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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Zellulare Netze verlegefähig
(insgesamt 137 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
16.10.2024
Antwortdauer
50 Tage
Aktualisiert
22.10.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1264627.08.2024
Zellulare Netze verlegefähig
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12646
20. Wahlperiode 27.08.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Zellulare Netze verlegefähig
Am 16. Dezember 2020 wurde in der 74. Sitzung des Verteidigungsausschusses
unter Tagesordnungspunkt 7a (www.bundestag.de/resource/blob/812846/26f6f
b925a15ef8059f7650df2340af4/to_73-Sitzung-16-12-2020.pdf) und am
13. Januar 2021 in der 86. Sitzung des Haushaltsausschusses unter
Tagesordnungspunkt 12 (www.bundestag.de/resource/blob/816230/984392dbbd83f8f91
c0fd2ecb3ab9038/086_sitzung.pdf) die 25-Mio.-Euro-Vorlage mit dem Titel
„Rahmenvereinbarung über die ‚Digitalisierung Landbasierter Operationen
(DLBO) Anteil Zellulare Netze verlegefähig‘ [ZNV] samt
Festbeauftragungsanteil“ behandelt und beschlossen (esut.de/2021/01/meldungen/25184/mobilfun
k-fuer-das-gefechtsfeld/).
Bei ZNV handelt es sich um ein zellular betriebenes Funksystem, welches das
sogenannte Tetrapol-Bw-System (Bw = Bundeswehr) ablösen soll und welches,
vergleichbar mit einem zivilen Mobilfunksystem, die Möglichkeiten aus dem
Bündelfunkstandard TETRA (Terrestrial Trunked Radio) mit denen des
Mobilfunkstandards LTE (Long Term Evolution) vereint. Auch eine Anbindung an
Satelliten-Kommunikationssysteme soll dann möglich sein. In dem
Kommunikationssystem für Handfunk- und Fahrzeugfunkgeräte werden Sprache und
Daten schmalbandig nach dem TETRA-Standard übermittelt und Daten
breitbandig nach dem Mobilfunkstandard LTE übertragen. Die Kombination dieser
beiden marktverfügbaren Funktechnologien ermöglicht neben der Realisierung der
geforderten Dienste und Reichweiten auch die Einbindung in Netze der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland. Dies
garantiert eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Krisensituationen oder bei
Katastrophen, bei denen eine behördenübergreifende Kommunikation
vorausgesetzt wird. Des Weiteren müssen sie für die Landes- und Bündnisverteidigung
eingesetzt werden können und interoperabel zu den Institutionen von NATO
und Europäischer Union (EU) sein. Gleichzeitig soll der Wehrbeauftragten
zufolge (Bundestagsdrucksache 20/5700, Jahresbericht der Wehrbeauftragten
2022, S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/937820/d52d8f040a6e1e3d1d42
26497e498e42/jahresbericht_2022_pdf-data.pdf) dazu im besten Fall dann auch
ein einziges Gerät in der Hand der Soldatinnen und Soldaten alle möglichen
Netze abdecken können. Bisher existiert ein Sammelsurium analoger und
digitaler Technik, mit der Konsequenz der erschwerten Kommunikation
untereinander und mit internationalen Partnern. Priorität bei dem Vorhaben hat dem
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zufolge weiterhin die Erfüllung
der Anforderungen für die Einsätze der Bundeswehr und die Interoperabilität
zu verbündeten Streitkräften. Primär soll damit die Kommunikation im Bereich
mobiler Führungseinrichtungen sowie logistischer und sanitätsdienstlicher
Einrichtungen verbessert werden (www.bundeswehr.de/resource/blob/5027660/44
e06e4af249ecd463c5d88228bedf5a/03-bundeswehr-schreitet-bei-digitalisierun
g-voran-data.pdf; esut.de/2021/01/meldungen/25184/mobilfunk-fuer-das-gefec
hts feld; Bundestagsdrucksache 20/900, Jahresbericht der Wehrbeauftragten
2021 (63. Bericht), S. 59, Bundestagsdrucksache 20/5700, Jahresbericht der
Wehrbeauftragten 2022, S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/937820/d52d8
f040a6e1e3d1d4226497e498e42/jahresbericht_2022_pdf-data.pdf). Das
zellular betriebene Funksystem (Zellulare Netze, verlegbar), das entsprechend dem
Namen verlegbar ist, soll aber auch stationär betrieben werden können (esut.de/
2021/01/meldungen/25184/mobilfunk-fuer-das-gefechtsfeld/).
Entscheidende Anforderungen waren flexible Einsatzmöglichkeiten,
Netzabdeckung und hohe Nutzeranzahl, die mit zwei Systemvarianten realisiert werden.
Bei der Variante ZNV C sind die Komponenten in einem 20-Fuß-ISO-
Container untergebracht. Ein System kann 500 bis 1 000 Teilnehmer bedienen.
Mit ZNV B wird die Variante bezeichnet, die in mehreren Betriebs-, Transport-
und Lagerbehältern eingebaut ist. Der Vorteil des vereinfachten Transports und
des geringeren Platzbedarfs wird mit Reduzierung der Teilnehmerzahl auf 100
erkauft.
Mit dem Vorhaben sollten 120 Systeme ZNV, gegliedert in 40 ZNV C und
80 ZNV B, bis zum Jahr 2024 für rund 254 Mio. Euro beschafft werden. Hinzu
kommen eine Ausbildungs- und Referenzanlage für beide Varianten und die
Ausstattung des Gefechtsübungszentrums des Heeres. Mit einem
Rahmenvertrag wurden die ZNV in zwei gleich große Lose in Auftrag gegeben. Das erste
Los sollte nach ursprünglicher Planung bereits 2020 abgerufen werden und
umfasst ein Volumen von 151 Mio. Euro. Die Bundeswehr stellt zu den beiden
Losen insgesamt 22 000 TETRA-Hand- und 4 000 TETRA-Fahrzeugfunkgeräte
mit Zubehör (z. B. Ladestationen, Halter und Programmierstationen) bei. Die
Aufwendungen hierfür belaufen sich auf eine Höhe von 64,9 Mio. Euro.
Hauptauftragnehmer ist die Motorola Solutions GmbH (www.bundeswehr.de/resourc
e/blob/5027660/44e06e4af249ecd463c5d88228bedf5a/03-bundeswehr-schreite
t-bei-digitalisierung-voran-data.pdf; esut.de/2021/01/meldungen/25184/mobilfu
nk-fuer-das-gefechtsfeld/; www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/in
vestition-in-digitalisierung-neues-funknetz-mit-lte-standard-loest-tetrapol-
bwab; www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/investition-in-digitalisier
ung-neues-funknetz-mit-lte-standard-loest-tetrapol-bw-ab; ted.europa.eu/de/not
ice/-/detail/127014-202; Griephan, Nummer 03/2021, 22. Januar 2022, S. 4 f.)
Als Teil des Programms „Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO)“
leistet ZNV dem BMVg zufolge einen wichtigen Meilenstein innerhalb der
Digitalisierungsstrategie der Bundeswehr. Nach einer Designphase und
umfangreichen Tests war geplant, die ersten Systeme im vierten Quartal 2022 an die
Truppe auszuliefern (www.bundeswehr.de/resource/blob/5027660/44e06e4af24
9ecd463c5d88228bedf5a/03-bundeswehr-schreitet-bei-digitalisierung-voran-da
ta.pdf).
Zum Fortschritt des Projekts ZNV hält die Wehrbeauftragte bereits in ihrem
Jahresbericht 2022 (64. Bericht) fest, dass das Vorhaben „[…] aber seit dem
Vertragsabschluss Anfang 2021 immer wieder unter Verzögerungen [leidet].
Verantwortlich dafür ist aus Sicht des Verteidigungsministeriums die Industrie,
die wiederum auf die COVID-19-Pandemie, höhere Gewalt und massive
Störungen weltweiter Lieferketten verweise. Vor diesem Hintergrund scheint selbst
die nach Angaben des Ministeriums für das vierte Quartal 2023 avisierte
Lieferung des ersten Seriensystems ein ehrgeiziges Ziel. Der gesamte Prozess der
Überführung des derzeitigen veralteten Truppenfunks in das digitale Zeitalter,
das heißt unter anderem die Anschaffung aller Soldatenfunkgeräte,
Führungsfunkgeräte und der Netzwerkaufbau, soll nach derzeitigen Planungen
frühestens mit der Beschaffung des zweiten Loses der „Zellularen Netze
verlegefähig“ 2027 abgeschlossen sein. Das dauert definitiv viel zu lange.“
(Bundestagsdrucksache 20/5700, S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/937820/d52d8f04
0a6e1e3d1d4226497e498e42/jahresbericht_2022_pdf-data.pdf).
Im aktuellen Jahresbericht der Wehrbeauftragten 2023 (65. Bericht;
Bundestagsdrucksache 20/10500, S. 33) konstatiert die Wehrbeauftragte, dass „[d]as
System ‚Zellulare Netze verlegefähig‘ […] im Berichtsjahr eine weitere
Verzögerung für die Auslieferung der Systeme eingetreten ist. Diese sei, so das
Bundesministerium der Verteidigung, durch Probleme bei der Integration der
Software und daraus resultierende Verzögerungen bei der Erstellung der
Dokumentation und der Durchführung der Ausbildung erfolgt. Früheste Auslieferung des
ersten Seriensystems sollte November 2023 sein, das letzte Seriensystem werde
erst im November 2025 folgen. Vielleicht reicht dies noch für die Ausstattung
der Division 2025.“
Die hier dargestellten Projektverzögerungen seitens der Wehrbeauftragten kann
die Fraktion der CDU/CSU durch Berichte von Truppenbesuchen bestätigen.
Auch war die Entscheidung für das Vorhaben in der dargestellten und
ausgewählten Umsetzung nach Ansicht der Fragesteller damals bereits umstritten. Im
Ergebnis sieht sich die Fraktion der CDU/CSU daher dazu veranlasst, zum
Umsetzungsstand des Projektes ZNV genauer nachzufragen. Dazu erscheint es
auch zweckmäßig, das Vergabeverfahren zu rekonstruieren, um mögliche
Gründe für die stockende Umsetzung ausfindig zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundeswehr Stand heute kurzfristig die Möglichkeit, über das
System ZNV mit Partnernationen der NATO zu kommunizieren?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, war dies ursprünglich einmal geplant, und warum wurde
davon abgewichen?
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies bereits von Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr mit Soldatinnen und Soldaten von Partnernationen geübt?
e) Können sich Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit
Endgeräten des Systems ZNV in Digitalfunknetze der Streitkräfte von
Partnernationen der NATO einwählen?
f) Können sich Soldatinnen und Soldaten der Streitkräfte von
Partnernationen mit ihren Endgeräten in das Digitalfunknetz des Systems
ZNV einwählen?
g) Hat die Bundeswehr die Möglichkeit, ZNV-Sendemasten in die
Digitalfunknetze der Streitkräfte der NATO-Partnernationen
einzubinden?
h) Können Streitkräfte der NATO-Partnernationen die Sendemasten
ihrer Digitalfunknetze in das Digitalfunknetz des Systems ZNV
einbinden?
2. Wurde bereits jemals eine Verbindung zwischen dem System ZNV und
dem zivilen Netz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hergestellt?
a) Wenn ja, verlief der Verbindungsaufbau ohne Probleme?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt ist dies das erste Mal geplant?
3. Hat die Bundeswehr in einem Katastrophenfall heute kurzfristig die
Möglichkeit, über das System ZNV mit zivilen und polizeilichen
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu
kommunizieren?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, war dies ursprünglich einmal geplant, und warum wurde
davon abgewichen?
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies schon einmal von Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr mit Angehörigen der zivilen und polizeilichen BOS
geübt?
e) Wenn ja, können die Endgeräte der Bundeswehr zur Kommunikation
mit den zivilen und polizeilichen BOS verwendet werden oder
bedarf es dafür der Endgeräte der zivilen und polizeilichen BOS?
4. Haben zivile und polizeiliche BOS bei einem Ausfall ihres Netzes heute
kurzfristig die Möglichkeit, über das System ZNV mit anderen BOS
oder der Bundeswehr zu kommunizieren?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, war dies ursprünglich einmal geplant, und warum wurde
davon abgewichen?
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies schon einmal von Angehörigen der zivilen und
polizeilichen BOS und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
geübt?
e) Wenn ja, können dafür die Endgeräte der zivilen und polizeilichen
BOS verwendet werden oder benötigen sie Endgeräte der
Bundeswehr?
5. Können sich Soldatinnen und Soldaten mit den Endgeräten des Systems
ZNV in das Digitalfunknetz der zivilen und polizeilichen BOS
einwählen und darüber kommunizieren?
6. Können sich Angehörige der zivilen und polizeilichen BOS mit den
Endgeräten ihres Digitalfunknetzes in das Digitalfunknetz des Systems
ZNV der Bundeswehr einwählen und darüber kommunizieren?
7. War das System ZNV schon einmal außerhalb Deutschlands für die
Bundeswehr im Betrieb?
a) Wenn ja, wo, und wann?
b) Wenn nein, ist es aktuell geplant, und wenn ja, wo, und wann?
c) Wenn nein, war das System ursprünglich einmal für den Einsatz
außerhalb Deutschlands vorgesehen, und warum wurde davon
abgewichen?
8. Hat die Bundeswehr heute die Möglichkeit, z. B. bei einer
Flutkatastrophe, ZNV-Sendemasten in das zivile BDBOS-Netz einzubinden und
damit die zivile Behördenkommunikation zu unterstützen?
a) Wenn nein, war dies einmal geplant, und warum wurde davon
abgewichen?
b) Wenn nein, ist dies für die Zukunft geplant?
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies schon mal von Soldatinnen und Soldaten mit
Angehörigen der zivilen und polizeilichen BOS geübt?
9. Plant die Bundesregierung, die Brigade Litauen mit dem System ZNV
auszustatten?
a) Wenn ja, mit wie vielen Systemen ZNV soll die Brigade Litauen
ausgestattet werden?
b) Wenn ja, ist dafür eine weitere Beauftragung von Systemen ZNV
vorgesehen oder soll die Ausstattung aus bestehenden, zulaufenden
oder aus zum Zulauf geplanten Systemen ZNV geschehen (bitte
jeweils Stückzahlen nennen), und mit welchen Kosten ist für die
Ausstattung der Brigade Litauen mit Systemen ZNV zu rechnen?
10. In welchen Einsatzszenarien könnte das System ZNV derzeit zum
Einsatz kommen?
a) Kann das System ZNV derzeit in Einsatzszenarien der Landes- und
Bündnisverteidigung zum Einsatz kommen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Kann das System ZNV derzeit in Einsatzszenarien im Rahmen von
Auslandseinsätzen des globalen Krisenmanagements zum Einsatz
kommen, und wenn nein, warum nicht?
c) Kann das System ZNV derzeit in Einsatzszenarien im Inland im
Rahmen der Amtshilfe zum Einsatz kommen, und wenn nein, warum
nicht?
11. Wurde im Vorfeld des Vergabeverfahrens zum Vorhaben „ZNV“ eine
Marktsichtung durchgeführt, und wenn ja, was war das Ergebnis der
Marktsichtung?
12. Wurde eine aktive Teststellung bezüglich des Nachweises der
vollständigen Interoperabilität zwischen dem bestehenden TETRA-
Digitalfunknetz der BOS und unterschiedlicher TETRA-Hersteller für
das Vorhaben „ZNV“ durchgeführt?
13. Wurde gegebenenfalls die Prüfung von unterschiedlichen TETRA-
Herstellern mittels sogenannter Interoperabilität-Zertifikate (IOP-
Zertifikate) zu dem Hersteller des bestehenden TETRA-
Digitalfunknetzes der BOS durchgeführt?
14. Wurde geprüft, ob die sogenannte Inter-System-Interface-Schnittstelle
(ISI-Schnittstelle) von allen Herstellern zur Anbindung an das
bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS technisch vollständig umgesetzt
wird?
a) Wenn ja, ist diese ISI-Schnittstelle für das Vorhaben „ZNV“
geeignet?
b) Wenn ja, wird damit die vollständige Interoperabilität aller Hersteller
zum bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisiert?
c) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen können die Hersteller
realisieren?
d) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
e) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen müssen für das Vorhaben
„ZNV“ realisiert werden?
f) Wenn ja, wurde dies mit der Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben abgestimmt?
g) Wenn ja, hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
h) Führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
15. Welches Unternehmen wurde für die Studie „Hochmobile Zellulare
Netzwerke“ (HochZeN; www.afcea.de/fileadmin/user_upload/Fachausst
ellungen/FA_2017/Praesentationen/WWI_SdAusg0117.pdf) beauftragt?
a) Welche Technologien wurden dabei untersucht?
b) Wurde bei dieser Studie auch die vollständige Interoperabilität
zwischen dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS mit
unterschiedlichen TETRA-Herstellern untersucht und geprüft?
c) Wann wurde die Studie abgeschlossen?
d) Sind die Erkenntnisgewinne dieser Studie in die Ausschreibung des
Vorhabens „ZNV“ eingeflossen, und wenn ja, welche Erkenntnisse
aus einem möglichen Studienabschlussbericht sind in die
Leistungsbeschreibung des Vorhabens „ZNV“ eingeflossen?
16. Welches Vergabeverfahren wurde für die Vergabe des Vorhabens „ZNV“
gewählt?
17. Sofern es sich um ein Vergabeverfahren mit einem vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb handelte, wie viele Unternehmen haben sich auf das
Vergabeverfahren beworben (bitte Unternehmen nennen)?
