es einer Zertifizierung vonseiten der USA? b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, eine Befähigung der F-35A als Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS einzuleiten, und würden die USA einer Integration von ausländischen Waffensystemen auf einer US-Plattform zustimmen?  94. Wenn ja, plant die Bundesregierung, in Zukunft die Luftfahrzeuge vom Typ F-35A als Trägersystem für Marschflugkörper vom Typ TAURUS zu verwenden?  95. Plant die Bundesregierung, den NGF im NGWS so zu entwickeln, dass das Kampfflugzeug Marschflugkörper vom Typ TAURUS tragen kann?  96. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch das langwierige Veto der Bundesregierung bezüglich Waffenexporte nach Saudi-Arabien der Export von Luftfahrzeugen vom Typ EUROFIGHTER an das Königreich Saudi-Arabien nicht zweifellos sichergestellt werden kann (www. welt.de/wirtschaft/plus249850440/Ruestungsmesse-in-Riad-Deutschlan d-droht-Denkzettel-fuer-Eurofighter-Blockade.html)?  97. Befindet sich die Bundesregierung gegenwärtig mit Saudi-Arabien in Gesprächen über den möglichen Export von weiteren Luftfahrzeugen vom Typ EUROFIGHTER?  98. Wird die Bundesregierung den Export von Luftfahrzeugen vom Typ EUROFIGHTERN nach Saudi-Arabien offiziell genehmigen, und wenn ja, wann?  99. Bis wann würden nach Kenntnis der Bundesregierung, die für einen Export nach Saudi-Arabien genehmigten Luftfahrzeuge vom Typ EURO- FIGHTER in Saudi-Arabien ankommen? 100. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Saudi-Arabien auch ein Angebot aus Frankreich über den Kauf von Rafale-Kampfjets vorliegt (www.welt.de/wirtschaft/plus249850440/Ruestungsmesse-in-Riad-Deuts chland-droht-Denkzettel-fuer-Eurofighter-Blockade.html)? 101. Plant die Bundesregierung, auch ihr Veto zum Export der EURO- FIGHTER – vor dem Hintergrund der US-Zustimmung zur Lieferung von F-16-Jets – an die Türkei aufzugeben, und wenn ja, wann (www.wel t.de/wirtschaft/plus249850440/Ruestungsmesse-in-Riad-Deutschland-dr oht-Denkzettel-fuer-Eurofighter-Blockade.html)? 102. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die absehbaren Beauftragungslücken zwischen dem Auslaufen der Produktion der EURO- FIGHTER Tranche 4 und dem Beginn der Serienproduktion des NGWS das über die letzten Jahre aufgebaute Wissen in der nationalen Luftfahrzeugindustrie nicht verloren geht? 103. Plant die Bundesregierung die Beauftragung einer EUROFIGHTER Tranche 5, und wenn ja, wann soll dies beauftragt werden? 104. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass trotz des sehr komplex gewählten Setups mit einer Vielzahl von Projektteilnehmern die eingesetzten Steuermittel effizient und innovativ für die erforderlichen zukünftigen Fähigkeiten im FCAS zur Geltung kommen? Berlin, den 29. Mai 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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