Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie als wichtiger Bestandteil der Strategischen Agenda der EU und Voraussetzung für eine abschreckungsfähige europäischen Verteidigung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der sogenannten Granada-Erklärung des Europäischen Rates zur Strategischen Agenda der EU vom 6. Oktober 2023 werden u. a. die Stärkung der europäischen Verteidigungsbereitschaft und die Investition in entsprechende militärische Fähigkeiten als ein Ziel beschrieben. Voraussetzung dafür ist, laut der Granada-Erklärung, der Ausbau der technologischen und industriellen Basis in Europa. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27. Juni 2024 unterstreichen die Relevanz dieser europäischen Verteidigungsfähigkeit nochmals. Durch einen stärker integrierten Markt, gemeinsame Beschaffungen und gemeinsame Großprojekte soll die europäische Verteidigungsindustrie in die Lage versetzt werden, den stark gestiegenen Bedarfen der europäischen Streitkräfte zukünftig noch besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig soll durch einen verbesserten Zugang zu privaten und staatlichen Investmentmitteln und eine veränderte Rolle der Europäischen Investitionsbank die finanzielle Ausstattung der für die Verteidigung Europas zentralen Unternehmen erheblich verbessert werden.
Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat mit der „European Defence Industrial Strategy“ (EDIS) und der „European defence industry reinforcement through common procurement act“ (EDIRPA) zwei Vorschläge erarbeitet, die gewährleisten sollen, dass das Potenzial der sog. europäischen verteidigungstechnologischen und -industriellen Basis (EDTIB) in Zeiten, in denen die Mitgliedstaaten ihre Verteidigungshaushalte aufstocken, voll ausgeschöpft und erweitert werden kann. Dafür ist es laut EU-Kommission jedoch von entscheidender Bedeutung, dass diese Aufstockungen auf EU-Ebene sowohl bei der Beschaffung durch die Mitgliedstaaten als auch auf industrieller Ebene zu einer verstärkten Zusammenarbeit führen, damit die EDTIB dem Bedarf der EU und ihrer Mitgliedstaaten in vollem Umfang gerecht werden kann. Gemäß dem am 5. März 2024 vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission „Eine neue europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich: Erreichen der Verteidigungsbereitschaft der EU durch eine reaktionsfähige und resiliente europäische Verteidigungsindustrie“ stiegen die Verteidigungsausgaben der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2022 im achten Jahr in Folge auf mittlerweile 240 Mrd. Euro. Zwischen dem Beginn des Angriffskriegs Russlands im Februar 2022 und Juni 2023 wurden jedoch 78 Prozent der Käufe von Verteidigungsgütern durch die EU-Mitgliedstaaten außerhalb der EU getätigt. Nur 18 Prozent der gesamten Ausgaben für Rüstung entfielen im Jahr 2022 auf die kooperative Beschaffung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU, was weit unter dem aktuellen, von den Mitgliedstaaten selbst festgelegten gemeinsamen Richtwert von 35 Prozent liegt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52024JC0010).
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fordert aufgrund der Sicherheitslage u. a. einen deutlichen Ausbau der Rüstungsproduktion in Deutschland. „Wir müssen auch die Wehrindustrie in Deutschland höher skalieren“, sagte Dr. Robert Habeck u. a. im Deutschlandfunk. „Ein Schwerpunkt seiner Arbeit sei jetzt auch, ‚Rüstungsindustrieminister‘ zu sein. Dies sei insbesondere für die weitere Unterstützung der Ukraine wichtig. Und wenn diese die Waffen und Munition nicht mehr benötige, könne die Bundeswehr sie gut brauchen“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/robert-habeck-sieht-sich-jetzt-auch-als-ruestungsindustrie-minister-19671304.html).
All dies erscheint aber vor dem Hintergrund der durch die Bundesregierung eingebrachten Etatplanungen für das kommende Jahr nach Ansicht der Fragesteller kaum zu realisieren zu sein.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Arbeitseinheiten in welchen Ressorts bearbeiten federführend die von der Europäischen Kommission im März 2024 vorgelegten Regelungsvorschläge „European Defence Industry Strategy“ (EDIS) und „European Defence Industry Programme“ (EDIP)?
Gibt es dazu eine strategische Vorgabe durch das bzw. eine Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt?
Wie ist die Position der Bundesregierung zu dem in dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für die EDIP-Verordnung (COM(2024) 150 final) enthaltenen „Ukraine Support Instrument“, welches die gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern mit der Ukraine sowie den Aufbau einer europäisch-ukrainischen rüstungsindustriellen Basis unterstützt?
Was ist aus Sicht der Bundesregierung eine angemessene Mittelausstattung für dieses Instrument, sollten hierzu freie Finanzmittel aus dem Ausgabenbereich 6 des Mehrjährigen Finanzrahmens (Nachbarschaft und die Welt) verwendet werden, und gibt es darüber hinaus eine Koordinierung mit anderen Mitgliedstaaten?
Wie koordinieren das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ihre Arbeit, um das durch Bundesminister Dr. Robert Habeck angesprochene Problem der europäischen industriellen Fragmentation zu lösen?
Sind sich das BMVg und das BMWK einig bei der Problemanalyse und den daraus abzuleitenden Maßnahmen, und falls keine Einigkeit besteht, wie wird damit umgegangen?
Welche Aufgaben und Befugnisse soll aus Sicht der Bundesregierung der „EU-Verteidigungskommissar“ erhalten?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits EU-Mitgliedstaaten, die Interesse an der Besetzung des möglichen neuen Kommissars signalisieren, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereits mit möglichen Kandidaten in Kontakt?
