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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Zellulare Netze verlegefähig
(insgesamt 137 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Verteidigung
Datum
16.10.2024
Aktualisiert
22.10.2024
BT20/1264627.08.2024
Zellulare Netze verlegefähig
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12646
20. Wahlperiode 27.08.2024
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Zellulare Netze verlegefähig
Am 16. Dezember 2020 wurde in der 74. Sitzung des Verteidigungsausschusses
unter Tagesordnungspunkt 7a (www.bundestag.de/resource/blob/812846/26f6f
b925a15ef8059f7650df2340af4/to_73-Sitzung-16-12-2020.pdf) und am
13. Januar 2021 in der 86. Sitzung des Haushaltsausschusses unter
Tagesordnungspunkt 12 (www.bundestag.de/resource/blob/816230/984392dbbd83f8f91
c0fd2ecb3ab9038/086_sitzung.pdf) die 25-Mio.-Euro-Vorlage mit dem Titel
„Rahmenvereinbarung über die ‚Digitalisierung Landbasierter Operationen
(DLBO) Anteil Zellulare Netze verlegefähig‘ [ZNV] samt
Festbeauftragungsanteil“ behandelt und beschlossen (esut.de/2021/01/meldungen/25184/mobilfun
k-fuer-das-gefechtsfeld/).
Bei ZNV handelt es sich um ein zellular betriebenes Funksystem, welches das
sogenannte Tetrapol-Bw-System (Bw = Bundeswehr) ablösen soll und welches,
vergleichbar mit einem zivilen Mobilfunksystem, die Möglichkeiten aus dem
Bündelfunkstandard TETRA (Terrestrial Trunked Radio) mit denen des
Mobilfunkstandards LTE (Long Term Evolution) vereint. Auch eine Anbindung an
Satelliten-Kommunikationssysteme soll dann möglich sein. In dem
Kommunikationssystem für Handfunk- und Fahrzeugfunkgeräte werden Sprache und
Daten schmalbandig nach dem TETRA-Standard übermittelt und Daten
breitbandig nach dem Mobilfunkstandard LTE übertragen. Die Kombination dieser
beiden marktverfügbaren Funktechnologien ermöglicht neben der Realisierung der
geforderten Dienste und Reichweiten auch die Einbindung in Netze der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland. Dies
garantiert eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Krisensituationen oder bei
Katastrophen, bei denen eine behördenübergreifende Kommunikation
vorausgesetzt wird. Des Weiteren müssen sie für die Landes- und Bündnisverteidigung
eingesetzt werden können und interoperabel zu den Institutionen von NATO
und Europäischer Union (EU) sein. Gleichzeitig soll der Wehrbeauftragten
zufolge (Bundestagsdrucksache 20/5700, Jahresbericht der Wehrbeauftragten
2022, S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/937820/d52d8f040a6e1e3d1d42
26497e498e42/jahresbericht_2022_pdf-data.pdf) dazu im besten Fall dann auch
ein einziges Gerät in der Hand der Soldatinnen und Soldaten alle möglichen
Netze abdecken können. Bisher existiert ein Sammelsurium analoger und
digitaler Technik, mit der Konsequenz der erschwerten Kommunikation
untereinander und mit internationalen Partnern. Priorität bei dem Vorhaben hat dem
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zufolge weiterhin die Erfüllung
der Anforderungen für die Einsätze der Bundeswehr und die Interoperabilität
zu verbündeten Streitkräften. Primär soll damit die Kommunikation im Bereich
mobiler Führungseinrichtungen sowie logistischer und sanitätsdienstlicher
Einrichtungen verbessert werden (www.bundeswehr.de/resource/blob/5027660/44
e06e4af249ecd463c5d88228bedf5a/03-bundeswehr-schreitet-bei-digitalisierun
g-voran-data.pdf; esut.de/2021/01/meldungen/25184/mobilfunk-fuer-das-gefec
hts feld; Bundestagsdrucksache 20/900, Jahresbericht der Wehrbeauftragten
2021 (63. Bericht), S. 59, Bundestagsdrucksache 20/5700, Jahresbericht der
Wehrbeauftragten 2022, S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/937820/d52d8
f040a6e1e3d1d4226497e498e42/jahresbericht_2022_pdf-data.pdf). Das
zellular betriebene Funksystem (Zellulare Netze, verlegbar), das entsprechend dem
Namen verlegbar ist, soll aber auch stationär betrieben werden können (esut.de/
2021/01/meldungen/25184/mobilfunk-fuer-das-gefechtsfeld/).
Entscheidende Anforderungen waren flexible Einsatzmöglichkeiten,
Netzabdeckung und hohe Nutzeranzahl, die mit zwei Systemvarianten realisiert werden.
Bei der Variante ZNV C sind die Komponenten in einem 20-Fuß-ISO-
Container untergebracht. Ein System kann 500 bis 1 000 Teilnehmer bedienen.
Mit ZNV B wird die Variante bezeichnet, die in mehreren Betriebs-, Transport-
und Lagerbehältern eingebaut ist. Der Vorteil des vereinfachten Transports und
des geringeren Platzbedarfs wird mit Reduzierung der Teilnehmerzahl auf 100
erkauft.
Mit dem Vorhaben sollten 120 Systeme ZNV, gegliedert in 40 ZNV C und
80 ZNV B, bis zum Jahr 2024 für rund 254 Mio. Euro beschafft werden. Hinzu
kommen eine Ausbildungs- und Referenzanlage für beide Varianten und die
Ausstattung des Gefechtsübungszentrums des Heeres. Mit einem
Rahmenvertrag wurden die ZNV in zwei gleich große Lose in Auftrag gegeben. Das erste
Los sollte nach ursprünglicher Planung bereits 2020 abgerufen werden und
umfasst ein Volumen von 151 Mio. Euro. Die Bundeswehr stellt zu den beiden
Losen insgesamt 22 000 TETRA-Hand- und 4 000 TETRA-Fahrzeugfunkgeräte
mit Zubehör (z. B. Ladestationen, Halter und Programmierstationen) bei. Die
Aufwendungen hierfür belaufen sich auf eine Höhe von 64,9 Mio. Euro.
Hauptauftragnehmer ist die Motorola Solutions GmbH (www.bundeswehr.de/resourc
e/blob/5027660/44e06e4af249ecd463c5d88228bedf5a/03-bundeswehr-schreite
t-bei-digitalisierung-voran-data.pdf; esut.de/2021/01/meldungen/25184/mobilfu
nk-fuer-das-gefechtsfeld/; www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/in
vestition-in-digitalisierung-neues-funknetz-mit-lte-standard-loest-tetrapol-
bwab; www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/investition-in-digitalisier
ung-neues-funknetz-mit-lte-standard-loest-tetrapol-bw-ab; ted.europa.eu/de/not
ice/-/detail/127014-202; Griephan, Nummer 03/2021, 22. Januar 2022, S. 4 f.)
Als Teil des Programms „Digitalisierung Landbasierter Operationen (D-LBO)“
leistet ZNV dem BMVg zufolge einen wichtigen Meilenstein innerhalb der
Digitalisierungsstrategie der Bundeswehr. Nach einer Designphase und
umfangreichen Tests war geplant, die ersten Systeme im vierten Quartal 2022 an die
Truppe auszuliefern (www.bundeswehr.de/resource/blob/5027660/44e06e4af24
9ecd463c5d88228bedf5a/03-bundeswehr-schreitet-bei-digitalisierung-voran-da
ta.pdf).
Zum Fortschritt des Projekts ZNV hält die Wehrbeauftragte bereits in ihrem
Jahresbericht 2022 (64. Bericht) fest, dass das Vorhaben „[…] aber seit dem
Vertragsabschluss Anfang 2021 immer wieder unter Verzögerungen [leidet].
