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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Unterstützung eines zivil-militärischen Projekts in Kolumbien

Unterstützung des zivil-militärischen Projekts &bdquo;Plan de Consolidación Integral de la Macarena&ldquo; (PCIM) im Rahmen der deutsch-kolumbianischen Entwicklungszusammenarbeit: Kapitalhilfen, Begründung der Förderung, Vorprüfung, Risiken, Analyse der GTZ, Erstellung eines Raum- bzw. Umweltordnungsplans, Vorhabendurchführung, soziale Maßnahmen, &bdquo;do-no-harm&ldquo;-Ansatz, Sicherheitslage vor Ort, zivilgesellschaftliche Akteure, Drogenpolitik Kolumbiens, Menschenrechtsverletzungen; Aktivitäten anderer Geber in der Projektregion<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

20.12.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/410902. 12. 2010

Unterstützung eines zivil-militärischen Projekts in Kolumbien

der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele, Ute Koczy, Uwe Kekeritz, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Katja Keul, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant, im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kolumbien das zivil-militärische Projekt „Plan de Consolidación Integral de la Macarena“ (PCIM) über zwei Jahre mit 500 000 Euro zu unterstützen. Dies ist insofern ein Novum, als dass Deutschland sich bisher bewusst nicht in Projekten engagiert hat, die in Verbindung mit dem bewaffneten Konflikt in Kolumbien stehen und nicht rein ziviler Natur sind. Grund hierfür war auch die desolate Menschenrechtsbilanz der kolumbianischen Sicherheitskräfte.

Die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH hat im Auftrag der Bundesregierung eine Unterstützung für das PCIM durch die deutsche technische Zusammenarbeit geprüft. Dabei ist sie nicht nur zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das Projekt erhebliche Risiken für die beteiligten Personen und die Arbeit der GTZ in Kolumbien entstehen. Der Prüfbericht stellt auch die entwicklungspolitische Nachhaltigkeit des PCIM in Frage. Daher stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die Bundesregierung das PCIM unterstützen will.

Das deutsche entwicklungspolitische Engagement in Kolumbien genießt ein hohes Ansehen in Kolumbien und darüber hinaus. Mit der Unterstützung in den Bereichen Friedensentwicklung und Konfliktprävention leistet Deutschland einen sinnvollen Beitrag zur Konsolidierung der kolumbianischen Demokratie. Die Unterstützung des PCIM könnte diese Arbeit in Verruf bringen und das Personal deutscher Entwicklungsorganisationen in Kolumbien sowie die Menschen vor Ort gefährden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wurde zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik Kolumbien bereits im Rahmen eines Regierungsabkommens beschlossen, dass Deutschland sich im Rahmen des „Plan de Consolidación Integral de la Macarena“ (PCIM) mit 500 000 Euro für die Jahre 2011 und 2012 engagieren wird?

Wenn ja, wann wurde dieses Abkommen unterzeichnet?

2

Welche Rolle hat das Bundeskanzleramt bei der Anbahnung der deutschen Unterstützung des PCIM gespielt, und welche Bedeutung kam hierbei den Besuchen des ehemaligen Präsidenten Álvaro Uribe Vélez im Januar 2009 und des gewählten Präsidenten Dr. Juan Manuel Santos Caleron im Juli 2010 bei der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu?

3

Inwiefern bedeutet die ausdrückliche Befürwortung der Unterstützung des PCIM durch das Bundeskanzleramt und die Deutsche Botschaft in Bogotá, dass entwicklungspolitische Gründe nicht allein ausschlaggebend für die Förderung sind?

4

Aus welchen Gründen will die Bundesregierung trotz der erheblichen Risiken, die mit dem PCIM-Projekt verbunden sind, und trotz der fehlenden Nachhaltigkeit, dieses Projekt fördern?

5

Welche Rolle haben die von deutscher zivilgesellschaftlicher Seite im Rahmen des Berichts „Humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte und lokale Entwicklungen in der Region La Macarena unter besonderer Berücksichtigung des ‚Plan de Consolidación Integral de La Macarena‘ (PCIM)“ vom 3. November 2010 dargelegten Bedenken bei der Entscheidung gespielt, das Projekt zu unterstützen?

6

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Risikoanalyse, die von zivilgesellschaftlicher Seite im Rahmen des Berichts „Humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte und lokale Entwicklungen in der Region La Macarena unter besonderer Berücksichtigung des ‚Plan de Consolidación Integral de La Macarena‘ (PCIM)“ vom 3. November 2010 vorgelegt wurde?

7

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei der Region La Macarena um ein Gebiet mit offenen Kampfhandlungen und einer höchst volatilen Sicherheitslage handelt, in dem von staatlichen und nichtstaatlichen bewaffneten Akteuren Menschenrechte verletzt werden?