18. Sofern es sich um ein Vergabeverfahren mit einem vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb handelte, wie viele Unternehmen haben sich für das
Vergabeverfahren qualifiziert (bitte Unternehmen nennen)?
19. Wurde geprüft, ob die potenziellen Bewerber technisch angebotsfähig
für das Vergabeverfahren waren, und wenn ja, wie ist dies geschehen?
a) Was waren gegebenenfalls die Kriterien für die Qualifizierung?
b) Wurden gegebenenfalls auch die Kenntnisse und Erfahrungen im
bundeswehrspezifischen Umfeld für dieses Vorhaben geprüft, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen
Bewerber?
c) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte für das
bundeswehrspezifische Umfeld geeignet sind, und wenn ja, mit jeweils
welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
d) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte sich für das
bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus „Serienreife“ befinden,
und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen
Bewerber?
e) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und Europa für die
gesamte Projektlaufzeit vorhanden sind, und wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
f) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und Europa für die
gesamte Projektlaufzeit vorhanden und fachlich geeignet sind, und wenn ja,
mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
g) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die Anforderungen
der Bundeswehr zur vollständigen Zertifizierung des Gesamtsystems
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
vollumfänglich erfüllen können, sodass das Gesamtsystem mit
Endgeräten eine Zulassung für Verschlusssachen bis zum
Geheimhaltungsgrad „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) erhält, und wenn
ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
h) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die ISI-Schnittstelle von allen
Herstellern zur Anbindung an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS technisch vollumfänglich umgesetzt wird,
und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen
Bewerber?
i) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern zum
Zeitpunkt eines möglichen Teilnahmewettbewerbs einzusetzende
Technologie und einzusetzenden Produkte die Anforderungen der
Bundeswehr zur vollständigen Interoperabilität von „ZNV“ an das
bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich erfüllen
können, wurde dazu Kontakt mit der BDBOS aufgenommen, und
welche schriftliche Rückmeldung gab es von der BDBOS an das
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw)?
20. War die Vorgabe beim Beschaffungsvorgang zum Vorhaben „ZNV“,
sogenannte Commercial-of-the-shelf-Produkte (COTS) oder Produkte mit
bundeswehrspezifischen Entwicklungen zu beschaffen?
21. Wurde während der Ausschreibung eine aktive Teststellung durchgeführt
in Bezug auf den Nachweis der vollständigen Interoperabilität zwischen
dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS und
unterschiedlicher TETRA-Hersteller für das Vorhaben „ZNV“?
22. Wurde die Neuausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und
Bündnisverteidigung und die zivil-militärische Zusammenarbeit bei der
Qualifizierung der Bewerber berücksichtigt?
23. Wann wurde das Vergabeverfahren „ZNV“ gestartet?
24. Aufgrund welcher Kriterien wurden einzelne Bewerber möglicherweise
disqualifiziert?
25. Welche Bewerber wurden im Falle eines vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerbs disqualifiziert?
26. Wann genau wurde ein möglicher Teilnahmewettbewerb abgeschlossen?
27. Welche qualifizierten Bewerber wurden zum Angebot aufgefordert (bitte
Bewerber nennen)?
28. Wann wurden die qualifizierten Bewerber zum Angebot aufgefordert
(bitte genaues Datum nennen)?
29. Wie viele qualifizierte Bewerber haben ein indikatives Angebot
abgegeben (bitte Bewerber nennen)?
30. Wurde ein mehrstufiges Vergabeverfahren durchgeführt?
a) Wenn ja, wurde das Vergabeverfahren gestuft in ein oder mehrere
indikative und einen Best-and-final-offer(BAFO)-Angebotsprozess
durchgeführt?
b) Wenn ja, wie waren die Inhalte der Vergabeunterlagen der
Ausschreibung technisch und kommerziell zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote aufgebaut?
c) Wenn ja, war die technische Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt
der indikativen Angebote ausschließlich mit „Muss“-Kriterien
ausgestaltet (bitte Kriterien nennen)?
d) Wenn ja, waren zum Zeitpunkt der indikativen Angebote auch
„optionale“ und/oder „zuschlagsrelevante“ Anforderungen beschrieben
(bitte Kriterien nennen)?
e) Wenn ja, mussten nach Vorgabe der Ausschreibung alle
qualifizierten Bieter auch alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen erfüllen?
f) Wenn ja, wie sah die Bewertungsmatrix der Ausschreibung zu den
„Muss“-Kriterien und zu den optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen aus?
g) Wenn ja, wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote alle „Muss“-Anforderungen erfüllt (bitte alle
qualifizierten Bieter nennen, die die „Muss“-Kriterien erfüllt haben,
wenn nicht alle qualifizierten Bieter alle Muss-Anforderungen erfüllt
haben)?
h) Wenn ja, wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen erfüllt (bitte alle qualifizierten Bieter nennen, die alle
optionalen und/oder zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt
haben, wenn nicht alle qualifizierten Bieter alle optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt haben)?
i) Wenn ja, führten optionale und/oder zuschlagsrelevante
Anforderungen zum Zeitpunkt der indikativen Angebote zum Ausschluss vom
Verfahren?
j) Wenn ja, wurden bei den indikativen Angeboten einzelner Bieter
geprüft und festgestellt, dass „Muss“-Kriterien nicht erfüllt worden
sind (bitte gegebenenfalls diese Bieter benennen)?
31. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen für das bundeswehrspezifische Umfeld vollumfänglich
erfüllen?
32. Welche TETRA-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der indikativen Angebote verwendet (bitte Bieter mit
jeweiliger TETRA-Technologie benennen)?
33. Wurde geprüft, ob die von den Bietern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen Interoperabilität von
„ZNV“ an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS
vollumfänglich erfüllen?
34. Wurde geprüft, ob die ISI-Schnittstelle von allen Herstellern zur
Anbindung an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS technisch
vollumfänglich umgesetzt wird?
a) Wenn ja, ist diese ISI-Schnittstelle für das Vorhaben „ZNV“
geeignet?
b) Wenn ja, wird damit die vollständige Interoperabilität aller Hersteller
zum bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisiert?
c) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen können die Hersteller jeweils
realisieren (bitte Anzahl in Verbindung mit jeweiligem Unternehmen
nennen)?
d) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren (bitte
gegebenenfalls Unternehmen nennen, die dies nicht bewerkstelligen
können)?
e) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen müssen für das Vorhaben
„ZNV“ realisiert werden?
f) Wenn ja, wurde dies mit der BDBOS abgestimmt?
g) Wenn ja, hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
h) Wenn ja, führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
i) Wenn ja, wurde berücksichtigt, dass die BDBOS das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS auf den Internet Protocol(IP)-
Standard umstellt (www.bdbos.bund.de/DE/Aufgaben/DigitalfunkB
OS/Netzmodernisierung/netzmodernisierung_node.html)?
j) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich
realisieren?
k) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich in
der vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
l) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller mit der ISI-Schnittstelle auf
ein IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS die vollständige
Interoperabilität zum TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisieren?
35. Welche LTE-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der indikativen Angebote verwendet (bitte Hersteller der LTE-
Technologien in Verbindung mit den einzelnen Bietern nennen)?
36. Gab es vonseiten des BMVg und/oder des BAAINBw zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote eine Vorgabe bezüglich der LTE-Technologie und
deren Lieferanten?
37. Gab es vonseiten des BMVg und/oder des BAAINBw in den
Ausschreibungsunterlagen zum Zeitpunkt der indikativen Angebote eine
Wahlmöglichkeit bezüglich der LTE-Technologie und deren Lieferanten, und
wenn ja, warum?
a) Wenn ja, stand dies in einem Zusammenhang zum Vorhaben D-LBO
(bitte begründen)?
b) Wenn ja, haben alle Bieter zum Zeitpunkt der indikativen Angebote
die Wahlmöglichkeit gemäß Ausschreibungsunterlagen verwendet
(bitte gegebenenfalls Bieter nennen, die die Wahlmöglichkeit
verwendet haben, wenn nicht alle Bieter dies getan haben)?
c) Wenn ja, waren dies Beistellungen des BAAINBw für die gesamte
LTE-Hard- und/oder Software einschließlich der Lizenzen über die
gesamte Nutzungsdauer?
38. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte sich
für das bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus „Serienreife“
befinden und somit die Anforderungen vollumfänglich erfüllen, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welche Bieter?
39. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen BSI-Zertifizierung
des Gesamtsystems vollumfänglich erfüllen, sodass das Gesamtsystem
mit Endgeräten eine VS-NfD-Zulassung erhält, und wenn ja, mit jeweils
welchem Ergebnis für jeweils welche Bieter?
40. Wurde vonseiten des BMVg und/oder des BAAINBw Kontakt zum BSI
im Rahmen der Ausschreibung oder bereits im Vorfeld aufgenommen?
41. Gab es eine schriftliche Rückmeldung des BSI an das BMVg und/oder
das BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter eine BSI-Zertifizierung für
„ZNV“ erlangen können, sodass das Gesamtsystem mit Endgeräten eine
VS-NfD-Zulassung erhält (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn
nicht alle Bieter eine BSI-Zertifizierung erlangen können)?
42. Wurde vonseiten des BMVg und des BAAINBw Kontakt zur BDBOS
im Rahmen der Ausschreibung oder bereits im Vorfeld aufgenommen?
43. Gab es schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/oder
das BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter eine vollständige
Interoperabilität an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS für „ZNV“
erlangen können (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle
Bieter eine vollständige Interoperabilität an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS erlangen können)?
44. Gab es schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/oder
das BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter eine vollständige
Interoperabilität in Bezug auf das Schlüsselmanagement an das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS für „ZNV“ erlangen können (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle Bieter eine vollständige
Interoperabilität in Bezug auf das Schlüsselmanagement an das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS erlangen können)?
45. Wurde geprüft, ob das IT-Sicherheitskonzept vollständig nach Vorgaben
der Bundeswehr umgesetzt wird, und wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
46. Wurde geprüft und sichergestellt, dass alle Bieter ein Patchmanagement
für das Gesamtsystem TETRA/LTE mit Endgeräten über die gesamte
Nutzungsdauer von „ZNV“ gewährleisten?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Patchmanagement im Hinblick auf die
Nutzungsdauer von „ZNV“ vor dem Hintergrund kurzer Release-Zyklen
in der Informations- und Kommunikations-Technik (IuK-Technik)
aus?
b) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
c) Wer führt dies nach der Gewährleistung durch?
d) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
47. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und
Europa für die gesamte Projektlaufzeit vorhanden sind?
48. Wurden bei den indikativen Angeboten einzelne Bieter aufgrund von
Nichterfüllung von Anforderungen vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen (bitte Bieter nennen)?
49. Wann genau war das Datum der Angebotsabgabe zu den indikativen
Angeboten?
50. Wurden während der Angebotsabgabe zu den indikativen Angeboten
Bieterfragen der einzelnen Bewerber gestellt?
a) Wenn ja, wie viele Bieterfragen wurden dazu von einzelnen
Bewerbern gestellt (bitte Anzahl der Bieterfragen und jeweils
entsprechenden Bieter nennen)?
b) Wenn ja, wurden technische und kommerzielle Bieterfragen gestellt?
c) Wenn ja, wurden alle Bieterfragen in den vergaberechtlichen Fristen
beantwortet?
d) Wurden alle Bieterfragen erschöpfend für die Bewerber beantwortet
zur Erstellung von technisch und wirtschaftlichen indikativen
Angeboten?
51. Wie hoch genau waren die Angebotspreise der qualifizierten Bieter in
den indikativen Angeboten (bitte Angebotspreise zusammen mit den
jeweils entsprechenden Bietern nennen)?
52. Wurden schriftliche Aufklärungsrunden zu den indikativen Angeboten
durchgeführt?
a) Wenn ja, wann wurden diese durchgeführt?
b) Wenn ja, wie viele schriftliche Aufklärungsrunden wurden
durchgeführt?
c) Wenn ja, was war der Inhalt der schriftliche Aufklärungsrunden?
53. Wurden nach Abgabe der indikativen Angebote einzelne Bieter aufgrund
einer Nichterfüllung technischer Anforderungen zur
Leistungserbringung disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte
Bieter nennen)?
54. Wurden nach Abgabe der indikativen Angebote einzelne Bieter aufgrund
einer Nichterfüllung wirtschaftlicher Anforderungen zur
Leistungserbringung disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte
Bieter nennen)?
55. Wurden nach Abgabe der indikativen Angebote einzelne Bieter aufgrund
von Nichterfüllung von Anforderungen der Verfügbarkeit personeller
Ressourcen in Deutschland und Europa zur Leistungserbringung
disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte Bieter
nennen)?
56. Wurden die Vergabeunterlagen technisch und kommerziell im Verlauf
der indikativen Angebotsphase verändert?
a) Wenn ja, wurden dabei wesentliche technische und kommerzielle
Anforderungen verändert?
b) Wenn ja, aus welchem Grund wurden wesentliche technische und
kommerzielle Anforderungen verändert?
c) Wenn ja, welche wesentlichen technischen und kommerziellen
Anforderungen wurden verändert?
d) Wenn ja, wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle
qualifizierten Bieter versandt?
e) Wenn ja, wann wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle
qualifizierten Bieter versandt?
f) Wenn ja, warum wurde das Vergabeverfahren nicht aufgehoben und
mit den wesentlichen Veränderungen neu ausgeschrieben?
57. Bestand die Möglichkeit, nach Prüfung der technischen und
wirtschaftlichen indikativen Angebote der Bewerber sofort eine
Zuschlagsentscheidung herbeizuführen, und wenn ja, weshalb wurde dies nicht
durchgeführt?
58. Wurde eine technische und kommerzielle Vertragsverhandlung
durchgeführt?
a) Wenn ja, wann wurde diese durchgeführt?
b) Wurden alle ausgeschriebenen und wesentlichen Anforderungen
ausführlich besprochen und protokolliert?
c) Wurde geprüft, ob das IT-Sicherheitskonzept vollständig nach
Vorgaben der Bundeswehr umgesetzt wird, und wenn ja, was war das
jeweilige Ergebnis bei den jeweiligen Bietern?
d) Wurde geprüft und sichergestellt, dass alle Bieter ein
Patchmanagement für das Gesamtsystem über die gesamte Nutzungsdauer von
„ZNV“ gewährleisten, und wenn ja, wie sieht dieses
Patchmanagement im Hinblick auf die Nutzungsdauer von „ZNV“ vor dem
Hintergrund von kurzen Release-Zyklen in der IuK-Technik jeweils aus?
e) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
f) Wer führt das Patchmanagement nach der Gewährleistung durch?
g) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
h) Wurde während der Verhandlung eine Preisprüfung durchgeführt,
und wenn ja, welche Preisbasis wurde mit den Bietern vereinbart?
i) Haben alle Bieter der vereinbarten Preisbasis zugestimmt (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle Bieter der vereinbarten
Preisbasis zugestimmt haben)?
j) Wurde nach der Verhandlung der Bieterkreis verringert, und wenn ja,
welche Bieter wurden ausgeschlossen, und welche Bieter waren nach
wie vor in den Verhandlungen?
k) Was waren gegebenenfalls jeweils die Ausschlussgründe für die
jeweiligen ausgeschlossenen Bieter?
l) Wurden bei einer möglichen Verringerung des Bieterkreises
wesentliche technische und kommerzielle Anforderungen verändert, und
wenn ja, aus welchem Grund wurden wesentliche technische und
kommerzielle Anforderungen verändert (bitte veränderte technische
und kommerzielle Anforderungen benennen)?
m) Warum wurde im Falle der Veränderung von technischen und
kommerziellen Anforderungen das Vergabeverfahren nicht aufgehoben
und mit den wesentlichen Veränderungen neu ausgeschrieben?
n) Wurden während der Verhandlung mit allen Bietern die gleichen
Themen besprochen?
o) Wurden alle Bieter während der Verhandlung aufgefordert, einen
Richtpreis mit den Änderungen der veränderten Anforderungen zu
nennen, und wenn ja, wurden diese Richtpreise der Bieter im
Verhandlungsprotokoll protokolliert?
p) Hatten die Richtpreise der jeweiligen Bieter während der
Verhandlung Abweichungen zu den indikativen Angeboten der jeweiligen
Bieter (bitte genaue Abweichungen der Richtpreise von den
indikativen Angeboten der jeweiligen Bieter nennen)?
59. Wurden die Modalitäten zur Beschaffung der 120 Stück ZNV-Systeme
verändert, und wenn ja, wie stellt sich diese Veränderung dar?
a) Wenn ja, weshalb wurden die Modalitäten zur Beschaffung der
120 Stück ZNV-Systeme verändert?
b) Wenn ja, stellte die Rahmenvereinbarung eine
Abnahmeverpflichtung des BAAINBw gegenüber den Bietern dar?
60. Welche qualifizierten Bieter wurden zum BAFO aufgefordert (bitte
Bieter nennen)?
61. Wann wurden die qualifizierten Bieter zum BAFO aufgefordert?
62. Waren die Inhalte der Vergabeunterlagen zum BAFO technisch und
kommerziell wesentlich verändert worden im Vergleich zu den
Vergabeunterlagen zu den indikativen Angeboten?
a) Wenn ja, warum wurde das Vergabeverfahren nicht aufgehoben und
neu ausgeschrieben?
b) Wenn ja, war die technische Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt
der BAFO-Angebote ausschließlich mit „Muss“-Kriterien
beschrieben?
c) Wenn ja, waren zum Zeitpunkt der BAFO-Angebote auch
„optionale“ und/bzw. oder „zuschlagsrelevante“ Anforderungen beschrieben?
d) Wenn ja, mussten nach Vorgabe der Ausschreibung alle
qualifizierten Bieter auch alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen erfüllen?
63. Wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote alle „Muss“-Anforderungen erfüllt (bitte gegebenenfalls
Bieter nennen, die alle „Muss“-Anforderungen erfüllt haben, wenn nicht
alle Bieter die „Muss“-Anforderungen erfüllt haben)?
64. Wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten Anforderungen
erfüllt (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, die alle optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt haben, wenn nicht alle Bieter
die optionalen und/oder zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt
haben)?
65. Wie sah die Bewertungsmatrix der Ausschreibung in der BAFO-Phase
zu den „Muss“- und zu den optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen aus?
66. Führten optionale und/oder zuschlagsrelevante Anforderungen zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote zum Ausschluss von dem Verfahren?
67. Wurde bei den BAFO-Angeboten einzelner Bieter geprüft und
festgestellt, dass „Muss“-Anforderungen nicht erfüllt wurden (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen)?
68. Wurde bei den BAFO-Angeboten einzelner Bieter geprüft und
festgestellt, dass optionale und/oder zuschlagsrelevante Anforderungen nicht
erfüllt worden sind (bitte gegebenenfalls Bieter nennen)?
69. Wurde geprüft, ob die von den Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen für das bundeswehrspezifische Umfeld vollumfänglich
erfüllen, und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen
Bieter?
70. Welche TETRA-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote verwendet (bitte Hersteller und deren
Lieferanten mit entsprechender TETRA-Technologie nennen)?
71. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen Interoperabilität von
„ZNV“ an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS
vollumfänglich erfüllen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis für jeweils
welchen Bieter?
72. Wurde geprüft, ob die ISI-Schnittstelle von allen Herstellern zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote zur Anbindung an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS technisch vollumfänglich umgesetzt wird?
a) Wenn ja, sind alle ISI-Schnittstellen für das Vorhaben „ZNV“
geeignet gewesen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht die ISI-
Schnittstellen aller Bieter geeignet gewesen sind)?
b) Wenn ja, wird mit allen ISI-Schnittstellen die vollständige
Interoperabilität aller Hersteller zum bestehenden TETRA-Digitalfunknetz
der BOS realisiert (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht
mit allen ISI-Schnittstellen die Interoperabilität aller Hersteller zum
bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisiert werden
kann)?
c) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen können die Hersteller jeweils
realisieren?
d) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle TETRA-Hersteller die ISI-
Schnittstelle in der vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“
realisieren können)?
e) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen müssen für das Vorhaben
„ZNV“ realisiert werden?
f) Wenn ja, wurde dies mit der BDBOS abgestimmt?
g) Wenn ja, hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
h) Führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
i) Wenn ja, wurde berücksichtigt, dass die BDBOS das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS auf IP umstellt (www.bdbos.bun
d.de/DE/Aufgaben/DigitalfunkBOS/Netzmodernisierung/netzmoder
nisierung_node.html)?
j) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich
realisieren?
k) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich in
der vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
l) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller mit der ISI-Schnittstelle auf
ein IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS die vollständige
Interoperabilität zum TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisieren
(bitte gegebenenfalls Bieter nennen, auf die dies nicht zutrifft)?
73. Welche LTE-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote verwendet (bitte jeweils für jeden Bieter
nennen)?
74. Gab es vonseiten des BMVg und/oder BAAINBw zum Zeitpunkt der
BAFO-Angebote eine Vorgabe bezüglich der LTE-Technologie und
deren Lieferanten, und wenn ja, wie sah diese Vorgabe aus?
75. Gab es vonseiten des BMVg und/oder in den Ausschreibungsunterlagen
zum Zeitpunkt der BAFO-Angebote eine Wahlmöglichkeit bezüglich der
LTE-Technologie und deren Lieferanten, und wenn ja, wie sah diese aus
(bitte begründen)?
a) Wenn ja, stand dies in Abhängigkeit mit dem Vorhaben „D-LBO“?
b) Wenn ja, haben alle Bieter zum Zeitpunkt der BAFO-Angebote die
Wahlmöglichkeit gemäß Ausschreibungsunterlagen verwendet (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle von der
Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht haben)?
c) Wenn ja, waren dies Beistellungen des BAAINBw für die gesamte
Hard- und/oder Software einschließlich der Lizenzen über die
gesamte Nutzungsdauer?
76. Wurde geprüft, ob sich die von den Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzenden Technologien und Produkte für das
bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus „Serienreife“ befinden, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
77. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzenden Technologien und Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen BSI-Zertifizierung des
Gesamtsystems vollumfänglich erfüllen, sodass das Gesamtsystem mit
Endgeräten eine VS-NfD-Zulassung erhält, und wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis für welchen Bieter?
78. Gab es eine schriftliche Rückmeldung des BSI an das BMVg und/oder
BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter für ihre BAFO-Angebote eine
BSI-Zertifizierung für „ZNV“ und somit eine VS-NfD-Zulassung für das
Gesamtsystem erlangen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht
alle Bieter für ihre BAFO-Angebote eine BSI-Zertifizierung für „ZNV“
erlangen können)?
79. Gab es eine schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/
oder BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter für ihre BAFO-Angebote
eine vollständige Interoperabilität an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS für „ZNV“ erlangen (bitte gegebenenfalls
Bieter nennen, wenn nicht alle Bieter für ihre BAFO-Angebote die
vollständige Interoperabilität an das bestehenden Digitalfunknetz für „ZNV“
erlangen)?
80. Gab es eine schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/
oder BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter für ihre BAFO-Angebote
eine vollständige Interoperabilität in Bezug auf das
Schlüsselmanagement an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS für „ZNV“
erlangen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, die wenn nicht alle Bieter
für ihre BAFO-Angebote die vollständige Interoperabilität bezüglich des
Schlüsselmanagements an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz für
„ZNV“ erlangen)?
81. Wurde geprüft, ob das IT-Sicherheitskonzept zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote vollständig nach Vorgaben der Bundeswehr umgesetzt wird,
und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
82. Wurde geprüft und sichergestellt, dass alle Bieter zum Zeitpunkt der
BAFO-Angebote ein Patchmanagement für das Gesamtsystem
TETRA/LTE mit Endgeräten über die gesamte Nutzungsdauer von
„ZNV“ gewährleisten, und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für
jeweils welchen Bieter?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Patchmanagement im Hinblick auf die
Nutzungsdauer von „ZNV“ vor dem Hintergrund kurzer Release-Zyklen
in der IuK-Technik aus?
b) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
c) Wer führt dies nach der Gewährleistung durch?
d) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
83. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und
Europa für die gesamte Projektlaufzeit vorhanden sind, und wenn ja, mit
jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
84. Wurden bei den BAFO-Angeboten einzelne Bieter aufgrund von
Nichterfüllung von Anforderungen vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen)?
85. Wurden während der Angebotsabgabe in der BAFO-Angebotsphase
Bieterfragen der einzelnen Bieter gestellt (bitte gegebenenfalls Bieter
nennen)?
a) Wenn ja, wie viele Bieterfragen wurden dazu von den einzelnen
Bietern gestellt?
b) Wenn ja, wurden technische und/oder kommerzielle Bieterfragen
gestellt?
c) Wenn ja, wurden alle Bieterfragen in den vergaberechtlichen Fristen
beantwortet (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, bei denen nicht in
der vergaberechtlichen Frist geantwortet wurde)?
d) Wurden alle Bieterfragen erschöpfend für die Bewerber beantwortet
zur Erstellung der technischen und wirtschaftlichen BAFO-
Angebote?
86. Zum Zeitpunkt welchen Datums war die Angebotsabgabe in der BAFO-
Angebotsphase?
87. Wie hoch waren jeweils die Angebotspreise der jeweiligen Bieter der
BAFO-Angebote?
a) Haben sich die Preise der BAFO-Angebote der jeweiligen Bieter von
den indikativen Angeboten unterschieden (bitte gegebenenfalls
Preisabweichungen durch betragsmäßige Gegenüberstellung
nennen)?
b) Wurden die BAFO-Angebotspreise der jeweiligen Bieter auf
Plausibilität geprüft, und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für
jeweils welchen Bieter?
c) Haben sich die Preise der BAFO-Angebote der jeweiligen Bieter von
den genannten Richtpreisen während der Verhandlung unterschieden
(bitte gegebenenfalls Preisabweichungen durch betragsmäßige
Gegenüberstellung nennen)?
d) Wurde eine Preisprüfung der BAFO-Angebote durchgeführt, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
e) Welche Preisbasis wurde mit den Bietern zu den BAFO-Angeboten
vereinbart?
88. Wurden schriftliche Aufklärungsrunden zu den BAFO-Angeboten
durchgeführt?
a) Wenn ja, wann wurden diese durchgeführt?
b) Wenn ja, wie viele schriftliche Aufklärungsrunden wurden
durchgeführt?
89. Wurden nach Abgabe der BAFO-Angebote einzelne Bewerber aufgrund
von Nichterfüllung technischer Anforderungen zur Leistungserbringung
disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen)?
90. Wurden nach Abgabe der BAFO-Angebote einzelne Bewerber aufgrund
von Nichterfüllung der Verfügbarkeit personeller Ressourcen in
Deutschland und Europa zur Leistungserbringung disqualifiziert und
vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte gegebenenfalls Bieter
nennen)?
91. Wurden die Vergabeunterlagen technisch und kommerziell im Verlauf
der BAFO-Angebotsphase verändert, und wenn ja, wie stellt sich diese
Veränderung genau dar?
a) Wurden dabei wesentliche technische und kommerzielle
Anforderungen verändert?
b) Aus welchem Grund wurden wesentliche technische und
kommerzielle Anforderungen verändert?
c) Welche wesentlichen technischen und kommerziellen Anforderungen
wurden verändert?
d) Welche Gestalt haben diese Änderungen technischer und
kommerzieller Anforderungen?
e) Wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle qualifizierten
Bieter versandt?
f) Wann wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle
qualifizierten Bieter versandt?
g) Warum wurde das Vergabeverfahren nicht aufgehoben und mit den
wesentlichen Veränderungen neu ausgeschrieben?
92. Welcher qualifizierte Bieter stellte das wirtschaftlichste Angebot?
93. Welcher qualifizierte Bieter erhielt im Zuge der Vergabeentscheidung
den Zuschlag?
94. Wurden die unterlegenen Bieter schriftlich informiert, und wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt?
95. Wann war der Vertragsschluss zwischen BAAINBW und dem
qualifizierten Bieter, der den Zuschlag erhielt?
96. Welche wesentliche Unterauftragnehmer beinhaltete das Angebot des
Ausschreibungsgewinners?
97. Wie wurde die Vergabeentscheidung ermittelt?
98. Wie stellten sich die einzelnen Bewertungsmatrizen für die qualifizierten
Bieter zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung jeweils dar?
99. Wurden vom Ausschreibungsgewinner alle „Muss“-Anforderungen der
Ausschreibung erfüllt?
100. Wurden vom Ausschreibungsgewinner alle optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt?
101. Wie hoch waren die erreichten Punkte bei den optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen des Ausschreibungsgewinners im
Vergleich zu den anderen qualifizierten Wettbewerbern?
102. Wurde vom Ausschreibungsgewinner ein Gesamtsystem angeboten?
103. Wurde vom Ausschreibungsgewinner der ausgeschriebene Zahlungs-
und Meilensteinplan bestätigt?
104. Wurde der ausgeschriebene Zahlungs- und Meilensteinplan in den
endverhandelten Vertrag mitaufgenommen?
105. Wurde vom Ausschreibungsgewinner der ausgeschriebene
Projektrealisierungsplan bestätigt?
106. Wurde der ausgeschriebene Projektrealisierungsplan in den
endverhandelten Vertrag mitaufgenommen?
107. Wie groß ist der ursprünglich vereinbarte Projektrealisierungszeitraum?
108. Wann sollte das Projekt gemäß Vereinbarung ursprünglich abgeschlossen
sein?
109. Wann müssen die ersten ZNV-Systeme der Bundeswehr gemäß
Vereinbarung ursprünglich zulaufen?
110. Verwendet der Ausschreibungsgewinner bei der angebotenen Lösung ein
eigenes TETRA-System oder eines von einem Dritthersteller (bitte
Firma und Hersteller im Falle eines Drittherstellers nennen)?
111. War diese TETRA-Systemlösung zum Zeitpunkt der
Vergabeentscheidung für das bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus
„Serienreife“?
112. Verwendet der Ausschreibungsgewinner bei der angebotenen Lösung ein
eigenes LTE-System oder eines von einem Dritthersteller (bitte Firma
und Hersteller im Falle eines Drittherstellers nennen)?
a) Ist die vom Ausschreibungsgewinner verwendete LTE-Systemlösung
in dem Vorhaben D-LBO involviert?
b) War diese LTE-Systemlösung zum Zeitpunkt der
Vergabeentscheidung für das bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus
„Serienreife“?
c) In welchen bisherigen und zukünftigen Vorhaben der Bundeswehr
wird dieses LTE-System berücksichtigt?
d) Ist dieses LTE-System auch Bestandteil des D-LBO-
Plattformausstattungskonzeptes?
e) Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die vollständige
Interoperabilität zu dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BDBOS?
f) Erfüllt der Ausschreibungsgewinner vollumfänglich die ISI-
Schnittstelle zur Anbindung an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS?
g) Wenn ja, ist diese ISI-Schnittstelle für das Vorhaben „ZNV“
geeignet?
h) Wenn ja, wird damit die vollständige Interoperabilität zum
bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS durch den
Ausschreibungsgewinner realisiert?
i) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen muss der
Ausschreibungsgewinner realisieren?
j) Wenn ja, wird der Ausschreibungsgewinner die ISI-Schnittstelle in
der vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
k) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen muss der
Ausschreibungsgewinner für das Vorhaben „ZNV“ realisieren?
l) Wurde dies mit der BDBOS abgestimmt?
m) Hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
n) Führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
o) Wurde gegebenenfalls berücksichtigt, dass die BDBOS das
bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS auf IP umstellt?
p) Kann der Ausschreibungsgewinner die ISI-Schnittstelle auf ein IP-
migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich
realisieren?
q) Kann der Ausschreibungsgewinner die ISI-Schnittstelle auf ein IP-
migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
r) Kann der Ausschreibungsgewinner mit der ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS die vollständige
Interoperabilität zum TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisieren?
113. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die vollständige technische
Anbindung an das Schlüsselmanagement zur vollständigen Interoperabilität zu
dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BDBOS?
114. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die vollständige BSI-Zertifizierung
des Gesamtsystems TETRA/LTE mit Endgeräten, sodass das
Gesamtsystem mit Endgeräten eine VS-NfD-Zulassung erhält?
115. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die Vernetzung der ZNV-Systeme
über LTE 450 MHz mit der ausgeschriebenen, angebotenen und
vertraglich gebundenen Systemlösung?
116. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner alle TETRA-Reichweiten der
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Systemlösung?
117. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner alle LTE-Reichweiten der
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Systemlösung?
118. Wurde das IT-Sicherheitskonzept für das Gesamtsystem TETRA/LTE
mit Endgeräten vollständig nach Vorgaben der Bundeswehr umgesetzt?
a) Wenn ja, erfüllt der Ausschreibungsgewinner die Akkreditierung der
Abteilung Deutsche militärische Security Accreditation Authority
des Zentrums für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr (DEUmilSAA)
für das Gesamtsystem TETRA/LTE mit Endgeräten?
b) Wenn ja, wurde dies von der DEUmilSAA freigegeben?
119. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner ein Patchmanagement für das
Gesamtsystem TETRA/LTE mit Endgeräten über die gesamte
Nutzungsdauer von ZNV?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Patchmanagement im Hinblick auf die
Nutzungsdauer von ZNV vor dem Hintergrund kurzer Release-Zyklen in
der IuK-Technik aus?
b) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
c) Wer führt dies nach der Gewährleistung durch?
d) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
120. Wurden im Verlauf der bisherigen Projektrealisation durch den
Ausschreibungsgewinner Veränderungen bei den zu Vertragsschluss
genannten Unterauftragnehmern vorgenommen?
a) Wenn ja, welche Unterauftragnehmer wurden verändert, und welche
neuen Unterauftragnehmer kamen hinzu?
b) Wenn ja, weshalb wurden Unterauftragnehmer verändert?
c) Wenn ja, hat der Ausschreibungsgewinner dies beim BAAINBw
angezeigt?
d) Wenn ja, hat das BAAINBw diesem zugestimmt?
e) Wenn ja, kommt es dadurch zu Projektverzögerungen?
f) Wenn ja, wie lange ist die Projektverzögerung?
g) Wenn ja, kommt es dadurch zu Mehrkosten gegenüber dem
BAAINBw, und auf welche Höhe belaufen sich diese Mehrkosten?
121. Wie hoch ist der bisherige Mittelabfluss?
122. Wurden bisher alle Projektmeilensteine gemäß Zahlungs- und
Meilensteinplan und Projektplan des bindenden Vertrages eingehalten (bitte im
Falle von Verzögerungen die zeitliche Differenz darstellen)?
123. Wurde der Termin zum „Critical Design Review“ (CDR) termingerecht
eingehalten, und wenn nein, wann wurde das Critical Design Review
stattdessen publiziert (bitte im Falle von Verzögerungen die zeitliche
Differenz darstellen)?