Wie bewerten das BMVg und das BMWK den Umstand, dass ein wesentlicher Anteil der Rüstungsinvestitionsmittel nicht in die europäische Rüstungsindustrie investiert wurde?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um einen möglichst hohen Wertschöpfungsanteil bei der Beschaffung von Rüstungsgütern in Europa und Deutschland zu gewährleisten, und in welcher prozentualen Höhe ist die nationale bzw. europäische Wertschöpfung grundsätzlich angestrebt?
Wie sollen künftig dauerhaft Versorgungssicherheit, moderne Rüstungsgüterproduktion, agile Forschungs- und Entwicklungsnetzwerke und der Aufwuchs europäischer Fertigungskapazitäten sichergestellt werden?
Gab es bei der Untersuchung der Beschaffungsorganisation der Bundeswehr eine Befassung mit dem in der Vorbemerkung der Fragestellerin genannten Ziel der vermehrten kollaborativen Beschaffung im europäischen Rahmen, und welche Maßnahmen plant das BMVg, um der Selbstverpflichtung zu entsprechen?
Wird analog zur EDIS eine darauf abgestimmte „Deutsche Rüstungsindustriestrategie“ erarbeitet, und wenn ja, durch wen und bis wann?
Wer sollte aus Sicht der Bundesregierung der nationale Vertreter im von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen „EU Defence Industrial Readiness Board“ sein?
Hat die Bundesregierung eine Bewertung vorgenommen zur Notwendigkeit einer dem „Defence Production Act“, welcher dem US-Präsidenten u. a. erlaubt, Unternehmen anzuweisen, Anforderungen bzw. Bestellungen der US-Regierung Vorrang einzuräumen, und ihn auch befugt, „Materialien, Dienstleistungen und Einrichtungen“ für Zwecke der Landesverteidigung zuzuweisen, entsprechenden Regelung für Deutschland oder die EU angesichts der Verfehlung des Ziels der eigentlich für März 2024 vereinbarten Lieferung von einer Million Schuss Munition durch die EU-Mitgliedstaaten an die Ukraine, und wenn ja, wie lautet diese?
Was war der Grund für die Position der Bundesregierung, den von der Europäischen Kommission zur Erreichung des in Frage 15 genannten Ziels im Mai 2023 im Rahmen der Verordnung zur Unterstützung der Munitionsproduktion (Act in Support of Ammunition Production (ASAP)) vorgeschlagenen Mechanismus, welcher eine solche Priorisierung auf Antrag der Mitgliedstaaten ermöglicht und die betroffenen Unternehmen unter einen rechtlichen Schutzschirm gestellt hätte, nach Kenntnis der Fragestellerin als unnötig zu betrachten und sich in den Verhandlungen für eine ersatzlose Streichung einzusetzen?
Vertritt die Bundesregierung bezüglich des EDIP-Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission, der ebenfalls einen Mechanismus zur Priorisierung von Aufträgen vorsieht, die gleiche Position wie bei der ASAP?
Setzt sich die Bundesregierung für die Festlegung von Schlüsselindustrien auch auf europäischer Ebene ein, und wenn ja, in welcher Form?
Hat die Bundesregierung die in der ASAP vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung nationaler Verwaltungsverfahren durch Förderung der Priorisierung der einschlägigen Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren umgesetzt, und wie hat sich dies auf Genehmigungsverfahren zur Erweiterung von Standorten zur Munitionsproduktion oder zur Errichtung neuer Werke ausgewirkt?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass bestehende Ad-hoc-Ratsarbeitsgruppen für den Bereich europäische Verteidigungsindustrie verstetigt werden?
Wie will die Bundesregierung dazu beitragen, dass die EDIS und das EDIP, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, Anfang 2025 in die Umsetzung gehen?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung weitere vertragliche Verpflichtungen, wie etwa aus dem Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag), die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bzw. Erhöhung der Produktion haben, und wenn ja, welche und in welcher Form?
Bestehen seitens der Bundesregierung kontinuierliche Abstimmungsverfahren zwischen den wichtigsten europäischen Staaten im Bereich der Rüstungsplanung, und welche Rolle spielt der „Coordinated Annual Review on Defence“ für die Abstimmung von Rüstungsvorhaben bzw. Rüstungsinvestitionen auf nationaler und europäischer Ebene?
Sollen nach Ansicht der Bundesregierung derzeit eingefrorene russische Vermögenswerte – über den Beschluss des Rates der Europäischen Union zur Verwendung außerordentlicher Einnahmen aus diesen Vermögen für die Selbstverteidigung und den Aufbau der Ukraine hinaus – in den Ausbau der europäischen Rüstungsindustrie bei Kooperationsprojekten mit der Ukraine herangezogen werden, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wie ist die Position der Bundesregierung zum Verbot der Finanzierung von Rüstungsgütern bei der Europäischen Investitionsbank, und wird die Bundesregierung sich für eine Änderung der Statuten einsetzen?
Welche konkreten Schritte will die Bunderegierung ergreifen, um die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, denen als flexiblen Akteuren eine immer wichtigere Rolle als Anbieter disruptiver Technologien und Innovationen zukommt, zu stärken und innovativ, wettbewerbsfähig und resilient zu gestalten?
Wie wird die länderübergreifende Zusammenarbeit von europäischen Rüstungsunternehmen, insbesondere mit Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen, durch die Bundesregierung gefördert, und stehen hier Regeln der Rüstungskontrolle im Wege?
Wird in der von der Bundesregierung seit Langem angekündigten Novellierung des Rüstungsexportkontrollgesetzes die Sicherstellung der staatenübergreifenden Kooperationsfähigkeit Berücksichtigung finden?