[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4327
17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Hans-Christian Ströbele,
Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4109 –
Unterstützung eines zivil-militärischen Projekts in Kolumbien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung plant, im Rahmen der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit mit Kolumbien das zivil-militärische Projekt „Plan de
Consolidación Integral de la Macarena“ (PCIM) über zwei Jahre mit 500 000 Euro zu
unterstützen. Dies ist insofern ein Novum, als dass Deutschland sich bisher
bewusst nicht in Projekten engagiert hat, die in Verbindung mit dem
bewaffneten Konflikt in Kolumbien stehen und nicht rein ziviler Natur sind. Grund
hierfür war auch die desolate Menschenrechtsbilanz der kolumbianischen
Sicherheitskräfte.
Die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH hat
im Auftrag der Bundesregierung eine Unterstützung für das PCIM durch die
deutsche technische Zusammenarbeit geprüft. Dabei ist sie nicht nur zu dem
Ergebnis gekommen, dass durch das Projekt erhebliche Risiken für die
beteiligten Personen und die Arbeit der GTZ in Kolumbien entstehen. Der
Prüfbericht stellt auch die entwicklungspolitische Nachhaltigkeit des PCIM in Frage.
Daher stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die Bundesregierung das
PCIM unterstützen will.
Das deutsche entwicklungspolitische Engagement in Kolumbien genießt ein
hohes Ansehen in Kolumbien und darüber hinaus. Mit der Unterstützung in
den Bereichen Friedensentwicklung und Konfliktprävention leistet
Deutschland einen sinnvollen Beitrag zur Konsolidierung der kolumbianischen
Demokratie. Die Unterstützung des PCIM könnte diese Arbeit in Verruf bringen und
das Personal deutscher Entwicklungsorganisationen in Kolumbien sowie die
Menschen vor Ort gefährden.
1. Wurde zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Republik
Kolumbien bereits im Rahmen eines Regierungsabkommens beschlossen,
dass Deutschland sich im Rahmen des „Plan de Consolidación Integral de
la Macarena“ (PCIM) mit 500 000 Euro für die Jahre 2011 und 2012
engagieren wird?
Wenn ja, wann wurde dieses Abkommen unterzeichnet? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 16. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4327 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie deutsche Beratung bei der Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans
im Rahmen des „Plan de Consolidación Integral de la Macarena“ (PCIM) wird
in Höhe von 0,5 Mio. Euro mit Mitteln aus dem TZ-Studien- und
Fachkräftefonds finanziert. Hierzu ist der Abschluss eines Regierungsabkommens nicht
notwendig; das Vorhaben wird formlos zwischen den Partnern vereinbart.
2. Welche Rolle hat das Bundeskanzleramt bei der Anbahnung der deutschen
Unterstützung des PCIM gespielt, und welche Bedeutung kam hierbei den
Besuchen des ehemaligen Präsidenten Álvaro Uribe Vélez im Januar 2009
und des gewählten Präsidenten Dr. Juan Manuel Santos Caleron im Juli
2010 bei der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zu?
Im Rahmen der beiden genannten Besuche wurde ein breites Spektrum von
Themen angesprochen. Dazu gehörten die bilateralen Beziehungen einschließlich
der Entwicklungszusammenarbeit, die innenpolitische Lage und die Lage der
Menschenrechte in Kolumbien, der Kampf gegen die organisierte (Drogen-)
Kriminalität sowie die regionale Sicherheit in der Region.
3. Inwiefern bedeutet die ausdrückliche Befürwortung der Unterstützung des
PCIM durch das Bundeskanzleramt und die Deutsche Botschaft in Bogotá,
dass entwicklungspolitische Gründe nicht allein ausschlaggebend für die
Förderung sind?
Für die Entscheidung, die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im
Rahmen des PCIM durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (TZ) zu
unterstützen, sind entwicklungspolitische Gründe ausschlaggebend. Die
Maßnahme der deutschen TZ ist ein wichtiger Beitrag zur Lösung der
Landproblematik in Kolumbien. Dies ist ein Thema, das vom neugewählten Präsidenten
Santos als prioritäres politisches Ziel definiert wurde.