Verantwortlich dafür ist aus Sicht des Verteidigungsministeriums die Industrie,
die wiederum auf die COVID-19-Pandemie, höhere Gewalt und massive
Störungen weltweiter Lieferketten verweise. Vor diesem Hintergrund scheint selbst
die nach Angaben des Ministeriums für das vierte Quartal 2023 avisierte
Lieferung des ersten Seriensystems ein ehrgeiziges Ziel. Der gesamte Prozess der
Überführung des derzeitigen veralteten Truppenfunks in das digitale Zeitalter,
das heißt unter anderem die Anschaffung aller Soldatenfunkgeräte,
Führungsfunkgeräte und der Netzwerkaufbau, soll nach derzeitigen Planungen
frühestens mit der Beschaffung des zweiten Loses der „Zellularen Netze
verlegefähig“ 2027 abgeschlossen sein. Das dauert definitiv viel zu lange.“
(Bundestagsdrucksache 20/5700, S. 37, www.bundestag.de/resource/blob/937820/d52d8f04
0a6e1e3d1d4226497e498e42/jahresbericht_2022_pdf-data.pdf).
Im aktuellen Jahresbericht der Wehrbeauftragten 2023 (65. Bericht;
Bundestagsdrucksache 20/10500, S. 33) konstatiert die Wehrbeauftragte, dass „[d]as
System ‚Zellulare Netze verlegefähig‘ […] im Berichtsjahr eine weitere
Verzögerung für die Auslieferung der Systeme eingetreten ist. Diese sei, so das
Bundesministerium der Verteidigung, durch Probleme bei der Integration der
Software und daraus resultierende Verzögerungen bei der Erstellung der
Dokumentation und der Durchführung der Ausbildung erfolgt. Früheste Auslieferung des
ersten Seriensystems sollte November 2023 sein, das letzte Seriensystem werde
erst im November 2025 folgen. Vielleicht reicht dies noch für die Ausstattung
der Division 2025.“
Die hier dargestellten Projektverzögerungen seitens der Wehrbeauftragten kann
die Fraktion der CDU/CSU durch Berichte von Truppenbesuchen bestätigen.
Auch war die Entscheidung für das Vorhaben in der dargestellten und
ausgewählten Umsetzung nach Ansicht der Fragesteller damals bereits umstritten. Im
Ergebnis sieht sich die Fraktion der CDU/CSU daher dazu veranlasst, zum
Umsetzungsstand des Projektes ZNV genauer nachzufragen. Dazu erscheint es
auch zweckmäßig, das Vergabeverfahren zu rekonstruieren, um mögliche
Gründe für die stockende Umsetzung ausfindig zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundeswehr Stand heute kurzfristig die Möglichkeit, über das
System ZNV mit Partnernationen der NATO zu kommunizieren?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, war dies ursprünglich einmal geplant, und warum wurde
davon abgewichen?
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies bereits von Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr mit Soldatinnen und Soldaten von Partnernationen geübt?
e) Können sich Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit
Endgeräten des Systems ZNV in Digitalfunknetze der Streitkräfte von
Partnernationen der NATO einwählen?
f) Können sich Soldatinnen und Soldaten der Streitkräfte von
Partnernationen mit ihren Endgeräten in das Digitalfunknetz des Systems
ZNV einwählen?
g) Hat die Bundeswehr die Möglichkeit, ZNV-Sendemasten in die
Digitalfunknetze der Streitkräfte der NATO-Partnernationen
einzubinden?
h) Können Streitkräfte der NATO-Partnernationen die Sendemasten
ihrer Digitalfunknetze in das Digitalfunknetz des Systems ZNV
einbinden?
2. Wurde bereits jemals eine Verbindung zwischen dem System ZNV und
dem zivilen Netz der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hergestellt?
a) Wenn ja, verlief der Verbindungsaufbau ohne Probleme?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt ist dies das erste Mal geplant?
3. Hat die Bundeswehr in einem Katastrophenfall heute kurzfristig die
Möglichkeit, über das System ZNV mit zivilen und polizeilichen
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu
kommunizieren?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, war dies ursprünglich einmal geplant, und warum wurde
davon abgewichen?
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies schon einmal von Soldatinnen und Soldaten der
Bundeswehr mit Angehörigen der zivilen und polizeilichen BOS
geübt?
e) Wenn ja, können die Endgeräte der Bundeswehr zur Kommunikation
mit den zivilen und polizeilichen BOS verwendet werden oder
bedarf es dafür der Endgeräte der zivilen und polizeilichen BOS?
4. Haben zivile und polizeiliche BOS bei einem Ausfall ihres Netzes heute
kurzfristig die Möglichkeit, über das System ZNV mit anderen BOS
oder der Bundeswehr zu kommunizieren?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn nein, war dies ursprünglich einmal geplant, und warum wurde
davon abgewichen?
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies schon einmal von Angehörigen der zivilen und
polizeilichen BOS und Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
geübt?
e) Wenn ja, können dafür die Endgeräte der zivilen und polizeilichen
BOS verwendet werden oder benötigen sie Endgeräte der
Bundeswehr?
5. Können sich Soldatinnen und Soldaten mit den Endgeräten des Systems
ZNV in das Digitalfunknetz der zivilen und polizeilichen BOS
einwählen und darüber kommunizieren?
6. Können sich Angehörige der zivilen und polizeilichen BOS mit den
Endgeräten ihres Digitalfunknetzes in das Digitalfunknetz des Systems
ZNV der Bundeswehr einwählen und darüber kommunizieren?
7. War das System ZNV schon einmal außerhalb Deutschlands für die
Bundeswehr im Betrieb?
a) Wenn ja, wo, und wann?
b) Wenn nein, ist es aktuell geplant, und wenn ja, wo, und wann?
c) Wenn nein, war das System ursprünglich einmal für den Einsatz
außerhalb Deutschlands vorgesehen, und warum wurde davon
abgewichen?
8. Hat die Bundeswehr heute die Möglichkeit, z. B. bei einer
Flutkatastrophe, ZNV-Sendemasten in das zivile BDBOS-Netz einzubinden und
damit die zivile Behördenkommunikation zu unterstützen?
a) Wenn nein, war dies einmal geplant, und warum wurde davon
abgewichen?
b) Wenn nein, ist dies für die Zukunft geplant?
c) Wenn ja, welcher zeitliche Vorlauf ist dafür notwendig?
d) Wenn ja, wurde dies schon mal von Soldatinnen und Soldaten mit
Angehörigen der zivilen und polizeilichen BOS geübt?
9. Plant die Bundesregierung, die Brigade Litauen mit dem System ZNV
auszustatten?
a) Wenn ja, mit wie vielen Systemen ZNV soll die Brigade Litauen
ausgestattet werden?
b) Wenn ja, ist dafür eine weitere Beauftragung von Systemen ZNV
vorgesehen oder soll die Ausstattung aus bestehenden, zulaufenden
oder aus zum Zulauf geplanten Systemen ZNV geschehen (bitte
jeweils Stückzahlen nennen), und mit welchen Kosten ist für die
Ausstattung der Brigade Litauen mit Systemen ZNV zu rechnen?
10. In welchen Einsatzszenarien könnte das System ZNV derzeit zum
Einsatz kommen?
a) Kann das System ZNV derzeit in Einsatzszenarien der Landes- und
Bündnisverteidigung zum Einsatz kommen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Kann das System ZNV derzeit in Einsatzszenarien im Rahmen von
Auslandseinsätzen des globalen Krisenmanagements zum Einsatz
kommen, und wenn nein, warum nicht?
c) Kann das System ZNV derzeit in Einsatzszenarien im Inland im
Rahmen der Amtshilfe zum Einsatz kommen, und wenn nein, warum
nicht?
