Deutscher Bundestag Drucksache 20/12582
20. Wahlperiode 15.08.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12304 –
Military Mobility als wichtiger Bestandteil der Strategischen Agenda der
Europäischen Union und der europäischen Verteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der sogenannten Granada-Erklärung des Rates der Europäischen Union zur
Strategischen Agenda der Europäischen Union (EU) vom 6. Oktober 2023
wird u. a. Military Mobility als ein Schwerpunkt bei der Verbesserung der
Verteidigungsbereitschaft der EU aufgezählt. Die Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates vom 27. Juni 2024 unterstreichen die Wichtigkeit der
Verbesserung der europäischen Verteidigungsfähigkeit nochmals.
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung
Siemtje Möller, die niederländische Verteidigungsministerin Kajsa Ollongren
und der polnische Verteidigungsminister Władysław Kosiniak-Kamysz
unterzeichneten Ende Januar 2024 im Rahmen des „High-level Symposium on
Military Mobility 2024“ eine Absichtserklärung zum Thema Military Mobility.
Sie sieht vor, den ersten „Musterkorridor“ für Truppenverlegungen in Europa
einzurichten. Es geht dabei um die Organisation des zentralen militärischen
Verkehrs von West nach Ost im Bündnisfall. Vor allem der Transport von
Truppen, Material und Nachschub von den Tiefseehäfen an der Nordsee an die
besonders exponierte NATO-Ostflanke steht dabei im Fokus. Die Webseite
des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) weist darauf hin, dass die
geltende Rechtslage und unterschiedliche Zuständigkeiten für militärische,
grenzüberschreitende Transporte komplex und zeitaufwendig seien. Die
Vereinfachung und Standardisierung dieser Prozesse könne nach Ansicht des
BMVg eine schnellere Verlegung von Truppen und militärischem Material in
Europa auf dem Land-, Luft- und Seeweg ermöglichen. In Deutschland sind
u. a. das Territoriale Führungskommando und das „Joint Support and
Enablement Command“ für die Planung und Durchführung militärischer
grenzüberschreitender Transporte zuständig. Zudem solle durch die Europäische Union
im Rahmen des Aktionsplans zur militärischen Mobilität 2.0 eine
Überprüfung ziviler Verkehrsinfrastruktur wie Straßen, Flug-, See- und Binnenhäfen
erfolgen. Dem dienen die PESCO-Projekte (PESCO = Permanent Structured
Cooperation) „Military Mobility“ und „Network of Logistic Hubs“ (Military
Mobility [
www.bmvg.de]). Zudem fördert die EU mit der „Connecting Europe
Facility“ (CEF) Projekte zum Ausbau der militärischen Mobilität. Die
öffentlich zugänglichen Projektdaten der durch Deutschland bei der CEF
eingemeldeten Dual-Use-Projekte betreffen vor allem die Schieneninfrastruktur. Die
Nationale Sicherheitsstrategie stellt fest, dass die Bundesregierung „mit den
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 14. August 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ländern die notwendige Infrastruktur und den notwendigen Rechtsrahmen
schaffen und Initiativen in EU und NATO zu militärischer Mobilität mit
Nachdruck unterstützen“ wolle.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur
Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie
die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Sind die im Rahmen der CEF eingemeldeten Dual-Use-Projekte in der
Bundesrepublik Deutschland Teil der Planungen der PESCO-Projekte,
und wenn nein, warum nicht?
Das durch die Niederlande koordinierte PESCO-Projekt „Military Mobility“
lässt sich regelmäßig zu dem Sachstand der Dual-Use Projekte aus der
Connecting Europe Facility (CEF) berichten. Beide Projekte laufen grundsätzlich
unabhängig voneinander.
2. Warum werden nicht in gleichem Umfang Projekte für die See-, Straßen-
und Luftverlegung wie für die Schienenverlegung eingemeldet?