4. Aus welchen Gründen will die Bundesregierung trotz der erheblichen
Risiken, die mit dem PCIM-Projekt verbunden sind, und trotz der
fehlenden Nachhaltigkeit, dieses Projekt fördern?
Die Beratung bei der Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im
Rahmen des PCIM durch deutsche TZ hat das Ziel, zur Lösung der
Landproblematik und damit zur Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für die
angestrebte Landtitelvergabe beizutragen. Die Macarena zeichnet sich durch eine
sehr ungleiche und größtenteils informelle Landverteilung aus. Die Mehrzahl
der Bewohner der Region sind ehemalige Colonos (Siedler), die seit Jahren ihre
Parzellen bearbeiten, ohne formale Titel zu besitzen, und deren
Landbesitzrechte nicht geklärt sind. Dies liegt u. a. auch daran, dass aufgrund einer
fehlenden Landnutzungsplanung rechtlich momentan keine Landtitulierung möglich
ist. Sorge bereiten die massiven Landaufkäufe in den Gebieten, in denen sich
die Sicherheitslage verbessert hat. Die Bundesregierung ist davon überzeugt,
durch die Beratung bei der Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans zur
Verbesserung der Rechtssituation der Landbevölkerung in der Macarena und
damit nachhaltig zur Befriedung und Entwicklung der Region beizutragen.
5. Welche Rolle haben die von deutscher zivilgesellschaftlicher Seite im
Rahmen des Berichts „Humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte und
lokale Entwicklungen in der Region La Macarena unter besonderer
Berücksichtigung des ‚Plan de Consolidación Integral de La Macarena‘
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4327(PCIM)“ vom 3. November 2010 dargelegten Bedenken bei der
Entscheidung gespielt, das Projekt zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat die im Bericht „Humanitäres Völkerrecht,
Menschenrechte und lokale Entwicklungen in der Region La Macarena unter besonderer
Berücksichtigung des ‚Plan de Consolidación Integral de La Macarena‘
(PCIM)“ aufgeführten Bedenken von deutscher zivilgesellschaftlicher Seite zur
Kenntnis genommen, teilt diese aber nicht dahingehend, dass sie im Ergebnis
ein Engagement in der Region La Macarena ausschließen.
6. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Risikoanalyse, die von
zivilgesellschaftlicher Seite im Rahmen des Berichts „Humanitäres Völkerrecht,
Menschenrechte und lokale Entwicklungen in der Region La Macarena
unter besonderer Berücksichtigung des ‚Plan de Consolidación Integral de
La Macarena‘ (PCIM)“ vom 3. November 2010 vorgelegt wurde?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich bei der
Region La Macarena um ein Gebiet mit offenen Kampfhandlungen und
einer höchst volatilen Sicherheitslage handelt, in dem von staatlichen und
nichtstaatlichen bewaffneten Akteuren Menschenrechte verletzt werden?
In der Region „La Macarena“ kommt es vor allem in den ländlichen Gebieten
noch immer zu Kampfhandlungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und
illegalen Gewaltgruppen, die sich durch den Drogenhandel finanzieren. In den
Gemeindehauptstädten der Region finden aufgrund der Präsenz der staatlichen
Sicherheitskräfte keine Kampfhandlungen mehr statt. Weiterhin existieren
Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, die jedoch
nach Angaben der Vereinten Nationen und unabhängiger staatlicher Stellen wie
dem Ombudsmann zu einem ganz überwiegenden Teil durch illegale
bewaffnete Gruppen begangen werden.
8. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass soziale
Maßnahmen im Rahmen des PCIM ohne ausreichende Koordination mit den
lokalen Autoritäten durchgeführt werden, wodurch diese geschwächt
werden?
Das PCIM ist ein auf zentralstaatlicher Ebene beschlossenes und konzipiertes
Programm, das aufgrund der Historie dieser Region bisher wenig die lokalen
Institutionen einbezogen hat und daher noch nicht breit verankert ist. Es gibt
staatliche Institutionen, die in der Region seit längerer Zeit arbeiten und von der
Bevölkerung positiv bewertet werden und akzeptiert sind. Die Aussage, dass
die lokalen Autoritäten durch die Existenz des PCIM geschwächt werden, wird
nicht geteilt.
9. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es in der
Region La Macarena eine gut organisierte Zivilgesellschaft gibt, die an einer
gewaltfreien Konfliktlösung interessiert ist und erste Interaktionsräume
hierfür bestehen (Interinstitutioneller Tisch der Nationalparkverwaltung;
vom Friedenslabor III/EU unterstützter Politischer Tisch von Cordepaz;
die Arbeitgruppe „Land“ des von United Nations Development
Programme geleiteten Humanitären Tisches)?
Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung.
Drucksache 17/4327 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Warum unterstützt die Bundesregierung nicht verstärkt
zivilgesellschaftliche Akteure, um zur Konsolidierung der Region La Macarena
beizutragen, anstatt ein riskantes zivil-militärisches Projekt zu unterstützen,
dessen entwicklungspolitische Nachhaltigkeit in Frage gestellt wird?
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure wie
Misereor, Diakonie, Caritas und Ziviler Friedensdienst und trägt dadurch zur
Konsolidierung bei.
11. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Risikoanalyse der GTZ, die im
Bericht „Prüfung einer Unterstützung aus deutscher TZ zum ‚Plan de
Consolidacion Integral de la Macarena‘ (PCIM) – Kolumbien“ vom
August 2010 dargelegt wurde?
a) Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein hohes
entwicklungspolitisches Risiko einer fehlenden Nachhaltigkeit des PCIM
besteht, und wie gedenkt sie dieses Risiko zu minimieren?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Prüfberichts, dass bei der
Beratung für die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des
PCIM entwicklungspolitische Risiken bestehen. Mit der detaillierten Analyse
der Risiken, ihrer Bewertung und der Durchführung von Maßnahmen zur
Risikominderung, ebenso wie die durchgehende Berücksichtigung des Prinzips von
„do no harm“, werden jedoch geeignete Maßnahmen ergriffen, um die TZ-
Unterstützung erfolgreich und nachhaltig durchführen zu können.
b) Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass die deutsche
Maßnahme trotz der regelmäßigen Kampfhandlungen zwischen
staatlichen und nichtstaatlichen Konfliktparteien durchgeführt werden
kann, und wie gedenkt sie, das durch die Kampfhandlungen
entstehende Risiko zu minimieren?
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das Risiko für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, ebenso wie für Partnerinnen und Partner vor Ort sowie die
Zielgruppe der Maßnahme unter Berücksichtigung der im Prüfbericht der GTZ
enthaltenen Maßnahmen minimiert werden kann.
c) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Partner
und Partnerinnen vor Ort sowie die Zielgruppe der Maßnahme
aufgrund ihrer bloßen Mitarbeit zum Ziel von bewaffneten Akteuren
werden könnten, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?
Auf die Antworten zu den Frage 11a und 11b wird verwiesen.
d) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass das Projekt
zum Ziel illegaler Akteure im Projektgebiet werden kann, und wie
gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass in Kolumbien wegen des
Binnenkonfliktes für Kooperanten grundsätzlich ein Risiko besteht, Ziel von Aktionen
illegaler Gewaltgruppen zu werden.
Dies trifft besonders für die Region La Macarena zu. Es wird von einem
mittelhohen Risiko mit mittlerer Beeinflussbarkeit ausgegangen. Wie alle deutschen
EZ-Projekte wird auch das geplante Vorhaben über Sicherheits- und
Notfallpläne verfügen, um auf mögliche Veränderungen der Sicherheitslage
angemessen reagieren zu können. Darüber hinaus ist für das Vorhaben eine Exit-
Strategie vorgesehen, mit der im Falle von gravierenden Sicherheitsbefürchtungen
die Arbeit auf Partner verlagert oder aber ganz eingestellt werden kann.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4327e) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die gesamte
Arbeit der GTZ in Kolumbien zum Ziel illegaler Akteure werden
kann, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu minimieren?
Die Bundesregierung schätzt dieses Risiko als niedrig bis mittel ein. Im
Rahmen der in Antwort zu Frage 11c erwähnten Sicherheitspläne wird die GTZ,
ebenso wie andere Kooperationspartner, auf mögliche Veränderungen der
Sicherheitslage angemessen reagieren.
f) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Arbeit
anderer deutscher staatlicher Durchführungsorganisationen und
Nichtregierungsorganisationen im Projektgebiet oder in der
umliegenden Region zum Ziel illegaler Akteure werden kann, und wie gedenkt
sie, dieses Risiko zu minimieren?
