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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit den Folgen des deutschen Kolonialismus
(insgesamt 49 Einzelfragen)
Fraktion
BSW
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
31.10.2024
Aktualisiert
20.06.2025
BT20/1299625.09.2024
Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit den Folgen des deutschen Kolonialismus
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/12996
20. Wahlperiode 25.09.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Klaus
Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica
Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Die Berliner Konferenz 1884 bis 1885 und der Umgang der Bundesregierung mit
den Folgen des deutschen Kolonialismus
Deutschland war zwischen 1884/1885 und 1919 die drittgrößte europäische
Kolonialmacht in Afrika, hinter dem Vereinigten Königreich und Frankreich.
Das Deutsche Kaiserreich herrschte über Deutsch-Südwestafrika (das heutige
Namibia), Deutsch-Ostafrika (die heutigen Staaten Burundi, Ruanda sowie
Tansania ohne die Insel Sansibar) sowie über Teile des Territoriums der
heutigen Republik Togo und den östlichen Teil des heutigen Ghana sowie über
Kamerun. Die Annexionen begannen allerdings schon früher (www.dw.com/de/ko
loniale-vergangenheit-holt-deutschland-ein/a-54719341).
Um ihre bereits bestehenden und zukünftigen kolonialen Eroberungen rechtlich
abzusichern, kamen vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar 1885 die
damals wichtigsten Kolonialmächte in Berlin zusammen. An dieser von
Deutschland initiierten internationalen diplomatischen Konferenz, oft auch als „Kongo-
Konferenz“ bezeichnet, nahmen vom 15. November 1884 bis zum 26. Februar
1885 in der deutschen Hauptstadt Vertreter von 13 europäischen Mächten
(Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, die
Niederlande mit Luxemburg, Österreich-Ungarn, Portugal, Russland, Schweden-
Norwegen und Spanien), dem Osmanischen Reich und den USA teil.
Zum 140. Mal jährt sich in diesem Jahr die Berliner Afrika-Konferenz, die der
damalige deutsche Reichskanzler Otto von Bismarck einberief, um den Eintritt
des Deutschen Reiches in den Kreis der Kolonialmächte international
abzusichern, und die ihn zum Ahnherrn der Aufteilung Afrikas machte (kolonialismu
s.blogs.uni-hamburg.de/2024/02/09/call-for-proposals-1884-2014-2024-bismar
ck-hamburg-und-die-zukunft-des-kolonialen-erbes-tagung-hamburg-14-11-16-
11-2024/). Staatliches Erinnern an die Berliner Konferenz von 1884 hat in
Deutschland in der Vergangenheit kaum stattgefunden. Ähnlich der
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit sind erste Anstöße dazu und zur Erinnerung an die
deutsche Kolonialgeschichte allgemein von der Zivilgesellschaft ausgegangen
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 1 – 3000 –
012/24, S. 9).
Es sind hauptsächlich die wirtschaftlichen Potenziale, die 140 Jahre nach
Beginn der Berliner Konferenz einen neuen Wettbewerb um Afrika verursachen.
Der afrikanische Kontinent verfügt über einen immensen Reichtum an
Rohstoffen, der seit der Kolonialzeit zum Treibstoff der industriellen Entwicklung der
Kolonialmächte und ihrer Alliierten wurde. Afrika besitzt viele eben jener
Rohstoffe, die für die angestrebte Energiewende unerlässlich sind. Es wäre nicht
das erste Mal, dass der Rohstoffsegen zu negativen Folgen wie Verschuldung
bei zumeist westlichen Geldgebern, Arbeit unter desolaten sozialen
Bedingungen und Umweltbelastungen führt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Führt die Bundesregierung anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner
Konferenz in Eigenregie oder gemeinsam mit anderen Akteuren
Veranstaltungen im Inland durch, und wenn ja, welche (bitte jeweils beteiligte
Ressorts, Partner, Orte, Art der Veranstaltungen und Budgetkalkulation
angeben)?
a) Sollen zu diesen Veranstaltungen ausländische Gäste eingeladen
werden, und wenn ja, aus welchen Ländern, und inwiefern sollen Gäste
aus Staaten Afrikas eingebunden werden (soweit bereits möglich, bitte
jeweils Namen bzw. Funktion angeben)?
b) An welchen Veranstaltungen wird Bundeskanzler Olaf Scholz
teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen werden die Staatsministerin für Kultur
und Medien, Claudia Roth, Bundesminister und/oder Beauftragte der
Bundesregierung teilnehmen (bitte einzeln angeben)?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Planungen seitens des
Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier zur Durchführung von
Gedenkveranstaltungen anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz in
Eigenregie oder zur Teilnahme an Gedenkveranstaltungen der
Bundesregierung, und wenn ja, welche?
