Deutscher Bundestag Drucksache 20/12348
20. Wahlperiode 19.07.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Matthias W. Birkwald,
Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/11876 –
Klimawirkungen der Kapitalanlagen des Bundes in der Kohle-, Gas- und
Erdölindustrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
128 Mrd. Euro legt der Bund nach aktuellem Sachstand aus sechs
Sondervermögen am Finanzmarkt an (37 Mrd. Euro im Versorgungsfonds des Bundes,
Versorgungsfonds für die Bundesagentur für Arbeit und Versorgungsrücklagen
des Bundes sowie 11 Mrd. Euro im Pflegevorsorgefonds (Stand: 27. August
2021; Bundestagsdrucksache 19/32452, S. 14 f.), 56 Mrd. Euro bei der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL; Stand: 2022;
www.vbl.de/de/v
erm%C3%B6gensanlage) und 24 Mrd. Euro im Fonds zur Finanzierung der
kerntechnischen Entsorgung (KENFO; Stand: 31. Dezember 2022;
www.kenf
o.de/start). Mangelnde Transparenz und parlamentarische Aufsicht sowie
lückenhafte gesetzliche Vorgaben zu Anlagerichtlinien und Ausschlusskriterien
haben nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zu staatlichen
Milliarden-Investitionen auch in die Fossil-Industrie geführt (
www.tagesschau.de/
investigativ/panorama/pensionsfond-bund-investitionen-kohle-oel-gas-10
1.html,
www.nd-aktuell.de/artikel/1180121.stiftung-kenfo-atommuellfonds-he
imliches-fuellhorn-fuer-fossile-energien.html#:~:text=Demnach%20hat%20K
enfo%20rund%20771%20Millionen%20Euro%20in,Atomkraftwerksbetreiber
%20haben%20dort%20insgesamt%2024%2C1%20Milliarden%20Euro%20ei
ngezahlt), deren Kerngeschäft mit Kohle, Erdgas und Erdöl eine besonders
negative Klimawirkung durch Exploration, Förderung, Verarbeitung,
Transport, Verkauf und Verbrennung fossiler Brennstoffe aufweist.
Zivilgesellschaftliche Organisationen, Finanzfachleute und Medien bewerten
deren fossile Kapitalanlagen als „klimaschädlich“ (
https://www.tagesschau.de/
investigativ/panorama/pensionsfond-bund-investitionen-kohle-oel-gas-10
1.html), als „dreckige Investments“ (
www.urgewald.org/sites/default/files/me
dia-files/urgewald_KENFO-Briefing-2024-de.pdf) und als
„Interessenkonflikt“ (
https://fragdenstaat.de/blog/2023/12/13/fossil-free-verklagt-das-bundesi
nnenministerium). Die Bürgerbewegung Finanzwende spricht bei staatlichen
Anlagerichtlinien von „Makulatur“ (
www.finanzwende.de/standpunkte/standp
unkt-vbl-immer-noch-nicht-nachhaltig). Das zeigt nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller: In der Öffentlichkeit wachsen Zweifel an der
Ernsthaftigkeit und Durchsetzbarkeit der deutschen Klimapolitik gegenüber der
Fossil-Industrie. Offenbar werden verbindliche Vorgaben zur Umleitung der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 19. Juli 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Finanzströme ignoriert, die die Bundesregierung mit dem Beschluss des
Deutschen Bundestages zum Pariser Klimaübereinkommen 2016 eingegangen ist
(Artikel 2c:
www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimasch
utz/paris_abkommen_bf.pdf).
Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP aus dem Jahr 2021 macht nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller bis heute unerfüllte Versprechen: „Wir werden das fossile Zeitalter […]
beenden“ und „Die Bundesregierung wird ihre öffentlichen Geldanlagen, die
dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 widersprechen, schrittweise abziehen“
(
www.tagesspiegel.de/politik/downloads/koalitionsvertrag-ampel-2021-2025).
Die Internationale Energie Agentur (IEA) empfiehlt seit 2021, kein Geld mehr
in den Fossil-Sektor zu investieren, weil fossile Expansion unvereinbar ist mit
der Emissionsreduktion, die zur Begrenzung der Erderhitzung auf maximal
1,5 Grad bzw. unter 2,0 Grad Celsius nötig ist (
www.dw.com/en/iea-fatih-biro
l-new-oil-gas/a-65200519).
