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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit den Folgen des deutschen Kolonialismus
(insgesamt 49 Einzelfragen)
Fraktion
BSW
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
31.10.2024
Antwortdauer
36 Tage
Aktualisiert
20.06.2025
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1299625.09.2024
Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit den Folgen des deutschen Kolonialismus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12996
20. Wahlperiode 25.09.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus
Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica
Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit
den Folgen des deutschen Kolonialismus
Deutschland war zwischen 1884/1885 und 1919 die drittgrößte europäische
Kolonialmacht in Afrika, hinter dem Vereinigten Königreich und Frankreich.
Das Deutsche Kaiserreich herrschte über Deutsch-Südwestafrika (das heutige
Namibia), Deutsch-Ostafrika (die heutigen Staaten Burundi, Ruanda sowie
Tansania ohne die Insel Sansibar) sowie über Teile des Territoriums der
heutigen Republik Togo und den östlichen Teil des heutigen Ghana sowie über
Kamerun. Die Annexionen begannen allerdings schon früher (www.dw.com/de/ko
loniale-vergangenheit-holt-deutschland-ein/a-54719341).
Um ihre bereits bestehenden und zukünftigen kolonialen Eroberungen rechtlich
abzusichern, kamen vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 die
damals wichtigsten Kolonialmächte in Berlin zusammen. An dieser von
Deutschland initiierten internationalen diplomatischen Konferenz, oft auch als „Kongo-
Konferenz“ bezeichnet, nahmen vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar
1885 in der deutschen Hauptstadt Vertreter von 13 europäischen Mächten
(Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die
Niederlande mit Luxemburg, Österreich-Ungarn, Portugal, Russland, Schweden-
Norwegen und Spanien), dem Osmanischen Reich und den USA teil.
Zum 140. Mal jährt sich in diesem Jahr die Berliner Afrika-Konferenz, die der
damalige deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck einberief, um den Eintritt
des Deutschen Reiches in den Kreis der Kolonialmächte international
abzusichern, und die ihn zum Ahnherrn der Aufteilung Afrikas machte (kolonialismu
s.blogs.uni-hamburg.de/2024/02/09/call-for-proposals-1884-2014-2024-bismar
ck-hamburg-und-die-zukunft-des-kolonialen-erbes-tagung-hamburg-14-11-16-
11-2024/). Staatliches Erinnern an die Berliner Konferenz von 1884 hat in
Deutschland in der Vergangenheit kaum stattgefunden. Ähnlich der
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit sind erste Anstöße dazu und zur Erinnerung an die
deutsche Kolonialgeschichte allgemein von der Zivilgesellschaft ausgegangen
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 1 – 3000 –
012/24, S. 9).
Es sind hauptsächlich die wirtschaftlichen Potenziale, die 140 Jahre nach
Beginn der Berliner Konferenz einen neuen Wettbewerb um Afrika verursachen.
Der afrikanische Kontinent verfügt über einen immensen Reichtum an
Rohstoffen, der seit der Kolonialzeit zum Treibstoff der industriellen Entwicklung der
Kolonialmächte und ihrer Alliierten wurde. Afrika besitzt viele eben jener
Rohstoffe, die für die angestrebte Energiewende unerlässlich sind. Es wäre nicht
das erste Mal, dass der Rohstoffsegen zu negativen Folgen wie Verschuldung
bei zumeist westlichen Geldgebern, Arbeit unter desolaten sozialen
Bedingungen und Umweltbelastungen führt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Führt die Bundesregierung anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner
Konferenz in Eigenregie oder gemeinsam mit anderen Akteuren
Veranstaltungen im Inland durch, und wenn ja, welche (bitte jeweils beteiligte
Ressorts, Partner, Orte, Art der Veranstaltungen und Budgetkalkulation
angeben)?
a) Sollen zu diesen Veranstaltungen ausländische Gäste eingeladen
werden, und wenn ja, aus welchen Ländern, und inwiefern sollen Gäste
aus Staaten Afrikas eingebunden werden (soweit bereits möglich, bitte
jeweils Namen bzw. Funktion angeben)?
b) An welchen Veranstaltungen wird Bundeskanzler Olaf Scholz
teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen werden die Staatsministerin für Kultur
und Medien, Claudia Roth, Bundesminister und/oder Beauftragte der
Bundesregierung teilnehmen (bitte einzeln angeben)?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Planungen seitens des
Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier zur Durchführung von
Gedenkveranstaltungen anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz in
Eigenregie oder zur Teilnahme an Gedenkveranstaltungen der
Bundesregierung, und wenn ja, welche?
3. Führt die Bundesregierung anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner
Konferenz in Eigenregie oder gemeinsam mit anderen Akteuren
Veranstaltungen im Ausland durch, und wenn ja, welche (bitte jeweils beteiligte
Ressorts, Länder sowie Orte, Art der Veranstaltungen und
Budgetkalkulation angeben)?
a) Welche ausländischen Teilnehmer sollen daran beteiligt werden, und
inwiefern sollen Gäste aus Staaten Afrikas eingebunden werden
(soweit bereits möglich, bitte jeweils Namen bzw. Funktion angeben?
b) An welchen Veranstaltungen wird Bundeskanzler Olaf Scholz
teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen werden die Staatsministerin für Kultur
und Medien, Claudia Roth, Bundesminister und/oder Beauftragte der
Bundesregierung teilnehmen (bitte einzeln angeben)?
4. Wird es anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz spezielle
Veranstaltungen in Liegenschaften bzw. Einrichtungen des Bundes wie
dem Auswärtigen Amt geben, und wenn ja, welche (bitte das Thema, den
Veranstalter, die Art der Veranstaltung, den Ort und den Zeitpunkt
angeben)?
5. Hat die Bundesregierung Einladungen zur Teilnahme an
Gedenkveranstaltungen zum 140. Jahrestag der Berliner Konferenz erhalten, die von
anderen Akteuren organisiert werden, und wenn ja, welche, und an welchen
wird sie voraussichtlich teilnehmen, und an welchen wird sie
voraussichtlich nicht teilnehmen (bitte möglichst jeweils die Gründe für eine
Nichtteilnahme angeben)?
6. Werden die deutschen Botschaften in Staaten Afrikas Veranstaltungen
anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz durchführen, und
wenn ja, welche (bitte jeweils Ort und Art der Veranstaltung sowie den
eingeladenen Teilnehmerkreis angeben), und inwiefern sind hierbei auch
Vertreterinnen und Vertreter nichtstaatlicher Organisationen eingeladen?
7. Welche Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen, staatlichen
Institutionen, von Landes- oder kommunalen Einrichtungen im In- und
Ausland werden im Zusammenhang mit dem 140. Jahrestag der Berliner
Konferenz aus Bundesmitteln gefördert (bitte jeweils Datum, Veranstalter bzw.
Partnerinnen und Partner, Ort, Art und Zeitpunkt bzw. Zeitraum der
Maßnahmen und Umfang der hierfür bereitgestellten Förderung angeben), und
inwieweit sind in die Maßnahme nach Kenntnis der Bundesregierung auch
Akteure aus Staaten Afrikas eingebunden?
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Berliner Konferenz von
1884, bei der die kolonialen Großmächte den afrikanischen Kontinent
unter sich aufteilten, Einflusssphären festlegten und gemeinsame Regeln
zur Besitzergreifung vereinbarten, tiefgreifende und allgegenwärtige
Folgen auch auf die heutige Lage in Afrika hat (www.auswaertiges-amt.de/d
e/newsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/2270408), und wenn
ja, welche Folgen sind das nach Kenntnis der Bundesregierung im
Wesentlichen?
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass uns auch heute noch Spuren
des Kolonialismus in Vitrinen und Depots der Museen sowie in
Denkmälern und Straßennamen in unseren Städten, die den Kolonialisten
gewidmet sind, als vermeintlich exotische Objekte aus fernen Ländern begegnen
und sich auch in der Sprache das Erbe der Kolonialzeit unreflektiert
wiederfindet (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering-
berlinerkongo-konferenz/2270408)?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Aufarbeitung der
deutschen Kolonialgeschichte Teil des demokratischen Grundkonsenses
ist (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering-berliner-kong
o-konferenz/2270408), und wenn ja, welche?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich die Kritik – insbesondere
aus dem Kreis von Vertreterinnen und Vertretern der NS-Gedenkstätten –
am Rahmenkonzept zur Erinnerungskultur von Staatsministerin Claudia
Roth auch auf die neue Säule Kolonialismus bezogen hat (www.tagesspie
gel.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-opf
er-zweiter-klasse-12092588.html), und wenn ja, welche?
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Gedenken an
den Genozid an den Herero und Nama, nicht aber das Gedenken an das
DDR-Unrecht den Holocaust relativiere, welches in einem
Debattenbeitrag den in der vorherigen Frage genannten Kritikern als Umkehrschluss
aus ihrer Kritik an dem unter anderem um den Kolonialismus ergänzten
Rahmenkonzept zur Erinnerungskultur vorgehalten wird (www.tagesspieg
el.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-opfe
r-zweiter-klasse-12092588.html)?
13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in einem Debattenbeitrag aus der
Fortschreibung des bisherigen Gedenkstättenkonzepts abgeleitete
Auffassung, dass zur offiziellen Gedenkkultur, zur damit verbundenen deutschen
Identitätspolitik, nur das Gedenken an NS und DDR, nicht aber die
kolonialen Verbrechen gehören würden (www.tagesspiegel.de/kultur/koloniale
s-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-opfer-zweiter-klasse-1209
2588.html)?
14. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in einem Debattenbeitrag
vertretene Auffassung, dass der Ausschluss des Kolonialismus aus dem
Gedenkstättenkonzept den Völkermord an den Herero und Nama relativiere, setze
er doch die Opfer von Völkermord hinter die Opfer des DDR-Unrechts
zurück (www.tagesspiegel.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer-
ausserhalb-europas-opfer-zweiter-klasse-12092588.html)?
15. Hat die Bundesregierung seit dem 135. Jahrestag der Berliner Konferenz
im Jahr 2019 beobachtet, wie und durch welche Akteure in den Ländern
der ehemaligen Kolonien die Aufarbeitung der Vergangenheit erfolgt, um
von einer eurozentristischen Perspektive wegzukommen (www.auswaertig
es-amt.de/de/newsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/227
0408), und wenn ja, wie erfolgt die Aufarbeitung der kolonialen
Vergangenheit in den ehemaligen deutschen Kolonien in Afrika, und durch
welche Akteure (bitte entsprechend den jeweiligen Staaten in Afrika
getrennt ausführen)?
16. Was gehört nach Auffassung der Bundesregierung über die Rückgabe von
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten hinaus noch zur Aufarbeitung
des deutschen Kolonialismus in Afrika (www.auswaertiges-amt.de/de/ne
wsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/2270408)?
17. Gehört nach Auffassung der Bundesregierung auch die Debatte über
individuelle und kollektive Reparationen bzw. Entschädigungen und/oder
Genozid zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus in Afrika, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
18. Wurden Staaten in Afrika, die Kolonien des Deutschen Reiches waren,
Finanzmittel zur Kompensation der Kolonialzeit bereitgestellt (wenn ja,
bitte nach Ländern, Jahren und Höhe der Aufwendungen aufschlüsseln),
und wenn nein, warum nicht?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die „Accra
Wiedergutmachungskonferenz“ vom 14. bis 17. November 2023 in Accra, Ghana, Beschlüsse
zum Thema „Wiedergutmachungszahlungen bzw. Reparationen bezüglich
der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung
und Neokolonialismus“ gefasst hat (au.int/fr/decisions/accra-proclamatio
n-reparations), und wenn ja, welche, und inwieweit wird die
Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern Afrikas ziehen, die
Kolonien des Deutschen Reiches waren?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob auf der 37. Ordentlichen Tagung
der Afrikanischen Union (17. bis 18. Februar 2024) in Addis Abeba,
Äthiopien, Beschlüsse zum Thema „Wiedergutmachungszahlungen bzw.
Reparationen bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus,
Rassendiskriminierung und Neokolonialismus“ gefasst wurden (portal.afri
ca-union.org/DVD/Documents/DOC-AU-DEC/Assembly%20AU%20DE
C%20884%20(XXXVII)%20_E.pdf), und wenn ja, welche, und inwieweit
wird die Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern
Afrikas ziehen, die Kolonien des Deutschen Reiches waren?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob auf der 45. Ordentlichen Tagung
des Exekutivrates der Afrikanischen Union, die vom 18. bis 19. Juli 2024
in Accra (Ghana) stattfand, eine gemeinsame Position hinsichtlich der
Reparationszahlungen ehemaliger Kolonialstaaten an ihre Mitgliedstaaten
vereinbart wurde (www.zbcnews.co.zw/international/au-executive-counci
l-agrees-on-reparations/), und wenn ja, welche und inwieweit wird die
Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern Afrikas
ziehen, die Kolonien des Deutschen Reiches waren?
22. Welche Länder Afrikas, die Kolonien des Deutschen Reiches waren,
haben sich ggf. bereits in der Vergangenheit wann an die Bundesregierung
zwecks Verhandlungen über Wiedergutmachung bzw. Reparationen
bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus,
Rassendiskriminierung und Neokolonialismus gewandt?
23. Auf welche Länder Afrikas, die Kolonien des Deutschen Reiches waren,
ist die Bundesregierung ggf. wann proaktiv zwecks Verhandlungen über
Wiedergutmachung bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von
Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus
zugegangen?
24. Sofern die Bundesregierung nicht proaktiv auf Länder Afrikas, die
Kolonien des Deutschen Reiches waren, zwecks Verhandlungen über
Wiedergutmachung bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von
Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus
zugegangen ist, warum nicht?
25. Worin liegt bzw. liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursache
bzw. die Ursachen für die noch immer das Verhältnis zwischen den
ehemaligen Kolonialmächten und den Ländern des Globalen Südens
prägenden Abhängigkeitsverhältnisse und für damit verbundene, immer noch
bestehende Ausbeutungsmechanismen (www.bmz.de/de/themen/postkolonia
lismus)?
26. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob Armut und Hunger die Folge
einer strukturell ungerechten Weltwirtschaft sind, die historisch im
Kolonialismus wurzelt und bis heute fortdauert (www.misereor.de/informieren/
weltwirtschaft-nachhaltig-gestalten), und wenn ja, welche?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die hochindustrialisierten
Wirtschaftssysteme der einstigen Kolonialmächte nur aufgrund der
Ausbeutung von Ressourcen und unbezahlter Arbeit in den kolonialisierten
Staaten Afrikas, Asiens und den Pazifischen Inseln entstehen konnten (www.tr
effpunkteuropa.de/wie-hangen-klimakrise-und-kolonialismus-zusammen?
lang=fr), und wenn ja, welche?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wonach die aus dem Kolonialismus,
der in den 1960er-Jahren in einem Großteil Afrikas endete, entstandenen
Machtstrukturen noch immer maßgeblich die wirtschaftlichen und
diplomatischen Beziehungen zwischen den ehemaligen Kolonialmächten und
den ehemals kolonialisierten Ländern prägen (www.treffpunkteuropa.de/
wie-hangen-klimakrise-und-kolonialismus-zusammen?lang=fr), und wenn
ja, welche?
29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die von Sierra Leone
organisierte Debatte im VN (Vereinte Nationen)-Sicherheitsrat am 12. August 2024,
die den Titel „Beseitigung historischer Ungerechtigkeiten und Stärkung
der effektiven Repräsentation Afrikas im Sicherheitsrat“ trug (webtv.un.or
g/en/asset/k1f/k1fyggwiqi), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus?
30. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland und China die
Gelegenheit nutzten, in der Debatte im VN-Sicherheitsrat am 12. August 2024
ausführlich auf den ihrer Meinung nach fortgeführten Kolonialismus der
westlichen Länder in Afrika einzugehen, und neben ihrer Unterstützung
der offiziellen Position der Afrikanischen Union (AU) auch die Forderung
nach einer Reform der internationalen Währungspolitik erhoben haben (ta
ble.media/africa/analyse/warum-die-reform-des-un-sicherheitsrates-zugun
sten-afrikas-nicht-vorankommt/), und wenn ja, welche?
31. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob China mit Anleihen in Höhe von
24,4 Mrd. Dollar – einem häufigen Vorurteil entgegen – bei Weitem nicht
der größte Gläubiger in Afrika ist, sondern private Anleger, häufig aus den
USA und Europa, die Anleihen im Volumen von 186,7 Mrd. Dollar bzw.
von 282,7 Mrd. Dollar private Schulden halten (table.media/africa/analys
e/china-vergibt-wieder-mehr-kredite-an-afrika/), und wenn ja, welche?
32. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Regierungen afrikanischer
Staaten westlichen privaten Gläubigern und multilateralen
Entwicklungsbanken dreimal mehr schulden als China (35 Prozent der Auslandsschulden)
und sie im Durchschnitt doppelt so hohe Kreditzinsen verlangen (5
Prozent vs. 2,7 Prozent) (www.swp-berlin.org/publikation/mta-spotlight-25-s
chuldenerleichterungen-in-afrika), und wenn ja, welche?
33. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich private Kreditgeber, die
meisten von ihnen westliche Banken und Vermögensverwalter, oft nicht
an Umschuldungsinitiativen beteiligen (www.swp-berlin.org/publikation/
mta-spotlight-25-schuldenerleichterungen-in-afrika), und wenn ja,
welche?
34. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob China Forderungen in Höhe von
62,9 Mrd. Dollar von insgesamt 149,1 Mrd. Dollar der bilateralen Kredite
an Afrika hält (table.media/africa/analyse/china-vergibt-wieder-mehr-kred
ite-an-afrika/), und wenn ja, welche?
35. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob bei multilateralen Krediten von
insgesamt 223,7 Mrd. Dollar der Anteil Chinas vernachlässigbar gering
ist, wobei die Weltbank mit 90,1 Mrd. Dollar vorn liegt, gefolgt von der
Afrikanischen Entwicklungsbank mit 42,9 Mrd. Dollar (table.media/afric
a/analyse/china-vergibt-wieder-mehr-kredite-an-afrika/), und wenn ja,
welche?
36. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf die Staaten in
Afrika zu, die Kolonien des Deutschen Reiches waren, dass noch immer viele
Länder des Globalen Südens hauptsächlich Rohstoffe exportieren,
während es vor allem die Länder des Globalen Nordens sind, die mit der
weiteren Verarbeitung und Produktion erhebliche Gewinnmargen, auf Kosten
der benannten Staaten, erwirtschaften (www.bmz.de/de/themen/postkolon
ialismus), und wenn ja, welche Daten liegen der Bundesregierung
bezüglich der ehemaligen Kolonien des Deutschen Reiches vor, und worin liegt
bzw. liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache bzw. die
Ursachen dafür?
37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob nach wie vor 45 der 54 Länder
Afrikas noch immer auf den Export von Primärprodukten der Agrar-,
Bergbau- und Rohstoffindustrie angewiesen sind (unctad.org/press-materi
al/african-countries-should-rethink-export-diversification-survive-econom
ic-shocks), und wenn ja, welche?
38. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Staaten Nordamerikas und
Europas seit der Industriellen Revolution 62 Prozent und die Staaten
Afrikas nur drei Prozent der Kohlendioxid-Emissionen (CO2) verursacht
haben (www.econstor.eu/bitstream/10419/300881/1/Kohnert-CO2-und-Klim
awandel-in-Afrika.pdf, S. 2 f.), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung ggf. daraus bei der Erarbeitung und Umsetzung
internationaler Klimaschutzstrategien?
39. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob der Beitrag des afrikanischen
Kontinents zum globalen Treibhausgasausstoß aktuell mit rund 4 Prozent
bei einem Bevölkerungsanteil von 18 Prozent verschwindend gering ist
(Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 19. November 2023:
Klimaschutz auf Kosten Afrikas, S. 23), und wenn ja, welche?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Länder wie Namibia (1,54
Tonnen), Burundi (0,06 Tonnen), Ruanda (0,11 Tonnen), Tansania (0,24
Tonnen), Togo (0,29 Tonnen), Ghana (0,62 Tonnen) und Kamerun (0,34
Tonnen) (de.statista.com/statistik/daten/studie/1346870/umfrage/co2-emission
en-in-afrika-pro-kopf/), die Kolonien des Deutschen Reiches waren, im
Jahr 2022 insgesamt ca. 3,2 Tonnen CO2-Emissionen pro Kopf
verursachten, also weniger als die Hälfte Deutschlands (7,98 Tonnen) (de.statist
a.com/statistik/daten/studie/167877/umfrage/co-emissionen-nach-laender
n-je-einwohner/), und wenn ja, welche?
41. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich in den Jahren 1991 bis 2023
der Kontinent Afrika laut Weltmeteorologieorganisation (WMO) etwas
schneller als der Rest der Welt erwärmte und unverhältnismäßig stark
unter den Folgen des globalen Klimawandels leidet (AFP vom 2.
September 2024), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
42. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die afrikanischen Länder
durchschnittlich zwischen 2 und 5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP)
durch die Folgen des Klimawandels verlieren und zudem viele von ihnen
bis zu 9 Prozent ihres Haushalts in die Bewältigung der Folgen des
Klimawandels stecken (AFP vom 2. September 2024), und wenn ja, welche?
43. Trifft es zu, dass der Bund die Sanierung des Hamburger Bismarck-
Denkmals im Alten Elbpark im Bereich Neustadt/St. Pauli mit 7,7 Mio.
Euro mitfinanziert hat (www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/6799
8/sanierungsfonds_hamburg_2020_sanierung_und_instandsetzung_des_bi
smarck_denkmals.pdf), und wenn nein, in welcher Höhe hat die
Bundesregierung die Sanierung ggf. mitfinanziert?
44. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob für das Bismarck-Denkmal in
Hamburg, dessen Sanierung vom Bund mitfinanziert wurde, nach wie vor
kein koloniales Erinnerungskonzept erarbeitet wurde und am Denkmal
selbst keine weiterführenden Informationen zu Bezügen des Denkmals zu
Kolonialismus und vor dem Hintergrund der späteren Umbauten in der
Zeit des Nationalsozialismus auch keine Informationen hierzu angebracht
wurden (www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Hamburgs-umstrittener-Kol
oss-Das-Bismarck-Denkmal-an-der-Elbe,bismarckdenkmal186.html), und
wenn ja, welche?
45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Parameter des
Ideenwettbewerbs für die vom Bund mitfinanzierte Sanierung des Bismarck-
Denkmals in Hamburg besagten, dass am Denkmal selber, inklusive des
Sockels, keine Veränderungen vorgenommen und auch nichts baulich
angebracht werden darf, wodurch im Grunde eine künstlerische
Kontextualisierung, eine Dekolonisierung des Denkmals unmöglich gemacht wurde
(www.ndr.de/kultur/kunst/hamburg/Kein-Gewinner-beim-Bismarck-Wett
bewerb-Eine-unmoegliche-Aufgabe,bismarck358.html), und wenn ja,
welche?
46. Hat die Bundesregierung Kenntnisse von der Forderung der
Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe“, an der Universität Hamburg ein
Dokumentationszentrum für die Geschichte des kolonialen Völkermordes
und die Rolle des Hamburger Hafens im Hamburger Baakenhafen zu
errichten, vor dem Hintergrund, dass mehr als 90 Prozent der am
Völkermord im ehemaligen Deutsch-Südwest beteiligten deutschen Truppen
(mehr als 18 000 Soldaten und 11 000 Pferde) über den Petersenkai im
Hamburger Baakenhafen verschifft wurden (taz.de/Gedenkstreit-in-der-Ha
mburger-Hafencity/!6010601/), und wenn ja, welche, und unterstützt die
Bundesregierung das Anliegen?
47. Für welche Bismarck-Denkmäler in Deutschland hat es ggf. in welcher
Höhe seit 1990 Zuwendungen des Bundes zur Sanierung gegeben (bitte
nach Bundesländern getrennt mit Ort und Höhe der Zuwendung
auflisten)?
48. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es im Zusammenhang mit den
durch den Bund ggf. bezuschussten Sanierungen von Bismarck-
Denkmälern in Deutschland eine künstlerische bzw. historisierende
Kontextualisierung gegeben hat, und wenn ja, welche?
49. Hat die Bundesregierung ggf. Kenntnisse, ob es für das im Jahr 1901 vor
dem Reichstagsgebäude enthüllte Bismarck-Nationaldenkmal, das mit der
Umsetzung der Siegessäule auf den sogenannten Großen Stern 1938 und
1939 an den nördlichen Rand des Großen Sterns versetzt wurde (www.bu
ndestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-kalenderblatt-platz-republik-
559038), eine künstlerische bzw. historisierende Kontextualisierung
geplant ist, und wenn ja, welche?
Berlin, den 16. September 2024
Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1357231.10.2024
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12996 - Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit den Folgen des deutschen Kolonialismus
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/13572
20. Wahlperiode 31.10.2024
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra
Wagenknecht, Ali Al-Dailami, weiterer Abgeordneter und der Gruppe BSW
– Drucksache 20/12996 –
Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit
den Folgen des deutschen Kolonialismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland war zwischen 1884/1885 und 1919 die drittgrößte europäische
Kolonialmacht in Afrika, hinter dem Vereinigten Königreich und Frankreich.
Das Deutsche Kaiserreich herrschte über Deutsch-Südwestafrika (das heutige
Namibia), Deutsch-Ostafrika (die heutigen Staaten Burundi, Ruanda sowie
Tansania ohne die Insel Sansibar) sowie über Teile des Territoriums der
heutigen Republik Togo und den östlichen Teil des heutigen Ghana sowie über
Kamerun. Die Annexionen begannen allerdings schon früher (www.dw.com/de/k
oloniale-vergangenheit-holt-deutschland-ein/a-54719341).
Um ihre bereits bestehenden und zukünftigen kolonialen Eroberungen
rechtlich abzusichern, kamen vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885
die damals wichtigsten Kolonialmächte in Berlin zusammen. An dieser von
Deutschland initiierten internationalen diplomatischen Konferenz, oft auch als
„Kongo-Konferenz“ bezeichnet, nahmen vom 15. November 1884 bis zum
26. Februar 1885 in der deutschen Hauptstadt Vertreter von 13 europäischen
Mächten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien,
Italien, die Niederlande mit Luxemburg, Österreich-Ungarn, Portugal,
Russland, Schweden-Norwegen und Spanien), dem Osmanischen Reich und den
USA teil.
Zum 140. Mal jährt sich in diesem Jahr die Berliner Afrika-Konferenz, die der
damalige deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck einberief, um den
Eintritt des Deutschen Reiches in den Kreis der Kolonialmächte international
abzusichern, und die ihn zum Ahnherrn der Aufteilung Afrikas machte (koloniali
smus.blogs.uni-hamburg.de/2024/02/09/call-for-proposals-1884-2014-2024-bi
smarck-hamburg-und-die-zukunft-des-kolonialen-erbes-tagung-hamburg-14-1
1-16-11-2024/). Staatliches Erinnern an die Berliner Konferenz von 1884 hat
in Deutschland in der Vergangenheit kaum stattgefunden. Ähnlich der
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit sind erste Anstöße dazu und zur Erinnerung an
die deutsche Kolonialgeschichte allgemein von der Zivilgesellschaft
ausgegangen (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 1 – 3000
– 012/24, S. 9).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Oktober 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es sind hauptsächlich die wirtschaftlichen Potenziale, die 140 Jahre nach
Beginn der Berliner Konferenz einen neuen Wettbewerb um Afrika verursachen.