11. Wurde im Vorfeld des Vergabeverfahrens zum Vorhaben „ZNV“ eine
Marktsichtung durchgeführt, und wenn ja, was war das Ergebnis der
Marktsichtung?
12. Wurde eine aktive Teststellung bezüglich des Nachweises der
vollständigen Interoperabilität zwischen dem bestehenden TETRA-
Digitalfunknetz der BOS und unterschiedlicher TETRA-Hersteller für
das Vorhaben „ZNV“ durchgeführt?
13. Wurde gegebenenfalls die Prüfung von unterschiedlichen TETRA-
Herstellern mittels sogenannter Interoperabilität-Zertifikate (IOP-
Zertifikate) zu dem Hersteller des bestehenden TETRA-
Digitalfunknetzes der BOS durchgeführt?
14. Wurde geprüft, ob die sogenannte Inter-System-Interface-Schnittstelle
(ISI-Schnittstelle) von allen Herstellern zur Anbindung an das
bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS technisch vollständig umgesetzt
wird?
a) Wenn ja, ist diese ISI-Schnittstelle für das Vorhaben „ZNV“
geeignet?
b) Wenn ja, wird damit die vollständige Interoperabilität aller Hersteller
zum bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisiert?
c) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen können die Hersteller
realisieren?
d) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
e) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen müssen für das Vorhaben
„ZNV“ realisiert werden?
f) Wenn ja, wurde dies mit der Bundesanstalt für den Digitalfunk der
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben abgestimmt?
g) Wenn ja, hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
h) Führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
15. Welches Unternehmen wurde für die Studie „Hochmobile Zellulare
Netzwerke“ (HochZeN; www.afcea.de/fileadmin/user_upload/Fachausst
ellungen/FA_2017/Praesentationen/WWI_SdAusg0117.pdf) beauftragt?
a) Welche Technologien wurden dabei untersucht?
b) Wurde bei dieser Studie auch die vollständige Interoperabilität
zwischen dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS mit
unterschiedlichen TETRA-Herstellern untersucht und geprüft?
c) Wann wurde die Studie abgeschlossen?
d) Sind die Erkenntnisgewinne dieser Studie in die Ausschreibung des
Vorhabens „ZNV“ eingeflossen, und wenn ja, welche Erkenntnisse
aus einem möglichen Studienabschlussbericht sind in die
Leistungsbeschreibung des Vorhabens „ZNV“ eingeflossen?
16. Welches Vergabeverfahren wurde für die Vergabe des Vorhabens „ZNV“
gewählt?
17. Sofern es sich um ein Vergabeverfahren mit einem vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb handelte, wie viele Unternehmen haben sich auf das
Vergabeverfahren beworben (bitte Unternehmen nennen)?
18. Sofern es sich um ein Vergabeverfahren mit einem vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerb handelte, wie viele Unternehmen haben sich für das
Vergabeverfahren qualifiziert (bitte Unternehmen nennen)?
19. Wurde geprüft, ob die potenziellen Bewerber technisch angebotsfähig
für das Vergabeverfahren waren, und wenn ja, wie ist dies geschehen?
a) Was waren gegebenenfalls die Kriterien für die Qualifizierung?
b) Wurden gegebenenfalls auch die Kenntnisse und Erfahrungen im
bundeswehrspezifischen Umfeld für dieses Vorhaben geprüft, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen
Bewerber?
c) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte für das
bundeswehrspezifische Umfeld geeignet sind, und wenn ja, mit jeweils
welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
d) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte sich für das
bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus „Serienreife“ befinden,
und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen
Bewerber?
e) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und Europa für die
gesamte Projektlaufzeit vorhanden sind, und wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
f) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und Europa für die
gesamte Projektlaufzeit vorhanden und fachlich geeignet sind, und wenn ja,
mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
g) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern
einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die Anforderungen
der Bundeswehr zur vollständigen Zertifizierung des Gesamtsystems
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
vollumfänglich erfüllen können, sodass das Gesamtsystem mit
Endgeräten eine Zulassung für Verschlusssachen bis zum
Geheimhaltungsgrad „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) erhält, und wenn
ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bewerber?
h) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die ISI-Schnittstelle von allen
Herstellern zur Anbindung an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS technisch vollumfänglich umgesetzt wird,
und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen
Bewerber?
i) Wurde gegebenenfalls geprüft, ob die von den Bewerbern zum
Zeitpunkt eines möglichen Teilnahmewettbewerbs einzusetzende
Technologie und einzusetzenden Produkte die Anforderungen der
Bundeswehr zur vollständigen Interoperabilität von „ZNV“ an das
bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich erfüllen
können, wurde dazu Kontakt mit der BDBOS aufgenommen, und
welche schriftliche Rückmeldung gab es von der BDBOS an das
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw)?
20. War die Vorgabe beim Beschaffungsvorgang zum Vorhaben „ZNV“,
sogenannte Commercial-of-the-shelf-Produkte (COTS) oder Produkte mit
bundeswehrspezifischen Entwicklungen zu beschaffen?
21. Wurde während der Ausschreibung eine aktive Teststellung durchgeführt
in Bezug auf den Nachweis der vollständigen Interoperabilität zwischen
dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS und
unterschiedlicher TETRA-Hersteller für das Vorhaben „ZNV“?
22. Wurde die Neuausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und
Bündnisverteidigung und die zivil-militärische Zusammenarbeit bei der
Qualifizierung der Bewerber berücksichtigt?
23. Wann wurde das Vergabeverfahren „ZNV“ gestartet?
24. Aufgrund welcher Kriterien wurden einzelne Bewerber möglicherweise
disqualifiziert?
25. Welche Bewerber wurden im Falle eines vorgeschalteten
Teilnahmewettbewerbs disqualifiziert?
26. Wann genau wurde ein möglicher Teilnahmewettbewerb abgeschlossen?
27. Welche qualifizierten Bewerber wurden zum Angebot aufgefordert (bitte
Bewerber nennen)?
28. Wann wurden die qualifizierten Bewerber zum Angebot aufgefordert
(bitte genaues Datum nennen)?
29. Wie viele qualifizierte Bewerber haben ein indikatives Angebot
abgegeben (bitte Bewerber nennen)?
30. Wurde ein mehrstufiges Vergabeverfahren durchgeführt?
a) Wenn ja, wurde das Vergabeverfahren gestuft in ein oder mehrere
indikative und einen Best-and-final-offer(BAFO)-Angebotsprozess
durchgeführt?
b) Wenn ja, wie waren die Inhalte der Vergabeunterlagen der
Ausschreibung technisch und kommerziell zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote aufgebaut?
c) Wenn ja, war die technische Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt
der indikativen Angebote ausschließlich mit „Muss“-Kriterien
ausgestaltet (bitte Kriterien nennen)?
d) Wenn ja, waren zum Zeitpunkt der indikativen Angebote auch
„optionale“ und/oder „zuschlagsrelevante“ Anforderungen beschrieben
(bitte Kriterien nennen)?
e) Wenn ja, mussten nach Vorgabe der Ausschreibung alle
qualifizierten Bieter auch alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen erfüllen?
f) Wenn ja, wie sah die Bewertungsmatrix der Ausschreibung zu den
„Muss“-Kriterien und zu den optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen aus?
g) Wenn ja, wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote alle „Muss“-Anforderungen erfüllt (bitte alle
qualifizierten Bieter nennen, die die „Muss“-Kriterien erfüllt haben,
wenn nicht alle qualifizierten Bieter alle Muss-Anforderungen erfüllt
haben)?
h) Wenn ja, wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen erfüllt (bitte alle qualifizierten Bieter nennen, die alle
optionalen und/oder zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt
haben, wenn nicht alle qualifizierten Bieter alle optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt haben)?
i) Wenn ja, führten optionale und/oder zuschlagsrelevante
Anforderungen zum Zeitpunkt der indikativen Angebote zum Ausschluss vom
Verfahren?
j) Wenn ja, wurden bei den indikativen Angeboten einzelner Bieter
geprüft und festgestellt, dass „Muss“-Kriterien nicht erfüllt worden
sind (bitte gegebenenfalls diese Bieter benennen)?
31. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen für das bundeswehrspezifische Umfeld vollumfänglich
erfüllen?
32. Welche TETRA-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der indikativen Angebote verwendet (bitte Bieter mit
jeweiliger TETRA-Technologie benennen)?
33. Wurde geprüft, ob die von den Bietern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen Interoperabilität von
„ZNV“ an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS
vollumfänglich erfüllen?
34. Wurde geprüft, ob die ISI-Schnittstelle von allen Herstellern zur
Anbindung an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS technisch
vollumfänglich umgesetzt wird?
a) Wenn ja, ist diese ISI-Schnittstelle für das Vorhaben „ZNV“
geeignet?
b) Wenn ja, wird damit die vollständige Interoperabilität aller Hersteller
zum bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisiert?
c) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen können die Hersteller jeweils
realisieren (bitte Anzahl in Verbindung mit jeweiligem Unternehmen
nennen)?
d) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren (bitte
gegebenenfalls Unternehmen nennen, die dies nicht bewerkstelligen
können)?
e) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen müssen für das Vorhaben
„ZNV“ realisiert werden?
f) Wenn ja, wurde dies mit der BDBOS abgestimmt?
g) Wenn ja, hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
h) Wenn ja, führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
i) Wenn ja, wurde berücksichtigt, dass die BDBOS das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS auf den Internet Protocol(IP)-
Standard umstellt (www.bdbos.bund.de/DE/Aufgaben/DigitalfunkB
OS/Netzmodernisierung/netzmodernisierung_node.html)?
j) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich
realisieren?
k) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich in
der vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
l) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller mit der ISI-Schnittstelle auf
ein IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS die vollständige
Interoperabilität zum TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisieren?
35. Welche LTE-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der indikativen Angebote verwendet (bitte Hersteller der LTE-
Technologien in Verbindung mit den einzelnen Bietern nennen)?
36. Gab es vonseiten des BMVg und/oder des BAAINBw zum Zeitpunkt der
indikativen Angebote eine Vorgabe bezüglich der LTE-Technologie und
deren Lieferanten?
37. Gab es vonseiten des BMVg und/oder des BAAINBw in den
Ausschreibungsunterlagen zum Zeitpunkt der indikativen Angebote eine
Wahlmöglichkeit bezüglich der LTE-Technologie und deren Lieferanten, und
wenn ja, warum?
a) Wenn ja, stand dies in einem Zusammenhang zum Vorhaben D-LBO
(bitte begründen)?
b) Wenn ja, haben alle Bieter zum Zeitpunkt der indikativen Angebote
die Wahlmöglichkeit gemäß Ausschreibungsunterlagen verwendet
(bitte gegebenenfalls Bieter nennen, die die Wahlmöglichkeit
verwendet haben, wenn nicht alle Bieter dies getan haben)?
c) Wenn ja, waren dies Beistellungen des BAAINBw für die gesamte
LTE-Hard- und/oder Software einschließlich der Lizenzen über die
gesamte Nutzungsdauer?
38. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte sich
für das bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus „Serienreife“
befinden und somit die Anforderungen vollumfänglich erfüllen, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welche Bieter?
39. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen BSI-Zertifizierung
des Gesamtsystems vollumfänglich erfüllen, sodass das Gesamtsystem
mit Endgeräten eine VS-NfD-Zulassung erhält, und wenn ja, mit jeweils
welchem Ergebnis für jeweils welche Bieter?
40. Wurde vonseiten des BMVg und/oder des BAAINBw Kontakt zum BSI
im Rahmen der Ausschreibung oder bereits im Vorfeld aufgenommen?
41. Gab es eine schriftliche Rückmeldung des BSI an das BMVg und/oder
das BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter eine BSI-Zertifizierung für
„ZNV“ erlangen können, sodass das Gesamtsystem mit Endgeräten eine
VS-NfD-Zulassung erhält (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn
nicht alle Bieter eine BSI-Zertifizierung erlangen können)?
42. Wurde vonseiten des BMVg und des BAAINBw Kontakt zur BDBOS
im Rahmen der Ausschreibung oder bereits im Vorfeld aufgenommen?
43. Gab es schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/oder
das BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter eine vollständige
Interoperabilität an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS für „ZNV“
erlangen können (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle
Bieter eine vollständige Interoperabilität an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS erlangen können)?
44. Gab es schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/oder
das BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter eine vollständige
Interoperabilität in Bezug auf das Schlüsselmanagement an das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS für „ZNV“ erlangen können (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle Bieter eine vollständige
Interoperabilität in Bezug auf das Schlüsselmanagement an das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS erlangen können)?
45. Wurde geprüft, ob das IT-Sicherheitskonzept vollständig nach Vorgaben
der Bundeswehr umgesetzt wird, und wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
46. Wurde geprüft und sichergestellt, dass alle Bieter ein Patchmanagement
für das Gesamtsystem TETRA/LTE mit Endgeräten über die gesamte
Nutzungsdauer von „ZNV“ gewährleisten?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Patchmanagement im Hinblick auf die
Nutzungsdauer von „ZNV“ vor dem Hintergrund kurzer Release-Zyklen
in der Informations- und Kommunikations-Technik (IuK-Technik)
aus?
b) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
c) Wer führt dies nach der Gewährleistung durch?
d) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
47. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der indikativen
Angebote einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und
Europa für die gesamte Projektlaufzeit vorhanden sind?
48. Wurden bei den indikativen Angeboten einzelne Bieter aufgrund von
Nichterfüllung von Anforderungen vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen (bitte Bieter nennen)?
49. Wann genau war das Datum der Angebotsabgabe zu den indikativen
Angeboten?
50. Wurden während der Angebotsabgabe zu den indikativen Angeboten
Bieterfragen der einzelnen Bewerber gestellt?
a) Wenn ja, wie viele Bieterfragen wurden dazu von einzelnen
Bewerbern gestellt (bitte Anzahl der Bieterfragen und jeweils
entsprechenden Bieter nennen)?
b) Wenn ja, wurden technische und kommerzielle Bieterfragen gestellt?
c) Wenn ja, wurden alle Bieterfragen in den vergaberechtlichen Fristen
beantwortet?
d) Wurden alle Bieterfragen erschöpfend für die Bewerber beantwortet
zur Erstellung von technisch und wirtschaftlichen indikativen
Angeboten?
51. Wie hoch genau waren die Angebotspreise der qualifizierten Bieter in
den indikativen Angeboten (bitte Angebotspreise zusammen mit den
jeweils entsprechenden Bietern nennen)?
52. Wurden schriftliche Aufklärungsrunden zu den indikativen Angeboten
durchgeführt?
a) Wenn ja, wann wurden diese durchgeführt?
b) Wenn ja, wie viele schriftliche Aufklärungsrunden wurden
durchgeführt?
c) Wenn ja, was war der Inhalt der schriftliche Aufklärungsrunden?
53. Wurden nach Abgabe der indikativen Angebote einzelne Bieter aufgrund
einer Nichterfüllung technischer Anforderungen zur
Leistungserbringung disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte
Bieter nennen)?