Aktualität erhält diese staatlich finanzierte Fehlentwicklung durch die Pläne
der Bundesregierung, noch im Laufe des Jahres 2024 eine „Stiftung
Generationenkapital“ zu gründen, die im Rahmen des Rentensystems bis in die Mitte
der 2030er-Jahre ein „Generationenkapital“ von mindestens 200 Mrd. Euro
zusätzlich am Finanzmarkt in Aktien, Anleihen und andere Finanzprodukte
anlegen soll. Sie lässt dabei nach Ansicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller bislang die Fragen offen, ob der Bund aus fossilen Fehlern der
Vergangenheit gelernt hat, Fossil-Freiheit und vollständige Transparenz künftig zum
Mindeststandard aller staatlichen Kapitalanlagen erheben und unter die
Aufsicht des Deutschen Bundestages stellen wird.
Gegenstand dieser Kleinen Anfrage sind Kapitalanlagen aus sechs
Sondervermögen. Darunter sind die vier Sondervermögen unter Federführung des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) – die „Versorgungsrücklage
des Bundes“ für Pensionen der Bundesbeamten, Soldaten und Bundesrichter,
der „Versorgungsfonds des Bundes“ für Pensionen der Bundesbeamten,
Soldaten und Bundesrichter, der „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“
für Altersbezüge der Angestellten sowie der „Pflegevorsorgefonds“ für die
allgemeinen Pflegekassen – sowie die Sondervermögen der Versorgungsanstalt
des Bundes und der Länder unter Aufsicht des Bundesministeriums der
Finanzen (BMF) für Altersbezüge der Angestellten im öffentlichen Dienst und das
Sondervermögen der KENFO-Stiftung im „Fonds zur Finanzierung
kerntechnischer Entsorgung“.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Gegenstand der vorliegenden parlamentarischen Anfrage sind sechs
verschiedene Kapitalanlagen: Versorgungsrücklage des Bundes, Versorgungsfonds des
Bundes, Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit, Pflegevorsorgefonds
(nachfolgend: Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung), Fonds
zur Finanzierung kerntechnischer Entsorgung (KENFO) und Mittel der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Aufgabe, Struktur und
Zielsetzung dieser Vermögen unterscheiden sich insbesondere in folgenden Punkten:
• Wirtschaftsführung nach kaufmännischen Grundsätzen vs.
haushaltsfinanzierte Sondervermögen,
• Sondervermögen des Bundes vs. rechtlich unabhängige Stiftung des
öffentlichen Rechts,
• treuhänderische Verwaltung der regelmäßigen staatlichen Zuführungen vs.
Verwaltung eines einmaligen Betrags sowie
• dauerhafte vs. Verbrauchsstiftung.
Die Verwaltung der Anlagen unterliegt damit jeweils unterschiedlichen
Zwecken und divergierenden gesetzlichen Regelwerken. Ein Vergleich der
Anlagestrategien und sich daraus ableitendender Aspekte hat dies zu berücksichtigen.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller ordnen zudem die VBL als
Kapitalanlage des Bundes und insbesondere in „Sondervermögen des Bundes“ ein. Dies ist
jedoch unzutreffend. Die VBL ist keine Einrichtung des Bundes und der Bund
hat – insbesondere auf Ebene der Organe der VBL – auch keinen
beherrschenden Einfluss. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die
gemeinsam von Bund und Ländern – außer Hamburg und Saarland – getragen
wird. Der Bund ist somit einer von 15 VBL-Trägern. Die VBL verwaltet keine
Anlagen des Bundes bzw. der öffentlichen Hand, sondern Beiträge und
Umlagen der Versicherten und der beteiligten Arbeitgeber zum Zweck der
Erbringung bzw. des Aufbaus einer betrieblichen Altersversorgung. Bei der
Beantwortung der Fragen bleibt die VBL daher unberücksichtigt.
Zum Nachhaltigkeitskonzept der Sondervermögen des Bundes und der
Sozialversicherung gilt Folgendes:
Die seit mehreren Jahren laufende nachhaltige Umstrukturierung des
Aktieninvestments der Sondervermögen ist komplex. Versorgungsfonds haben eine
treuhänderische Funktion. Sie verwalten keine eigenen Mittel, sondern müssen das
anvertraute Kapital so investieren, dass der Zweck der Fonds – die
Erwirtschaftung von Mitteln für die Altersvorsorge – erreicht wird. Rendite, Liquidität und
Sicherheit als gesetzliche Anlageziele müssen daher in eine „praktische
Konkordanz“ mit Nachhaltigkeit nach Maßgabe der nationalen, europäischen und
internationalen Klimaziele gebracht werden.