3. Weshalb, auf welcher Grundlage und durch welche Stelle ist die
Entscheidung erfolgt, vor allem Projekte der Schieneninfrastruktur
einzumelden?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des engen sachlichen Zusammenhangs
zusammen beantwortet.
Verkehrsinfrastrukturen, die sowohl zum transeuropäischen Verkehrsnetz
(TEN-V) als auch zum europäischen militärischen Verkehrsnetz gehören,
werden sowohl für europäische militärische als auch zivile Transporte genutzt.
Investitionen in diese Verkehrsinfrastrukturen können von der EU über
Fördermittel aus der Connecting Europe Facility (CEF) kofinanziert werden. Das in
der CEF für militärische Mobilität zur Verfügung stehende Budget ist auf
1,69 Mrd. Euro begrenzt. Förderfähig sind ausgewählte, in der
Durchführungsverordnung (EU) 2021/1328 festgelegte Maßnahmen. So sind beispielsweise
Kräne bei der Förderung von Logistic Hubs ausgeschlossen. Förderanträge
können nur im Rahmen laufender Förderaufrufe der EU gestellt werden. Die
Förderaufrufe der EU sind regelmäßig mehrfach überzeichnet. Für die im
Verantwortungsbereich des Bundes liegenden Verkehrsinfrastrukturen
(Bundesschienenwege, -fernstraßen und -wasserstraßen) haben das Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) deshalb abgestimmt, Projektanträge auf
Schieneninfrastrukturmaßnahmen zu konzentrieren, die der Verbesserung der Befahrbarkeit mit
740m langen Güterzügen dienen (740m-Überholgleise, Radlastverbesserungen
durch Brückenertüchtigungen), und diese Maßnahmen auf den in West-Ost-
Relation durch Deutschland verlaufenden TEN-V-Kernnetzkorridor Nordsee-
Ostsee zu konzentrieren. Die in der CEF für militärische Mobilität im
Finanzierungsrahmen 2021 bis 2027 zur Verfügung stehenden Mittel wurden
inzwischen über die Förderaufrufe 2021, 2022 und 2023 vollständig gebunden.
Seitens der EU sind daher derzeit keine weiteren Förderaufrufe vorgesehen.
Deutschland war mit seinem Förderansatz überdurchschnittlich erfolgreich.
Trotz vierfacher Überzeichnung der die militärische Mobilität betreffenden
Förderaufrufe der CEF wurde allen Projektanträgen des BMDV vollumfänglich
entsprochen. Zugleich ist Deutschland größter Förderempfänger, gefolgt von
Polen und Litauen.
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, das Ziel verbesserter
militärischer Mobilität im Musterkorridor vor allem mit Projekten im Bereich
Schieneninfrastruktur erreichen zu können?
Die Einrichtung eines Musterkorridors zwischen den Niederlanden,
Deutschland und Polen hat zum Ziel, Hürden des grenzüberschreitenden Verkehrs zu
identifizieren und diese zu reduzieren. Der Schwerpunkt in der Arbeit der
trinationalen Arbeitsgruppe auf operativer Ebene liegt in der Harmonisierung von
Verfahren.
Die Betrachtung der Infrastruktur erfolgt überwiegend in Bezug auf die
transnationale Synchronisierung der jeweiligen Verkehrsinfrastruktur (z. B. genutzte
Grenzübergänge, Orte für Rast- und Sammelplätze).
In Bezug auf konkrete Infrastrukturprojekte sollen bis Mitte 2025 u. a.
Vorschläge für mögliche Verbesserungen für alle Verkehrsträger erarbeitet werden.
5. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Projekten bei, die der
Verbesserung der Straßenverlegung von militärischen Kräften dienen?
Die Verbesserung der Verlegung von militärischen Kräften im Straßentransport
ist für die Bundesregierung von hoher Priorität. Das Bund-Länder-
Koordinierungsgremium für die Angelegenheiten der zivilen Unterstützung der
militärischen Mobilität einschließlich der Belange der zivilen Verteidigung im Bereich
Verkehr (BLKG MM/ZV) hat seit 2019 entsprechende Projekte vorangetrieben
und bspw. Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot,
Priorisierungsmöglichkeiten bei der Genehmigung von Großraum- und
Schwertransporten und sonstige Regelungen zur vereinfachten Nutzung der
Verkehrsinfrastruktur bewirkt.