54. Wurden nach Abgabe der indikativen Angebote einzelne Bieter aufgrund
einer Nichterfüllung wirtschaftlicher Anforderungen zur
Leistungserbringung disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte
Bieter nennen)?
55. Wurden nach Abgabe der indikativen Angebote einzelne Bieter aufgrund
von Nichterfüllung von Anforderungen der Verfügbarkeit personeller
Ressourcen in Deutschland und Europa zur Leistungserbringung
disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte Bieter
nennen)?
56. Wurden die Vergabeunterlagen technisch und kommerziell im Verlauf
der indikativen Angebotsphase verändert?
a) Wenn ja, wurden dabei wesentliche technische und kommerzielle
Anforderungen verändert?
b) Wenn ja, aus welchem Grund wurden wesentliche technische und
kommerzielle Anforderungen verändert?
c) Wenn ja, welche wesentlichen technischen und kommerziellen
Anforderungen wurden verändert?
d) Wenn ja, wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle
qualifizierten Bieter versandt?
e) Wenn ja, wann wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle
qualifizierten Bieter versandt?
f) Wenn ja, warum wurde das Vergabeverfahren nicht aufgehoben und
mit den wesentlichen Veränderungen neu ausgeschrieben?
57. Bestand die Möglichkeit, nach Prüfung der technischen und
wirtschaftlichen indikativen Angebote der Bewerber sofort eine
Zuschlagsentscheidung herbeizuführen, und wenn ja, weshalb wurde dies nicht
durchgeführt?
58. Wurde eine technische und kommerzielle Vertragsverhandlung
durchgeführt?
a) Wenn ja, wann wurde diese durchgeführt?
b) Wurden alle ausgeschriebenen und wesentlichen Anforderungen
ausführlich besprochen und protokolliert?
c) Wurde geprüft, ob das IT-Sicherheitskonzept vollständig nach
Vorgaben der Bundeswehr umgesetzt wird, und wenn ja, was war das
jeweilige Ergebnis bei den jeweiligen Bietern?
d) Wurde geprüft und sichergestellt, dass alle Bieter ein
Patchmanagement für das Gesamtsystem über die gesamte Nutzungsdauer von
„ZNV“ gewährleisten, und wenn ja, wie sieht dieses
Patchmanagement im Hinblick auf die Nutzungsdauer von „ZNV“ vor dem
Hintergrund von kurzen Release-Zyklen in der IuK-Technik jeweils aus?
e) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
f) Wer führt das Patchmanagement nach der Gewährleistung durch?
g) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
h) Wurde während der Verhandlung eine Preisprüfung durchgeführt,
und wenn ja, welche Preisbasis wurde mit den Bietern vereinbart?
i) Haben alle Bieter der vereinbarten Preisbasis zugestimmt (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle Bieter der vereinbarten
Preisbasis zugestimmt haben)?
j) Wurde nach der Verhandlung der Bieterkreis verringert, und wenn ja,
welche Bieter wurden ausgeschlossen, und welche Bieter waren nach
wie vor in den Verhandlungen?
k) Was waren gegebenenfalls jeweils die Ausschlussgründe für die
jeweiligen ausgeschlossenen Bieter?
l) Wurden bei einer möglichen Verringerung des Bieterkreises
wesentliche technische und kommerzielle Anforderungen verändert, und
wenn ja, aus welchem Grund wurden wesentliche technische und
kommerzielle Anforderungen verändert (bitte veränderte technische
und kommerzielle Anforderungen benennen)?
m) Warum wurde im Falle der Veränderung von technischen und
kommerziellen Anforderungen das Vergabeverfahren nicht aufgehoben
und mit den wesentlichen Veränderungen neu ausgeschrieben?
n) Wurden während der Verhandlung mit allen Bietern die gleichen
Themen besprochen?
o) Wurden alle Bieter während der Verhandlung aufgefordert, einen
Richtpreis mit den Änderungen der veränderten Anforderungen zu
nennen, und wenn ja, wurden diese Richtpreise der Bieter im
Verhandlungsprotokoll protokolliert?
p) Hatten die Richtpreise der jeweiligen Bieter während der
Verhandlung Abweichungen zu den indikativen Angeboten der jeweiligen
Bieter (bitte genaue Abweichungen der Richtpreise von den
indikativen Angeboten der jeweiligen Bieter nennen)?
59. Wurden die Modalitäten zur Beschaffung der 120 Stück ZNV-Systeme
verändert, und wenn ja, wie stellt sich diese Veränderung dar?
a) Wenn ja, weshalb wurden die Modalitäten zur Beschaffung der
120 Stück ZNV-Systeme verändert?
b) Wenn ja, stellte die Rahmenvereinbarung eine
Abnahmeverpflichtung des BAAINBw gegenüber den Bietern dar?
60. Welche qualifizierten Bieter wurden zum BAFO aufgefordert (bitte
Bieter nennen)?
61. Wann wurden die qualifizierten Bieter zum BAFO aufgefordert?
62. Waren die Inhalte der Vergabeunterlagen zum BAFO technisch und
kommerziell wesentlich verändert worden im Vergleich zu den
Vergabeunterlagen zu den indikativen Angeboten?
a) Wenn ja, warum wurde das Vergabeverfahren nicht aufgehoben und
neu ausgeschrieben?
b) Wenn ja, war die technische Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt
der BAFO-Angebote ausschließlich mit „Muss“-Kriterien
beschrieben?
c) Wenn ja, waren zum Zeitpunkt der BAFO-Angebote auch
„optionale“ und/bzw. oder „zuschlagsrelevante“ Anforderungen beschrieben?
d) Wenn ja, mussten nach Vorgabe der Ausschreibung alle
qualifizierten Bieter auch alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen erfüllen?
63. Wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote alle „Muss“-Anforderungen erfüllt (bitte gegebenenfalls
Bieter nennen, die alle „Muss“-Anforderungen erfüllt haben, wenn nicht
alle Bieter die „Muss“-Anforderungen erfüllt haben)?
64. Wurden von allen qualifizierten Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote alle optionalen und/oder zuschlagsrelevanten Anforderungen
erfüllt (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, die alle optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt haben, wenn nicht alle Bieter
die optionalen und/oder zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt
haben)?
65. Wie sah die Bewertungsmatrix der Ausschreibung in der BAFO-Phase
zu den „Muss“- und zu den optionalen und/oder zuschlagsrelevanten
Anforderungen aus?
66. Führten optionale und/oder zuschlagsrelevante Anforderungen zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote zum Ausschluss von dem Verfahren?
67. Wurde bei den BAFO-Angeboten einzelner Bieter geprüft und
festgestellt, dass „Muss“-Anforderungen nicht erfüllt wurden (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen)?
68. Wurde bei den BAFO-Angeboten einzelner Bieter geprüft und
festgestellt, dass optionale und/oder zuschlagsrelevante Anforderungen nicht
erfüllt worden sind (bitte gegebenenfalls Bieter nennen)?
69. Wurde geprüft, ob die von den Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen für das bundeswehrspezifische Umfeld vollumfänglich
erfüllen, und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen
Bieter?
70. Welche TETRA-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote verwendet (bitte Hersteller und deren
Lieferanten mit entsprechender TETRA-Technologie nennen)?
71. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzende Technologie und einzusetzenden Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen Interoperabilität von
„ZNV“ an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS
vollumfänglich erfüllen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis für jeweils
welchen Bieter?