In diesem schwierigen Abwägungsprozess hat sich die Bundesregierung unter
Abwägung einer Vielzahl von Aspekten bei den Sondervermögen für eine
Strategie entschieden, nach der nicht der sofortige Ausstieg der Investitionen aus
fossilen Energieträgern erfolgt, sondern in Übereinstimmung mit den
nationalen und internationalen Klimavereinbarungen die kontinuierliche Reduzierung
von Treibhausgasen angestrebt wird. Ein Ausschluss ganzer Branchen hätte
wegen des hohen Investitionsvolumens der Sondervermögen eine unter Risiko-
und Liquiditätsgesichtspunkten bedenkliche Einschränkung des
Anlageuniversums zur Folge, würde im Zweifel Unternehmen eine finanzielle und politische
Unterstützung für einen nachhaltigen Transformationsprozess entziehen und
stände im Widerspruch dazu, dass die Bundesrepublik Deutschland als
energieintensive Wirtschafts- und Exportnation für ihre Energieversorgung bis auf
weiteres auch noch auf fossile Energieträger angewiesen ist. Die vor diesem
Hintergrund verfolgte Politik der Bundesregierung einer bedachten, d. h.
gleichzeitig marktschonenden und nachhaltigen Anlagestrategie mit dem Ziel
einer fortlaufenden Reduzierung der CO2-Intensität der Sondervermögen
(Frage 11), entspricht der Vereinbarung im aktuellen Koalitionsvertrag. Danach
werden eine langfristig fossilfreie Aktienanlage und Klimaneutralität bis 2045
angestrebt. Die Behauptung in der Vorbemerkung der Fragesteller, die
Bundesregierung mache „bis heute unerfüllte Versprechen“, ist vor diesem Hintergrund
nicht zutreffend.
Vielmehr setzt das Nachhaltigkeitskonzept der Sondervermögen diese Anlage-
und Nachhaltigkeitsstrategie um. Es beinhaltet ökologische, soziale und
ethische (ESG-)Kriterien kombiniert mit einem Best-In-Class-Ansatz. Dabei
werden folgende Ausschlusskriterien berücksichtigt:
• Produktion und Handel mit verbotenen/geächteten Waffen,
• schwere und systematische Verstöße gegen internationale
Menschenrechtsabkommen,
• schwere und systematische Verstöße gegen die Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
• schwere und systematische Verstöße gegen den UN Global Compact
(dessen Prinzipien umfassen auch die Bekämpfung von Umweltzerstörung und
Korruption),
• Produktion von Tabakendprodukten,
• Betrieb von Kernkraftwerken.
Über den Best-In-Class-Ansatz werden nur die nach ESG-Kriterien besten
Unternehmen für die Mittelanlage ausgewählt. Somit finden auch wesentliche
finanzielle Risiken, die durch Umwelt- und Klimarisiken (einschließlich
transitorischer Risiken) entstehen, Berücksichtigung. Ein über das
Investitionsverhalten der Sondervermögen angestrebtes Ziel ist es, die sukzessive Verringerung
des CO2-Fussabdrucks von Unternehmen zu begleiten und zu fördern, um
damit eine Transformation der Wirtschaft hin zur CO2-Neutralität zu unterstützen.
Deswegen wird auch eine Klimastrategie insbesondere zum CO2-Ausstoß der
Unternehmen in Relation zum Unternehmensumsatz angemessen
berücksichtigt. Die CO2-Reduktion erfolgt dabei nach Maßgabe der europäischen Climate
Transition Benchmark (CTB).
Zum Nachhaltigkeitsansatz des KENFO:
Der KENFO verfolgt einen renditeorientierten Nachhaltigkeitsansatz, der
Nachhaltigkeit mit Rendite- und Risikoanforderungen in Einklang bringt.
Nachhaltigkeitskriterien werden bei allen Anlageentscheidungen
berücksichtigt. Der Nachhaltigkeitsansatz des KENFO kann hier abgerufen werden: www.
kenfo.de/unser-auftrag/nachhaltigkeit.
1. Wie hoch war das jeweilige Anlagevolumen der in der Vorbemerkung
der Fragesteller benannten Sondervermögen zum Stand 31. Dezember
2023 (bitte pro Anlageportfolio mit jeweiligen Finanzprodukten wie
beispielsweise Aktien und Anleihen aufschlüsseln)?
Für die Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung sowie für den
KENFO kann der Vermögensbestand zum Stichtag 31. Dezember 2023 der
nachfolgenden Tabelle und den nachstehenden Ausführungen entnommen
werden. Das Generationenkapitalgesetz ist noch nicht in Kraft getreten, so dass
bislang keine Anlagen erfolgen.