6. Welche Verpflichtungen im Rahmen der PESCO Military Mobility ist
Deutschland bereits eingegangen?
Deutschland hat im Rahmen des PESCO-Projektes Military Mobility
zugestimmt, einen nationalen Military Mobility Plan zu entwickeln, die Prozesse zu
standardisieren, Routinegenehmigungen für grenzüberschreitende Transporte
innerhalb von fünf Arbeitstagen und bei Bedarf auch schneller zu erteilen, ein
multinationales Netzwerk an Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern
aufzubauen sowie nationale und multinationale Übungen durchzuführen.
7. Welche Nebenaufgaben hängen mit Military Mobility zusammen, und
wie ist dort der Sachstand?
Military Mobility ist neben der gesamtstaatlichen Zusammenarbeit, der
Führung und den militärischen Fähigkeitsbeiträgen ein Handlungsstrang des
Military Enablement. Dieses wird derzeit mit Schwerpunkt auf die Funktion der
Drehscheibe Deutschland ausgerichtet und im Rahmen des Operationsplans
Deutschland berücksichtigt.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch Projekte einzumelden, die der
Verbesserung der Straßenverlegung dienen, wenn ja, wann und in
welchem Umfang (bitte in Relation zu den anderen Verkehrsträgern stellen),
und wenn nein, wieso nicht?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, auch Projekte der Verlegung auf
Wasserstraßen einzumelden, wenn ja, wann und in welchem Umfang (bitte in
Relation zu den anderen Verkehrsträgern stellen), und wenn nein, wieso
nicht?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
10. Werden die verkehrsinfrastrukturellen Planungen für eine verbesserte
militärische Mobilität mit den entsprechenden Stellen im
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) dauerhaft koordiniert, wenn ja,
bitte detailliert darlegen, seit wann, in welcher Häufigkeit und auf
welcher Ebene der Austausch stattfindet, und wenn nein, warum nicht?
Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen
Rahmenbedingungen wurde 2019 auf Vorschlag des BMDV von der Verkehrsministerkonferenz
entschieden, das BLKG MM/ZV unter der Leitung des BMDV zunächst
befristet einzurichten. Die Befristung wurde zwischenzeitlich aufgehoben und das
Gremium kommt halbjährlich zusammen.
Zusätzlich finden halbjährlich unter Federführung des BMVg eine
Ressortbesprechung sowie bei Bedarf ressort- und ebenenübergreifende
Fachbesprechungen zum Thema Military Mobility statt. Das Territoriale Führungskommando
der Bundeswehr führt im Rahmen der Erarbeitung bzw. weiteren Iteration des
Operationsplans Deutschland seit Anfang 2024 regelmäßig Besprechungen mit
den betroffenen Ressorts sowie Bundesländern durch.
11. Wie sind die Verantwortlichkeiten national und international für die
„Drehscheibe Deutschland“ geregelt, und wird innerhalb der
Bundesregierung, in den entsprechenden Bundesministerien und den
nachgeordneten Bereichen sichergestellt, dass bei der Priorisierung von militärisch
notwendigen Infrastrukturmaßnahmen nationale, europäische und
transatlantische Bedarfe berücksichtigt und koordiniert werden?
Der Operationsplan Deutschland beschreibt den Einsatz der Bundeswehr in
Deutschland in Frieden, Krise und Krieg und damit die Bandbreite von
Heimatschutz bis zur nationalen territorialen Verteidigung.
Die Fähigkeit im Falle einer Zuspitzung der sicherheitspolitischen Lage sehr
schnell große Truppenkontingente der NATO an die Ostflanke des Bündnisses
zu verlegen, ist der zentrale Pfeiler der konventionellen Abschreckung.