3. Führt die Bundesregierung anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner
Konferenz in Eigenregie oder gemeinsam mit anderen Akteuren
Veranstaltungen im Ausland durch, und wenn ja, welche (bitte jeweils beteiligte
Ressorts, Länder sowie Orte, Art der Veranstaltungen und
Budgetkalkulation angeben)?
a) Welche ausländischen Teilnehmer sollen daran beteiligt werden, und
inwiefern sollen Gäste aus Staaten Afrikas eingebunden werden
(soweit bereits möglich, bitte jeweils Namen bzw. Funktion angeben?
b) An welchen Veranstaltungen wird Bundeskanzler Olaf Scholz
teilnehmen?
c) An welchen Veranstaltungen werden die Staatsministerin für Kultur
und Medien, Claudia Roth, Bundesminister und/oder Beauftragte der
Bundesregierung teilnehmen (bitte einzeln angeben)?
4. Wird es anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz spezielle
Veranstaltungen in Liegenschaften bzw. Einrichtungen des Bundes wie
dem Auswärtigen Amt geben, und wenn ja, welche (bitte das Thema, den
Veranstalter, die Art der Veranstaltung, den Ort und den Zeitpunkt
angeben)?
5. Hat die Bundesregierung Einladungen zur Teilnahme an
Gedenkveranstaltungen zum 140. Jahrestag der Berliner Konferenz erhalten, die von
anderen Akteuren organisiert werden, und wenn ja, welche, und an welchen
wird sie voraussichtlich teilnehmen, und an welchen wird sie
voraussichtlich nicht teilnehmen (bitte möglichst jeweils die Gründe für eine
Nichtteilnahme angeben)?
6. Werden die deutschen Botschaften in Staaten Afrikas Veranstaltungen
anlässlich des 140. Jahrestages der Berliner Konferenz durchführen, und
wenn ja, welche (bitte jeweils Ort und Art der Veranstaltung sowie den
eingeladenen Teilnehmerkreis angeben), und inwiefern sind hierbei auch
Vertreterinnen und Vertreter nichtstaatlicher Organisationen eingeladen?
7. Welche Maßnahmen von Nichtregierungsorganisationen, staatlichen
Institutionen, von Landes- oder kommunalen Einrichtungen im In- und
Ausland werden im Zusammenhang mit dem 140. Jahrestag der Berliner
Konferenz aus Bundesmitteln gefördert (bitte jeweils Datum, Veranstalter bzw.
Partnerinnen und Partner, Ort, Art und Zeitpunkt bzw. Zeitraum der
Maßnahmen und Umfang der hierfür bereitgestellten Förderung angeben), und
inwieweit sind in die Maßnahme nach Kenntnis der Bundesregierung auch
Akteure aus Staaten Afrikas eingebunden?
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Berliner Konferenz von
1884, bei der die kolonialen Großmächte den afrikanischen Kontinent
unter sich aufteilten, Einflusssphären festlegten und gemeinsame Regeln
zur Besitzergreifung vereinbarten, tiefgreifende und allgegenwärtige
Folgen auch auf die heutige Lage in Afrika hat (www.auswaertiges-amt.de/d
e/newsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/2270408), und wenn
ja, welche Folgen sind das nach Kenntnis der Bundesregierung im
Wesentlichen?
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass uns auch heute noch Spuren
des Kolonialismus in Vitrinen und Depots der Museen sowie in
Denkmälern und Straßennamen in unseren Städten, die den Kolonialisten
gewidmet sind, als vermeintlich exotische Objekte aus fernen Ländern begegnen
und sich auch in der Sprache das Erbe der Kolonialzeit unreflektiert
wiederfindet (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering-
berlinerkongo-konferenz/2270408)?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Aufarbeitung der
deutschen Kolonialgeschichte Teil des demokratischen Grundkonsenses
ist (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/muentefering-berliner-kong
o-konferenz/2270408), und wenn ja, welche?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich die Kritik – insbesondere
aus dem Kreis von Vertreterinnen und Vertretern der NS-Gedenkstätten –
am Rahmenkonzept zur Erinnerungskultur von Staatsministerin Claudia
Roth auch auf die neue Säule Kolonialismus bezogen hat (www.tagesspie
gel.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-opf
er-zweiter-klasse-12092588.html), und wenn ja, welche?