Siehe Antwort zu Frage 11e.
g) Welche Rolle hat bei der Entscheidung der Bundesregierung, die
Maßnahme durchzuführen, der Mord an zwei in der Region Macarena
tätigen kolumbianischen Menschenrechtsaktivistinnen/
Menschenrechtsaktivisten im August 2010 gespielt, darunter eine Aktivistin, die
an der Untersuchung eines vermeintlichen Massengrabes mit bis zu
2 000 vom kolumbianischen Militär seit 2002 in der Region getöteten
Zivilisten beteiligt war?
Die Ermordung zweier in der Region Macarena tätiger kolumbianischer
Menschenrechtsverteidiger im August 2010 zeigt, dass es in Kolumbien nach wie
vor ein bedeutendes Konfliktpotenzial gibt und dass
Menschenrechtsverteidiger zu den gefährdeten Bevölkerungsgruppen gehören. Die Information wurde
bei der Entscheidung bezüglich der Unterstützung der Maßnahme
berücksichtigt.
h) Inwiefern entsprechen die Maßnahmen der Drogenpolitik der
kolumbianischen Regierung in der Region La Macarena nicht den
internationalen Standards für nachhaltige Projekte alternativer Entwicklung
(u. a. Grundsatz der Freiwilligkeit und Grundsatz, dass keine
Drogenpflanzen vernichtet werden, bevor es Alternativen gibt)?
Angesichts bestehender infrastruktureller Defizite in der Region und den damit
einhergehenden stark erschwerten Vermarktungsmöglichkeiten für legale
Anbaugüter zielt PCIM unter anderem darauf ab, die defizitäre Marktanbindung
der Macarena zu verbessern. Auch die Entwicklung alternativer legaler
Anbaumaßnahmen wird im Rahmen von PCIM unterstützt. PCIM entspricht dabei
jedoch nicht den Standards der EU zur alternativen Entwicklung.
i) Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung
gespielt, dass die lokale Bevölkerung das PCIM eher als militärisches
denn als ziviles Programm wahrnimmt?
Bei der Prüfung wurde PCIM in den Mittelpunkt einer ausführlichen Peace and
Conflict Analysis (PCA) gestellt. Obwohl Teile der lokalen Bevölkerung den
militärischen Charakter des Programms stärker wahrnehmen als den
militärischen, demonstriert die bloße Existenz des PCIM eine Abkehr von einer
ausschließlich militärischen Strategie und ermöglicht es der Bevölkerung
mittelfristig, alle Leistungen des kolumbianischen Staates in Anspruch nehmen zu
können. Dies wurde durch die Schaffung des Nationalen Verwaltungssystem
der Gebietskonsolidierung im August 2010 noch einmal bestätigt und
weitergeführt.
Drucksache 17/4327 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodej) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die
Maßnahme die für die Projektarbeit unabdingliche Glaubwürdigkeit und
Unabhängigkeit verlieren kann, wenn die Maßnahme durch die
Darstellungsweise der kolumbianischen Regierung als bloßer Handlanger
des PCIM erscheint, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu
minimieren?
Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht.
k) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die
kolumbianischen Projektpartner versuchen könnten, das Projekt für ihre
eigene Agenda auszunutzen, und wie gedenkt sie, dieses Risiko zu
minimieren?
Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht.
12. Inwieweit ist die Bundesregierung auch nach der Prüfung einer
Unterstützung des PCIM durch die GTZ der Meinung, dass die Voraussetzung
für den Einsatz der Entwicklungszusammenarbeit erfüllt wird, wonach
„weder die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der vor Ort arbeitenden
deutschen Institutionen, noch die im Projektgebiet lebende Bevölkerung
durch die Maßnahme gefährdet werden“ (Bundestagsdrucksache 17/2805,
Antwort der Bundesregierung zu Frage 6b)?
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die vorgesehene Maßnahme,
ebenso wie die damit verbundenen vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Risikominderung geeignet sind, die Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der vor Ort arbeitenden deutschen Institutionen, ebenso wie der im
Projektgebiet lebenden Bevölkerung zu vermeiden.
