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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Deutsche Nuklearwaffenpolitik vor der elften Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

Die Linke

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.09.2024

Aktualisiert

01.11.2024

Deutscher Bundestag20/1267229.08.2024

Deutsche Nuklearwaffenpolitik vor der elften Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages

der Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Gregor Gysi, Susanne Hennig-Wellsow, Cornelia Möhring und der Gruppe Die Linke

Vorbemerkung

Der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), in Deutschland gemeinhin bekannt als Atomwaffensperrvertrag, aus dem Jahr 1968 legt unter anderem das Verbot der Verbreitung von Atomwaffen und die Verpflichtung zur Abrüstung von Kernwaffen fest. Das Ziel, eine Welt ohne Atomwaffen zu erreichen, wird von der Bundesregierung auf dem Papier unterstützt, es fehlen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aber praktische Schritte dazu bzw. werden diese durch die fortgesetzte Praxis der nuklearen Teilhabe konterkariert. Die Mehrheit der NVV-Vertragsparteien betrachtet die nukleare Teilhabe als Vertragsverletzung und über 100 neutrale und nicht paktgebundene Staaten haben bereits vor 25 Jahren die NATO-Staaten aufgefordert, die nukleare Teilhabe aufzugeben (bits.de/public/researchreport/rr00-2.htm#4.1).

Die Bundesregierung ist nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weder gewillt, dem nicht im Widerspruch zum NVV stehenden Vertrag zum Verbot von Atomwaffen (Atomwaffenverbotsvertrag (AVV)) beizutreten, noch eine aktive Rolle innerhalb des Vertragswerks des NVV und seiner Folgekonferenzen einzunehmen. Der AVV entwickelt sich derweil immer mehr zu einer Erfolgsgeschichte. Mittlerweile haben 70 Staaten den AVV ratifiziert oder sind anderweitig dem Verbotsvertrag beigetreten (icanw.org/sao_tome_and_principle_ratifies_treaty_on_the_prohibition_of_nuclear_weapons). Noch im Koalitionsvertrag der die Bundesregierung tragenden Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP einigten sich Koalitionsvertreterinnen und Koalitionsvertreter darauf, dass Deutschland „als Beobachter (nicht als Mitglied) bei der Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages die Intention des Vertrages konstruktiv begleiten“ will (spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf).

Ende 2023 erlebte der Kernwaffenteststopp-Vertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty (CTBT)) einen herben Rückschlag, als die Russische Föderation sich aus dem Vertragswerk zurückzog (treaties.un.org/doc/Publication/CN/2023/CN.463.2023-Eng.pdf).

Bereits die NVV-Überprüfungskonferenzen der Jahre 2015 und 2022 endeten nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller bedauerlicherweise ohne konkrete Ergebnisse (icanw.org/second_npt_prepcom_closes_without_agreed_outcome). Jüngst endete das zweite Vorbereitungstreffen zur elften Überprüfungskonferenz („NPT Review Conference“) in Genf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie ist die Einschätzung der Bundesregierung zu dem Fakt, dass das Vorbereitungstreffen lediglich eine Zusammenfassung des kasachischen Vorsitzenden Akan Rakhmetullin als Arbeitspapier akzeptierte und darüber hinaus keine Vereinbarungen traf, und welche Rolle nahm die Bundesregierung im Prozess ein?

2

Hat die Bundesregierung zu der Entwicklung, dass die fünf Atommächte des NVV – USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China – allein im Jahr 2023 rund 86 Mrd. US-Dollar für die Modernisierung, Instandhaltung und teilweise auch den Ausbau ihres atomaren Arsenals ausgaben, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und wurde diese beim Treffen geäußert?

3

Wie sieht die Bundesregierung die Entwicklung, dass die fünf Atommächte des NVV sowie Pakistan, Indien, Israel und Nordkorea zusammen über ungefähr 12 100 atomare Sprengköpfe verfügen, dieser Trend eine steigende Tendenz aufweist, und wurde diese Entwicklung beim Treffen durch die Bundesregierung thematisiert?

4

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des chinesischen Vertreters beim Treffen, dass alle fünf offiziellen Atomwaffenstaaten vertraglich auf einen Ersteinsatz von Atomwaffen verzichten sollten?

a) Wird die Bundesregierung ihre Verbündeten USA, Frankreich und Großbritannien ermutigen, diesen Schritt zu gehen?

b) Wenn nein, warum nicht?

5

Hat die Bundesregierung politische und diplomatische Anstrengungen unternommen, um ein Inkrafttreten des Kernwaffenteststopp-Vertrages voranzubringen, und wenn ja, welche?

6

Welche Aktivitäten im Rahmen der deutschen Mitgliedschaft des Kernwaffenteststopp-Vertrages hat die Bundesregierung zuletzt durchgeführt, und welche Aktivitäten plant sie als Nächstes?

7

In welcher Weise hat die Bundesregierung die Entwicklung des Atomwaffenverbotsvertrages „konstruktiv“ begleitet (spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf)?

8

Hat die Bundesregierung bereits „[enge] Absprache[n]“ mit ihren Alliierten wegen der deutschen Beobachtermitgliedschaft im Atomwaffenverbotsvertrag getroffen (spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf)?

Berlin, den 21. August 2024

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe

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