Der afrikanische Kontinent verfügt über einen immensen Reichtum an
Rohstoffen, der seit der Kolonialzeit zum Treibstoff der industriellen Entwicklung
der Kolonialmächte und ihrer Alliierten wurde. Afrika besitzt viele eben jener
Rohstoffe, die für die angestrebte Energiewende unerlässlich sind. Es wäre
nicht das erste Mal, dass der Rohstoffsegen zu negativen Folgen wie
Verschuldung bei zumeist westlichen Geldgebern, Arbeit unter desolaten sozialen
Bedingungen und Umweltbelastungen führt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Auf der vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 im Kongresssaal
des Reichskanzlerpalais in der Wilhelmstraße 77 (heute: Wilhelmstraße 92)
stattgefundenen Berliner Kongo-Konferenz schrieben die damaligen kolonialen
Großmächte – einschließlich Deutschland – den „Grundsatz effektiver
Herrschaft“ für die Legitimation kolonialer Ansprüche fest. Lokale Autoritäten,
Regierungen oder andere Vertreter des afrikanischen Kontinents waren nicht
einbezogen. Dieser Schlüsselmoment des europäischen Kolonialismus war
Voraussetzung für nachfolgende koloniale Grenzziehungen in Afrika, deren Folgen
bis heute fortwirken.
In Deutschland war die Kolonialvergangenheit über Jahrzehnte ein
„Nichtthema“ in Politik und Gesellschaft. Wenn überhaupt, dann wurde ein falsches Bild
von Deutschland als vergleichsweise harmloser, weil nur kurzer, Kolonialmacht
gezeichnet. Die Tatsache, dass sich diese Wahrnehmung in den letzten Jahren
geändert hat, ist insbesondere der Verdienst zivilgesellschaftlicher Initiativen.
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass die Aufarbeitung der deutschen
Kolonialvergangenheit viel zu lange vernachlässigt wurde und geht diese
mittlerweile konsequent und systematisch an (vgl. BMin Baerbock, www.auswaertige
s-amt.de/de/newsroom/rede-kolonialismus/2660398). Die historische
Verantwortung dafür steht außer Frage.
Die Aufarbeitung bedarf nicht zuletzt einer kritischen Selbstreflexion, um die
eigene Rolle und bestehende Kontinuitäten zu identifizieren. Dafür hat das
Auswärtige Amt mit dem in diesem Jahr veröffentlichten Sammelband „Das
Auswärtige Amt und die Kolonien“ erstmals seine eigene koloniale
Vergangenheit unabhängig untersuchen lassen. Das Bundesministerium für
Zusammenarbeit und Entwicklung setzt sich mit kolonialen Kontinuitäten in der
Entwicklungspolitik und den Auswirkungen auf die weitere Gestaltung der
Zusammenarbeit mit den Partnerländern auseinander.
Zur Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit ist die Bundesregierung zudem
in folgenden Bereichen tätig:
– Anerkennung und Benennung von begangenem Unrecht;
– Förderung unabhängiger wissenschaftlicher Forschung zum deutschen
Kolonialismus und seinen Folgen;
– Unterstützung von Digitalisierung und Provenienzforschung von
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und dessen Zugänglichmachung auf
Plattformen sowie den Ausbau von Museumskooperationen;
– Begleitung von Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen
Gebeinen aus kolonialen Kontexten;
– Förderung von Projekten zum Kulturerhalt und zum
zivilgesellschaftlichen Austausch, die die Kolonialvergangenheit aus ganzheitlichen
Ansätzen heraus thematisieren, aufarbeiten und einem breiten Publikum in
den jeweiligen Ländern sowie der deutschen Öffentlichkeit zugänglich
machen;
– Erstellung eines Konzepts für einen Lern- und Erinnerungsort
Kolonialismus.
Das Vorgehen der Bundesregierung ist dabei vom Gedanken geleitet, dass eine
ehrliche Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit und die
Überwindung kolonialer Kontinuitäten das Miteinander-sprechen und insbesondere
Zuhören erfordern, auch um nicht-eurozentrische Perspektiven zu verstehen und
zu berücksichtigen. Da die kolonialen Erfahrungen in den verschiedenen
Gesellschaften und Bevölkerungsgruppen höchst unterschiedlich sind, ist ein
kontextspezifischer Dialog notwendig, der jeweils unterschiedlich viel Raum und
Zeit benötigt. Er schließt neben staatlichen Gesprächspartnerinnen und -
partnern betroffene Gesellschaften in den ehemaligen Kolonien und Vertreterinnen
und Vertreter aus Diaspora und Wissenschaft ein.
Die Bundesregierung fühlt sich der Aufarbeitung der deutschen
Kolonialvergangenheit und dem dafür notwendigen Dialog und Austausch mit den
betroffenen Gesellschaften verpflichtet – auch in der Überzeugung, dass dies eine
Grundvoraussetzung für glaubwürdige und belastbare Beziehungen zu den vom
deutschen Kolonialismus betroffenen Staaten und Gesellschaften, aber auch
den Staaten des sogenannten Globalen Südens insgesamt ist.
Die Aufarbeitung der deutschen kolonialen Vergangenheit ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die noch am Anfang steht.
1. Führt die Bundesregierung anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner
Konferenz in Eigenregie oder gemeinsam mit anderen Akteuren
Veranstaltungen im Inland durch, und wenn ja, welche (bitte jeweils beteiligte
Ressorts, Partner, Orte, Art der Veranstaltungen und Budgetkalkulation
angeben)?
a) Sollen zu diesen Veranstaltungen ausländische Gäste eingeladen
werden, und wenn ja, aus welchen Ländern, und inwiefern sollen Gäste
aus Staaten Afrikas eingebunden werden (soweit bereits möglich,
bitte jeweils Namen bzw. Funktion angeben)?
b) An welchen Veranstaltungen wird Bundeskanzler Olaf Scholz
teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen werden die Staatsministerin für Kultur
und Medien, Claudia Roth, Bundesminister und/oder Beauftragte der
Bundesregierung teilnehmen (bitte einzeln angeben)?
Die Fragen 1 bis 1c werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung plant anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner
Konferenz bisher folgende Veranstaltungen:
– Im Auswärtigen Amt wird aus Anlass des Jahrestages eine neue
Veranstaltungsreihe „Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit – Im Dialog
mit der Zivilgesellschaft“ eröffnet zu der auch zivilgesellschaftliche
Gäste aus Staaten des afrikanischen Kontinents und der Asien-Pazifik
Region, darunter auch aus ehemals kolonialisierten Ländern und
Regionen, eingeladen werden. Während des Zeitraums der historischen
Konferenz wird im öffentlich zugänglichen Bereich des Auswärtigen Amts
über die Konferenz und Maßnahmen der Bundesregierung zur
Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit informiert.
– Bundesministerin Schulze lädt am 4. Dezember 2024 am Berliner
Dienstsitz zu einer Veranstaltung ein, die sich mit kolonialen
Kontinuitäten im Politikfeld der Entwicklungszusammenarbeit auseinandersetzt
und zur Fortentwicklung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
beitragen soll. Es ist unter anderem geplant, die Botschafterinnen und
Botschafter der Partnerländer des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit zu dieser Veranstaltung
einzuladen.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Planungen seitens des
Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier zur Durchführung von
Gedenkveranstaltungen anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz
in Eigenregie oder zur Teilnahme an Gedenkveranstaltungen der
Bundesregierung, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Kenntnisse vor. Es wird
darauf hingewiesen, dass sich das Bundespräsidialamt außerhalb der
Zuständigkeit der Bundesregierung befindet.
3. Führt die Bundesregierung anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner
Konferenz in Eigenregie oder gemeinsam mit anderen Akteuren
Veranstaltungen im Ausland durch, und wenn ja, welche (bitte jeweils
beteiligte Ressorts, Länder sowie Orte, Art der Veranstaltungen und
Budgetkalkulation angeben)?
a) Welche ausländischen Teilnehmer sollen daran beteiligt werden, und
inwiefern sollen Gäste aus Staaten Afrikas eingebunden werden
(soweit bereits möglich, bitte jeweils Namen bzw. Funktion angeben?
b) An welchen Veranstaltungen wird Bundeskanzler Olaf Scholz
teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen werden die Staatsministerin für Kultur
und Medien, Claudia Roth, Bundesminister und/oder Beauftragte der
Bundesregierung teilnehmen (bitte einzeln angeben)?
Die Frage 3 bis 3c werden zusammen beantwortet.
Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung sind nicht in Planung.
4. Wird es anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz spezielle
Veranstaltungen in Liegenschaften bzw. Einrichtungen des Bundes wie
dem Auswärtigen Amt geben, und wenn ja, welche (bitte das Thema, den
Veranstalter, die Art der Veranstaltung, den Ort und den Zeitpunkt
angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Hat die Bundesregierung Einladungen zur Teilnahme an
Gedenkveranstaltungen zum 140. Jahrestag der Berliner Konferenz erhalten, die von
anderen Akteuren organisiert werden, und wenn ja, welche, und an
welchen wird sie voraussichtlich teilnehmen, und an welchen wird sie
voraussichtlich nicht teilnehmen (bitte möglichst jeweils die Gründe für
eine Nichtteilnahme angeben)?