13. Durch wen wurde die „do-no-harm“-Analyse durchgeführt, zu welchem
Ergebnis kam sie, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der
„do-no-harm“-Ansatz bei der Durchführung des Projekts eingehalten
wird?
Ein peace-and-conflict-assessment (PCA) wurde bereits im Rahmen der
Prüfung der TZ-Maßnahme durch einen kolumbianischen Experten, mit
Unterstützung eines internationalen Experten, durchgeführt. Hierbei wurde ein
Akteursmapping erstellt und risikoverstärkende sowie risikominimierende Faktoren
identifiziert. Diese bilden die Grundlage für die grundsätzliche Ausrichtung der
Maßnahme. Ab Projektbeginn und während der Umsetzung müssen
kontinuierlich „do-no-harm“-Analysen durchgeführt werden, da jede vorgesehene
Maßnahme zeitnah daraufhin betrachtet werden muss. Die ausführliche PCA-
Analyse findet sich in der Studie von INDEPAZ, die als Grundlage für den
Prüfbericht erstellt wurde.
14. Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ein „do-no-harm“-
Ansatz in der Konfliktregion La Macarena konsistenter und konsequenter
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/2805, Antwort der Bundesregierung zu
Frage 6i) durch die Unterstützung eines Projekts verfolgt werden kann,
das die Zivilbevölkerung als Teil einer militärischen Strategie
wahrnimmt, als durch die Unterstützung kolumbianischer und internationaler
Nichtregierungsorganisationen?
Der Konsolidierungsplan ist die Strategie der demokratisch gewählten
kolumbianischen Regierung für die Wiedereingliederung der Macarena in den kolum-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4327bianischen Staatsverband. Die Unterstützung des PICM durch die deutsche EZ
läuft parallel zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Gruppen durch deutsche
Nichtregierungsorganisationen (NRO). Dies spiegelt die Strategie der
deutschen EZ im Bereich Friedensentwicklung exakt wider, welche das Ziel
verfolgt, staatliche Institutionen ebenso wie die Beteiligung der Zivilgesellschaft
zu stärken, damit Bedingungen geschaffen werden, die es Kolumbien erlauben,
seine Entwicklungspotenziale zu nutzen.
15. Welche Gründe haben zur Entscheidung der Bundesregierung geführt, die
Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu
fördern und nicht einen anderen Teil des PCIM, wie zum Beispiel
Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit im Bereich der
Landtitelvergabe, der Rechtssicherheit oder die punktuelle Stärkung der
Staatsanwaltschaft und der Ombudsbehörde auf lokaler Ebene?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit hat im Thema partizipative
Landnutzungsplanung international, aber auch in der Region außerordentlich gute
Erfahrungen gesammelt. Dieser auf Partizipation und Konsens hinzielende
Ansatz der deutschen EZ wird von unseren Partnern geschätzt. Die Unterstützung
bei der Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplan wird zur Stärkung von
Interaktionsräumen zur friedlichen Bearbeitung von Landrechtkonflikten und
Umweltordnung in der Region „La Macarena“ beitragen. Dies wird direkt der
Bevölkerung der Region „La Macarena“ zugute kommen.
16. Warum hat die Bundesregierung von vornherein ausgeschlossen, im
Rahmen der Förderung Maßnahmen zum Capacity Development von lokalen
Akteuren und Bürgermeistern der Region durchzuführen?
Die TZ-Maßnahme dient der Stärkung der lokalen Kapazitäten unter
Berücksichtigung der Sicherheitssituation. Auf den Prüfbericht wird verwiesen.
17. Welche Rolle hat es bei Entscheidung der Bundesregierung, die
Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu
fördern, gespielt, dass es sich bei der Region La Macarena um ein
Schutzgebiet handelt, das jedoch primär zu landwirtschaftlichen Zwecken, u. a.
auch zum Kokaanbau, genutzt wird?