124. Wurde die IT-Erstausbildung vollständig und termingerecht
durchgeführt, und wenn nein, wann wurde sie stattdessen durchgeführt (bitte im
Falle von Verzögerungen die zeitliche Differenz darstellen)?
125. Hat das Gesamtsystem ZNV mit Endgeräten bereits die BSI-
Zertifizierung für VS-NfD erhalten?
126. Hat das Gesamtsystem ZNV mit Endgeräten bereits die Akkreditierung
der DEUmilSAA erhalten?
127. Wann findet die Einsatzprüfung statt?
128. Soll das Gefechtsübungszentrum des Heeres mit ZNV ausgestattet
werden, und wenn ja, wie weit ist der Projektfortschritt zur Ausstattung mit
ZNV im Gefechtsübungszentrum des Heeres?
129. Wann findet die sogenannte Integrierte Nachweisführung statt?
130. Wann findet die Genehmigung zur Nutzung statt?
131. Sind bereits erste Systeme ZNV der Bundeswehr zugelaufen, wenn ja,
wie viele zu welchem Zeitpunkt, und wenn nein, wann laufen die ersten
System ZNV der Bundeswehr zu?
132. Wann werden die ersten ZNV-Systeme der Bundeswehr übergeben?
133. Wann endet die Nutzungsdauer des bestehenden Führungsmittels
Tetrapol Bw?
134. Besteht derzeit eine Projektverschiebung?
a) Wenn ja, von wem wurde die Projektverschiebung verursacht?
b) Wenn ja, wurde die Projektverschiebung dem BAAINBw angezeigt,
sofern die Projektverschiebung durch den Ausschreibungsgewinner
verursacht wurde?
c) Hat das BAAINBw dem zugestimmt?
d) Wenn ja, von welchem Zeitumfang ist die Projektverschiebung?
e) Wenn ja, ist mit Mehrkosten für den Bund zu rechnen?
f) Wenn ja, wurde eine Vertragsstrafe durch das BAAINBw an den
Ausschreibungsgewinner ausgesprochen, und auf welche Höhe
beläuft sich diese Vertragsstrafe?
g) Wenn ja, was sind die Gründe für die Projektverschiebung?
135. Sind Entwicklungsaufwendungen während der Projektlaufzeit durch den
Ausschreibungsgewinner für TETRA erforderlich?
a) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Marktsichtung geprüft und
geklärt?
b) Wenn ja, warum wurde dies nicht in den indikativen und in den
BAFO-Angeboten geprüft und geklärt?
c) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Verhandlung geprüft und
geklärt?
d) Wenn ja, warum wurde dies nicht vor Vertragsschluss geprüft und
geklärt?
e) Wenn ja, wer trägt diese Entwicklungskosten?
f) Wenn ja, entstehen dadurch Mehrkosten für den Bund?
g) Wenn ja, kommt es dadurch zu einer erheblichen
Projektverschiebung?
h) Wenn ja, werden vor diesem Hintergrund die gesamten
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Anforderungen
erfüllt?
i) Wenn ja, ist vor diesem Hintergrund geplant, Änderungen an den
ausgeschriebenen technischen Anforderungen vorzunehmen?
136. Sind Entwicklungsaufwendungen während der Projektlaufzeit durch den
Ausschreibungsgewinner oder dessen Unterauftragnehmer für LTE
erforderlich?
a) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Marktsichtung geprüft und
geklärt?
b) Wenn ja, warum wurde dies nicht in den indikativen und in den
BAFO-Angeboten geprüft und geklärt?
c) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Verhandlung geprüft und
geklärt?
d) Wenn ja, warum wurde dies nicht vor Vertragsschluss geprüft und
geklärt?
e) Wenn ja, wer trägt diese Entwicklungskosten?
f) Wenn ja, entstehen dadurch Mehrkosten für den Bund?
g) Wenn ja, kommt es dadurch zu einer erheblichen
Projektverschiebung?
h) Wenn ja, werden vor diesem Hintergrund die gesamten
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Anforderungen
erfüllt?
i) Wenn ja, ist vor diesem Hintergrund geplant, Änderungen an den
ausgeschriebenen technischen Anforderungen vorzunehmen?
137. Gibt es im Falle von Projektverzögerungen eine zeitliche
Fähigkeitslücke zwischen dem Nutzungsende des bestehenden Führungsmittels
Tetrapol Bw und dem Zulauf der ersten Systeme ZNV?
a) Wenn ja, wie lange ist die zeitliche Fähigkeitslücke?
b) Wenn ja, wie viele Finanzmittel müssen für eine
Nutzungsdauerverlängerung von Tetrapol Bw zusätzlich eingeplant werden?
c) Wenn ja, kann sichergestellt werden, dass die Nutzungsdauer von
Tetrapol Bw verlängert werden kann?
d) Wenn ja, ist eine Nutzungsdauerverlängerung von Tetrapol Bw mit
dem entsprechenden Hersteller geklärt?
e) Wenn ja, wie sieht die Mitigationsstrategie aus, wenn keine
Nutzungsdauerverlängerung von Tetrapol Bw mehr möglich ist und
dennoch eine zeitliche Fähigkeitslücke aufgrund von
Projektverzögerungen im Vorhaben „ZNV“ zu erwarten ist?
Berlin, den 15. August 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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ISSN 0722-8333
BT20/1337516.10.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12646 - Zellulare Netze verlegefähig
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13375
20. Wahlperiode 16.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/12646 –
Zellulare Netze verlegefähig
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 16. Dezember 2020 wurde in der 74. Sitzung des
Verteidigungsausschusses unter Tagesordnungspunkt 7a (www.bundestag.de/resource/blob/812846/2
6f6fb925a15ef8059f7650df2340af4/to_73-Sitzung-16-12-2020.pdf) und am
13. Januar 2021 in der 86. Sitzung des Haushaltsausschusses unter
Tagesordnungspunkt 12 (www.bundestag.de/resource/blob/816230/984392dbbd83f8f9
1c0fd2ecb3ab9038/086_sitzung.pdf) die 25-Mio.-Euro-Vorlage mit dem Titel
„Rahmenvereinbarung über die ‚Digitalisierung Landbasierter Operationen
(DLBO) Anteil Zellulare Netze verlegefähig‘ [ZNV] samt
Festbeauftragungsanteil“ behandelt und beschlossen (esut.de/2021/01/meldungen/25184/mobilfu
nk-fuer-das-gefechtsfeld/).
Bei ZNV handelt es sich um ein zellular betriebenes Funksystem, welches das
sogenannte Tetrapol-Bw-System (Bw = Bundeswehr) ablösen soll und
welches, vergleichbar mit einem zivilen Mobilfunksystem, die Möglichkeiten aus
dem Bündelfunkstandard TETRA (Terrestrial Trunked Radio) mit denen des
Mobilfunkstandards LTE (Long Term Evolution) vereint. Auch eine
Anbindung an Satelliten-Kommunikationssysteme soll dann möglich sein. In dem
Kommunikationssystem für Handfunk- und Fahrzeugfunkgeräte werden
Sprache und Daten schmalbandig nach dem TETRA-Standard übermittelt und
Daten breitbandig nach dem Mobilfunkstandard LTE übertragen. Die
Kombination dieser beiden marktverfügbaren Funktechnologien ermöglicht neben der
Realisierung der geforderten Dienste und Reichweiten auch die Einbindung in
Netze der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in
Deutschland. Dies garantiert eine erfolgreiche Zusammenarbeit in
Krisensituationen oder bei Katastrophen, bei denen eine behördenübergreifende
Kommunikation vorausgesetzt wird. Des Weiteren müssen sie für die Landes- und
Bündnisverteidigung eingesetzt werden können und interoperabel zu den
Institutionen von NATO und Europäischer Union (EU) sein. Gleichzeitig soll
der Wehrbeauftragten zufolge (Bundestagsdrucksache 20/5700, Jahresbericht
der Wehrbeauftragten 2022, S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/937820/d
52d8f040a6e1e3d1d4226497e498e42/jahresbericht_2022_pdf-data.pdf) dazu
im besten Fall dann auch ein einziges Gerät in der Hand der Soldatinnen und
Soldaten alle möglichen Netze abdecken können. Bisher existiert ein
Sammelsurium analoger und digitaler Technik, mit der Konsequenz der erschwerten
Kommunikation untereinander und mit internationalen Partnern. Priorität bei
dem Vorhaben hat dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zufolge
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 15. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
weiterhin die Erfüllung der Anforderungen für die Einsätze der Bundeswehr
und die Interoperabilität zu verbündeten Streitkräften. Primär soll damit die
Kommunikation im Bereich mobiler Führungseinrichtungen sowie
logistischer und sanitätsdienstlicher Einrichtungen verbessert werden (www.bundes
wehr.de/resource/blob/5027660/44e06e4af249ecd463c5d88228bedf5a/03-bun
deswehr-schreitet-bei-digitalisierung-voran-data.pdf; esut.de/2021/01/meldun
gen/25184/mobilfunk-fuer-das-gefechtsfeld; Bundestagsdrucksache 20/900,
Jahresbericht der Wehrbeauftragten 2021 (63. Bericht), S. 59,
Bundestagsdrucksache 20/5700, Jahresbericht der Wehrbeauftragten 2022, S. 37, www.bu
ndestag.de/resource/blob/937820/d52d8f040a6e1e3d1d4226497e498e42/jahre
sbericht_2022_pdf-data.pdf). Das zellular betriebene Funksystem (Zellulare
Netze, verlegbar), das entsprechend dem Namen verlegbar ist, soll aber auch
stationär betrieben werden können (esut.de/2021/01/meldungen/25184/mobilf
unk-fuer-das-gefechtsfeld/).
Entscheidende Anforderungen waren flexible Einsatzmöglichkeiten,
Netzabdeckung und hohe Nutzeranzahl, die mit zwei Systemvarianten realisiert
werden. Bei der Variante ZNV C sind die Komponenten in einem 20-Fuß-ISO-
Container untergebracht. Ein System kann 500 bis 1 000 Teilnehmer bedienen.
Mit ZNV B wird die Variante bezeichnet, die in mehreren Betriebs-,
Transport- und Lagerbehältern eingebaut ist. Der Vorteil des vereinfachten
Transports und des geringeren Platzbedarfs wird mit Reduzierung der
Teilnehmerzahl auf 100 erkauft.
Mit dem Vorhaben sollten 120 Systeme ZNV, gegliedert in 40 ZNV C und
80 ZNV B, bis zum Jahr 2024 für rund 254 Mio. Euro beschafft werden.
Hinzu kommen eine Ausbildungs- und Referenzanlage für beide Varianten und
die Ausstattung des Gefechtsübungszentrums des Heeres. Mit einem
Rahmenvertrag wurden die ZNV in zwei gleich große Lose in Auftrag gegeben. Das
erste Los sollte nach ursprünglicher Planung bereits 2020 abgerufen werden
und umfasst ein Volumen von 151 Mio. Euro. Die Bundeswehr stellt zu den
beiden Losen insgesamt 22 000 TETRA-Hand- und 4 000 TETRA-
Fahrzeugfunkgeräte mit Zubehör (z. B. Ladestationen, Halter und
Programmierstationen) bei. Die Aufwendungen hierfür belaufen sich auf eine Höhe von
64,9 Mio. Euro. Hauptauftragnehmer ist die Motorola Solutions GmbH
(www.bundeswehr.de/resource/blob/5027660/44e06e4af249ecd463c5d88228
bedf5a/03-bundeswehr-schreitet-bei-digitalisierung-voran-data.pdf; esut.de/20
21/01/meldungen/25184/mobilfunk-fuer-das-gefechtsfeld/; www.dbwv.de/akt
uelle-themen/blickpunkt/beitrag/investition-in-digitalisierung-neues-
funknetzmit-lte-standard-loest-tetrapol-bw-ab; www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpu
nkt/beitrag/investition-in-digitalisierung-neues-funknetz-mit-lte-standard-loes
t-tetrapol-bw-ab; ted.europa.eu/de/notice/-/detail/127014-202; Griephan,
Nummer 03/2021, 22. Januar 2022, S. 4 f.)
Als Teil des Programms „Digitalisierung Landbasierter Operationen
(D-LBO)“ leistet ZNV dem BMVg zufolge einen wichtigen Meilenstein
innerhalb der Digitalisierungsstrategie der Bundeswehr. Nach einer
Designphase und umfangreichen Tests war geplant, die ersten Systeme im vierten
Quartal 2022 an die Truppe auszuliefern (www.bundeswehr.de/resource/blob/
5027660/44e06e4af249ecd463c5d88228bedf5a/03-bundeswehr-schreitet-bei-
digitalisierung-voran-data.pdf).
Zum Fortschritt des Projekts ZNV hält die Wehrbeauftragte bereits in ihrem
Jahresbericht 2022 (64. Bericht) fest, dass das Vorhaben „[…] aber seit dem
Vertragsabschluss Anfang 2021 immer wieder unter Verzögerungen [leidet].
Verantwortlich dafür ist aus Sicht des Verteidigungsministeriums die Industrie,
die wiederum auf die COVID-19-Pandemie, höhere Gewalt und massive
Störungen weltweiter Lieferketten verweise. Vor diesem Hintergrund scheint
selbst die nach Angaben des Ministeriums für das vierte Quartal 2023
avisierte Lieferung des ersten Seriensystems ein ehrgeiziges Ziel. Der gesamte
Prozess der Überführung des derzeitigen veralteten Truppenfunks in das digitale
Zeitalter, das heißt unter anderem die Anschaffung aller Soldatenfunkgeräte,
Führungsfunkgeräte und der Netzwerkaufbau, soll nach derzeitigen Planungen
frühestens mit der Beschaffung des zweiten Loses der „Zellularen Netze
verlegefähig“ 2027 abgeschlossen sein. Das dauert definitiv viel zu lange.“
(Bundestagsdrucksache 20/5700, S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/937820/d
52d8f040a6e1e3d1d4226497e498e42/jahresbericht_2022_pdf-data.pdf).
Im aktuellen Jahresbericht der Wehrbeauftragten 2023 (65. Bericht;
Bundestagsdrucksache 20/10500, S. 33) konstatiert die Wehrbeauftragte, dass „[d]as
System ‚Zellulare Netze verlegefähig‘ […] im Berichtsjahr eine weitere
Verzögerung für die Auslieferung der Systeme eingetreten ist. Diese sei, so das
Bundesministerium der Verteidigung, durch Probleme bei der Integration der
Software und daraus resultierende Verzögerungen bei der Erstellung der
Dokumentation und der Durchführung der Ausbildung erfolgt. Früheste
Auslieferung des ersten Seriensystems sollte November 2023 sein, das letzte
Seriensystem werde erst im November 2025 folgen. Vielleicht reicht dies noch für
die Ausstattung der Division 2025.“
Die hier dargestellten Projektverzögerungen seitens der Wehrbeauftragten
kann die Fraktion der CDU/CSU durch Berichte von Truppenbesuchen
bestätigen. Auch war die Entscheidung für das Vorhaben in der dargestellten und
ausgewählten Umsetzung nach Ansicht der Fragesteller damals bereits
umstritten. Im Ergebnis sieht sich die Fraktion der CDU/CSU daher dazu
veranlasst, zum Umsetzungsstand des Projektes ZNV genauer nachzufragen. Dazu
erscheint es auch zweckmäßig, das Vergabeverfahren zu rekonstruieren, um
mögliche Gründe für die stockende Umsetzung ausfindig zu machen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Beantwortung der Fragen kann in offener Form nicht erfolgen. Die
Einstufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl
erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom
10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte
für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder
nachteilig sein können, entsprechend einzustufen.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger oder
firmenvertraulicher Informationen im öffentlichen Raum gefährdet werden
könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung in offener Form nicht erfolgen
kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie
Angaben enthalten, deren Bekanntwerden für die Bundesrepublik Deutschland
oder eines ihrer Länder und die betroffenen Firmen nachteilig ist, da bei offener
Beantwortung ein negativer Einfluss auf laufende oder künftige
Vertragsgestaltungen angenommen werden kann.
1. Hat die Bundeswehr Stand heute kurzfristig die Möglichkeit, über das
System ZNV mit Partnernationen der NATO zu kommunizieren?
Ja. Dies gilt grundsätzlich für alle IP-basierten Kommunikationsformen wie
Telefonie und Datendienste.
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, war dies ursprünglich einmal geplant, und warum wurde
davon abgewichen?
Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
Der zeitliche Vorlauf ist in jedem Einzelfall abhängig von dem konkreten
Vorhaben.
d) Wenn ja, wurde dies bereits von Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr mit Soldatinnen und Soldaten von Partnernationen geübt?
Nein. Das Projekt befindet sich derzeit in der Realisierungsphase. Erprobungen
und Tests haben bisher nur im nationalen Umfeld stattgefunden.
e) Können sich Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit
Endgeräten des Systems ZNV in Digitalfunknetze der Streitkräfte von
Partnernationen der NATO einwählen?
In Netzen der Partnernationen, die den TETRA-Standard nutzen, ist dies
grundsätzlich möglich.
f) Können sich Soldatinnen und Soldaten der Streitkräfte von
Partnernationen mit ihren Endgeräten in das Digitalfunknetz des Systems ZNV
einwählen?
Kompatible TETRA-Endgeräte von Partnernationen können sich grundsätzlich
nach entsprechender Konfiguration in das Digitalfunknetz ZNV einwählen.
g) Hat die Bundeswehr die Möglichkeit, ZNV-Sendemasten in die
Digitalfunknetze der Streitkräfte der NATO-Partnernationen einzubinden?