Vermögensrechnung zum 31.12.2023 für die Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung
Instrumentengattung
Versorgungsrücklage
des Bundes
Versorgungsfonds des
Bundes
Versorgungsfonds der
Bundesagentur
für Arbeit
Pflegevorsorgefonds
Sondervermögen
(aggregiert)
Anleihen 14 168 029 846
Euro
8 973 782 954
Euro
5 623 493 810
Euro
8 245 530 371
Euro
37 010 836 982
Euro
Aktien 6 201 334 261
Euro
3 916 660 054
Euro
2 396 181 368
Euro
3 376 069 421
Euro
15 890 245 105
Euro
Liquidität 24 772 260
Euro
15 998 109
Euro
20 350 561
Euro
20 090 692
Euro
81 211 622
Euro
Gesamt 20 394 136 368
Euro
12 906 441 116
Euro
8 040 025 739
Euro
11 641 690 484
Euro
52 982 293 708
Euro
Das Stiftungsvermögen des KENFO betrug zum 31. Dezember 2023 rund
23,49 Mrd. Euro. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden insgesamt 3,66 Mrd. Euro
aus dem Stiftungsvermögen zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung
ausgezahlt. Das Stiftungsvermögen des KENFO setzte sich zum 31. Dezember
2023 wie folgt zusammen: Aktien & REITS (Real Estate Investment Trusts):
10,81 Mrd. Euro (46,0 Prozent), Anleihen: 8,73 Mrd. Euro (37,2 Prozent),
Geldmarktnahe Anlagen 1,46 Mrd. Euro (6,2 Prozent), Illiquide Anlagen:
2,03 Mrd. Euro (8,6 Prozent) und Barmittel: 0,46 Mrd. Euro (2,0 Prozent).
2. In welche Unternehmen und Staaten wurde zum Stand 31. Dezember
2023 mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten
Sondervermögen investiert (bitte pro Anlageportfolio mit sämtlichen Namen
und Anlagehöhen in Euro und Prozent aufschlüsseln)?
Für die Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung wird die
Zusammensetzung des Anlagevolumens des Aktieninvestments durch die Indizes
zweier Indexanbieter bestimmt: zu 65 Prozent durch den S&P Eurozone
Bund/SV Climate Transition ESG Select Index (Euro-Raum) und zu 35 Prozent
durch den Euronext V.E ESG-World-select75 Bund/SV Index (Ex-Euro-Raum).
Insbesondere vor dem Hintergrund der vertraglichen Beschränkungen in den
Lizenzverträgen mit den Indexanbietern kann das aufgeschlüsselte
Anlagenportfolio, insbesondere die individuelle Indexzusammensetzung, nicht in
vollem Umfang konkretisiert werden.
Die zehn größten Einzelwerte der Portfolios können jedoch den nachfolgenden
Veröffentlichungen der beiden Indexanbieter entnommen werden.
Euronext-Index:
https://live.euronext.com/de/product/indices/nl0015000ed5-xpar
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren das folgende Unternehmen:
Microsoft Corp., Nvidia Corp., JP Morgan Chase & Co., Eli Lilly and Co.,
Home Depot Inc., Procter & Gamble Co., Union Pacific Corp., Nestle SA,
Salesforce Inc., Merck & Company.
S&P-Index:
www.spglobal.com/spdji/en/indices/sustainability/sp-eurozone-bund-sv-climat
e-transition-esg-select-index/#data
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 waren das folgende Unternehmen:
ASML Holding NV, LVMH-Moet Vuitton, SAP SE, Sanofi-Aventis, Allianz
SE, Deutsche Telekom AG, Air Liquide, Schneider Electric SE, BNP Paribas,
Banco Santander SA.
Der Portfoliobestand des KENFO ist auf
www.kenfo.de/downloads abrufbar.
3. Wie hoch sind die absoluten Treibhausgasmengen („Emissionen“ = CO2e
in Scope 1 + 2 + 3, in Tonnen) der jeweiligen Anlageportfolios der in der
Vorbemerkung der Fragesteller benannten Sondervermögen im jährlichen
Zeitverlauf seit Erstellung der Anlageportfolios und in dieser Legislatur
(bitte pro Unternehmen und pro Sektor aufschlüsseln)?
4. Wie hoch sind die relativen Treibhausgasmengen („Emissionsintensität“
= Emissionen in Tonnen pro Finanzwert, oft definiert als 1 Mio. US-
Dollar Unternehmenswert oder Marktkapitalisierung) der jeweiligen
Anlageportfolios der in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten
Sondervermögen im jährlichen Zeitverlauf seit Erstellung der Anlageportfolios
und in dieser Legislatur (bitte pro Unternehmen und pro Sektor
aufschlüsseln)?
15. Welche Veröffentlichungspraxis gibt es jeweils bei den Anlageportfolios
des BMI und der VBL, und wenn auf andere Weise als bei der KENFO-
Stiftung veröffentlicht wird, die jährlich ihr Anlageportfolio mit einer
vollständigen Liste aller Namen der Unternehmen und Anlageanteile
offenlegt, wie begründet die Bundesregierung jeweils diese sich davon
unterscheidende Veröffentlichungspraxis?