Deutschlands wesentliche Aufgabe besteht darin, den geplanten Aufmarsch und
die Versorgung verbündeter und eigener Streitkräfte, insbesondere durch Host
Nation Support als gesamtstaatliche Aufgabe mit der „Drehscheibe
Deutschland” sicherzustellen. Zudem erfolgt im Rahmen des Operationsplans
Deutschland die diesbezügliche Koordination der zivil-militärischen Zusammenarbeit.
Im Rahmen der Erarbeitung bzw. Fortschreibung bindet das Territoriale
Führungskommando der Bundeswehr dazu die zuständigen Bundesressorts und die
Bundesländer bis hin zu den Kommunen ein. Darüber hinaus werden die
Bedarfe der NATO sowie die Bedarfe durch Deutschland transitierender Nationen
durch das Territoriale Führungskommando der Bundeswehr multi- bzw.
binational abgestimmt. Der Operationsplan Deutschland ist ein Teil der NATO-
Verteidigungspläne und auf deren Bedarfe abgestimmt.
Die Berücksichtigung der Bedarfe von NATO und EU erfolgt national in den in
der Antwort zu Frage 10 genannten Gremien sowie multinational durch die dort
zuständigen Stellen unter enger Beteiligung der jeweiligen Ressorts.
12. Welche konkreten Planungsschritte und Ziele sollen bis wann durch die
deutsch-polnisch-niederländische Initiative „Musterkorridor Military
Mobility“ erreicht werden?
Ziel des Musterkorridors zwischen den Niederlanden, Deutschland und Polen
ist es, Hürden des grenzüberschreitenden Verkehrs zu identifizieren und zu
reduzieren.
Dazu erarbeitet eine Arbeitsgruppe bis Mitte 2025 harmonisierte Empfehlungen
in den Handlungsfeldern Verfahren und Prozesse, Transportfähigkeiten,
Informationsaustauschsystem sowie Verkehrsinfrastruktur. Diese werden dann
national auf zuständiger ministerieller Ebene geprüft und die Umsetzung
angewiesen.
Zu den Verfahren und Prozessen, die im Rahmen des Musterkorridors
verbessert werden sollen, gehören die grenzüberschreitende Beantragung und
Genehmigung (z. B. Marschkredit, Großraum- und Schwertransport, diplomatische
Freigaben) sowie die Vorgaben für die Durchführung von Märschen (z. B.
Zusammenstellung und Kennzeichnung der Konvois, Gefahrgut, Großraum- und
Schwertransport, Verkehrsüberwachung).
Bei den Transportfähigkeiten geht es z. B. um den Überblick über militärische
und zivile Kapazitäten und beim Informationsaustausch um die Verknüpfung
vorhandener Systeme im Rahmen des Antrags- und Genehmigungsprozesses
sowie der Überwachung laufender Märsche.
Zur Verkehrsinfrastruktur wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
13. Wer ist von deutscher Seite an der für die Umsetzung des
Musterkorridors eingerichteten trinationalen Arbeitsgruppe beteiligt (vgl. BMVg
AVL V25494 vom 19. Februar 2024)?
Die Arbeitsgruppe tagt auf operativer Ebene und wird auf Seiten Deutschlands
durch Vertreter und Vertreterinnen der Bundeswehr wahrgenommen. Die
Umsetzung der harmonisierten Empfehlungen erfolgt unter Leitung des BMVg
unter Einbindung der übrigen Ressorts und der Bundesländer.
14. Sind an der trinationalen Arbeitsgruppe von deutscher Seite aus auch
Vertreter des BMDV beteiligt, und wenn nein, wieso nicht?
Die Einbindung des BMDV erfolgt bei Betroffenheit durch das BMVg.
15. Welche konkreten Verfahren und Prozesse sollen im Rahmen des
Musterkorridors verbessert werden?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
16. Fällt unter die Verbesserung auch die Vereinfachung von Zollverfahren
beim grenzüberschreitenden Transport von militärischem Material im
Sinne eines Military-Schengens (Ein- und Ausfuhrbestimmungen), und
wenn nein, warum nicht?
