Beteiligung der Bundesregierung an Migrationsverhinderung in Tunesien
der Abgeordneten Clara Bünger, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Tunesien hat sich 2023 zum Hauptabfahrtsland über die zentrale Mittelmeerroute in Richtung Europa entwickelt. Als Reaktion auf die steigenden Ankunftszahlen reisten europäische Regierungsvertreter wiederholt zu Gesprächen nach Tunesien. Mitte Juli 2023 unterzeichneten die EU und Tunesien eine Absichtserklärung zur Verhinderung „irregulärer Migration“ über das Mittelmeer. Diese sieht u. a. vor, weitere Mittel für die Ausbildung und Aufrüstung der tunesischen Küstenwache zur Verfügung zu stellen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8391). Auch die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, besuchte mit ihrem französischen Amtskollegen im Juni 2023 den nordafrikanischen Staat und warb für eine stärkere Zusammenarbeit bei Grenzkontrollen und Abschiebungen (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/faeser-tunis-100.html). Auf Druck der EU hat die tunesische Küstenwache ihre Präsenz auf See erhöht und allein im vergangenen Jahr rund 80 000 Menschen auf See abgefangen und zurück nach Tunesien gebracht (ftdes.net/statistiques-migration-2023/).
Wenig Beachtung findet dabei die sich verschärfende und eskalierende Menschenrechtssituation in Tunesien, sowohl für Menschen auf der Flucht als auch für Aktivistinnen und Aktivisten der tunesischen Zivilgesellschaft, die ebenfalls die Flucht antreten müssen. Schwarze Geflüchtete wurden von tunesischen Sicherheitskräften gefangen und in Wüstenregionen an die Grenze zu Libyen und Algerien oder an libysche Sicherheitskräfte ausgeliefert und anschließend interniert. Dutzende Menschen starben. Recherchen von Journalistinnen zeigen, dass diese Wüstendeportationen von tunesischen Sicherheitskräften durchgeführt wurden, welche von der EU finanziert, ausgebildet und ausgestattet werden, auch von Deutschland (www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/eu-asylsuchende-nordafrika-100.html; www.lighthousereports.com/investigation/desert-dumps/). Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat nach eigener Aussage Kenntnis von den Wüstendeportationen in Tunesien. Es gibt an, gegenüber tunesischen Regierungsvertretern stets auf die Einhaltung von Menschenrechten zu verweisen. Die Bundesregierung habe „die Verschleppung von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten in das libyschtunesische und algerisch-tunesische Grenzgebiet verurteilt und die Einstellungen dieser Praktiken und Aufklärung gefordert“ (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/8391).
Im Mai 2024 kam es zu einer Repressionskampagne der tunesischen Regierung gegenüber tunesischen Menschenrechtsorganisationen und Journalisten. Die demokratische Zivilgesellschaft in Tunesien erfährt Verfolgung und Unterdrückung (www.amnesty.org/en/latest/news/2024/05/tunisia-repressive-crackdown-on-civil-society-organizations-following-months-of-escalating-violence-against-migrants-and-refugees/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Was unternimmt die Bundesregierung bzw. was gedenkt sie künftig zu unternehmen neben verbalen Hinweisen wie jenen der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung (x.com/DEonHumanRights/status/1793670079953158613), um Druck auf die tunesische Regierung auszuüben und dazu beizutragen, dass Deportationen von Schutzsuchenden in die Wüste unterbleiben, und wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten ihrer Bemühungen ein?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass tunesische Sicherheitskräfte bei Wüstendeportationen Fahrzeuge genutzt haben sollen, die Deutschland zuvor an Tunesien gespendet hatte, was Medienrecherchen belegen (www.lighthousereports.com/investigation/desert-dumps/)?
Hat sich die Bundesregierung seit der Veröffentlichung der Recherche bemüht, zu überprüfen, ob und in welchem Umfang von Deutschland gestellte Ausstattung für jene rechtswidrige Praxis genutzt wird, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist sie gekommen (bitte erläutern)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten, jenseits davon, dass laut eigenen Angaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat in Gesprächen mit der tunesischen Seite betont werde, dass gelieferte Ausstattung „ausschließlich für den vorgesehenen Zweck“ verwendet werden dürfe (www.tagesschau.de/investigativ/reportmuenchen/eu-asylsuchende-nordafrika-100.html)?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Verwendung aus Deutschland gelieferter Ausstattung für Wüstendeportationen und andere Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung, die Kooperation zwischen der Bundespolizei und tunesischen Polizeikräften vor dem Hintergrund der beschriebenen Menschenrechtsverletzungen durch tunesische Sicherheitskräfte zu beenden, und wenn nein, wie rechtfertigt sie die Fortsetzung der Kooperation?