Die Fragen 3, 4 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung wird für den
allein unternehmensrelevanten Aktienanteil auf die ESG-Reportings der
Indexanbieter verwiesen:
Euronext-Index:
https://live.euronext.com/de/product/indices/nl0015000ed5-xpar
S&P-Index:
www.spglobal.com/spdji/en/indices/sustainability/sp-eurozone-bund-sv-climat
e-transition-esg-select-index/#overview
Die Emissionen der Kapitalanlagen des KENFO werden anhand der
Empfehlungen der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) und der Net-
Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) analysiert. Zur Messung des Carbon
Footprints verwendet der KENFO die sogenannte Weighted Average Carbon
Intensity (WACI), die in Tonnen CO2 Äquivalente pro 1 Mio. US-Dollar
Umsatz pro Unternehmen gemessen wird (Intensitätsmetrik).
Übersicht über den WACI des Aktien und Unternehmensanleiheportfolios des
KENFO in CO2e pro 1 Mio. USDollar Umsatz (Scope 1 & 2 Emissionen):
Stichtag 31. Dezember 2021: 123 Tonnen CO2e pro 1 Mio. US-Dollar Umsatz
Stichtag 31. Dezember 2022: 116 Tonnen CO2e pro 1 Mio. US-Dollar Umsatz
Stichtag 31. Dezember 2023: 99 Tonnen CO2e pro 1 Mio. US-Dollar Umsatz
Die CO2-Emissionsintensität des Aktien- und Anleiheportfolios des KENFO
konnte im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um über 14 Prozent reduziert
werden. Von Ende 2019 bis Ende 2023 wurde die CO2-Emissionsintensität um
59 Prozent reduziert.
5. Welche Erkenntnisse liegen dem Bund über die nach Ansicht der
Fragestellerinnen und Fragesteller mangelnde Aussagekraft der Rechengröße
„Emissionsintensität“ vor (auch bekannt als „Kohlenstoffintensität“ bzw.
„Emission Intensity“ oder „Carbon Intensity“) zur Bewertung der
Klimawirkung von Anlageportfolios, die bei gleichbleibenden oder steigenden
absoluten Emissionen und gleichzeitig überproportional steigenden
Finanzwerten (wie sie beispielsweise Gas- und Ölkonzerne durch
Rekordumsätze und Rekordgewinne nach dem russischen Angriff auf die
Ukraine verzeichneten), dennoch sinkende Rechenwerte der
„Emissionsintensität“ aufweisen und damit eine Investierbarkeit andeuten, die den
Klimaschäden durch absolute Treibhausgasmengen widersprechen?
Eine Intensitätsmessung, die auf die Entwicklung der relativen
Treibhausgasmengen abstellt, hat gegenüber einer absoluten Treibhausgasangabe den
Vorteil, dass sie es Investoren ermöglicht, Unternehmen einer Branche zu
vergleichen und den kohlenstoffeffizientesten Akteur innerhalb dieser Branche für
seine Investition auszuwählen, und zwar unabhängig von der
Unternehmensgröße. Demgegenüber sagen absolute Treibhausgasmengen angesichts
unterschiedlicher Unternehmensgrößen noch nichts über die Energieeffizienz aus.
Ein weiterer Vorteil der Intensitätsmessung ist die gute Vergleichbarkeit
zwischen verschiedenen Anlageklassen oder Portfolios verschiedener Investoren.
Für Emissionsintensitäten bzw. Treibhausgasintensitäten (THG-Intensitäten)
von Unternehmen oder anderen Wertpapieremittenten werden in der
Berechnungsformel finanzielle Bezugsgrößen (z. B. der Umsatz des Unternehmens)
herangezogen, die durch Preiseffekte verzerrt werden können. Bei der
Beurteilung der Nachhaltigkeit von Anlageportfolios sollten die Kennzahlen daher im
Gesamtzusammenhang mit weiteren Kennzahlen interpretiert werden. Die
Anbieter von Finanzprodukten sind im Übrigen durch EU-Regularien z. B. für den
Climate Transition Benchmark-Standard auf die Nutzung der THG-Intensität
festgelegt.
6. Welche konkreten Vorgaben für Kapitalanlagen und welche Limits
absoluter Emissionsmengen (in Tonnen) ergeben sich nach Kenntnisstand der
Bundesregierung für die staatlichen Kapitalanlagen in Deutschland aus
dem
a) Pariser Klimaübereinkommen 2016, insbesondere aus dem Passus in
Artikel 2c „[…] die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden
mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase
emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen
Entwicklung“,
b) Koalitionsvertrag 2021, insbesondere aus dem Passus auf S. 162:
„Die Bundesregierung wird ihre öffentlichen Geldanlagen, die dem
Ziel der Klimaneutralität bis 2045 widersprechen, schrittweise
abziehen“?