Die Deutsche Afrika Stiftung e. V. hat den Bundeskanzler eingeladen, ein von
ihr, der Universität Daressalam und dem Farafina Afrika-Haus Berlin am 29.
und 30. Januar 2025 organisiertes hochrangiges Symposium aus Anlass des
140. Jahrestages der Berliner Konferenz, zu eröffnen. Die Bundesministerin des
Auswärtigen ist eingeladen, den zweiten Tag der Konferenz zu eröffnen. Über
die Teilnahme des Bundeskanzlers und der Bundesministerin des Auswärtigen
an dieser Veranstaltung ist noch nicht entschieden.
6. Werden die deutschen Botschaften in Staaten Afrikas Veranstaltungen
anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz durchführen, und
wenn ja, welche (bitte jeweils Ort und Art der Veranstaltung sowie den
eingeladenen Teilnehmerkreis angeben), und inwiefern sind hierbei auch
Vertreterinnen und Vertreter nichtstaatlicher Organisationen eingeladen?
Aktuell sind keine Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung in Planung.
7. Welche Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen, staatlichen
Institutionen, von Landes- oder kommunalen Einrichtungen im In- und
Ausland werden im Zusammenhang mit dem 140. Jahrestag der Berliner
Konferenz aus Bundesmitteln gefördert (bitte jeweils Datum,
Veranstalter bzw. Partnerinnen und Partner, Ort, Art und Zeitpunkt bzw. Zeitraum
der Maßnahmen und Umfang der hierfür bereitgestellten Förderung
angeben), und inwieweit sind in die Maßnahme nach Kenntnis der
Bundesregierung auch Akteure aus Staaten Afrikas eingebunden?
Vom 14. bis 17. November 2024 findet die durch das Modellprojekt
„Dekoloniale Erinnerungskultur in der Stadt“ (Initiative der drei zivilgesellschaftlichen
Organisationen Berlin Postkolonial e. V., Each One Teach One (EOTO) e. V.,
Initiative Schwarze Menschen in Deutschland (ISD) e. V. und der Stiftung
Stadtmuseum Berlin) organisierte „Dekoloniale Afrikakonferenz“ statt. Diese
bezieht Akteure aus verschiedenen afrikanischen Staaten mit ein. Das Projekt
wird durch den Berliner Kultursenat und die Kulturstiftung des Bundes
institutionell gefördert.
Die aus Mitteln des Auswärtigen Amts institutionell geförderte Deutsche
Afrika Stiftung e. V. plant für Ende Januar 2025 ein Symposium anlässlich des
Jahrestages. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung wurde die Veranstaltung „Afrika neu denken 2024 anlässlich der
140 Jahre Berliner Konferenz: Afrika im Wettlauf um sich selbst. Perspektiven
auf Emanzipation?“ der Werkstatt Ökonomie - Kirchliche Arbeitsstelle
Südliches Afrika KASA gefördert, die am 5. Oktober 2024 in Frankfurt am Main
stattfand.
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Berliner Konferenz von
1884, bei der die kolonialen Großmächte den afrikanischen Kontinent
unter sich aufteilten, Einflusssphären festlegten und gemeinsame Regeln
zur Besitzergreifung vereinbarten, tiefgreifende und allgegenwärtige
Folgen auch auf die heutige Lage in Afrika hat (www.auswaertiges-amt.de/d
e/newsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/2270408), und
wenn ja, welche Folgen sind das nach Kenntnis der Bundesregierung im
Wesentlichen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass uns auch heute noch
Spuren des Kolonialismus in Vitrinen und Depots der Museen sowie in
Denkmälern und Straßennamen in unseren Städten, die den Kolonialisten
gewidmet sind, als vermeintlich exotische Objekte aus fernen Ländern
begegnen und sich auch in der Sprache das Erbe der Kolonialzeit
unreflektiert wiederfindet (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefe
ring-berliner-kongo-konferenz/2270408)?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Aufarbeitung der
deutschen Kolonialgeschichte Teil des demokratischen Grundkonsenses
ist (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering-berliner-kong
o-konferenz/2270408), und wenn ja, welche?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich die Kritik – insbesondere
aus dem Kreis von Vertreterinnen und Vertretern der NS-Gedenkstätten –
am Rahmenkonzept zur Erinnerungskultur von Staatsministerin Claudia
Roth auch auf die neue Säule Kolonialismus bezogen hat (www.tagesspi
egel.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-o
pfer-zweiter-klasse-12092588.html), und wenn ja, welche?
In einer Stellungnahme zum Entwurf des Rahmenkonzepts Erinnerungskultur
waren sich die Gedenkstätten zur Erinnerung an das NS-Unrecht und die SED-
Diktatur einig, dass neben der Förderung der Gedenkstätten und
Erinnerungsorte zur NS-Terrorherrschaft und zur kommunistischen Diktatur in der
Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und DDR die Auseinandersetzung mit den
Verbrechen des Kolonialismus in einer aktualisierten Gedenkstättenkonzeption des
Bundes Berücksichtigung finden sollte.
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Gedenken
an den Genozid an den Herero und Nama, nicht aber das Gedenken an
das DDR-Unrecht den Holocaust relativiere, welches in einem
Debattenbeitrag den in der vorherigen Frage genannten Kritikern als
Umkehrschluss aus ihrer Kritik an dem unter anderem um den Kolonialismus
ergänzten Rahmenkonzept zur Erinnerungskultur vorgehalten wird (www.t
agesspiegel.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-eur
opas-opfer-zweiter-klasse-12092588.html)?
13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in einem Debattenbeitrag aus der
Fortschreibung des bisherigen Gedenkstättenkonzepts abgeleitete
Auffassung, dass zur offiziellen Gedenkkultur, zur damit verbundenen
deutschen Identitätspolitik, nur das Gedenken an NS und DDR, nicht aber die
kolonialen Verbrechen gehören würden (www.tagesspiegel.de/kultur/kol
oniales-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-opfer-zweiter-klass
e-12092588.html)?
14. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in einem Debattenbeitrag
vertretene Auffassung, dass der Ausschluss des Kolonialismus aus dem
Gedenkstättenkonzept den Völkermord an den Herero und Nama relativiere,
setze er doch die Opfer von Völkermord hinter die Opfer des DDR-
Unrechts zurück (www.tagesspiegel.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsch
e-opfer-ausserhalb-europas-opfer-zweiter-klasse-12092588.html)?
Die Fragen 12 bis 14 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung teilt nicht die in den Fragen 12, 13 und 14
wiedergegebenen Auffassungen. Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes (in ihren
Fassungen von 1999 und 2008) dient in erster Linie als Grundlage für eine anteilige
Förderung von erinnerungskulturellen Einrichtungen und Projekten von
gesamtstaatlicher Bedeutung durch den Bund, die in der Regel durch das
jeweilige Sitzland eine Förderung erhalten. Die im Koalitionsvertrag von 2021
vereinbarte Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes betrifft wie die
vorherigen Fassungen von 1999 und 2008 bereits bestehende Gedenkstätten
und Erinnerungsorte an historischen Orten. Eine Hierarchisierung von
Opfergruppen in Bezug auf eine mögliche Förderung von Einrichtungen und
Projekten wird nicht vorgenommen. Die Einrichtung eines zentralen Lern- und
Erinnerungsorts zur Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus ist Ziel
der Bundesregierung.
15. Hat die Bundesregierung seit dem 135. Jahrestag der Berliner Konferenz
im Jahr 2019 beobachtet, wie und durch welche Akteure in den Ländern
der ehemaligen Kolonien die Aufarbeitung der Vergangenheit erfolgt, um
von einer eurozentristischen Perspektive wegzukommen (www.auswaerti
ges-amt.de/de/newsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/227
0408), und wenn ja, wie erfolgt die Aufarbeitung der kolonialen
Vergangenheit in den ehemaligen deutschen Kolonien in Afrika, und durch
welche Akteure (bitte entsprechend den jeweiligen Staaten in Afrika
getrennt ausführen)?
Die Bundesregierung beobachtet aufmerksam, wie in den Nachfolgestaaten
ehemaliger Kolonien die Aufarbeitung der Vergangenheit erfolgt. Feststellbar
ist eine generelle Zunahme des Interesses staatlicher Stellen, aber auch
wissenschaftlicher und nicht zuletzt zivilgesellschaftlicher Akteure.
Für die Bundesregierung ist ein partnerschaftlicher Ansatz in der Aufarbeitung
der kolonialen Vergangenheit essentiell. Dafür sucht die Bundesregierung das
Gespräch mit Wissenschaft, zivilgesellschaftlichen Akteuren und staatlichen
Partnern im In- und Ausland. Es werden gezielt Projekte und
Begegnungsformate gefördert, die einen dialogischen und kooperativen Charakter haben und
nicht-eurozentrische Perspektiven einbringen. Diese Anstrengungen wurden in
den letzten Jahren verstärkt.
Durch folgende Projekte werden nicht-eurozentrische Perspektiven durch die
Bundesregierung gezielt gefördert:
– In dem am 17. Oktober 2022 offiziell gestarteten und vom Auswärtigen
Amt finanzierten DAAD-Forschungsstipendienprogramm „German
Colonial Rule – Scholarship Programme for Cooperative Research“
forschen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler
aus Burundi, Kamerun, Namibia, Ruanda, Tansania und den Philippinen
zur Rolle des Auswärtigen Amtes und anderer deutscher Behörden
während der deutschen Kolonialzeit.
