Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Mecklenburg-Vorpommern
der Abgeordneten Ina Latendorf, Dietmar Bartsch, Susanne Ferschl, Victor Perli und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro lediglich auf 12,41 Euro je Zeitstunde gestiegen. Vorausgegangen war dieser Anpassung der einseitige Beschluss der Mindestlohnkommission, die im Juni 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsseite beschlossen hatte, den Mindestlohn in den Jahren 2024 und 2025, um jeweils 41 Cent anzupassen. Für die Beschäftigten kann das einen erheblichen Reallohnverlust bedeuten.
Angesichts der noch in diesem Jahr umzusetzenden Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union ist diese Erhöhung nach Ansicht der Fragestellenden nicht hinzunehmen. Denn die Richtlinie sieht als Referenzwert für angemessene Mindestlöhne vor, dass diese bei mindestens 60 Prozent des mittleren nationalen Lohns liegen. Für Deutschland hieße das, dass der gesetzliche Mindestlohn nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) für 2024 bei etwa 14 Euro liegen müsste und nach einer Einschätzung für 2025 bereits bei 15 Euro liegen könnte (www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/agenturzitat/wir-wollen-einen-armutsfesten-gesetzlichen-mindestlohn-wie-ihn-die-europaeische-mindestlohnrichtlinie-vorsieht/). Auch Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine Anhebung zunächst auf 14 Euro und dann auf 15 Euro ausgesprochen (www.stern.de/politik/deutschland/olaf-scholz-fordert-anhebung-des-mindestlohns-auf-15-euro-34708388.html).
Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht. Mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen der Hans-Böckler-Stiftung für das Jahr 2016 auf 7,6 Mrd. Euro (www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-15991-durchumgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-mehr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).
Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellenden zwingend wirksamer und vor allem proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten sichergestellt werden. Die Gruppe Die Linke möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.
Die Fragestellenden bitten um die vollumfängliche Beantwortung der Kleinen Anfrage, ohne Querverweise zum Beispiel auf Bundestagsdrucksachen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern hatte die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2022 und 2021 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und der Beschäftigten insgesamt nennen)?
Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2022 und 2021 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen und zusätzlich nach den Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2022 und 2021 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen und zusätzlich nach den Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe bzw. einem Verwarn- oder Bußgeld abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2022 und 2021 ausweisen und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen und zusätzlich nach den Hauptzollämtern aufschlüsseln)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder infolge von Arbeitgeberprüfungen der FKS in Mecklenburg-Vorpommern?
In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2023 sowie im ersten Halbjahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?
a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt?
b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?
c) Wie lang dauerten diese Prüfungen im Durchschnitt, und wie entwickelte sich im Zeitverlauf der Kontrollen die Aufdeckung von Verstößen?
Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung und aktuellen verfügbaren Daten in Mecklenburg-Vorpommern derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro/Stunde (bitte nach Betrieben insgesamt sowie nach mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?