12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Gedenken an
den Genozid an den Herero und Nama, nicht aber das Gedenken an das
DDR-Unrecht den Holocaust relativiere, welches in einem
Debattenbeitrag den in der vorherigen Frage genannten Kritikern als Umkehrschluss
aus ihrer Kritik an dem unter anderem um den Kolonialismus ergänzten
Rahmenkonzept zur Erinnerungskultur vorgehalten wird (www.tagesspieg
el.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-opfe
r-zweiter-klasse-12092588.html)?
13. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in einem Debattenbeitrag aus der
Fortschreibung des bisherigen Gedenkstättenkonzepts abgeleitete
Auffassung, dass zur offiziellen Gedenkkultur, zur damit verbundenen deutschen
Identitätspolitik, nur das Gedenken an NS und DDR, nicht aber die
kolonialen Verbrechen gehören würden (www.tagesspiegel.de/kultur/koloniale
s-erbe-sind-deutsche-opfer-ausserhalb-europas-opfer-zweiter-klasse-1209
2588.html)?
14. Inwiefern teilt die Bundesregierung die in einem Debattenbeitrag
vertretene Auffassung, dass der Ausschluss des Kolonialismus aus dem
Gedenkstättenkonzept den Völkermord an den Herero und Nama relativiere, setze
er doch die Opfer von Völkermord hinter die Opfer des DDR-Unrechts
zurück (www.tagesspiegel.de/kultur/koloniales-erbe-sind-deutsche-opfer-
ausserhalb-europas-opfer-zweiter-klasse-12092588.html)?
15. Hat die Bundesregierung seit dem 135. Jahrestag der Berliner Konferenz
im Jahr 2019 beobachtet, wie und durch welche Akteure in den Ländern
der ehemaligen Kolonien die Aufarbeitung der Vergangenheit erfolgt, um
von einer eurozentristischen Perspektive wegzukommen (www.auswaertig
es-amt.de/de/newsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/227
0408), und wenn ja, wie erfolgt die Aufarbeitung der kolonialen
Vergangenheit in den ehemaligen deutschen Kolonien in Afrika, und durch
welche Akteure (bitte entsprechend den jeweiligen Staaten in Afrika
getrennt ausführen)?
16. Was gehört nach Auffassung der Bundesregierung über die Rückgabe von
Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten hinaus noch zur Aufarbeitung
des deutschen Kolonialismus in Afrika (www.auswaertiges-amt.de/de/ne
wsroom/muentefering-berliner-kongo-konferenz/2270408)?
17. Gehört nach Auffassung der Bundesregierung auch die Debatte über
individuelle und kollektive Reparationen bzw. Entschädigungen und/oder
Genozid zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus in Afrika, wenn ja,
inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
18. Wurden Staaten in Afrika, die Kolonien des Deutschen Reiches waren,
Finanzmittel zur Kompensation der Kolonialzeit bereitgestellt (wenn ja,
bitte nach Ländern, Jahren und Höhe der Aufwendungen aufschlüsseln),
und wenn nein, warum nicht?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob die „Accra
Wiedergutmachungskonferenz“ vom 14. bis 17. November 2023 in Accra, Ghana, Beschlüsse
zum Thema „Wiedergutmachungszahlungen bzw. Reparationen bezüglich
der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung
und Neokolonialismus“ gefasst hat (au.int/fr/decisions/accra-proclamatio
n-reparations), und wenn ja, welche, und inwieweit wird die
Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern Afrikas ziehen, die
Kolonien des Deutschen Reiches waren?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob auf der 37. Ordentlichen Tagung
der Afrikanischen Union (17. bis 18. Februar 2024) in Addis Abeba,
Äthiopien, Beschlüsse zum Thema „Wiedergutmachungszahlungen bzw.