Bei dem Gebiet, das als „Macarena“ bezeichnet wird, handelt es sich nicht
ausschließlich um ein Schutzgebiet, allerdings befindet sich in dieser Region das
Schutzgebiet „Sierra de la Macarena“ sowie zwei weitere Schutzgebiete. Die
Definition der Raum-/Umweltordnungspläne für die Region ist notwendig, um
eine Invasion der Schutzgebiete durch landwirtschaftliche Nutzung zu
verhindern. Insbesondere der Koka-Anbau und die Drogenproduktion tragen massiv
zur Umweltzerstörung bei.
18. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die
Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu
fördern, gespielt, dass in der letzten Zeit in der Region La Macarena
bedeutende Mineral- und Ölreserven entdeckt wurden?
Eine verbindliche partizipativ erstellte Landnutzungsplanung wird zur Lösung
der Problematik der konkurrierenden Landnutzung durch Colonos, Bergbau
und Erdöl-Exploration sowie durch nichttraditionelles Agrar-Business
beitragen.
Drucksache 17/4327 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die
Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu
fördern, gespielt, dass in der Region La Macarena neben einer
kleinbäuerlichen Bewirtschaftung des Landes auch Agrar-Großprojekte – vor
allem der Anbau der afrikanischen Palmpflanze – existieren, bei denen
die Herkunft des Landbesitzes und der Mittel zum Landkauf großer
Flächen intransparent sind und eine Tendenz besteht, dass illegale Gruppen
Land über Strohmänner kaufen, und könnte das deutsche Engagement
hier zu einer Verbesserung führen?
Wenn ja, worin würde diese Verbesserung bestehen?
Auf die Ausführungen zu Frage 18 wird verwiesen. Die Bundesregierung trägt
durch die Beratung bei der Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im
Rahmen des PCIM zu einer Verbesserung der Rechtssituation der Kleinbauern
in der Macarena bei.
20. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die
Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu
fördern, gespielt, dass die Region La Macarena trotz massiver Präsenz
der Streitkräfte eine der landesweit höchsten Mordraten, eine der
höchsten Vertreibungsraten sowie eine überdurchschnittlich hohe
Minenopferrate aufweist?
Die Region wurde über Jahrzehnte hinweg nicht vom kolumbianischen Staat
kontrolliert. PCIM hat als Ziel, zivile Einrichtungen allmählich (wieder-)
aufzubauen und damit die Sicherheitssituation nachhaltig zu verbessern. Die
Beratung bei der Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des
PCIM trägt hierzu bei. Eine internationale Präsenz in Konfliktregionen wie die
Region La Macarena hat außerdem in der Regel schützende Wirkungen für die
Bevölkerung.
21. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die
Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu
fördern, gespielt, dass die staatlichen Politiken zur Rückgabe von Land
an Vertriebene und zum Schutz vor erzwungenem Landverkauf kaum
umgesetzt werden, und könnte das deutsche Engagement hier zu einer
Verbesserung führen?
Die Problematik der zum Teil unzureichenden Umsetzung der Rückgabe von
Land an Vertriebene und zum Schutz vor erzwungenem Landverkauf hat für die
Entscheidung der Bundesregierung eine Rolle gespielt. Den lokalen Behörden
in der Macarena gelang es bisher nicht, einen Raum-/Umweltordnungsplan zu
erstellen. Der Raum-/Umweltordnungsplan ist Grundlage für die Lösung der
Landproblematik. Durch die Beratung bei der Erstellung eines Raum-/
Umweltordnungsplans ist eine erfolgreichere Umsetzung der staatlichen Politiken zur
Rückgabe von Land an Vertriebene und zum Schutz vor erzwungenem
Landverkauf zu erwarten.
22. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die
Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu
fördern, gespielt, dass wegen der andauernden Präsenz der Fuerzas
Armadas Revolucionarias de Colombia (FARC) in weiten Teilen der Region
La Macarena die Möglichkeit, über Land in die Gemeinden zu gelangen,
für Personen, die nicht aus der Gegend sind, sehr eingeschränkt sind?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4327Die andauernde Präsenz der FARC in einigen ländlichen Teilen der Region und
die damit verbundene eingeschränkte Mobilität in der Region wird bei der
konkreten Projektkonzeption berücksichtigt werden.