– Im November 2024 startet eine vom Auswärtigen Amt geförderte
Initiative zur juristisch-historischen Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit
und kolonialen Unrechts durch die Humboldt-Universität Berlin, die
insbesondere auch den Austausch und eine Vernetzung mit
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem sogenannten Globalen Süden
befördern soll. Im Rahmen der Initiative wird 2025 eine internationale
Konferenz „German Colonialism and the Law“ in Windhuk/Namibia
stattfinden.
– Zudem unterstützt die Bundesregierung auch im musealen Bereich einen
dialogischen Ansatz. Beispielhaft zu nennen ist die von deutschen und
tansanischen Expertinnen und Experten erarbeitete Wechselausstellung
„History of Tanzania“, die ab Herbst 2024 im Berliner Humboldt-Forum
gezeigt wird.
Auch im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit können
nicht-eurozentrische Perspektiven einbezogen werden, zum Beispiel über die
vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
geförderte entwicklungspolitische Arbeit der politischen Stiftungen und der
kirchlichen Zentralstellen. Diese sind keine Durchführungsorganisationen des
Ministeriums. Sie entscheiden selbständig auf der Grundlage der zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und
ihnen vereinbarten Förderrichtlinien über den Einsatz der Mittel und handeln
im Rahmen der Bewilligungsvoraussetzungen unabhängig von staatlicher
Einflussnahme.
Bei der Rückgabe von Kulturgütern oder menschlichen Gebeinen aus
kolonialen Kontexten spielen die Perspektive betroffener Staaten und Gemeinschaften
und insbesondere die Zusammenarbeit mit diesen eine zentrale Rolle. So
werden Rückgaben aus Deutschland gemäß den im März 2019 verabschiedeten
Eckpunkten „grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den Herkunftsstaaten und
den betroffenen Herkunftsgesellschaften erfolgen“. Die Bundesregierung steht
im kontinuierlichen Austausch mit den betroffenen Staaten und
Gemeinschaften und kommuniziert dabei grundsätzlich mit den jeweiligen Regierungen.
Kulturgüter oder menschliche Überreste werden bedingungslos zurückgegeben.
Die Art und Weise der Einbeziehung von Herkunftsgesellschaften und anderen
innerstaatlichen Akteuren obliegt dabei den jeweiligen Staaten, die
Bundesregierung nimmt keinerlei Einfluss auf innerstaatliche Interaktions- und
Verhandlungsprozesse.
16. Was gehört nach Auffassung der Bundesregierung über die Rückgabe
von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten hinaus noch zur
Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus in Afrika (www.auswaertiges-amt.de/
de/newsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/2270408)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Gehört nach Auffassung der Bundesregierung auch die Debatte über
individuelle und kollektive Reparationen bzw. Entschädigungen und/oder
Genozid zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus in Afrika, wenn
ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Mangels rechtlicher Grundlage bestehen weder individuelle noch kollektive
Entschädigungsansprüche einzelner Nachfahren von Opfern oder ihrer
Verbände gegenüber der Bundesregierung.
Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Bundesregierung zu ihrer historischen
und moralischen Verantwortung steht und einen offenen Diskurs zur deutschen
Kolonialvergangenheit und ihren Auswirkungen sowie eine Aufarbeitung der in
diesem Kontext geschehenen Gewalttaten fördert. Im Falle Namibia hat die
Bundesregierung mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass in dem Krieg, den
deutsche Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 in der damaligen Kolonie führten,
Gräuel begangen wurden, die als Völkermord zu bezeichnen sind. Die
Bundesregierung bekennt sich zu ihrer historischen, moralischen und politischen
Verantwortung für diese Verbrechen.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
Antwort zu Frage 15 verwiesen.
18. Wurden Staaten in Afrika, die Kolonien des Deutschen Reiches waren,
Finanzmittel zur Kompensation der Kolonialzeit bereitgestellt (wenn ja,
bitte nach Ländern, Jahren und Höhe der Aufwendungen aufschlüsseln),
und wenn nein, warum nicht?
Mangels rechtlicher Grundlage wurde keine Kompensation im Sinne der
Fragestellung geleistet.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die „Accra
Wiedergutmachungskonferenz“ vom 14. bis 17. November 2023 in Accra, Ghana, Beschlüsse
zum Thema „Wiedergutmachungszahlungen bzw. Reparationen
bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus,
Rassendiskriminierung und Neokolonialismus“ gefasst hat (au.int/fr/decisions/accra-pro
clamation-reparations), und wenn ja, welche, und inwieweit wird die
Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern Afrikas
ziehen, die Kolonien des Deutschen Reiches waren?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob auf der 37. Ordentlichen Tagung
der Afrikanischen Union (17. bis 18. Februar 2024) in Addis Abeba,
Äthiopien, Beschlüsse zum Thema „Wiedergutmachungszahlungen bzw.
Reparationen bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei,
Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus“ gefasst wurden (por
tal.africa-union.org/DVD/Documents/DOC-AU-DEC/Assembly%20AU
%20DEC%20884%20(XXXVII)%20_E.pdf), und wenn ja, welche, und
inwieweit wird die Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen
gegenüber Ländern Afrikas ziehen, die Kolonien des Deutschen Reiches
waren?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob auf der 45. Ordentlichen Tagung
des Exekutivrates der Afrikanischen Union, die vom 18. bis 19. Juli 2024
in Accra (Ghana) stattfand, eine gemeinsame Position hinsichtlich der
Reparationszahlungen ehemaliger Kolonialstaaten an ihre
Mitgliedstaaten vereinbart wurde (www.zbcnews.co.zw/international/au-executive-co
uncil-agrees-on-reparations/), und wenn ja, welche und inwieweit wird
die Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern
Afrikas ziehen, die Kolonien des Deutschen Reiches waren?
Die Fragen 19 bis 21 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Jahresthema der Afrikanischen
Union für 2025 „Justice for Africans and people of African descent through
reparations“ lautet. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Afrikanische
Union das Jahresthema zum Anlass nehmen, um eine gemeinsame afrikanische
Position zur Aufarbeitung des Kolonialismus in Afrika abzustimmen. Darüber
hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
22. Welche Länder Afrikas, die Kolonien des Deutschen Reiches waren,
haben sich ggf. bereits in der Vergangenheit wann an die Bundesregierung
zwecks Verhandlungen über Wiedergutmachung bzw. Reparationen
bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus,
Rassendiskriminierung und Neokolonialismus gewandt?
Bezüglich der Verhandlungen mit Namibia wird auf die Antwort zu Frage 7 der
Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/12391
verwiesen. Bislang haben sich keine weiteren afrikanischen Staaten im Sinne der
Fragestellung an die Bundesregierung gewandt.
23. Auf welche Länder Afrikas, die Kolonien des Deutschen Reiches waren,
ist die Bundesregierung ggf. wann proaktiv zwecks Verhandlungen über
Wiedergutmachung bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von
Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus
zugegangen?
24. Sofern die Bundesregierung nicht proaktiv auf Länder Afrikas, die
Kolonien des Deutschen Reiches waren, zwecks Verhandlungen über
Wiedergutmachung bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von
Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus
zugegangen ist, warum nicht?
Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
25. Worin liegt bzw. liegen nach Auffassung der Bundesregierung die
Ursache bzw. die Ursachen für die noch immer das Verhältnis zwischen den
ehemaligen Kolonialmächten und den Ländern des Globalen Südens
prägenden Abhängigkeitsverhältnisse und für damit verbundene, immer
noch bestehende Ausbeutungsmechanismen (www.bmz.de/de/themen/po
stkolonialismus)?
26. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob Armut und Hunger die Folge
einer strukturell ungerechten Weltwirtschaft sind, die historisch im
Kolonialismus wurzelt und bis heute fortdauert (www.misereor.de/informiere
n/weltwirtschaft-nachhaltig-gestalten), und wenn ja, welche?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die hochindustrialisierten
Wirtschaftssysteme der einstigen Kolonialmächte nur aufgrund der
Ausbeutung von Ressourcen und unbezahlter Arbeit in den kolonialisierten
Staaten Afrikas, Asiens und den Pazifischen Inseln entstehen konnten (www.
treffpunkteuropa.de/wie-hangen-klimakrise-und-kolonialismus-zusamme
n?lang=fr), und wenn ja, welche?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wonach die aus dem
Kolonialismus, der in den 1960er-Jahren in einem Großteil Afrikas endete,
entstandenen Machtstrukturen noch immer maßgeblich die wirtschaftlichen und
diplomatischen Beziehungen zwischen den ehemaligen Kolonialmächten
und den ehemals kolonialisierten Ländern prägen (www.treffpunkteurop
a.de/wie-hangen-klimakrise-und-kolonialismus-zusammen?lang=fr), und
wenn ja, welche?
Die Fragen 25 bis 28 werden zusammen beantwortet.
Es gibt aus Sicht der Bundesregierung keine allgemeingültige, eindimensionale
Erklärung für komplexe Sachverhalte wie die politische oder wirtschaftliche
Verfasstheit von Staaten, unterschiedliche Lebensbedingungen oder die
Gestaltung von Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Es kann jedoch nicht
übersehen werden, dass heute bestehende Asymmetrien auch auf koloniale Herrschaft
und Ausbeutung zurückgehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die von Sierra Leone
organisierte Debatte im VN (Vereinte Nationen)-Sicherheitsrat am 12. August
2024, die den Titel „Beseitigung historischer Ungerechtigkeiten und
Stärkung der effektiven Repräsentation Afrikas im Sicherheitsrat“ trug (
webtv.un.org/en/asset/k1f/k1fyggwiqi), und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung hat von der Debatte Kenntnis und hat sich in Gestalt einer
Erklärung der sogenannten „Group of Four“ (Brasilien, Deutschland, Indien,
Japan) an ihr beteiligt (https://pminewyork.gov.in/IndiaatUNSC?id=NTE4Mg).