72. Wurde geprüft, ob die ISI-Schnittstelle von allen Herstellern zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote zur Anbindung an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS technisch vollumfänglich umgesetzt wird?
a) Wenn ja, sind alle ISI-Schnittstellen für das Vorhaben „ZNV“
geeignet gewesen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht die ISI-
Schnittstellen aller Bieter geeignet gewesen sind)?
b) Wenn ja, wird mit allen ISI-Schnittstellen die vollständige
Interoperabilität aller Hersteller zum bestehenden TETRA-Digitalfunknetz
der BOS realisiert (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht
mit allen ISI-Schnittstellen die Interoperabilität aller Hersteller zum
bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisiert werden
kann)?
c) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen können die Hersteller jeweils
realisieren?
d) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle TETRA-Hersteller die ISI-
Schnittstelle in der vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“
realisieren können)?
e) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen müssen für das Vorhaben
„ZNV“ realisiert werden?
f) Wenn ja, wurde dies mit der BDBOS abgestimmt?
g) Wenn ja, hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
h) Führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
i) Wenn ja, wurde berücksichtigt, dass die BDBOS das bestehende
TETRA-Digitalfunknetz der BOS auf IP umstellt (www.bdbos.bun
d.de/DE/Aufgaben/DigitalfunkBOS/Netzmodernisierung/netzmoder
nisierung_node.html)?
j) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich
realisieren?
k) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller die ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich in
der vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
l) Wenn ja, können alle TETRA-Hersteller mit der ISI-Schnittstelle auf
ein IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS die vollständige
Interoperabilität zum TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisieren
(bitte gegebenenfalls Bieter nennen, auf die dies nicht zutrifft)?
73. Welche LTE-Technologie wurde von den einzelnen Bietern zum
Zeitpunkt der BAFO-Angebote verwendet (bitte jeweils für jeden Bieter
nennen)?
74. Gab es vonseiten des BMVg und/oder BAAINBw zum Zeitpunkt der
BAFO-Angebote eine Vorgabe bezüglich der LTE-Technologie und
deren Lieferanten, und wenn ja, wie sah diese Vorgabe aus?
75. Gab es vonseiten des BMVg und/oder in den Ausschreibungsunterlagen
zum Zeitpunkt der BAFO-Angebote eine Wahlmöglichkeit bezüglich der
LTE-Technologie und deren Lieferanten, und wenn ja, wie sah diese aus
(bitte begründen)?
a) Wenn ja, stand dies in Abhängigkeit mit dem Vorhaben „D-LBO“?
b) Wenn ja, haben alle Bieter zum Zeitpunkt der BAFO-Angebote die
Wahlmöglichkeit gemäß Ausschreibungsunterlagen verwendet (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht alle von der
Wahlmöglichkeit Gebrauch gemacht haben)?
c) Wenn ja, waren dies Beistellungen des BAAINBw für die gesamte
Hard- und/oder Software einschließlich der Lizenzen über die
gesamte Nutzungsdauer?
76. Wurde geprüft, ob sich die von den Bietern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzenden Technologien und Produkte für das
bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus „Serienreife“ befinden, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
77. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzenden Technologien und Produkte die
Anforderungen der Bundeswehr zur vollständigen BSI-Zertifizierung des
Gesamtsystems vollumfänglich erfüllen, sodass das Gesamtsystem mit
Endgeräten eine VS-NfD-Zulassung erhält, und wenn ja, mit jeweils welchem
Ergebnis für welchen Bieter?
78. Gab es eine schriftliche Rückmeldung des BSI an das BMVg und/oder
BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter für ihre BAFO-Angebote eine
BSI-Zertifizierung für „ZNV“ und somit eine VS-NfD-Zulassung für das
Gesamtsystem erlangen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, wenn nicht
alle Bieter für ihre BAFO-Angebote eine BSI-Zertifizierung für „ZNV“
erlangen können)?
79. Gab es eine schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/
oder BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter für ihre BAFO-Angebote
eine vollständige Interoperabilität an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS für „ZNV“ erlangen (bitte gegebenenfalls
Bieter nennen, wenn nicht alle Bieter für ihre BAFO-Angebote die
vollständige Interoperabilität an das bestehenden Digitalfunknetz für „ZNV“
erlangen)?
80. Gab es eine schriftliche Rückmeldung der BDBOS an das BMVg und/
oder BAAINBw, dass alle qualifizierten Bieter für ihre BAFO-Angebote
eine vollständige Interoperabilität in Bezug auf das
Schlüsselmanagement an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS für „ZNV“
erlangen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, die wenn nicht alle Bieter
für ihre BAFO-Angebote die vollständige Interoperabilität bezüglich des
Schlüsselmanagements an das bestehende TETRA-Digitalfunknetz für
„ZNV“ erlangen)?
81. Wurde geprüft, ob das IT-Sicherheitskonzept zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote vollständig nach Vorgaben der Bundeswehr umgesetzt wird,
und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
82. Wurde geprüft und sichergestellt, dass alle Bieter zum Zeitpunkt der
BAFO-Angebote ein Patchmanagement für das Gesamtsystem
TETRA/LTE mit Endgeräten über die gesamte Nutzungsdauer von
„ZNV“ gewährleisten, und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für
jeweils welchen Bieter?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Patchmanagement im Hinblick auf die
Nutzungsdauer von „ZNV“ vor dem Hintergrund kurzer Release-Zyklen
in der IuK-Technik aus?
b) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
c) Wer führt dies nach der Gewährleistung durch?
d) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
83. Wurde geprüft, ob die von den Bewerbern zum Zeitpunkt der BAFO-
Angebote einzusetzenden Personalressourcen in Deutschland und
Europa für die gesamte Projektlaufzeit vorhanden sind, und wenn ja, mit
jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
84. Wurden bei den BAFO-Angeboten einzelne Bieter aufgrund von
Nichterfüllung von Anforderungen vom weiteren Vergabeverfahren
ausgeschlossen (bitte gegebenenfalls Bieter nennen)?
85. Wurden während der Angebotsabgabe in der BAFO-Angebotsphase
Bieterfragen der einzelnen Bieter gestellt (bitte gegebenenfalls Bieter
nennen)?
a) Wenn ja, wie viele Bieterfragen wurden dazu von den einzelnen
Bietern gestellt?
b) Wenn ja, wurden technische und/oder kommerzielle Bieterfragen
gestellt?
c) Wenn ja, wurden alle Bieterfragen in den vergaberechtlichen Fristen
beantwortet (bitte gegebenenfalls Bieter nennen, bei denen nicht in
der vergaberechtlichen Frist geantwortet wurde)?
d) Wurden alle Bieterfragen erschöpfend für die Bewerber beantwortet
zur Erstellung der technischen und wirtschaftlichen BAFO-
Angebote?
86. Zum Zeitpunkt welchen Datums war die Angebotsabgabe in der BAFO-
Angebotsphase?
87. Wie hoch waren jeweils die Angebotspreise der jeweiligen Bieter der
BAFO-Angebote?
a) Haben sich die Preise der BAFO-Angebote der jeweiligen Bieter von
den indikativen Angeboten unterschieden (bitte gegebenenfalls
Preisabweichungen durch betragsmäßige Gegenüberstellung
nennen)?
b) Wurden die BAFO-Angebotspreise der jeweiligen Bieter auf
Plausibilität geprüft, und wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für
jeweils welchen Bieter?
c) Haben sich die Preise der BAFO-Angebote der jeweiligen Bieter von
den genannten Richtpreisen während der Verhandlung unterschieden
(bitte gegebenenfalls Preisabweichungen durch betragsmäßige
Gegenüberstellung nennen)?
d) Wurde eine Preisprüfung der BAFO-Angebote durchgeführt, und
wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis für jeweils welchen Bieter?
e) Welche Preisbasis wurde mit den Bietern zu den BAFO-Angeboten
vereinbart?