23. Welche Rolle hat es bei der Entscheidung der Bundesregierung, die
Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM zu
fördern, gespielt, dass es sich bei der Region La Macarena um ein
Zentrum des Kokaanbaus handelt, und dass für die Vernichtung der illegalen
Anpflanzungen Zivilisten unter Vertrag genommen werden, die beim
Ausreißen der Kokapflanzen von Militär und Polizei begleitet werden,
und dass die FARC die Kokafelder oft vermint und die Drogenausreißer
gezielt angreift?
Das Vorhaben wird nicht im direkten Kontext der Drogenbekämpfung oder der
alternativen Entwicklung tätig werden. Mögliche Einsatzgebiete des Projektes
in Kokaanbauregionen (rote Zonen) sind nicht vorgesehen.
24. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass trotz der prekären
Sicherheitslage die Erstellung eines Raum-/Umweltordnungsplans im
Rahmen des PCIM partizipativ gestaltet werden kann, und wie soll eine
Partizipation konkret gestaltet werden?
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass der Raum-/
Umweltordnungsplan im Rahmen des PCIM partizipativ gestaltet werden kann. Alle Akteure
sollen einbezogen werden. Auf den Prüfbericht der deutschen Gesellschaft für
technische Zusammenarbeit wird verwiesen.
25. Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Unterstützung der Erstellung
eines Raum-/Umweltordnungsplans im Rahmen des PCIM einen
Modellcharakter für die Arbeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
aktiven Kampfgebieten?
Ein Erfolg von PCIM und des Vorhabens kann staatlichen Institutionen
erlauben, ihre Konfliktbearbeitungsmechanismen und deren Wirkung zu verbessern.
Ebenso kann eine effektive Maßnahme, die zum Schutz der Nationalparks
beiträgt, einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz leisten. Die Bundesregierung
ist davon überzeugt, dass das Projekt Modellcharakter für integrierte
Konsolidierungsgebiete haben kann.
26. Inwiefern ist die Bundesregierung der Meinung, dass Kolumbien trotz
der Verstöße der kolumbianischen Streitkräfte gegen das humanitäre
Völkerrecht und die Menschenrechte ein sinnvoller Partner ist, um
Erfahrungen für die Arbeit im Umfeld oder im Rahmen von zivil-militärischen
Kooperationen in anderen Partnerländern zu machen?
Die Bundesregierung beurteilt die Entwicklungszusammenarbeit mit
Kolumbien positiv. Insofern sind Erfahrungen aus dieser Zusammenarbeit unter
Umständen geeignet, die Instrumente und Modalitäten der deutschen EZ
weiterzuentwickeln. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die kolumbianische
Regierung in Zusammenarbeit mit UNHCHR die Beachtung der
Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch die Sicherheitskräfte zu einem
zentralen Anliegen gemacht hat.
Drucksache 17/4327 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, warum
andere Geber (Europäische Kommission, Kanada, Spanien, Schweden)
zwar in der Region La Macarena aktiv sind, ihre Aktivitäten aber bewusst
parallel zum PCIM halten?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von Aktivitäten von USAID und den
Niederlanden im Rahmen des PCIM in der Macarena. Auf den Prüfbericht der
deutschen Gesellschaft für technische Zusammenarbeit wird verwiesen.
28. Wie soll trotz der bestehenden Risiken eine konfliktsensible
Durchführung des Vorhabens garantiert werden?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
29. Welchen Beitrag leistet das PCIM zur Verbesserung der
Menschenrechtslage in der Projektregion?
Die Bundesregierung erwartet, dass das PCIM durch Verbesserung der
Sicherheitssituation auf mittlere Frist, aber auch durch die Präsenz staatlicher Stellen,
die Klärung der Landfrage, Zugang zum Recht sowie Verbesserung der
Infrastruktur einen direkten Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechte leisten
wird.
30. Inwiefern war der Respekt und der Schutz der Menschenrechte durch
kolumbianische staatliche Stellen eine Voraussetzung für die Förderung
des PCIM?
Inwiefern war dieser Aspekt Teil der Vorprüfung, und anhand welcher
Kriterien wurde genau geprüft?
Die Förderung von Menschenrechten ist ein Leitprinzip der deutschen
Entwicklungspolitik und leitet die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit unseren Partnerländern. Zu einer
systematischen Orientierung an Menschenrechten hat sich das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch den
Entwicklungspolitischen Aktionsplan für Menschenrechte verpflichtet.