Die Harmonisierung von Zollverfahren der EU erfolgte bereits 2020 in einem
Projekt der European Defence Agency unter Beteiligung der Europäischen
Kommission, Generaldirektion Steuern und Zollunion, mit dem Ziel,
grenzüberschreitende Transporte zu vereinfachen.
17. Inwiefern werden im Rahmen von Military Mobility strategische Ziele
von Militär, Verkehr und Energieausbau gemeinsam gedacht?
Die ressortübergreifende Abstimmung erfolgt im BLKG MM/ZV sowie in
Ressortbesprechungen zur Military Mobility.
18. Welche Rolle spielt das NATO-Pipeline-System im Rahmen von Military
Mobility, welche Defizite weist das System gegenwärtig auf, und ist ein
Ausbau angedacht?
Das NATO Pipeline System (NPS) ist keine Themenstellung im Rahmen von
Military Mobility. Das NPS ist ein sehr leistungsfähiges Element insbesondere
für die militärische Flugkraftstoffversorgung. Ein möglicher Anpassungsbedarf
wird im Rahmen von NATO-Planungen mit den betroffenen Nationen
thematisiert.
19. Identifiziert die Bundesregierung Bedarfe und Anforderungen (qualitativ
und quantitativ) an deutsche See- und Binnenhäfen in Bezug auf die
Fähigkeit zur Verladung und Verlegung schweren militärischen Geräts,
wenn nein, wieso nicht, und welche deutschen See- und Binnenhäfen
sind in ihrer Infrastruktur dafür ausgelegt, auch schweres militärisches
Gerät verladen und verlegen zu können?
Der Operationsplan Deutschland beschreibt den deutschen Anteil des
Reinforcement and Sustainment Network, einschließlich der zu betreibenden
Infrastrukturen. Diese schließen deutsche Häfen mit ein. Die Bedarfe und
Anforderungen leiten sich u. a. aus den Anforderungen der NATO zur Verladung und
Verlegung schweren militärischen Gerätes ab, sowohl qualitativ als auch
quantitativ.
Weiterer Gegenstand dieser Frage sind Informationen, die in besonders hohem
Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht
beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird
durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie
das Staatswohl begrenzt.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen in diesem konkreten
Einzelfall birgt die Gefahr, dass Einzelheiten über schutzwürdige Interessen unseres
Staates sowie die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Bundeswehr bekannt würden.
Darüber hinaus lassen sich Rückschlüsse auf die entsprechenden Planungen der
NATO und der geplanten Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses ziehen. Daher
hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel,
dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung
und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr nicht ausreichend Rechnung tragen.
Die angefragten Inhalte beschreiben Planungen der Bundeswehr sowie die
Planungen der NATO so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem
begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung
tragen kann.
Die erbetenen Informationen sind derart schutzbedürftig, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
20. Inwiefern beeinträchtigen unterschiedliche Bahnstromsysteme in Europa
aus Sicht der Bundesregierung reibungslosen militärischen Verkehr in
Europa?
Für Europa sind folgende vier Bahnstromversorgungssysteme gültig:
– 25 kV mit 50 Hz
– 15 kV mit 16,7 Hz
– 3 kV mit Gleichstrom und
– 1,5kV mit Gleichstrom.
Der Wechsel zwischen verschiedenen Bahnstromversorgungssystemen im
grenzüberschreitenden Verkehr wird entweder durch den Einsatz von
Mehrsystemlokomotiven oder das Umspannen der Lokomotiven an den betreffenden
Grenzbahnhöfen realisiert. Beim Umspannen werden Transporte verlangsamt
und der logistische Aufwand erhöht sich.
21. Wird im Rahmen der Initiative Musterkorridor Military Mobility oder
darüber hinaus an der Vereinheitlichung des auch in den Niederlanden,
Deutschland und Polen jeweils unterschiedlichen Bahnstromsystems
gearbeitet, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche konkreten
Zeitlinien werden verfolgt?