Nein. Dies ist weder gefordert noch vorgesehen.
h) Können Streitkräfte der NATO-Partnernationen die Sendemasten ihrer
Digitalfunknetze in das Digitalfunknetz des Systems ZNV einbinden?
Nein. Dies ist weder gefordert noch vorgesehen.
2. Wurde bereits jemals eine Verbindung zwischen dem System ZNV und
dem zivilen Netz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hergestellt?
Nein.
a) Wenn ja, verlief der Verbindungsaufbau ohne Probleme?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt ist dies das erste Mal geplant?
Die Fragen 2b und 2c werden gemeinsam beantwortet.
Eine Netzkopplung des BOS-Digitalfunknetzes mit dem militärischen TETRA-
Kommunikationsnetz der Bundeswehr bedarf einer gemeinsamen Abstimmung
zur Kostentragung zwischen BMVg und dem Bundesministerium des Innern
und für Heimat sowie einer abschließenden Anforderungserhebung durch die
Bundeswehr und die BDBOS. Ein konkreter Zeitpunkt für eine etwaige
Netzkopplung kann erst nach Initialisierung eines gemeinschaftlichen Projektes
angegeben werden.
3. Hat die Bundeswehr in einem Katastrophenfall heute kurzfristig die
Möglichkeit, über das System ZNV mit zivilen und polizeilichen
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu
kommunizieren?
Nein.
a) Wenn nein, warum nicht?
Die Kommunikation zwischen den o. a. TETRA-Netzen erfordert einen
entsprechenden Netzübergang.
b) Wenn nein, war dies ursprünglich einmal geplant, und warum wurde
davon abgewichen?
Die Realisierung dieser Funktionalität war und ist auch weiterhin geplant.
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies schon einmal von Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr mit Angehörigen der zivilen und polizeilichen BOS
geübt?
e) Wenn ja, können die Endgeräte der Bundeswehr zur Kommunikation
mit den zivilen und polizeilichen BOS verwendet werden oder bedarf
es dafür der Endgeräte der zivilen und polizeilichen BOS?
Die Fragen 3c bis 3e werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
4. Haben zivile und polizeiliche BOS bei einem Ausfall ihres Netzes
heute kurzfristig die Möglichkeit, über das System ZNV mit anderen BOS
oder der Bundeswehr zu kommunizieren?
Nein.
a) Wenn nein, warum nicht?
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Endgeräte von BOS-Teilnehmern durch
Umprogrammierung in ein ZNV-System zu integrieren, allerdings erfordert
dies eine Umkonfiguration der betreffenden Endgeräte und der Verfügbarkeit
des ZNV und bedarf daher eines zeitlichen Vorlaufs.
b) Wenn nein, war dies ursprünglich einmal geplant, und warum wurde
davon abgewichen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen.
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies schon einmal von Angehörigen der zivilen und
polizeilichen BOS und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
geübt?
e) Wenn ja, können dafür die Endgeräte der zivilen und polizeilichen
BOS verwendet werden oder benötigen sie Endgeräte der
Bundeswehr?
Die Fragen 4c bis 4e werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
5. Können sich Soldatinnen und Soldaten mit den Endgeräten des Systems
ZNV in das Digitalfunknetz der zivilen und polizeilichen BOS
einwählen und darüber kommunizieren?
Ja.
6. Können sich Angehörige der zivilen und polizeilichen BOS mit den
Endgeräten ihres Digitalfunknetzes in das Digitalfunknetz des Systems
ZNV der Bundeswehr einwählen und darüber kommunizieren?
Ja. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, Endgeräte von BOS-Teilnehmern
durch Umprogrammierung in ein ZNV-System zu integrieren.
7. War das System ZNV schon einmal außerhalb Deutschlands für die
Bundeswehr im Betrieb?
Nein. Das Projekt befindet sich noch in der Realisierungsphase und es wurden
noch keine Systeme außerhalb Deutschlands durch die Bundeswehr betrieben.
a) Wenn ja, wo, und wann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
b) Wenn nein, ist es aktuell geplant, und wenn ja, wo, und wann?
Die derzeitige Planung des Heeres sieht den Einsatz in Litauen ab dem Jahr
2026 vor.
c) Wenn nein, war das System ursprünglich einmal für den Einsatz
außerhalb Deutschlands vorgesehen, und warum wurde davon abgewichen?
Das System ist aufgrund der dem Vertrag zugrundeliegenden Anforderungen
für Auslandseinsätze der Bundeswehr vorgesehen und geeignet.
8. Hat die Bundeswehr heute die Möglichkeit, z. B. bei einer
Flutkatastrophe, ZNV-Sendemasten in das zivile BDBOS-Netz einzubinden und
damit die zivile Behördenkommunikation zu unterstützen?
Nein.
a) Wenn nein, war dies einmal geplant, und warum wurde davon
abgewichen?
Dies ist weder gefordert noch vorgesehen.
b) Wenn nein, ist dies für die Zukunft geplant?
Dies ist weder gefordert noch vorgesehen.
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies schon mal von Soldatinnen und Soldaten mit
Angehörigen der zivilen und polizeilichen BOS geübt?
Die Fragen 8c und 8d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
9. Plant die Bundesregierung, die Brigade Litauen mit dem System ZNV
auszustatten?
Ja.
a) Wenn ja, mit wie vielen Systemen ZNV soll die Brigade Litauen
ausgestattet werden?
Die Brigade Litauen soll mit fünf Systemen ausgestattet werden.
b) Wenn ja, ist dafür eine weitere Beauftragung von Systemen ZNV
vorgesehen oder soll die Ausstattung aus bestehenden, zulaufenden oder
aus zum Zulauf geplanten Systemen ZNV geschehen (bitte jeweils
Stückzahlen nennen), und mit welchen Kosten ist für die Ausstattung
der Brigade Litauen mit Systemen ZNV zu rechnen?
Für die Ausstattung ist keine weitere Beauftragung vorgesehen.
10. In welchen Einsatzszenarien könnte das System ZNV derzeit zum
Einsatz kommen?
a) Kann das System ZNV derzeit in Einsatzszenarien der Landes- und
Bündnisverteidigung zum Einsatz kommen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Kann das System ZNV derzeit in Einsatzszenarien im Rahmen von
Auslandseinsätzen des globalen Krisenmanagements zum Einsatz
kommen, und wenn nein, warum nicht?
c) Kann das System ZNV derzeit in Einsatzszenarien im Inland im
Rahmen der Amtshilfe zum Einsatz kommen, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Das System ZNV ist grundsätzlich für den Einsatz in sämtlichen
Einsatzszenarien vorgesehen.
11. Wurde im Vorfeld des Vergabeverfahrens zum Vorhaben „ZNV“ eine
Marktsichtung durchgeführt, und wenn ja, was war das Ergebnis der
Marktsichtung?
Ja. Die Marktsichtung ergab, dass der TETRA-Standard für
Sprachkommunikation und der LTE-Standard für Datenkommunikation grundsätzlich technisch
geeignet sind.
12. Wurde eine aktive Teststellung bezüglich des Nachweises der
vollständigen Interoperabilität zwischen dem bestehenden TETRA-
Digitalfunknetz der BOS und unterschiedlicher TETRA-Hersteller für das
Vorhaben „ZNV“ durchgeführt?
Nein.
13. Wurde gegebenenfalls die Prüfung von unterschiedlichen TETRA-
Herstellern mittels sogenannter Interoperabilität-Zertifikate (IOP-
Zertifikate) zu dem Hersteller des bestehenden TETRA-Digitalfunknetzes der
BOS durchgeführt?
Nein.
14. Wurde geprüft, ob die sogenannte Inter-System-Interface-Schnittstelle
(ISI-Schnittstelle) von allen Herstellern zur Anbindung an das
bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS technisch vollständig
umgesetzt wird?
Nein. Es wurden nicht alle TETRA-Hersteller weltweit geprüft. Eine
Umsetzung einer ISI-Schnittstelle gemäß TETRA-Standard ist gefordert.
a) Wenn ja, ist diese ISI-Schnittstelle für das Vorhaben „ZNV“ geeignet?
b) Wenn ja, wird damit die vollständige Interoperabilität aller Hersteller
zum bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisiert?
c) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen können die Hersteller realisieren?
d) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
e) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen müssen für das Vorhaben „ZNV“
realisiert werden?
f) Wenn ja, wurde dies mit der Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben abgestimmt?
g) Wenn ja, hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
h) Führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
Die Fragen 14a bis 14h werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
15. Welches Unternehmen wurde für die Studie „Hochmobile Zellulare
Netzwerke“ (HochZeN; www.afcea.de/fileadmin/user_upload/Fachauss
tellungen/FA_2017/Praesentationen/WWI_SdAusg0117.pdf)
beauftragt?
Es wurde die EADS Deutschland GmbH – Cassidian Communications GmbH
(heute: AIRBUS Secure Land Communications GmbH) beauftragt.
a) Welche Technologien wurden dabei untersucht?
Es wurden die Technologien TETRA und LTE untersucht.
b) Wurde bei dieser Studie auch die vollständige Interoperabilität
zwischen dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS mit
unterschiedlichen TETRA-Herstellern untersucht und geprüft?
Nein.
c) Wann wurde die Studie abgeschlossen?
Die Studie wurde am 24. Mai 2015 abgeschlossen.
d) Sind die Erkenntnisgewinne dieser Studie in die Ausschreibung des
Vorhabens „ZNV“ eingeflossen, und wenn ja, welche Erkenntnisse aus
einem möglichen Studienabschlussbericht sind in die
Leistungsbeschreibung des Vorhabens „ZNV“ eingeflossen?
Ja. Die Erkenntnisse, dass TETRA und LTE geeignete Technologien für das
Projekt ZNV sind, sind in das Vorhaben ZNV eingeflossen.
16. Welches Vergabeverfahren wurde für die Vergabe des Vorhabens
„ZNV“ gewählt?
Es wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 11 der
Vergabeordnung Verteidigung und Sicherheit gewählt.
17. Sofern es sich um ein Vergabeverfahren mit einem vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb handelte, wie viele Unternehmen haben sich auf das
Vergabeverfahren beworben (bitte Unternehmen nennen)?
18. Sofern es sich um ein Vergabeverfahren mit einem vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb handelte, wie viele Unternehmen haben sich für das
Vergabeverfahren qualifiziert (bitte Unternehmen nennen)?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
19. Wurde geprüft, ob die potenziellen Bewerber technisch angebotsfähig
für das Vergabeverfahren waren, und wenn ja, wie ist dies geschehen?
Ja.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
a) Was waren gegebenenfalls die Kriterien für die Qualifizierung?
b) Wurden gegebenenfalls auch die Kenntnisse und Erfahrungen im
bundeswehrspezifischen Umfeld für dieses Vorhaben geprüft, und wenn
ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
Die Fragen 19a und 19b werden gemeinsam beantwortet.
Es war die Vorlage von Zertifizierungen zum Nachweis der technischen
Leistungsfähigkeit und ausgewiesene Fachkunde erforderlich.
Außerdem bedurfte es eines Nachweises von Referenzprojekten in den
Bereichen TETRA und LTE.
c) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte für das
bundeswehrspezifische Umfeld geeignet sind, und wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
Nein, da im Rahmen des Teilnehmerwettbewerbs den Bewerbern noch keine
detaillierte Leistungsbeschreibung vorliegt.
d) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte sich für das
bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus „Serienreife“ befinden, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
Nein, da diese Prüfung noch während des Teilnehmerwettbewerbs stattfindet.
e) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und Europa für die gesamte
Projektlaufzeit vorhanden sind, und wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
Nein.
f) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und Europa für die gesamte
Projektlaufzeit vorhanden und fachlich geeignet sind, und wenn ja, mit
jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
Nein.
g) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die Anforderungen der
Bundeswehr zur vollständigen Zertifizierung des Gesamtsystems
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
vollumfänglich erfüllen können, sodass das Gesamtsystem mit
Endgeräten eine Zulassung für Verschlusssachen bis zum
Geheimhaltungsgrad „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) erhält, und wenn ja, mit
jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
Nein. Es ist jedoch gefordert, dass der Auftragnehmer die Voraussetzungen
einer Zulassung „VS-NfD“ für den TETRA-Anteil im System ZNV gemäß den
Vorgaben des BSI schaffen muss.
h) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die ISI-Schnittstelle von allen
Herstellern zur Anbindung an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der
BOS technisch vollumfänglich umgesetzt wird, und wenn ja, mit
jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
Nein. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 19c verwiesen.
i) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern zum
Zeitpunkt eines möglichen Teilnahmewettbewerbs einzusetzende
Technologie und einzusetzenden Produkte die Anforderungen der
Bundeswehr zur vollständigen Interoperabilität von „ZNV“ an das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich erfüllen können,
wurde dazu Kontakt mit der BDBOS aufgenommen, und welche
schriftliche Rückmeldung gab es von der BDBOS an das Bundesamt
für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
(BAAINBw)?
Nein, eine Interoperabilität zwischen BOS und ZNV wurde lediglich für den
Anteil TETRA gefordert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19c
verwiesen.
20. War die Vorgabe beim Beschaffungsvorgang zum Vorhaben „ZNV“,
sogenannte Commercial-of-the-shelf-Produkte (COTS) oder Produkte mit
bundeswehrspezifischen Entwicklungen zu beschaffen?
Die Vorgabe beim Beschaffungsvorgang war, sofern möglich und sinnvoll,
COTS-Produkte zu nutzen. Allerdings sind nicht alle Komponenten COTS-
Produkte, sondern werden beispielsweise durch MOTS (military of the shelf)
ergänzt.
21. Wurde während der Ausschreibung eine aktive Teststellung
durchgeführt in Bezug auf den Nachweis der vollständigen Interoperabilität
zwischen dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS und
unterschiedlicher TETRA-Hersteller für das Vorhaben „ZNV“?
Nein.
22. Wurde die Neuausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und
Bündnisverteidigung und die zivil-militärische Zusammenarbeit bei der
Qualifizierung der Bewerber berücksichtigt?
Nein. Zum Ausschreibungszeitpunkt gab es noch keine Neuausrichtung der
Bundeswehr auf den Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung. Das
System ist jedoch grundsätzlich dazu geeignet. Es wird zudem auf die
Antworten zu den Fragen 10 und 23 verwiesen.
23. Wann wurde das Vergabeverfahren „ZNV“ gestartet?
Es wurde am 18. Dezember 2018 gestartet.
24. Aufgrund welcher Kriterien wurden einzelne Bewerber möglicherweise
disqualifiziert?
Ein Bewerber wurden wegen nicht ausreichender Referenzen disqualifiziert.
25. Welche Bewerber wurden im Falle eines vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerbs disqualifiziert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
26. Wann genau wurde ein möglicher Teilnahmewettbewerb
abgeschlossen?
Der Teilnahmewettbewerb wurde am 12. März 2019 abgeschlossen.
27. Welche qualifizierten Bewerber wurden zum Angebot aufgefordert
(bitte Bewerber nennen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
28. Wann wurden die qualifizierten Bewerber zum Angebot aufgefordert
(bitte genaues Datum nennen)?
Die qualifizierten Bewerber wurden am 22. Mai 2019 zum Angebot
aufgefordert.
29. Wie viele qualifizierte Bewerber haben ein indikatives Angebot
abgegeben (bitte Bewerber nennen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
30. Wurde ein mehrstufiges Vergabeverfahren durchgeführt?
Ja. Es wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen.
a) Wenn ja, wurde das Vergabeverfahren gestuft in ein oder mehrere
indikative und einen Best-and-final-offer(BAFO)-Angebotsprozess
durchgeführt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
b) Wenn ja, wie waren die Inhalte der Vergabeunterlagen der
Ausschreibung technisch und kommerziell zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote aufgebaut?
Es handelte sich um einen Vertragsentwurf mit Anlagen (u. a.
Leistungsbeschreibung).
c) Wenn ja, war die technische Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote ausschließlich mit „Muss“-Kriterien ausgestaltet
(bitte Kriterien nennen)?
Nein.
d) Wenn ja, waren zum Zeitpunkt der indikativen Angebote auch
„optionale“ und/oder „zuschlagsrelevante“ Anforderungen beschrieben (bitte
Kriterien nennen)?
Es waren 22 zuschlagsrelevante Anforderungen (u. a. zu Anzahl der Container,
ballistischem Schutz, Funkreichweiten, TETRA- und LTE-Diensten)
beschrieben.
e) Wenn ja, mussten nach Vorgabe der Ausschreibung alle qualifizierten
Bieter auch alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen erfüllen?
Nein. Bei den zuschlagsrelevanten Anforderungen handelt es sich
definitionsgemäß um Anforderungen, die im Unterschied zu den Muss-Anforderungen
nicht erfüllt bzw. angeboten werden müssen. Sie bedeuten für den Bieter,
freiwillig ein „Mehr“ an Leistung zusätzlich zu den Muss-Anforderungen anbieten
zu können. Erfüllt ein Bieter zwar alle Muss-Anforderungen, aber keine
zuschlagsrelevanten Anforderungen, führt dies nicht zum Ausschluss aus dem
Vergabeverfahren, da es sich um freiwillige Anforderungen handelt. Das
Anbieten von einem „Mehr“ an Leistung führt aber ggf. im Rahmen der
Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix zu einem im Vergleich mit den
Konkurrenzangeboten wirtschaftlicheren Angebot, was die Zuschlagschancen
entsprechend erhöht.
f) Wenn ja, wie sah die Bewertungsmatrix der Ausschreibung zu den
„Muss“-Kriterien und zu den optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen aus?
