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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Auswahl der an den Europäischen Auswärtigen Dienst entsandten deutschen Diplomatinnen und Diplomaten

Entsendung deutscher Diplomaten in den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD): Bewerbungsanreize, Auswahlverfahren, Bewerbung von Angehörigen anderer Behörden, besondere Anforderungen und Qualifikationen, Vorbereitung der an den EAD zu delegierenden Personen, Dauer der Entsendung und Verlängerungsmöglichkeiten, Durchführung von Neueinstellungen, Konzept für die strategische Grundlage der deutschen Zusammenarbeit mit dem EAD<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.12.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/411002. 12. 2010

Auswahl der an den Europäischen Auswärtigen Dienst entsandten deutschen Diplomatinnen und Diplomaten

der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Tom Koenigs, Agnes Malczak, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) soll sich zu einem Drittel aus Angehörigen der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzen. Die Auswahl dieser Diplomatinnen und Diplomaten und deren Vorbereitung haben daher direkten Einfluss auf die Zusammensetzung, die Arbeitsweise und die Effektivität des EAD. Die Vorgaben und Richtlinien nach denen die Auswahl getroffen und die Vorbereitung vorgenommen wird, sind daher von zentraler Bedeutung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Können sich Angehörige des deutschen diplomatischen Dienstes auf eigene Initiative für den EAD bewerben oder schlägt das Auswärtige Amt Kandidaten für den EAD vor?

2

Können sich Interessenten des deutschen diplomatischen Dienstes direkt beim EAD bewerben oder müssen sie sich zunächst einem internen Auswahlverfahren im Auswärtigen Amt stellen?

3

Nach welchen Verfahren läuft eine Vorauswahl der deutschen Kandidatinnen und Kandidaten für den EAD ab, falls diese vorgesehen ist? Existieren Kriterien für die Auswahl, und wenn ja, welche?

4

Setzt das Auswärtige Amt Anreize für eine Bewerbung von Angehörigen des deutschen diplomatischen Dienstes beim EAD? Wenn ja, welche?

5

Gibt es Pläne, dass sich Angehörige aus anderen Bundesministerien oder Einrichtungen als dem Auswärtigen Amt für eine Stelle beim EAD bewerben können? Welche Voraussetzungen müssen diese Kandidatinnen und Kandidaten von deutscher Seite erfüllen, um sich beim EAD bewerben zu können? Welche von europäischer Seite?

6

Welche besonderen Anforderungen und Qualifikationen müssen die deutschen Kandidatinnen und Kandidaten für den EAD erfüllen?

7

Werden Personen, die von der Bundesregierung an den EAD entsandt werden, im Vorfeld in Deutschland speziell vorbereitet? Falls ja, was umfasst diese Vorbereitung, und durch wen oder welche Organisation wird sie ausgeführt?

8

Für welchen Zeitraum werden deutsche Bedienstete dem EAD zur Verfügung gestellt?

9

Unter welchen Umständen ist eine Verlängerung der Entsendung eines Angehörigen des deutschen diplomatischen Dienstes im EAD möglich? Hat das Auswärtige Amt die Möglichkeit, eine Verlängerung zu blockieren, obwohl sie von dem Bediensteten und dem EAD befürwortet wird?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, die an den EAD delegierten Diplomatinnen und Diplomaten durch Neueinstellungen zu ersetzen, und wenn ja, in welchem Umfang?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung Personen einzustellen, um diese direkt dem EAD zur Verfügung zu stellen?

12

Liegt ein Konzept vor, das die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem EAD auf eine strategische Grundlage stellt, so dass langfristige Kooperationsformen und gegebenenfalls Einspareffekte erzielt werden können?

Berlin, den 2. Dezember 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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