88. Wurden schriftliche Aufklärungsrunden zu den BAFO-Angeboten
durchgeführt?
a) Wenn ja, wann wurden diese durchgeführt?
b) Wenn ja, wie viele schriftliche Aufklärungsrunden wurden
durchgeführt?
89. Wurden nach Abgabe der BAFO-Angebote einzelne Bewerber aufgrund
von Nichterfüllung technischer Anforderungen zur Leistungserbringung
disqualifiziert und vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte
gegebenenfalls Bieter nennen)?
90. Wurden nach Abgabe der BAFO-Angebote einzelne Bewerber aufgrund
von Nichterfüllung der Verfügbarkeit personeller Ressourcen in
Deutschland und Europa zur Leistungserbringung disqualifiziert und
vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (bitte gegebenenfalls Bieter
nennen)?
91. Wurden die Vergabeunterlagen technisch und kommerziell im Verlauf
der BAFO-Angebotsphase verändert, und wenn ja, wie stellt sich diese
Veränderung genau dar?
a) Wurden dabei wesentliche technische und kommerzielle
Anforderungen verändert?
b) Aus welchem Grund wurden wesentliche technische und
kommerzielle Anforderungen verändert?
c) Welche wesentlichen technischen und kommerziellen Anforderungen
wurden verändert?
d) Welche Gestalt haben diese Änderungen technischer und
kommerzieller Anforderungen?
e) Wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle qualifizierten
Bieter versandt?
f) Wann wurden die veränderten Vergabeunterlagen an alle
qualifizierten Bieter versandt?
g) Warum wurde das Vergabeverfahren nicht aufgehoben und mit den
wesentlichen Veränderungen neu ausgeschrieben?
92. Welcher qualifizierte Bieter stellte das wirtschaftlichste Angebot?
93. Welcher qualifizierte Bieter erhielt im Zuge der Vergabeentscheidung
den Zuschlag?
94. Wurden die unterlegenen Bieter schriftlich informiert, und wenn ja, zu
welchem Zeitpunkt?
95. Wann war der Vertragsschluss zwischen BAAINBW und dem
qualifizierten Bieter, der den Zuschlag erhielt?
96. Welche wesentliche Unterauftragnehmer beinhaltete das Angebot des
Ausschreibungsgewinners?
97. Wie wurde die Vergabeentscheidung ermittelt?
98. Wie stellten sich die einzelnen Bewertungsmatrizen für die qualifizierten
Bieter zum Zeitpunkt der Vergabeentscheidung jeweils dar?
99. Wurden vom Ausschreibungsgewinner alle „Muss“-Anforderungen der
Ausschreibung erfüllt?
100. Wurden vom Ausschreibungsgewinner alle optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen erfüllt?
101. Wie hoch waren die erreichten Punkte bei den optionalen und/oder
zuschlagsrelevanten Anforderungen des Ausschreibungsgewinners im
Vergleich zu den anderen qualifizierten Wettbewerbern?
102. Wurde vom Ausschreibungsgewinner ein Gesamtsystem angeboten?
103. Wurde vom Ausschreibungsgewinner der ausgeschriebene Zahlungs-
und Meilensteinplan bestätigt?
104. Wurde der ausgeschriebene Zahlungs- und Meilensteinplan in den
endverhandelten Vertrag mitaufgenommen?
105. Wurde vom Ausschreibungsgewinner der ausgeschriebene
Projektrealisierungsplan bestätigt?
106. Wurde der ausgeschriebene Projektrealisierungsplan in den
endverhandelten Vertrag mitaufgenommen?
107. Wie groß ist der ursprünglich vereinbarte Projektrealisierungszeitraum?
108. Wann sollte das Projekt gemäß Vereinbarung ursprünglich abgeschlossen
sein?
109. Wann müssen die ersten ZNV-Systeme der Bundeswehr gemäß
Vereinbarung ursprünglich zulaufen?
110. Verwendet der Ausschreibungsgewinner bei der angebotenen Lösung ein
eigenes TETRA-System oder eines von einem Dritthersteller (bitte
Firma und Hersteller im Falle eines Drittherstellers nennen)?
111. War diese TETRA-Systemlösung zum Zeitpunkt der
Vergabeentscheidung für das bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus
„Serienreife“?
112. Verwendet der Ausschreibungsgewinner bei der angebotenen Lösung ein
eigenes LTE-System oder eines von einem Dritthersteller (bitte Firma
und Hersteller im Falle eines Drittherstellers nennen)?
a) Ist die vom Ausschreibungsgewinner verwendete LTE-Systemlösung
in dem Vorhaben D-LBO involviert?
b) War diese LTE-Systemlösung zum Zeitpunkt der
Vergabeentscheidung für das bundeswehrspezifische Umfeld im Produktstatus
„Serienreife“?
c) In welchen bisherigen und zukünftigen Vorhaben der Bundeswehr
wird dieses LTE-System berücksichtigt?
d) Ist dieses LTE-System auch Bestandteil des D-LBO-
Plattformausstattungskonzeptes?
e) Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die vollständige
Interoperabilität zu dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BDBOS?
f) Erfüllt der Ausschreibungsgewinner vollumfänglich die ISI-
Schnittstelle zur Anbindung an das bestehende TETRA-
Digitalfunknetz der BOS?
g) Wenn ja, ist diese ISI-Schnittstelle für das Vorhaben „ZNV“
geeignet?
h) Wenn ja, wird damit die vollständige Interoperabilität zum
bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BOS durch den
Ausschreibungsgewinner realisiert?
i) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen muss der
Ausschreibungsgewinner realisieren?
j) Wenn ja, wird der Ausschreibungsgewinner die ISI-Schnittstelle in
der vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
k) Wenn ja, wie viele ISI-Schnittstellen muss der
Ausschreibungsgewinner für das Vorhaben „ZNV“ realisieren?
l) Wurde dies mit der BDBOS abgestimmt?
m) Hat die BDBOS dem Konzept zugestimmt?
n) Führt dies zu Mehrkosten bei der BDBOS?
o) Wurde gegebenenfalls berücksichtigt, dass die BDBOS das
bestehende TETRA-Digitalfunknetz der BOS auf IP umstellt?
p) Kann der Ausschreibungsgewinner die ISI-Schnittstelle auf ein IP-
migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich
realisieren?
q) Kann der Ausschreibungsgewinner die ISI-Schnittstelle auf ein IP-
migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS vollumfänglich in der
vorgegebenen Projektlaufzeit von „ZNV“ realisieren?
r) Kann der Ausschreibungsgewinner mit der ISI-Schnittstelle auf ein
IP-migriertes TETRA-Digitalfunknetz der BOS die vollständige
Interoperabilität zum TETRA-Digitalfunknetz der BOS realisieren?
113. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die vollständige technische
Anbindung an das Schlüsselmanagement zur vollständigen Interoperabilität zu
dem bestehenden TETRA-Digitalfunknetz der BDBOS?
114. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die vollständige BSI-Zertifizierung
des Gesamtsystems TETRA/LTE mit Endgeräten, sodass das
Gesamtsystem mit Endgeräten eine VS-NfD-Zulassung erhält?
115. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner die Vernetzung der ZNV-Systeme
über LTE 450 MHz mit der ausgeschriebenen, angebotenen und
vertraglich gebundenen Systemlösung?
116. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner alle TETRA-Reichweiten der
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Systemlösung?
117. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner alle LTE-Reichweiten der
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Systemlösung?
118. Wurde das IT-Sicherheitskonzept für das Gesamtsystem TETRA/LTE
mit Endgeräten vollständig nach Vorgaben der Bundeswehr umgesetzt?
a) Wenn ja, erfüllt der Ausschreibungsgewinner die Akkreditierung der
Abteilung Deutsche militärische Security Accreditation Authority
des Zentrums für Cyber-Sicherheit der Bundeswehr (DEUmilSAA)
für das Gesamtsystem TETRA/LTE mit Endgeräten?
b) Wenn ja, wurde dies von der DEUmilSAA freigegeben?