Nein.
Der Fokus beim Musterkorridor liegt auf den Verfahren und Prozessen. Auf die
Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
22. In welchem Zeitrahmen wird mit der Verwirklichung der
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Musterkorridors gerechnet (vgl. BMVg
AVL V25494 vom 19. Februar 2024)?
Im Rahmen des Musterkorridors werden keine Infrastrukturmaßnahmen
verwirklicht.
23. Werden auch privatwirtschaftliche Akteure, wie Logistikunternehmen,
eine Rolle spielen, und wenn ja, welche?
Die Bundeswehr stützt sich grundsätzlich auf eine zivil-gewerbliche
Leistungserbringung ab. Im Rahmen der Umsetzung des Operationsplans Deutschland
und zur Sicherstellung der Funktion als Drehscheibe Deutschland werden
Leistungen auch zivil-gewerblich erbracht werden müssen.
24. Wie soll mit Verkehrsinfrastruktur umgegangen werden, die nicht in
deutscher bzw. europäischer Hand ist und wo unter Umständen ein
Interessenkonflikt besteht?
Grundsätzlich sollten verteidigungskritische Leistungen und Infrastrukturen in
Deutschland und Europa nicht in den Zugriff von potentiell gegnerischen
Akteuren fallen. Eine Beachtung dieses Grundsatzes erhöht die nationale und
europäische Resilienz. Dies sollte grundsätzlich auch bei Veräußerung von
entsprechenden Unternehmen berücksichtigt werden.
25. Werden im Rahmen der Military Mobility auch Maßnahmen geplant, die
es der Bundeswehr bei Bedarf ermöglichen, bereits in der Vorstufe zur
offiziellen Feststellung eines Spannungs- bzw. Verteidigungsfalls zu
handeln?
Ja.
Grundsätzlich ist zur effektiven Erfüllung des Verteidigungsauftrages
beabsichtigt, dass die Bundeswehr unter Anwendung der einschlägigen
Rechtsgrundlagen, insbesondere des Verkehrssicherstellungsgesetzes in Verbindung mit der
Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte schon
vor der Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles die
Verteidigungsbereitschaft erhöht, indem bereits auch große grenzüberschreitende
Verlegungen durchgeführt werden. Insoweit ist der Spannungs- oder
Verteidigungsfall keine rechtliche Voraussetzung.
26. Wie sieht die Abstimmung zwischen EU und NATO im Bereich der
Military Mobility konkret aus (bitte konkrete Gremien bzw. Arbeitsgruppen
u. Ä. aufführen)?
In ihrer 3. Gemeinsamen Erklärung haben die EU und die NATO die
Zusammenarbeit im Bereich Military Mobility als Kernthema der Zusammenarbeit
identifiziert. Im Rahmen des „NATO-EU Structured Dialogue“ wurden
regelmäßig Gespräche geführt und im Rahmen dreier gemeinsamer Vereinbarungen
(2016, 2018, 2023) 74 Maßnahmen vereinbart, um die Kooperation zwischen
beiden Organisationen gezielt zu vertiefen.
Durch die regelmäßige Teilnahme von NATO-Vertretern an den Sitzungen des
PESCO-Projektes Military Mobility wird ein Austausch sichergestellt.
27. Wird, sofern im Rahmen der Initiative Musterkorridor Military Mobility
explizit Engstellen identifiziert werden, mit oberster Priorität an deren
Beseitigung gearbeitet?
Durch wen, mit welchen Mitteln und in welcher Form wird dies
geschehen, und in welcher Weise wird dies mit den Planungen des BMDV
abgestimmt?
Wo könnten nach den Kenntnissen der Bundesregierung über die
deutsche Verkehrsinfrastruktur solche möglichen Engstellen identifiziert
werden?
Zwischen dem BMVg und dem BMDV besteht ein enges Arbeitsverhältnis.