8

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass soziale Maßnahmen im Rahmen des PCIM ohne ausreichende Koordination mit den lokalen Autoritäten durchgeführt werden, wodurch diese geschwächt werden?

9

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es in der Region La Macarena eine gut organisierte Zivilgesellschaft gibt, die an einer gewaltfreien Konfliktlösung interessiert ist und erste Interaktionsräume hierfür bestehen (Interinstitutioneller Tisch der Nationalparkverwaltung; vom Friedenslabor III/EU unterstützter Politischer Tisch von Cordepaz; die Arbeitgruppe „Land“ des von United Nations Development Programme geleiteten Humanitären Tisches)?

10

Warum unterstützt die Bundesregierung nicht verstärkt zivilgesellschaftliche Akteure, um zur Konsolidierung der Region La Macarena beizutragen, anstatt ein riskantes zivil-militärisches Projekt zu unterstützen, dessen entwicklungspolitische Nachhaltigkeit in Frage gestellt wird?

11

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Risikoanalyse der GTZ, die im Bericht „Prüfung einer Unterstützung aus deutscher TZ zum ‚Plan de Consolidacion Integral de la Macarena‘ (PCIM) – Kolumbien“ vom August 2010 dargelegt wurde?

a) Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein hohes entwicklungspolitisches Risiko einer fehlenden Nachhaltigkeit des PCIM besteht, und wie gedenkt sie dieses Risiko zu minimieren?

b) Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass die deutsche Maßnahme trotz der regelmäßigen Kampfhandlungen zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Konfliktparteien durchgeführt werden kann, und wie gedenkt sie, das durch die Kampfhandlungen entstehende Risiko zu minimieren?

c) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Partner und Partnerinnen vor Ort sowie die Zielgruppe der Maßnahme aufgrund ihrer bloßen Mitarbeit zum Ziel von bewaffneten Akteuren werden könnten, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

d) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass das Projekt zum Ziel illegaler Akteure im Projektgebiet werden kann, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

e) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die gesamte Arbeit der GTZ in Kolumbien zum Ziel illegaler Akteure werden kann, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

f) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Arbeit anderer deutscher staatlicher Durchführungsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen im Projektgebiet oder in der umliegenden Region zum Ziel illegaler Akteure werden kann, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

g) Welche Rolle hat bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Maßnahme durchzuführen, der Mord an zwei in der Region Macarena tätigen kolumbianischen Menschenrechtsaktivistinnen/Menschenrechtsaktivisten im August 2010 gespielt, darunter eine Aktivistin, die an der Untersuchung eines vermeintlichen Massengrabes mit bis zu 2 000 vom kolumbianischen Militär seit 2002 in der Region getöteten Zivilisten beteiligt war?

h) Inwiefern entsprechen die Maßnahmen der Drogenpolitik der kolumbianischen Regierung in der Region La Macarena nicht den internationalen Standards für nachhaltige Projekte alternativer Entwicklung (u. a. Grundsatz der Freiwilligkeit und Grundsatz, dass keine Drogenpflanzen vernichtet werden, bevor es Alternativen gibt)?

i) Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung gespielt, dass die lokale Bevölkerung das PCIM eher als militärisches denn als ziviles Programm wahrnimmt?

j) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Maßnahme die für die Projektarbeit unabdingliche Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit verlieren kann, wenn die Maßnahme durch die Darstellungsweise der kolumbianischen Regierung als bloßer Handlanger des PCIM erscheint, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

k) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die kolumbianischen Projektpartner versuchen könnten, das Projekt für ihre eigene Agenda auszunutzen, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?

12

Inwieweit ist die Bundesregierung auch nach der Prüfung einer Unterstützung des PCIM durch die GTZ der Meinung, dass die Voraussetzung für den Einsatz der Entwicklungszusammenarbeit erfüllt wird, wonach „weder die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der vor Ort arbeitenden deutschen Institutionen, noch die im Projektgebiet lebende Bevölkerung durch die Maßnahme gefährdet werden“ (Bundestagsdrucksache 17/2805, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b)?

13

Durch wen wurde die „do-no-harm“-Analyse durchgeführt, zu welchem Ergebnis kam sie, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der „do-no-harm“-Ansatz bei der Durchführung des Projekts eingehalten wird?

14

Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein „do-no-harm“-Ansatz in der Konfliktregion La Macarena konsistenter und konsequenter (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2805, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6i) durch die Unterstützung eines Projekts verfolgt werden kann, das die Zivilbevölkerung als Teil einer militärischen Strategie wahrnimmt, als durch die Unterstützung kolumbianischer und internationaler Nichtregierungsorganisationen?

15

Welche Gründe haben zur Entscheidung der Bundesregierung geführt, die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern und nicht einen anderen Teil des PCIM, wie zum Beispiel Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit im Bereich der Landtitelvergabe, der Rechtssicherheit oder die punktuelle Stärkung der Staatsanwaltschaft und der Ombudsbehörde auf lokaler Ebene?