119. Erfüllt der Ausschreibungsgewinner ein Patchmanagement für das
Gesamtsystem TETRA/LTE mit Endgeräten über die gesamte
Nutzungsdauer von ZNV?
a) Wenn ja, wie sieht dieses Patchmanagement im Hinblick auf die
Nutzungsdauer von ZNV vor dem Hintergrund kurzer Release-Zyklen in
der IuK-Technik aus?
b) Wer führt dieses Patchmanagement während der Gewährleistung
durch?
c) Wer führt dies nach der Gewährleistung durch?
d) Wie sieht das Konzept aus, wenn sich die Systeme im Einsatz
befinden?
120. Wurden im Verlauf der bisherigen Projektrealisation durch den
Ausschreibungsgewinner Veränderungen bei den zu Vertragsschluss
genannten Unterauftragnehmern vorgenommen?
a) Wenn ja, welche Unterauftragnehmer wurden verändert, und welche
neuen Unterauftragnehmer kamen hinzu?
b) Wenn ja, weshalb wurden Unterauftragnehmer verändert?
c) Wenn ja, hat der Ausschreibungsgewinner dies beim BAAINBw
angezeigt?
d) Wenn ja, hat das BAAINBw diesem zugestimmt?
e) Wenn ja, kommt es dadurch zu Projektverzögerungen?
f) Wenn ja, wie lange ist die Projektverzögerung?
g) Wenn ja, kommt es dadurch zu Mehrkosten gegenüber dem
BAAINBw, und auf welche Höhe belaufen sich diese Mehrkosten?
121. Wie hoch ist der bisherige Mittelabfluss?
122. Wurden bisher alle Projektmeilensteine gemäß Zahlungs- und
Meilensteinplan und Projektplan des bindenden Vertrages eingehalten (bitte im
Falle von Verzögerungen die zeitliche Differenz darstellen)?
123. Wurde der Termin zum „Critical Design Review“ (CDR) termingerecht
eingehalten, und wenn nein, wann wurde das Critical Design Review
stattdessen publiziert (bitte im Falle von Verzögerungen die zeitliche
Differenz darstellen)?
124. Wurde die IT-Erstausbildung vollständig und termingerecht
durchgeführt, und wenn nein, wann wurde sie stattdessen durchgeführt (bitte im
Falle von Verzögerungen die zeitliche Differenz darstellen)?
125. Hat das Gesamtsystem ZNV mit Endgeräten bereits die BSI-
Zertifizierung für VS-NfD erhalten?
126. Hat das Gesamtsystem ZNV mit Endgeräten bereits die Akkreditierung
der DEUmilSAA erhalten?
127. Wann findet die Einsatzprüfung statt?
128. Soll das Gefechtsübungszentrum des Heeres mit ZNV ausgestattet
werden, und wenn ja, wie weit ist der Projektfortschritt zur Ausstattung mit
ZNV im Gefechtsübungszentrum des Heeres?
129. Wann findet die sogenannte Integrierte Nachweisführung statt?
130. Wann findet die Genehmigung zur Nutzung statt?
131. Sind bereits erste Systeme ZNV der Bundeswehr zugelaufen, wenn ja,
wie viele zu welchem Zeitpunkt, und wenn nein, wann laufen die ersten
System ZNV der Bundeswehr zu?
132. Wann werden die ersten ZNV-Systeme der Bundeswehr übergeben?
133. Wann endet die Nutzungsdauer des bestehenden Führungsmittels
Tetrapol Bw?
134. Besteht derzeit eine Projektverschiebung?
a) Wenn ja, von wem wurde die Projektverschiebung verursacht?
b) Wenn ja, wurde die Projektverschiebung dem BAAINBw angezeigt,
sofern die Projektverschiebung durch den Ausschreibungsgewinner
verursacht wurde?
c) Hat das BAAINBw dem zugestimmt?
d) Wenn ja, von welchem Zeitumfang ist die Projektverschiebung?
e) Wenn ja, ist mit Mehrkosten für den Bund zu rechnen?
f) Wenn ja, wurde eine Vertragsstrafe durch das BAAINBw an den
Ausschreibungsgewinner ausgesprochen, und auf welche Höhe
beläuft sich diese Vertragsstrafe?
g) Wenn ja, was sind die Gründe für die Projektverschiebung?
135. Sind Entwicklungsaufwendungen während der Projektlaufzeit durch den
Ausschreibungsgewinner für TETRA erforderlich?
a) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Marktsichtung geprüft und
geklärt?
b) Wenn ja, warum wurde dies nicht in den indikativen und in den
BAFO-Angeboten geprüft und geklärt?
c) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Verhandlung geprüft und
geklärt?
d) Wenn ja, warum wurde dies nicht vor Vertragsschluss geprüft und
geklärt?
e) Wenn ja, wer trägt diese Entwicklungskosten?
f) Wenn ja, entstehen dadurch Mehrkosten für den Bund?
g) Wenn ja, kommt es dadurch zu einer erheblichen
Projektverschiebung?
h) Wenn ja, werden vor diesem Hintergrund die gesamten
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Anforderungen
erfüllt?
i) Wenn ja, ist vor diesem Hintergrund geplant, Änderungen an den
ausgeschriebenen technischen Anforderungen vorzunehmen?
136. Sind Entwicklungsaufwendungen während der Projektlaufzeit durch den
Ausschreibungsgewinner oder dessen Unterauftragnehmer für LTE
erforderlich?
a) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Marktsichtung geprüft und
geklärt?
b) Wenn ja, warum wurde dies nicht in den indikativen und in den
BAFO-Angeboten geprüft und geklärt?
c) Wenn ja, warum wurde dies nicht in der Verhandlung geprüft und
geklärt?
d) Wenn ja, warum wurde dies nicht vor Vertragsschluss geprüft und
geklärt?
e) Wenn ja, wer trägt diese Entwicklungskosten?
f) Wenn ja, entstehen dadurch Mehrkosten für den Bund?
g) Wenn ja, kommt es dadurch zu einer erheblichen
Projektverschiebung?
h) Wenn ja, werden vor diesem Hintergrund die gesamten
ausgeschriebenen, angebotenen und vertraglich gebundenen Anforderungen
erfüllt?
i) Wenn ja, ist vor diesem Hintergrund geplant, Änderungen an den
ausgeschriebenen technischen Anforderungen vorzunehmen?
137. Gibt es im Falle von Projektverzögerungen eine zeitliche
Fähigkeitslücke zwischen dem Nutzungsende des bestehenden Führungsmittels
Tetrapol Bw und dem Zulauf der ersten Systeme ZNV?
a) Wenn ja, wie lange ist die zeitliche Fähigkeitslücke?
b) Wenn ja, wie viele Finanzmittel müssen für eine
Nutzungsdauerverlängerung von Tetrapol Bw zusätzlich eingeplant werden?
c) Wenn ja, kann sichergestellt werden, dass die Nutzungsdauer von
Tetrapol Bw verlängert werden kann?
d) Wenn ja, ist eine Nutzungsdauerverlängerung von Tetrapol Bw mit
dem entsprechenden Hersteller geklärt?
e) Wenn ja, wie sieht die Mitigationsstrategie aus, wenn keine
Nutzungsdauerverlängerung von Tetrapol Bw mehr möglich ist und
dennoch eine zeitliche Fähigkeitslücke aufgrund von
Projektverzögerungen im Vorhaben „ZNV“ zu erwarten ist?
Berlin, den 15. August 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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