Die Position der „Group of Four“ zur Reform des Sicherheitsrats der Vereinten
Nationen sieht insbesondere eine Erweiterung des Sicherheitsrates um zwei
ständige und ein bis zwei weitere nichtständige Sitze für afrikanische Staaten
vor. Die „Group of Four“ hat zudem Offenheit für die afrikanische Position in
der Veto-Frage signalisiert (die vorsieht, dass auch neue ständige Mitglieder ein
Veto-Recht hätten, solange dieses existiert).
30. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland und China die
Gelegenheit nutzten, in der Debatte im VN-Sicherheitsrat am 12. August
2024 ausführlich auf den ihrer Meinung nach fortgeführten
Kolonialismus der westlichen Länder in Afrika einzugehen, und neben ihrer
Unterstützung der offiziellen Position der Afrikanischen Union (AU) auch die
Forderung nach einer Reform der internationalen Währungspolitik
erhoben haben (table.media/africa/analyse/warum-die-reform-des-un-sicherh
eitsrates-zugunsten-afrikas-nicht-vorankommt/), und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von den entsprechenden Einlassungen
Russlands und Chinas im Rahmen dieser Debatte. Die Debatte wurde per UN Web
TV übertragen; die Einlassungen sind daher öffentlich zugänglich.
31. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob China mit Anleihen in Höhe
von 24,4 Mrd. Dollar – einem häufigen Vorurteil entgegen – bei Weitem
nicht der größte Gläubiger in Afrika ist, sondern private Anleger, häufig
aus den USA und Europa, die Anleihen im Volumen von 186,7 Mrd.
Dollar bzw. von 282,7 Mrd. Dollar private Schulden halten (table.media/
africa/analyse/china-vergibt-wieder-mehr-kredite-an-afrika/), und wenn
ja, welche?
Die Weltbank erhebt jährlich Daten zur internationalen Verschuldungssituation
und veröffentlicht diese in den International Debt Statistics. Ergänzend dazu
publiziert die Weltbank den International Debt Report, in dem Analysen zur
Verschuldungssituation präsentiert werden. Aus dem Bericht wird ersichtlich,
dass China, basierend auf Daten aus 2022, mit einem Anteil von rund 11
Prozent der größte ausländische bilaterale Gläubiger für Länder in Subsahara-
Afrika ist. Ausländische private Gläubiger sind mit einem Anteil von rund 42
Prozent die bedeutendste Gläubigergruppe, dazu zählen unterschiedliche
Investoren aus der ganzen Welt. Ausländische private Anleihegläubiger machen einen
Anteil von 28 Prozent der Gesamtverschuldung aus.
32. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Regierungen afrikanischer
Staaten westlichen privaten Gläubigern und multilateralen
Entwicklungsbanken dreimal mehr schulden als China (35 Prozent der Auslandsschulden)
und sie im Durchschnitt doppelt so hohe Kreditzinsen verlangen (5
Prozent vs. 2,7 Prozent) (www.swp-berlin.org/publikation/mta-spotlight-25-
schuldenerleichterungen-in-afrika), und wenn ja, welche?
Hinsichtlich der Anteile der Verschuldung wird auf die Antwort zu Frage 31
verwiesen.
Private Gläubiger sind eine wichtige Finanzierungsquelle für den Staat und für
entwicklungswirksame Investitionen. Die Preisbildung, insbesondere bei
Staatsanleihen, erfolgt dabei am Kapitalmarkt. Ein hohes Verschuldungsrisiko
wirkt sich in der Regel negativ auf die Bonität des Staates aus und führt zu
einem zusätzlichen Risikoaufschlag bei den Zinsen.
33. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich private Kreditgeber, die
meisten von ihnen westliche Banken und Vermögensverwalter, oft nicht
an Umschuldungsinitiativen beteiligen (www.swp-berlin.org/publikation/
mta-spotlight-25-schuldenerleichterungen-in-afrika), und wenn ja,
welche?
Mit dem G20 Common Framework for Debt Treatments wurde die
internationale Schuldenarchitektur im Jahr 2020 erheblich verbessert, weil damit
erstmals strukturiert neue Gläubigerstaaten wie China und Indien in multilaterale
Umschuldungsverhandlungen einbezogen werden. Eine verbindliche
Voraussetzung im Rahmen des Common Framework ist das vom Pariser Club
übernommene Prinzip der Gläubigergleichbehandlung (Comparability of Treatment),
das eine gleichwertige Beteiligung privater Gläubiger gewährleisten soll.
Nachhaltig erfolgreiche Schuldenbehandlungen erfordern die Einbeziehung sowohl
der großen bilateralen als auch der privaten Gläubiger.
34. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob China Forderungen in Höhe von
62,9 Mrd. Dollar von insgesamt 149,1 Mrd. Dollar der bilateralen
Kredite an Afrika hält (table.media/africa/analyse/china-vergibt-wieder-
mehrkredite-an-afrika/), und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
35. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob bei multilateralen Krediten von
insgesamt 223,7 Mrd. Dollar der Anteil Chinas vernachlässigbar gering
ist, wobei die Weltbank mit 90,1 Mrd. Dollar vorn liegt, gefolgt von der
Afrikanischen Entwicklungsbank mit 42,9 Mrd. Dollar (table.media/afric
a/analyse/china-vergibt-wieder-mehr-kredite-an-afrika/), und wenn ja,
welche?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
36. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf die Staaten in
Afrika zu, die Kolonien des Deutschen Reiches waren, dass noch immer
viele Länder des Globalen Südens hauptsächlich Rohstoffe exportieren,
während es vor allem die Länder des Globalen Nordens sind, die mit der
weiteren Verarbeitung und Produktion erhebliche Gewinnmargen, auf
Kosten der benannten Staaten, erwirtschaften (www.bmz.de/de/themen/p
ostkolonialismus), und wenn ja, welche Daten liegen der
Bundesregierung bezüglich der ehemaligen Kolonien des Deutschen Reiches vor, und
worin liegt bzw. liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache
bzw. die Ursachen dafür?
37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob nach wie vor 45 der 54 Länder
Afrikas noch immer auf den Export von Primärprodukten der Agrar-,
Bergbau- und Rohstoffindustrie angewiesen sind (unctad.org/press-mater
ial/african-countries-should-rethink-export-diversification-survive-econo
mic-shocks), und wenn ja, welche?
Die Fragen 36 und 37 werden zusammen beantwortet.
Für viele der afrikanischen Staaten, darunter auch diejenigen, die bis zum Ende
des Ersten Weltkriegs deutsche Kolonien waren, findet bis heute ein großer Teil
der Exporte im Rohstoffsektor statt. Die Ursachen hierfür sind sehr vielfältig,
darunter auch fehlende Investitionen in Wertschöpfung vor Ort. Die deutschen
Handelsbeziehungen mit den Staaten Afrikas lassen sich zum Beispiel den
Außenhandelsstatistiken des Statistischen Bundesamtes der letzten Jahre
entnehmen (www.destatis.de).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 25 bis 28 verwiesen.
38. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Staaten Nordamerikas und
Europas seit der Industriellen Revolution 62 Prozent und die Staaten
Afrikas nur drei Prozent der Kohlendioxid-Emissionen (CO2) verursacht
haben (www.econstor.eu/bitstream/10419/300881/1/Kohnert-CO2-und-
Klimawandel-in-Afrika.pdf, S. 2 f.), und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung ggf. daraus bei der Erarbeitung und
Umsetzung internationaler Klimaschutzstrategien?
39. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob der Beitrag des afrikanischen
Kontinents zum globalen Treibhausgasausstoß aktuell mit rund 4 Prozent
bei einem Bevölkerungsanteil von 18 Prozent verschwindend gering ist
(Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 19. November 2023:
Klimaschutz auf Kosten Afrikas, S. 23), und wenn ja, welche?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Länder wie Namibia
(1,54 Tonnen), Burundi (0,06 Tonnen), Ruanda (0,11 Tonnen), Tansania
(0,24 Tonnen), Togo (0,29 Tonnen), Ghana (0,62 Tonnen) und Kamerun
(0,34 Tonnen) (de.statista.com/statistik/daten/studie/1346870/umfrage/co
2-emissionen-in-afrika-pro-kopf/), die Kolonien des Deutschen Reiches
waren, im Jahr 2022 insgesamt ca. 3,2 Tonnen CO2-Emissionen pro
Kopf verursachten, also weniger als die Hälfte Deutschlands (7,98
Tonnen) (de.statista.com/statistik/daten/studie/167877/umfrage/co-emissione
n-nach-laendern-je-einwohner/), und wenn ja, welche?