7. Welche Änderungen für die Anlagepraxis ergeben sich für die staatlichen
Kapitalanlagen des BMI, der VBL, der KENFO-Stiftung und der
künftigen Stiftung Generationenkapital aus den Fragen 6a und 6b, und falls es
keine Änderungen geben sollte, wie begründet die Bundesregierung
dies?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen oder dem Koalitionsvertrag
ergeben sich keine konkreten Vorgaben für Kapitalanlagen. Die Vertragsstaaten des
Übereinkommens von Paris haben sich dazu verpflichtet, die internationalen
Finanzflüsse in Einklang mit den Zielen des Übereinkommens zu bringen. Die
Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung dieses Ziels, z. B. durch den
europäischen Emissionshandel, die Einführung Grüner Bundeswertpapiere und
weitere Maßnahmen.
Für die Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung wird die
Zusammensetzung des Anlagevolumens des Aktieninvestments durch die Indizes
zweier Indexanbieter bestimmt: zu 65 Prozent durch den S&P Eurozone
Bund/SV Climate Transition ESG Select Index (Euro-Raum) und zu 35 Prozent
den Euronext V.E ESG-World-select75 Bund/SV Index (Ex-Euro-Raum). Die
beiden Indizes sind regelbasiert und messen die Wertentwicklung von 60 bzw.
75 Unternehmen, die aus dem jeweilig zugrunde liegenden Mutterindex
ausgewählt werden, um eine Reihe von ESG- und Klimazielen zu erreichen und
gleichzeitig zur Streuung von Risiken eine bestimmte Sektor- und
Länderverteilung anstreben. Zu den angestrebten Zielen gehört das kollektive Erreichen
einer Dekarbonisierung, die mit einem Klimaszenario von 1,5 Grad Celsius
globaler Erwärmung auf Indexebene vereinbart ist. Die EU hat zur Umsetzung
des 1,5 Grad-Zieles mit der „Climate Transition Benchmark“ (CTB)
Mindeststandards definiert: CTB-Indizes starten mit einer Reduzierung der
Treibhausgasemission um 30 Prozent und erfordern eine jährliche Reduzierung der
Treibhausgas-Intensität um mindestens 7 Prozent. Beide gewählten Indizes erfüllen
den CTB-Standard. Die reduzierte Emissionsintensität gegenüber dem
Ausgangs-Kapitalanlageuniversum wird unter anderem durch eine
Untergewichtung von emissionsintensiven Sektoren wie dem Energie- und Versorgersektor
herbeigeführt.
Der KENFO ist im März 2020 als weltweit erster Staatsfonds Mitglied in der
von den Vereinten Nationen gestützten Net-Zero Asset Owner Alliance
(NZAOA). Sie ist mit 89 Mitgliedern und einem verwalteten Vermögen von
9,5 Billionen US-Dollar die wichtigste internationale Initiative großer
institutioneller Anleger im Kampf gegen die globale Erwärmung.
Der KENFO unterstützt ausdrücklich das Pariser Klimaübereinkommen (siehe
ESG-Grundsätze des KENFO, abrufbar unter
www.kenfo.de/fileadmin/user_up
load/dokumente/kenfo-esg-grundsaetze.pdf) und hat sich im Einklang mit
diesen verpflichtet, die CO2-Emissionen seines Anlageportfolios bis spätestens
2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Um dies zu erreichen, setzt sich der
KENFO systematisch 1,5-Grad-Pfad konforme 5-Jahres-Zwischenziele. Das
erste Zwischenziel des KENFO für Ende 2024 ist eine Reduktion um
mindestens 20 Prozent gegenüber 2019. Dieses wird voraussichtlich deutlich
übererfüllt.
Zur Erreichung des Netto-Null-Ziels setzt der KENFO auf einen Mix aus
folgenden Maßnahmen:
Erstens trägt der KENFO in seinen Anlagerichtlinien der Energiepolitik der
Bundesregierung Rechnung. So schließt er nicht nur die Förderung der
Kernenergie aus, sondern insbesondere auch Investitionen in besonders klima- und
umweltschädliche Rohstoffe, Fördertechniken oder Formen der
Energieerzeugung. Unter den KENFO-Ausschluss fallen insbesondere Kohleabbau, -
verstromung und unkonventionelle Fördertechniken.
Zweitens beruht die Klimastrategie des KENFO auf der Überzeugung, dass
Finanzinvestoren eine wichtige Rolle bei der Transformation der Realwirtschaft
hin zu nachhaltigen Geschäftsmodellen spielen. Je Branche wählt der KENFO
die Unternehmen mit den besten ESG-Bewertungen aus (Best-in-Class Ansatz).
Gegenstand der ESG-Bewertung ist ein breites Spektrum an ökologischen,
sozialen und Governance-Themen. Des Weiteren überprüft der KENFO anhand
von international anerkannten Metriken die Emissionsintensität des Portfolios.
