Klimawirkungen der Kapitalanlagen des Bundes in der Kohle-, Gas- und Erdölindustrie
der Abgeordneten Ralph Lenkert, Matthias W. Birkwald, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
128 Mrd. Euro legt der Bund nach aktuellem Sachstand aus sechs Sondervermögen am Finanzmarkt an (37 Mrd. Euro im Versorgungsfonds des Bundes, Versorgungsfonds für die Bundesagentur für Arbeit und Versorgungsrücklagen des Bundes sowie 11 Mrd. Euro im Pflegevorsorgefonds (Stand: 27. August 2021; Bundestagsdrucksache 19/32452, S. 14 f.), 56 Mrd. Euro bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL; Stand: 2022; www.vbl.de/de/vermögensanlage) und 24 Mrd. Euro im Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO; Stand: 31. Dezember 2022; www.kenfo.de/start). Mangelnde Transparenz und parlamentarische Aufsicht sowie lückenhafte gesetzliche Vorgaben zu Anlagerichtlinien und Ausschlusskriterien haben nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu staatlichen Milliarden-Investitionen auch in die Fossil-Industrie geführt (www.tagesschau.de/investigativ/panorama/pensionsfond-bund-investitionen-kohle-oel-gas-101.html, www.nd-aktuell.de/artikel/1180121.stiftung-kenfo-atommuellfonds-heimliches-fuellhorn-fuer-fossile-energien.html#:~:text=Demnach%20hat%20Kenfo%20rund%20771%20Millionen%20Euro%20in,Atomkraftwerksbetreiber%20haben%20dort%20insgesamt%2024%2C1%20Milliarden%20Euro%20eingezahlt), deren Kerngeschäft mit Kohle, Erdgas und Erdöl eine besonders negative Klimawirkung durch Exploration, Förderung, Verarbeitung, Transport, Verkauf und Verbrennung fossiler Brennstoffe aufweist.
Zivilgesellschaftliche Organisationen, Finanzfachleute und Medien bewerten deren fossile Kapitalanlagen als „klimaschädlich“ (https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/pensionsfond-bund-investitionen-kohle-oel-gas-101.html), als „dreckige Investments“ (www.urgewald.org/sites/default/files/media-files/urgewald_KENFO-Briefing-2024-de.pdf) und als „Interessenkonflikt“ (https://fragdenstaat.de/blog/2023/12/13/fossil-free-verklagt-das-bundesinnenministerium). Die Bürgerbewegung Finanzwende spricht bei staatlichen Anlagerichtlinien von „Makulatur“ (www.finanzwende.de/standpunkte/standpunkt-vbl-immer-noch-nicht-nachhaltig). Das zeigt nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller: In der Öffentlichkeit wachsen Zweifel an der Ernsthaftigkeit und Durchsetzbarkeit der deutschen Klimapolitik gegenüber der Fossil-Industrie. Offenbar werden verbindliche Vorgaben zur Umleitung der Finanzströme ignoriert, die die Bundesregierung mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages zum Pariser Klimaübereinkommen 2016 eingegangen ist (Artikel 2c: www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/pariser_abkommen_bf.pdf).
Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aus dem Jahr 2021 macht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bis heute unerfüllte Versprechen: „Wir werden das fossile Zeitalter […] beenden“ und „Die Bundesregierung wird ihre öffentlichen Geldanlagen, die dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 widersprechen, schrittweise abziehen“ (www.tagesspiegel.de/politik/downloads/koalitionsvertrag-ampel-2021-2025).
Die Internationale Energie Agentur (IEA) empfiehlt seit 2021, kein Geld mehr in den Fossil-Sektor zu investieren, weil fossile Expansion unvereinbar ist mit der Emissionsreduktion, die zur Begrenzung der Erderhitzung auf maximal 1,5 Grad bzw. unter 2,0 Grad Celsius nötig ist (www.dw.com/en/iea-fatih-birolnew-oil-gas/a-65200519).