Es handelte sich um „Muss“-Kriterien ohne Bewertungsmatrix. Es gab keine
optionalen Anforderungen. Als zuschlagsrelevante Anforderungen war eine
tabellarische Auflistung mit Gewichtungspunkten, Bewertungspunkten und
daraus resultierenden Leistungspunkten erforderlich.
g) Wenn ja, wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote alle „Muss“-Anforderungen erfüllt (bitte alle
qualifizierten Bieter nennen, die die „Muss“-Kriterien erfüllt haben,
wenn nicht alle qualifizierten Bieter alle Muss-Anforderungen erfüllt
haben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
h) Wenn ja, wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen erfüllt (bitte alle qualifizierten Bieter nennen, die alle
optionalen und/oder zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt haben,
wenn nicht alle qualifizierten Bieter alle optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt haben)?
Nein.
i) Wenn ja, führten optionale und/oder zuschlagsrelevante
Anforderungen zum Zeitpunkt der indikativen Angebote zum Ausschluss vom
Verfahren?
Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 30e verwiesen.
j) Wenn ja, wurden bei den indikativen Angeboten einzelner Bieter
geprüft und festgestellt, dass „Muss“-Kriterien nicht erfüllt worden sind
(bitte gegebenenfalls diese Bieter benennen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
31. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte
die Anforderungen für das bundeswehrspezifische Umfeld
vollumfänglich erfüllen?
Ja.
32. Welche TETRA-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der indikativen Angebote verwendet (bitte Bieter mit
jeweiliger TETRA-Technologie benennen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
33. Wurde geprüft, ob die von den Bietern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen Interoperabilität von
„ZNV“ an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS
vollumfänglich erfüllen?
Nein. Es wird zudem auf die Antworten zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
34. Wurde geprüft, ob die ISI-Schnittstelle von allen Herstellern zur
Anbindung an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS technisch
vollumfänglich umgesetzt wird?
Nein. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
a) Wenn ja, ist diese ISI-Schnittstelle für das Vorhaben „ZNV“ geeignet?
b) Wenn ja, wird damit die vollständige Interoperabilität aller Hersteller
zum bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisiert?
c) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen können die Hersteller jeweils
realisieren (bitte Anzahl in Verbindung mit jeweiligem Unternehmen
nennen)?
d) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren (bitte
gegebenenfalls Unternehmen nennen, die dies nicht bewerkstelligen können)?
e) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen müssen für das Vorhaben „ZNV“
realisiert werden?
f) Wenn ja, wurde dies mit der BDBOS abgestimmt?
g) Wenn ja, hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
h) Wenn ja, führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
i) Wenn ja, wurde berücksichtigt, dass die BDBOS das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS auf den Internet Protocol(IP)-
Standard umstellt (www.bdbos.bund.de/DE/Aufgaben/DigitalfunkBOS/Ne
tzmodernisierung/netzmodernisierung_node.html)?
j) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich
realisieren?
k) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
l) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller mit der ISI-Schnittstelle auf
ein IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS die vollständige
Interoperabilität zum TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisieren?
Die Fragen 34a bis 34l werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
35. Welche LTE-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der indikativen Angebote verwendet (bitte Hersteller der LTE-
Technologien in Verbindung mit den einzelnen Bietern nennen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
36. Gab es vonseiten des BMVg und/oder des BAAINBw zum Zeitpunkt
der indikativen Angebote eine Vorgabe bezüglich der LTE-Technologie
und deren Lieferanten?
Es war gefordert, dass das System ZNV mindestens den LTE-Standard gemäß
3GPP Release 12 umsetzen muss und dass alle Standards und Schnittstellen des
Systems ZNV zum Auslieferungszeitpunkt dem aktuellen Stand der Technik
entsprechen müssen. Eine Vorgabe bezüglich der Lieferanten der LTE-
Technologie gab es nicht.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
37. Gab es vonseiten des BMVg und/oder des BAAINBw in den
Ausschreibungsunterlagen zum Zeitpunkt der indikativen Angebote eine
Wahlmöglichkeit bezüglich der LTE-Technologie und deren
Lieferanten, und wenn ja, warum?
Ja.
a) Wenn ja, stand dies in einem Zusammenhang zum Vorhaben D-LBO
(bitte begründen)?
Eine zuschlagsrelevante Anforderung war die Verwendung der im Programm
D-LBO eingesetzten Software der Firma blackned GmbH als LTE Evolved
Packet Core (ePC.). Damit können in einem 4G-LTE-Netzwerk Sprache und
Daten in einem gemeinsamen Paketnetzwerk genutzt werden. Da es sich um
eine zuschlagsrelevante Anforderung handelt, hatten die Bieter die
Wahlmöglichkeit, diese Software zu nutzen oder nicht zu nutzen.
b) Wenn ja, haben alle Bieter zum Zeitpunkt der indikativen Angebote
die Wahlmöglichkeit gemäß Ausschreibungsunterlagen verwendet
(bitte gegebenenfalls Bieter nennen, die die Wahlmöglichkeit
verwendet haben, wenn nicht alle Bieter dies getan haben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
c) Wenn ja, waren dies Beistellungen des BAAINBw für die gesamte
LTE-Hard- und/oder Software einschließlich der Lizenzen über die
gesamte Nutzungsdauer?
Lediglich die Software inklusive Lizenzen ist eine Beistellung, die durch das
BAAINBw über die gesamte Nutzungsdauer geleistet wird.
38. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte
sich für das bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus
„Serienreife“ befinden und somit die Anforderungen vollumfänglich erfüllen,
und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welche Bieter?
Nein. Die Serienreife wird für ein System während der Einsatzprüfung
festgestellt. Dies erfolgt nicht für einzelne Technologien oder Produkte.
39. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte
die Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen BSI-
Zertifizierung des Gesamtsystems vollumfänglich erfüllen, sodass das
Gesamtsystem mit Endgeräten eine VS-NfD-Zulassung erhält, und wenn
ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welche Bieter?
Nein. Es ist gefordert, dass der Auftragnehmer die Voraussetzungen einer
Zulassung „VS-NfD“ für das System ZNV gemäß den Vorgaben des BSI schaffen
muss.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
40. Wurde vonseiten des BMVg und/oder des BAAINBw Kontakt zum BSI
im Rahmen der Ausschreibung oder bereits im Vorfeld aufgenommen?
Ja.
41. Gab es eine schriftliche Rückmeldung des BSI an das BMVg und/oder
das BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter eine BSI-Zertifizierung
für „ZNV“ erlangen können, sodass das Gesamtsystem mit Endgeräten
eine VS-NfD-Zulassung erhält (bitte gegebenenfalls Bieter nennen,
wenn nicht alle Bieter eine BSI-Zertifizierung erlangen können)?
Nein, es ist gefordert, dass der Auftragnehmer die Voraussetzungen einer
Zulassung „VS-NfD“ für das System ZNV gemäß den Vorgaben des BSI schaffen
muss. Zudem spricht das BSI solche Tendenzen nicht aus.
42. Wurde vonseiten des BMVg und des BAAINBw Kontakt zur BDBOS
im Rahmen der Ausschreibung oder bereits im Vorfeld aufgenommen?
Ja. Es besteht seit Jahren, auch zum Zeitpunkt der Ausschreibung und bereits
davor, ein ständiger und regelmäßiger Kontakt zwischen BAAINBw und
BDBOS. Dieses beruht u. a. auf der Teilhabe und seit 2019 der Teilnahme der
Bundeswehr am Digitalfunk BOS.
43. Gab es schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/oder
das BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter eine vollständige
Interoperabilität an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS für
„ZNV“ erlangen können (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn
nicht alle Bieter eine vollständige Interoperabilität an das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS erlangen können)?
Nein.
44. Gab es schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/oder
das BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter eine vollständige
Interoperabilität in Bezug auf das Schlüsselmanagement an das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS für „ZNV“ erlangen können (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle Bieter eine vollständige
Interoperabilität in Bezug auf das Schlüsselmanagement an das
bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS erlangen können)?
Nein.
45. Wurde geprüft, ob das IT-Sicherheitskonzept vollständig nach Vorgaben
der Bundeswehr umgesetzt wird, und wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
Die Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes ZNV ist Teil der
Beauftragung und wird nach den Vorgaben der Bundeswehrakkreditierungsstelle
umgesetzt.
46. Wurde geprüft und sichergestellt, dass alle Bieter ein Patchmanagement
für das Gesamtsystem TETRA/LTE mit Endgeräten über die gesamte
Nutzungsdauer von „ZNV“ gewährleisten?
Es ist gefordert, dass der Auftragnehmer gemäß dem Schutzbedarf ein Patch-
Management für sämtliche verwendete Soft-/Firmware erstellen und umsetzen
muss. Ebenso ist er verpflichtet, im Gewährleistungszeitraum alle
Sicherheitsupdates für das System ZNV zur Verfügung zu stellen.
Nach dem Gewährleistungszeitraum wird über einen Technisch-Logistischen-
Betreuungs- (TLB) bzw. Software-Pflege und -Änderungsvertrag (SwPÄ) das
Patchmanagement für die gesamte Nutzungsdauer sichergestellt.
a) Wenn ja, wie sieht dieses Patchmanagement im Hinblick auf die
Nutzungsdauer von „ZNV“ vor dem Hintergrund kurzer Release-Zyklen
in der Informations- und Kommunikations-Technik (IuK-Technik)
aus?
Das Patchmanagement ZNV ist während der Nutzungsdauer Bestandteil des
Patch- und Releasemanagements D-LBO und folgt in erster Linie den dort
getroffenen Festlegungen. Hier werden die erforderlichen eigenen Release-Zyklen
für ZNV-spezifische Software eingebracht und berücksichtigt. Neben den
regelmäßigen Release-Zyklen der festgelegten und geprüften Softwarebaseline-
Updates werden die seitens der Software-Hersteller bereitgestellten Hot- und
Bugfixes sowie Sicherheitspatches auch kurzfristig eingebracht.
b) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
Der Auftragnehmer muss gemäß des Schutzbedarfs für sämtliche verwendete
Soft-/Firmware Patches/Updates für das System ZNV im
Gewährleistungszeitraum zur Verfügung stellen.
c) Wer führt dies nach der Gewährleistung durch?
Die Bundeswehr führt dies über einen noch zu schließenden TLB- bzw. SwPÄ-
Vertrag durch.
d) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
Die Patches werden durch den Auftragnehmer bereitgestellt. Diese werden in
der Referenzanlage ZNV durch die Bundeswehr geprüft und freigegeben.
Anschließend werden diese auf einem Downloadserver zum Download
bereitgestellt oder über Datenträger verteilt.
47. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und
Europa für die gesamte Projektlaufzeit vorhanden sind?
Nein.
48. Wurden bei den indikativen Angeboten einzelne Bieter aufgrund von
Nichterfüllung von Anforderungen vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen (bitte Bieter nennen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
49. Wann genau war das Datum der Angebotsabgabe zu den indikativen
Angeboten?
Das Datum zur Abgabe indikativer Angebote war am 30. Juli 2019.
50. Wurden während der Angebotsabgabe zu den indikativen Angeboten
Bieterfragen der einzelnen Bewerber gestellt?
Ja.
a) Wenn ja, wie viele Bieterfragen wurden dazu von einzelnen
Bewerbern gestellt (bitte Anzahl der Bieterfragen und jeweils
entsprechenden Bieter nennen)?
Es wurden insgesamt 370 Bieterfragen gestellt. Die Bieterfragen werden in der
Reihenfolge des Eingangs gesammelt und dann anonymisiert allen Bietern mit
Antworten zur Verfügung gestellt. Die Anonymisierung der Bieter ist eine
Vorgabe im Rahmen des Vergabeverfahrens.
b) Wenn ja, wurden technische und kommerzielle Bieterfragen gestellt?
Ja.
c) Wenn ja, wurden alle Bieterfragen in den vergaberechtlichen Fristen
beantwortet?
Ja.
d) Wurden alle Bieterfragen erschöpfend für die Bewerber beantwortet
zur Erstellung von technisch und wirtschaftlichen indikativen
Angeboten?
Ja.
51. Wie hoch genau waren die Angebotspreise der qualifizierten Bieter in
den indikativen Angeboten (bitte Angebotspreise zusammen mit den
jeweils entsprechenden Bietern nennen)?
Die Angebotspreise der Bieter unterliegen jeweils dem Geschäfts- und
Betriebsgeheimnis der einzelnen Unternehmen und können nur mit deren
Einverständnis benannt werden.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
52. Wurden schriftliche Aufklärungsrunden zu den indikativen Angeboten
durchgeführt?
Ja.
a) Wenn ja, wann wurden diese durchgeführt?
Die Aufklärungsrunden wurden am 12. August 2019 und am 26. September
2019 durchgeführt.
b) Wenn ja, wie viele schriftliche Aufklärungsrunden wurden
durchgeführt?
Mit jedem Bieter wurde jeweils eine Runde durchgeführt.
c) Wenn ja, was war der Inhalt der schriftliche Aufklärungsrunden?
Die Aufklärungsrunden umfassten folgende Inhalte:
• Anforderungserfüllungen sollten ausführlicher beschrieben werden;
• Anforderungserfüllungen, über die keine Aussagen im technischen Angebot
getroffen wurden;
• Erläuterung der Zusammensetzung einzelner Kosten;
• Informative Darstellung von möglichen Einsparpotentialen und
• Angaben über gefährliche Güter.
53. Wurden nach Abgabe der indikativen Angebote einzelne Bieter
aufgrund einer Nichterfüllung technischer Anforderungen zur
Leistungserbringung disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
(bitte Bieter nennen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 48 sowie auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
54. Wurden nach Abgabe der indikativen Angebote einzelne Bieter
aufgrund einer Nichterfüllung wirtschaftlicher Anforderungen zur
Leistungserbringung disqualifiziert und vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen (bitte Bieter nennen)?
Nein.
55. Wurden nach Abgabe der indikativen Angebote einzelne Bieter
aufgrund von Nichterfüllung von Anforderungen der Verfügbarkeit
personeller Ressourcen in Deutschland und Europa zur Leistungserbringung
disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte Bieter
nennen)?
Nein.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
56. Wurden die Vergabeunterlagen technisch und kommerziell im Verlauf
der indikativen Angebotsphase verändert?
Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 60 sowie auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
a) Wenn ja, wurden dabei wesentliche technische und kommerzielle
Anforderungen verändert?
b) Wenn ja, aus welchem Grund wurden wesentliche technische und
kommerzielle Anforderungen verändert?
c) Wenn ja, welche wesentlichen technischen und kommerziellen
Anforderungen wurden verändert?
d) Wenn ja, wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle
qualifizierten Bieter versandt?
e) Wenn ja, wann wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle
qualifizierten Bieter versandt?
f) Wenn ja, warum wurde das Vergabeverfahren nicht aufgehoben und
mit den wesentlichen Veränderungen neu ausgeschrieben?
Die Fragen 56a bis 56f werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 56 verwiesen.
57. Bestand die Möglichkeit, nach Prüfung der technischen und
wirtschaftlichen indikativen Angebote der Bewerber sofort eine
Zuschlagsentscheidung herbeizuführen, und wenn ja, weshalb wurde dies nicht
durchgeführt?
Nein.
58. Wurde eine technische und kommerzielle Vertragsverhandlung
durchgeführt?
Ja.
a) Wenn ja, wann wurde diese durchgeführt?
Die Vertragsverhandlung wurden vom 5. bis 7. November 2019 und vom
13. bis 15. November 2019 durchgeführt.
b) Wurden alle ausgeschriebenen und wesentlichen Anforderungen
ausführlich besprochen und protokolliert?
Ja.
c) Wurde geprüft, ob das IT-Sicherheitskonzept vollständig nach
Vorgaben der Bundeswehr umgesetzt wird, und wenn ja, was war das
jeweilige Ergebnis bei den jeweiligen Bietern?
Die Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes ZNV ist unabhängig von
den Anbietern Teil der Beauftragung und wird stets nach den Vorgaben der
Bundeswehrakkreditierungsstelle umgesetzt.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
d) Wurde geprüft und sichergestellt, dass alle Bieter ein
Patchmanagement für das Gesamtsystem über die gesamte Nutzungsdauer von
„ZNV“ gewährleisten, und wenn ja, wie sieht dieses
Patchmanagement im Hinblick auf die Nutzungsdauer von „ZNV“ vor dem
Hintergrund von kurzen Release-Zyklen in der IuK-Technik jeweils aus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 46a verwiesen.
e) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
Es wird auf die Antwort zu Frage 46b verwiesen.
f) Wer führt das Patchmanagement nach der Gewährleistung durch?
Es wird auf die Antwort zu Frage 46c verwiesen.
g) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 46d verwiesen.
h) Wurde während der Verhandlung eine Preisprüfung durchgeführt, und
wenn ja, welche Preisbasis wurde mit den Bietern vereinbart?
Eine Preisbasis fand im Rahmen der Vergabe keine Anwendung. Es handelt
sich um einen Festpreis gemäß § 1 Absatz 2 der Verordnung PR 30/53.
i) Haben alle Bieter der vereinbarten Preisbasis zugestimmt (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle Bieter der vereinbarten
Preisbasis zugestimmt haben)?