Drittens nimmt der KENFO mit Hilfe der von ihm beauftragten Asset-
Management-Gesellschaften Einfluss auf seine Portfoliounternehmen, damit sich diese
Paris-konforme Klimaziele setzen und erreichen. Das Portfolio des KENFO
enthält einen höheren Anteil an Unternehmen, die sich wissenschaftsbasierte
Klimaziele gesetzt haben, als die relevanten Marktindizes.
Viertens machen Investitionen in die Energiewende/Erneuerbare Energie
aktuell rund 40 Prozent der Investitionen des KENFO in seinem nicht-
börsennotierten Infrastrukturportfolio aus.
Das Generationenkapitalgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Es erfolgt noch
keine Anlage des Kapitalstocks und demzufolge auch keine Änderung der
Anlagepraxis.
8. Welche Fossil-Firmen wurden seit Erstellung der Anlageportfolios und in
dieser Legislatur jeweils durch das BMI, die VBL und die KENFO-
Stiftung aus den Anlageportfolios entfernt, und welche verbleiben aktuell?
Es gibt keine anerkannte Definition von „Fossilfirmen“.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Finden die international verwendeten Daten der von der
Nichtregierungsorganisation (NGO) urgewald zur Verfügung gestellten Listen „Global
Coal Exit List“ (GCEL;
www.coalexit.org) und „Global Oil and Gas Exit
List“ (GOGEL;
https://gogel.org) Anwendung in der Anlagepraxis oder
Definition der Ausschlusslisten im Rahmen der Anlagerichtlinien des
BMI, der VBL, der KENFO-Stiftung sowie der künftigen Stiftung
Generationenkapital, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies
jeweils?
Für die Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Der KENFO verwendet auch die genannten Listen der NGO urgewald im
Rahmen von Portfolioanalysen und steht im direkten Austausch mit den Research
Teams von urgewald. Es gibt keine einheitliche Definition von Fossilfirmen.
Legt man die Listen von urgewald zugrunde, betrug der Anteil von
Unternehmen im KENFO-Portfolio aus der Kohle-, Gas- und Erdölindustrie zum 31.
Dezember 2023 gemäß der „Global Coal Exit List“ (GCEL:
www.coalexit.org)
und der „Global Oil and Gas Exit List“ (GOGEL:
https://gogel.org) 3,2
Prozent, während ein breiter Marktindex mit gut 6 Prozent knapp doppelt so hoch
gewichtet war. Dies bedeutet, dass das KENFO-Portfolio in der Kohle-, Gas-
und Erdölindustrie deutlich untergewichtet ist. Das Generationenkapitalgesetz
ist noch nicht in Kraft getreten. Es erfolgt noch keine Anlage des Kapitalstocks.
Eine Anlagerichtlinie wurde noch nicht erlassen. Die Ausarbeitung der
Anlagestrategie obliegt dem Vorstand der Stiftung Generationenkapital, deren
Gründung als unabhängige Stiftung öffentlichen Rechts im Gesetzentwurf
vorgesehen ist.
10. Welche Ausschlusskriterien für die Fossil-Industrie sowie für andere
Sektoren und Geschäftsmodelle gelten für die jeweiligen
Anlageportfolios, und welche wären darüber hinaus zur Einhaltung der 1,5-Grad-
Grenze nötig (bitte nach BMI, VBL, KENFO-Stiftung, Stiftung
Generationenkapital aufschlüsseln)?
Für die Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung wird
hinsichtlich der Ausschlusskriterien auf die Vorbemerkung, im Übrigen auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen. Die Ausschlusskriterien des KENFO sind abrufbar
unter
www.kenfo.de/unser-auftrag/nachhaltigkeit. Das
Generationenkapitalgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Eine Anlagerichtlinie wurde noch nicht
erlassen. Die Ausarbeitung der Anlagestrategie obliegt dem Vorstand der
Stiftung Generationenkapital, deren Gründung als unabhängige Stiftung
öffentlichen Rechts im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Zu Ausschlusskriterien können
daher keine Aussagen getroffen werden.
11. Welche Änderungen der Anlagegrundlagen, Anlagerichtlinien,
Ausschlusslisten sowie des Anlageportfolios des BMI im Hinblick auf
Fossil-Unternehmen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der
schriftlichen Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann
Saathoff beim BMI aus dem Oktober 2023 „Abschließend möchte ich
nachdrücklich betonen, dass wir uns in der Zielsetzung einer fossilfreien
Aktienanlage [aus Sondervermögen des BMI] völlig einig sind“ (https://
x.com/DivestBerlin/status/1788943787961782698), und wenn keine
Änderungen vorgesehen sind, wie begründet die Bundesregierung dies?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu
Frage 7 verwiesen.