Die Bundesregierung beurteilt die Lage in Kolumbien, ebenso wie die anderen
EU-Staaten, sehr differenziert: Es wird eindeutig festgestellt, dass sich die
wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen in Kolumbien in den
letzten Jahren verbessert haben. Auch die Sicherheitssituation in Kolumbien zeigt
deutliche Verbesserungen. Offene Probleme betreffen weiterhin die
Menschenrechtssituation, die soziale und ökonomische Ungleichheit, die Auswirkungen
des bewaffneten Konflikts auf die Zivilgesellschaft und die große Anzahl an
Binnenvertriebenen. Die kolumbianische Regierung ist sich dieser Probleme
bewusst und bestrebt, diese zu bewältigen. Der ganz überwiegende Teil der
Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte geht auf
das Konto der illegalen Gewaltgruppen.
Diese Gesichtspunkte wurden bei der Prüfung des PCIM in Betracht gezogen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/432731. Inwiefern ist eine Verletzung von Menschenrechten durch
kolumbianische staatliche Stellen ein Grund für den Ausstieg aus der Förderung, und
anhand welcher Kriterien wird über einen Ausstieg entschieden?
Das BMZ analysiert und bewertet regelmäßig die Menschenrechtssituation in
den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit. Auf dieser Basis werden
Menschenrechtsprobleme bei Regierungsverhandlungen angesprochen,
gegebenenfalls konkrete Maßnahmen vereinbart und überwacht sowie Umfang und
Art der Zusammenarbeit angepasst. Der Ausstieg aus jeglicher Förderung kann
nur ein letztes Mittel sein, da dies auch das Ende des Dialogs mit der Regierung
und damit von Einflussmöglichkeiten und Vorhaben zur
Menschenrechtsförderung bedeuten würde.
32. Inwiefern hat die Bundesregierung überprüft, ob im Rahmen des PCIM
Informantinnen und Informanten aus der Zivilbevölkerung angeworben
werden?
Im Rahmen der Prüfung wurde von einigen Akteuren vor Ort dargelegt, dass
seitens der Sicherheitskräfte Zivilisten eingesetzt wurden, um Informationen
über illegale bewaffnete Gruppen in der Region zu erhalten.
33. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Anwerbung von
Informantinnen und Informanten aus der Zivilbevölkerung gegen eine
Förderung des PCIM spricht?
Die deutsche Beratung bei der Erstellung eines Raum-/Umweltplans im
Rahmen des „Plan de Consolidación Integral de la Macarena“ (PCIM) betrifft die
zivile Komponente des PCIM.
34. Inwiefern hat die Bundesregierung überprüft, ob die Unterstützung des
PCIM wegen der Gefährdung der Zivilbevölkerung durch das Militär,
welches am PCIM beteiligt ist, gegen Menschenrechte verstößt?
Die Beratung bei der Erstellung eines Raum-/Umweltplanes im Rahmen des
PCIM verstößt nicht gegen die Menschenrechte, sondern wird, wie oben in den
Antworten zu den Fragen 19, 20 und 21 dargelegt, die Menschenrechtssituation
verbessern.
35. Inwiefern plant die Bundesregierung, vor der Förderung des PCIM eine
Bestandsaufnahme der Situation der Zivilbevölkerung und der staatlichen
Maßnahmen zum Respekt, zum Schutz und zur Gewährleistung der
Menschenrechte der Bevölkerung durchzuführen?
Kolumbien hat sich im Dezember 2008 als eines der ersten Länder weltweit
dem universellen periodischen Staaten-Überprüfungsverfahren im
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gestellt. Der kolumbianischen Regierung
wurden ernsthafte Bemühungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage
bestätigt und konstatiert, dass die Regierung einen offenen Umgang mit den
bestehenden Problemen pflegt. Besonders positiv ist die konstruktive
Zusammenarbeit Kolumbiens mit dem Hochkommissariat für Menschenrechte der
Vereinten Nationen. Vor diesem Hintergrund wurde bei der Prüfung der
Maßnahme eine Konfliktanalyse (siehe Antwort zu Frage 11i) durchgeführt, die die
oben genannten Aspekte berücksichtigt.
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