Reparationen bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus,
Rassendiskriminierung und Neokolonialismus“ gefasst wurden (portal.afri
ca-union.org/DVD/Documents/DOC-AU-DEC/Assembly%20AU%20DE
C%20884%20(XXXVII)%20_E.pdf), und wenn ja, welche, und inwieweit
wird die Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern
Afrikas ziehen, die Kolonien des Deutschen Reiches waren?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob auf der 45. Ordentlichen Tagung
des Exekutivrates der Afrikanischen Union, die vom 18. bis 19. Juli 2024
in Accra (Ghana) stattfand, eine gemeinsame Position hinsichtlich der
Reparationszahlungen ehemaliger Kolonialstaaten an ihre Mitgliedstaaten
vereinbart wurde (www.zbcnews.co.zw/international/au-executive-counci
l-agrees-on-reparations/), und wenn ja, welche und inwieweit wird die
Bundesregierung daraus Schlussfolgerungen gegenüber Ländern Afrikas
ziehen, die Kolonien des Deutschen Reiches waren?
22. Welche Länder Afrikas, die Kolonien des Deutschen Reiches waren,
haben sich ggf. bereits in der Vergangenheit wann an die Bundesregierung
zwecks Verhandlungen über Wiedergutmachung bzw. Reparationen
bezüglich der Auswirkungen von Sklaverei, Kolonialismus,
Rassendiskriminierung und Neokolonialismus gewandt?
23. Auf welche Länder Afrikas, die Kolonien des Deutschen Reiches waren,
ist die Bundesregierung ggf. wann proaktiv zwecks Verhandlungen über
Wiedergutmachung bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von
Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus
zugegangen?
24. Sofern die Bundesregierung nicht proaktiv auf Länder Afrikas, die
Kolonien des Deutschen Reiches waren, zwecks Verhandlungen über
Wiedergutmachung bzw. Reparationen bezüglich der Auswirkungen von
Sklaverei, Kolonialismus, Rassendiskriminierung und Neokolonialismus
zugegangen ist, warum nicht?
25. Worin liegt bzw. liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursache
bzw. die Ursachen für die noch immer das Verhältnis zwischen den
ehemaligen Kolonialmächten und den Ländern des Globalen Südens
prägenden Abhängigkeitsverhältnisse und für damit verbundene, immer noch
bestehende Ausbeutungsmechanismen (www.bmz.de/de/themen/postkolonia
lismus)?
26. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob Armut und Hunger die Folge
einer strukturell ungerechten Weltwirtschaft sind, die historisch im
Kolonialismus wurzelt und bis heute fortdauert (www.misereor.de/informieren/
weltwirtschaft-nachhaltig-gestalten), und wenn ja, welche?
27. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die hochindustrialisierten
Wirtschaftssysteme der einstigen Kolonialmächte nur aufgrund der
Ausbeutung von Ressourcen und unbezahlter Arbeit in den kolonialisierten
Staaten Afrikas, Asiens und den Pazifischen Inseln entstehen konnten (www.tr
effpunkteuropa.de/wie-hangen-klimakrise-und-kolonialismus-zusammen?
lang=fr), und wenn ja, welche?
28. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, wonach die aus dem Kolonialismus,
der in den 1960er-Jahren in einem Großteil Afrikas endete, entstandenen
Machtstrukturen noch immer maßgeblich die wirtschaftlichen und
diplomatischen Beziehungen zwischen den ehemaligen Kolonialmächten und
den ehemals kolonialisierten Ländern prägen (www.treffpunkteuropa.de/
wie-hangen-klimakrise-und-kolonialismus-zusammen?lang=fr), und wenn
ja, welche?
29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die von Sierra Leone
organisierte Debatte im VN (Vereinte Nationen)-Sicherheitsrat am 12. August 2024,
die den Titel „Beseitigung historischer Ungerechtigkeiten und Stärkung
der effektiven Repräsentation Afrikas im Sicherheitsrat“ trug (webtv.un.or
g/en/asset/k1f/k1fyggwiqi), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus?
30. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Russland und China die
Gelegenheit nutzten, in der Debatte im VN-Sicherheitsrat am 12. August 2024
ausführlich auf den ihrer Meinung nach fortgeführten Kolonialismus der
westlichen Länder in Afrika einzugehen, und neben ihrer Unterstützung
der offiziellen Position der Afrikanischen Union (AU) auch die Forderung
nach einer Reform der internationalen Währungspolitik erhoben haben (ta
ble.media/africa/analyse/warum-die-reform-des-un-sicherheitsrates-zugun
sten-afrikas-nicht-vorankommt/), und wenn ja, welche?
31. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob China mit Anleihen in Höhe von
24,4 Mrd. Dollar – einem häufigen Vorurteil entgegen – bei Weitem nicht
der größte Gläubiger in Afrika ist, sondern private Anleger, häufig aus den
USA und Europa, die Anleihen im Volumen von 186,7 Mrd. Dollar bzw.
von 282,7 Mrd. Dollar private Schulden halten (table.media/africa/analys
e/china-vergibt-wieder-mehr-kredite-an-afrika/), und wenn ja, welche?
32. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Regierungen afrikanischer
Staaten westlichen privaten Gläubigern und multilateralen
Entwicklungsbanken dreimal mehr schulden als China (35 Prozent der Auslandsschulden)
und sie im Durchschnitt doppelt so hohe Kreditzinsen verlangen (5
Prozent vs. 2,7 Prozent) (www.swp-berlin.org/publikation/mta-spotlight-25-s
chuldenerleichterungen-in-afrika), und wenn ja, welche?
33. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich private Kreditgeber, die
meisten von ihnen westliche Banken und Vermögensverwalter, oft nicht
an Umschuldungsinitiativen beteiligen (www.swp-berlin.org/publikation/
mta-spotlight-25-schuldenerleichterungen-in-afrika), und wenn ja,
welche?
34. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob China Forderungen in Höhe von
62,9 Mrd. Dollar von insgesamt 149,1 Mrd. Dollar der bilateralen Kredite
an Afrika hält (table.media/africa/analyse/china-vergibt-wieder-mehr-kred
ite-an-afrika/), und wenn ja, welche?
35. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob bei multilateralen Krediten von
insgesamt 223,7 Mrd. Dollar der Anteil Chinas vernachlässigbar gering
ist, wobei die Weltbank mit 90,1 Mrd. Dollar vorn liegt, gefolgt von der
Afrikanischen Entwicklungsbank mit 42,9 Mrd. Dollar (table.media/afric
a/analyse/china-vergibt-wieder-mehr-kredite-an-afrika/), und wenn ja,
welche?
36. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf die Staaten in
Afrika zu, die Kolonien des Deutschen Reiches waren, dass noch immer viele
Länder des Globalen Südens hauptsächlich Rohstoffe exportieren,
während es vor allem die Länder des Globalen Nordens sind, die mit der
weiteren Verarbeitung und Produktion erhebliche Gewinnmargen, auf Kosten
der benannten Staaten, erwirtschaften (www.bmz.de/de/themen/postkolon
ialismus), und wenn ja, welche Daten liegen der Bundesregierung
bezüglich der ehemaligen Kolonien des Deutschen Reiches vor, und worin liegt
bzw. liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache bzw. die
Ursachen dafür?
37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob nach wie vor 45 der 54 Länder
Afrikas noch immer auf den Export von Primärprodukten der Agrar-,
Bergbau- und Rohstoffindustrie angewiesen sind (unctad.org/press-materi
al/african-countries-should-rethink-export-diversification-survive-econom
ic-shocks), und wenn ja, welche?
38. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Staaten Nordamerikas und
Europas seit der Industriellen Revolution 62 Prozent und die Staaten
Afrikas nur drei Prozent der Kohlendioxid-Emissionen (CO2) verursacht
haben (www.econstor.eu/bitstream/10419/300881/1/Kohnert-CO2-und-Klim
awandel-in-Afrika.pdf, S. 2 f.), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung ggf. daraus bei der Erarbeitung und Umsetzung
internationaler Klimaschutzstrategien?
39. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob der Beitrag des afrikanischen
Kontinents zum globalen Treibhausgasausstoß aktuell mit rund 4 Prozent
bei einem Bevölkerungsanteil von 18 Prozent verschwindend gering ist
(Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 19. November 2023:
Klimaschutz auf Kosten Afrikas, S. 23), und wenn ja, welche?
40. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Länder wie Namibia (1,54
Tonnen), Burundi (0,06 Tonnen), Ruanda (0,11 Tonnen), Tansania (0,24
Tonnen), Togo (0,29 Tonnen), Ghana (0,62 Tonnen) und Kamerun (0,34
Tonnen) (de.statista.com/statistik/daten/studie/1346870/umfrage/co2-emission
en-in-afrika-pro-kopf/), die Kolonien des Deutschen Reiches waren, im
Jahr 2022 insgesamt ca. 3,2 Tonnen CO2-Emissionen pro Kopf
verursachten, also weniger als die Hälfte Deutschlands (7,98 Tonnen) (de.statist
a.com/statistik/daten/studie/167877/umfrage/co-emissionen-nach-laender
n-je-einwohner/), und wenn ja, welche?
41. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich in den Jahren 1991 bis 2023
der Kontinent Afrika laut Weltmeteorologieorganisation (WMO) etwas
schneller als der Rest der Welt erwärmte und unverhältnismäßig stark
unter den Folgen des globalen Klimawandels leidet (AFP vom 2.
September 2024), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
42. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die afrikanischen Länder
durchschnittlich zwischen 2 und 5 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP)
durch die Folgen des Klimawandels verlieren und zudem viele von ihnen
bis zu 9 Prozent ihres Haushalts in die Bewältigung der Folgen des
Klimawandels stecken (AFP vom 2. September 2024), und wenn ja, welche?
43. Trifft es zu, dass der Bund die Sanierung des Hamburger Bismarck-
Denkmals im Alten Elbpark im Bereich Neustadt/St. Pauli mit 7,7 Mio.
Euro mitfinanziert hat (www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/6799
8/sanierungsfonds_hamburg_2020_sanierung_und_instandsetzung_des_bi
smarck_denkmals.pdf), und wenn nein, in welcher Höhe hat die
Bundesregierung die Sanierung ggf. mitfinanziert?
44. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob für das Bismarck-Denkmal in
Hamburg, dessen Sanierung vom Bund mitfinanziert wurde, nach wie vor
kein koloniales Erinnerungskonzept erarbeitet wurde und am Denkmal
selbst keine weiterführenden Informationen zu Bezügen des Denkmals zu
Kolonialismus und vor dem Hintergrund der späteren Umbauten in der
Zeit des Nationalsozialismus auch keine Informationen hierzu angebracht
wurden (www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Hamburgs-umstrittener-Kol
oss-Das-Bismarck-Denkmal-an-der-Elbe,bismarckdenkmal186.html), und
wenn ja, welche?
45. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Parameter des
Ideenwettbewerbs für die vom Bund mitfinanzierte Sanierung des Bismarck-
Denkmals in Hamburg besagten, dass am Denkmal selber, inklusive des
Sockels, keine Veränderungen vorgenommen und auch nichts baulich
angebracht werden darf, wodurch im Grunde eine künstlerische
Kontextualisierung, eine Dekolonisierung des Denkmals unmöglich gemacht wurde
(www.ndr.de/kultur/kunst/hamburg/Kein-Gewinner-beim-Bismarck-Wett
bewerb-Eine-unmoegliche-Aufgabe,bismarck358.html), und wenn ja,
welche?
46. Hat die Bundesregierung Kenntnisse von der Forderung der
Forschungsstelle „Hamburgs (post-)koloniales Erbe“, an der Universität Hamburg ein
Dokumentationszentrum für die Geschichte des kolonialen Völkermordes
und die Rolle des Hamburger Hafens im Hamburger Baakenhafen zu
errichten, vor dem Hintergrund, dass mehr als 90 Prozent der am
Völkermord im ehemaligen Deutsch-Südwest beteiligten deutschen Truppen
(mehr als 18 000 Soldaten und 11 000 Pferde) über den Petersenkai im
Hamburger Baakenhafen verschifft wurden (taz.de/Gedenkstreit-in-der-Ha
mburger-Hafencity/!6010601/), und wenn ja, welche, und unterstützt die
Bundesregierung das Anliegen?
47. Für welche Bismarck-Denkmäler in Deutschland hat es ggf. in welcher
Höhe seit 1990 Zuwendungen des Bundes zur Sanierung gegeben (bitte
nach Bundesländern getrennt mit Ort und Höhe der Zuwendung
auflisten)?
48. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es im Zusammenhang mit den
durch den Bund ggf. bezuschussten Sanierungen von Bismarck-
Denkmälern in Deutschland eine künstlerische bzw. historisierende
Kontextualisierung gegeben hat, und wenn ja, welche?
49. Hat die Bundesregierung ggf. Kenntnisse, ob es für das im Jahr 1901 vor
dem Reichstagsgebäude enthüllte Bismarck-Nationaldenkmal, das mit der
Umsetzung der Siegessäule auf den sogenannten Großen Stern 1938 und
1939 an den nördlichen Rand des Großen Sterns versetzt wurde (www.bu
ndestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-kalenderblatt-platz-republik-
559038), eine künstlerische bzw. historisierende Kontextualisierung
geplant ist, und wenn ja, welche?
Berlin, den 16. September 2024
Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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