Aktualität erhält diese staatlich finanzierte Fehlentwicklung durch die Pläne der Bundesregierung, noch im Laufe des Jahres 2024 eine „Stiftung Generationenkapital“ zu gründen, die im Rahmen des Rentensystems bis in die Mitte der 2030er-Jahre ein „Generationenkapital“ von mindestens 200 Mrd. Euro zusätzlich am Finanzmarkt in Aktien, Anleihen und andere Finanzprodukte anlegen soll. Sie lässt dabei nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang die Fragen offen, ob der Bund aus fossilen Fehlern der Vergangenheit gelernt hat, Fossil-Freiheit und vollständige Transparenz künftig zum Mindeststandard aller staatlichen Kapitalanlagen erheben und unter die Aufsicht des Deutschen Bundestages stellen wird.
Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind Kapitalanlagen aus sechs Sondervermögen. Darunter sind die vier Sondervermögen unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) – die „Versorgungsrücklage des Bundes“ für Pensionen der Bundesbeamten, Soldaten und Bundesrichter, der „Versorgungsfonds des Bundes“ für Pensionen der Bundesbeamten, Soldaten und Bundesrichter, der „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ für Altersbezüge der Angestellten sowie der „Pflegevorsorgefonds“ für die allgemeinen Pflegekassen – sowie die Sondervermögen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder unter Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für Altersbezüge der Angestellten im öffentlichen Dienst und das Sondervermögen der KENFO-Stiftung im „Fonds zur Finanzierung kerntechnischer Entsorgung“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie hoch war das jeweilige Anlagevolumen der in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Sondervermögen zum Stand 31. Dezember 2023 (bitte pro Anlageportfolio mit jeweiligen Finanzprodukten wie beispielsweise Aktien und Anleihen aufschlüsseln)?
In welche Unternehmen und Staaten wurde zum Stand 31. Dezember 2023 mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Sondervermögen investiert (bitte pro Anlageportfolio mit sämtlichen Namen und Anlagehöhen in Euro und Prozent aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die absoluten Treibhausgasmengen („Emissionen“ = CO2e in Scope 1 + 2 + 3, in Tonnen) der jeweiligen Anlageportfolios der in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Sondervermögen im jährlichen Zeitverlauf seit Erstellung der Anlageportfolios und in dieser Legislatur (bitte pro Unternehmen und pro Sektor aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die relativen Treibhausgasmengen („Emissionsintensität“ = Emissionen in Tonnen pro Finanzwert, oft definiert als 1 Mio. US-Dollar Unternehmenswert oder Marktkapitalisierung) der jeweiligen Anlageportfolios der in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Sondervermögen im jährlichen Zeitverlauf seit Erstellung der Anlageportfolios und in dieser Legislatur (bitte pro Unternehmen und pro Sektor aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen dem Bund über die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller mangelnde Aussagekraft der Rechengröße „Emissionsintensität“ (auch bekannt als „Kohlenstoffintensität“ bzw. „Emission Intensity“ oder „Carbon Intensity“) zur Bewertung der Klimawirkung von Anlageportfolios, die bei gleichbleibenden oder steigenden absoluten Emissionen und gleichzeitig überproportional steigenden Finanzwerten (wie sie beispielsweise Gas- und Ölkonzerne durch Rekordumsätze und Rekordgewinne nach dem russischen Angriff auf die Ukraine verzeichneten), dennoch sinkende Rechenwerte der „Emissionsintensität“ aufweisen und damit eine Investierbarkeit andeuten, die den Klimaschäden durch absolute Treibhausgasmengen widersprechen?
Welche konkreten Vorgaben für Kapitalanlagen und welche Limits absoluter Emissionsmengen (in Tonnen) ergeben sich nach Kenntnisstand der Bundesregierung für die staatlichen Kapitalanlagen in Deutschland aus dem
a) Pariser Klimaübereinkommen 2016, insbesondere aus dem Passus in Artikel 2c „[…] die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung“,
b) Koalitionsvertrag 2021, insbesondere aus dem Passus auf S. 162: „Die Bundesregierung wird ihre öffentlichen Geldanlagen, die dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 widersprechen, schrittweise abziehen“?
Welche Änderungen für die Anlagepraxis ergeben sich für die staatlichen Kapitalanlagen des BMI, der VBL, der KENFO-Stiftung und der künftigen Stiftung Generationenkapital aus den Fragen 6a und 6b, und falls es keine Änderungen geben sollte, wie begründet die Bundesregierung dies?