Erfolgte vor dem Einsatz der Bundespolizei in Tunesien im Jahr 2015 sowie vor Beginn der Beteiligung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) am institutionellen Ausbau eines maritimen Koordinierungszentrums (MRCC) (www.giz.de/projektdaten/region/3/countries/TN, Projektnummer 1973.3000.4) eine Prüfung der Projekte und Kooperationen auf ihre Vereinbarkeit mit Menschenrechten?
a) Wenn ja, wann fanden Prüfungen dieser Art das erste und wann das letzte Mal statt, und in welcher Regelmäßigkeit werden sie durchgeführt, zu welchem Fazit kamen die Prüfungen, und von wem wurden sie durchgeführt, und sind die Berichte öffentlich einsehbar, und wenn ja, wo?
b) Falls keine derartigen Prüfungen stattgefunden haben, warum nicht, und geht die Bundesregierung dennoch von einer Vereinbarkeit der Kooperationen mit Menschenrechten aus, und wenn ja, auf welcher Grundlage?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob das im Aufbau befindliche maritime Koordinierungszentrum Abfangaktionen und anschließende Pull-Backs von flüchtenden Menschen nach Tunesien koordiniert, und wenn ja, welche näheren Informationen kann die Bundesregierung dazu mitteilen?
Wie findet die Zusammenarbeit der GIZ mit dem französischen Unternehmen CIVIPOL Conseil im oben genannten Projekt konkret statt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/9753), und welche Arbeitsaufteilung wird zwischen der GIZ und CIVIPOL Conseil konkret vorgenommen?
Gibt es bereits Evaluationsberichte oder Ähnliches zum oben genannten GIZ-Projekt gegenüber der Bundesregierung, wenn ja, was waren die wesentlichen Punkte dieser Berichte, und wenn nein, ist eine Evaluation für einen späteren Zeitpunkt geplant?
Unterstützt die Bundesregierung nach wie vor die gemeinsame Absichtserklärung von EU und Tunesien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), vor dem Hintergrund, dass Tunesien nach Einschätzung der Fragestellenden zunehmend autoritär regiert wird, was mit Menschenrechtsverletzungen gegenüber Menschen auf der Flucht und der Unterdrückung der tunesischen demokratischen Zivilgesellschaft einhergeht (bitte erläutern)?
Bewertet die Bundesregierung Tunesien als sicheren Hafen nach der SAR (Search and Rescue)- und SOLAS (International Convention for the Safety of Life at Sea)-Konvention und IMO (International Maritime Organization)- und UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees)-Richtlinien zur Anlandung von aus Seenot geretteten Personen, und wenn ja, wie ist dies damit vereinbar, dass diesen Personen im Land droht, Opfer von Wüstenabschiebungen oder Übergaben an libysche Sicherheitskräfte zu werden oder als Teil der tunesischen Zivilgesellschaft Repressionen und Freiheitsentzug zu erfahren (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Haben die Bundesregierung bzw. die deutsche Botschaft in Tunis weiterhin keine „außenpolitischen Bedenken“ hinsichtlich der Beteiligung der GIZ am institutionellen Aufbau eines maritimen Koordinierungszentrums in Tunesien (fragdenstaat.de/anfrage/die-beteiligung-der-deutschen-giz-intunesien-am-projekt-support-to-border-management-institution/), vor dem Hintergrund, dass es bereits jetzt Berichte über Gewaltanwendung der tunesischen Küstenwache gegenüber flüchtenden Menschen gibt (www.hrw.org/news/2023/07/19/tunisia-no-safe-haven-black-african-migrants-refugees) und der Aufbau eines MRCC (Maritime Rescue Coordination Centre) nach selbstformulierter Zielsetzung zu einem Anstieg der Aktivitäten der tunesischen Küstenwache führen wird und somit zu einem Anstieg der Pull-Backs von flüchtenden Menschen in ein Land, in dem ihnen Wüstenabschiebungen und andere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen drohen?
Welche näheren Angaben kann die Bundesregierung zum Inhalt der „Kontext- und Konfliktanalyse“ für die Beteiligung der GIZ am institutionellen Aufbau eines maritimen Koordinierungszentrums in Tunesien machen, die in einer im Rahmen einer Freiheitsinformationsanfrage offengelegten E-Mail-Kommunikation zwischen der GIZ und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erwähnt werden (fragdenstaat.de/anfrage/die-beteiligung-der-deutschen-giz-in-tunesien-am-projekt-support-to-border-management-institution/885740/anhang/foia-giz-tunisia_geschwaerzt.pdf), was ist unter der in derselben E-Mail erwähnten „Concept-Note“ zu verstehen, und was ist deren Inhalt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Zahlen der Ankünfte von Geflüchteten aus Tunesien in der EU sowie Zahlen der vor der Küste Tunesiens abgefangenen und dorthin zurückgebrachten Geflüchteten seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Was ist der Bundesregierung über die Zahl der in Tunesien lebenden Geflüchteten bekannt, und wie hat diese Zahl sich nach ihrer Kenntnis seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der Wüstendeportationen, und wie viele Menschen waren davon nach ihrer Kenntnis seit 2021 betroffen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?