Die Fragen 38 bis 40 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Berichterstattung der jeweiligen Länder über das Portal der
Klimarahmenkonvention (UNFCCC) verwiesen, wo auch die Berichterstattung
und Emissionen von Deutschland einsehbar sind (https://unfccc.int/topics/mitig
ation/resources/registry-and-data/ghg-data-from-unfccc). Des Weiteren bietet
die Emissions Database for Global Atmospheric Research der Europäischen
Kommission (https://edgar.jrc.ec.europa.eu/report_2023) aktuelle Detaildaten.
41. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich in den Jahren 1991 bis
2023 der Kontinent Afrika laut Weltmeteorologieorganisation (WMO)
etwas schneller als der Rest der Welt erwärmte und unverhältnismäßig
stark unter den Folgen des globalen Klimawandels leidet (AFP vom
2. September 2024), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Der Bundesregierung ist die Publikation der Weltmeteorologieorganisation
„State of the Climate in Africa 2023“ bekannt. Laut diesem Bericht trägt Afrika
eine außergewöhnlich hohe Belastung durch den Klimawandel, sowohl mit
Blick auf die wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Auswirkungen
klimawandelbedingter Extremwetterereignisse und schleichender
Umweltveränderungen, als auch mit Blick auf hohe Kosten für die notwendige
Klimaanpassung.
Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewusst, dass viele arme und ärmste
Staaten der Welt unter den Folgen des Klimawandels besonders leiden, obwohl
sie nicht zu den größten Emittenten von Treibhausgasen gehören. Die
möglichst schnelle und möglichst weitgehende Reduzierung der weltweiten
Treibhausgasemissionen und damit eine Begrenzung des globalen
Temperaturanstiegs auf unter 1,5°C, wofür sich die Bundesregierung mit großem Einsatz und
Entschiedenheit einsetzt, ist deshalb auch eine Frage der internationalen
Gerechtigkeit.
Die bilaterale Klimafinanzierung aus Mitteln des Haushalts des Bundes an
afrikanische Länder lag im Jahr 2023 bei rund 1,5 Mrd. Euro. Dabei war das
Verhältnis zwischen Unterstützung bei der Minderung des Ausstoßes von
Treibhausgasen und Unterstützung bei der Anpassung an die Folgen des
Klimawandels nahezu ausgewogen. Die Bundesregierung setzt sich zudem kontinuierlich
dafür ein, dass besonders vulnerable Länder, darunter afrikanische Staaten und
insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder (sog. LDCs), einen
verbesserten Zugang zu internationaler Klimafinanzierung erhalten; so auch beim neu
aufgesetzten Fonds zum Umgang mit Verlusten und Schäden.
42. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die afrikanischen Länder
durchschnittlich zwischen 2 und 5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP)
durch die Folgen des Klimawandels verlieren und zudem viele von ihnen
bis zu 9 Prozent ihres Haushalts in die Bewältigung der Folgen des
Klimawandels stecken (AFP vom 2. September 2024), und wenn ja,
welche?
Die methodische Erfassung und länderbezogene Zuordnung von
klimabedingten Verlusten und Schäden befindet sich noch im Anfangsstadium. Die
Bundesregierung kann die in der Fragestellung enthaltene Aussage daher nicht aus
eigener Kenntnis bestätigen.
43. Trifft es zu, dass der Bund die Sanierung des Hamburger Bismarck-
Denkmals im Alten Elbpark im Bereich Neustadt/St. Pauli mit 7,7 Mio.
Euro mitfinanziert hat (www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/679
98/sanierungsfonds_hamburg_2020_sanierung_und_instandsetzung_de
s_bismarck_denkmals.pdf), und wenn nein, in welcher Höhe hat die
Bundesregierung die Sanierung ggf. mitfinanziert?
Der Bund hat zur Sanierung des Bismarck-Denkmals im Alten Elbpark auf
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg Mittel in Höhe von bis zu 7,7 Mio.
Euro bewilligt. Ziel der Maßnahme war die Beseitigung erheblicher
Bauwerksschäden zwecks umfassender und dauerhafter Sicherung eines national
bedeutenden Kulturdenkmals.
44. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob für das Bismarck-Denkmal in
Hamburg, dessen Sanierung vom Bund mitfinanziert wurde, nach wie
vor kein koloniales Erinnerungskonzept erarbeitet wurde und am
Denkmal selbst keine weiterführenden Informationen zu Bezügen des
Denkmals zu Kolonialismus und vor dem Hintergrund der späteren Umbauten
in der Zeit des Nationalsozialismus auch keine Informationen hierzu
angebracht wurden (www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Hamburgs-umstr
ittener-Koloss-Das-Bismarck-Denkmal-an-der-Elbe,bismarckdenkmal18
6.html), und wenn ja, welche?
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit mehreren Workshops und dem
internationalen Wettbewerb „Bismarck neu denken" zu der Auseinandersetzung
mit den verschiedenen Aspekten des Bismarck-Denkmals beigetragen. Der
Prozess ist umfangreich dokumentiert (www.shmh.de/stiftung/hamburg-dekolonisi
eren/bismarck-neu-denken/; www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerd
en/behoerde-fuer-kultur-und-medien/themen/koloniales-erbe/entwicklung-ham
burger-bismarck-denkmal-110434).
45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Parameter des
Ideenwettbewerbs für die vom Bund mitfinanzierte Sanierung des Bismarck-
Denkmals in Hamburg besagten, dass am Denkmal selber, inklusive des
Sockels, keine Veränderungen vorgenommen und auch nichts baulich
angebracht werden darf, wodurch im Grunde eine künstlerische
Kontextualisierung, eine Dekolonisierung des Denkmals unmöglich gemacht wurde
(www.ndr.de/kultur/kunst/hamburg/Kein-Gewinner-beim-Bismarck-Wet
tbewerb-Eine-unmoegliche-Aufgabe,bismarck358.html), und wenn ja,
welche?
Nach der Wettbewerbsausschreibung durfte das gesetzlich geschützte Denkmal
in seiner Substanz nicht verändert werden, damit auch in weiterer Zukunft eine
Auseinandersetzung mit dem authentischen Objekt möglich ist. Die Vielfalt der
insgesamt 78 eingereichten Wettbewerbsbeiträge zeigt, dass auch unter
Beachtung dieser Vorgabe Anbauten und Eingriffe der verschiedensten Art möglich
waren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
46. Hat die Bundesregierung Kenntnisse von der Forderung der
Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe“, an der Universität Hamburg
ein Dokumentationszentrum für die Geschichte des kolonialen
Völkermordes und die Rolle des Hamburger Hafens im Hamburger
Baakenhafen zu errichten, vor dem Hintergrund, dass mehr als 90 Prozent der am
Völkermord im ehemaligen Deutsch-Südwest beteiligten deutschen
Truppen (mehr als 18 000 Soldaten und 11 000 Pferde) über den
Petersenkai im Hamburger Baakenhafen verschifft wurden (taz.de/Gedenkstre
it-in-der-Hamburger-Hafencity/!6010601/), und wenn ja, welche, und
unterstützt die Bundesregierung das Anliegen?
Die Bundesregierung hat die Forderung zur Kenntnis genommen, kommentiert
diese aber nicht.
47. Für welche Bismarck-Denkmäler in Deutschland hat es ggf. in welcher
Höhe seit 1990 Zuwendungen des Bundes zur Sanierung gegeben (bitte
nach Bundesländern getrennt mit Ort und Höhe der Zuwendung
auflisten)?
Im Rahmen von Denkmalförderprogrammen des Bundes wurden in den
vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen zum Substanzerhalt und zur
Restaurierung von Denkmälern in ganz Deutschland anteilig gefördert, darunter auch
solche mit Bezug zu Bismarck. Hierbei handelt es sich um:
– Denkmalschutz-Sonderprogramm (DS);
– DS XII (2023) Bad Lauterberg (Niedersachsen) Bismarckturm
197.956,33 Euro;
– DS X (2021) Glauchau (Sachsen) Bismarckturm 200.000 Euro;
– DS VIII (2019) Lütjenburg (Schleswig-Holstein) Bismarckturm
300.000 Euro;
– DS VI/2 (2017) Glauchau (Sachsen) Bismarckturm 95.995 Euro;
– Denkmalpflegeprogramm national wertvolle Kulturdenkmäler (NWK);
– NWK (2019) Bremen Bismarck-Denkmal 32.000 Euro;
– 2020 Hamburg Bismarck-Denkmal (Alter Elbpark) 7,7 Mio. Euro.
48. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es im Zusammenhang mit den
durch den Bund ggf. bezuschussten Sanierungen von Bismarck-
Denkmälern in Deutschland eine künstlerische bzw. historisierende
Kontextualisierung gegeben hat, und wenn ja, welche?
Die Mittel der Denkmalförderprogramme des Bundes dienen dem Erhalt
denkmalgeschützter Bausubstanz. Bezogen auf das Bismarck-Denkmal im Alten
Elbpark in Hamburg wird auf die Antwort zu Frage 44 verwiesen.
49. Hat die Bundesregierung ggf. Kenntnisse, ob es für das im Jahr 1901 vor
dem Reichstagsgebäude enthüllte Bismarck-Nationaldenkmal, das mit
der Umsetzung der Siegessäule auf den sogenannten Großen Stern 1938
und 1939 an den nördlichen Rand des Großen Sterns versetzt wurde
(www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-kalenderblatt-plat
z-republik-559038), eine künstlerische bzw. historisierende
Kontextualisierung geplant ist, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Kenntnisse.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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