Welche Fossil-Firmen wurden seit Erstellung der Anlageportfolios und in dieser Legislatur jeweils durch das BMI, die VBL und die KENFO-Stiftung aus den Anlageportfolios entfernt, und welche verbleiben aktuell?
Finden die international verwendeten Daten der von der Nichtregierungsorganisation (NGO) urgewald zur Verfügung gestellten Listen „Global Coal Exit List“ (GCEL; www.coalexit.org) und „Global Oil and Gas Exit List“ (GOGEL; https://gogel.org) Anwendung in der Anlagepraxis oder Definition der Ausschlusslisten im Rahmen der Anlagerichtlinien des BMI, der VBL, der KENFO-Stiftung sowie der künftigen Stiftung Generationenkapital, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies jeweils?
Welche Ausschlusskriterien für die Fossil-Industrie sowie für andere Sektoren und Geschäftsmodelle gelten für die jeweiligen Anlageportfolios, und welche wären darüber hinaus zur Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze nötig (bitte nach BMI, VBL, KENFO-Stiftung, Stiftung Generationenkapital aufschlüsseln)?
Welche Änderungen der Anlagegrundlagen, Anlagerichtlinien, Ausschlusslisten sowie des Anlageportfolios des BMI im Hinblick auf Fossil-Unternehmen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der schriftlichen Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff beim BMI aus dem Oktober 2023 „Abschließend möchte ich nachdrücklich betonen, dass wir uns in der Zielsetzung einer fossilfreien Aktienanlage [aus Sondervermögen des BMI] völlig einig sind“ (https://x.com/DivestBerlin/status/1788943787961782698), und wenn keine Änderungen vorgesehen sind, wie begründet die Bundesregierung dies?
Welche Änderungen der Anlagegrundlagen, Anlagerichtlinien, Ausschlusslisten sowie des Anlageportfolios der KENFO-Stiftung im Hinblick auf Fossil-Unternehmen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Udo Philipp auf eine Einzelfrage des Abgeordneten Matthias W. Birkwald im Dezember 2023 „Selbstverständlich behält sich der KENFO Desinvestitionen für den Fall vor, dass es bei einem Unternehmen keine ausreichenden Fortschritte bei der klimaneutralen Transformation gibt.“ (Bundestagsdrucksache 20/9902), und wenn keine Änderungen vorgesehen sind, wie begründet die Bundesregierung dies?
Welche prognostizierten Veränderungen für Sicherheit bzw. Risiko, Rendite und Liquidität würden sich – sofern der Bundesregierung entsprechende Berechnungen vorliegen – bei einem Ausschluss aller Fossil-Unternehmen bis zum Ende dieser Legislatur 2025, bis Ende 2030 und bis Ende 2035 ergeben (bitte mit berechneten Werten und finanzmathematischer Herleitung für das BMI, die VBL, KENFO-Stiftung, Stiftung Generationenkapital aufschlüsseln)?
Wurde der Ausschluss aller Fossil-Unternehmen für das BMI, die VBL, KENFO-Stiftung und die künftige Stiftung Generationenkapital modelliert, um eine Datenbasis für diese Entscheidungsoption zu haben, und wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung dafür, um die Modellierung innerhalb dieser Legislatur zu ermöglichen?
Welche Veröffentlichungspraxis gibt es jeweils bei den Anlageportfolios des BMI und der VBL, und wenn auf andere Weise als bei der KENFO-Stiftung veröffentlicht wird, die jährlich ihr Anlageportfolio mit einer vollständigen Liste aller Namen der Unternehmen und Anlageanteile offenlegt, wie begründet die Bundesregierung jeweils diese sich davon unterscheidende Veröffentlichungspraxis?
Welche Veröffentlichungspraxis ist für die künftige Stiftung Generationenkapital aus Sicht der Bundesregierung nötig, und wenn auf andere Weise als bei der KENFO-Stiftung veröffentlicht werden soll, wie begründet die Bundesregierung diese sich davon unterscheidende Veröffentlichungspraxis?