12. Welche Änderungen der Anlagegrundlagen, Anlagerichtlinien,
Ausschlusslisten sowie des Anlageportfolios der KENFO-Stiftung im
Hinblick auf Fossil-Unternehmen ergeben sich aus Sicht der
Bundesregierung aus der Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Udo Philipp auf eine Einzelfrage
des Abgeordneten Matthias W. Birkwald im Dezember 2023
„Selbstverständlich behält sich der KENFO Desinvestitionen für den Fall vor, dass
es bei einem Unternehmen keine ausreichenden Fortschritte bei der
klimaneutralen Transformation gibt.“ (Bundestagsdrucksache 20/9902), und
wenn keine Änderungen vorgesehen sind, wie begründet die
Bundesregierung dies?
Der KENFO beobachtet die Entwicklung der Unternehmen bei der
klimaneutralen Transformation kontinuierlich und schließt – im Rahmen der geltenden
Anlagegrundlagen und -richtlinien – bei Bedarf einzelne Unternehmen aus dem
Portfolio aus.
13. Welche prognostizierten Veränderungen für Sicherheit bzw. Risiko,
Rendite und Liquidität würden sich – sofern der Bundesregierung
entsprechende Berechnungen vorliegen – bei einem Ausschluss aller Fossil-
Unternehmen bis zum Ende dieser Legislatur 2025, bis Ende 2030 und bis
Ende 2035 ergeben (bitte mit berechneten Werten und
finanzmathematischer Herleitung für das BMI, die VBL, KENFO-Stiftung, Stiftung
Generationenkapital aufschlüsseln)?
14. Wurde der Ausschluss aller Fossil-Unternehmen für das BMI, die VBL,
KENFO-Stiftung und die künftige Stiftung Generationenkapital
modelliert, um eine Datenbasis für diese Entscheidungsoption zu haben, und
wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung dafür, um die
Modellierung innerhalb dieser Legislatur zu ermöglichen?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Wegen der gesetzlichen, ökonomischen und politischen Gründe für einen
Verzicht auf den Ausschluss ganzer Branchen aus der Anlagestrategie der
Sondervermögen des Bundes und der Sozialversicherung wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen. Vor diesem Hintergrund konzentrierten sich
die in der Frage genannten Berechnungen und Modellierungen auf die
Umsetzung der gesamtheitlichen Strategie einer sukzessiven Reduzierung der CO2-
Intensität der genannten Vermögen.
Der KENFO analysiert laufend die Auswirkungen von eventuellen
Ausschlüssen und Anpassungen, die sich aus Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit
ergeben, um Aussagen zu Effekten auf das Rendite-/Risikoprofil des Portfolios zu
treffen, sofern das möglich und sinnvoll ist.
Eine finanzmathematische Prognose zur Auswirkung von Ausschlüssen bis zu
bestimmten in der Zukunft liegenden Zeitpunkten ist nicht möglich, da sich
eine Vielzahl von Variablen bei Unternehmen und damit die sektorielle
Zusammensetzung, Gewichtung usw. eines Portfolios ständig ändern.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Ausschlüsse jeglicher Natur das
Anlageuniversum verkleinern und damit Möglichkeiten zur Portfoliodiversifikation
verringern. Eine entsprechend höhere Portfoliokonzentration führt zu einer
Erhöhung von Risiken, einer Abnahme der Liquidität und letztendlich zu
Renditenachteilen.
Das Generationenkapitalgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Es erfolgt noch
keine Anlage des Kapitalstocks. Eine Aussage zu prognostizierten
Veränderungen im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Eine Anlagerichtlinie
wurde noch nicht erlassen. Die Ausarbeitung und Modellierung der
Anlagestrategie obliegt dem Vorstand der Stiftung Generationenkapital, deren Gründung
als unabhängige Stiftung öffentlichen Rechts im Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Zu Modellierungen können daher keine Aussagen getroffen werden.
16. Welche Veröffentlichungspraxis ist für die künftige Stiftung
Generationenkapital aus Sicht der Bundesregierung nötig, und wenn auf andere
Weise als bei der KENFO-Stiftung veröffentlicht werden soll, wie
begründet die Bundesregierung diese sich davon unterscheidende
Veröffentlichungspraxis?
Der Gesetzesentwurf für das Generationenkapital sieht vor, dass die Stiftung
Generationenkapital ihrem Kuratorium regelmäßig über die aktuelle Geschäfts-
und Wertentwicklung des Stiftungsvermögens berichtet. Es wird angestrebt,
dass sie Informationen und Daten zu ihrer Tätigkeit analog zu den beim
KENFO bereits etablierten Prozessen veröffentlicht. Der KENFO ist
transparent hinsichtlich seiner Kapitalanlage und publiziert seinen Geschäftsbericht.
Details über die derzeitigen Investments finden sich unter:
www.kenfo.de/kapit
alanlagen/portfolio.
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