Eine Preisbasis fand im Rahmen der Vergabe keine Anwendung.
j) Wurde nach der Verhandlung der Bieterkreis verringert, und wenn ja,
welche Bieter wurden ausgeschlossen, und welche Bieter waren nach
wie vor in den Verhandlungen?
k) Was waren gegebenenfalls jeweils die Ausschlussgründe für die
jeweiligen ausgeschlossenen Bieter?
l) Wurden bei einer möglichen Verringerung des Bieterkreises
wesentliche technische und kommerzielle Anforderungen verändert, und
wenn ja, aus welchem Grund wurden wesentliche technische und
kommerzielle Anforderungen verändert (bitte veränderte technische
und kommerzielle Anforderungen benennen)?
Die Fragen 58j bis 58l werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden keine Bieter ausgeschlossen.
m) Warum wurde im Falle der Veränderung von technischen und
kommerziellen Anforderungen das Vergabeverfahren nicht aufgehoben und
mit den wesentlichen Veränderungen neu ausgeschrieben?
Es gab keine Veränderung während der indikativen Angebotsphase. Es wird
zudem auf die Antwort zu Frage 60 verwiesen.
n) Wurden während der Verhandlung mit allen Bietern die gleichen
Themen besprochen?
Ja.
o) Wurden alle Bieter während der Verhandlung aufgefordert, einen
Richtpreis mit den Änderungen der veränderten Anforderungen zu
nennen, und wenn ja, wurden diese Richtpreise der Bieter im
Verhandlungsprotokoll protokolliert?
Nein.
p) Hatten die Richtpreise der jeweiligen Bieter während der Verhandlung
Abweichungen zu den indikativen Angeboten der jeweiligen Bieter
(bitte genaue Abweichungen der Richtpreise von den indikativen
Angeboten der jeweiligen Bieter nennen)?
Nein.
59. Wurden die Modalitäten zur Beschaffung der 120 Stück ZNV-Systeme
verändert, und wenn ja, wie stellt sich diese Veränderung dar?
Ja. Es wird auf die Antwort zu Frage 60 sowie auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
a) Wenn ja, weshalb wurden die Modalitäten zur Beschaffung der
120 Stück ZNV-Systeme verändert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 60 sowie auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
b) Wenn ja, stellte die Rahmenvereinbarung eine Abnahmeverpflichtung
des BAAINBw gegenüber den Bietern dar?
Nein.
60. Welche qualifizierten Bieter wurden zum BAFO aufgefordert (bitte
Bieter nennen)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die als „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
61. Wann wurden die qualifizierten Bieter zum BAFO aufgefordert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 60 sowie auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
62. Waren die Inhalte der Vergabeunterlagen zum BAFO technisch und
kommerziell wesentlich verändert worden im Vergleich zu den
Vergabeunterlagen zu den indikativen Angeboten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 60 sowie auf die als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage* verwiesen.
a) Wenn ja, warum wurde das Vergabeverfahren nicht aufgehoben und
neu ausgeschrieben?
Eine Rückversetzung war ausreichend.
b) Wenn ja, war die technische Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt
der BAFO-Angebote ausschließlich mit „Muss“-Kriterien
beschrieben?
c) Wenn ja, waren zum Zeitpunkt der BAFO-Angebote auch
„optionale“ und/bzw. oder „zuschlagsrelevante“ Anforderungen
beschrieben?
d) Wenn ja, mussten nach Vorgabe der Ausschreibung alle
qualifizierten Bieter auch alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen erfüllen?
63. Wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote alle „Muss“-Anforderungen erfüllt (bitte gegebenenfalls Bieter
nennen, die alle „Muss“-Anforderungen erfüllt haben, wenn nicht alle
Bieter die „Muss“-Anforderungen erfüllt haben)?
64. Wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten Anforderungen
erfüllt (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, die alle optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt haben, wenn nicht alle
Bieter die optionalen und/oder zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt
haben)?
65. Wie sah die Bewertungsmatrix der Ausschreibung in der BAFO-Phase
zu den „Muss“- und zu den optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen aus?
66. Führten optionale und/oder zuschlagsrelevante Anforderungen zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote zum Ausschluss von dem Verfahren?
67. Wurde bei den BAFO-Angeboten einzelner Bieter geprüft und
festgestellt, dass „Muss“-Anforderungen nicht erfüllt wurden (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen)?
68. Wurde bei den BAFO-Angeboten einzelner Bieter geprüft und
festgestellt, dass optionale und/oder zuschlagsrelevante Anforderungen nicht
erfüllt worden sind (bitte gegebenenfalls Bieter nennen)?
69. Wurde geprüft, ob die von den Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen für das bundeswehrspezifische Umfeld vollumfänglich
erfüllen, und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen
Bieter?
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
70. Welche TETRA-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote verwendet (bitte Hersteller und deren
Lieferanten mit entsprechender TETRA-Technologie nennen)?
71. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen Interoperabilität von
„ZNV“ an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS
vollumfänglich erfüllen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis für jeweils
welchen Bieter?
72. Wurde geprüft, ob die ISI-Schnittstelle von allen Herstellern zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote zur Anbindung an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS technisch vollumfänglich umgesetzt wird?
a) Wenn ja, sind alle ISI-Schnittstellen für das Vorhaben „ZNV“
geeignet gewesen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht die
ISI-Schnittstellen aller Bieter geeignet gewesen sind)?
b) Wenn ja, wird mit allen ISI-Schnittstellen die vollständige
Interoperabilität aller Hersteller zum bestehenden TETRA-Digitalfunknetz
der BOS realisiert (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht
mit allen ISI-Schnittstellen die Interoperabilität aller Hersteller zum
bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisiert werden
kann)?
c) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen können die Hersteller jeweils
realisieren?
d) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle TETRA-Hersteller die ISI-
Schnittstelle in der vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“
realisieren können)?
e) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen müssen für das Vorhaben
„ZNV“ realisiert werden?
f) Wenn ja, wurde dies mit der BDBOS abgestimmt?
g) Wenn ja, hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
h) Führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
i) Wenn ja, wurde berücksichtigt, dass die BDBOS das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS auf IP umstellt (www.bdbos.bun
d.de/DE/Aufgaben/DigitalfunkBOS/Netzmodernisierung/netzmoder
nisierung_node.html)?
j) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf
ein IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich
realisieren?
k) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf
ein IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich
in der vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
l) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller mit der ISI-Schnittstelle
auf ein IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS die
vollständige Interoperabilität zum TETRA-Digitalfunknetz der BOS
realisieren (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, auf die dies nicht
zutrifft)?
73. Welche LTE-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote verwendet (bitte jeweils für jeden Bieter
nennen)?
74. Gab es vonseiten des BMVg und/oder BAAINBw zum Zeitpunkt der
BAFO-Angebote eine Vorgabe bezüglich der LTE-Technologie und
deren Lieferanten, und wenn ja, wie sah diese Vorgabe aus?
75. Gab es vonseiten des BMVg und/oder in den Ausschreibungsunterlagen
zum Zeitpunkt der BAFO-Angebote eine Wahlmöglichkeit bezüglich
der LTE-Technologie und deren Lieferanten, und wenn ja, wie sah diese
aus (bitte begründen)?
a) Wenn ja, stand dies in Abhängigkeit mit dem Vorhaben „D-LBO“?
b) Wenn ja, haben alle Bieter zum Zeitpunkt der BAFO-Angebote die
Wahlmöglichkeit gemäß Ausschreibungsunterlagen verwendet
(bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle von der
Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht haben)?
c) Wenn ja, waren dies Beistellungen des BAAINBw für die gesamte
Hard- und/oder Software einschließlich der Lizenzen über die
gesamte Nutzungsdauer?
76. Wurde geprüft, ob sich die von den Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzenden Technologien und Produkte für das
bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus „Serienreife“ befinden, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
77. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzenden Technologien und Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen BSI-Zertifizierung des
Gesamtsystems vollumfänglich erfüllen, sodass das Gesamtsystem mit
Endgeräten eine VS-NfD-Zulassung erhält, und wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis für welchen Bieter?
78. Gab es eine schriftliche Rückmeldung des BSI an das BMVg und/oder
BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter für ihre BAFO-Angebote
eine BSI-Zertifizierung für „ZNV“ und somit eine VS-NfD-Zulassung
für das Gesamtsystem erlangen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen,
wenn nicht alle Bieter für ihre BAFO-Angebote eine BSI-Zertifizierung
für „ZNV“ erlangen können)?
79. Gab es eine schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/
oder BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter für ihre BAFO-
Angebote eine vollständige Interoperabilität an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS für „ZNV“ erlangen (bitte gegebenenfalls Bieter
nennen, wenn nicht alle Bieter für ihre BAFO-Angebote die vollständige
Interoperabilität an das bestehenden Digitalfunknetz für „ZNV“
erlangen)?
80. Gab es eine schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/
oder BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter für ihre BAFO-
Angebote eine vollständige Interoperabilität in Bezug auf das
Schlüsselmanagement an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS für
„ZNV“ erlangen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, die wenn nicht
alle Bieter für ihre BAFO-Angebote die vollständige Interoperabilität
bezüglich des Schlüsselmanagements an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz für „ZNV“ erlangen)?
81. Wurde geprüft, ob das IT-Sicherheitskonzept zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote vollständig nach Vorgaben der Bundeswehr umgesetzt wird,
und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
82. Wurde geprüft und sichergestellt, dass alle Bieter zum Zeitpunkt der
BAFO-Angebote ein Patchmanagement für das Gesamtsystem
TETRA/LTE mit Endgeräten über die gesamte Nutzungsdauer von
„ZNV“ gewährleisten, und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für
jeweils welchen Bieter?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Patchmanagement im Hinblick auf die
Nutzungsdauer von „ZNV“ vor dem Hintergrund kurzer Release-
Zyklen in der IuK-Technik aus?
b) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
c) Wer führt dies nach der Gewährleistung durch?
d) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
83. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und
Europa für die gesamte Projektlaufzeit vorhanden sind, und wenn ja, mit
jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
84. Wurden bei den BAFO-Angeboten einzelne Bieter aufgrund von
Nichterfüllung von Anforderungen vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen)?
85. Wurden während der Angebotsabgabe in der BAFO-Angebotsphase
Bieterfragen der einzelnen Bieter gestellt (bitte gegebenenfalls Bieter
nennen)?
a) Wenn ja, wie viele Bieterfragen wurden dazu von den einzelnen
Bietern gestellt?
b) Wenn ja, wurden technische und/oder kommerzielle Bieterfragen
gestellt?
c) Wenn ja, wurden alle Bieterfragen in den vergaberechtlichen Fristen
beantwortet (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, bei denen nicht in
der vergaberechtlichen Frist geantwortet wurde)?
d) Wurden alle Bieterfragen erschöpfend für die Bewerber beantwortet
zur Erstellung der technischen und wirtschaftlichen BAFO-
Angebote?
86. Zum Zeitpunkt welchen Datums war die Angebotsabgabe in der
BAFO-Angebotsphase?
87. Wie hoch waren jeweils die Angebotspreise der jeweiligen Bieter der
BAFO-Angebote?
a) Haben sich die Preise der BAFO-Angebote der jeweiligen Bieter
von den indikativen Angeboten unterschieden (bitte gegebenenfalls
Preisabweichungen durch betragsmäßige Gegenüberstellung
nennen)?
b) Wurden die BAFO-Angebotspreise der jeweiligen Bieter auf
Plausibilität geprüft, und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für
jeweils welchen Bieter?
c) Haben sich die Preise der BAFO-Angebote der jeweiligen Bieter
von den genannten Richtpreisen während der Verhandlung
unterschieden (bitte gegebenenfalls Preisabweichungen durch
betragsmäßige Gegenüberstellung nennen)?
d) Wurde eine Preisprüfung der BAFO-Angebote durchgeführt, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
e) Welche Preisbasis wurde mit den Bietern zu den BAFO-Angeboten
vereinbart?
88. Wurden schriftliche Aufklärungsrunden zu den BAFO-Angeboten
durchgeführt?
a) Wenn ja, wann wurden diese durchgeführt?
b) Wenn ja, wie viele schriftliche Aufklärungsrunden wurden
durchgeführt?
89. Wurden nach Abgabe der BAFO-Angebote einzelne Bewerber
aufgrund von Nichterfüllung technischer Anforderungen zur
Leistungserbringung disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen
(bitte gegebenenfalls Bieter nennen)?
90. Wurden nach Abgabe der BAFO-Angebote einzelne Bewerber
aufgrund von Nichterfüllung der Verfügbarkeit personeller Ressourcen in
Deutschland und Europa zur Leistungserbringung disqualifiziert und
vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte gegebenenfalls Bieter
nennen)?
91. Wurden die Vergabeunterlagen technisch und kommerziell im Verlauf
der BAFO-Angebotsphase verändert, und wenn ja, wie stellt sich diese
Veränderung genau dar?
a) Wurden dabei wesentliche technische und kommerzielle
Anforderungen verändert?
b) Aus welchem Grund wurden wesentliche technische und
kommerzielle Anforderungen verändert?
c) Welche wesentlichen technischen und kommerziellen
Anforderungen wurden verändert?
d) Welche Gestalt haben diese Änderungen technischer und
kommerzieller Anforderungen?
e) Wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle qualifizierten
Bieter versandt?
f) Wann wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle
qualifizierten Bieter versandt?
g) Warum wurde das Vergabeverfahren nicht aufgehoben und mit den
wesentlichen Veränderungen neu ausgeschrieben?
Die Fragen 62b bis 91g werden gemeinsam beantwortet.
Es gab keine BAFO-Angebote.
92. Welcher qualifizierte Bieter stellte das wirtschaftlichste Angebot?
Das wirtschaftlichste Angebot stellte die Motorola Solutions Germany GmbH,
Berlin.
93. Welcher qualifizierte Bieter erhielt im Zuge der Vergabeentscheidung
den Zuschlag?
Die Motorola Solutions Germany GmbH, Berlin, erhielt den Zuschlag.
94. Wurden die unterlegenen Bieter schriftlich informiert, und wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt?
Ja, sie wurden am 15. Januar 2021 informiert.
95. Wann war der Vertragsschluss zwischen BAAINBW und dem
qualifizierten Bieter, der den Zuschlag erhielt?
Der Vertragsschluss erfolgte am 2. Februar 2021.
96. Welche wesentliche Unterauftragnehmer beinhaltete das Angebot des
Ausschreibungsgewinners?
Es beinhaltete die ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH,
Fürstenfeldbruck.
97. Wie wurde die Vergabeentscheidung ermittelt?
Sie wurde auf Basis des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung
der Bewertungsmatrix und der daraus resultierenden Kennzahl für das Preis-/
Leistungsverhältnis ermittelt.
98. Wie stellten sich die einzelnen Bewertungsmatrizen für die
qualifizierten Bieter zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung jeweils dar?
Die qualifizierten Bieter unterlagen alle derselben Bewertungsmatrix. Kein
Bieter konnte alle zuschlagsrelevanten Anforderungen vollumfänglich erfüllen.
99. Wurden vom Ausschreibungsgewinner alle „Muss“-Anforderungen der
Ausschreibung erfüllt?
Ja.
100. Wurden vom Ausschreibungsgewinner alle optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt?
Nein.
101. Wie hoch waren die erreichten Punkte bei den optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen des Ausschreibungsgewinners im
Vergleich zu den anderen qualifizierten Wettbewerbern?
Die Bewertungspunkte des Ausschreibungsgewinners übertrafen die
Bewertungspunkte im Vergleich zum anderen qualifizierten Wettbewerber um 17.
102. Wurde vom Ausschreibungsgewinner ein Gesamtsystem angeboten?
Ja.
103. Wurde vom Ausschreibungsgewinner der ausgeschriebene Zahlungs-
und Meilensteinplan bestätigt?
Ja.
104. Wurde der ausgeschriebene Zahlungs- und Meilensteinplan in den
endverhandelten Vertrag mitaufgenommen?
Ja.
105. Wurde vom Ausschreibungsgewinner der ausgeschriebene
Projektrealisierungsplan bestätigt?
106. Wurde der ausgeschriebene Projektrealisierungsplan in den
endverhandelten Vertrag mitaufgenommen?
Die Fragen 105 und 106 werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt keinen ausgeschriebenen Projektrealisierungsplan. Die
Projektrealisierung ergab sich aus dem Liefer- und Leistungsmeilensteinplan. Dieser ist als
Anlage Bestandteil des endverhandelten Vertrags.
107. Wie groß ist der ursprünglich vereinbarte Projektrealisierungszeitraum?
Der Projektrealisierungszeitraum erstreckte sich vom 2. Februar 2021 bis zum
26. November 2023.
108. Wann sollte das Projekt gemäß Vereinbarung ursprünglich
abgeschlossen sein?
Das Projekt sollte am 26. November 2023 abgeschlossen sein.
109. Wann müssen die ersten ZNV-Systeme der Bundeswehr gemäß
Vereinbarung ursprünglich zulaufen?
Gemäß Vereinbarung hätte das erste Seriengerät am 24. November 2022
zulaufen müssen.
110. Verwendet der Ausschreibungsgewinner bei der angebotenen Lösung
ein eigenes TETRA-System oder eines von einem Dritthersteller (bitte
Firma und Hersteller im Falle eines Drittherstellers nennen)?
Es wird ein eigenes TETRA-System verwendet.
111. War diese TETRA-Systemlösung zum Zeitpunkt der
Vergabeentscheidung für das bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus
„Serienreife“?
Ja.