16

Warum hat die Bundesregierung von vornherein ausgeschlossen, im Rahmen der Förderung Maßnahmen zum Capacity Development von lokalen Akteuren und Bürgermeistern der Region durchzuführen?

17

Welche Rolle hat es bei Entscheidung der Bundesregierung, die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern, gespielt, dass es sich bei der Region La Macarena um ein Schutzgebiet handelt, das jedoch primär zu landwirtschaftlichen Zwecken, u. a. auch zum Kokaanbau, genutzt wird?

18

Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern, gespielt, dass in der letzten Zeit in der Region La Macarena bedeutende Mineral- und Ölreserven entdeckt wurden?

19

Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern, gespielt, dass in der Region La Macarena neben einer kleinbäuerlichen Bewirtschaftung des Landes auch Agrar-Großprojekte – vor allem der Anbau der afrikanischen Palmpflanze – existieren, bei denen die Herkunft des Landbesitzes und der Mittel zum Landkauf großer Flächen intransparent sind und eine Tendenz besteht, dass illegale Gruppen Land über Strohmänner kaufen, und könnte das deutsche Engagement hier zu einer Verbesserung führen?

Wenn ja, worin würde diese Verbesserung bestehen?

20

Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern, gespielt, dass die Region La Macarena trotz massiver Präsenz der Streitkräfte eine der landesweit höchsten Mordraten, eine der höchsten Vertreibungsraten sowie eine überdurchschnittlich hohe Minenopferrate aufweist?

21

Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern, gespielt, dass die staatlichen Politiken zur Rückgabe von Land an Vertriebene und zum Schutz vor erzwungenem Landverkauf kaum umgesetzt werden, und könnte das deutsche Engagement hier zu einer Verbesserung führen?

22

Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern, gespielt, dass wegen der andauernden Präsenz der Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia (FARC) in weiten Teilen der Region La Macarena die Möglichkeit, über Land in die Gemeinden zu gelangen, für Personen, die nicht aus der Gegend sind, sehr eingeschränkt sind?

23

Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu fördern, gespielt, dass es sich bei der Region La Macarena um ein Zentrum des Kokaanbaus handelt, und dass für die Vernichtung der illegalen Anpflanzungen Zivilisten unter Vertrag genommen werden, die beim Ausreißen der Kokapflanzen von Militär und Polizei begleitet werden, und dass die FARC die Kokafelder oft vermint und die Drogenausreißer gezielt angreift?

24

Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass trotz der prekären Sicherheitslage die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM partizipativ gestaltet werden kann, und wie soll eine Partizipation konkret gestaltet werden?

25

Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Unterstützung der Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM einen Modellcharakter für die Arbeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in aktiven Kampfgebieten?

26

Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass Kolumbien trotz der Verstöße der kolumbianischen Streitkräfte gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte ein sinnvoller Partner ist, um Erfahrungen für die Arbeit im Umfeld oder im Rahmen von zivil-militärischen Kooperationen in anderen Partnerländern zu machen?

27

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, warum andere Geber (Europäische Kommission, Kanada, Spanien, Schweden) zwar in der Region La Macarena aktiv sind, ihre Aktivitäten aber bewusst parallel zum PCIM halten?

28

Wie soll trotz der bestehenden Risiken eine konfliktsensible Durchführung des Vorhabens garantiert werden?

29

Welchen Beitrag leistet das PCIM zur Verbesserung der Menschenrechtslage in der Projektregion?

30

Inwiefern war der Respekt und der Schutz der Menschenrechte durch kolumbianische staatliche Stellen eine Voraussetzung für die Förderung des PCIM?

Inwiefern war dieser Aspekt Teil der Vorprüfung, und anhand welcher Kriterien wurde genau geprüft?

31

Inwiefern ist eine Verletzung von Menschenrechten durch kolumbianische staatliche Stellen ein Grund für den Ausstieg aus der Förderung, und anhand welcher Kriterien wird über einen Ausstieg entschieden?

32

Inwiefern hat die Bundesregierung überprüft, ob im Rahmen des PCIM Informantinnen und Informanten aus der Zivilbevölkerung angeworben werden?

33

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Anwerbung von Informantinnen und Informanten aus der Zivilbevölkerung gegen eine Förderung des PCIM spricht?

34

Inwiefern hat die Bundesregierung überprüft, ob die Unterstützung des PCIM wegen der Gefährdung der Zivilbevölkerung durch das Militär, welches am PCIM beteiligt ist, gegen Menschenrechte verstößt?

35

Inwiefern plant die Bundesregierung, vor der Förderung des PCIM eine Bestandsaufnahme der Situation der Zivilbevölkerung und der staatlichen Maßnahmen zum Respekt, zum Schutz und zur Gewährleistung der Menschenrechte der Bevölkerung durchzuführen?

Berlin, den 2. Dezember 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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