Hierbei werden laufend Verbesserungspotentiale der Verkehrsinfrastruktur
identifiziert und abgestimmt. Dies gilt auch für im Rahmen der Untersuchung
durch die Musterkorridorarbeitsgruppe festgestellte Engstellen.
28. Gibt es eine aus der konkreten Operationsplanung der NATO und der
Bundeswehr abgeleitete und mit den Nachbarn abgestimmte priorisierte
Verkehrsinfrastrukturplanung der Bundesregierung, die insbesondere die
Stationierung der Brigade in Litauen berücksichtigt?
Die notwendige Verkehrsinfrastruktur ist im Rahmen der NATO und zwischen
den beteiligten Nationen abgestimmt. Dies schließt auch Verbindungen nach
Litauen ein.
29. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es im nächsten
Mehrjährigen Finanzrahmen der EU umfangreichere Mittel für den
Bereich Military Mobility geben wird, wenn nein, warum nicht, und wenn
ja, in welcher Zielhöhe?
Die Positionierung zur Neuausrichtung des Mehrjährigen Finanzrahmens ab
2028 und zur Ausstattung einzelner Programme wird die Bundesregierung zu
gegebener Zeit im politischen Gesamtkontext treffen und vorab keine
finanzrelevanten Vorfestlegungen zu einzelnen Themen vornehmen.
30. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene
über den im PESCO-Projekt „Military Mobility“ beschriebenen Korridor
hinausgehende Musterkorridore zu schaffen, wenn nein, wieso nicht, und
wenn ja, wo sollten diese verlaufen?
Die Einrichtung des Musterkorridors zwischen den Niederlanden, Deutschland
und Polen soll auch als Blaupause zur Entwicklung weiterer Korridore in
Europa dienen. Am Rande des NATO-Gipfels in Washington unterzeichneten zuletzt
Griechenland, Rumänien und Bulgarien eine Absichtserklärung zur Schaffung
eines zusätzlichen Korridors. Weitere Korridore sind in Planung. Die
Übertragung der harmonisierten Empfehlungen des Musterkorridors auf die anderen
Korridore ist beabsichtigt. Die Ausplanung der für den militärischen Bedarf
notwendigen Verkehrsinfrastruktur findet deutschlandweit mit einem
umfassenden Ansatz statt.
31. Gibt es zu den bestehenden Planungen, Initiativen und Projekten im
Bereich der Military Mobility für die West-Ost-Achse auch entsprechende
Planungen für die Süd-Nord-Achse?
Auf die Antwort zu Frage 30 wird verwiesen.
32. Plant die Bundesregierung – wie dies z. B. in Finnland, Schweden oder
in der Schweiz bereits der Fall ist –, Autobahnabschnitte wieder so
herzurichten, dass sie im Bedarfsfall wieder als Autobahn-Notlandeplätze
genutzt werden könnten, und sollen dort dann Starts und Landungen
durch militärische Luftfahrzeuge geübt werden?
Die Nutzung von Autobahnabschnitten als Notlandeplätze für die Bundeswehr
in Deutschland ist gegenwärtig nicht vorgesehen.
33. Was tut die Bundesregierung, um für genügend Kraftfahrer für die
militärische Mobilität zu sorgen?
Kraftfahrer der Bundeswehr sind in den Strukturen aufgrund des Auftrags der
jeweiligen Dienststelle angemessen ausgebracht. Darüber hinaus sind keine
weiteren Tätigkeiten erforderlich.
34. Was tut die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Reservisten ihren
in der aktiven Dienstzeit bei der Bundeswehr erworbenen Führerschein
CE für Lkw erhalten und verlängern, um im Verteidigungsfall als
Kraftfahrer bereitstehen zu können?
Die Fahrerlaubnisdaten von ehemaligen Angehörigen der Streitkräfte und
Reservedienstleistenden werden nach den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes
gespeichert. Damit ist die grundsätzliche Voraussetzung für eine kurzfristige
Neuerteilung oder Verlängerung der Geltungsdauer der entsprechenden
Fahrerlaubnis gegeben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333