112. Verwendet der Ausschreibungsgewinner bei der angebotenen Lösung
ein eigenes LTE-System oder eines von einem Dritthersteller (bitte
Firma und Hersteller im Falle eines Drittherstellers nennen)?
Der Ausschreibungsgewinner verwendet Software der Firma blackned GmbH
und LTE-Komponenten von der Firma NOKIA.
a) Ist die vom Ausschreibungsgewinner verwendete LTE-Systemlösung
in dem Vorhaben D-LBO involviert?
Ja. Die Interoperabilität zum Rüstungsprogramm D-LBO wird durch die
gemeinsame Verwendung der Software gewährleistet.
b) War diese LTE-Systemlösung zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung
für das bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus
„Serienreife“?
Ja.
c) In welchen bisherigen und zukünftigen Vorhaben der Bundeswehr
wird dieses LTE-System berücksichtigt?
Im Rüstungsprogramm D-LBO, Kleinstnetzwerke.
d) Ist dieses LTE-System auch Bestandteil des D-LBO-
Plattformausstattungskonzeptes?
Ja.
e) Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die vollständige Interoperabilität
zu dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BDBOS?
Der Ausschreibungsgewinner gewährleistet die geforderte Interoperabilität zu
dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BDBOS.
f) Erfüllt der Ausschreibungsgewinner vollumfänglich die ISI-
Schnittstelle zur Anbindung an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der
BOS?
Der Ausschreibungsgewinner gewährleistet die geforderte Anbindung an das
bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BDBOS über die ISI-Schnittstelle.
g) Wenn ja, ist diese ISI-Schnittstelle für das Vorhaben „ZNV“ geeignet?
Ja.
h) Wenn ja, wird damit die vollständige Interoperabilität zum
bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS durch den
Ausschreibungsgewinner realisiert?
Die geforderte Interoperabilität wird in Abhängigkeit von der Gegenstelle der
BDBOS realisiert.
i) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen muss der
Ausschreibungsgewinner realisieren?
Der Ausschreibungsgewinner muss eine Schnittstelle realisieren.
j) Wenn ja, wird der Ausschreibungsgewinner die ISI-Schnittstelle in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
Der Ausschreibungsgewinner wird den bundeswehrseitigen Anteil an der ISI-
Schnittstelle realisieren.
k) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen muss der
Ausschreibungsgewinner für das Vorhaben „ZNV“ realisieren?
Der Ausschreibungsgewinner muss eine Schnittstelle realisieren.
l) Wurde dies mit der BDBOS abgestimmt?
Ja.
m) Hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
Die Umsetzung der ISI wurde mit der BDBOS abgesprochen. Dem
grundsätzlichen Vorgehen wurde technisch zugestimmt. Ein abgestimmtes finales Konzept
wurde nicht erstellt.
n) Führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
Die derzeitige Analyse umfasst eine Kopplung des TETRA-Digitalfunknetzes
der BDBOS mit dem militärischen TETRA-Kommunikationsnetz der
Bundeswehr. Eine Netzkopplung von Breitbandnetzen ist derzeit nicht Gegenstand der
Betrachtungen von Bundeswehr und BDBOS. Im Unterschied zu TETRA sind
LTE-System jedoch an den Schnittstellen standardisiert, so dass eine
Zusammenschaltung in der Regel ohne Anpassungsentwicklung erfolgen kann. Es
wird zudem auf die Antwort zu Frage 14h verwiesen.
o) Wurde gegebenenfalls berücksichtigt, dass die BDBOS das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS auf IP umstellt?
Ja.
p) Kann der Ausschreibungsgewinner die ISI-Schnittstelle auf ein IP-
migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich realisieren?
Der Ausschreibungsgewinner kann die geforderte ISI-Schnittstelle auf ein IP-
migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisieren.
q) Kann der Ausschreibungsgewinner die ISI-Schnittstelle auf ein IP-
migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
Der Ausschreibungsgewinner kann den bundeswehrseitigen Anteil der
geforderten ISI-Schnittstelle auf ein IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS
realisieren.
r) Kann der Ausschreibungsgewinner mit der ISI-Schnittstelle auf ein IP-
migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS die vollständige
Interoperabilität zum TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisieren?
Der Ausschreibungsgewinner kann die geforderte Interoperabilität über die ISI-
Schnittstelle auf ein IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS in
Abhängigkeit von der Gegenstelle der BDBOS realisieren.
113. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die vollständige technische
Anbindung an das Schlüsselmanagement zur vollständigen Interoperabilität
zu dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BDBOS?
Ja.
114. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die vollständige BSI-Zertifizierung
des Gesamtsystems TETRA/LTE mit Endgeräten, sodass das
Gesamtsystem mit Endgeräten eine VS-NfD-Zulassung erhält?
Die Endgeräte vom Ausschreibungsgewinner müssen nach BDBOS-Richtlinien
zertifiziert sein und erhalten in Verbindung mit dem regelmäßigen
Schlüsselwechsel der eingelegten Sicherheitskarte eine BSI-Zulassung bis zur
Einstufung „VS-NfD“.
Das IT-System ZNV wird durch die Abteilung Deutsche militärische Security
Accreditation Authority des Zentrums für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr
(DEUmilSAA) bis zur Einstufung „VS-NfD“ akkreditiert. Das Gesamtsystem
ZNV kann keine allgemeine BSI-Zulassung erhalten, da eine Zulassung nur für
einzelne Produktklassen gemäß Anforderungskatalog des BSI möglich ist.
115. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die Vernetzung der ZNV-Systeme
über LTE 450 MHz mit der ausgeschriebenen, angebotenen und
vertraglich gebundenen Systemlösung?
Ja.
116. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner alle TETRA-Reichweiten der
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen
Systemlösung?
117. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner alle LTE-Reichweiten der
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Systemlösung?
Die Fragen 116 und 117 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Aussage zur Reichweitenerfüllung kann erst nach Auswertung der im
Oktober 2024 stattfindenden Integrierten Nachweisführung erfolgen.
118. Wurde das IT-Sicherheitskonzept für das Gesamtsystem TETRA/LTE
mit Endgeräten vollständig nach Vorgaben der Bundeswehr umgesetzt?
Ja, das Informationssicherheitskonzept wird nach den Vorgaben der
Bundeswehr umgesetzt.
a) Wenn ja, erfüllt der Ausschreibungsgewinner die Akkreditierung der
Abteilung Deutsche militärische Security Accreditation Authority des
Zentrums für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr (DEUmilSAA) für das
Gesamtsystem TETRA/LTE mit Endgeräten?
Eine Akkreditierung bis zur Einstufung „VS-NfD“ wird durch die DEUmil-
SAA für den Beginn der Nutzungsphase angestrebt.
b) Wenn ja, wurde dies von der DEUmilSAA freigegeben?
Die DEUmilSAA stellt eine Akkreditierungsurkunde für maximal drei Jahre
aus. Die verfahrensbezogene IT-Freigabe erfolgt durch den Projektleiter
BAAINBw.
119. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner ein Patchmanagement für das
Gesamtsystem TETRA/LTE mit Endgeräten über die gesamte
Nutzungsdauer von ZNV?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Patchmanagement im Hinblick auf die
Nutzungsdauer von ZNV vor dem Hintergrund kurzer Release-
Zyklen in der IuK-Technik aus?
b) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
c) Wer führt dies nach der Gewährleistung durch?
d) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
Die Fragen 119 bis 119d werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 46 verwiesen.
120. Wurden im Verlauf der bisherigen Projektrealisation durch den
Ausschreibungsgewinner Veränderungen bei den zu Vertragsschluss
genannten Unterauftragnehmern vorgenommen?
Ja.
a) Wenn ja, welche Unterauftragnehmer wurden verändert, und welche
neuen Unterauftragnehmer kamen hinzu?
Es kamen folgende neue Unterauftragnehmer hinzu:
• SMAG Mobile Antenna Masts GmbH, Salzgitter
• Drehtainer GmbH, Valluhn
• Elnic GmbH, Rosenheim
Die ESG Elektroniksystem- und Logistik GmbH, Fürstenfeldbruck, schied als
Unterauftragnehmer aus.
b) Wenn ja, weshalb wurden Unterauftragnehmer verändert?
Dies beruhte auf einer Entscheidung des Auftragnehmers.
c) Wenn ja, hat der Ausschreibungsgewinner dies beim BAAINBw
angezeigt?
Ja.
d) Wenn ja, hat das BAAINBw diesem zugestimmt?
Ein Wechsel der Unterauftragnehmer ist anzeige-, aber nicht
zustimmungspflichtig.
e) Wenn ja, kommt es dadurch zu Projektverzögerungen?
Nein.
f) Wenn ja, wie lange ist die Projektverzögerung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 122e verwiesen.
g) Wenn ja, kommt es dadurch zu Mehrkosten gegenüber dem
BAAINBw, und auf welche Höhe belaufen sich diese Mehrkosten?
Nein.
121. Wie hoch ist der bisherige Mittelabfluss?
Im aktuell bindenden Vertrag beträgt der Mittelabfluss ca. 47 Mio. Euro.
122. Wurden bisher alle Projektmeilensteine gemäß Zahlungs- und
Meilensteinplan und Projektplan des bindenden Vertrages eingehalten (bitte im
Falle von Verzögerungen die zeitliche Differenz darstellen)?
Nein. Es gibt einen Verzug von ca. zwei Jahren.
123. Wurde der Termin zum „Critical Design Review“ (CDR) termingerecht
eingehalten, und wenn nein, wann wurde das Critical Design Review
stattdessen publiziert (bitte im Falle von Verzögerungen die zeitliche
Differenz darstellen)?
Gemäß des ursprünglichen Hauptvertrages war das CDR für den 17. Mai 2021
vorgesehen. Auf Basis eines ersten Änderungsvertrages wurde ein neuer
Termin für den 3. September 2021 festgesetzt. Das CDR wurde schlussendlich am
27. August 2021 durchgeführt.
124. Wurde die IT-Erstausbildung vollständig und termingerecht
durchgeführt, und wenn nein, wann wurde sie stattdessen durchgeführt (bitte im
Falle von Verzögerungen die zeitliche Differenz darstellen)?
Der erste Durchgang der IT-Erstausbildung wurde im Zeitraum vom 21. März
2022 bis zum 20. Mai 2022 durchgeführt.
Der letzte Durchgang der IT-Erstausbildung erfolgte im Zeitraum von
September 2024 bis Dezember 2024.
Gemäß Hauptvertrag sollte die IT-Erstausbildung bis zum 26. August 2023
abgeschlossen sein. Aufgrund von Projektstörungen ergab sich der zeitliche
Verzug.
125. Hat das Gesamtsystem ZNV mit Endgeräten bereits die BSI-
Zertifizierung für VS-NfD erhalten?
Nein. Das IT-System ZNV wird durch die DEUmilSAA bis zur Einstufung
„VS-NfD“ akkreditiert. Das Gesamtsystem ZNV kann keine allgemeine BSI-
Zulassung erhalten, da eine Zulassung nur für einzelne Produktklassen gemäß
Anforderungskatalog des BSI möglich ist.
126. Hat das Gesamtsystem ZNV mit Endgeräten bereits die Akkreditierung
der DEUmilSAA erhalten?
Nein. Eine Akkreditierung durch die DEUmilSAA wird bis zum Beginn der
Nutzungsphase angestrebt. Siehe auch Antwort zu Frage 120a.
127. Wann findet die Einsatzprüfung statt?
Die technisch-logistische Einsatzprüfung erfolgt von August bis Oktober 2024
und im ersten Quartal 2025. Die taktische Einsatzprüfung erfolgt seit August
2024.
128. Soll das Gefechtsübungszentrum des Heeres mit ZNV ausgestattet
werden, und wenn ja, wie weit ist der Projektfortschritt zur Ausstattung mit
ZNV im Gefechtsübungszentrum des Heeres?
Ja. Eine Ausstattung des Gefechtsübungszentrums des Heeres soll im
November 2025 abgeschlossen sein.
129. Wann findet die sogenannte Integrierte Nachweisführung statt?
Die Integrierte Nachweisführung umfasst amtsseitige Prüfungen sowie die
taktische und technisch-logistische Einsatzprüfung. Diese hat Anfang 2023 mit der
amtsseitigen Prüfung I begonnen und endet mit der technisch-logistischen
Einsatzprüfung voraussichtlich im ersten Quartal 2025.
130. Wann findet die Genehmigung zur Nutzung statt?
Die Erteilung der Genehmigung zur Nutzung unter Berücksichtigung von
Restmaßnahmen ist bis November 2024 geplant.
131. Sind bereits erste Systeme ZNV der Bundeswehr zugelaufen, wenn ja,
wie viele zu welchem Zeitpunkt, und wenn nein, wann laufen die ersten
System ZNV der Bundeswehr zu?
132. Wann werden die ersten ZNV-Systeme der Bundeswehr übergeben?
Die Fragen 131 und 132 werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Der Zulauf der ersten Systeme ist im November 2024 vorgesehen.
133. Wann endet die Nutzungsdauer des bestehenden Führungsmittels
Tetrapol Bw?
Die Nutzungsdauer endet am 31. Dezember 2026.
134. Besteht derzeit eine Projektverschiebung?
Ja.
a) Wenn ja, von wem wurde die Projektverschiebung verursacht?
Die Projektverschiebung beruht einerseits auf höherer Gewalt wie z. B. die
Corona-Pandemie und Verzögerungen in Lieferketten und andererseits auf
Bestellleistungen des Auftraggebers.
b) Wenn ja, wurde die Projektverschiebung dem BAAINBw angezeigt,
sofern die Projektverschiebung durch den Ausschreibungsgewinner
verursacht wurde?
Die Verschiebung durch höhere Gewalt wurde durch den
Ausschreibungsgewinner angezeigt.
c) Hat das BAAINBw dem zugestimmt?
Ja.
d) Wenn ja, von welchem Zeitumfang ist die Projektverschiebung?
Der Zeitverzug umfasst ca. 2 Jahre.
e) Wenn ja, ist mit Mehrkosten für den Bund zu rechnen?
Nein.
f) Wenn ja, wurde eine Vertragsstrafe durch das BAAINBw an den
Ausschreibungsgewinner ausgesprochen, und auf welche Höhe beläuft
sich diese Vertragsstrafe?
Nein.
g) Wenn ja, was sind die Gründe für die Projektverschiebung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 134a verwiesen.
135. Sind Entwicklungsaufwendungen während der Projektlaufzeit durch
den Ausschreibungsgewinner für TETRA erforderlich?
Nein.
a) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Marktsichtung geprüft und
geklärt?
b) Wenn ja, warum wurde dies nicht in den indikativen und in den
BAFO-Angeboten geprüft und geklärt?
c) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Verhandlung geprüft und
geklärt?
d) Wenn ja, warum wurde dies nicht vor Vertragsschluss geprüft und
geklärt?
e) Wenn ja, wer trägt diese Entwicklungskosten?
f) Wenn ja, entstehen dadurch Mehrkosten für den Bund?
g) Wenn ja, kommt es dadurch zu einer erheblichen
Projektverschiebung?
h) Wenn ja, werden vor diesem Hintergrund die gesamten
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Anforderungen erfüllt?
i) Wenn ja, ist vor diesem Hintergrund geplant, Änderungen an den
ausgeschriebenen technischen Anforderungen vorzunehmen?
Die Fragen 135a bis 135i werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 135 verwiesen.
136. Sind Entwicklungsaufwendungen während der Projektlaufzeit durch
den Ausschreibungsgewinner oder dessen Unterauftragnehmer für LTE
erforderlich?
Nein.
a) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Marktsichtung geprüft und
geklärt?
b) Wenn ja, warum wurde dies nicht in den indikativen und in den
BAFO-Angeboten geprüft und geklärt?
c) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Verhandlung geprüft und
geklärt?
d) Wenn ja, warum wurde dies nicht vor Vertragsschluss geprüft und
geklärt?
e) Wenn ja, wer trägt diese Entwicklungskosten?
f) Wenn ja, entstehen dadurch Mehrkosten für den Bund?
g) Wenn ja, kommt es dadurch zu einer erheblichen
Projektverschiebung?
h) Wenn ja, werden vor diesem Hintergrund die gesamten
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Anforderungen erfüllt?
i) Wenn ja, ist vor diesem Hintergrund geplant, Änderungen an den
ausgeschriebenen technischen Anforderungen vorzunehmen?
Die Fragen 136a bis 136i werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 136 verwiesen.
137. Gibt es im Falle von Projektverzögerungen eine zeitliche
Fähigkeitslücke zwischen dem Nutzungsende des bestehenden Führungsmittels
Tetrapol Bw und dem Zulauf der ersten Systeme ZNV?
Nein.
a) Wenn ja, wie lange ist die zeitliche Fähigkeitslücke?
b) Wenn ja, wie viele Finanzmittel müssen für eine
Nutzungsdauerverlängerung von Tetrapol Bw zusätzlich eingeplant werden?
c) Wenn ja, kann sichergestellt werden, dass die Nutzungsdauer von
Tetrapol Bw verlängert werden kann?
d) Wenn ja, ist eine Nutzungsdauerverlängerung von Tetrapol Bw mit
dem entsprechenden Hersteller geklärt?
e) Wenn ja, wie sieht die Mitigationsstrategie aus, wenn keine
Nutzungsdauerverlängerung von Tetrapol Bw mehr möglich ist und dennoch
eine zeitliche Fähigkeitslücke aufgrund von Projektverzögerungen im
Vorhaben „ZNV“ zu erwarten ist?
Die Fragen 137a bis 137e werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 137 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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